A Leitfaden zur Förderung fremdsprachiger Lernender 50

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1 Kanton Appenzell A.Rh. Erziehungsdirektion Förderangebote an der Volksschule im Kanton Appenzell Ausserrhoden 4 Interkulturelle Bildung A Leitfaden zur Förderung fremdsprachiger Lernender 50 Einleitung 51 Rahmenbedingungen 51 Aufnahme neueintretender fremdsprachiger Lernender ohne Deutschkenntnisse 52 Förderangebote 53 Interkulturelle Bildung und Erziehung 55 Begleitende Massnahmen 55 Lehrende 56 Beurteilung 56 Finanzielle Beteiligung durch den Kanton 56 Zuständige Fachstelle 56 Erziehungsdirektion A.Rh., Fachstelle Besondere Fördermassnahmen Esther Germann, Telefon , esther.germann@ed.ar.ch, / Förderangebote

2 A Leitfaden zur Förderung fremdsprachiger Lernender 50

3 Einleitung Zum Auftrag der Volksschule gehört die Förderung aller Kinder gemäss ihren Voraussetzungen und Möglichkeiten. Dies erfordert ein differenzierendes und individualisierendes Lehren und Lernen, denn im Auftrag eingeschlossen sind Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Herkunftsfamilien, mit unterschiedlichsten Begabungen und mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen. Die Verordnung zu den Förderangeboten in den Gemeinden regelt in Art. 13 und 14 die Massnahmen zur Unterstützung und Einschulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher in Regelklassen. Diese dienen der sprachlichen Entwicklung, der schulischen wie auch der sozialen Integration. Der Deutschunterricht für Fremdsprachige (DfF) ist ein Zusatzunterricht zur Unterstützung dieser Ziele. Rahmenbedingungen Kindergartenbesuch Schulzuweisung Klassengrössen Neben zusätzlichen Unterrichtsangeboten können strukturelle Massnahmen den Prozess des Zweitspracherwerbs sowie der Integration massgeblich unterstützen. Dazu gehören: Ein zweijähriger Kindergartenbesuch unterstützt und fördert den Erwerb der deutschen Sprache wirksam. Es macht daher Sinn, Eltern über die Möglichkeit des zweijährigen Kindergartenbesuchs aufzuklären. Bei neuzugezogenen fremdsprachigen Kindern und Jugendlichen aus dem Ausland empfiehlt sich, ein sorgfältiges und längeres Verfahren von ein bis drei Wochen einzuleiten, das die bisherige schulische Laufbahn, das soziale Umfeld und den Lern- und Entwicklungsstand berücksichtigt. Die Klassenbestände sollen den Zusammensetzungen der jeweiligen Klassen angepasst werden, damit den individuellen Erfordernissen Rechnung getragen werden kann. Ein hoher Anteil an fremdsprachigen Lernenden rechtfertig das Führen von kleineren Klassen. 51

4 Aufnahme neueintretender fremdsprachiger Lernender ohne Deutschkenntnisse Die Einschulung neueintretender fremdsprachiger Lernender erfolgt je nach den gegebenen örtlichen Strukturen auf unterschiedliche Weise: a) direkt in die Regelklasse mit Intensiv-Deutschkurs b) in eine besondere Klasse für fremdsprachige Kinder (Deutschklasse) Die Einschulung neueintretender fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher erfordert ein sorgfältiges Vorgehen sowie einen entsprechenden zeitlichen Rahmen von bis zu drei Wochen. Denn für Kinder und Jugendliche, welche aus anderssprachigen Ländern zuziehen, stellt der Schulwechsel ein einschneidender Wechsel von vertrauten zu völlig fremdartigen Verhältnissen dar. Für die beteiligten Lehrpersonen (Regelklasse, Deutsch für Fremdsprachige und SHP) ist die bisherige schulische Laufbahn der betreffenden Kinder und Jugendlichen oft unklar und das soziale Umfeld sowie die früheren Lebensverhältnisse unterscheiden sich in vielen Fällen von den hiesigen Verhältnissen. Auch sie brauchen Zeit, um auf der Grundlage von Beobachtungen und Gesprächen mit den Eltern (allenfalls unter Beizug eines Dolmetschers) am Ende der Aufnahmephase eine Einstufung und Zuteilung in die Regelklasse vorzunehmen. Das Aufnahmeverfahren wird in einem Gesamtkonzept zum Deutschunterricht für Fremdsprachige geregelt. 52

5 Förderangebote Die Gemeinden können zwischen verschiedenen Angeboten zur Förderung der Deutschkenntnisse und der Integration wählen. Die Wahl der Angebote richtet sich unter anderem nach der Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Bedarf an zusätzlichen Deutschstunden aufweisen sowie nach den vorhandenen kommunalen und regionalen Angeboten. Im Folgenden findet sich eine Kurzbeschreibung möglicher Massnahmen. Unterricht während der Schulzeit Unterricht ausserhalb der Schulzeit Einzelunterricht Deutschklasse Intensiver Deutschunterricht für neu eingetretene Kinder und Jugendliche während des Besuchs der Regeklasse / des Kindergartens. Für Lernende mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen wird ein Kleingruppen- oder Einzelunterricht von 6 8 Lektionen pro Woche angeboten. Ziele sind der Anschluss an die Regelklasse, die Förderung der deutschen Sprache und das Aufarbeiten von Bildungslücken. Der Besuch der Regelklasse fördert zusätzlich den Zweitspracherwerb sowie die schulische und soziale Integration. Der Intensiv-Deutschkurs wird längstens während eines Jahres besucht. Intensiv-Deutschunterricht für neu eingetretene Kinder und Jugendliche in Ergänzung zum Besuch der Regelklasse / des Kindergartens. In Ausnahmefällen und wenn es die Belastbarkeit der betroffenen Lernenden zulässt, kann der Deutschunterricht zusätzlich zum Regelklassenunterricht erteilt werden. Der Intensiv-Deutschunterricht in Ergänzung zum Regelklassenunterricht wird während 4 6 Lektionen angeboten. Intensiv Deutschkurs für einzelne neu eingetretene Lernende. In bestimmten Situationen ist es notwendig, neuzugezogene Lernende während einer begrenzten Zeit intensiv in Einzelstunden zu unterrichten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn keine laufenden Angebote in der Gemeinde bestehen oder wenn die Differenz bezüglich Lernstand zu bestehenden Fördergruppen zu gross ist. Besuch einer besonderen Klasse für fremdsprachige Kinder und Jugendliche. Einzelne Gemeinden führen (meistens in einem regionalen Zusammenschluss) Aufnahmeklassen für neu zugezogene fremdsprachige Kinder oder Jugendliche. Diese Klassen werden als Kleinklassen geführt und sollten gemäss der Schulverordnung Art. 7 nicht mehr als 14 Lernende aufnehmen. Die Deutschklasse wird in der Regel für die Dauer eines Jahres besucht. Danach sollten die schulischen Angebote in der Wohnortgemeinde besucht werden. 53

6 Förderangebote Andere Massnahmen für die sprachliche und soziale Integration Deutsch-Stützkurse in Kleingruppen Integrierter Deutschunterricht durch Teamteaching Zusammenarbeit im integrierten Deutschunterricht Weitere Massnahmen richten sich an fremdsprachige Lernende, die einen Intensiv-Deutschkurs absolviert haben und in der Regelklasse integriert sind. Die Stützkurse dienen der Festigung und Erweiterung der Kenntnisse in der deutschen Sprache. Aber auch fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, die schon länger in der Schweiz leben, deren Familiensprache aber eine andere Sprache als Deutsch ist, sind in der Regel auf Stützkurse in Deutsch angewiesen. Für fortgeschrittene fremdsprachige Kinder und Jugendliche werden während 1 4 Lektionen pro Woche Deutsch-Stützkurse in Kleingruppen angeboten. Diese haben einen starken Bezug zu den Themen des Unterrichts der Regelklasse und dienen dem Sprachaufbau sowie der Erweiterung des Wortschatzes. Im Rahmen der Integrativen Schulform (ISF) in den Gemeinden kann auch vermehrt die Integration des Deutschunterrichts für Fremdsprachige in den Unterricht der Regelklasse geprüft werden. Solch integrative Formen sind vor allem in Schulen mit einem ausserordentlich hohen Anteil an Fremdsprachigen zu prüfen. Voraussetzung ist ein klares Konzept und die Bereitschaft der beteiligten Lehrkräfte (LP und DfF) zur Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit Konzepten des Zweitspracherwerbs und der interkulturellen Bildung. Um Überschneidungen mit der SHP und eine Verzettelung der Förderangebote zu vermeiden, sind klare Absprachen und Zuständigkeitsklärungen notwendig. In gemeinsam geplanten und vorbereiteten Lektionen unterrichten die Deutschlehrkraft und die Klassenlehrkräfte gemeinsam. Dies ermöglicht einen stark individualisierenden Sprachunterricht. Die Inhalte werden zwischen den Lehrkräften abgesprochen und koordiniert. Der Zweitspracherwerb ist dadurch inhaltlich stark mit den Unterrichtsthemen verknüpft, was sich positiv auf die Lernprozesse der Fremdsprachigen auswirken kann. Daneben sind alle weiteren Zusammenarbeitsformen möglich, wie sie im Leitfaden zur Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten beschrieben sind. 54

7 Interkulturelle Bildung und Erziehung Interkulturelle Bildung geht über den Deutschunterricht für Fremdsprachige hinaus und ist eine Querschnittaufgabe, welche die Schule als Ganzes betrifft. Interkulturelle Bildung richtet sich an Lernende, an Minderheiten wie auch an Mehrheiten und ist deshalb verzahnt mit dem Regelunterricht und der Ausbildung von Zweisprachigkeit generell. Es geht dabei um die Ausbildung einer interkulturellen Kompetenz aller Schüler mit dem Ziel der Akzeptanz von verschiedenen lebensweltlichen Orientierungen. Begleitende Massnahmen Elternkontakte Eine regelmässige Information der Eltern über den Lernstand ihres Kindes im Deutschzusatzunterricht schafft Transparenz und Verständnis. Damit Gespräche mit den Erziehungsberechtigten ohne Missverständnisse geführt werden können, sollen wenn nötig Übersetzer(innen) beigezogen werden. Eltern sind oft noch nicht vertraut mit den hiesigen Schulstrukturen und sind froh, wenn sie in Gesprächen mehr darüber erfahren. Siehe Dolmetscherliste im Handbuch für die Volksschule im Kanton Appenzell Ausserrhoden unter Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) Eine gefestigte Sprachkompetenz in der Muttersprache stellt eine wichtige Voraussetzung für den Erwerb einer Zweitsprache dar. Die Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur fördern die Lernenden in der Sprachkompetenz ihrer Muttersprache. HSK-Kurse werden von den konsularischen Vertretungen organisiert. 55

8 Lehrende Lehrpersonen, welche Deutsch für Fremdsprachige unterrichten, sind offen gegenüber fremden Kulturen und zeigen Verständnis für die Probleme, welche die Migration mit sich bringen kann. Sie besuchen gezielte Weiterbildungen zur Interkulturellen Pädagogik, zur Didaktik des Zweitspracherwerbs sowie zur Zusammenarbeit und verfügen vorzugsweise über eine Zusatzausbildung in diesem Bereich. Sie pflegen als Fachpersonen des Zweitspracherwerbs einen regelmässigen Austausch mit den Regelklassenlehrkräften, den Schulischen Heilpädagoginnen und den Eltern der unterrichteten Schülerinnen und Schüler. Siehe Pflichtenhefte im Anhang Beurteilung Die fremdsprachigen Lernenden werden nach Möglichkeit von Beginn an in eingeschränkter Form nach den Richtlinien der kantonalen Schülerbeurteilung beurteilt. Dabei werden die individuellen Lernfortschritte berücksichtigt, und die Zweisprachigkeit sollte ebenfalls als Kompetenz mitbeurteilt werden. Nach einem Jahr Schulbesuch gelten die Richtlinien in uneingeschränkter Form für alle Fachbereiche. Finanzielle Beteiligung durch den Kanton Zuständige Fachstelle Zum pauschalen Betriebskostenbeitrag pro Lernenden beteiligt sich der Kanton zu 30% an den zusätzlich ausgewiesenen Mehrkosten für fremdsprachige Lernende. Die Adresse der Kantonalen Fachstelle Besondere Fördermassnahmen finden Sie im Anhang, Register 5, S

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