Preis- und Leistungsverzeichnis
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- Gretel Sauer
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1 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 03. März 2015 Allgemeine Informationen zur Bank Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden (Kontoführung, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Ein-/Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C: Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden Kapitel D: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Die Bank kann gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenen Ersatz der Aufwendungen verlangen. Dies gilt insbesondere für Telefonate, Porti oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 1
2 Allgemeine Informationen zur Bank 1 I. Name und Anschrift der Bank Gabler-Saliter Bankgeschäft Kommanditgesellschaft Marktplatz Obergünzburg Telefon Telefax info@saliterbank.de Internet II. Kommunikation mit der Bank Die für die Geschäftsbeziehung maßgeblichen Anschriften der Geschäftsstelle oder sonstige Kommunikationsadressen der Bank teilt sie gesondert mit. III. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn BaFin-Registernummer: Europäische Zentralbank, Kaiserstr. 29, Frankfurt am Main IV. Eintragung im Handelsregister Registergericht Kempten (Allgäu) HRA 5115 V. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Deutsch. 1 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Bank ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz oder dem Kontoauszug. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 2
3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) I. Persönliche Konten 1. Preismodell für Privatkonten Kontoführung 9,00 pro Quartal 36,00 Auszugserstellung, bei 20 Auszügen à 0,25 5,00 (Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker kostenfrei) Bareinzahlungen und Barauszahlungen: Buchungsposten kostenfrei 0,00 Buchungsposten bei 10 Bewegungen/Monat á 0,35 42,00 Dauerauftrag (Einrichtung, Änderung, Löschung) 1,50 Maestro-Karte 22,50 für 3 Jahre 7,50 Gesamtkosten im Jahr 92,00 2. Kontoauszug Kontoauszugsdrucker 0,00 Auszugserstellung 0,25 Terminversand (täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich) Zusendung der gesammelten Abholerpost Zusendung der am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgeholten Kontoauszüge Portokosten Portokosten Portokosten Duplikate von Kontoauszügen und Belegen je 5,00 (soweit die Bank ihre Informationspflichten bereits erfüllt hatte) Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 3
4 II. Sparkonto Zusendung von Gutschriftsanzeigen 0,00 Kennwortvereinbarung 0,00 Sperre bei Sparbuchverlust 5,00 Sparkontoauflösung 0,00 Aufbewahrung eines Sparbuches (jährlich) 5,00 Ausstellung eines Ersatzsparbuches 5,00 Einrichtung eines Sparvertrages zugunsten Dritter 0,00 Vermögenswirksames Sparen - vorzeitige zulagenschädliche Auflösung - Übertragung in eine andere vermögenswirksame Sparform 5,00 0,00 III. Sparbrief Ausstellung eines Gabler-Saliterbank-Sparbrief 0,00 Verwahrung (jährlich) 5,00 Sperre bei Sparbriefverlust 5,00 Umschreibung 2 mind. 10,00 max. 25,00 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 4
5 IV. Regelleistungen bei Privatkrediten Beispiel: privater Anschaffungskredit mit Festzins, Tilgungsdarlehen Kreditbetrag Euro ,00 Zinssatz pro Jahr 5,75% (Kondition = Rechenbeispiel) effektiver Jahreszins bei 34 Monaten Laufzeit 6,22% Hinweis: Eine Tabelle mit den sich aus verschiedenen Kreditbeträgen und Laufzeiten ergebenden Kosten halten wir in jeder Geschäftsstelle für Sie zur Einsicht bereit. V. Sonderleistungen im Kreditgeschäft 1. Kreditbearbeitung Tilgungsaussetzung 12,50 Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart 0,00 Zinsbescheinigung 12,50 Zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 12,50 Außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung 12,50 Stundung 12,50 Ratenänderung auf Kundenwunsch 12,50 Zeitaufwand für die Ermittlung des Rückentgelts bei vertraglich nicht vereinbarten Rückzahlungen: (Das Rückentgelt wird separat in Rechnung gestellt.) je nach Arbeitsaufwand, mind. 50,00 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 5
6 2. Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in Register oder Einholung eines Registerauszuges für den Kunden (zzgl. ggf. anfallender Registergebühren) Grundbuch 12,50 Handelsregister 12,50 Vereinsregister 12,50 Güterstandsregister 12,50 Austausch von Sicherheiten auf Veranlassung des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) mind. 50,00 Grundpfandrechte - Rangänderung je nach Arbeitsaufwand 1, mindestens 50 - treuhänderische Verwaltung von Grundschulden je nach Arbeitsaufwand 1, einmalig mindestens 50 - sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit je nach Arbeitsaufwand 1, mindestens 50 Grundpfandrechten - Erteilung von Treuhandaufträgen im je nach Arbeitsaufwand 1, mindestens 50 Kundeninteresse - Kostenregelung bei notariellen Erklärungen fremde Kosten zzgl. Eigenhonorar in gleicher Höhe Abwicklung von Treuhandaufträgen je nach Arbeitsaufwand 1, mindestens 100 VI. Auskünfte Bankauskunft - Inland 15,00 (incl. MwSt.) - Ausland Europa 27,50 (incl. MwSt.) Übersee 27,50 (incl. MwSt.) Sonstige eingeholte Auskünfte je nach Arbeitsaufwand 1, zzgl. MwSt. VII. Avale Je nach Umfang, Art, Laufzeit und Risiko unterschiedliche Preise. Bearbeitungsentgelt (je Aval bis / zusätzlich zur Avalprovision) 20,00 Avalprovision mindestens p.a. 2,50% Änderung mindestens 12,50 1 Als Basis der Berechnung gilt je Stunde mindestens 40. Uns in Rechnung gestellte fremde Kosten belasten wir weiter. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 6
7 VIII. Reisezahlungsmittel a) Kunden Verkauf von Reiseschecks wird nicht angeboten Rücknahme unverbrauchter Reiseschecks durch die Ausgabestelle: in EURO Buchungspostenentgelt je 0,50 in Nicht-Euro-Währung 10,00 Hinweis: Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel D des Verzeichnisses. b) Nichtkunden wird nicht angeboten IX. Safes / Verwahrstücke Mietpreis für Safes bis 5,0 cm 45,00 zzgl. MwSt. (jeweils pro Jahr) bis 7,5 cm 65,00 zzgl. MwSt. bis 10,0 cm 75,00 zzgl. MwSt. bis 15,0 cm 80,00 zzgl. MwSt. bis 20,0 cm 90,00 zzgl. MwSt. bis 40,0 cm 100,00 zzgl. MwSt. Einlagerung von Verwahrstücken je nach Größe pro Jahr mindestens 50,00 zzgl. MwSt. X. Sonstiges Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung 12,50 Ermittlung einer neuen Kundenadresse 1 12,50 Mitteilung von Name und Anschrift des Karteninhabers bei unterschriftsgestützter Kartenzahlung 12,50 Nach Absprache mit Kunden durchgeführte Telefonate je nach Arbeitsaufwand 2 Telefaxe je nach Arbeitsaufwand 2 Fotokopien je Stück 0,30 Nachforschungen je nach Arbeitsaufwand 2 Vertrag zu Gunsten Dritter 27,50 Sicherung und Bearbeitung des Nachlasses für den Erben über den gesetzlich erforderlichen Umfang hinaus 3 je nach Arbeitsaufwand 2 mindestens 27,50 1 Uns in Rechnung gestellte fremde Kosten belasten wir weiter. 2 Als Basis der Berechnung gilt je Stunde mindestens 40. Uns in Rechnung gestellte fremde Kosten belasten wir weiter. 3 Der gesetzliche Umfang umfasst die Finanzamtsmeldungen inkl. Stückzinsermittlung, Korrespondenz im Zusammenhang mit der Nachlassauflösung sowie die Nachlassauflösung zu Gunsten Konten/Depots bei der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 7
8 B. Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Ein-/Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden I. Barauszahlungen und Bareinzahlungen 1. Geschäftstage für Bareinzahlungen Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Vornahme von Bareinzahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme von: - Samstage - Heilig Abend (24.12.) - Silvester (31.12.) - bundeseinheitliche Feiertage und regionale Feiertage in Bayern - Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Fastnacht) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig bekannt gemacht wurden. 2. Entgelte für Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden - Direktauszahlung am Schalter der Bank entgeltfrei - Auszahlung mit der girocard am Geldautomaten der Bank Buchungspostenentgelt 0,35 - Auszahlung mit der Mastercard am Geldautomaten 2%, mindestens 5,11 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten Mit der girocard - bei teilnehmenden Banken am Cashpool entgeltfrei* - bei inländischen Kreditinstituten zusätzlich wird vom geldautomatenbetreibenden Kreditinstitut ein entgeltfrei* direktes Kundenentgelt berechnet. 1 - bei Kreditinstituten in den EWR-Staaten 2 außerhalb Deutschlands Fremdkosten* - bei Kreditinstituten außerhalb der EWR-Staaten 2 Fremdkosten* *jeweils zusätzlich Buchungspostenentgelt 0,35. 1 Die Höhe des direkten Entgeltes, das der GA-betreibende Zahlungsdienstleister gegenüber dem Kunden erhebt, richtet sich nach der vor der Auszahlung des Verfügungsbetrages vom GA-betreibenden Zahlungsdienstleister mit dem Karteninhaber getroffenen Vereinbarung. 2 EWR= Europäischer Wirtschaftsraum. Hierzu gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 8
9 Mit der MasterCard im Inland und in den EWR-Staaten bei Kreditinstituten außerhalb der EWR-Staaten 2%, mind. 5,11 2%, mind. 5,11 zzgl. 1,0 % Barauszahlungen an fremde Kunden an unseren Geldautomaten Mit der Maestro-Karte wenn die kartenausgebende Bank wie wir dem Cashpool angehört entgeltfrei wenn die kartenausgebende Bank nicht dem Cashpool angehört 1,95 Mit der Kreditkarte 2%, mind. 5,11 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 9
10 II. Überweisungen 1. Geschäftstage für Überweisungen Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Überweisungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme von: - Samstage - Heilig Abend (24.12.) - Silvester (31.12.) - bundeseinheitliche Feiertage und regionale Feiertage in Bayern - Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Fastnacht) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig bekannt gemacht wurden. 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge a. Annahmefristen für Überweisungsaufträge beleghafte Aufträge 12:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank beleghafte Aufträge in Fremdwährung 11:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank beleglose Aufträge* 15:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank *beleglose Aufträge sind Überweisungen per Online-Banking, Datenträgeraustausch oder Datenfernübertragung. Aufträge, die uns nach den Annahmefristen eingereicht werden, werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs baldmöglichst bearbeitet. b. Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungsaufträge in Euro Belegloser Überweisungsauftrag* 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag max. 2 Geschäftstage *beleglose Aufträge sind Überweisungen per Online-Banking, Datenträgeraustausch oder Datenfernübertragung. Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage 1 EWR= Europäischer Wirtschaftsraum. Hierzu gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 10
11 c. Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen aa. Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahlende trägt folgende Entgelte: Überweisungsausgänge Überweisung mit IBAN 1 (und ggf. BIC 2 ) des Zahlungsempfängers in Euro an ein anderes Kreditinstitut Überweisung mit IBAN 1 des Zahlungsempfängers in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit Kontonummer/BIC des Zahlungsempfängers, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungsempfängers, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Name und Anschrift des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose* per Überwei- Dauersung auftrag form lose Erteilung** zusätzlich je kontoungebundene Überweisung als Eilüberweisung: zusätzlich 0,35 0,10 0,35 5,00 10,00 20,00 0,35 0,10 0,35 5,00 1,00 xxxx 1 %o mind. 15,00 1 %o mind. 15,00 1 %o mind. 15,00 xxxx xxxx xxxx 1 %o mind. 15,00 1 %o mind. 15,00 1 %o mind. 15,00 xxxx xxxx 20,00 xxxx xxxx 20,00 xxxx xxxx 20,00 *beleglose Aufträge sind Überweisungen per Online-Banking, Datenträgeraustausch oder Datenfernübertragung **z.b. telefonische Erteilung 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 2 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code) Ist der Kunde Verbraucher und beauftragt er eine Inlandsüberweisung in EUR, kann er als Kundenkennung bis zum 31. Januar 2016 statt der IBAN des Zahlungsempfängers dessen Kontonummer und die Bankleitzahl des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angeben, die die Bank in die entsprechende IBAN als Kundenkennung des Zahlungsempfängers konvertiert. Für die Konvertierung erhebt die Bank kein zusätzliches Entgelt. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 11
12 bb. Überweisungsaufträge in einer anderen Währung als der Kontowährung (1.) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: - Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ("0" oder "SHA") - Zahler trägt alle Entgelte ("1" oder "OUR") (2.) Höhe der Entgelte - Konventionelle Abwicklung - 0/SHA als Eilüberweisung jeweils zusätzlich 1 mindestens 15,00 20,00-1/OUR als Eilüberweisung jeweils zusätzlich 1 mindestens + Auslage 15,00 25,00 20,00 d. sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags; nur möglich, wenn Weiterleitung noch nicht erfolgt, je Auftrag 10,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 5,00 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden, je Auftrag 10,00 Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung) 1, Entgelte bei eingehenden Überweisungen Bei einem Überweisungseingang werden folgende Entgelte berechnet: Überweisungseingänge Überweisung in Euro Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Entgelt Buchungspostenentgelt 1, mindestens 15,00 aber kein Entgelt, wenn die Überweisung die Entgeltweisung des Zahlers "Zahler trägt alle Entgelte" enthält. Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 12
13 3. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtraums 1 (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb der EWR (Drittstaatenwährung) 2 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a. Annahmefrist(en) für Überweisungen beleghafte Aufträge 12:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank beleghafte Aufträge in Fremdwährung 11:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank beleglose Aufträge* wird nicht angeboten *beleglose Aufträge sind Überweisungen per Online-Banking, Datenträgeraustausch oder Datenfernübertragung. Aufträge, die uns nach den Annahmefristen eingereicht werden, werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs baldmöglichst bearbeitet. b. Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. c. Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen aa. Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: - Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ("0" oder "SHA") - Zahler trägt alle Entgelte ("1" oder "OUR") - Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte ("2" oder "BEN" ) Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0"/"SHA" können bereits durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2"/"BEN" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 1 EWR= Europäischer Wirtschaftsraum. Hierzu gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. 2 z.b. US-Dollar. 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums derzeit: siehe Fußnote 1). Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 13
14 bb. Höhe der Entgelte - Konventionelle Abwicklung - 0/SHA als Eilüberweisung jeweils zusätzlich 1 mindestens 15,00 20,00-1/OUR als Eilüberweisung jeweils zusätzlich 1 mindestens + Auslage 15,00 25,00 20,00 d. sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags; nur möglich, wenn Weiterleitung noch nicht erfolgt, je Auftrag 10,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 5,00 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden, je Auftrag 10,00 Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung) wird nicht angeboten Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 14
15 3. 2 Entgelte bei eingehenden Überweisungen aus Deutschland und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 1 (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb der EWR (Drittstaatenwährung) 2 sowie Überweisungen aus Staaten außerhalb der EWR (Drittstaaten) 3 a. Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: - Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ("0" oder "SHA") - Zahler trägt alle Entgelte ("1" oder "OUR") - Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte ("2" oder "BEN" ) Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0"/"SHA" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Bei der Entgeltweisung "2"/"BEN" können von jedem der vorgeschalteten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. b. Höhe der Entgelte - Konventionelle Abwicklung Bei der Entgeltweisung "0"/"SHA" und "2"/"BEN" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: - 0/SHA 1 mindestens 15,00-1/BEN 1 mindestens 15,00 Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen. 1 EWR= Europäischer Wirtschaftsraum. Hierzu gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. 2 z.b. US-Dollar. 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums derzeit: siehe Fußnote 1). Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 15
16 III. Zahlungen aus Lastschriften 1. Geschäftstage für Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsempfänger Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen aus Lastschriften erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme von: - Samstage - Heilig Abend (24.12.) - Silvester (31.12.) - bundeseinheitliche Feiertage und regionale Feiertage in Bayern - Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Fastnacht) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig bekannt gemacht wurden. 2. Einzugsermächtigung, die an einer Verkaufsstelle mit Hilfe einer Zahlungskarte generiert wird (Elektronisches Lastschriftverfahren) a. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b. Entgelte Lastschrifteinlösung Buchungspostenentgelt 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift 5,00 3. SEPA-Basislastschrift a. Annahmefristen für SEPA-Basislastschriften (Core-Lastschriften) frühestens 10 Geschäftstage vor der Lastschriftfälligkeit und bei: Erst- oder Einmallastschriften bis Uhr spätestens am 6. Geschäftstag vor Erreichen der Fälligkeit (Due Date) Folgelastschriften bis Uhr spätestens am 3. Geschäftstag vor Erreichen der Fälligkeit (Due Date) bei SEPA-Basislastschriften mit verkürzter Vorlagefrist (COR1): Erst- /Einmal- oder Folgelastschriften bis Uhr spätestens am 2. Geschäftstag vor Erreichen der Fälligkeit (Due Date) Aufträge, die uns nach den Annahmefristen eingereicht werden, werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs baldmöglichst bearbeitet. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 16
17 b. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. c. Entgelte Lastschrifteinlösung Buchungspostenentgelt 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift 5,00 Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschrift mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen 10,00 4. SEPA-Firmenlastschrift a. Annahmefristen für SEPA-Firmenlastschriften (B2B-Lastschriften) frühestens 10 Geschäftstage vor der Lastschriftfälligkeit und bei: Erst- / Einmal- oder Folgelastschriften bis Uhr spätestens am 2. Geschäftstag vor Erreichen der Fälligkeit (Due Date) Aufträge, die uns nach den Annahmefristen eingereicht werden, werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs baldmöglichst bearbeitet. b. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. c. Entgelte Lastschrifteinlösung Buchungspostenentgelt 0,35 Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch den Zahler Einrichten/Änderung/Aussetzung 0,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift 5,00 Bearbeitung der vom Kunden erklärten Zurückweisung einzelner Lastschriften am Belastungstag 5,00 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 17
18 IV. Zahlungskarten 1. Geschäftstag für Zahlungen der Bank aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme von: - Samstage - Heilig Abend (24.12.) - Silvester (31.12.) - bundeseinheitliche Feiertage und regionale Feiertage in Bayern - Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Fastnacht) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig bekannt gemacht wurden. Für Bargeldauszahlungen am Geldausgabeautomat ist jeder Tag ein Geschäftstag. Hinweise: - Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen unterscheiden, die an der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehändigt sind. - Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäftstage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank. 2. girocard a. Allgemein girocard-karte mit PIN (jährlich) 7,50 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden bei - Änderung des Namens des Karteninhabers 0,00 - von ihm veranlassten Kontowechsel 17,50 - nicht von der Bank zu vertretender Beschädigung oder Verlust 17,50 Einsatz der girocard-karte an Terminals von Handels- und Dienstleistungsunternehmen - in Euro innerhalb des EWR 0,00 - in Fremdwährung innerhalb des EWR 1 %vom Verfügungsbetrag mindestens 1,00, maximal 5,00 - außerhalb des EWR 1 %vom Verfügungsbetrag mindestens 1,00, maximal 5,00 Hinweis: Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel D des Verzeichnisses. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 18
19 b. Ausführungsfristen für Zahlungen der Bank aus girocard-verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kartenzahlungen in innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR ein Geschäftstag vier Geschäftstage die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt 2. Kreditkarten a. MasterCard aa. Allgemein MasterCard - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold - Hauptkarte (jährlich) 40,00 - Zusatzkarte (jährlich) 40,00 Ausstattung mit einem Bild zusätzlich 2,50 MasterCard mit der Zusatzanwendung MasterCard Gold mit der Zusatzanwendung entfällt entfällt Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden bei - Änderung des Namens des Karteninhabers 15,00 - von ihm veranlassten Kontowechsel entfällt - nicht von der Bank zu vertretender Beschädigung oder Verlust 15,00 Erstellung einer / eines zusätzlich angeforderten Rechnungskopie/Belegs 2,50 Sperren einer MasterCARD auf Veranlassung des Kunden kostenlos Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 19
20 Einsatz der MasterCard an Terminals von Handels- und Dienstleistungsunternehmen: - in Euro innerhalb des EWR 0,00 - in Fremdwährung innerhalb des EWR 1 %vom Verfügungsbetrag mindestens 1,00, maximal 5,00 - außerhalb des EWR 1 %vom Verfügungsbetrag mindestens 1,00, maximal 5,00 Hinweis: Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel D des Verzeichnisses. bb. Ausführungsfristen für Zahlungen der Bank aus MasterCard-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kartenzahlungen in innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR ein Geschäftstag vier Geschäftstage die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt V. Scheckverkehr 1. Scheckverkehr im Inland a. Entgelte Einlösung eines - auf Euro ausgestellten Schecks 0,50 - auf eine Fremdwährung ausgestellten Schecks 1 mind. 15,00 Einzug eines - auf Euro ausgestellten Schecks 0,50 - auf eine Fremdwährung ausgestellten Schecks 1 mind. 15,00 Barscheckvordrucke 0,10 Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch 5,50 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 20
21 Schecksperre Vormerkung/Abänderung 5,50 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks wird nicht angeboten Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 20,00 Bereitstellung eines bestätigten Bankschecks 20,00 b. Wertstellungen Scheckeinreichungen: - eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung - andere Kreditinstitute: Eingang vorbehalten Inkasso Scheckbelastungen 3 Geschäftstage Wertstellung Bank am Tag der Belastungsbuchung der Bank 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a. Entgelte aa. Scheckzahlungen in das Ausland per Scheck in Euro 1 Mindestens 15,00 in Fremdwährung 1 Mindestens 15,00 bb. Scheckzahlungen aus dem Ausland per Scheck in Euro 1 Mindestens 15,00 in Fremdwährung 1 Mindestens 15,00 Hinweis: Fremde Kosten werden jeweils in voller Höhe weiterberechnet und im Einzelfall nachbelastet. b. Wertstellungen Scheckeinreichungen andere Kreditinstitute: Eingang vorbehalten Inkasso Scheckbelastungen 7 Geschäftstage Wertstellung der Bank am Tag der Vorlegung Hinweis: Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel D des Verzeichnisses. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 21
22 C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden I. Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 1. An- und Verkauf 1.1. Transaktionsentgelt Ausführungen im Inland Provision in % vom Kurswert Provision in % vom Nennwert mindestens Aktien 1,00 20,00 Optionsscheine 1,00 20,00 Verzinsliche Wertpapiere 1 0,50 0,50 20,00 Wandelanleihen 1 0,50 0,50 20,00 Optionsanleihen 1 0,50 0,50 20,00 Zero Bonds 1 0,50 0,50 20,00 Genussscheine/Genussrechte 1 0,50 0,50 20,00 Investmentanteile 2 1,00 20,00 Bezugsrechte/Teilrechte/Aktienspitzen 1,00 5,00 sonstige Wertpapiere 1,00 5,00 Ausführung im Ausland Aktien 1,00 +ausl.spesen Optionsscheine 1,00 +ausl.spesen Verzinsliche Wertpapiere 1 0,50-1,00 0,50-1,00 +ausl.spesen Wandelanleihen 1 0,50-1,00 0,50-1,00 +ausl.spesen Optionsanleihen 1 0,50-1,00 0,50-1,00 +ausl.spesen Zero Bonds 1 0,50-1,00 0,50-1,00 +ausl.spesen Genussscheine/Genussrechte 1 1,00 +ausl.spesen Investmentanteile 1,00 +ausl.spesen Bezugsrechte/Teilrechte/Aktienspitzen 1,00 +ausl.spesen sonstige Wertpapiere 1,00 +ausl.spesen Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung von Dritten berechneten Auslagen und fremde Kosten in Rechnung stellen Abrechnung über Streifbanddepot Das Entgelt für den An-und Verkauf der Wertpapiere erhöht sich um nach Aufwand 1.3. Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. 1 liegt der Kurswert unter dem Nennwert, wird der Nennwert als Berechnungsbasis verwendet. 2 bei den durch die Saliterbank vertriebenen Investmentfonds entfällt das Transaktionsentgelt. Die Saliterbank erhält bei diesen Investmentzertifikaten teilweise Rückvergütungen der Ausgabeaufschläge. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 22
23 2. Vormerkung von Aufträgen 2.1. Erteilung eines limitierten Auftrages 5, Änderung eines Auftrages (z.b. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) 5,00 II. Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 1. Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (Die Berechnung erfolgt jährlich zum im Nachhinein) mindestens vom Kurswert Girosammelverwahrung 1,25 zzgl. MwSt. Streifbandverwahrung 2,00 zzgl. MwSt. Wertpapierrechnung 3,00 zzgl. MwSt. Mindestentgelt pro Depot 17,50 zzgl. MwSt. 2. Übertragung von Wertpapieren zu Lasten des Depots 2.1. Zu Gunsten eines anderen Depots des Depotinhabers bei der Bank Girosammelverwahrung 0,00 Streifbandverwahrung 0,00 Wertpapierrechnung 0, Zu Gunsten eines anderen Depots eines Dritten bei der Bank Girosammelverwahrung 0,00 Streifbandverwahrung 0,00 Wertpapierrechnung 0, Zu Gunsten eines Depots bei einem anderen Verwahrer Girosammelverwahrung pro Gattung 0,5%. mind. 20,00 zzgl. MWSt. Streifbandverwahrung pro Gattung 0,5%. mind. 20,00 zzgl. MWSt. Wertpapierrechnung pro Gattung 0,5%. mind. 20,00 zzgl. MWSt Wertpapierüberträge aus Anlass einer Depotschließung erfolgen entgeltfrei. 3. Wertpapier-Auslieferungen 3.1. Auslieferung effektiver Stücke nach Aufwand zzgl. MWSt Auslieferung aus Auslandsverwahrung nach Aufwand zzgl. MWSt. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 23
24 4. Kapitalveränderungen 4.1. Ausübung von Bezugsrechten junge Aktien Options-, Wandelanleihen Genussrechte nach Aufwand nach Aufwand nach Aufwand 4.2. Resteinzahlungen nach Aufwand 5. Ausübung von Options- und Wandelrechten 5.1. Trennung von Optionsscheinen gemäß nach Aufwand Kundenauftrag 5.2. Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen nach Aufwand 5.3. Ausübung von Wandelrechten nach Aufwand 6. Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien soweit dies nicht im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft erfolgt Inland nach Aufwand zzgl. MwSt. Ausland nach Aufwand zzgl. MwSt. 7. Umtausch von Wertpapier-Urkunden 7.1. Übernahmeangebote / Barabfindungen / Rückkaufangebote 7.2. Umtausch von Originalaktien in Miteigentumsanteile / Rücktausch nach Aufwand nach Aufwand 8. Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen nach Aufwand zzgl. MwSt. 9. Depotaufstellung auf Kundenwunsch ohne Wertberechnung 0,00 mit Wertberechnung 0,00 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 24
25 III. Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 1. Einlösung von Kupons 0,50% mindestens 1,50 je Gattung (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) 2. Einlösung fälliger Wertpapiere 0,50% mindestens 20,00 je Gattung (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) 3. Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch / Stücketausch nach Aufwand 4. Bogenerneuerung nach Aufwand (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) 5. Überprüfung von Wertpapier-Urkunden im Kundenauftrag nach Aufwand D. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Umrechnungen von EURO in Fremdwährungen oder umgekehrt wird wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): Die Bank rechnet bei Kundengeschäften in fremder Währung (z.b. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) den An- und Verkauf von Devisen, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu dem zu diesem Zeitpunkt ermittelten Devisenhandelskurs (Geld- und Briefkurse) ab. Basis sind die von der Deutschen Bundesbank ermittelten Devisenkurse. Diese Kurse sind auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Den An- und Verkauf von Devisen, deren Ausführung der Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungstermin nicht mehr möglich ist, rechnet die Bank zu dem jeweiligen Kurs des nächsten Abrechnungstermins ab. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten (z.b. Kreditkarten oder girocard-karten) erfolgt die Abrechnung zu dem Kurs, den das von der Bank für die Kartenabrechnung eingeschaltete Abrechnungsunternehmen verwendet. Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: März 2015 Seite 25
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