Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen
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- Klemens Feld
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1 Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen Dr.-Ing. Martin Sawillion 11. Contracting-Kongress Stuttgart, 17. Mai 2017
2 Eine Motivation: Der Klimawandel (auch bei uns) Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 1
3 Eine zweite Motivation: Der Ölpreis (Die Fieberkurve der Weltwirtschaft) Hohe Abhängigkeit von Öl (und Gas ): Einsparmaßnahmen stellen auch eine Art Versicherung gegen steigende Preise dar. Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 2
4 Die KEA und ihre Kompetenzzentren Die Landesenergieagentur seit 1994 Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg durch Unterstützung von Kommunen und KMU bei Energieeinsparung Rationeller Energieverwendung Nutzung erneuerbarer Energien Gesellschaftsanteile der KEA Land Baden-Württemberg VfEW Baden-Württemberg GbR 3 (BWHT, Verbände, ) Landesnaturschutzverband 1 16 % derzeit ca. 30 Mitarbeiter/innen in sechs Arbeitsbereichen Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 3
5 Einschlägige Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen Bund (BMWi, BMUB): KfW-Bankengruppe ( Energieeffizient Bauen und Sanieren, Energieeffizienzprogramm Abwärme, Erneuerbare Energien, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( Energieberatung für Nichtwohngebäude, Beratung zum Energiespar-Contracting, Energiemanagementsysteme, Heizungsoptimierung, Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien, Kälte-Klima-Richtlinie, Mini-KWK-Anlagen, Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien, Projektträger Jülich (PtJ): Kommunalrichtlinie, KS-Modellprojekte, Innovative KS- Projekte, ( Land (Umweltministerium): L-Bank: Klimaschutz-Plus ( KEA: ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi; UM: WIN-Charta L-Bank: Ressourceneffizienzfinanzierung Übersicht / Suchhilfen: (BMWi) (BMUB bzw. SK:KK) Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 4
6 Alleinstellungsmerkmal des Programms: Nominell ausgelobter Fördersatz 50 Euro pro (über die Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme) vermiedener Tonne CO 2 Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A (investiv) Rahmenbedingungen Daneben greifen ggf. die relative Deckelung (max. 30 % der förderfähigen Investitionen) und die absolute Deckelung (max Euro pro Antrag). Grundsätzlicher Geltungsbereich: Das Programm gilt (nur) für - in Baden-Württemberg befindliche, - bestehende (also keine Neubauten) Nichtwohngebäude (Wohnflächenanteil max. 50 %) und bezieht sich nicht auf die Bereitstellung von Prozesswärme. Maßnahmenbeginn (d. h. Vergabe des ersten Auftrags) erst nach Bewilligung! Planungsleistungen sind unschädlich (und förderfähig). Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 5
7 Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A Förderfähige Maßnahmen Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen auf Basis erneuerbarer Energien oder Brennwertfeuerung, objektinterne Nutzung von Abwärme) Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Voraussetzung: Die Bauteilanforderungen für Einzelmaßnahmen des KfW-Programms Energieeffizient Bauen und Sanieren Nichtwohngebäude sind erfüllt) Sanierung von Beleuchtungsanlagen (mittels LED in Gebäuden) Sanierung von Lüftungs-/Kälteanlagen Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes: Einsatz von Holzpelletheizungen Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen Einsatz von Wärmepumpenheizungsanlagen Einsatz von Solarwärmeanlagen Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 6
8 Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A - Antragsberechtigte Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Zweckverbände) Selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach 101 der Gemeindeordnung KMU (vier additive Kriterien: 1). Jahresumsatz < 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio., 2). < 250 Beschäftigte, 3). Beteiligung von Nicht-KMU < 25 % und 4). öffentliche Beteiligung < 25 %) Mehrheitlich kommunale Unternehmen, auch wenn sie die Kriterien für KMU nur wegen des kommunalen Anteils von mehr als 25 % nicht erfüllen Träger von Krankenhäusern nach 4 des Landeskrankenhausgesetzes, Träger von Heimen nach 1 des Heimgesetzes, Träger von Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen Eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) im Sinne der der Abgabenordnung Natürliche Personen Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 7
9 CO 2 -Minderungsprogramm Schema zur Ermittlung des Zuschusses Berechnungsgrundlage: Förderung gemäß CO 2 -Minderung Relative Deckelung Absolute Deckelung Kriterium: CO 2 -Minderung ü. L. gegenüber Istzustand/ Referenzanlage Förderfähige Investitionen Bestimmender Wert: 50 /t CO 2 30 % Zwischenergebnis (kleinerer Wert): ggf. Abschlag (Erfüllung EWärmeG): ggf. Bonus (diverse, max %): - 15 % + 10 / 20 / 30 / 40 % Endergebnis (kleinerer Wert, mind ): Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 8
10 Teil B: Struktur-, Qualifizierungsund Informationsprogramm (B 2.3) (B - 2.3) Energiemanagement Inhalt: Einführung eines systematischen Energiemanagements Antragsberechtigt: - Kommunen - kirchliche Einrichtungen - gemeinnützige Vereine Förderung: bis zu 50 % für externe Beratung bzw. Sachkosten, und zwar modular) - max. 400 pro Tag für 5 bis 12 Tage pro Jahr (für 3 Jahre) für externe Beratung, - max für Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen, - max für Beschaffung von EM-Software, - max für Erstzertifizierung gemäß DIN EN ISO Antragsfrist: (bei der L-Bank) Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 9
11 Teil B: Struktur-, Qualifizierungsund Informationsprogramm (B 2.5) (B - 2.5) Überbetriebliche Energieeffizienztische (von mindestens fünf förderfähigen Unternehmen aus einer Region) Inhalt: Vereinbarung eines gemeinsamen CO 2 -Minderungsziels Datenerfassung, Initialberatungen, Umsetzung von Maßnahmen regelmäßige, professionell moderierte Treffen über drei Jahre Antragsberechtigte: KMU, kommunale Unternehmen, Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen Antragstellung: gesammelt durch Moderator bei der L-Bank Förderung: bis zu 50 % der Kosten für Organisation und Moderation, maximal pro teilnehmendem Betrieb Antragsfrist: (bei der L-Bank) Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 10
12 Teil B: Struktur-, Qualifizierungsund Informationsprogramm (B 2.6) (B - 2.6) BHKW-Begleit-Beratungen Inhalt: Objektbezogene, anbieter- und herstellerunabhängige, flankierende Beratung und Unterstützung zur Machbarkeit sowie zu technischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen eines BHKW-Einsatzes, ggf. auch (bis zu 12 Monate) über die Inbetriebnahme hinaus Antragsberechtigt: Alle im CO 2 -Minderungsprogramm Antragsberechtigten Förderung: - 50 % des Tagessatzes eines externen Beraters - max. 400 pro Arbeitstag - für bis zu 4 Arbeitstage (in den ersten 12 Monaten) - ggf. für 2 weitere Arbeitstage (nach Inbetriebnahme) Antragsfrist: (bei der L-Bank) Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 11
13 Teil B: Struktur-, Qualifizierungsund Informationsprogramm (B 2.7) (B - 2.7) Detaillierte Energieberatung für Krankenhäuser und Heime Inhalt: - Erfassung und Visualisierung sämtlicher Energieflüsse - Benchmarking - Identifikation von Schwachstellen - Ausarbeitung und Vergleich von Verbesserungsvorschlägen Antragsberechtigt: - Träger von Krankenhäusern nach 4 Landeskrankenhausgesetz - Träger von Heimen nach 1 Heimgesetz Förderung: 50 % für externe Beratung, max. 400 pro Arbeitstag, - für 25 bzw. 10 (wenn bereits Energieaudit) Arbeitstage bis 400 Betten/Plätze, - für 30 bzw. 15 Arbeitstage bis Betten/Plätze, - für 40 bzw. 20 Arbeitstage über Betten/Plätze Antragsfrist: (bei der L-Bank) Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 12
14 Klimaschutz-Plus Aktueller Status und Fristen / Kontakt Alle Programmteile wurden am neu gestartet. Am wurden die Förderbedingungen verbessert. Antragsfristen: CO 2 -Minderungsprogramm: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Mittel oder anderweitige Änderungen werden das UM, die L-Bank und wir umgehend bekannt geben. Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter Kontakt: L-Bank: klimaschutz-plus@l-bank.de; Tel. (07 21) KEA: info@kea-bw.de Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 13
15 Förderprogramm ECOfit Einstieg in Energie-/Umweltmanagement ECOfit - Umweltmanagement für Einsteiger Ablauf: Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (z. B. Kommune) koordiniert. Bei Workshops zu Themen wie Energieeinsparung, Abfallmanagement, Wassereinsatz, Luftreinhaltung sowie weiteren technischen Umweltaspekten und bei individuellen Vor-Ort-Terminen werden Potenziale erkundet, um Kosten zu senken und den Ressourceneinsatz zu optimieren. Abschluss: Urkunde zur Teilnahme am Projekt Teilnehmer können sein: Kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Vereine, Schulen, Hochschulen, Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Förderung (Zuschüsse): Die bis zu acht Workshops im Konvoi werden mit bis zu Euro je Workshop gefördert. Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Projekts 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal Euro. Die abschließenden Ortsbegehungen werden mit bis zu 400 Euro pro Teilnehmer gefördert. Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 14
16 Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi Umweltmanagement im Konvoi: Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems Ablauf: Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (z. B. Kommune) koordiniert. Abschluss: Zertifizierung nach DIN ISO EN oder Validierung nach Öko-Audit-System EMAS Teilnehmer können sein: Kommunale Einrichtungen, Unternehmen (KMU-Kriterien der EU), Vereine, Schulen, Hochschulen, Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Förderung (Zuschüsse): Zertifizierung nach DIN EN ISO : maximal Euro Validierung eines kirchlichen Umweltmanagementsystems (Grüner Gockel): maximal Euro Validierungen nach EMAS: maximal Euro Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 15
17 Nachhaltigkeitsmanagement für Unternehmen Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit WIN-Charta Nachhaltiges Wirtschaften soll gewürdigt und in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden. Selbstverpflichtung mit konkreten Zielsetzungen und Nachhaltigkeitsberichten. Auswahl von Maßnahmen aus 12 Leitsätzen (ökonomische, ökologische und soziale Kriterien) mit Schwerpunktbildung und Unterstützung eines WIN-Projekts. Ablauf: 1) Unterzeichnung der WIN-Charta 2) Nach drei Monaten Einreichung eines Zielkonzepts 3) Nach 15 Monaten Berichterstattung zur Zielerreichung Mehrwert für Teilnehmer: Schafft innerbetrieblich und nach außen positive Identifikation. Umweltmanagement ist Wettbewerbsfaktor. Neue Sichtweisen auf Wertschöpfungsketten und Ressourceneinsatz. Grüne Produkte werden bei Kaufentscheidungen berücksichtigt. Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 16
18 Baden-Württemberg-spezifische Hinweise Erneuerbare-Wärme-Gesetz: 15 % erneuerbare Wärmeerzeugung (oder andere Maßnahmen) bei Heizkesselerneuerung; für Nichtwohngebäude zählt auch ein Sanierungsfahrplan (SFP) Contracting ist weit mehr als nur Finanzierung. EU-Projekt InEECo bietet Fördermöglichkeiten für öffentliche Nichtwohngebäude bis 90 %. Kontakt: KEA Nahezu flächendeckende Beratung durch regionale Energieagenturen (Karte und Linkliste unter Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 17
19 Viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg! KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kaiserstr. 94 a, Karlsruhe Tel. (07 21) info@kea-bw.de Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen 18
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