Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen"

Transkript

1 Richtlinien für Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen Sporttalente in Ausbildung Beiträge an IG-Mitgliedsverbände als Partner/Sportanbieter bei Talent-/Sportschulen Direktbeiträge an talentierte Einzelsportler/-innen Gültig ab Januar

2 2 1. Grundsatz, Zweck, Zuständigkeiten Die Interessengemeinschaft (IG) St.Galler Sportverbände bzw. die zuständige «Sport-Toto»- Kommission kann gestützt auf - Art. 1, Art. 3 und Art. 8 der Verordnung über den «Sport-Toto»-Fonds, - Kapitel 1 der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen und der IG sowie - Art. 2 und 3 der IG-Statuten an Fördermassnahmen zur Sportausbildung Beiträge zusprechen. Voraussetzung für die Ausrichtung von «Sport-Toto»-Beiträgen ist der Nachweis einer Förderung des Jugend-, Breiten- und Leistungssports in den Sportverbänden und deren vereinen. Die Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds sind zweckgebunden einzusetzen. Sie haben der Förderung des Sports als gemeinnützigem Zweck zu dienen. Massgebend für das Bewilligungsverfahren ist diese Richtlinie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützungsbeiträge. 2. Förderbeitrag an IG-Mitgliedsverbände als Sportanbieter/-partner zu vom Bildungsdepartement anerkannten «Talent-Oberstufenschulen» im Kanton St.Gallen (sowie zu st.gallischen Mittelschulen und zu Berufsfachschulen/Lehrbetrieben) 2.1 Grundvoraussetzungen IG-Mitgliedsverbände, welche als Sportanbieter/-partner zu - einer vom Bildungsdepartement im Kanton St.Gallen anerkannten Talent-Oberstufenschule («Schule für Hochbegabte im Bereich Sport») oder - einer st.gallischen Mittelschule oder - einer st.gallischen Berufsfachschule (inkl. Lehrbetrieb) auftreten, können an die «Sport-Toto»-Kommission pro Schuljahr zwecks Sicherstellung der fachgerechten Sportausbildung ein Gesuch zur Leistung eines Unterstützungsbeitrages einreichen. In sachlich begründeten Ausnahmefällen ist eine Delegation der Sportausbildung an ausgewiesene Standortvereine/-organisationen mittels detaillierter Leistungsvereinbarung bzw. Leistungsauftrag des jeweiligen Sportverbandes denkbar. Diese Vereinbarung bedarf der Genehmigung der IG St.Galler Sportverbände. 2.2 Beitragsgesuch, formelle Bedingungen Um in den Genuss von Förderbeiträgen zu gelangen, haben IG-Mitgliedsverbände, welche sportfachgerechte Ausbildung gemäss «Förderstufe 1 von «Jugend+Sport» mit wenigstens 10 Stunden Training pro Woche an Schultagen» (Swiss Olympic Talents Card Lokal) anbieten, bis spätestens Ende September des eben begonnenen Schuljahres folgende Unterlagen einzureichen: a) Schriftlich begründeter Antrag mit ausgefülltem IG-Gesuchsformular; b) Nachwuchskonzept, welches sich über das ganze Verbandsgebiet erstreckt und den Vorgaben des nationalen Verbandes entspricht; c) Unterzeichnete Vereinbarung, welche die Zusammenarbeit mit der Talent-Oberstufenschule (oder Mittelschule bzw. Berufsfachschule/Lehrbetrieb) aufzeigt; d) Auch von der Schulbehörde bzw. vom Lehrbetrieb unterzeichnete Namensliste (mit Geburtsdatum, Wohnort, etc.). Anrechenbar sind Athleten, welche im Kanton St.Gallen wohnen und welche die sportlichen Kriterien gemäss nachfolgender Ziffer e bzw. f erfüllen.

3 3 e) Nachweis über die Sportqualifikation der Sportschüler (Sekundarstufe I: Förderung gemäss «Förderstufe 1 von «Jugend+Sport» mit wenigstens 10 Stunden Training pro Woche an Schultagen» (Swiss Olympic Talents Card Lokal) / Sekundarstufe II: «Swiss Olympic Talents Card National»); f) Falls «Swiss Olympic» im Ausnahmefall in einer Sportart (noch) keine «Talents Card» ausstellen sollte, kann eine begründete Empfehlung des dem IG-Mitgliedsverband übergeordneten Sportverbandes ausreichen. g) Jahres-Budget Der IG-Vorstand ist berechtigt, weitere Unterlagen und Auskünfte zu verlangen. 2.3 Förderbeitrag Die Festlegung der Förderbeiträge erfolgt im Einzelfall sportart- und verbandsspezifisch durch die «Sport-Toto»-Kommission. Dabei werden im Wesentlichen folgende Kriterien gewürdigt: - Nachwuchskonzept, - Gesamtaufwand, - geographische Vorgaben, - Schülerzahlen, - Anzahl an Ausbildungsstandorten, - Bedeutung/Stellung der Sportart, - Fachqualifikationen. Pro «Sport-Ausbildungsstandort» wird eine Maximal-Limite festgelegt. Eine Beitragssprechung erfolgt jeweils ausdrücklich für das bevorstehende Schuljahr und entfaltet keinerlei Präjudiz für das Folgejahr. Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse ist der Vorstand der IG St.Galler Sportverbände befugt, von den Regelbestimmungen abzuweichen. Als zuständige «Sport-Toto»-Kommission kann er die Ansätze gegebenenfalls angemessen reduzieren. 3. Direktbeiträge an talentierte Einzelsportler 3.1 Grundsätzliches, Definitionen Wohnsitz Direktbeiträge können an Sportler, welche die nachfolgenden Kriterien erfüllen und im Kanton St.Gallen wohnen (oder allenfalls sachlich begründeter Wochenaufenthalt ausserhalb des Kantons St.Gallen) zugesprochen werden Direktbeiträge an Absolventen von Sport-/Talentschulen, einer Mittelschule oder einer Berufslehre Innerhalb des Kantons St.Gallen Bei Absolventen einer vom Bildungsdepartement (BLD) anerkannten Oberstufen-Talentschule im Kanton St.Gallen (oder von st.gallischen Mittelschulen oder einer Berufsfachschule/Berufslehre) wird grundsätzlich der für das Sportangebot verantwortliche IG-Mitgliedsverband mit Beiträgen aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds unterstützt (vgl. Art. 2ff). Dieser Beitrag an die notwendige Sportinfrastruktur (Trainer, Betreuer, bauliche/betriebliche Infrastruktur, etc.) kommt indirekt ebenfalls den «Sport-Talenten» bzw. deren Eltern zu Gute.

4 4 Ist ein IG-Mitgliedsverband selbst nicht in der Lage, als Sportanbieter (oder Leiter/ Koordinator von örtlichen Sportausbildner) zu einer vom BLD anerkannten Oberstufen-Talentschule (oder st.gallischen Mittelschule oder Berufsfachschule/Lehrbetrieb) aufzutreten, kann im sachlich begründeten Einzelfall dem Sporttalent direkt (bzw. dessen Eltern) ein Unterstützungsbeitrag zugesprochen werden. Dies falls hat der IG- Mitgliedsverband eine stichhaltige Begründung zu erbringen (vgl. nachfolgende Ziffer 3.2 Buchstabe a) Ausserhalb des Kantons St.Gallen An St.Galler Sporttalente, welche eine vom Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen anerkannte ausserkantonale Sportschule (gemäss aktuellem Verzeichnis der «Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte») oder eine Berufsfachschule/Berufslehre absolvieren und im Besitze einer «Swiss Olympic Talents Card» sind, können «Direktbeiträge» geleistet werden (Qualifikationskriterien: Sekundarstufe I: Förderung gemäss «Förderstufe 1 von «Jugend+Sport» mit wenigstens 10 Stunden Training pro Woche an Schultagen» (Swiss Olympic Talents Card Lokal) / Sekundarstufe II: «Talents Card National») Direktbeiträge an Inhaber der «Bronze-/Elite»-Cards von «Swiss Olympic» Zur Unterstützung von förderungswürdigen Nachwuchssportler/-innen bis und mit dem 23. Altersjahr, welche im Besitz einer «Bronze»- oder «Elite»-Card von «Swiss Olympic» sind (und von Swiss Olympic Association und/oder der Schweizer Sporthilfe einen Förderbeitrag erhalten), können Beiträge gesprochen werden. 3.2 Beitragsgesuch, formelle Bedingungen Um in den Genuss von Förderbeiträgen zu gelangen, können bis spätestens Ende April des laufenden Schuljahres an die IG St.Galler Sportverbände Beitragsgesuche mit folgenden Unterlagen eingereicht werden: a) Direktbeiträge an Absolventen von anerkannten Sport-/Talentschulen - Antragsschreiben (mit Unterschrift Sportler/in und Eltern); - Bestätigung der Schulbehörde bzw. des Lehrbetriebes - Nachweis über die Sportqualifikation der Sportschüler (Sekundarstufe I: Förderung gemäss «Förderstufe 1 von «Jugend+Sport» mit wenigstens 10 Stunden Training pro Woche an Schultagen» (Swiss Olympic Talents Card Lokal) / Sekundarstufe II: «Swiss Olympic Talents Card National»); - Falls «Swiss Olympic» in einer Sportart (noch) keine «Talents Card» ausstellen sollte, kann im Ausnahmefall eine begründete Empfehlung des dem IG-Mitgliedsverband übergeordneten Sportverbandes ausreichen. - Nachweis, wo/wann/wie das Sporttalent die sach- und sportfachgerechte Ausbildung absolvieren kann. - Jahres-Budget (Kostenzusammenstellung) - Antrag des jeweils zuständigen Sportverbandes mit stichhaltiger Begründung (inkl. Konzept über seine Nachwuchsförderung im Kanton St.Gallen sowie einer Vereinbarung zwischen der anerkannten Oberstufen-Talentschule, Sportverband und Sportanbieter). Der IG-Vorstand ist berechtigt, weitere Unterlagen und Auskünfte zu verlangen.

5 5 b) Inhaber der «Swiss Olympic-Bronze-/Elite-Card» - Antragsschreiben; - Kopie der Beitragszusicherung von Swiss Olympic Association - Kopie der «Swiss Olympic Bronze/Elite-Card» - Kopie der Bestätigung der «Schweizer Sporthilfe» 3.3 Förderbeitrag Die Festlegung der Förderbeiträge erfolgt jährlich durch die «Sport-Toto»-Kommission. Sie bezieht sich jeweils ausdrücklich auf das bevorstehende bzw. laufende Schuljahr und entfaltet keinerlei Präjudiz für das Folgejahr. Massgebend für die Anrechenbarkeit bzw. Sportqualifikation ist jene «Swiss-Olympic Talents Card», welche über wenigstens sieben Monate des betreffenden Schuljahres Gültigkeit hat. Sofern nach einer durch die «Sport-Toto»-Kommission erfolgten Beitragssprechung während des Schuljahres durch «Swiss Olympic» eine Höhereinstufung erfolgen sollte, kann bis zu Beginn des neuen Schuljahres ein ergänzendes Nachtragsgesuch eingereicht werden. Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse ist der Vorstand der IG St.Galler Sportverbände befugt, von den Regelbestimmungen abzuweichen. Als zuständige «Sport-Toto»-Kommission kann er die Ansätze gegebenenfalls angemessen reduzieren. 4. Verschiedenes Die Summe der zugesprochenen Beiträge aus dem «Sport-Toto/Swisslos»-Fonds des Kantons St.Gallen wird im jährlichen IG-Geschäftsbericht zu Handen der ordentlichen Delegiertenversammlung ausgewiesen. Wil, 4. Dezember 2015 INTERESSENGEMEINSCHAFT ST.GALLER SPORTVERBÄNDE FÜR DIE SPORT-TOTO»-KOMMISSION Sig. Josef Dürr Präsident sig. Bruno Schöb Geschäftsleiter (am 21. Dezember 2015 durch den Vorsteher des Kantonalen Bildungsdepartementes genehmigt)

Ausführungsbestimmungen zum Reglement über den Fonds zur Förderung des Späteinstiegs in die Ausbildung Pflege HF sowie MTT-Berufe HF

Ausführungsbestimmungen zum Reglement über den Fonds zur Förderung des Späteinstiegs in die Ausbildung Pflege HF sowie MTT-Berufe HF Ausführungsbestimmungen zum Reglement über den Fonds zur Förderung des Späteinstiegs in die Ausbildung Pflege HF sowie MTT-Berufe HF Der Vorstand der OdA G des Kantons Zürich erlässt gestützt auf Art.

Mehr

Verordnung über die Verwendung des kantonalen Anteils am Gewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos-Sportfonds- Verordnung) 4)

Verordnung über die Verwendung des kantonalen Anteils am Gewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos-Sportfonds- Verordnung) 4) 45.0 Verordnung über die Verwendung des kantonalen Anteils am Gewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos-Sportfonds- Verordnung) 4) vom. Februar 995 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,

Mehr

VORANMELDEFORMULAR FÜR DAS SCHULJAHR 2016/2017 (nur für Neuanmeldungen)

VORANMELDEFORMULAR FÜR DAS SCHULJAHR 2016/2017 (nur für Neuanmeldungen) Via F. Chiesa 4 telefono 091 814 58 51 fax 091 814 58 59 e-mail url decs-us@ti.ch www.ti.ch/us Sezione amministrativa Scolarizzazione talenti sportivi e artistici Gymnasialklasse für Sporttalente am Gymnasium

Mehr

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds vom 4. Dezember 0 (Stand. Juli 06) 975.3 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (Sportgesetz)

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (Sportgesetz) 316.1 Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (Sportgesetz) vom 20. Oktober 2004 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung des Bundesgesetzes vom 17. März

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung, SLSFV)

Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung, SLSFV) Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung, SLSFV) Vom 20. Mai 2015 (Stand 1. August 2015) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 33 des

Mehr

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus 84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz

Mehr

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Allgemeines Die IVSE hat zum Ziel: Die Situation von Personen, die ausserhalb ihres Kantons besondere

Mehr

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016 Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016 Informationen Berechnungshilfen ALLGEMEINES 2 WARUM WERDEN KRANKENKASSENPRÄMIEN VERBILLIGT? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Sportklasse Sekundarschule Bäumlihof Basel Formular für Anmeldungen aus der Primarschule Anmeldefrist:

Sportklasse Sekundarschule Bäumlihof Basel Formular für Anmeldungen aus der Primarschule Anmeldefrist: Sportklasse Sekundarschule Bäumlihof Basel Formular für Anmeldungen aus der Primarschule Anmeldefrist: 17. 02. 2017 Angaben Sportlerin/Sportler Name:... Vorname:... Adresse:... PLZ / Ort:... Telefon /

Mehr

Förderung junger Fussballtalente in der Ostschweiz

Förderung junger Fussballtalente in der Ostschweiz Inhalt 2 Wahrung der Ostschweizer Fussballtalente Bis heute ist in der Ostschweiz eine erfolgreiche Talentförderung betrieben worden. Das zeigt sich an den Beispielen Michael Lang, Philipp Muntwiler oder

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) 84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die

Mehr

Gymnasialklasse für Sporttalente am Gymnasium von Locarno in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Jugendsportzentrum Tenero

Gymnasialklasse für Sporttalente am Gymnasium von Locarno in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Jugendsportzentrum Tenero Viale Portone 12 6500 Bellinzona telefono 091 814 18 31 fax 091 814 18 19 e-mail decs-uims@ti.ch url www.ti.ch/uims Divisione della scuola Ufficio dell insegnamento medio superiore Gymnasialklasse für

Mehr

Prämienverbilligung 2016

Prämienverbilligung 2016 Prämienverbilligung 2016 Informationen - Berechnungshilfe 2 Prämienverbilligung 2016 Allgemeines Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten.

Mehr

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Gemeinde Blumenstein Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Inkraftsetzung 01. Januar 2011/ Anpassung 13.09.2011 1 Richtlinien für die Vereinsunterstützung Inhalt: 1. Einleitung

Mehr

Humanitäre Stiftung SRK

Humanitäre Stiftung SRK Humanitäre Stiftung SRK Richtlinien für die Vergabungen der Humanitären Stiftung SRK (Vergaberichtlinien) Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist ein von der Eidgenossenschaft anerkannter, privater Verein,

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug

Prämienverbilligungen im Kanton Zug AUSGLEICHSKASSE ZUG IV-STELLE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug Achtung! Eingabefrist 30. April 2008 Informationen Berechnungshilfen Adressen Inhalt Adressen 2 Inhalt Allgemeines und Formulare 3

Mehr

Anmeldung Zweitausbildung berufsbegleitend und Antrag zur Anerkennung der Praxis

Anmeldung Zweitausbildung berufsbegleitend und Antrag zur Anerkennung der Praxis Anmeldung Zweitausbildung berufsbegleitend und Antrag zur Anerkennung der Praxis Name:.. Anmeldung für Beginn Schuljahr:. Ich melde mich für folgenden Lehrgang an: (Bitte zutreffendes ankreuzen) A1 A2

Mehr

Einzelmassnahmen/Projekte Sportpsychologie

Einzelmassnahmen/Projekte Sportpsychologie Swiss Olympic Haus des Sports Talgut-Zentrum 27 CH-3063 Ittigen b. Bern Telefon +41 31 359 71 11 Fax +41 31 359 71 71 info@swissolympic.ch www.swissolympic.ch Richtlinien Einzelmassnahmen/Projekte Sportpsychologie

Mehr

Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich

Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich Fachstelle Sport Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich Ausgangslage und Konzept April 2011 (vom Regierungsrat genehmigt am 6. Juli 2011) Neumühlequai 8, Postfach, 8090 Zürich Telefon 043 259 52 52,

Mehr

Swiss Olympic Athletenförderung

Swiss Olympic Athletenförderung Swiss Olympic Athletenförderung Matthias Baumberger, Bereichsleiter Athletenmanagement Slide 1 Ziel: Die Richtigen richtig fördern! Swiss Olympic fördert Athleten, bei welchen das Potenzial für das Erreichen

Mehr

Berufslehre und Leistungssport

Berufslehre und Leistungssport Berufslehre und Leistungssport Der Kanton Graubünden ermöglicht Berufsbildung und Leistungssport. Eine flexible, individuelle Lösung macht die Absolvierung einer Berufsbildung mit gleichzeitigem sportlichem

Mehr

Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie

Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie I. Grundsätze Wer im Kanton Thurgau den Beruf einer selbständig tätigen Psychotherapeutin oder eines

Mehr

e e sc Juniorencaptain Treffen

e e sc Juniorencaptain Treffen J+S-Nachwuchsförderung & Swiss Olympic Talents Card Gesamtschweizerisches e e sc Juniorencaptain Treffen Ralph Rüdisüli Laurent, Fachleiter J+S- Nachwuchsförderung BASPO Slide 1 Olympia als Ziel Eine qualitativ

Mehr

Verordnung über die Förderung des Sports in der Stadt Thun

Verordnung über die Förderung des Sports in der Stadt Thun 7. Verordnung über die Förderung des Sports in der Stadt Thun (Gemeinderatsbeschluss Nr. 6 vom. Dezember.0) Der Gemeinderat von Thun gestützt auf Art. 58 des Gemeindegesetzes vom 6. März 998 sowie Art.

Mehr

Sportförderungsgesetz

Sportförderungsgesetz Vorlage des Regierungsrats.0.08 vom 7. September 00 Sportförderungsgesetz vom Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung der Bundesgesetzgebung über die Sportförderung, gestützt auf Artikel 6,

Mehr

Anmeldung. Name:... Vorname:... Strasse:... PLZ/Ort:... Kanton:... Telefon:... Heimatort:. Natel:... (für Ausländerinnen und Ausländer: Geburtsort)

Anmeldung. Name:... Vorname:... Strasse:... PLZ/Ort:... Kanton:... Telefon:... Heimatort:. Natel:... (für Ausländerinnen und Ausländer: Geburtsort) Anmeldung Zusätzlich zu diesem Gesuch für die Aufnahme in das SKS, melden die Eltern oder die gesetzliche Vertretung ihr Kind für die gewählte schulische oder berufliche Ausbildung direkt bei der betroffenen

Mehr

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 47 a des Gesetzes über das Gesundheitswesen 1, beschliesst:

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 47 a des Gesetzes über das Gesundheitswesen 1, beschliesst: VERORDNUNG über die Unterstützung der Hilfe und Pflege zuhause (Spitex-Verordnung) (vom 13. November 1995; Stand am 1. Januar 2007) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 47 a des Gesetzes über

Mehr

QUALITÄTS-LABELS FÜR BILDUNGSINSTITUTIONEN. Sporttalente machen Schule

QUALITÄTS-LABELS FÜR BILDUNGSINSTITUTIONEN. Sporttalente machen Schule QUALITÄTS-LABELS FÜR BILDUNGSINSTITUTIONEN Sporttalente machen Schule Leistungssport und Schule eine Herausforderung für alle Swiss Olympic Talents die nationale Lenkungsstelle für Nachwuchsförderung Swiss

Mehr

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Informationen Berechnungshilfen Allgemeines 2 Warum werden Krankenkassenprämien verbilligt? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Lotteriefonds Merkblatt Gesuchseingabe und Gesuchsunterlagen

Lotteriefonds Merkblatt Gesuchseingabe und Gesuchsunterlagen Kanton Zürich Finanzdirektion Lotteriefonds Merkblatt Gesuchseingabe und Gesuchsunterlagen Generalsekretariat Stand 11/2015 Referenz-Nr. 2014-0596 Vorbemerkung Das vorliegende Merkblatt ist in folgende

Mehr

Der Erziehungsrat des Kantons Zürich

Der Erziehungsrat des Kantons Zürich 05-10 / 02 Ausgabe vom 01.09.2003 Der Erziehungsrat des Kantons Zürich Richtlinien für die kantonale Anerkennung der Maturität privater Schulen A. GRUNDLAGEN 1. Zweck dieser Richtlinien In diesen Richtlinien

Mehr

Weisung 1: Zulassung von Teilnehmern

Weisung 1: Zulassung von Teilnehmern SIX Structured Products Exchange AG Weisung : Zulassung von Teilnehmern vom 9..0 Datum des Inkrafttretens: 07.04.04 Weisung : Zulassung von Teilnehmern 07.04.04 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Zulassung

Mehr

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen 41.50.4 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes vom 1.

Mehr

Merkblatt zu Stipendien und Studiendarlehen

Merkblatt zu Stipendien und Studiendarlehen Bildungsdepartement Amt für Berufsbildung Stipendienstelle Kollegiumstrasse 28 Postfach 2193 6431 Schwyz Telefon 041 819 19 25 Telefax 041 819 19 29 Merkblatt zu Stipendien und Studiendarlehen Dieses Merkblatt

Mehr

Vereinbarung. zwischen der Bildungsinstitution und dem Sport-Partner

Vereinbarung. zwischen der Bildungsinstitution und dem Sport-Partner Vereinbarung zwischen der Bildungsinstitution und dem Sport-Partner Zu Gunsten der Lesefreundlichkeit wurde bei Personenbezeichnungen auf die weibliche Form verzichtet. Bewerbung Qualitäts-Label 1 Vereinbarung

Mehr

was macht eigentlich Swiss Olympic?

was macht eigentlich Swiss Olympic? was macht eigentlich Swiss Olympic? Christof Baer, Verbandssupport 21. November 2015 Aarau Bild: Keystone Foto: Keystone was macht eigentlich Swiss Olympic?? Vision Die Schweiz lebt die Olympischen Werte

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 AUSGLEICHSKASSE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 Informationen Berechnungshilfen Adressen Achtung! Eingabefrist 30. April 2015 Allgemeines 2 WAS SIND PRÄMIENVERBILLIGUNGEN? Prämienverbilligungen

Mehr

Förderung junger Fussballtalente in der Ostschweiz

Förderung junger Fussballtalente in der Ostschweiz Inhalt Wahrung der Ostschweizer Fussballtalente 03 FutureChampsOstschweiz das Projekt 04 Die Ziele des FutureChampsOstschweiz 05 Rahmenbedingungen 06 Das Förderkonzept FutureChampsOstschweiz 07 Einzugsgebiet

Mehr

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) 97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.

Mehr

Studium und Spitzensport

Studium und Spitzensport Studium und Spitzensport an der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen EHSM Studieren mit flexiblen Bedingungen! Bundesamt für Sport BASPO «Duale Karriere»: Studium und Spitzensport Leistungssport

Mehr

Merkblatt für Gesuchstellende Beitrag an die Verleihkosten in der Schweiz

Merkblatt für Gesuchstellende Beitrag an die Verleihkosten in der Schweiz Präsidialdepartement Basel-Stadt Abteilung Kultur Fachausschuss Film und Medienkunst BS/BL Marktplatz 30a 4001 Basel Merkblatt für Gesuchstellende Beitrag an die Verleihkosten in der Schweiz In der Regel

Mehr

Richtlinien über die Vereinsförderung

Richtlinien über die Vereinsförderung Gestützt auf 84 des Gemeindegesetzes und Art. 6 des Reglements über die Vereinsförderung erlässt der Gemeinderat Richtlinien über die Vereinsförderung I. Einmalige Beiträge Art. 1 Gesuch Ein schriftliches

Mehr

Willy Müller Förderstiftung

Willy Müller Förderstiftung Antrag für Förderbeitrag Die Willy Müller Förderstiftung unterstützt und fördert junge Menschen in handwerklichen, gewerblichen oder Dienstleistungsberufen mit Stipendien und Darlehen in ihrer beruflichen

Mehr

Für die Corporaziùn Val Schons

Für die Corporaziùn Val Schons Stipendien für die berufliche und musikalische Ausbildung, Beiträge an gemeinnützige Institutionen und für kulturelle Bestrebungen Die Corporaziùn Val Schons erhält jährlich 5 % der Wasserzinseinnahmen

Mehr

Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis

Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis Inhaltsverzeichnis Seite Neue Perspektiven im Beruf - 2 - Aufgaben und Perspektiven Fachfrau / Fachmann Gesundheit (FaGe)

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen vom 24. Juni 2011

Verordnung über die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen vom 24. Juni 2011 - 1-416.100 Verordnung über die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen vom 24. Juni 2011 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Gesetz über die Ausbildungsbeiträge vom 18. November 2010; auf Antrag

Mehr

Statuten Verein Naturschule St. Gallen

Statuten Verein Naturschule St. Gallen Statuten Verein Naturschule St. Gallen l. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Verein Naturschule St. Gallen" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB mit Sitz in St. Gallen. ll. Ziel, Zweck,

Mehr

STATUTEN. Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Getreidehandel und der Getreideverarbeitung KSGGV. Art. 1

STATUTEN. Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Getreidehandel und der Getreideverarbeitung KSGGV. Art. 1 STATUTEN Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Getreidehandel und der Getreideverarbeitung KSGGV I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Mehr

REGULATIV ÜBER DIE ZUSPRACHE VON STIPENDIEN UND BEITRÄGEN AN JUNGE GESELL- SCHAFTSANGEHÖRIGE ( Stipendienregulativ )

REGULATIV ÜBER DIE ZUSPRACHE VON STIPENDIEN UND BEITRÄGEN AN JUNGE GESELL- SCHAFTSANGEHÖRIGE ( Stipendienregulativ ) REGULATIV ÜBER DIE ZUSPRACHE VON STIPENDIEN UND BEITRÄGEN AN JUNGE GESELL- SCHAFTSANGEHÖRIGE ( Stipendienregulativ ) Erlassen durch das Vorgesetztenbott am 17. Oktober 2007 mit Geltung ab 01. November

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG

EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE AN SCHULGELDER ÖFFENTLICHER UND PRIVATER SCHULEN 1997 1 REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE AN SCHULGELDER ÖFFENTLICHER UND PRIVATER SCHULEN Die Einwohnergemeinde

Mehr

Wegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen

Wegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen Stadthaus Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf Telefon +41 (0)44 801 83 91 vereine@duebendorf.ch Kultur und Sport Wegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen In dieser Wegleitung wird erklärt,

Mehr

Lehrdiplom: Erteilung einer kantonalen Wahlfähigkeit bei gleichwertigem Ausweis

Lehrdiplom: Erteilung einer kantonalen Wahlfähigkeit bei gleichwertigem Ausweis Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Merkblatt Lehrdiplom: Erteilung einer kantonalen Wahlfähigkeit bei gleichwertigem Ausweis Bildungsdepartement Vorwort Für eine Unterrichtstätigkeit in der Volksschule

Mehr

1 439.38. Art. 3 * Öffentliche Ausbildungsgänge der Sekundarstufe I

1 439.38. Art. 3 * Öffentliche Ausbildungsgänge der Sekundarstufe I 439.38 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 9.0.008 (Stand 0.08.03) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in

Mehr

Anmeldeformular Sportklasse Gymnasium Bäumlihof Basel

Anmeldeformular Sportklasse Gymnasium Bäumlihof Basel Gymnasium Bäumlihof Anmeldeformular Sportklasse Gymnasium Bäumlihof Basel Angaben Schülerin/Schüler Name:... Vorname:... Strasse:... PLZ / Ort:... Kanton:... Telefon:... Natel:... E-Mail:... Geburtsdatum/Ort:...

Mehr

Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds"

Verwaltungsreglement Winkelried- Fonds Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds" 5.9 Vom. April 000 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer.6 des RRB Nr. 86 vom. April 000 über die Neuorganisation der "Winkelried-Fonds"

Mehr

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)

Mehr

NWF-Konzept. Disziplin Dressur

NWF-Konzept. Disziplin Dressur NWF-Konzept Disziplin Dressur Ziel Beschickung von Championaten (EM, WM, OS) auf allen Stufen (Pony, Junioren, Junge Reiter, Elite) mit einem kompletten Team Solide Grundausbildung über alle Stufen für

Mehr

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern Departement für Justiz und Sicherheit Generalsekretariat Pflegekinder- und Heimaufsicht C2 Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern V1.3.2015 Pflegekind Pflegefamilie

Mehr

Berufslehre und Leistungssport

Berufslehre und Leistungssport Berufslehre und Leistungssport Der Kanton Graubünden ermöglicht Berufsbildung und Leistungssport. Eine flexible, individuelle Lösung macht die Absolvierung einer Berufsbildung mit gleichzeitigem sportlichem

Mehr

Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen

Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen 416.100 Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen Gemeinderatsbeschluss vom 7. April 1971 1 A. Allgemeines

Mehr

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - eine Orientierung für die Praxis - Impressum Herausgeber

Mehr

Leitfaden duale Grundbildung und Leistungssport

Leitfaden duale Grundbildung und Leistungssport Leitfaden duale Grundbildung und Leistungssport Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Koordinationsstruktur 4 Lernende 5 Checkliste Lernende 6 Sportpartner oder Sportpartnerin 7 Berufsfachschule 8 Lehrbetrieb

Mehr

Merkblatt Kulturförderung des Kantons Bern: Schul- und Gemeindebibliotheken

Merkblatt Kulturförderung des Kantons Bern: Schul- und Gemeindebibliotheken 1 Merkblatt Kulturförderung des Kantons Bern: Schul- und Gemeindebibliotheken Allgemeines Das Amt für Kultur unterstützt und fördert allgemein öffentliche Bibliotheken des Kantons Bern im Rahmen des Kantonalen

Mehr

Richtlinien Sporternährung

Richtlinien Sporternährung Swiss Olympic Postfach 606 CH-3000 Bern 22 Telefon +41 31 359 71 11 Fax +41 31 359 71 71 info@swissolympic.ch www.swissolympic.ch Standort Haus des Sports Talgutzentrum 27 CH-3063 Ittigen b. Bern Richtlinien

Mehr

Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Karate mit Kindern und Jugendlichen

Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Karate mit Kindern und Jugendlichen Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Karate mit Kindern und Jugendlichen Ab 1. Oktober 2012 regelt das neue Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (Sportförderungsgesetz,

Mehr

Antrag auf Anerkennung als Förderer von Junior Slow Frankfurt e.v.

Antrag auf Anerkennung als Förderer von Junior Slow Frankfurt e.v. Antrag auf Anerkennung als Förderer von Junior Slow Frankfurt e.v. Mörfelder Landstraße 77 60598 Frankfurt am Main info@slowmobil-frankfurt.de www.slowmobil-frankfurt.de Stand: Januar 2011 Warum Sie Förderer

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

Stellungnahme von swiss coach (Berufsverband Trainer Leistungs- und Spitzensport Schweiz)

Stellungnahme von swiss coach (Berufsverband Trainer Leistungs- und Spitzensport Schweiz) swiss coach Adligenswil, 17. September 2015 Peter Regli, Präsident Dorfstrasse 27 6043 Adligenswil praesident@swisscoach.info info@swisscoach.info http://www.swisscoach.info Bundesamt für Sport Rechtsdienst

Mehr

gesundheit, bildung, zukunft.

gesundheit, bildung, zukunft. STATUTEN (10.06.2003) Inhaltsverzeichnis I Name und Sitz Art. 1 Art. 2 Name Sitz II Zweck und Aufgaben Art. 3 Art. 4 Art. 5 III Organe Art. 6 Zweck Aufgaben Non-Profit Organisation Organe 3.1 Mitgliederversammlung

Mehr

ANLAGENKONZEPT SWISSCURLING. Ausgabe Saison 2013

ANLAGENKONZEPT SWISSCURLING. Ausgabe Saison 2013 ANLAGENKONZEPT SWISSCURLING Ausgabe Saison 2013 TEIL A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Grundlagen und Zielsetzungen SWISSCURLING fördert durch geeignete Massnahmen den Curlingsport. Das aktuelle Spitzensportkonzept

Mehr

Wasserball. Nachwuchsförderungskonzept Wasserball Swiss Waterpolo. Anhang C : Richtlinien für die NWF Wasserball der NWF-Stützpunkte und NWL Vereine

Wasserball. Nachwuchsförderungskonzept Wasserball Swiss Waterpolo. Anhang C : Richtlinien für die NWF Wasserball der NWF-Stützpunkte und NWL Vereine Wasserball Nachwuchsförderungskonzept Wasserball Swiss Waterpolo Anhang C : Richtlinien für die NWF Wasserball der NWF-Stützpunkte und NWL Vereine Version 1.0-23.6.2012 1 Inhalt: 1. Leitlinien der J+S

Mehr

J+S und Nachwuchsförderung

J+S und Nachwuchsförderung J+S und Nachwuchsförderung Pierre-André Weber, Chef Ittigen, 27. Februar 2016 Geschichte und Entwicklungen von J+S Von der Animation 1972 2000 zu Regelmässigkeit, Nachhaltigkeit und Qualität 2016-2020

Mehr

Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag (Stipendium / Darlehen)

Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag (Stipendium / Darlehen) Bildungs- und Kulturdepartement BKD Departementssekretariat Fachstelle Ausbildungsbeiträge Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag (Stipendium / Darlehen) 1. Personalien der gesuchstellenden Person Strasse,

Mehr

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

Elterninformation 2016 zur Aufnahme an den Eliteschulen Altenberg und Oberwiesenthal

Elterninformation 2016 zur Aufnahme an den Eliteschulen Altenberg und Oberwiesenthal Skiverband Sachsen Stadlerstraße. 14a D-09126 Chemnitz Elterninformation 2016 zur Aufnahme an den Eliteschulen Altenberg und Oberwiesenthal Liebe Eltern, lieber Vereinsvorstand, gestatten Sie uns, Ihnen

Mehr

Wer ist ein Talent und soll an den Swiss Olympic Label-Schulen gefördert werden?

Wer ist ein Talent und soll an den Swiss Olympic Label-Schulen gefördert werden? Wer ist ein Talent und soll an den Swiss Olympic Label-Schulen gefördert werden? Delegiertenversammlung bernsport Cornel Hollenstein, Karin Rauber 27. Februar 2012 Haus des Sports Inhaltsverzeichnis Die

Mehr

R I C H T L I N I E N. über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches

R I C H T L I N I E N. über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches R I C H T L I N I E N über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches 1. Anwendungsbereich 1.1 Die Richtlinien gelten für die Zuteilung von Beiträgen der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn an Vereine

Mehr

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch 320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom

Mehr

418.0 Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

418.0 Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz, AAG) vom 9. Oktober 1987 (Stand am 1. Januar 2012) Die Bundesversammlung

Mehr

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Eine Informationsbroschüre der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Kanton Aargau der Invalidenversicherung des Kantons Aargau und der Pro Infirmis Aargau

Mehr

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),

Mehr

MARKT SCHÖNBERG. Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE. Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1

MARKT SCHÖNBERG. Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE. Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1 MARKT SCHÖNBERG Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1 Markt Schönberg Verwaltungsgemeinschaft Schönberg Landkreis Freyung-Grafenau

Mehr

Verordnung über das Anwaltsregister

Verordnung über das Anwaltsregister Verordnung über das Anwaltsregister 7. Vom 5. September 000 (Stand. Juli 03) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 9 und 9 des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz)

Mehr

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Im Verbandsgebiet des WSV wurden in den letzten Jahren qualitativ gute Ausbildungen durchgeführt, auch dank der Ausbilderschulungen die wir

Mehr

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.

Mehr

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazeutische Assistenten, Pharmazieingenieure

Mehr

Volleyballclub Spada Academica Zürich

Volleyballclub Spada Academica Zürich Volleyballclub Spada Academica Zürich Statuten des Volleyballclub Spada Academica Zürich vom 14. Juni 2014 1. Name und Sitz 1.1. Der Volleyballclub Spada Academica Zürich (im weiteren Text Verein genannt)

Mehr

Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung)

Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) 49. Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) vom 6. April 04 (Stand. August 04) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 47 Absatz des Bildungsgesetzes

Mehr

A N T R A G. Zur Erlangung einer finanziellen Unterstützung aus der. NÖ TOP SPORT Aktion

A N T R A G. Zur Erlangung einer finanziellen Unterstützung aus der. NÖ TOP SPORT Aktion An die NÖ TOP SPORT Aktion p.a. AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG Landhausplatz 1 3109 St. Pölten A N T R A G Zur Erlangung einer finanziellen Unterstützung aus der NÖ TOP SPORT Aktion Nur vollständig ausgefüllte,

Mehr

Abiturprüfung für Externe

Abiturprüfung für Externe Abiturprüfung für Externe Nicht alle Bildungswilligen können die allgemeine Hochschulreife an einer schulischen Einrichtung erwerben. Andere möchten sich selbstständig darauf vorbereiten. Die Abiturprüfung

Mehr

Änderungen im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) Einreichung der Berichterstattungsunterlagen Rechnungsjahr 2015

Änderungen im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) Einreichung der Berichterstattungsunterlagen Rechnungsjahr 2015 BVSA BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau Postfach 2427, 5001 Aarau Telefon 062 544 99 40 Fax 062 544 99 49 E-Mail info@bvsa.ch Aarau, 19. Januar 2016 Berichterstattung 2015 an die BVSA und gesetzliche Neuerungen

Mehr

Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann.

Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann. Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann.ch Anrechnung fremder Lernleistungen (AfL) Wenn Sie bereits Kenntnisse,

Mehr

Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges (Art. 32 BBV)

Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges (Art. 32 BBV) Bildungsdepartement Amt für Berufsbildung Kollegiumstrasse 28 Postfach 2193 6431 Schwyz Telefon 041-819 19 22 Telefax 041-819 19 29 E-Mail afb@sz.ch Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb

Mehr

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.

Mehr

Schule und Fördermassnahmen im Sport

Schule und Fördermassnahmen im Sport Schule und Fördermassnahmen im Sport Aktuelle Situation Angebote/Unterstützung für Talente und Bildungsinstitutionen Wichtig zu wissen für Verbände/Vereine Ausblick 1 Aktuelle Situation zur Sportförderung

Mehr