Betriebskonzept der Tagesschule Sumiswald-Wasen

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1 Betriebskonzept der Tagesschule Sumiswald-Wasen Inhaltsverzeichnis I. Organisatorisches Konzept 1. Trägerschaft 2. Aufsicht 3. Zweck der Tagesschule 4. Finanzierung 5. Standorte 6. Angebot 7. Aufnahmeberechtigung und Ausschluss 8. Zu- und Umteilung der Kinder 9. Begleitung und Transport 10. Organisation der Tagesschule Grundbestimmungen Betreuungspersonal Anstellungsbedingungen des Personals Tagesschulleitung Teamsitzungen der Betreuungspersonen Standorte und Räumlichkeiten Verpflegung Anmeldung Abmeldung Versicherung Qualitätsmanagement II. Pädagogisches Konzept 1. Leitgedanken 2. Grundsätze für die Betreuung 3. Zusammenarbeit mit Schule und Fachstellen 4. Teamarbeit und -entwicklung 5. Tagesschulleitung 6. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten 7. Räumliche Voraussetzungen 8. Mahlzeiten 9. Spielmaterial 10. Aufgabenbetreuung 1

2 I. Organisatorisches Konzept 1. Trägerschaft a. Die Gemeinde Sumiswald ist Trägerin der Tagesschule Sumiswald-Wasen. Diese ergänzt die Angebote der Volksschule. b. Die Tagesschule Sumiswald-Wasen wird gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben des Kantons und der Gemeinde nach pädagogischen und wirtschaftlichen Grundsätzen geführt. 2. Aufsicht a. Die Gesamtschulkommission übt die Aufsicht über die Tagesschule Sumiswald-Wasen aus. b. Sie ist insbesondere zuständig für - die Anstellung der Tagesschulleitung, - das Erstellen eines Pflichtenheftes der Tagesschulleitung, - die Vorberatung des Tagesschulbudgets zuhanden des Gemeinderates, - den Beschluss über den befristeten Ausschluss aus der Tagessschule, - die Bedarfserhebung und die Planung eines Ausbaus der Tagesschule, - die Genehmigung des Betriebskonzepts der Tagesschule. 3. Zweck der Tagesschule a. Das Tagesschulangebot dient der familienergänzenden Kinderbetreuung während der unterrichtsfreien Zeit. b. Sie stellt eine enge Verbindung zwischen Unterricht und unterrichtsfreier Zeit her und ist für alle Familien der Gemeinde, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten, zugänglich. c. Die Inanspruchnahme des Angebotes ist freiwillig. d. Die Tagesschule - verbessert die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienarbeit, - bietet den Eltern professionelle Unterstützung bei der Erziehungsarbeit, - fördert die Integration, - leistet einen Beitrag zur Gewaltprävention. 2

3 4. Finanzierung a. Die Tagesschule wird primär durch die Beiträge der Erziehungsberechtigten nach kantonalem Tarif sowie durch den kantonalen Lastenausgleich finanziert. b. Darüber hinausgehende Kosten werden durch die Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit übernommen. c. Die Höhe der Beiträge der Erziehungsberechtigten pro Betreuungsstunde richtet sich nach den kantonalen Vorgaben. d. Von den Eltern werden regelmässig Gebühren für die Betreuungsstunden nach kantonalem Tarif erhoben. e. Die von den Eltern zu bezahlenden Kosten pro Kind und Mahlzeit werden vom Gemeinderat festgelegt. 5. Standorte a. In der Gemeinde Sumiswald gibt es vier Tagesschulstandorte: - Sumiswald Dorf KG - 9. Klasse - Sumiswald Schonegg KG - 6. Klasse - Wasen Dorf KG - 9. Klasse - Wasen Fritzenhaus Klasse b. Je nach Nachfrage werden an den vier Standorten der Gemeinde Tagesschulmodule durchgeführt. c. Das Angebot kann auch von Kindern aus anderen Gemeinden genutzt werden, die einen Kindergarten oder eine Schule der Gemeinde Sumiswald besuchen. 6. Angebot a. Ab einer Nachfrage von 10 Kindern wird ein Betreuungsmodul durchgeführt. b. Beträgt die Nachfrage für einzelne Betreuungsmodule weniger als 10 Kinder, steht es der Gemeinde frei, das entsprechende Modul trotzdem anzubieten. Der Gemeinderat entscheidet auf Antrag der Gesamtschulkommission. c. Verkleinert sich die Nachfrage während eines Schuljahres, wird das Betreuungsmodul auch bei ungenügender Nachfrage bis zum Ende des Schuljahres weitergeführt. 3

4 d. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf: Frühbetreuung bis Schulbeginn Mo-Fr Uhr Mittagsbetreuung mit Verpflegung Mo, Di, Do, Fr Uhr Mittagsbetreuung mit Verpflegung Kindergarten Mo, Di, Do, Fr Uhr Nachmittags- mit integrierter Aufgabenbetreuung Mo, Di, Do, Fr Uhr e. Während den Schulferien, an Feiertagen und an unterrichtsfreien Tagen bleibt die Tagesschule geschlossen. f. Die Kinder werden nach folgendem Betreuungsschlüssel betreut: - bis 10 Kinder: 1 Betreuungsperson - ab 11 Kinder: 2 Betreuungspersonen - ab 21 Kinder: 3 Betreuungspersonen - etc. 7. Aufnahmeberechtigung und Ausschluss a. In die Tagesschule aufgenommen werden Kinder ab Kindergarteneintritt, die in der Gemeinde den Kindergarten oder die Volksschule besuchen. b. Über Ausschlüsse aus der Tagesschule aus disziplinarischen Gründen entscheidet die Tagesschulleitung. 8. Zu- und Umteilung der Kinder a. Die Kinder werden nach Möglichkeit dem Tagesschulangebot bei ihrem Schulort zugeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten auf Zuteilung ihrer Kinder zu einem bestimmten Standort. b. Die Tagesschulleitung entscheidet über die Zu- oder Umteilung der Kinder. 9. Begleitung und Transport a. Liegen Schule und Tagesschule nicht in der gleichen Schulanlage, so ist, wenn notwendig, die Begleitung oder der Transport der Kinder gewährleistet. b. Die Begleitung ist notwendig, wenn Kinder den Weg zwischen Schule und Tagesschule aufgrund ihres Entwicklungsstandes nicht selbstständig zurücklegen können. c. Der Transport ist notwendig, wenn der Weg zwischen Schule und Tagesschule ohne Transportmittel zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. d. Die Tagesschulleitung entscheidet, evtl. nach Anhören der Erziehungsberechtigten, über die notwendigen Massnahmen (Begleitung, Transport). 4

5 10. Organisation der Tagesschule Grundbestimmungen a. Tagesschule und Volksschule werden koordiniert organisiert. b. Die Leitung der Tagesschule erfolgt durch die Tagesschulleitung. c. Ein aktiver Einbezug von Lehrpersonen der Gemeinde in die Tagesschulbetreuung ist möglich. Lehrpersonen können nicht zur Mitarbeit in der Tagesschule verpflichtet werden Betreuungspersonal a. Die Betreuungsarbeit an der Tagesschule wird mindestens zur Hälfte von Personen mit einer abgeschlossenen pädagogischen oder sozialpädagogischen Ausbildung wahrgenommen. b. Pro zehn Kinder wird eine Betreuungsperson eingesetzt. Bei der Berechnung der notwendigen Betreuungspersonen pro Betreuungseinheit kann für Kinder mit besonderen Bedürfnissen der Faktor 1,5 geltend gemacht werden. c. Die Aufgabenbetreuung erfolgt nach Möglichkeit durch Personal mit einer pädagogischen Ausbildung Anstellungsbedingungen des Personals a. Die Anstellungsbedingungen des Tagesschulpersonals richten sich nach dem Personalreglement der Gemeinde. b. Neben der reinen Betreuungszeit umfasst die Arbeitszeit der Betreuungspersonen die Zeit zur Vor- und Nachbereitung ihrer Einsätze. c. Der Aufgabenbereich der in der Tagesschule mitarbeitenden Betreuungspersonen beinhaltet die Betreuung der Kinder während dem entsprechenden Tagesschulmodul, die Teilnahme an Teamsitzungen und Weiterbildungsanlässen. d. Den Betreuungspersonen, die während der Mittagsbetreuung im Einsatz sind, werden die Kosten für das eingenommene Mittagessen in Rechnung gestellt Tagesschulleitung a. Die Tagesschulleitung ist für die operative und pädagogische Führung der Tagesschule zuständig. b. Sie verfügt über eine abgeschlossene pädagogische / sozialpädagogische Ausbildung oder ist bereit, eine solche zu absolvieren. 5

6 c. Ihre Aufgaben werden im Pflichtenheft, das durch die Gesamtschulkommission erlassen wird, festgehalten. Es sind dies insbesondere - Pädagogische Leitung - Zusammenarbeit mit den Schulleitungen - Qualitätsentwicklung und -evaluation - Erarbeiten von Vereinbarungen und Regeln - Weiterentwickeln der Tagesschule - Personalführung und -rekrutierung - Organisatorische und administrative Leitung - Umgang mit Schwierigkeiten - Information und Kommunikation - Planung der Mahlzeiten - Einhalten der Hygienevorschriften - evtl. Mitarbeit im Tagesschulbetreib Teamsitzungen der Betreuungspersonen a. Die Teamsitzung der Betreuungspersonen besteht aus allen Betreuungspersonen, die an der Tagesschule mitarbeiten. Sie wird durch die Tagesschulleitung geführt. b. Teamsitzungen finden regelmässig statt um - gemeinsame pädagogische Grundsätze zu vereinbaren, - organisatorische Abläufe zu besprechen, - Vorschläge zur Weiterentwicklung der Tagesschule zu machen, - Weiterbildungsanlässe zu tagesschulspezifischen Themen durchzuführen, - die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zu planen Standorte und Räumlichkeiten a. An den Standorten Sumiswald Dorf und Wasen Dorf verfügt die Tagesschule über eigene Räumlichkeiten. Auf der Schonegg und im Fritzenhaus müssen die Räume zum Teil mit anderen Nutzern geteilt werden. b. Die maximale Anzahl Kinder pro Betreuungseinheit richtet sich nach den kantonalen Vorgaben über die Raumgrösse und beträgt an den einzelnen Standorten - Sumiswald 30 Plätze - Wasen 20 Plätze - Fritzenhaus 12 Plätze - Schonegg 12 Plätze 6

7 10.7. Verpflegung 7 a. Die Mahlzeiten werden zentral in Sumiswald zubereitet und in Wärmebehältern zu den übrigen Tagesschulstandorten gebracht. b. Die Kosten für die Mahlzeiten werden vollständig den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. c. Die Höhe der verrechneten Kosten pro Kind und Mahlzeit wird durch den Gemeinderat festgelegt Anmeldung a. Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Tagesschulangebot erfolgt nach Erhalt des Stundenplanes. b. Die Anmeldung ist für die ganze Dauer des gewählten Angebotes verbindlich. c. In begründeten Fällen können Anmeldungen auch nach dem Anmeldetermin durch die Tagesschulleitung bewilligt werden Abmeldung a. In begründeten Fällen ist auf schriftliches Gesuch hin eine Abmeldung auf Ende des ersten Semesters möglich. b. Das Gesuch für die Abmeldung muss bis spätestens 30 Tage vor Ende des Semesters eingereicht werden. c. Vorübergehende Abmeldungen haben grundsätzlich keine Beitragsreduktion zur Folge. d. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Tagesschulleitung auf schriftliches Gesuch hin den Beitrag angemessen reduzieren. e. Bei schulisch bedingten Abwesenheiten infolge Landschulwoche, Schulreisen, Sporttag und dergleichen erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrages. f. Abmeldungen von einzelnen Mittagsbetreuungen sind nur bei Krankheit oder schulisch bedingten Abwesenheiten möglich. Die Meldung hat rechtzeitig durch die Eltern zu erfolgen. g. Bei Abwesenheiten aus anderen Gründen und bei nicht entschuldigten Abwesenheiten werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt Versicherung Die Unfallversicherung ist Sache der Eltern.

8 Qualitätsmanagement a. Die Tagesschulleitung erarbeitet ein angemessenes Qualitätsmanagement und setzt dieses um. b. Zwischen den Mitarbeitenden der Tagesschule, den Schulleitungen und den Lehrpersonen wird eine gute Zusammenarbeit angestrebt. c. Zur Entwicklung der Betreuungsqualität tragen die Reflexion der pädagogischen Prozesse und die regelmässige Weiterbildung zu tagesschulspezifischen Themen bei. II. Pädagogisches Konzept 1. Leitgedanken Die Tagesschule fördert die Kinder im Lernen und im sozialen Handeln und trägt zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung bei. Dabei orientiert sie sich an den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder. Soweit möglich nimmt die Tagesschule auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Kulturen der Familien Rücksicht. 2. Ziele a. Das Team der Tagesschule schafft ein anregendes und altersentsprechendes Umfeld, welches lebendiges Lernen und Erfahrungen mit allen Sinnen ermöglicht. b. Die Kinder entdecken und erweitern ihre Fähigkeiten, entwickeln Selbstvertrauen und bauen Selbstbewusstsein auf. c. Die Kinder akzeptieren und respektieren einander, erfahren soziale Regeln, lernen mit Konflikten umgehen, erleben Gemeinschaft und übernehmen Verantwortung. d. Das Gemeinschaftserlebnis und die Sozialkompetenz werden gefördert. e. Die Kinder leben und erfahren in der altersgemischten Gruppe Rücksichtnahme und Toleranz. f. Die Kinder spielen miteinander und schliessen Freundschaften über die Altersgrenzen hinweg. g. Die Kinder übernehmen Mitverantwortung für ein gelingendes Zusammenleben und erhalten angemessene Mitsprachemöglichkeiten. 8

9 3. Zusammenarbeit mit Schule und Fachstellen a. Die Tagesschulleitung arbeitet eng mit der Gesamtschulleitung zusammen und orientiert sich an den Rahmenbedingungen der Schulen Sumiswald-Wasen. b. Die Tagesschulleitung fördert die Zusammenarbeit zwischen Tagesschulteam, Schulleitung, Lehrpersonen, Eltern und Fachstellen. 4. Grundsätze für die Betreuung a. An der Tagesschule arbeiten Personen mit und ohne pädagogische Ausbildung. b. Die Tagesschulleitung führt und unterstützt die Mitarbeitenden in ihrer pädagogischen Arbeit. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung des Betriebskonzepts und die Einhaltung der Grundsätze. c. Damit sich die Kinder in der Tagesschule wohl fühlen, wird bei der Zusammensetzung der Kindergruppen und der Zuteilung der Betreuungspersonen grösstmögliche Konstanz angestrebt. d. Eine Betreuungsperson betreut in ihrer Gruppe maximal zehn Kinder. 5. Tagesschulleitung a. Der Tagesschulleitung obliegt die pädagogische Führung der Tagesschule und sie ist zuständig für die fachliche Zusammenarbeit mit Schule, Fachstellen und Behörden. b. Sie leitet das Tagesschulteam und ist verantwortlich für dessen Weiterbildung sowie für die Qualitätssicherung. 6. Teamarbeit und Teamentwicklung Eine gute Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden der Tagesschule ist zentral, ebenso die Weiterbildung in tagesschulspezifischen Bereichen. 7. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Tagesschule und den Erziehungsberechtigten ist Grundlage für die Arbeit mit den Kindern. 9

10 8. Räumliche Voraussetzungen Die Kinder haben die Möglichkeit, sich in den Räumen selbständig zu bewegen, sich zurückzuziehen, Gruppen zu bilden, sich in Spiele und Betätigungen zu vertiefen. 9. Mahlzeiten a. Die nach anerkannten Ernährungsgrundsätzen zubereiteten Verpflegungen entsprechen den Bedürfnissen von Heranwachsenden. Die Menus sind ausgewogen, gesund, abwechslungsreich und kindergerecht. b. Das Tagesschulteam sorgt für klare Regeln während den Mahlzeiten. c. Verpflegungen werden von Kindern und Betreuungspersonen gemeinsam in einer angenehmen Atmosphäre eingenommen. d. Die Kinder werden zur aktiven Mithilfe beim Auf- und Abräumen angeleitet. 10. Spielmöglichkeiten a. Das Spiel ist ein wichtiger Teil des pädagogischen Angebotes. b. Die verschiedenen Innen- und Aussenräume, sorgfältig ausgewähltes Spielmaterial und auch im Freizeitbereich gut ausgebildetes Betreuungspersonal bieten den Kindern ein anregendes Umfeld. c. Auf das Angebot von elektronischen Spielen wird bewusst verzichtet. 11. Aufgabenbetreuung Kinder, welche die Tagesschule besuchen, haben die Gelegenheit, ihre Aufgaben selbständig zu erledigen. Rechtsgrundlagen: Kanton: - Volksschulgesetz (VSG) ( ) - Kantonale Tagesschulverordnung TSV (28. Mai 2008) Gemeinde: - Tagesschulverordnung 2010 ( ) Genehmigt von der Gesamtschulkommission Sumiswald am 12. Juni

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