1. Allgemeine Regelungen

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1 Sehr geehrte Eltern, Gebührenregelung der Deutschen Internationalen Schule Riad bitte entnehmen Sie dem Schreiben die Allgemeinen Regelungen der DISR sowie die gültige Schul- & Kindergartengebührenordnung. 1.1 Schriftverkehr 1. Allgemeine Regelungen Rechnungen, Mahnungen und sonstiger Schriftwechsel werden per E- Mail durchgeführt. E- Mail- Adressen der Eltern werden bei Anmeldung der Kinder registriert. Es obliegt der Verantwortung der Eltern, der DISR Änderungen der E- Mail- Adressen mitzuteilen, für Zustellbarkeit von E- Mails zu sorgen und E- Mails der Schule zu beachten. 1.2 Schuljahr Das Schuljahr in der DISR ist in 2 Schuljahresabschnitte (Semester) unterteilt. Der erste Schulabschnitt beginnt mit dem ersten Schultag nach den Sommerferien und endet mit der Ausgabe des Halbjahrzeugnisses. Danach fängt der zweite Schulabschnitt an und endet mit der Ausgabe des Jahrzeugnisses. 1.3 Zahlungsvarianten Die DISR bietet zwei Varianten zur Bezahlung der Schul- /Kindergartengebühren an: 1. Der gesamte Betrag für das komplette Schul- /Kindergartenjahr zum 1. September. 2. In zwei Raten zu folgenden Zahlungsterminen: 1. Zahlungstermin 1. September 2. Zahlungstermin 1. Februar Bei Anmeldung während des Schuljahres werden die Schulgebühren für den kompletten Monat ab dem Monat der Anmeldung innerhalb von zwei Wochen fällig. Die Eltern sind die Vetragsnehmer und sind für die rechtzeitige Bezahlung des Schulgeldes verantwortlich. Dies gilt auch für den Fall wenn Firmen die Bezahlung der Schulgebühren übernehmen und die Rechnung direkt an die Firmen gehen.

2 1.4 Sonderkondition - Familie Falls zwei oder mehr Kinder einer Familie die Grundschule oder Sekundarstufe der DISR besuchen, wird eine Schulgeldermäßigung von 10% für das jüngste Kind gewährt. 1.5 Abmeldungen Die Abmeldung eines Kindes vom Kindergarten oder der DISR kann während des laufenden Schuljahres unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich durch das Abmeldungsformular bei der DISR zum Ende jeden Monats vorgenommen werden. Überschreitet der Zeitraum des Besuchs der Schule / des Kindergartens jedoch 10 Wochen im Semester, ist das volle Schulgeld für dieses Semester zu zahlen. Angefangene Wochen werden als ganze Wochen berechnet. Bereits gezahlte Beträge werden entsprechend erstattet. Nach der Abmeldung müssen sowohl alle von der DISR erstellten für das Kind und die Eltern IDs als auch alle Genehmigungen bzw. berechtigten für den DISR Zugang von Hilfskräften, der Familie und der Fahrer im Sekretariat abgegeben werden. 1.6 Zahlungsmöglichkeiten Die DISR akzeptiert folgende Zahlungsmethoden zur Begleichung der Gebühren: a) Überweisung in SAR auf das SAR- Konto der DISR in KSA Account name: Account no.: Bank name: IBAN: BIC: SAIS German Branch The Saudi Investment Bank HQ Branch, Riyadh SA SIBCSARI b) Überweisung in EUR auf das EUR- Konto der DISR in Deutschland Account name: Account no.: BLZ: Bank name: IBAN: BIC: Deutsche Schule Riyadh Commerzbank Frankfurt am Main DE COBADEFFXXXX Sollte die Zahlungsfrist mehr als 2 Wochen überschritten werden, erlaubt sich die DISR den in der Rechnung angegebenen EUR- Betrag neu zu berechnen. b) Bar in SAR in der Buchhaltungskasse der DISR Bei Barzahlung sind die Öffnungszeiten der Kasse vom 8:00 bis 13:00 zu beachten. 1.7 Mahn- und Leistungsaussetzungsverfahren Zahlungsverzögerungen über die festgelegten Fälligkeiten hinaus werden angemahnt. Die Mahnungen ( Zahlungserinnerung ) erfolgen jeweils zwei Wochen nach Fälligkeit des Zahlungstermins. Sollte die erste Zahlungsfrist um 2 Wochen überzogen sein, dann wird die

3 erste Mahnung ohne Mahngebühr versendet. Sollte die neue Zahlungsfrist wieder nicht eingehalten werden, wird die Rechnung mit der Mahngebühr von 500,00 SAR fällig. Falls auch nach der zweiten Mahnung die Rückstände nicht ausgeglichen werden, wird die DISR den Ausschluss des Kindes aus der Schule einleiten (Schulbesuch, Zusatzangebote). Eine solche Leistungsaussetzung hat keine Verminderung der Gebührenschuld zur Folge. Sollten Zahlungsrückstände über das Schuljahresende hinaus bestehen, gelten die Kinder als abgemeldet und werden im neuen Schuljahr entsprechend nicht zum Unterricht zugelassen. Die geleisteten Wiedereinschreibegebühren werden in diesem Fall nicht erstattet. Die DISR behält sich außerdem vor, Zeugnisse und Dokumente zum Schulabgang zurückzuhalten, solange Zahlungsrückstände bestehen. 2.1 Einschreibegebühr 2. Schul- & Kindergartengebühren Bei der Anmeldung eines Kindes wird eine einmalige Einschreibegebühr in Höhe von 5.000,00 SAR erhoben. Die Einschreibegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Die Einschreibegebühr wird nicht rückerstattet bzw. auf Schulgebühren oder andere Gebühren angerechnet. Sollte die DISR aufgrund Kapazitätsproblemen nicht in der Lage sein einen Kindergarten- /Schulplatz innerhalb von 6 Monaten zuteilen zu können und kein weiteres Interesse der Eltern auf einen Schul- /Kindergartenplatz bestehen, kann die Einschreibegebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr von 500,00 SAR rückerstattet werden. 2.1 Schulgebühren In der Deutschen Internationalen Schule Riad gelten folgende Schulgebühren: Jahresbetrag in SAR Grundschule (Klasse 1-4) Sekundarstufe (Klasse 5-10) Kindergartengebühren In der Deutschen Internationalen Schule Riad gelten folgende Kindergartengebühren: Jahresbetrag in SAR Kindergarten

4 2.3 Gebühren für Zusatzangebote In der Deutschen Internationalen Schule Riad gelten folgende Gebühren für das Zusatzangebot: Zusatzangebot Betrag SAR (Jahresbetrag) Deutsch als Fremdsprache (DaF) Mittagsbetreuung für Kindergarten und Grundschule (ohne Mittagessen), 13:00-14:00 1 Tag/Woche Tage/Woche Tage/Woche Tage/Woche Tage/Woche Mittagessen, 13:00-14:00 AG (mit Mittagessen), 13:00-15:30 20 SAR pro Tag 1 Tag/Woche Tage/Woche Tage/Woche Tage/Woche Zusatzangebote wie die Kindergarten Mittagsbetreuung (vorher Wartegruppe), die Grundschule Mittagsbetreuung (vorher Hausaufgabenbetreuung) und die AGs in der DISR können entsprechend der 2 Schuljahresabschnitte in Anspruch genommen werden und sollten spätestens 14 Tage vorher angemeldet und 14 Tage nach dem Erhalten der Rechnung für den jeweiligen Schuljahresabschnitt bezahlt werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen der Zusatzangebote während eines Schuljahresabschnitts werden nicht rückerstattet. 2.4 Allgemeine Gebühren Einschreibgebühr (pro Kind) Wiedereinschreibegebühr (pro Kind) Kaution IT- Geräte Kaution Schulbücher Mahngebühr ab der 2. Mahnung Betrag 5.000,00 SAR 2.000,00 SAR 1.000,00 SAR 200,00 SAR 500,00 SAR

5 2.4.1 Jährliche Wiedereinschreibegebühr Für jedes bereits angemeldete Kind wird zum 1. Mai des jeweils laufenden Schuljahres eine Wiedereinschreibegebühr von 2.000,00 SAR für das folgende Schuljahr fällig. Die Wiedereinschreibegebühr wird mit der Bezahlung/Rechnung der ersten Schul- /Kindergartengebührenrechnung für das kommende Schuljahr verrechnet oder Anfang des neuen Schuljahres bar rückerstattet. Die Rückerstattung geschieht nur auf Nachfrage. Die Wiedereinschreibegebühr wird nicht rückerstattet, falls das Kind die DISR im kommenden Schuljahr nicht besucht. Wird diese Gebühr nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, gilt das Kind mit Ende des laufenden Schuljahres als abgemeldet Schulbücher & IT Geräte Die DISR bietet allen Schülern an, die benötigten Schulbücher für das Schuljahr zu kaufen oder zu leihen. Eine Ausnahme bildet die erste Klasse, wo keine Bücher gekauft werden müssen. Schulbücher können neu zum Endpreis der DISR oder in einem guten gebrauchten Zustand zum halben Endpreis erstanden werden. Falls benötigt, werden kostenlos für den Unterricht IT Geräte (Tablet, PC usw.) von der DISR bereitgestellt. Für die geliehenen Bücher muss ein Betrag von 200,- SAR, für die IT Geräte ein Betrag von 1.000,00 SAR als Sicherheit hinterlegt werden. Bei Verlust oder unsachgemäßer Behandlung sowie mutwilliger Beschädigung der geliehenen Bücher oder IT Geräte muss der jeweilige Zeitwert ersetzt werden, für den Fall dass die gezahlte Kaution den entstandenen Schaden nicht abdeckt. Diese Gebührenregelung wurde vom Vorstand der DISR am in Kraft gesetzt und ersetzt die Erklärung zur Anerkennung des Schul- und Kindergartengeldes und der Zahlungsbedingungen vom Der DISR Vorstand behält sich vor, Änderungen in der Gebührenregelung falls nötig vorzunehmen.

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