Konzept. Integrative und Individuelle. Förderung
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- Edmund Schulz
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1 S e k u n d a r s c h u l e S e u z a c h D Ä G E R L E N D I N H A R D H E T T L I N G E N S E U Z A C H Sekundarschule Seuzach schulverwaltung@sekseuzach.ch Konzept Integrative und Individuelle Förderung S e k u n d a r s c h u l e S e u z a c h H e i m e n s t e i n s t r a s s e 1 1, S e u z a c h Version 2014/ Dezember 2014
2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 5 2. Rahmenbezug 5 3. Zielsetzungen 5 4. Grundsätze 6 5. Struktur des sonderpädagogischen Angebotes Sonderschulung Integrative und Individualisierende Lernförderung 6 6. Integrierte Förderung Grundsatz Inhalt Organisation 7 7. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Grundsatz Inhalt Organisation 8 8. Therapien Psychomotorische Therapie Grundsatz Inhalt Organisation Logopädische Therapie Grundsatz Inhalt Organisation Psychotherapie Grundsatz Inhalt 9 Seite 2 von 15
3 Organisation Fax Audiopädagogische Angebote Grundsatz Inhalt Organisation Beratung und Unterstützung bei Sehbehinderung Grundsatz Inhalt Organisation Begabtenförderung Grundsatz Inhalt Organisation Aufgabenstunden Grundsatz Inhalt Organisation Ressourcen und Finanzen Personelle Ressourcen Finanzielle Ressourcen Umgang mit knappen Ressourcen Kompetenzen und Erfahrungsaustausch in Fachgremium und Fachschaft Kompetenzen Fachgremium Fachschaften Erfahrungsaustausch Verfahren und Abläufe Grundsatz Das schulische Standortgespräch SSG 12 Seite 3 von 15
4 14. Personal Fax Qualitätssicherung Schlussbestimmungen 13 Anhang - Aufgaben der Beteiligten 14 Seite 4 von 15
5 1. Ausgangslage Die Sekundarschule Seuzach setzt seit dem Schuljahr 2009/10 die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007 um. Mit der Neuorganisation des sonderpädagogischen Angebots wurde das Angebot nach der integrativen und individualisierenden Lernförderung ausgerichtet. Mit der Umsetzung des Konzeptes begann ein Paradigmenwechsel von der Separation zur Integration in den Regelklassen. Um den bereits wieder veränderten gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen und um die ersten Erfahrungen mit dem sonderpädagogischen Konzept einfliessen zu lassen, wurde das Konzept 2012 überarbeitet und 2014 angepasst. 2. Rahmenbezug Das Konzept basiert auf dem Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 der Lehrerpersonalverordnung vom 19. Juli 2000 der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007 der Änderung der Verordnung für die sonderpädagogischen Massnahmen vom 16. Dezember 2009 der Änderung der Verordnung für die sonderpädagogischen Massnahmen vom 7. Juli 2010 der Änderung der Verordnung für die sonderpädagogischen Massnahmen vom 13. Juli 2011 der Handreichung des Volksschulamtes über sonderpädagogische Massnahmen (Ordner 3) vom Dezember 2007 dem bisherigen Konzept für sonderpädagogische Massnahmen der Sekundarschule SeuzachKonzept Förderzimmer Zielsetzungen Das Konzept soll alle Bereiche der besonderen Förderung umfassen und die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen definieren, deren schulische Förderung nicht allein in der Regelklasse erbracht werden kann. Die damit verbundenen Abläufe, Verfahren und Kompetenzen werden geregelt. Durch besondere Förderung entwickeln sich auch Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten bezüglich Selbstbewusstseins, sozialen Verhaltens und schulischer Leistungsfähigkeiten ihren Möglichkeiten entsprechend. Die besondere Förderung erfolgt entwicklungsgerecht und berücksichtigt die Bereiche emotionale Stabilität (Selbstvertrauen, Selbsteinschätzung, Selbstwahrnehmung), Sozialverhalten (Beziehung zu Mitschülern, zu Erwachsenen, Rollenverhalten), Wahrnehmung, Kognition, Lern- und Arbeitsverhalten. Sie folgt, wenn immer sinnvoll, dem integrativen Ansatz und strebt eine möglichst grosse Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler an. Die Heterogenität in der Regelklasse ist eine Realität und verpflichtet uns zur Integration. Wir schaffen Bedingungen, unter denen jedes Kind in der Regelklasse lernen kann. Alle Massnahmen erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten: Klassen- und Fachlehrpersonen, Therapierenden, Eltern, Schülerinnen und Schülern, Fachleuten und der Schulleitung. Zudem sollen die Klassenlehrpersonen entlastet werden. Seite 5 von 15
6 4. Grundsätze Die Sekundarschule Seuzach führt keine Kleinklassen. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen sollen im Klassenverband integriert, unterstützt und gefördert werden. Zusätzlich erhalten sie im Förderzimmer umfassende Unterstützung, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. In besonderen Fällen können Jugendliche in Sonderschulen unterrichtet werden. Therapien, DaZ-Unterricht und Begabtenförderung können auch in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Wir erwarten eine angemessene Gegenleistung von den Jugendlichen (Präsenz in der unterrichtsfreien Zeit und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit) und den Eltern (Unterstützung und Begleitung der Jugendlichen im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten) für die besondere Förderung durch die Schule. 5. Struktur des sonderpädagogischen Angebotes Das sonderpädagogische Angebot teilt sich in die beiden Hauptbereiche Sonderschulungen und Integrative und individualisierende Lernförderung auf. 5.1 Sonderschulung Sowohl die integrierte Sonderschulung wie auch die externe Sonderschulung sind durch kantonale Vorgaben ausreichend geregelt und werden deshalb im Konzept nicht weiter ausgeführt. Eine Anordnung zur Sonderschulung erfolgt immer auf Grund einer entsprechenden Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes und erfordert zwingend einen Beschluss durch die Schulpflege Integrative und Individualisierende Lernförderung Die integrative und individualisierende Lernförderung umfasst das ganze Angebot im sonderpädagogischen Bereich der Sekundarschule Seuzach. Kernstück ist die integrative Förderung IF, die von schulischen Heilpädagogen (SHP) grundsätzlich im Förderzimmer erbracht wird. Ergänzt wird sie durch Deutsch als Zweitsprache (DaZ) sowie durch die Therapien Logopädie, Psychomotorik und Psychotherapie. Wie im ganzen Kanton besteht auch in Seuzach ein audiopädagogisches Angebot für hörbehinderte und sehbehinderte Jugendliche. Während die Logopädie von einer Fachperson an der Sekundarschule Seuzach angeboten wird, finden die Psychotherapie und die Psychomotoriktherapie extern statt. Die Sekundarschule Seuzach bietet zudem eine Begabtenförderung zur Vorbereitung auf die Mittelschulen an. Schülerinnen und Schüler, die von der Abteilung B in die Abteilung A oder von der Abteilung C in die Abteilung B aufsteigen, erhalten individuellen Förderunterricht um bestehende Lücken zu schliessen. Seite 6 von 15
7 6. Integrierte Förderung 6.1 Grundsatz An der Sekundarschule Seuzach sollen Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen gemeinsam mit den Regelklassenschülerinnen und schülern lernen können. Im Förderzimmer erhalten sie durch die schulischen Heilpädagogen Unterstützung, wenn besondere pädagogische Bedürfnisse im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten oder aber auch mit Stärken und Begabungen bestehen Inhalt Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen erfolgt immer gemäss den im schulischen Standortgespräch von SHP, Klassen- und Fachlehrpersonen gemeinsam vereinbarten Förderzielen. Um die Förderziele zu erreichen, sind verschiedenste Schulungsformen möglich, die primär zwischen Klassenlehrperson und Heilpädagoge abgesprochen werden Organisation Bei der Planung des Schuljahres bestimmt die Schulleitung den Umfang des Angebotes im Förderzimmer auf Grund der vom Kanton zur Verfügung gestellten Ressourcen. Gleichzeitig wird auch der Einsatz der schulischen Heilpädagogen für das kommende Schuljahr festgelegt. 7. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) 7.1 Grundsatz Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ergänzt den Regelunterricht mit dem Ziel, fremdsprachige Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache zu fördern und sie in ihrem Integrationsprozess zu begleiten. Das DaZ-Unterrichtsangebot umfasst zwei Unterrichtsarten, den DaZ-Anfangsunterricht und den DaZ- Aufbauunterricht Inhalt DaZ-Anfangsunterricht Die Schülerinnen und Schüler können einfache Sätze auf Deutsch verstehen und den Anweisungen der Lehrpersonen folgen. Sie können sich in der sozialen Umgebung der Klasse und der Schule orientieren und verständigen. Der Anfangsunterricht wird einzeln oder in Kleingruppen erteilt, daneben besuchen die Schülerinnen und Schüler den Unterricht in den Regelklassen. Bei fehlenden Ressourcen oder bei speziellen Bedürfnissen kann der Anfangsunterricht auch extern in einer speziell auf DaZ ausgerichteten Schule erfolgen. DaZ-Aufbauunterricht Die Schülerinnen und Schüler können sich nun kommunikativ an den Themen der Regelklasse beteiligen. Sie können selbständig mündliche und schriftliche Beiträge leisten, die verständlich sind. Seite 7 von 15
8 7.3. Organisation Bei der Planung des DaZ-Unterrichtes sind die Vorgaben des Kantons zu beachten. Der Anfangsunterricht sollte mindestens eine Lektion pro Tag, der Aufbauunterricht mindestens zwei Lektionen pro Woche betragen. Der Erwerb von guten Sprachkenntnissen benötigt viel Zeit, der DaZ-Unterricht dauert deshalb in der Regel 3 Jahre. Neuzuziehende DaZ-Schülerinnen oder -Schüler werden in eine bestehende Lerngruppe integriert. Ist dies nicht möglich, erweitert die Schulleitung das Angebot. Der Bedarf ist nicht planbar, da Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse oft kurzfristig in die Schule aufgenommen werden müssen. Die Zuweisung und Überprüfung der Förderziele findet wie bei allen Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen in einem schulischen Standortgespräch statt, an dem auch die Klassenlehrperson und evtl. der/die SHP beteiligt sind. Verantwortlich für die Einladung zum Standortgespräch ist die DaZ-Lehrperson. 8. Therapien 8.1 Psychomotorische Therapie Grundsatz Ziel der Therapie ist es, die Gesamtentwicklung dieser Jugendlichen durch Förderung ihrer Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Kontakt- und Handlungsfähigkeit zu unterstützen, damit sie ihren Alltag besser bewältigen können Inhalt Die Therapie erfolgt einzeln oder in Kleingruppen, und zwar extern bei der zuständigen Therapiestelle. Zusätzlich können die Therapeuten Begleitmassnahmen wie Unterrichtsbesuche, Unterrichtsbeobachtungen, Beratungen der Eltern und Lehrpersonen durchführen Organisation Die Psychomotoriktherapie wird schwerpunktmässig im Kindergarten und in der Unterstufe eingesetzt. Sie wird auf der Sekundarstufe nur in Ausnahmesituationen benötigt. Der Therapieeinsatz erfolgt in Absprache mit dem Schulpsychologischen Dienst Logopädische Therapie Grundsatz Logopädie unterstützt die Schülerin/den Schüler in seiner Sprach- und Kommunikationsfähigkeit und stärkt sein Selbstvertrauen. Die Fähigkeit sich auszudrücken ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration in die Klasse und in die Gesellschaft Inhalt In der Regel ist es eine von unserer qualifizierten Fachperson ausgeführte Einzeltherapie. Seite 8 von 15
9 Organisation Logopädische Therapie wird vor allem im Kindergarten und in der Primarschule erteilt, wo die Schülerinnen und Schüler durch flächendeckende Reihenuntersuchungen erfasst werden. Unsere schulinterne Fachperson für die Logopädie hat zur Aufgabe, an der Primarschule begonnene Therapien weiterzuführen bzw. abzuschliessen. Die Klassenlehrpersonen haben zudem die Möglichkeit, auffällige Schülerinnen und Schüler durch die Logopädin abklären und von ihr betreuen zu lassen. Eine Aufnahme oder ein Abschluss einer logopädischen Therapie ist immer mit einem schulischen Standortgespräch verbunden. Verantwortlich für die Einladung zum Standortgespräch ist die Therapeutin Psychotherapie Grundsatz Die schulisch indizierte Psychotherapie unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung ihrer Probleme und ihrer Leiden. Sie sollen befähigt werden, sich in ihrem schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln Inhalt In der Regel handelt es sich um eine Einzeltherapie bei einer geeigneten therapeutischen Fachperson, die sich auf die spezifische Problematik des Jugendlichen fokussieren kann Organisation Die therapeutische Intervention setzt eine schulpsychologische Gesamtbeurteilung mit einer Indikation voraus. Der SPD schlägt eine geeignete psychotherapeutische Fachperson vor. Der Vorschlag erfolgt aufgrund einer sorgfältigen Abwägung verschiedener Kriterien in Bezug auf den vorliegenden Fall. Bei jeder schulisch indizierten Therapie muss für eine wirksame Veränderung auch das familiäre und schulische Umfeld miteinbezogen werden Audiopädagogische Angebote Grundsatz Der Lernerfolg von hörbehinderten Jugendlichen in der Regelschule soll durch eine hörbehindertengerechte Ausgestaltung des schulischen Umfeldes garantiert werden Inhalt Hörbehinderte Jugendliche werden im Einzelunterricht oder im Rahmen der IF gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist ein fachärztliches Gutachten Organisation In Zusammenarbeit mit dem audiopädagogischen Dienst des Zentrums für Gehörlose in Zürich werden Lehrpersonen, Klassen und Eltern beraten. Die Umsetzung der geeigneten Massnahmen und entsprechende schulische Förderziele werden in einem Standortgespräch vereinbart. Verantwortlich für die Einladung zum Standortgespräch ist die Klassenlehrperson. Seite 9 von 15
10 8.5. Beratung und Unterstützung bei Sehbehinderung Grundsatz Analog zu den hörbehinderten Jugendlichen sollen auch sehbehinderte Jugendliche durch eine behindertengerechte Ausstattung des schulischen Umfeldes in die Regelschule integriert werden Inhalt Sehbehinderten Jugendlichen steht eine Unterstützung und Beratung von 1 bis maximal 2 Wochenlektionen zu. Benötigt eine Schülerin oder ein Schüler mehr spezialisierte Förderung, ist eine integrative Sonderschulung ISS oder eine Schulung in einer separativen Sonderschule angezeigt. Voraussetzung für eine Förderung ist ein fachärztliches Gutachten Organisation Eine spezialisierte Sonderschule bietet Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer Sehbehinderung an. Die Betreuung erfolgt durch regelmässige hochgradig spezialisierte Unterstützung (insbesondere Förderung inkl. Förderdiagnostik und Förderplanung) der Schülerin oder des Schülers durch eine Fachperson der Sonderschule oder im Rahmen von einzelnen Beratungsstunden. Die von der genannten Fachperson geleiteten Beratungsstunden dienen dazu, die Mitglieder des Integrationsteams und die Erziehungsberechtigten zu unterstützen. 9. Begabtenförderung 9.1 Grundsatz Die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern findet im Regelunterricht statt. Die Regelklasse ist eine heterogene Lerngemeinschaft. Zusätzlich zur Förderung in der Regelklasse werden an der Sekundarschule Seuzach Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen angeboten. Schülerinnen und Schüler, die aus der Abteilung C in die Abteilung B oder von der Abteilung B in die Abteilung A aufgestuft werden, haben Anspruch auf Förderunterricht. Mehrsprachige Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Vorkenntnissen in Englisch oder Französisch können auf Antrag der Eltern in diesen Fächern teildispensiert und extern gefördert werden. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind im Konzept Zweisprachige Schülerinnen und Schüler vom geregelt Inhalt Klassen- und Fachlehrpersonen bieten verschiedene Instrumente im Bereich Beratung, Information, Begleitung und Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern an. Die Begabtenförderung erfolgt in der Klasse durch individualisierende Massnahmen wie Akzeleration bzw. Bereicherung in der Auswahl und Gestaltung des Lernstoffes. Für die Vorbereitung der Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen bietet die Sekundarschule Seuzach Prüfungsvorbereitungskurse für 2.- und 3.-Klässler an. In den Prüfungsvorbereitungskursen können sich die Schülerinnen und Schüler Prüfungswissen in den relevanten Fächern aneignen, geeignete Lerntechniken erwerben, aber auch individuelle Wissensdefizite abbauen. Seite 10 von 15
11 9.3. Organisation Die Begabtenförderung liegt im Verantwortungsbereich der Klassenlehrperson, die sich mit allen beteiligten Fachlehrpersonen abspricht. Durch den Einsatz von individualisierenden Lernmethoden wird den speziellen Ansprüchen von besonders begabten Schülerinnen und Schülern Rechnung getragen. Für die Vorbereitungskurse der 2.- und 3.-Klässler stehen maximal 80 Lektionen pro Jahr zur Verfügung. Die Schulleitung verteilt dieses Kontingent in Absprache mit den Klassenlehrpersonen auf die verschiedenen Vorbereitungsgruppen und organisiert die Durchführung der Kurse. Die Vorbereitungskurse finden in der unterrichtsfreien Zeit des 1. Semesters statt. Zu diesen Kursen sind nur Kandidaten zugelassen, die auf Grund der Einschätzung der Klassenlehrperson eine realistische Erfolgschance haben. 10. Aufgabenstunden 10.1 Grundsatz Immer mehr Schülerinnen und Schüler sind aus pädagogischen oder sozialen Gründen mit der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben überfordert. Die Aufgabenbetreuung der Sekundarschule Seuzach schafft die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen, damit alle Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben in einem ruhigen Umfeld erledigen können Inhalt Die täglich angebotene Hausaufgabenstunde erlaubt es den Schülerinnen und Schülern, die Hausaufgaben in der Schule zu erledigen. Die Aufgabenstunde ist eine reine Prozessbetreuung, ohne fachliche Betreuung durch die Aufsichtsperson Organisation Die Sekundarschule Seuzach bietet täglich eine Hausaufgabenstunde unter der Aufsicht einer Lehrperson oder eines Praktikanten an. Der Besuch der Aufgabenstunde ist in der Regel freiwillig. Es steht den Klassenlehrpersonen aber frei, Schülerinnen und Schüler für die Hausaufgabenstunde anzumelden. Die Hausaufgabenstunden sind für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich. 11. Ressourcen und Finanzen 11.1 Personelle Ressourcen Zu beachten sind die Vorgaben des Kantons betreffend den Einsatz von Vollzeiteinheiten für IF-Lektionen. Zusätzliche Lektionen können bei Bedarf aus dem Gestaltungspool bewilligt werden. Die Schulleitung legt die Verteilung der Ressourcen in Absprache mit den SHP und den Klassenlehrpersonen fest. Ist ein/eine SHP länger als drei Tage abwesend, sollte wenn immer möglich ein Vikariat errichtet werden Finanzielle Ressourcen Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien dürfen im Rahmen des Budgets und in Absprache mit den verantwortlichen Kustoden angeschafft werden. Seite 11 von 15
12 11.3. Umgang mit knappen Ressourcen Beim Umgang mit knappen Ressourcen müssen fallspezifisch kreative Lösungen gesucht werden. Die Bildung von Therapiegruppen, klassenübergreifendes Arbeiten, aber auch Therapiepausen können hier Abhilfe schaffen. Im DaZ besteht zudem die Möglichkeit, externe, speziell auf DaZ ausgerichtete Schulangebote wahrzunehmen. 12. Kompetenzen und Erfahrungsaustausch in Fachgremium und Fachschaft 12.1 Kompetenzen Grundsätzlich ist die Schulleitung für alle sonderpädagogischen Massnahmen an der Sekundarschule Seuzach verantwortlich. Sie ist auch für den Einsatz und die zur Verfügung stehenden Ressourcen zuständig. Der/die Ressortverantwortliche der Schulpflege ist verantwortlich für die extern geschulten Schülerinnen und Schüler Fachgremium Es besteht eine Fachkommission, die sich am Ende des Schuljahres auf Einladung der Schulleitung zu einer Sitzung trifft. Der Kommission gehören der/die Ressortverantwortliche der Schulpflege, ein Mitglied der Schulleitung, ein schulischer Heilpädagoge, der Schulsozialarbeiter sowie die zuständige Schulpsychologin an. Das Fachgremium überprüft an der gemeinsamen Sitzung die Einhaltung und Umsetzung des Konzeptes Fachschaften Die Sekundarschule Seuzach verfügt über verschiedene Fachschaften, in der Regel auch über eine Fachschaft Integrative Förderung. Die Mitglieder der Fachschaften treffen sich regelmässig zu einem Erfahrungsaustausch im Rahmen der im Jahresprogramm vorgesehenen Strukturen Erfahrungsaustausch Zweimal jährlich treffen sich alle schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit den Klassenlehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen haben, gemeinsam mit einer Vertretung der Schulleitung zu einem Erfahrungsaustausch. Die Einladung zu diesem Treffen liegt in der Obhut der Schulleitung. 13. Verfahren und Abläufe 13.1 Grundsatz Für die Zuweisung und Überprüfung von sonderpädagogischen Massnahmen ist das schulische Standortgespräch unabdingbar. An der Sekundarschule Seuzach gilt: Keine sonderpädagogische Massnahme (auch keine Aufhebung einer sonderpädagogischen Massnahme) ohne schulisches Standortgespräch Das schulische Standortgespräch SSG Alle sonderpädagogischen Massnahmen beginnen und enden zwingend mit einem SSG. Laufende Massnahmen werden mit einem SSG bei Bedarf mindestens aber jährlich überprüft. Verantwortlich für die Einladung zum schulischen Standortgespräch ist der fallführende Heilpädagoge, in speziellen Fällen die fallführende DaZ- Lehrperson oder Therapeutin. Am SSG nehmen die Klassenlehrperson, der schulische Heilpädagoge, die Eltern Seite 12 von 15
13 und die Schülerin oder der Schüler teil. Bei Kindern, die den DaZ-Unterricht oder Therapien besuchen, nehmen auch diese Fachpersonen zwingend am SSG teil. Am SSG wird die Erreichung der gesteckten Ziele kontrolliert und es werden neue Ziele festgesetzt. Jedes SSG wird protokolliert. Die Protokolle werden von allen Beteiligten unterschrieben und bleiben beim Heilpädagogen. Die Schulleitung erhält eine Kopie von jedem Protokoll. Die Schulleitung nimmt nur bei Bedarf an den SSG teil. Kommt es zu Differenzen bei der Festsetzung der Ziele oder werden diese Ziele mit den angeordneten sonderpädagogischen Massnahmen nicht erreicht, können der SPD oder weitere Fachstellen eingeschaltet werden. Beim Übertritt von Schülerinnen und Schülern mit besonderen schulischen Bedürfnissen von der Primarschule an die Sekundarschule Seuzach informiert die Klassenlehrperson der 6. Klasse im Rahmen des Übertrittsverfahrens die Schulleitung der Sekundarschule über die besonderen Bedürfnisse. Zusätzlich nehmen die Schulleitung der Sekundarschule und der schulische Heilpädagoge der Sekundarschule am letzten SSG dieser Schülerinnen und Schüler am Ende der 6. Klasse teil. Die Verantwortung für die Einladung der Vertreter der Sekundarschule liegt bei den Primarlehrpersonen der 6. Klasse. 14. Personal Die Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen der Sekundarschule Seuzach gelten auch für das sonderpädagogische Personal. Die Aufgaben aller Beteiligten finden sich im Anhang des Konzeptes. 15. Qualitätssicherung Die sonderpädagogischen Massnahmen werden bei jedem Standortgespräch von allen Beteiligten überprüft. Verantwortlich für die Qualitätskontrolle ist die Schulleitung. Die Umsetzung des sonderpädagogischen Konzeptes wird vom Fachgremium an der jährlichen Sitzung überprüft. 16. Schlussbestimmungen Dieses Konzept für sonderpädagogische Massnahmen ist am von der Schulkonferenz und am 25. September 2012 von der Schulpflege genehmigt worden. Es tritt ab dem Schuljahr 2012/13 in Kraft. Alle früheren Erlasse, die mit der neuen Regelung kollidieren, sind aufgehoben. Seuzach, 3. Dezember 2014 Der Schulpräsident: Die Schulverwaltung: Seite 13 von 15
14 Anhang - Aufgaben der Beteiligten a) Die Eltern Die Eltern sind Partner der Schule und tragen Verantwortung für die Entwicklung ihres Kindes. Die Eltern haben ein Antragsrecht auf ein SSG. Die Eltern sind verpflichtet, an den SSG teilzunehmen und tragen die getroffenen Zielvereinbarungen mit. Die Eltern haben das Recht auf Einsprache gegen Entscheide der Schulleitung bei der Schulpflege oder auf Rekurs gegen Entscheide der Schulpflege beim Bezirksrat. b) Die Klassenlehrperson Die Klassenlehrperson trägt grundsätzlich die Gesamtverantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Die Klassenlehrperson beteiligt sich an den schulischen Standortgesprächen. Die Klassenlehrperson erarbeitet zusammen mit dem/der SHP die integrativen Fördermassnahmen. Die Klassenlehrperson arbeitet mit den DaZ-Lehrpersonen bzw. mit den Therapeuten zusammen und berücksichtigt deren Empfehlungen im Unterricht. c) Der schulische Heilpädagoge/die schulische Heilpädagogin (SHP) Der/die SHP lädt in Absprache mit den Klassenlehrpersonen zu den schulischen Standortgesprächen ein. Der/die SHP nimmt nach Möglichkeit am letzten Standortgespräch beim Übertritt aus der 6. Klasse teil. Der/die SHP ist verantwortlich für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen. Der/die SHP arbeitet systematisch mit der Klassenlehrperson, der DaZ-Lehrperson und den Therapeuten zusammen. Der/die SHP erarbeitet die individuellen Förderpläne. Der/die SHP setzt im Rahmen des schulischen Standortgespräches die Förderziele fest und überprüft diese. Der/die SHP beurteilt die Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit Lernzielbefreiung und verfasst die Lernberichte. Der/die SHP legt für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Massnahmen ein Dossier an und verwaltet dieses. Der/die SHP erstellen zweimal jährlich eine Übersicht über den aktuellen Stand der Förderungen zu Handen der Schulleitung. d) Die Therapeuten (Logopädie, Psychotherapie, Psychomotorik, DaZ-Lehrperson) Die Therapeuten nehmen an den schulischen Standortgesprächen teil. Die Therapeuten arbeiten mit der Klassenlehrperson bzw. dem schulischen Heilpädagogen zusammen. Die Therapeuten erstellen Abklärungs-, evtl. Zwischen- und Schlussberichte. Die Therapeuten erstellen zweimal jährlich eine Übersicht über den aktuellen Stand der Therapien zu Handen der Schulleitung. Die Therapeuten laden zu den schulischen Standortgesprächen ein. e) Die Schulleitung Die SL trägt die Verantwortung für die sonderpädagogischen Massnahmen der Sekundarschule Seuzach. Die SL organisiert im Rahmen der vorhandenen Ressourcen die sonderpädagogischen Massnahmen. Die SL leitet die jährliche Sitzung des Fachgremiums. Die SL lädt zwei Mal jährlich zum Erfahrungsaustausch aller Beteiligten ein. Die SL nimmt bei Bedarf oder Uneinigkeit an den SSG teil. Die SL nimmt am letzten SSG der 6. Primarklasse teil. Der SL trägt die Verantwortung für den Informationsfluss und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Seite 14 von 15
15 f) Der/die Ressortverantwortliche der Schulpflege Der/die Ressortverantwortliche achtet auf die Umsetzung des sonderpädagogischen Konzeptes der Sekundarschule Seuzach. Der/die Ressortverantwortliche trägt die Verantwortung bei externer Sonderschulung. Der/die Ressortverantwortliche besucht die externen Sonderschülerinnen und Sonderschüler mindestens einmal jährlich. Der/die Ressortverantwortliche ist zuständig für Informationsfluss und Kommunikation zwischen allen Beteiligten bei externer Sonderschulung. Der/die Ressortverantwortliche nimmt an der jährlichen Sitzung des Fachgremiums teil. Seite 15 von 15
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