Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz Baden-Württemberg
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1 Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz Baden-Württemberg Dr.-Ing. Martin Sawillion SK:KK vor Ort: Förderwissen für den Klimaschutz Informationsveranstaltung Ulm, 11. Juli 2017
2 Nachhaltiges Wirtschaften? Unser derzeitiges weltweites Energiekonzept Copyright: Jupp Wolter (Künstler), Haus der Geschichte, Bonn Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 1
3 Vier Gründe für die Energiewende Klimaschutz Warum Energie- wende? Volatile Energiepreise Ressourcenschonung Versorgungssicherheit Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 2
4 Treibhauseffekt und Klimawandel Wirkungskette 1. Verbrennung von fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl, Erdgas) 2. Emission von Treibhausgasen (vor allem: CO 2, daneben: CH 4, N 2 O, HFC, PFC, SF 6 ) 3. Wichtige Größe: CO 2 -Gehalt in der Atmosphäre (Anstieg von 280 ppm auf inzwischen 400 ppm in den vergangenen 150 Jahren) 4. Anthropogener Treibhauseffekt (Erwärmung der Erdatmosphäre) 5. Klimawandel (Klima = Statistik des Wetters über 30 Jahre) 6. Erste Indizien: Orkan Lothar 1999, Elbe-Hochwasser 2002, Rekordsommer 2003, Hurricane-Saison Mittelamerika 2005, Überschwemmungen Süd-Ost-Europa 2005, Hitze-Rekord Juli 2006, wärmster Winter 2006/2007, warmes Jahr Szenarien: Bis zum Jahr 2100 Erwärmung um 1,1 bis 6,4 Grad (maximal tolerierbar: + 2 Grad) mit diversen gravierenden Auswirkungen 8. Langer Bremsweg (d. h. schnelles und umfassendes Handeln) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 3
5 Möglichkeiten zur CO 2 -Minderung auf fünf Ebenen 1. Vermeiden unnötigen Energieverbrauchs (Komfort, Luxus, Freizeit) 2. Verringerung des Energiebedarfs (Wärmedämmung von Gebäuden, Stand-by-Verbrauch, ) 3. Verbesserung der Energienutzung / der Energieeffizienz (KWK, optimierte Wartung, Energiesparlampen, ) 4. Einsatz CO 2 -armer Energieträger (Kohle -> Heizöl -> Erdgas) 5. Einsatz erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Erdwärme) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 4
6 Klimaschutz Handlungsbereiche für Kommunen Die Kommune als Vorbild und Akteur: politisches Selbstverständnis (Leitbild o. Ä.) Selbstverpflichtungen (Klimabündnis u. a.) Teilnahme an Wettbewerben Inanspruchnahme von Fördermitteln Energie-Management / Energieeinsparungen in eigenen Liegenschaften European Energy Award (eea) Die Kommune als Gestalter: Vorgaben für Bauleitplanung / Grundstücksverkauf / Nahwärme kommunale Klimaschutzkonzepte, Potenzialanalysen, Mobilitätskonzepte Entwicklung von konkreten Projekten (z. B. Ortskernsanierung) Die Kommune als Dienstleister und Motivator: Bürger informieren und motivieren (Öffentlichkeitsarbeit) Zusammenarbeit mit regionaler Energieagentur Die Kommune als Unterstützer: Förderprogramme (über eigene Stadtwerke oder auch selbst) Nutzung von Contracting-Modellen Unterstützung für Bürgerenergiegenossenschaften Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 5
7 KEA Ein breites Portfolio Vollständige Übernahme der Gesellschaftsanteile durch das Land (100 %) ist im Gange Dienstleistungen für das Land (Betreuung von Förderprogrammen, EWärmeG, ) Landesgeschäftsstelle für den European Energy Award (eea) Landesprogramm Zukunft Altbau und weitere Kompetenzzentren Unterstützung der regionalen Energieagenturen Kommerzielle Dienstleistungen für Kommunen und Unternehmen (Klimaschutzkonzepte plus Umsetzung, Energiekonzepte, Energiemanagement, Nutzersensibilisierung, Energieaudits, Steuerung von Contractingprojekten, Bioenergie-Projekte, Wärmeleitplanung, GIS-gestützte Nahwärmekonzepte, ) mit laufender Umstrukturierung und Ausbau der Kompetenzzentren zurückgehend Unterstützung für Schulprojekte Verbreitung des Niedrigstenergie-/Passivhausstandards Vielfältige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Netzwerken KEA-Akademie ( aus der Praxis für die Praxis ) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 6
8 KEA energiekompetenz-bw Kompetenzzentren Rahmenbedingungen: diskriminierungsfrei für jedermann zugänglich kostenfrei transparent Aufgaben: Markt beobachten und evaluieren Informationsmaterialien erstellen Veranstaltungen organisieren Impulsberatungen durchführen Netzwerke aufbauen und pflegen Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 7
9 Förderprogramme Übersicht Bund: BMUB/PtJ: Kommunalrichtlinie, weitere Programme ( KfW-Bankengruppe ( diverse Programme Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( diverse Programme Land (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft): Klimaschutz-Plus VwV Energieeffiziente Wärmenetze ECOfit, Umweltmanagement im Konvoi, WIN-Charta Demonstrationsvorhaben Förderangebote Nachhaltigkeitsbüro Übersicht / Suchhilfen / Suchhelfer: (BMUB bzw. SK:KK) (BMWi) regionale Energieagenturen (Liste und Kontakte unter KEA (insbes. Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 8
10 Klimaschutz-Plus (Teil A) Rahmenbedingungen Alleinstellungsmerkmal des CO 2 -Minderungsprogramms: Nominell ausgelobter Fördersatz 50 Euro pro (über die Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme) vermiedener Tonne CO 2 Daneben greifen ggf. die relative Deckelung (max. 30 % der förderfähigen Investitionen) und die absolute Deckelung (max Euro pro Antrag). Grundsätzlicher Geltungsbereich: Das Programm gilt (nur) für in Baden-Württemberg befindliche, bestehende (also keine Neubauten) Nichtwohngebäude (Wohnflächenanteil max. 50 %) und bezieht sich nicht auf die Bereitstellung von Prozesswärme. Maßnahmenbeginn (d. h. Vergabe des ersten Auftrags) erst nach Bewilligung! Planungsleistungen sind unschädlich (und förderfähig). Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 9
11 Klimaschutz-Plus (Teil A) Antragsberechtigte Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Zweckverbände) Selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach 101 der Gemeindeordnung KMU (vier additive Kriterien: 1). Jahresumsatz < 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio., 2). < 250 Beschäftigte, 3). Beteiligung von Nicht-KMU < 25 % und 4). öffentliche Beteiligung < 25 %) Mehrheitlich kommunale Unternehmen, auch wenn sie die Kriterien für KMU nur wegen des kommunalen Anteils von mehr als 25 % nicht erfüllen Träger von Krankenhäusern nach 4 des Landeskrankenhausgesetzes, Träger von Heimen nach 1 des Heimgesetzes, Träger von Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen Eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) im Sinne der der Abgabenordnung Natürliche Personen Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 10
12 Klimaschutz-Plus (Teil A) Förderfähige Maßnahmen Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen auf Basis erneuerbarer Energien oder Brennwertfeuerung, objektinterne Nutzung von Abwärme) Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Voraussetzung: Die Bauteilanforderungen für Einzelmaßnahmen des KfW-Programms Energieeffizient Bauen und Sanieren Nichtwohngebäude sind erfüllt) Sanierung von Beleuchtungsanlagen (mittels LED in Gebäuden) Sanierung von Lüftungs-/Kälteanlagen Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes: Einsatz von Holzpelletheizungen Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen Einsatz von Wärmepumpenheizungsanlagen Einsatz von Solarwärmeanlagen Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 11
13 Klimaschutz-Plus (Teil A) Schema zur Ermittlung des Zuschusses Berechnungsgrundlage: Förderung gemäß CO 2 -Minderung Relative Deckelung Absolute Deckelung Kriterium: CO 2 -Minderung ü. L. gegenüber Istzustand/ Referenzanlage Förderfähige Investitionen Bestimmender Wert: 50 /t CO 2 30 % Zwischenergebnis (kleinerer Wert): ggf. Abschlag (Erfüllung EWärmeG): ggf. Bonus (diverse, max %): - 15 % + 10 / 20 / 30 / 40 % Endergebnis (kleinerer Wert, mind ): Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 12
14 Klimaschutz-Plus (Teil A) Förder-Boni Boni (Zuschuss erhöht sich um jeweils 10 %, maximal um 40 %) werden gewährt für Kommunen, die am European Energy Award (eea) teilnehmen -> Kommunen, Unternehmen, Kirchen oder Vereine mit DIN EN ISO Zertifizierung oder EMAS-Validierung -> z. B. Kommunen oder Kirchen mit einem maximal fünf Jahre alten, vom Bund geförderten Klimaschutz-(teil)konzept oder Klimaschutzmanager -> Kommunen, die ihre regionale Energieagentur direkt (nicht über den Landkreis aus der Kreisumlage) und nicht zweckgebunden mit mind. 10 ct/(ew x a)) finanziell unterstützen -> Liste der regionalen Energieagenturen unter Kommunen, die sich bis zum dem Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden angeschlossen haben -> Stadt- oder Landkreise, die im Vorjahr (2016) am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz des Landes teilgenommen haben -> Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 13
15 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.1) Nachhaltige Prozesse (B - 2.1) Nachhaltige Prozesse Inhalt: Teilnahme am eea (oder vergleichbaren Prozessen) Antragsberechtigte: Kommunen Förderung: Politischer Beschluss (Gemeinderat/Kreistag) (pauschal) Nachträglicher Bonus für Re-Zertifizierung oder eea Gold Voraussetzungen: Politischer Beschluss (Gemeinderat/Kreistag) Vertrag mit akkreditiertem Berater (unabhängig von Produkt-/Firmeninteressen) (nach Vorliegen des Förderbescheides) Vertrag mit der Bundesgeschäftsstelle (nach Vorliegen des Förderbescheides) Durchführung des Zertifizierungsverfahrens innerhalb der folgenden drei Jahre Antragsfrist: (bei der KEA) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 14
16 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.2) Bilanzierung von CO 2 -Emissionen (B - 2.2) Bilanzierung von CO 2 -Emissionen (BICO2BW) Inhalt: Erstellung einer fortschreibbaren kommunalen Energie- und CO 2 -Bilanz mit Hilfe des im Auftrag des UM entwickelten EDV-Instruments BICO2BW Antragsberechtigte: Städte und Gemeinden mit bis zu Einwohnern, die noch kein eigenes Klimaschutzkonzept haben und keine entsprechende Förderung beantragt oder bewilligt bekommen haben Förderung: 50 % des Tagessatzes, maximal 400 pro Arbeitstag, für mindestens 2 und maximal 6 Arbeitstage Diverse Anbieter (u. a. regionale Energieagenturen) Antragsfrist: (bei der L-Bank) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 15
17 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.3) Energiemanagement (B - 2.3) Energiemanagement Inhalt: Einführung eines systematischen Energiemanagements Antragsberechtigt: Kommunen kirchliche Einrichtungen gemeinnützige Vereine Förderung: bis zu 50 % für externe Beratung bzw. Sachkosten (ggf. modular) max. 400 pro Tag für 5 bis 10 Tage für externe Beratung und Begleitung, max für Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen, max für Beschaffung von EM-Software, max für Erstzertifizierung gemäß DIN EN ISO Antragsfrist: (bei der L-Bank) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 16
18 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.4) Qualitätsnetzwerk Bauen (B - 2.4) Qualitätsnetzwerk Bauen Inhalt: Aufbau eines mindestens kreisweit agierenden Qualitätsnetzwerks Bauen mit diversen Aktivitäten Antragsberechtigte: Stadt- oder Landkreise sowie (im Einvernehmen mit ihren Kreisen) Kommunen regionale Energieagenturen (oder vergleichbare Einrichtungen) Förderung: , verteilt über drei Jahre Antragsfrist: (bei der KEA) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 17
19 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.5) Überbetriebliche Energieeffizienztische (B - 2.5) Überbetriebliche Energieeffizienztische (von mindestens fünf förderfähigen Unternehmen aus einer Region) Inhalt: Vereinbarung eines gemeinsamen CO 2 -Minderungsziels Datenerfassung, Initialberatungen, Umsetzung von Maßnahmen regelmäßige, professionell moderierte Treffen über drei Jahre Antragsberechtigte: KMU kommunale Unternehmen Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen Antragstellung: gesammelt durch Moderator bei der L-Bank Förderung: bis zu 50 % der Kosten für Organisation und Moderation, maximal pro teilnehmendem Betrieb Antragsfrist: (bei der L-Bank) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 18
20 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.6) BHKW-Begleit-Beratungen (B - 2.6) BHKW-Begleit-Beratungen Inhalt: Objektbezogene, anbieter- und herstellerunabhängige, flankierende Beratung und Unterstützung zur Machbarkeit sowie zu technischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen eines BHKW-Einsatzes, ggf. auch (bis zu 12 Monate) über die Inbetriebnahme hinaus Antragsberechtigt: Alle im CO 2 -Minderungsprogramm Antragsberechtigten Förderung: 50 % des Tagessatzes eines externen Beraters max. 400 pro Arbeitstag für bis zu 4 Arbeitstage (in den ersten 12 Monaten) ggf. für 2 weitere Arbeitstage (nach Inbetriebnahme) Antragsfrist: (bei der L-Bank) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 19
21 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.7) Energieberatung Krankenhäuser u. Heime (B - 2.7) Detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen Inhalt: Erfassung und Visualisierung sämtlicher Energieflüsse Benchmarking Identifikation von Schwachstellen Ausarbeitung und Vergleich von Verbesserungsvorschlägen Antragsberechtigt: Träger von Krankenhäusern nach 4 Landeskrankenhausgesetz Träger von Heimen nach 1 Heimgesetz Förderung: 50 % für externe Beratung, max. 400 pro Arbeitstag, für 25 bzw. 10 (wenn bereits Energieaudit) Arbeitstage bis 400 Betten/Plätze, für 30 bzw. 15 Arbeitstage bis Betten/Plätze, für 40 bzw. 20 Arbeitstage über Betten/Plätze Antragsfrist: (bei der L-Bank) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 20
22 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.8) Informationsvermittlung (B - 2.8) Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren Inhalt: Workshops, Vorträge oder Informationsgespräche für kommunale Mandatsträger zum Thema Energie und Klimaschutz sowie für Multiplikatoren zum EWärmeG Baden-Württemberg Antragsberechtigt: Stadt- oder Landkreise sowie (im Einvernehmen mit ihren Kreisen) Kommunen regionale Energieagenturen (oder vergleichbare Einrichtungen) Förderung: Festbetragsfinanzierung in Höhe von 600 je Workshop oder Führung 250 je Vortrag 150 je Informationsgespräch Budget: je Kreis Antragsfrist: (bei der L-Bank) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 21
23 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.9) Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz (B - 2.9) Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz des Landes Inhalt: Landesweiter Wettbewerb für Stadt- und Landkreise, die im Bereich Energieeffizienz besser werden und sich mit anderen messen lassen wollen (Erfassung -> Bewertung -> Ranking -> öffentlichkeitswirksame Würdigung). Förderung: für Landkreise (erstmalige Teilnahme) für Stadtkreise (erstmalige Teilnahme) für Landkreise (wiederholte Teilnahme) für Stadtkreise (wiederholte Teilnahme) Weitere Informationen bei: Harald Höflich Tel. (07 11) harald.hoeflich@um.bwl.de Antragsfrist: nächste Wettbewerbsrunde erst wieder Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 22
24 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.10) Projekte an Schulen (B ) Projekte an Schulen Inhalt: Durchführung von Unterrichtseinheiten (je zwei Doppelstunden) zu Energie und Klimaschutz, von Projekttagen oder von mindestens halbtägigen Lehrer-Workshops Förderung: 100 % der Kosten maximal 500 für jede Klasse/Gruppe für Unterrichtseinheiten je Projekttag oder Workshop Budget: je Kreis Durchführung vornehmlich durch regionale Energieagenturen Antragsfrist: (bei der L-Bank) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 23
25 Klimaschutz-Plus Aktueller Status; Fristen; Kontakt Alle Programmteile wurden am neu gestartet (seit : aktualisierte Version mit verbesserten Bedingungen). Antragsfristen: Teil A (CO 2 -Minderungsprogramm): Teil B (Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm): Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Mittel oder anderweitige Änderungen werden das UM, die L-Bank und wir umgehend bekannt geben. Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter Kontakt: L-Bank: klimaschutz-plus@l-bank.de; Tel. (07 21) KEA: info@kea-bw.de Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 24
26 VwV energieeffiziente Wärmenetze Konzepte, Beratung, Investitionen Verwaltungsvorschrift (VwV) vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) 1. Klimaschutzteilkonzepte zur integrierten Wärmenutzung / erneuerbaren Energien gemäß Kommunalrichtlinie (KRL) - für Kommunen und kommunale Unternehmen (100 %) - Zuschuss 20 % der förderfähigen Ausgaben - Antragstellung gemäß dem in der KRL üblichen Verfahren an PtJ 2. Regionale Initiativen In den zwölf Regionen Baden-Württembergs sind aus der VwV geförderte Initiativen derzeit im Aufbau. 3. Errichtung oder Erweiterung von Wärmenetzen - für Unternehmen und sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, kommunale Eigengesellschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts - Voraussetzungen: 80 % der Wärme aus EE, Wärmepumpen, KWK oder Abwärme; Wärmeverluste maximal 20 %; Versorgung von mindestens 10 Gebäuden - nicht förderfähig: Biomasse als alleinige EE-Wärmequelle, Bohrkosten Tiefengeothermie, Anlagenteile für KWK-Stromerzeugung - Zuschuss maximal 20 %, bis , Boni (bis maximal ) für Solarthermie > 10 %, Abwärmenutzung > 20 %, Wärmespeicher ab 500 m 3, RL-Temperaturen < 45 C im Jahresmittel - förderfähige Investitionen: Wärmeerzeugungsanlage: Mehrinvestitionen, Verteilnetz: Gesamtinvestitionen allgemein: Kumulierungsverbot mit anderen Landesprogrammen; Antragstellung zu jeweils vier Stichtagen pro Jahr Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 25
27 ECOfit: Umweltmanagement für Einsteiger Förderprogramm ECOfit Einstieg in Energie-/Umweltmanagement Ablauf: Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (unabhängig; z.b. Kammern, Verbände, Kommunen) koordiniert. Bei Workshops zu Themen wie Energieeinsparung, Abfallmanagement, Wassereinsatz, Luftreinhaltung sowie weiteren technischen Umweltaspekten und bei individuellen Vor-Ort-Terminen werden Potenziale erkundet, um Kosten zu senken und den Ressourceneinsatz zu optimieren. Abschluss: Urkunde zur Teilnahme am Projekt Teilnehmer können sein: Kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Vereine, Schulen, Hochschulen, Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Förderung (Zuschüsse): Die bis zu acht Workshops im Konvoi werden mit bis zu Euro je Workshop gefördert. Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Projekts 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal Euro. Die abschließenden Ortsbegehungen werden mit bis zu 400 Euro pro Teilnehmer gefördert. Kontakt: KEA, Arno Maier, Tel. (07 21) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 26
28 Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi Umweltmanagement im Konvoi: Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems Ablauf: Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (unabhängig; z. B. Kammern, Verbände, Kommunen) koordiniert. Abschluss: Zertifizierung nach DIN ISO EN oder Validierung nach Öko-Audit-System EMAS Teilnehmer können sein: KMU, Kommunen, Vereine, Schulen, Hochschulen, Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Förderung (Zuschüsse): Zertifizierung nach DIN EN ISO : maximal Euro Validierung eines kirchlichen Umweltmanagementsystems (Grüner Gockel): maximal Euro Validierungen nach EMAS: maximal Euro Kontakt: KEA, Arno Maier, Tel. (07 21) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 27
29 WIN-Charta Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit WIN-Charta: Nachhaltigkeitsmanagement für Unternehmen Nachhaltiges Wirtschaften soll gewürdigt und in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden. Charakter der Selbstverpflichtung mit konkreten Zielsetzungen und Nachhaltigkeitsberichten. Kontrolle des Berichts durch die Öffentlichkeit. Auswahl von Maßnahmen aus zwölf Leitsätzen (ökonomische, ökologische und soziale Kriterien) mit Schwerpunktbildung und Unterstützung eines WIN-Projekts. Ablauf: 1. Unterzeichnung der WIN-Charta 2. Nach drei Monaten Einreichung eines Zielkonzepts 3. Nach 15 Monaten Berichterstattung zur Zielerreichung Nachhaltigkeit im Unternehmen zahlt sich aus: Wettbewerbsfaktor Schafft innerbetrieblich und nach außen positive Identifikation Neue Sichtweisen auf Wertschöpfungsketten und Ressourceneinsatz Grüne Produkte werden bei Kaufentscheidungen berücksichtigt Kontakt: Umweltministerium Baden-Württemberg (Ref. 21, Herr Wüstner) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 28
30 Demonstrationsvorhaben Förderung für Pilot- und Modellprojekte Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger (Pilot- und Modellprojekte); VwV vom Fördergegenstand: Antragsberechtigt: Förderung: Kontakt: Erstmalige Anwendung von Techniken der rationellen Energieverwendung oder der Nutzung erneuerbarer Energieträger Kommunen, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen (insbes. KMU), natürliche Personen Zuschuss von bis zu 40 % der Mehrinvestitionen; maximale Förderung 15 Mio. Euro Umweltministerium Baden-Württemberg (Ref. 64, Hr. Lorinser) Geltungsdauer bis Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 29
31 Nachhaltigkeit in Kommunen Förderangebote des Nachhaltigkeitsbüros Angebote im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg Kommunale Initiative Nachhaltigkeit (KIN), Nachhaltige Kommune Förderinhalte: Beratungen für eine nachhaltige Kommunalentwicklung (Förderung 80 Euro/h, bis Euro) Moderation von Nachhaltigkeitswerkstätten, Klimawerkstätten, Klimaschutzarbeitskreisen (Förderung bis / Euro) Projekte im Bereich Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BnE) (Förderung bis 80 %, maximal Euro; Antragsfrist ) Antragstellung: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW (LUBW) Nachhaltigkeitsbüro nachhaltigkeitsbuero@lubw.bwl.de Tel. (07 21) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 30
32 Zukunft Altbau Informations- und Motivationsprogramm Vom Umweltministerium BW getragenes, bei der KEA angesiedeltes, neutrales und unabhängiges Informations- und Motivationsprogramm zur Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden Kooperation mit Architektenkammer BW, Ingenieurkammer BW, Energieberaterverbänden (GIH, DEN), BW-Handwerkstag, AG Bausparkassen BW, regionalen Energieagenturen, Verbraucherzentrale BW Planungs- und Entscheidungshilfen durch Informationsmaterialien Homepage ( Pressearbeit, Newsletter Messeauftritte Ausstellung Sanierung(s)Mobil Beratungen, Beratungstelefon Energieberaternetzwerk Veranstaltungen (Herbstforum u. a.) Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 31
33 European Energy Award (eea) ein systematischer Klimaschutzprozess Start der Pilotphase im Jahr 2006 mit 16 Kommunen Aktuell 100 teilnehmende Kommunen und 20 Landkreise 90 zertifizierte Teilnehmer (13 mit eea- Gold) Lizenzvertrag zwischen UM und B.&S.U., Berlin (Rechteinhaber) KEA fungiert als Landesgeschäftsstelle Akkreditierte Berater meistens von regionalen Energieagenturen Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 32
34 Weitere, Baden-Württembergspezifische Rahmenbedingungen Erneuerbare-Wärme-Gesetz: 15 % erneuerbare Wärmeerzeugung (oder andere Maßnahmen) bei Heizkesselerneuerung; für Nichtwohngebäude zählt auch ein Sanierungsfahrplan (SFP) Contracting ist weit mehr als nur Finanzierung. EU-Projekt InEECo bietet Fördermöglichkeiten für öffentliche Nichtwohngebäude bis 90 %. Kontakt: KEA Nahezu flächendeckende Beratung durch regionale Energieagenturen (Karte und Linkliste unter Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 33
35 Veranstaltungen 2. Halbjahr 2017 Bitte vormerken! Energiespar-Contracting Ein lohnendes Geschäftsfeld, VKU, Sindelfingen Nachhaltigkeit als Aufgabe für Kommunalverwaltungen, LUBW (Nachhaltigkeitsbüro), Stuttgart Landesnetzwerktreffen ehrenamtlicher Energie-Initiativen, LUBW (Nachhaltigkeitsbüro), Stuttgart (Sommerpause) Energiewendetage Baden-Württemberg, Umweltministerium BW, landesweit Fachtagung Nahwärme kompakt, KEA, Karlsruhe Die Stadt im Wandel, Stuttgarter Zeitung, Stuttgart Herbstforum Altbau, KEA Zukunft Altbau, Stuttgart Kommunaler Klimaschutzkongress, Umweltministerium BW + KEA, Stuttgart Weitere Termine finden Sie in unserem stets gut gepflegten Veranstaltungskalender ( Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 34
36 Viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg! KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kaiserstr. 94 a, Karlsruhe Tel. (07 21) Fax (07 21) info@kea-bw.de Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz - Baden-Württemberg 35
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