Schule - meine Chance. Schule & Talent - meine Chance. Schule & Talent Leitfaden über die Talentförderung an der Kantonsschule Ausserschwyz
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- Hedwig Albert
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1 SRKSA Leitfaden über die Talentförderung an der Kantonsschule Ausserschwyz - meine Chance Schule - meine Chance Datum. April 08/BäS
2 Gymnasium und Fachmittelschule mit Akzent Talent für Sport- und Musikbegabte Die Kantonsschule Ausserschwyz bietet für musisch und sportlich besonders begabte Jugendliche nach der. oder 3. Sekundarschule (Niveau A) das Gymnasium bzw. die Fachmittelschule im Berufsfeld Pädagogik mit Akzent Talent an. Alle ausgewählten Talente werden in die Regelklassen integriert. Während der gesamten Ausbildungszeit stehen ihnen Freiräume für die sportliche bzw. musische Entwicklung zur Verfügung. Zudem werden sie durch unsere schulinternen Talentbetreuenden bei den verschiedenen Aufgabenbereichen unterstützt, indem ihnen geholfen wird, Schule, Training, Übungszeit, Wettkämpfe, Anlässe usw. optimal zu koordinieren. Die Schulleitung Datum. April 08/BäS Seite /7
3 . Grundlagen Die rechtliche Grundlage bilden das Mittelschulgesetz, SRSZ 63.0, und die Mittelschulverordnung, SRSZ Pädagogische Ausrichtung Die Begabtenförderung gehört zu den Aufgaben des Gymnasiums und der Fachmittelschule. Diese beinhalten, neben der Förderung und Vermittlung der Kernkompetenzen und fähigkeiten, des grundlegenden Kulturwissens, der basalen Arbeitstechniken, auch besondere Begabungen und Talente im musischen und sportlichen Bereichen bestmöglich zu fördern. Leistungsbereite Begabte sollen ihre sportlichen und künstlerischen Fähigkeiten (Musik, Tanz, Malerei usw.) gezielt weiter entwickeln können. 3. Förderung besonderer sportlicher bzw. musischer Begabungen Die Stundentafel an der Mittelschule ist bewusst so organisiert, dass ausserhalb des ordentlichen Unterrichts genügend Zeit bleibt, besondere Begabungen weiter zu pflegen und auszubauen: Die Ausbildung erfolgt möglichst in Zusammenarbeit mit spezialisierten Institutionen, die bei der Entwicklung der Begabung unterstützen (z.b. Sportverbände und Musikhochschulen). Eine sorgfältige Betreuung hilft, die unterschiedlichen Ausbildungselemente und Anforderungen zu bewältigen. Der Stundenplan berücksichtigt Übungs- und Trainingsbedürfnisse. Es wird gewährleistet, dass an Anlässen wie Turnieren, Trainingslagern, Wettkämpfen, Probentagen, Orchesterwochen etc. teilgenommen werden kann. Die dabei verlangte grosse Eigenverantwortung (Koordination der Wochen- und Semesterpläne sowie das selbständige Aufarbeiten des versäumten Lernstoffes etc.) trägt im Weiteren dazu bei, dass sich die Schülerinnen und Schüler zu selbständigen, mündigen Sportlern bzw. Musikern entwickeln. Es können zudem beispielsweise Studienwochen angeboten werden, in welchen eine vertiefte Talentausbildung ermöglicht wird. Datum. April 08/BäS Seite 3/7
4 4. Unterstützung durch die Talentbetreuerin bzw. den Talentbetreuer Damit das Bildungsziel trotz z.t. reduziertem Klassenunterricht (Absenzen, Dispensen etc.) erreicht werden kann, wird die Schülerin bzw. der Schüler beim Selbststudium unterstützt. Über das Internet besteht jederzeit und überall Zugang zur Lernplattform der Schule (z.b. Moodle), auf welcher in der Regel die notwendigen Unterlagen für das Studium zu finden sind. Alle Talente erhalten zudem Unterstützung durch eine persönliche Talentbetreuerin bzw. einen persönlichen Talentbetreuer, welche bzw. welcher ihnen hilft, die verschiedenen Aktivitäten bestmöglich zu koordinieren (Absprachen Schule, Trainer, Verein, Verband, Eltern etc.). Im schulischen Bereich ist die Betreuerin bzw. der Betreuer primär für die organisatorischen Belange des Talentes zuständig. Sie bzw. er arbeitet eng mit den Fachlehrpersonen zusammen. Je nach Bedarf und Fach kann die Betreuerin bzw. der Betreuer stoffliche Unterstützung leisten. 3 Die Verantwortung für den schulischen Lernerfolg liegt beim Talent. 4 Es besteht hingegen die Möglichkeit, private Lernunterstützung durch den Schülerschaftsrat anzugehen. 5 Alle Talente treffen sich regelmässig zum Koordinationsaustausch (Talent-Treff) mit der Talentbetreuerin bzw. dem Talentbetreuer. 5. Aufnahmebedingungen Die Schülerin bzw. der Schüler verfügt über ein bestandenes Aufnahmeverfahren ans Gymnasium oder an die Fachmittelschule sowie eine ausgewiesene Begabung in ihrem bzw. seinem Talentbereich. Dies ist in einem Dossier, welches der Schulleitung zusammen mit der Anmeldung eingereicht wird, darzulegen. 6. Aufnahmeverfahren Das Bewerbungsdossier enthält ein Motivationsschreiben, warum die Schülerin bzw. der Schüler das Talentprogramm absolviert möchte, sowie die Bestätigung, dass das Sporttalent mindestens 0 Stunden wöchentlich, exkl. Wettkämpfe, trainiert. Es muss zudem eines der folgenden Kriterien erfüllt: Nationales Potenzial Empfehlung durch den Sportverband Kaderzugehörigkeit Inhaber einer Swiss Olympic Card (Lokal, Regional, National) bzw. die Bestätigung, dass das Musiktalent mindestens 0 Übungsstunden wöchentliche am Instrument oder im Gesang absolviert und zudem eines der folgenden Kriterien erfüllt: Teilnahme an Wettbewerben (mit guten Platzierungen) Portfolio der musischen Entwicklung Empfehlung durch eine entsprechende Organisation: Musikschule, Instrumentallehrperson des Talentbereiches Immatrikulationsbescheinigung einer Musikschule oder Musikhochschule Das Bewerbungsdossier gibt zudem Auskunft über die nachstehenden Aspekte: - schulische Biographie wie Zeugnis, Aufnahmeprüfung, Arbeits- und Sozialverhalten - sportliche Biographie wie Trainingsumfang und -dauer, Trainingspläne, Leistungsentwicklung, Empfehlungen, Resultate, Kaderzugehörigkeit, sportliche Testabklärungen - bzw. musische Biographie wie Übungszeiten, Übungspläne, Leistungsentwicklung, Empfehlungen, Konzerte, Auszeichnungen - Kontaktdaten des Trainers bzw. der Instrumentallehrperson - Welche konkreten Ziele verfolgt das Talent mit seiner Begabung? - Was ist zwischen Schule und Talent zu koordinieren? Freiräume für regelmässiges Training, für Trainingslager/-camps bzw. Musikwoche, für Wettkämpfe bzw. Konzerte, Dispens vom Sport- bzw. Musikunterricht etc. Datum. April 08/BäS Seite 4/7
5 7. Aufbau des Bewerbungsdossiers Allgemeiner Teil - Personalien inkl. Foto - Motivationsschreiben Schulischer Teil - Zeugnis Sek -> Entwicklung - Bestätigung sowie Noten der Aufnahmeprüfung ans Gymnasium bzw. Fachmittelschule Sportlicher Teil - Empfehlung durch den Sportverband - Bestätigung Kaderzugehörigkeit inkl. Bestätigung der Anzahl Trainingsstunden - Swiss Olympic Talentcard - Jahres-Trainingsplanung - Makrozyklus (3- Monate), Mesozyklus (-3 Monate), Mikrozyklus (Wochentrainingsplan) - Wochenstundenplan mit Trainings-, Schul- und Lernzeiten ( Belastungssteuerung) - sportlicher Leistungsnachweis (Resultate) bzw. Musischer Teil - Empfehlung durch die Musikschule bzw. Instrumentallehrperson - musischer Leistungsnachweis Konkret formulierter Antrag - Dispensation bzw. Ersatzprogramm des Sport- bzw. Musikunterrichts - Regelmässige bzw. unregelmässige Dispensation weiterer Fächer, vgl. Formular für Absenzenantrag für ein Semester - schulische Lernunterstützung (Arbeits- und Lerntechnik) - Wochenplan (Trainings- und Lernzeiten) für die Beurteilung der Belastbarkeit 8. Aufnahmeentscheid Der Antrag wird von einer Fachjury begutachtet, welche der Schulleitung eine Empfehlung für eine definitive Aufnahme bzw. Ablehnung stellt. Die Anzahl an Talentförderplätzen ist auf fünf Talente pro Schuljahr und Jahrgangsstufe beschränkt. 3 Das Talent wird jährlich durch den Talentbetreuenden beurteilt, welcher zusammen mit dem Talent und dessen Eltern Antrag für die Weiterführung bei der Schulleitung stellt. 9. Aufnahmezeitpunkt Jeweils im April mit der definitiven Anmeldung an die Kantonsschule muss das Gesuch eingereicht werden. Die Fachjury stellt Anfang Juni Antrag an die Schulleitung, welche bis Ende Juni definitiv entscheidet. 3 Das Talent bzw. die Eltern erhalten anschliessend den schriftlichen Entscheid. 4 Die Aufnahme ins Talentförderprogramm erfolgt auf Anfang des Schuljahres. Die Schulleitung kann über Ausnahmen, z.b. Anfang des. Semesters, entscheiden. 0. Kosten Die Kosten für die Talentbetreuung betragen CHF 00. im Semester. Datum. April 08/BäS Seite 5/7
6 Die Schulleitung genehmigt an der Schulleitungssitzung vom. April 07. Anhang Absenzenantrag für ein Semester Datum. April 08/BäS Seite 6/7
7 Absenzenantrag für ein Semester Vorname und Name Klasse Sportart Datum Lektionen Fach Begründung Prüfung Entscheid Total Lektionen. Semester Total Lektionen. Semester Reglement über die Absenzen und Dispensen, SRKSA Regionales Talent: max. 70 Lektionen/Schuljahr, Nationales Talent: max. 05 Lektionen/Schuljahr, Internationales Talent: individuelle Lösung Es steht der Fachlehrperson offen den gesetzten Prüfungstermin anzupassen, eine Nachprüfung (NP) zu verlangen, zum selben Zeitpunkt eine online Prüfung (OL) durchzuführen oder eine individuelle Lösung (IL) zu vereinbaren. Abteilung Dokument Datum Prorektorat Leitfaden über die Talentförderung. April 08/BäS
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