Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen
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- Leon Heinrich
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1 Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen Sporttalente in Ausbildung Beiträge an IG-Mitgliedsverbände als Partner/Sportanbieter bei Talent-/Sportschulen Direktbeiträge an talentierte Einzelsportler/-innen Gültig ab Januar
2 2 1. Grundsatz, Zweck, Zuständigkeiten Die Interessengemeinschaft (IG) St.Galler Sportverbände bzw. die zuständige «Sport-Toto»- Kommission kann gestützt auf - Art. 1, Art. 3 und Art. 8 der Verordnung über den «Sport-Toto»-Fonds, - Kapitel 1 der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen und der IG sowie - Art. 2 und 3 der IG-Statuten an Fördermassnahmen zur Sportausbildung Beiträge zusprechen. Voraussetzung für die Ausrichtung von «Sport-Toto»-Beiträgen ist der Nachweis einer Förderung des Jugend-, Breiten- und Leistungssports in den Sportverbänden und deren vereinen. Die Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds sind zweckgebunden einzusetzen. Sie haben der Förderung des Sports als gemeinnützigem Zweck zu dienen. Massgebend für das Bewilligungsverfahren ist diese Richtlinie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützungsbeiträge. 2. Förderbeitrag an IG-Mitgliedsverbände als Sportanbieter/-partner zu vom Bildungsdepartement anerkannten «Talent-Oberstufenschulen» im Kanton St.Gallen (sowie zu st.gallischen Mittelschulen und zu Berufsfachschulen/Lehrbetrieben) 2.1 Grundvoraussetzungen IG-Mitgliedsverbände, welche als Sportanbieter/-partner zu - einer vom Bildungsdepartement im Kanton St.Gallen anerkannten Talent-Oberstufenschule («Schule für Hochbegabte im Bereich Sport») oder - einer st.gallischen Mittelschule oder - einer st.gallischen Berufsfachschule (inkl. Lehrbetrieb) auftreten, können an die «Sport-Toto»-Kommission pro Schuljahr zwecks Sicherstellung der fachgerechten Sportausbildung ein Gesuch zur Leistung eines Unterstützungsbeitrages einreichen. In sachlich begründeten Ausnahmefällen ist eine Delegation der Sportausbildung an ausgewiesene Standortvereine/-organisationen mittels detaillierter Leistungsvereinbarung bzw. Leistungsauftrag des jeweiligen Sportverbandes denkbar. Diese Vereinbarung bedarf der Genehmigung der IG St.Galler Sportverbände. 2.2 Beitragsgesuch, formelle Bedingungen Um in den Genuss von Förderbeiträgen zu gelangen, haben IG-Mitgliedsverbände, welche sportfachgerechte Ausbildung gemäss «Förderstufe 1 von «Jugend+Sport» mit wenigstens 10 Stunden Training pro Woche an Schultagen» (Swiss Olympic Talents Card Lokal) anbieten, bis spätestens Ende September des eben begonnenen Schuljahres folgende Unterlagen einzureichen: a) Schriftlich begründeter Antrag mit ausgefülltem IG-Gesuchsformular; b) Nachwuchskonzept, welches sich über das ganze Verbandsgebiet erstreckt und den Vorgaben des nationalen Verbandes entspricht; c) Unterzeichnete Vereinbarung, welche die Zusammenarbeit mit der Talent-Oberstufenschule (oder Mittelschule bzw. Berufsfachschule/Lehrbetrieb) aufzeigt; d) Auch von der Schulbehörde bzw. vom Lehrbetrieb unterzeichnete Namensliste (mit Geburtsdatum, Wohnort, etc.). Anrechenbar sind Athleten, welche im Kanton St.Gallen wohnen und welche die sportlichen Kriterien gemäss nachfolgender Ziffer e bzw. f erfüllen.
3 3 e) Nachweis über die Sportqualifikation der Sportschüler (Sekundarstufe I: Förderung gemäss «Förderstufe 1 von «Jugend+Sport» mit wenigstens 10 Stunden Training pro Woche an Schultagen» (Swiss Olympic Talents Card Lokal) / Sekundarstufe II: «Swiss Olympic Talents Card National»); f) Falls «Swiss Olympic» im Ausnahmefall in einer Sportart (noch) keine «Talents Card» ausstellen sollte, kann eine begründete Empfehlung des dem IG-Mitgliedsverband übergeordneten Sportverbandes ausreichen. g) Jahres-Budget Der IG-Vorstand ist berechtigt, weitere Unterlagen und Auskünfte zu verlangen. 2.3 Förderbeitrag Die Festlegung der Förderbeiträge erfolgt im Einzelfall sportart- und verbandsspezifisch durch die «Sport-Toto»-Kommission. Dabei werden im Wesentlichen folgende Kriterien gewürdigt: - Nachwuchskonzept, - Gesamtaufwand, - geographische Vorgaben, - Schülerzahlen, - Anzahl an Ausbildungsstandorten, - Bedeutung/Stellung der Sportart, - Fachqualifikationen. Pro «Sport-Ausbildungsstandort» wird eine Maximal-Limite festgelegt. Eine Beitragssprechung erfolgt jeweils ausdrücklich für das bevorstehende Schuljahr und entfaltet keinerlei Präjudiz für das Folgejahr. Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse ist der Vorstand der IG St.Galler Sportverbände befugt, von den Regelbestimmungen abzuweichen. Als zuständige «Sport-Toto»-Kommission kann er die Ansätze gegebenenfalls angemessen reduzieren. 3. Direktbeiträge an talentierte Einzelsportler 3.1 Grundsätzliches, Definitionen Wohnsitz Direktbeiträge können an Sportler, welche die nachfolgenden Kriterien erfüllen und im Kanton St.Gallen wohnen (oder allenfalls sachlich begründeter Wochenaufenthalt ausserhalb des Kantons St.Gallen) zugesprochen werden Direktbeiträge an Absolventen von Sport-/Talentschulen, einer Mittelschule oder einer Berufslehre Innerhalb des Kantons St.Gallen Bei Absolventen einer vom Bildungsdepartement (BLD) anerkannten Oberstufen-Talentschule im Kanton St.Gallen (oder von st.gallischen Mittelschulen oder einer Berufsfachschule/Berufslehre) wird grundsätzlich der für das Sportangebot verantwortliche IG-Mitgliedsverband mit Beiträgen aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds unterstützt (vgl. Art. 2ff). Dieser Beitrag an die notwendige Sportinfrastruktur (Trainer, Betreuer, bauliche/betriebliche Infrastruktur, etc.) kommt indirekt ebenfalls den «Sport-Talenten» bzw. deren Eltern zu Gute.
4 4 Ist ein IG-Mitgliedsverband selbst nicht in der Lage, als Sportanbieter (oder Leiter/ Koordinator von örtlichen Sportausbildner) zu einer vom BLD anerkannten Oberstufen-Talentschule (oder st.gallischen Mittelschule oder Berufsfachschule/Lehrbetrieb) aufzutreten, kann im sachlich begründeten Einzelfall dem Sporttalent direkt (bzw. dessen Eltern) ein Unterstützungsbeitrag zugesprochen werden. Dies falls hat der IG- Mitgliedsverband eine stichhaltige Begründung zu erbringen (vgl. nachfolgende Ziffer 3.2 Buchstabe a) Ausserhalb des Kantons St.Gallen An St.Galler Sporttalente, welche eine vom Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen anerkannte ausserkantonale Sportschule (gemäss aktuellem Verzeichnis der «Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte») oder eine Berufsfachschule/Berufslehre absolvieren und im Besitze einer «Swiss Olympic Talents Card» sind, können «Direktbeiträge» geleistet werden (Qualifikationskriterien: Sekundarstufe I: Förderung gemäss «Förderstufe 1 von «Jugend+Sport» mit wenigstens 10 Stunden Training pro Woche an Schultagen» (Swiss Olympic Talents Card Lokal) / Sekundarstufe II: «Talents Card National») Direktbeiträge an Inhaber der «Bronze-/Elite»-Cards von «Swiss Olympic» Zur Unterstützung von förderungswürdigen Nachwuchssportler/-innen bis und mit dem 23. Altersjahr, welche im Besitz einer «Bronze»- oder «Elite»-Card von «Swiss Olympic» sind (und von Swiss Olympic Association und/oder der Schweizer Sporthilfe einen Förderbeitrag erhalten), können Beiträge gesprochen werden. 3.2 Beitragsgesuch, formelle Bedingungen Um in den Genuss von Förderbeiträgen zu gelangen, können bis spätestens Ende April des laufenden Schuljahres an die IG St.Galler Sportverbände Beitragsgesuche mit folgenden Unterlagen eingereicht werden: a) Direktbeiträge an Absolventen von anerkannten Sport-/Talentschulen - Antragsschreiben (mit Unterschrift Sportler/in und Eltern); - Bestätigung der Schulbehörde bzw. des Lehrbetriebes - Nachweis über die Sportqualifikation der Sportschüler (Sekundarstufe I: Förderung gemäss «Förderstufe 1 von «Jugend+Sport» mit wenigstens 10 Stunden Training pro Woche an Schultagen» (Swiss Olympic Talents Card Lokal) / Sekundarstufe II: «Swiss Olympic Talents Card National»); - Falls «Swiss Olympic» in einer Sportart (noch) keine «Talents Card» ausstellen sollte, kann im Ausnahmefall eine begründete Empfehlung des dem IG-Mitgliedsverband übergeordneten Sportverbandes ausreichen. - Nachweis, wo/wann/wie das Sporttalent die sach- und sportfachgerechte Ausbildung absolvieren kann. - Jahres-Budget (Kostenzusammenstellung) - Antrag des jeweils zuständigen Sportverbandes mit stichhaltiger Begründung (inkl. Konzept über seine Nachwuchsförderung im Kanton St.Gallen sowie einer Vereinbarung zwischen der anerkannten Oberstufen-Talentschule, Sportverband und Sportanbieter). Der IG-Vorstand ist berechtigt, weitere Unterlagen und Auskünfte zu verlangen.
5 5 b) Inhaber der «Swiss Olympic-Bronze-/Elite-Card» - Antragsschreiben; - Kopie der Beitragszusicherung von Swiss Olympic Association - Kopie der «Swiss Olympic Bronze/Elite-Card» - Kopie der Bestätigung der «Schweizer Sporthilfe» 3.3 Förderbeitrag Die Festlegung der Förderbeiträge erfolgt jährlich durch die «Sport-Toto»-Kommission. Sie bezieht sich jeweils ausdrücklich auf das bevorstehende bzw. laufende Schuljahr und entfaltet keinerlei Präjudiz für das Folgejahr. Massgebend für die Anrechenbarkeit bzw. Sportqualifikation ist jene «Swiss-Olympic Talents Card», welche über wenigstens sieben Monate des betreffenden Schuljahres Gültigkeit hat. Sofern nach einer durch die «Sport-Toto»-Kommission erfolgten Beitragssprechung während des Schuljahres durch «Swiss Olympic» eine Höhereinstufung erfolgen sollte, kann bis zu Beginn des neuen Schuljahres ein ergänzendes Nachtragsgesuch eingereicht werden. Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse ist der Vorstand der IG St.Galler Sportverbände befugt, von den Regelbestimmungen abzuweichen. Als zuständige «Sport-Toto»-Kommission kann er die Ansätze gegebenenfalls angemessen reduzieren. 4. Verschiedenes Die Summe der zugesprochenen Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen wird im jährlichen IG-Geschäftsbericht zu Handen der ordentlichen Delegiertenversammlung ausgewiesen. Wil, 4. Dezember 2015 INTERESSENGEMEINSCHAFT ST.GALLER SPORTVERBÄNDE FÜR DIE SPORT-TOTO»-KOMMISSION Sig. Josef Dürr Präsident sig. Bruno Schöb Geschäftsleiter (am 21. Dezember 2015 durch den Vorsteher des Kantonalen Bildungsdepartementes genehmigt)
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