Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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- Mathias Maier
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1 Fachstudien- und sordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 1. April 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 8 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Studien- und sordnung: 1. Allgemeines Geltungsbereich Grundlagen- und Orientierungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen; Fremdsprachenkenntnisse Besondere Bestimmungen für die Schriftliche Hausarbeit Lehramt an Gymnasien... 1 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums Schluss- und Übergangsvorschriften In-Kraft-Treten Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Fachstudien- und sordnung ergänzt die Studien- und sordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg LAPO vom 23. Februar 2009 für das Fach Spanisch. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen in der Fachwissenschaft im Fach Spanisch an Gymnasien die Modulprüfungen in den Basismodulen Spanische Sprachpraxis 1 und Einführung in die Romanistik (20 ECTS) erfolgreich abgelegt werden. 3 Zulassungsvoraussetzungen; Fremdsprachenkenntnisse (1) 1 Die Studierenden müssen den Nachweis spanischer Sprachkenntnisse mindestens im Umfang von ca. 120 Stunden erbringen, die in etwa dem Niveau GER: A 2 entsprechen. 2 Der Nachweis muss bis zum Ende des zweiten Semesters beim samt vorgelegt werden. (2) 1 Es wird eine sehr gute Beherrschung der deutschen Standardsprache in Wort und Schrift erwartet. 2 Ferner wird die Kenntnis einer zweiten modernen Fremdsprache dringend empfohlen. 4 Besondere Bestimmungen für die Schriftliche Hausarbeit Das Thema für die Schriftliche Hausarbeit kann frühestens am Ende des fünften Semesters vergeben werden. 2. Lehramt an Gymnasien 1
2 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Im Studium des Faches Spanisch an Gymnasien sind im Bereich der Fachwissenschaft folgende Module erfolgreich abzulegen: Spanische Sprachpraxis 1-; Einführung in die Romanistik; Spanische Sprachwissenschaft 1; Spanische Literatur- und Kulturwissenschaft 1; Spanische Literaturwissenschaft ; Spanische Sprachwissenschaft ; Spanische Kulturwissenschaft. (2) Wird neben Spanisch Französisch studiert, so wird im Basisjahr das Modul Einführung in die Romanistik nur in einem Fach nach Wahl absolviert; im anderen Fach wird dafür als Wahlpflichtfach entweder das Vertiefungsmodul Literatur- und Kulturwissenschaft 2 oder Sprachwissenschaft 2 studiert. (3) Alle Basis- und Aufbaumodule sollten nach Möglichkeit in den unter Abs. 4 angegebenen Studiensemestern absolviert werden. (4) Zum Studienaufbau und zu den en vgl. die folgende Tabelle: Modulabschlussprüfung Faktor 1 Basismodul Spanische Sprachpraxis 1 Español intermedio I 6 8 1,0 Fonética 2 2 SL 2 Basismodul Spanische Sprachpraxis 2 Español intermedio II 6 6 1,0 Introducción a la cultura y civilización de España / de America latina i 2 4 SL 1 / 2 Basismodul Einführung in die Romanistik 10 Doppelklausur Einführung in die romanistische Sprachwissenschaft 2 4 0, Einführung in die spanische Literaturwissenschaft Spanische Sprachwissenschaft , PS + Klausur oder mündliche Proseminar 2 4 HA 0,6 K 4 / MP 10 Proseminar/Übung 2 2 SL Spanische Literatur- und Kulturwissenschaft 1 PS + Klausur oder mündliche Proseminar 2 4 HA 0,6 / MP 1 Proseminar/Übung 2 2 SL Spanische Sprachpraxis 3 Comprensión y comunicación oral 2 2 SL Comprensión y comunicación escrita 2 2 1,0 2
3 Español avanzado 2 2 Aspectos de la actualidad española / latinoamericana i 2 4 SL Spanische Sprachpraxis 4 10 Doppelklausur bzw. Klausur + HA Cultura española / latinoamericana i 2 4 /HA 0, Gramática y estilística I 2 2 Técnicas de presentación escrita 2 2 0, Técnicas de presentación oral 2 2 SL FS= Fachsemester; K = Klausur; MP = mündliche ; HA = Hausarbeit; SL = Studienleistung i Nach Wahl. Im Laufe des Studiums müssen landeskundliche Lehrveranstaltungen sowohl zu Spanien als auch zu Lateinamerika besucht werden. Wahlpflichtbereich für Spanisch (LAG), wenn das Basismodul Einführung in die Romanistik in Französisch abgelegt wurde. Spanische Sprachwissenschaft 2 MS + Klausur oder mündliche Mittelseminar 2 6 HA 0,6 K 4 / MP 10 Spanische Literatur- und Kulturwissenschaft 2 MS + Klausur oder mündliche Mittelseminar 2 6 HA 0,6 / MP 1 Pflichtbereich für Spanisch als erstes Fach (LAG) 6 Abschlussmodul Schriftliche Hausarbeit 1 10 Kolloquium zur Besprechung der Schriftlichen 1 1 Hausarbeit Schriftliche Hausarbeit 9 Studium nach dem 6. Semester LAG Modulabschlussprüfung Faktor 7/ 8 Spanische Sprachpraxis 8 10 Doppelklausur Producción de textos 0, Traducción avanzada (E A) 0, Temas específicos de España / de América latina i 2 2 SL Gramática y estilística II 2 2 SL 7/ 8 Spanische Literaturwissenschaft für 2 Klausur das Lehramt an Gymnasien 3
4 Wissenschaftliche Übung spanische Literaturwissenschaft 7/ 8 Spanische Sprachwissenschaft für das Lehramt an Gymnasien 2 Klausur Wissenschaftliche Übung spanische Sprachwissenschaft 7/ 8 Spanische Kulturwissenschaft für das Lehramt an Gymnasien 2 Klausur Wissenschaftliche Übung spanische Kulturwissenschaft K = Klausur; MP = mündliche ; HA = Hausarbeit; SL = Studienleistung i Nach Wahl. Im Bereich Fachdidaktik sind folgende Module erfolgreich abzulegen: FS Modulbezeichnung SWS ECTS sleistung 1-3 Fachdidaktisches Modul 1: Einführung in die Didaktik des Spanischen Übung: Einführung in die Fachdidaktik des Spanischen 2 2 Proseminar / Übung SL 4-7 Fachdidaktisches Modul 2: Didaktik des Spanischen (Lehramt Gymnasien) Übung zur Didaktik der spanischen Sprache an Gymnasien 2 2 SL Mittelseminar: Spanische Literatur und Kultur an Gymnasien HA 3. Schluss- und Übergangsvorschriften 6 In-Kraft-Treten Diese sordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. 4
5 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen- Nürnberg vom 17. Oktober 2007 und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Schreiben vom 19. Januar 2009 Nr. III.8 - S PRA Erlangen, den 1. April 2009 In Vertretung Prof. Johanna Haberer Vizepräsidentin Die Satzung wurde am 1. April 2009 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 1. April 2009 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 1. April 2009.
geändert durch Satzung vom 31. März 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
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