Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I. Berufsschulpädagogik
|
|
- Bärbel Lichtenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr. 30/2006 idgf, wird durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule verordnet
2 Präambel Der Lehrgang von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I an Berufsschulen vermittelt den Studierenden fundierte, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Kompetenzen für den Unterricht in dieser Fachgruppe. Allgemeine Bestimmungen gesetzliche Grundlagen Hochschulgesetz 2005 Hochschul-Curriculaverordnung HCV Erlass GZ BMBWK /0002-V/7/2006 Aufbau des Studiums: Dauer, Gliederung, Stundenumfang Der Lehrgang besteht aus einem Studienabschnitt und umfasst einschließlich des fachwissenschaftlichen Portfolios im Umfang von mindestens Zeichen und eines fachdidaktischen Portfolios von mindestens Zeichen eine studiendauer von vier Semestern. Dem Selbststudium kommt eine erhöhte Bedeutung zu. Der Lehrgang von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I umfasst ein ausmaß von 42. Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Bachelorstudium für das Lehramt an Berufsschulen der Fachgruppe II oder III sowie jene Zulassungsvoraussetzungen laut Hochschulzulassungsverordnung, die für ein Erststudium in der Fachgruppe I gelten. Spezielle Zulassungsvoraussetzungen: Für den Besuch des Studienfaches Berufsbezogene Fremdsprache Englisch ist der Nachweis der Sprachfertigkeit auf dem Niveau von C1 entsprechend des europäischen Referenzrahmens (z.b. CAE - Cambridge Advanced Certificate) zu erbringen. Der Nachweis muss spätestens mit Eintritt in das 3. Semester des Lehrgangs vorliegen. Prüfungsordnung Siehe Anlage 1 zum Curriculum für das sechssemestrige Bachelorstudium der Berufsschulpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Wien. ECTS EC Fachwissenschaften 15 Fachdidaktiken 11,5 Schulpraktische Studien 9,5 Begleiteter Schuldienst 0 Fachwissenschaftliches Portfolio 3 Fachdidaktisches Portfolio 3 Juli 2008 Seite 2 von 20
3 Modulübersicht Modul 1 1. Semester Pflichtmodul I: Modul 2 1. Semester Pflichtmodul II: SWSTD: 3,25 EC: 6 SWSTD: 4,0 EC: 6 Modul 3 2. Semester Pflichtmodul III: Modul 4 2. Semester Pflichtmodul IV: SWSTD: 5,0 EC: 6 SWSTD: 3,5 EC: 6 Modul 5 3. Semester Pflichtmodul V: Modul 6 4. Semester Pflichtmodul VI: SWSTD: 2,5 EC: 6,0 SWSTD: 2,0 EC: 6,0 Modul Semester Pflichtmodul VII: SWSTD: - - EC: 6 Inkrafttreten und Veröffentlichung Laut Beschluss der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Wien tritt dieses Curriculum mit dem auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt der Pädagogischen Hochschule Wien folgenden 2008 in Kraft gem. 17 (3) 1. Juli 2008 Seite 3 von 20
4 Pflichtmodul I: (betreut) 6 Fachwissenschaften 0,5 1,0 Fachdidaktiken 2,75 4,0 Schulpraktische Studien 0,5 1,0 Modultitel: Semester: 1. Kategorie (Pflicht-, Pflichtmodul Wahlpflicht- oder Wahlmodul): PFLICHTMODUL I: WEITERE LEHRBEFÄHIGUNG FACRUPPE I Modulverantwortliche/r: N.N. Voraussetzungen für Siehe Zulassungsvoraussetzungen die Teilnahme: Anzahl der : 6 Bildungsziel(e): Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil)kompetenzen: Anteilsmäßige Fachwissenschaften 1 Verteilung auf die Fachdidaktiken 4 : Schulpraktische Studien 1 Verbindung zu anderen Modulen bzw. n: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Zu allen weiteren Module des Lehrgangs Aktuelle Literatur nach Maßgabe der Vortragenden Nach Maßgabe der Inhalte Deutsch (wo gegeben Englisch) Juli 2008 Seite 4 von 20
5 1. Semester, Pflichtmodul I: Selbststudium (betreut) Art der Lehrveranstaltung in Arbeitsstunden 6,0 Fachwissenschaften *) (V: Einführung in die Fachwissenschaften, Modul 1) Spezielle Fachwissenschaften Berufsbereich 1 *) (V: Spezielle Fachwissenschaften Berufsbereich 1, Modul 4) Fachdidaktik *) (V: Fachdidaktik, Modul 3) Fachdidaktik *) (V: Fachdidaktik, Modul 4) Fachdidaktik *) (V: Fachdidaktik, Modul 7) Schulpraktische Übungen *) (V: Schulpraktische Übungen, Modul 2) Schulpraktische Übungen *) (V: Schulpraktische Übungen, Modul 7) Fachwissenschaften 1,0 SE 0,25 0,5 SE 0,25 0,5 Fachdidaktiken 4,0 SE 1,25 1,5 SE 0,75 1,5 SE 0,75 1,0 Schulpraktische Studien 1,0 UE 0,25 0,5 UE 0,25 0,5 *) V = Verweis auf die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. das Modul des Curriculums für das Bachelor-Studium Lehramt für Berufsschulen Juli 2008 Seite 5 von 20
6 Pflichtmodul II: (betreut) 6 Fachwissenschaften 1,5 2,0 Fachdidaktiken 1,0 1,5 Schulpraktische Studien 1,5 2,5 Modultitel: Semester: 1. Kategorie (Pflicht-, Pflichtmodul Wahlpflicht- oder Wahlmodul): PFLICHTMODUL II: WEITERE LEHRBEFÄHIGUNG FACRUPPE I Modulverantwortliche/r: N.N. Voraussetzungen für Siehe Zulassungsvoraussetzungen die Teilnahme: Anzahl der : 6 Bildungsziel(e): Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil)kompetenzen: Anteilsmäßige Fachwissenschaften 2 Verteilung auf die Fachdidaktiken 1,5 : Schulpraktische Studien 2,5 Verbindung zu anderen Modulen bzw. n: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Zu allen weiteren Module des Lehrgangs Aktuelle Literatur nach Maßgabe der Vortragenden Nach Maßgabe der Inhalte Deutsch (wo gegeben Englisch) Juli 2008 Seite 6 von 20
7 1. Semester, Pflichtmodul II: Selbststudium (betreut) Art der Lehrveranstaltung in Arbeitsstunden 6,0 Spezielle Fachwissenschaften - Berufsbereich 2 *) (V: Spezielle Fachwissenschaften - Berufsbereich 2, Modul 9) Fachdidaktik *) (V: Fachdidaktik, Modul 9) Schulpraktische Übungen *) (V: Schulpraktische Übungen, Modul 9) Schulpraktische Übungen *) (V: Schulpraktische Übungen, Modul 11) Fachwissenschaften 2,0 SE 1,50 2,0 Fachdidaktiken 1,5 SE 1,00 1,5 Schulpraktische Studien 2,5 UE 0,50 1,0 1,00 1,5 *) V = Verweis auf die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. das Modul des Curriculums für das Bachelor-Studium Lehramt für Berufsschulen Juli 2008 Seite 7 von 20
8 Pflichtmodul III: (betreut) 6 Fachwissenschaften 2,0 2,0 Fachdidaktiken 0,5 1,0 Schulpraktische Studien 2,5 3,0 Modultitel: Semester: 2. Kategorie (Pflicht-, Pflichtmodul Wahlpflicht- oder Wahlmodul): PFLICHTMODUL III: WEITERE LEHRBEFÄHIGUNG FACRUPPE I Modulverantwortliche/r: N.N. Voraussetzungen für Siehe Zulassungsvoraussetzungen die Teilnahme: Anzahl der : 6 Bildungsziel(e): Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil)kompetenzen: Anteilsmäßige Fachwissenschaften 2 Verteilung auf die Fachdidaktiken 1 : Schulpraktische Studien 3 Verbindung zu anderen Modulen bzw. n: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Zu allen weiteren Module des Lehrgangs Aktuelle Literatur nach Maßgabe der Vortragenden Nach Maßgabe der Inhalte Deutsch (wo gegeben Englisch) Juli 2008 Seite 8 von 20
9 2. Semester, Pflichtmodul III: Selbststudium (betreut) Art der Lehrveranstaltung in Arbeitsstunden 6,0 Spezielle Fachwissenschaften Spezialbereich 1 *) (V: Spezielle Fachwissenschaften Spezialbereich 1, Modul 16) Fachdidaktik *) (V: Fachdidaktik, Modul 11) Schulpraktische Übungen *) (V: Schulpraktische Übungen, Modul 14) Schulpraktische Übungen *) (V: Schulpraktische Übungen, Modul 16) Fachwissenschaften 2,0 SE 2,0 2,0 Fachdidaktiken 1,0 SE 0,5 1,0 Schulpraktische Studien 3,0 UE 1,5 1,5 UE 1,0 1,5 *) V = Verweis auf die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. das Modul des Curriculums für das Bachelor-Studium Lehramt für Berufsschulen Juli 2008 Seite 9 von 20
10 Pflichtmodul IV: (betreut) 6 Fachwissenschaften 1,0 2,0 Fachdidaktiken 2,5 4,0 Schulpraktische Studien 0 0 Juli 2008 Seite 10 von 20
11 Modultitel: Semester: 2. Kategorie (Pflicht-, Pflichtmodul Wahlpflicht- oder Wahlmodul): PFLICHTMODUL IV: WEITERE LEHRBEFÄHIGUNG FACRUPPE I Modulverantwortliche/r: N.N. Voraussetzungen für Siehe Zulassungsvoraussetzungen die Teilnahme: Anzahl der : 6 Bildungsziel(e): Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil)kompetenzen: Anteilsmäßige Fachwissenschaften 2 Verteilung auf die Fachdidaktiken 4 : Schulpraktische Studien 0 Verbindung zu anderen Modulen bzw. n: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Zu allen weiteren Module des Lehrgangs Aktuelle Literatur nach Maßgabe der Vortragenden Nach Maßgabe der Inhalte Deutsch (wo gegeben Englisch) Juli 2008 Seite 11 von 20
12 2. Semester, Pflichtmodul IV Selbststudium (betreut) Art der Lehrveranstaltung in Arbeitsstunden 6,0 Spezielle Fachwissenschaften - Spezialbereich 2 *) (V: Spezielle Fachwissenschaften Spezialbereich 2, Modul 22) Fachdidaktik *) (V: Fachdidaktik - Leseerziehung, Modul 15) Fachdidaktik *) (V: Fachdidaktik, Modul 16) Fachdidaktik *) (V: Fachdidaktik, Modul 17) Fachwissenschaften 2,0 SE 1,00 2,0 Fachdidaktiken 4,0 SE 1,50 2,5 SE 0,50 0,5 SE 0,50 1,0 Schulpraktische Studien 0,0 *) V = Verweis auf die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. das Modul des Curriculums für das Bachelor-Studium Lehramt für Berufsschulen Juli 2008 Seite 12 von 20
13 Pflichtmodul V: (betreut) 6,0 Fachwissenschaften 1,0 4,0 Fachdidaktiken 0,5 1,0 Schulpraktische Studien 1,0 1,0 Juli 2008 Seite 13 von 20
14 Modultitel: Semester: 3. Kategorie (Pflicht-, Pflichtmodul Wahlpflicht- oder Wahlmodul): PFLICHTMODUL V: WEITERE LEHRBEFÄHIGUNG FACRUPPE I Modulverantwortliche/r: N.N. Voraussetzungen für Siehe Zulassungsvoraussetzungen die Teilnahme: Anzahl der : 6,5 Bildungsziel(e): Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil)kompetenzen: Anteilsmäßige Fachwissenschaften 4 Verteilung auf die Fachdidaktiken 1,0 : Schulpraktische Studien 1,0 Verbindung zu anderen Modulen bzw. n: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Zu allen weiteren Module des Lehrgangs Aktuelle Literatur nach Maßgabe der Vortragenden Nach Maßgabe der Inhalte Deutsch (wo gegeben Englisch) Juli 2008 Seite 14 von 20
15 3. Semester, Pflichtmodul V: Selbststudium Art der Lehrveranstaltung (betreut) in Arbeitsstunden 6,0 Spezielle Fachwissenschaften - Vertiefungsbereichbereich 1 *) (V: Spezielle Fachwissenschaften Vertiefungsbereichbereich 1, Modul 26) Fachdidaktik *) (V: Fachdidaktik, Modul 22) Schulpraktische Übungen *) (V: Schulpraktische Übungen, Modul 17) Fachwissenschaften 4,0 SE 1,00 4,0 Fachdidaktiken 1,0 SE 0,50 1,0 Schulpraktische Studien 1,0 UE 1,00 1,0 *) V = Verweis auf die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. das Modul des Curriculums für das Bachelor-Studium Lehramt für Berufsschulen Juli 2008 Seite 15 von 20
16 Pflichtmodul VI: (betreut) 6 Fachwissenschaften 1,0 4,0 Fachdidaktiken 0 0 Schulpraktische Studien 1,0 2,0 Modultitel: Semester: 4. Kategorie (Pflicht-, Pflichtmodul Wahlpflicht- oder Wahlmodul): PFLICHTMODUL VI: WEITERE LEHRBEFÄHIGUNG FACRUPPE I Modulverantwortliche/r: N.N. Voraussetzungen für Siehe Zulassungsvoraussetzungen die Teilnahme: Anzahl der : 5,5 Bildungsziel(e): Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil)kompetenzen: Anteilsmäßige Fachwissenschaften 4 Verteilung auf die Fachdidaktiken 0 : Schulpraktische Studien 2 Verbindung zu anderen Modulen bzw. n: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Zu allen weiteren Module des Lehrgangs Aktuelle Literatur nach Maßgabe der Vortragenden Nach Maßgabe der Inhalte Deutsch (wo gegeben Englisch) Juli 2008 Seite 16 von 20
17 4. Semester, Pflichtmodul VI: Selbststudium Art der Lehrveranstaltung (betreut) in Arbeitsstunden 6,0 Spezielle Fachwissenschaften - Vertiefungsbereichbereich 1 *) (V: Spezielle Fachwissenschaften Vertiefungsbereichbereich 2, Modul 29) Fachwissenschaften 4,0 SE 1,00 4,0 Fachdidaktiken 0,0 Schulpraktische Übungen *) (V: Schulpraktische Übungen, Modul 19) Schulpraktische Studien 2,0 UE 1,00 2,0 *) V = Verweis auf die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. das Modul des Curriculums für das Bachelor-Studium Lehramt für Berufsschulen Juli 2008 Seite 17 von 20
18 Pflichtmodul VII: (betreut) 6 Fachwissenschaften 0 3,0 Fachdidaktiken 0 0 Schulpraktische Studien 0 3,0 Juli 2008 Seite 18 von 20
19 Modultitel: PFLICHTMODUL VII: WEITERE LEHRBEFÄHIGUNG FACRUPPE I Semester: Semester Kategorie (Pflicht-, Pflichtmodul Wahlpflicht- oder Wahlmodul): Modulverantwortliche/r: N.N. Voraussetzungen für Siehe Zulassungsvoraussetzungen die Teilnahme: Anzahl der : 6 Die Studierenden: erstellen eine fachspezifische Hausarbeit / Portfolio aus dem gewählten fachwissenschaftlichen Vertiefungsbereich Bildungsziel(e): erstellen eine fachdidaktische Hausarbeit / Portfolio in Bezug auf die Umsetzbarkeit der fachwissenschaftlichen Arbeit in die Schulpraxis an Berufsschulen Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil)kompetenzen: Bildungsziel(e): Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil)kompetenzen: Anteilsmäßige Verteilung auf die : Verbindung zu anderen Modulen bzw. n: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Fachwissenschaften: Erstellung einer fachspezifischen Hausarbeit / Portfolio lt. Fächerkombination bzw. nach Vereinbarung mit den Lehrenden. Fachdidaktik: Erstellung einer fachdidaktischen Hausarbeit / Portfolio lt. Fächerkombination bzw. nach Vereinbarung mit den Lehrenden. Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenz hinsichtlich des gewählten Vertiefungsbereiches Umlegung der Erkenntnisse der beiden Arbeiten in die Schulpraxis an Berufsschulen Fachwissenschaften 3 Fachdidaktiken 0 Schulpraktische Studien 3 Zu allen weiteren Module des Lehrgangs Aktuelle Literatur nach Maßgabe der Vortragenden Nach Maßgabe der Inhalte Deutsch (wo gegeben Englisch) Juli 2008 Seite 19 von 20
20 1. Semester, Pflichtmodul VII: Selbststudium Art der Lehrveranstaltung (betreut) in Arbeitsstunden 6,0 Fachwissenschaften 3,0 Hausarbeit / Portfolio - Fachwissenschaften 3,00 Fachdidaktiken 3,0 Hausarbeit / Portfolio - Fachdidaktik 3,00 Juli 2008 Seite 20 von 20
Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. Rechnungswesen. Berufsschulpädagogik
Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung für den Gegenstand Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr. 30/2006 idgf, wird
MehrCurriculum. Lehrgang
Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe B auf Fachgruppe A für fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände an berufsbildenden mittleren Schulen
MehrCurriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für Berufsschulen
Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Zusätzliche Lehrbefähigungen für Berufsschulen 1 INHALTSVERZEICHNIS Teil I: Allgemeine Bestimmungen...3 Allgemeine Hinweise...3 1 Geltungsbereich...3
MehrCurriculum. Lehrgang
Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe A auf Fachgruppe B für Modemarketing und Supply Chain Management Mode und Designpädagogik Auf Grund
MehrCurriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren 1 INHALTSVERZEICHNIS Zusätzliche
MehrCurriculum für den Lehrgang Linguistik in der Deutschdidaktik
Stand: 01.12.2016 Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 8 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 21. Dezember 2006 Teil 495. Verordnung: Hochschul-Curriculaverordnung HCV 495. Verordnung der Bundesministerin für Bildung,
MehrMultimediales Lernen und Lehren
Multimediales Lernen und Lehren Lehrgang 10 EC Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Modul 1: Screencast und Tutorial... 3 Modul 2: E-Learning... 4 1.2 Lehr-, Lern-
MehrContent and Language Integrated Learning
Content and Language Integrated Learning Lehrgang 10 EC Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Unit 1... 3 Unit 2... 3 Unit 3... 4 Unit 4... 4 1.2 Lehr-, Lern- und
Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrFrühe sprachliche Förderung 6 EC
Curriculum für den Lehrgang Frühe sprachliche Förderung 6 EC UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION/VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Begutachtungsverfahren (ab 30 EC): Begutachtungszeitraum: Eingebundene
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
Mehr3. Semester Grundlagen der Organischen Chemie II V 4,5 Organisch-Chemisches Praktikum P + Ü 7 Grundlagen der Physikalischen Chemie I V + Ü 6
Studienvorschlag für die ersten 4 Semester Lehramt Chemie, basierend auf der vorläufigen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung (Anlage B: Fachspezifische Bestimmungen siehe unten) Hauptfach und Beifach
Mehr1 Studienziele des Unterrichtsfachs Physik im Masterstudium Lehramt und fachspezifisches Qualifikationsprofil
.... 1. (geringfügige) Änderung und Wiederverlautbarung des Teilcurriculums für das Unterrichtsfach Physik im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
MehrLehrgang für Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekare an der Sekundarstufe
Lehrgang für Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekare an der Sekundarstufe Lehrgang 12 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 1.2 Lehr-, Lern-, Beurteilungskonzept...
MehrDeutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule
Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curricula-Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Französisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/22.02.2017 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrCurriculum für den Lehrgang Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule
Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curricula-Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission
MehrNeufassung der Studienordnung für das Fach Geschichte Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 94 - Nr. 14 / 2014 (24.09.2014) - Seite 29 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Geschichte Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 16. April 2014 Nr. 37/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sprachliche Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen der Universität
MehrPrüfungsordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Geschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
Neufassung LehramtsPO Geschichte 24.6.15 Prüfungsordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Geschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT.MM.JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des
MehrNeufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
MehrTierschutz macht Schule. Lehrgang 8 ECTS. Erlassung durch das Hochschulkollegium:
Tierschutz macht Schule Lehrgang 8 Erlassung durch das Hochschulkollegium: 14.3.2017 Bezeichnung bzw. Dateiname: Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Version: Curriculum Tierschutz macht Schule Hartmeyer Martinuzzi
MehrVorwort. Aufbau des Studienfachs Lehramt Russisch Regelschule
Vorwort Aufbau des Studienfachs Lehramt Russisch Regelschule Zulassungsvoraussetzung: Eingangspraktikum: 320 h pädagogische Arbeit mit Kindern durch Portfolio nachgewiesen Das Eingangspraktikum sollte
MehrFrühe sprachliche Förderung
Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission
MehrInformationsveranstaltung. zum Hauptstudium (Lehramt Englisch) und zum 2./3. Studienabschnitt (Bachelor Anglophone Studies)
Informationsveranstaltung zum Hauptstudium (Lehramt Englisch) und zum 2./3. Studienabschnitt (Bachelor Anglophone Studies) Abschluss des Grundstudiums/ des ersten Studienabschnitts Abschluss der Lehrveranstaltungen
MehrStudienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'
Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des
MehrCurriculum. für den Lehrgang MONTESSORIPÄDAGOGIK. Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom
Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 26.04.2017 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang MONTESSORIPÄDAGOGIK INHALTSVERZEICHNIS
MehrStudien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.12.2011 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 Fachspezifische Bestimmungen für das
MehrDritter Teil: Kernfächer Kapitel XIII Kunst. Inhaltsverzeichnis
Studienordnung für den polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien Dritter Teil: Kernfächer Kapitel
MehrUnterricht entwickeln Reformpädagogische Wege heute
Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 26/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs der Universität
MehrArtikel I. 2 Kombinationsmöglichkeiten. 3 Inhaltsbereiche/Module
Amtliche Bekanntmachung Nr. 69/2016 Veröffentlicht am: 12.10.2016 Achte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen der Fakultät für Humanwissenschaften
MehrLehrgang Stärkenorientierung im Lernraum Volksschule
Curriculum Lehrgang Stärkenorientierung im Lernraum Volksschule Version 1.0 Datum der Bestätigung durch die Studienkommission 11.09.2013 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrAuszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18.
Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18. Juli 2011 Regelungen für das Fach Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft
Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März November 2011
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrAufbau des Lehramtsstudienganges Latein für Gymnasium
Vorwort Im Studiengang Lehramt Latein für Gymnasium erwerben die Studierenden die Befähigung zum das Fach Latein zu unterrichten. Dazu werden ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden im wissenschaftlichen
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung
Amtliches Mitteilungsblatt Philosophische Fakultät II Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für die sprachliche Zusatzqualifikation in Katalanisch, Portugiesisch und Rumänisch Überfachlicher Wahlpflichtbereich
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 03. August 2015 Nr. 85/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Geschichte Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachstudien- und sordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 1. April 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 8 Abs. 1, Art.
MehrCurriculum. für den Lehrgang. Mediation und Konfliktkompetenz. gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.)
Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 26.04.2017 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang Mediation und Konfliktkompetenz
MehrCurriculum für den Lehrgang
Pädagogische Hochschule Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z Hochschulgesetz 2005 Curriculum für den Lehrgang Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe I und II Lernerfolg
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach 1. Beifach als Erweiterungsfach 1 Studienumfang Im Beifach Spanisch als Erweiterungsfach sind insgesamt 80 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen
MehrRechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte.
Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Ungarisch im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost Stand: Juli 2017 Mitteilungsblatt
MehrTextgegenüberstellung. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung (HCV) geändert wird
1 von 6 Textgegenüberstellung Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung (HCV) geändert wird Inhaltsverzeichnis 1. Hauptstück Allgemeine
MehrCurriculum für den Lehrgang
Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 03. August 2015 Nr. 84/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung
MehrErste Änderung der fachspezifischen Studien-
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Wirtschaftspädagogik (Wirtschaft und Verwaltung)
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Französisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Französisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 8 Abs.
MehrPädagogische Hochschule Wien. Curriculum für den. Lehrgang. Bewegung und Sport. Berufsschulpädagogik
Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung für den Gegenstand Bewegung und Sport Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr.
Mehr2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine
6. Englisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Über die Regelungen von 2 Abs. 2 hinaus wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute aktive und passive englische Sprachkenntnisse
MehrFachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)
Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Vom 19. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-8)
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrAmtliches Mitteilungsblatt. Kernfach im Kombinationsstudiengang mit Lehramtsoption
Amtliches Mitteilungsblatt Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Wirtschaftspädagogik
MehrModulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen
Modulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen Inhaltsverzeichnis M(G)-TEV10 Fachdidaktik evangelische Religionslehre..............................
MehrFrühe sprachliche Förderung
Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curricula-Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission
MehrRahmencurriculum. für das Masterstudium Lehramt. (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Rahmencurriculum für das Masterstudium Lehramt (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Masterstudium Lehramt eingerichtet mit Beschluss des Rektorats der Universität für Musik und
Mehr9/22. Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie
9/22 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen
MehrVorwort. Aufbau des Studienfachs Lehramt Russisch Gymnasium
Vorwort Aufbau des Studienfachs Lehramt Russisch Gymnasium Zulassungsvoraussetzungen: Eingangspraktikum: 320 h pädagogische Arbeit mit Kindern durch Portfolio nachgewiesen Das Eingangspraktikum sollte
MehrStudien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz
Mehran der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**
Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.
MehrBS Lehrveranstaltungen: Version: 2010 (ab 2010/11) Ausbildung Berufspädagogik. A BP, TGP (FG I, II, III, A, B) B Berufspädagogik I IKP T TGP
Lehrveranstaltungen: Version: 2010 (ab 2010/11) Ausbildung Berufspädagogik Nummernsystem der Lehrveranstaltungen: Nr 1 2 3 4 6 7 8 9 10 Bsp 2 2 B 1 1 E S Ü?? Bedeutung Kennung Institut: Ausbildung, TGP,
MehrFachspezifische Bestimmungen für Evangelische Religionslehre als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen
1 Fachspezifische Bestimmungen für Evangelische Religionslehre als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom Entwurf Stand
MehrCurriculum. Lehrgang Lebende Fremdsprache Englisch an Berufsschulen. Studiengang Berufsschulpädagogik für das Lehramt an Berufsschulen
Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Lebende Fremdsprache Englisch an Berufsschulen Studiengang Berufsschulpädagogik für das Lehramt an Berufsschulen Dieser Studienplan wurde gemäß 17
MehrInfos zur Wechselprüfung I und V
Infos zur Wechselprüfung I und V Lehrkräfte-Wechselprüfung I und V mit dem Ziel des Lehramts an Gymnasien oder BBS Franz Hein / Gisela Daldrop / Alexander Schröer / Claudia Schmidtlein Universität Koblenz-Landau,
MehrArtikel 2 Inkrafttreten
15. Das Fachgespräch nach 27 Abs. 3 ThürEStPLRSVO hat spätestens bis zum Ende des 12. Semesters zu erfolgen. Wird die Frist aus vom Kandidaten selbst zu vertretenen Gründen überschritten, so kann das erfolgreiche
MehrPädagogik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) beschlossen.
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung
MehrAufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium
Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramt Gymnasium Eingangspraktikum: 320 Stunden pädagogische Arbeit mit Kindern - durch Portfolio nachgewiesen. Sprachkenntnisse:
MehrMITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am 23.06.2008 34. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 281. Curriculum für das Erweiterungscurriculum
MehrAnhang 18: Fachspezifische Bestimmungen der speziellen Wirtschaftslehre im Lehramt an Berufskollegs
Anhang 18: Fachspezifische Bestimmungen der speziellen Wirtschaftslehre im Lehramt an Berufskollegs Die spezielle Wirtschaftslehre umfasst die speziellen beruflichen Fachrichtungen Bankbetriebslehre, Betriebswirtschaftliche
MehrTitel Bewegung und Sport in der Volksschule - Schwerpunktlehrer/innen 6 EC Punkte
Curriculum für den Lehrgang Titel Bewegung und Sport in der Volksschule - Schwerpunktlehrer/innen 6 EC Punkte UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION/VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Begutachtungsverfahren
MehrLehramtsstudium an der KFU Graz
Lehramtsstudium an der KFU Graz Aufbau Ziele Aussichten (Präsentation erstellt von C. Hirschmann, Bearbeitung u. Aktualisierung G. Pauritsch und W. Gössler) 1 Umfang und Aufbau des Studiums Diplomstudium,
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Vom 26. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs.
MehrLehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005
Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Ausbildung zum Social Networker am Institut für Lebensbegleitendes Lernen der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg 1.
MehrErste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Philosophie/Ethik (AMB Nr.
Amtliches Mitteilungsblatt Philosophische Fakultät I Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Philosophie/Ethik (AMB Nr. 22/2014) Kern- und Zweitfach
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 25/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen der Universität Siegen
MehrDritter Teil: Kernfächer Kapitel XX: Spanisch 10/39. Universität Leipzig Philologische Fakultät. Vom 9. Februar Inhaltsverzeichnis:
10/39 Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnungen für den polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres
MehrGrad Modultitel Modulkürzel Modulform
Grad Modultitel Modulkürzel Modulform M.A. D7. Historische Anthropologie/Europäische Ethnologie: Basismodul 1 M-D7-1 Pflicht Modulverantwortliche/r N. N. Dozent/inn/en Dozentinnen und Dozenten der Fachrichtung
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Deutsch Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrStudienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen
9/22 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Vom 28. März 2014
MehrZusätzliche Lehrbefähigung Berufsbezogene Fremdsprache Englisch im Bereich der Berufsschulpädagogik
Zusätzliche Lehrbefähigung Berufsbezogene Fremdsprache Englisch im Bereich der Berufsschulpädagogik Gültig ab WS 2016/17 aufsteigend Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr. 30/2006 i. d.
Mehr1 Studienziele des Unterrichtsfachs Ungarisch im Masterstudium Lehramt und fachspezifisches Qualifikationsprofil
.... 1. (geringfügige) Änderung und Wiederverlautbarung des Teilcurriculums für das Unterrichtsfach Ungarisch im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
MehrVom 8. Juni Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen
Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mittelalter- und Renaissancestudien an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOMiRe - Vom
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Hinweis:
MehrCurriculum. für den Lehrgang. Radio als Lernraum. gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.)
Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 28.04.2016 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang Radio als Lernraum INHALTSVERZEICHNIS
MehrFachspezifische Prüfungsordnung
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Skandinavistik/Nordeuropa-Studien Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Umfang und Gliederung des Studiums, Prüfungen, Unterrichts- und Prüfungssprache
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-
MehrBachelor of Arts (B.A.) Germanistik
Bachelor of Arts (B.A.) Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bakkalaureus-Artium-Studiengang der Universität Mannheim Fachspezifischer Teil Germanistik Dieser fachspezifische Teil gilt für Studierende, die
MehrVom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion in den Lehramtsstudiengängen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom: Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.
Mehrfür den Lehrgang Theater macht Schule Curriculum Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom
Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 26.04.2017 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang Theater macht Schule INHALTSVERZEICHNIS
Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr