Lehrgang Deutsch digital (12 EC)

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1 Curriculum Lehrgang Deutsch digital (12 EC) Version 1.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission: 13. März 2015 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß 42 Abs 2 (außer lit 4) und Abs 3 HG 2005 und den Bestimmungen der HCV 2013 sowie den entsprechenden Empfehlungen des BMUKK Rundschreiben 20/2007 vom 21. September 2007, Punkt Lehrgänge mit Zertifizierung zwischen 6 und 29 ECTS-Credits. Version Brandhofer Seite 1 von 14

2 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil Seite Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs 1.2 Kompetenzprofil 1.3 Lehr- und Lernkonzept(-strategie) 1.4 Beurteilungskonzept 1.5 Kooperationen 2 Curriculum Seite Allgemeines Zuordnung Angaben zum Bedarf 2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppe und Reihungskriterien 2.3 Ansprechperson 2.4 Modulraster 2.5 Modulübersicht Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen 2.6 Modulbeschreibungen Modul 1: Schreiben und Veröffentlichen Modul 2: Lesen und Hören, Texte gestalten 3 Prüfungsordnung Seite Geltungsbereich 3.2 Feststellung des Studienerfolgs 3.3 Prüfungsverfahren und Beurteilung von Leistungsnachweisen Version Brandhofer Seite 2 von 14

3 1 Qualifikationsprofil 1.1 Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Die Studierenden sollen befähigt werden, die Lehrgangsinhalte für die jeweilige Zielgruppe im Berufsfeld umzusetzen. Der Lehrgang zielt darauf ab die Absolventinnen/Absolventen zu befähigen, ihren Deutschunterricht mit Hilfe von digitalen Medien vorzubereiten. die Absolventinnen/Absolventen mit den nötigen Kompetenzen auszustatten, den Deutschunterricht mit Hilfe digitaler Medien zu gestalten die Kenntnisse zu mediendidaktischen Grundlagen bei den Absolventinnen/Absolventen zu erweitern und vertiefen den Absolventinnen/Absolventen die rechtlichen Gegebenheiten bei der Nutzung digitaler Medien im Unterricht bewusst zu machen und sie zu befähigen, diese in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen. die Bereitschaft und Fähigkeit der Absolventinnen/Absolventen weiterzuentwickeln, sich über pädagogische, fachliche und fachdidaktische Entwicklungen auf aktuellem Stand zu halten und im Sinne der Unterrichts- und Schulentwicklung im Team zu arbeiten. die Absolventinnen/Absolventen über die geänderten Ansprüche an zeitgemäße Lehr- und Lernprozesse im Deutschunterricht in Kenntnis zu setzen. Absolventinnen/Absolventen hervorzubringen, die ihre Kenntnisse über soziologische und entwicklungspsychologische Änderungen der Rahmenbedingungen der Heranwachsenden durch digitale Medien berücksichtigen können. Absolventinnen/Absolventen hervorzubringen, die fähig sind, dieses Wissen auch an ihrer Schule weiter zu geben. 1.2 Kompetenzprofil Nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs wird von der Absolventin/dem Absolventen erwartet, dass sie/er verschiedenste digitale Medien im Deutschunterricht effektiv einsetzen kann und digitale Ressourcen nutzen kann, um die kommunikative Sprachkompetenz der Lernenden zu erhöhen. Der Absolvent/die Absolventin besitzt die Kompetenz digitale Lernumgebungen effizient zu gestalten und zu reflektieren sowie sich selbst im Kontext digitaler Medien weiterzuentwickeln. 1.3 Lehr- und Lernkonzept(-strategie) Es handelt sich bei diesem Angebot um ein vorstrukturiertes handlungsorientiertes Gesamtkonzept von Ziel-, Inhalts-, Methoden- und Medienangeboten mit ungefähr 25% Präsenzstudium, 25% Online-Betreuung (nach 37 HSG betreute Studienphasen) und 50% (unbetreutes) Selbststudium. Die Konzeption basiert auf der Selbstbestimmungstheorie von Ryan/Deci, E.L. & Ryan, R.M.: Die Selbstbestimmungstheorie der Motivation und ihre Bedeutung für die Pädagogik. Zeitschrift für Pädagogik, 2, 1993, S ). Im Mittelpunkt stehen Teams, die selbstbestimmt lernen, ohne dass dabei auf Instruktion verzichtet wird (vgl. Reinmann-Rothmeier, G. & Mandl, H.: Unterrichten und Lernumgebungen gestalten. In A. Krapp & B. Weidemann (Hrsg.), Pädagogische Psychologie, 2001, S ). Das Studienangebot beachtet folgende Aspekte als durchgehende Prinzipien: - Verzahnung von theoretischem (pädagogischem bzw. technischem) Hintergrundwissen und praktischen Anwendungen samt Reflexion des persönlichen Nutzungsverhaltens und dessen Auswirkungen. - Design for All: Die Studierenden lernen Chancen von digitalen Medien für alle kennen. Bedürfnisse für Menschen mit speziellen Begabungen aber auch speziellen Beeinträchtigungen werden bei den verschiedenen Themenbereichen mitgedacht. Durch adäquate Aufbereitung der Informationen werden nicht einsetzbare Kommunikationskanäle (aufgrund von Behinderungen, Alter oder Krankheit) überbrückt und Informationen möglichst barrierefrei zugängig gemacht. - Lebenslanges Lernen: Auch wenn das Studienangebot nach zwei Semestern abgeschlossen werden kann, so muss mediendidaktisches Handeln als andauernder Lernprozess ohne definierten Endzustand verstanden werden. Version Brandhofer Seite 3 von 14

4 1.4 Beurteilungskonzept Als Leistungsnachweis führt jede/r Studierende ein E-Portfolio mit dem die individuelle Kompetenzentwicklung im gesamten Studium mitbestimmt und dokumentiert wird. Die fachdidaktische Arbeit und schulpraxisbezogene Aufgaben begleiten alle Module. Version Brandhofer Seite 4 von 14

5 2 Curriculum 2.1 Allgemeines Zuordnung Der Lehrgang ist dem öffentlich rechtlichen Bereich zugeordnet Angaben zum Bedarf Der geschätzte Bedarf ergibt sich aus der Implementierung des Kompetenzmodells für digitale Kompetenzen des Bundesministeriums für Bildung und Frauen in der Sekundarstufe I sowie der geforderten Nutzung von digitalen Medien sowohl im Lehrplan Deutsch der Sekundarstufe I als auch in den Bildungsstandards für Deutsch. 2.2 Zielgruppe, Zulassungsvoraussetzungen und Reihungskriterien Zugelassen sind Lehrer/innen mit gültigem Lehramts- oder Diplomzeugnis oder Lehrpersonen mit dreijähriger Unterrichtspraxis. Zielgruppe sind Deutschlehrer/innen aller Schularten, wobei der Schwerpunkt der schulpraktischen Beispiele in der Sekundarstufe I liegt. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, erfolgt die Teilnahme aufgrund der Reihung im Zuge des Dienstauftragsverfahrens. 2.3 Ansprechperson Lehrgangsleiter: Mag. Gerhard Brandhofer gerhard.brandhofer@ph-noe.ac.at Telefon: / Version Brandhofer Seite 5 von 14

6 2.4 Modulraster Lehrgang Deutsch digital 1. Studienjahr 1. Semester 2. Semester ddig1 ddig2 Schreiben und Veröffentlichen Lesen und Hören, Texte gestalten EC SWS EC SWS 6 7,5 6 5 Lehrgangssumme EC 12 Lehrgangssumme SWS 12,5 Version Brandhofer Seite 6 von 14

7 2.5 Modulübersicht Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen BW ddig1 FW/ FD x x x Schreiben und Präsentieren PPS LV-Titel LV-Art EC SWS bsta usta LE PA (h) (h) Arbeiten mit elektronischen Portfolios und Rechtsfragen SE 1 1, pi Online präsentieren und digitale Lernressourcen nützen SE 1 1, pi Lernpfade und Mind-Mapping - Themengebiete erschließen und darstellen SE 1 1, pi x Textverarbeitung und Textgestaltung SE 1 0, pi x Online schreiben und veröffentlichen SE 1 1, pi x Kooperatives und kollaboratives Schreiben SE 1 1, pi Modulsummen 6 7, Semestersummen 1. Semester 6 7, BW ddig2 FW/ FD Lesen und Hören, Texte gestalten PPS LV-Titel LV-Art EC SWS bsta (h) x Interaktive Übungen verwenden und erstellen SE 1 0,5 6,00 19,00 8 pi usta (h) LE PA x Kreatives Schreiben und die Didaktik des Lesens SE 1 1,5 18,00 7,00 24 pi x E-Portfolios im Unterricht nutzen SE 1 0,5 6,00 19,00 8 pi x Mobile Learning und die eigene Medienbiografie SE 1 0,5 6,00 19,00 8 pi x Hören und Hörverstehen, Podcasts nutzen und erstellen SE 1 1,5 18,00 7,00 24 pi x Drehbücher erstellen und Filme erzeugen SE 1 0,5 6,000 19,00 8 pi Modulsummen 6 5, Semestersummen 2. Semester 6 5, Lehrgangsgesamtsummen 12 12, Studienfachbereiche: BW = Bildungswissenschaft, FW/FD = Fachwissenschaft/-didaktik, PPS = pädagogisch-praktische Studien LV-Arten: VO/UE/SE/EX/ EC = ECTS-Anrechnungspunkte SWS = Semesterwochenstunden 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Lehreinheiten ( = LE) zu je 45 Minuten bsta = betreute Studienanteile (Präsenz) in Echtstunden usta = unbetreute Studienanteile (Selbststudium) in Echtstunden PA = Prüfungsart (pi prüfungsimmanent/npi nicht prüfungsimmanent) Version Brandhofer Seite 7 von 14

8 2.6 Modulbeschreibungen Modul 1 Kurzzeichen ddig1 Modultitel Schreiben und Veröffentlichen Pflichtmodul Wahlpflicht -modul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul Studienjahr Semester Häufigkeit des Angebots ECs x x Semester, einmal pro Lehrgang 6 Bei lehrgangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl Titel des Lehrgangs Modulkurzzeichen Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Modulziel Das Modul Schreiben und Veröffentlichen zielt darauf ab, den Deutschunterricht mit Hilfe von digitalen Medien in seiner Methodenvielfalt zu erweitern. Der Schwerpunkt des Moduls liegt dabei im Erstellen und Gestalten unterschiedlicher Textsorten mit Hilfe digitaler Medien und der Veröffentlichung von Texten unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte. In diesem Modul lernen die Studierenden verschiedene Onlineressourcen und Onlinewerkzeuge für den Deutschunterricht kennen und erwerben Kenntnisse zur Arbeit mit E-Portfolios und Mindmaps. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Integration von kollaborativem Schreiben und digitalen Präsentationstechniken in die Unterrichtsarbeit. In diesem Modul erarbeiten Studierende konkrete E-Learningbeispiele auf Basis der Bildungsstandards für den eigenen Deutschunterricht. LV Lehrveranstaltungstitel L-Art PA EC SWS 1 Arbeiten mit elektronischen Portfolios und Rechtsfragen SE pi 1 0,5 2 Online präsentieren und digitale Lernressourcen nützen SE pi 1 1,5 3 Lernpfade und Mind-Mapping - Themengebiete erschließen und darstellen SE pi 1 0,5 4 Textverarbeitung und Textgestaltung SE pi 1 0,5 5 Online schreiben und veröffentlichen SE pi 1 1,5 6 Kooperatives und kollaboratives Schreiben SE pi 1 0,5 Bildungsinhalte LV 1 Grundlagen der Arbeit mit E-Portfolios und ihre Didaktik Die E-Portfolioplattform als Austauschbörse und Kommunikationsplattform Fragen des Urheberrechts bei der Veröffentlichung von Texten und Bildern Die Nutzung lizenzfreier Quellen bei Veröffentlichungen auf Onlineplattformen LV 2 Vorstellung der Möglichkeiten, wie man online Präsentationen erstellen kann Planung von Unterrichtsszenarien mit der Verwendung von Präsentationsprogrammen unter Berücksichtigung didaktischer Prinzipien Digitale Lernressourcen werden vorgestellt, verwendet und mit Bildungsinhalten in Beziehung gesetzt Nutzung von Lernressourcen für Inhalte aus dem Unterricht: Orthografie und Grammatik Erstellung und Erprobung von Unterrichtsbeispielen LV 3 Inverted Classroom Method: Vorstellung von MindMapping Tools und Lernpfadgeneratoren Anwendungsmöglichkeiten im Unterricht, Gestaltungsmöglichkeiten und didaktisches Design. Erstellung und Erprobung von Unterrichtsbeispielen LV 4 Kriterien für das Verfassen und die Gestaltung von unterschiedlichen Textsorten mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes Version Brandhofer Seite 8 von 14

9 LV 5 LV 6 Berücksichtigung inklusiver Aspekte bei der Textgestaltung: Accessibility und Usability Designgrundlagen, Vorlagen Gestaltung von Zeitungen, Anzeigen und Briefen Umsetzung des Erlernten in der Praxis Anlage und Adaption von Blogs Arten der Nutzung, Möglichkeiten für den Unterricht und für schulische Projekte Erstellung eines eigenen Blogs Die Nutzung von Wikis, die Arbeit mit Wikis im Unterricht Gemeinsam Texte schreiben, bearbeiten und online speichern Erstellung von Fortsetzungsgeschichten, Inhaltzusammenfassungen, Leserbriefen Erstellung und Erprobung von Unterrichtsbeispielen Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen Die Absolventinnen/die Absolventen können Onlineressourcen alters- und entwicklungsadäquat und der Lernsituation entsprechend auswählen und einsetzen können mit digitalen Medien den Deutschunterricht basierend auf Bildungsstandards und Kompetenzbeschreibungen zu gestalten besitzen die Kompetenz, unterschiedliche Textsorten mit Hilfe von Online- und Offlinewerkzeugen selbst zu gestalten und diese Werkzeuge im Unterricht didaktisch reflektiert einzusetzen. können somit die Schüler/innen bei Erreichung der geforderten Bildungsstandards anleiten und begleiten. (Basis-)Literatur Blaschitz, E., Brandhofer, G., Nosko, C. & Schwed, G. (2012). Zukunft des Lernens Wie digitale Medien Schule, Ausund Weiterbildung verändern. Glückstadt: vwh. Eickelmann, B. (2010). Digitale Medien in Schule und Unterricht erfolgreich implementieren: eine empirische Analyse aus Sicht der Schulentwicklungsforschung. Münster; München [u.a.]: Waxmann Verlag. Kerres, M. (2012). Mediendidaktik: Konzeption und Entwicklung mediengestützter Lernangebote. München: Oldenbourg Verlag. Lehr- und Lernformen Nach Maßgabe des Vortragenden/der Vortragenden Die Lehr- und Lernformen umfassen Gruppenarbeiten, Peer Teaching, E-Portfolio, online Arbeitsaufträge, online Forenbeiträge, Präsentationen und die Inverted Classroom Method. Leistungsnachweise Immanenter Prüfungscharakter E-Portfolio zur Dokumentation des eigenen Kompetenzzuwachses, Arbeitsaufträge, Reflexion; Sammlung geeigneter Materialien und Dokumentation erarbeiteter Unterrichtssequenzen. Die konkreten Beurteilungskriterien werden den Studierenden zu Beginn des Moduls nachweislich zur Kenntnis gebracht. Es wird auf die geltende Prüfungsverordnung verwiesen. Beurteilungsform: fünfstufige Notenskala Sprache Deutsch Version Brandhofer Seite 9 von 14

10 2.6.2 Modul 2 Kurzzeichen ddig2 Modultitel Lesen und Hören, Texte gestalten Pflichtmodul Wahlpflicht -modul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul Studienjahr Semester Häufigkeit des Angebots ECs x x Semester, einmal pro Lehrgang 6 Bei lehrgangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl Titel des Lehrgangs Modulkurzzeichen Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Modulziel Im Modul Lesen und Hören, Texte gestalten steht die Implementierung verschiedenster digitaler Medien im Deutschunterricht zur Erhöhung der Sprachkompetenz im Vordergrund. Die zu berücksichtigenden didaktischen Grundlagen bei der Nutzung digitaler Medien werden erarbeitet. Die Studierenden erwerben Kenntnisse zur Erstellung von Hörübungen und können Filmsequenzen planen, gestalten und sinnvoll in Unterrichtszenarien einbinden. Sie erwerben Kenntnisse zur Erstellung von Übungen in den Bereichen Lesen, Wortschatz und Sprache im Kontext. In diesem Modul erarbeiten Studierende konkrete Unterrichtsbeispiele auf Basis der Bildungsstandards und bekommen Einblick in die Möglichkeiten und Grenzen von Mobile Learning. LV Lehrveranstaltungstitel L-Art PA EC SWS 1 Interaktive Übungen verwenden und erstellen SE pi 1 0,5 2 Kreatives Schreiben und die Didaktik des Lesens SE pi 1 1,5 3 E-Portfolios im Unterricht nutzen SE pi 1 0,5 4 Mobile Learning und die eigene Medienbiografie SE pi 1 0,5 5 Hören und Hörverstehen, Podcasts nutzen und erstellen SE pi 1 1,5 6 Drehbücher erstellen und Filme erzeugen SE pi 1 0,5 Bildungsinhalte LV 1 Planung und Erstellung von interaktiven Übungen Unterrichtsplanung: Schüler/innen als Konsumenten und Produzenten von interaktiven Übungen Nutzung vorhandener digitaler Materialien sowie deren Adaption LV 2 Gestaltung unterschiedlichster Textsorten mit Hilfe digitaler Werkzeuge Übertragen von Texten in andere Textsorten Gestaltung des Leseunterrichts Informationen in unterschiedlichen digitalen Quellen auffinden, Benutzung von digitalen Nachschlagewerken Erstellung und Erprobung von Unterrichtsbeispielen LV 3 Theoretische Grundlagen der Portfolioarbeit Erstellung von Lehrendenportfolios Planung zur Erstellung von Schüler/innenportfolios Feedback und Veröffentlichen Arbeit in Gruppen auf der Portfolioplattform LV 4 Die Nutzung von mobilen Endgeräten für Lernszenarien im Deutschunterricht Erstellen von Rätselralleys, Lernpfaden Apps für den Deutschunterricht Erstellung von Unterrichtsbeispielen Grundlagen der Didaktik digitaler Medien Dokumentation der Medienbiografie Version Brandhofer Seite 10 von 14

11 LV 5 LV 6 Didaktik des Hörens Audiotools im Unterricht nutzen Hörübungen entwerfen Podcasts produzieren Grundlagen der Filmdidaktik Die Erstellung von Drehbüchern Gestaltung des Filmsettings, der Kulisse Stop-Motion-Filme erzeugen, verarbeiten und veröffentlichen Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen Die Absolventinnen/die Absolventen können internetbasierende Kommunikationswerkzeuge für schulische Belange verwenden fördern autonomes Sprachlernen durch Selbsteinschätzung und Reflexion sind in der Lage, Audiotools zu nutzen um die kommunikative Aktivität in der Fertigkeit Hören zu fördern können digitale Lernumgebungen didaktisch zielführend gestalten können Podcasts und Stop-Motion-Filme erstellen und beherrschen die Technik um Filme im Unterricht mit den Lernenden gestalten zu können sind in der Lage, sich selbst im Kontext digitaler Medien weiterzuentwickeln (Basis-)Literatur Reinmann, G. (2013). Studientext Didaktisches Design (4. Auflage). München: Universität der Bundeswehr München. Frederking, V., Krommer, A., Möbius, T. (2014). Digitale Medien im Deutschunterricht. Baltmannsweiler: Schneider Hohengehren Lehr- und Lernformen Nach Maßgabe des Vortragenden/der Vortragenden Die Lehr- und Lernformen umfassen Gruppenarbeiten, Peer Teaching, E-Portfolio, online Arbeitsaufträge, online Forenbeiträge, Präsentationen, Mock-Teaching, etc. Leistungsnachweise Immanenter Prüfungscharakter E-Portfolio zur Dokumentation des eigenen Kompetenzzuwachses, Arbeitsaufträge, Reflexion; Sammlung geeigneter Materialien und Dokumentation erarbeiteter Unterrichtssequenzen. Die konkreten Beurteilungskriterien werden den Studierenden zu Beginn des Moduls nachweislich zur Kenntnis gebracht. Es wird auf die geltende Prüfungsverordnung verwiesen. Beurteilungsform: fünfstufige Notenskala Sprache Deutsch Version Brandhofer Seite 11 von 14

12 3 Prüfungsordnung 3.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang Deutsch digital der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich. Die Regelungen orientieren sich am Hochschulgesetz 2005, und der HCV Feststellung des Studienerfolgs 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Studienerfolg ist durch immanente Leistungsnachweise (pi) festzustellen. (2) Immanente Leistungsnachweise (LV-Art Übung oder Seminar) werden im Laufe der Lehrveranstaltungen erbracht und sind bis zu einem bestimmten Abgabezeitpunkt zu erbringen (u.a. mündliche oder schriftliche Studienaufträge Referate, Interviews, Präsentationen, Studium von Fachlektüre, Arbeitsgruppenleitung, diverse Datenerhebungen, Seminararbeiten, Reflective Papers, Zwischentests, Portfolios, Dokumentationen, Protokolle, Berichte, Beobachtungsaufträge). (3) Die Anwesenheitsverpflichtung bei Lehrveranstaltungen beträgt 100% der vorgesehenen Präsenzeinheiten der Studienveranstaltung. Die lehrveranstaltungsleitende Person kann, wenn der Besuch einer Studienveranstaltung aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nicht möglich ist, Ersatzleistungen vorschreiben, welche die Unterschreitung der geforderten Mindestanwesenheit kompensieren. Die/Der Studierende stellt dafür einen Antrag an die Lehrgangsleitung. (4) Zur Beurteilung von Prüfungen bzw. immanenten Leistungsnachweisen sind die Noten der fünfstufigen Notenskala heranzuziehen. Der positive Erfolg von Prüfungen bzw. Leistungsnachweisen ist mit Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3) oder Genügend (4), der negative Erfolg ist mit Nicht genügend (5) zu beurteilen. Wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, was in der Modulbeschreibung ausdrücklich zu vermerken ist, lautet die positive Beurteilung Mit Erfolg teilgenommen, die negative Beurteilung Ohne Erfolg teilgenommen. (5) Bei Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungsnachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit,,Sehr gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen. Mit,,Gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen. Mit,,Befriedigend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllen; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen. Mit,,Genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllen. Mit,,Nicht genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit,,genügend'' erfüllen. (6) Bei der Beurteilung in der Form Mit Erfolg teilgenommen bzw. Ohne Erfolg teilgenommen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend oder darüber hinaus gehend erfüllt werden. Mit Ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen. Version Brandhofer Seite 12 von 14

13 2 Erfolgreicher Abschluss eines Moduls (1) Die Überprüfung der Leistungsnachweise über die Inhalte von Modulen erfolgt studienbegleitend zeitnah zu den Studienveranstaltungen bzw. Modulen, in denen diese Inhalte erarbeitet wurden. (2) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls setzt die positive Beurteilung jedes Modulteils bzw. jeder Lehrveranstaltung voraus. Dies kann erfolgen durch: - eine mündliche oder schriftliche kommissionelle Prüfung (Modulprüfung) oder einen anderen Leistungsnachweis über das gesamte Modul - durch mündliche oder schriftliche Prüfungen oder andere Leistungsnachweise über einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls. (3) Leistungsnachweise über die Inhalte von Modulen dienen dem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen sowie der Fähigkeit der Prüfungswerberin oder des Prüfungswerbers zur selbständigen und kritischen Auseinandersetzung mit berufsfeldbezogenen Themen und Fragestellungen. (4) Die Beurteilung der Leistungsnachweise erfolgt durch die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter/innen bzw. -vortragenden oder gegebenenfalls durch die Lehrgangsleitung. (5) Die Inhalte, Anzahl und Umfang der zu erbringenden Arbeitsaufträge im Selbststudium (Workload-Anteil), die Prüfungsart, die Beurteilungsform, die Beurteilungskriterien und die Vergabekriterien für die ECTS-Credits sind in der ersten Lehrveranstaltungseinheit nachweislich bekannt zu geben. 3.3 Prüfungsverfahren und Beurteilung von Leistungsnachweisen 3 Prüfungstermine bzw. Abgabetermine (1) Prüfungstermine bzw. Abgabetermine für Studienaufträge sind so festzusetzen, dass den Studierenden die Einhaltung der in den Curricula festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. (2) Prüfungstermine/Abgabetermine sind zeitgerecht festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu geben. 4 Durchführung von Prüfungen (1) Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs. 1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden bzw. Methoden zur Erbringung von Leistungsnachweisen zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss, sowie nach 4 Abs. 5 Hochschul-Curriculaverordnung 2013, die Anforderungen des Curriculums zu modifizieren (individuelles Curriculum), wobei das Bildungsziel des Lehrgangs erreichbar sein muss. (2) Ist die Zuständigkeit einer Prüfungskommission gegeben, so entscheidet diese mit Stimmenmehrheit. Besteht die Prüfungskommission aus zwei Mitgliedern, so wird einstimmig entschieden. Stimmenthaltung ist in beiden Fällen unzulässig. Bei Stimmengleichheit wird die Prüfungskommission durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige monokratische Organ ( 28 Abs.2 Z 2 HG) oder durch eine von diesem nominierte weitere Lehrperson erweitert. (3) Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmittelbar nach der Prüfung der oder dem Studierenden bekannt zu geben. Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind die Gründe dafür der/dem Studierenden zu erläutern. (4) Das Ergebnis von schriftlichen Prüfungen ist spätestens vier Wochen nach der Durchführung der Prüfung der/dem Studierenden bekannt zu geben. (5) Über mündliche und schriftliche Prüfungen ist ein Prüfungsprotokoll zu führen. Version Brandhofer Seite 13 von 14

14 5 Wiederholung von Prüfungen (1) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung/eines Leistungsnachweises stehen insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Für das Abstimmungsprozedere in der Prüfungskommission ist 4, Abs. 5 anzuwenden. Negativ beurteilte Prüfungen können frühestens nach drei Wochen wiederholt werden. (2) Führen die erbrachten bzw. nicht zeitgerecht erbrachten Leistungsnachweise im Rahmen von immanenten Leistungsfeststellungen nicht zu einem positiven Abschluss der Lehrveranstaltung, so ist die Lehrveranstaltungen im nachfolgenden Semestern erneut zu absolvieren. (3) Eine Prüfung ist jedenfalls negativ zu beurteilen, wenn Studierende nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktreten. Ebenso ergibt sich eine negative Beurteilung, wenn die Prüfungsleistung bzw. wesentliche immanente Leistungsnachweise durch Täuschung oder Benutzung nicht erlaubter Hilfsmittel beeinflusst wurden. 6 Rechtschutz Der Rechtsschutz bei Prüfungen und die Nichtigerklärung von Beurteilungen ist in den 44 und 45 Hochschulgesetz 2005 abschließend geregelt. 7 Lehrgangsabschluss Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn beide Module positiv beurteilt wurden. 8 Zertifizierung Die Absolventinnen und Absolventen des Lehrganges erhalten ein Abschlusszeugnis der PH NÖ. Version Brandhofer Seite 14 von 14

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