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1 Bezirksnotar/in Aktuelles Ausbildung Bezirksnotar/in eingestellt Die Ausbildung zum Bezirksnotar bzw. zur Bezirksnotarin wurde nur in Baden-Württemberg an der Notarakademie Stuttgart angeboten und zum 1. September 2008 eingestellt. Seitdem ist für den Zugang zur Tätigkeit als Notar/in auch in Baden-Württemberg u.a. ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich Neues Dienstrecht für Beamte und Beamtinnen der Bundesländer Die im Jahr 2006 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Föderalismusreform hat unter anderem Auswirkungen auf die Gesetzgebungskompetenz im Dienstrecht der Beamten. Das neue Beamtenstatusgesetz setzt die Vorgaben der Föderalismusreform um. Es legt die Grundstrukturen fest, damit das Statusrecht der Beamten und Beamtinnen - z.b. Unkündbarkeit, Alimentationspflicht des Staates, Regeln für die Abordnungen und Versetzungen zwischen Bund und Ländern oder zur Beendigung des Dienstverhältnisses - bundeseinheitlich angewendet werden kann. Die Länder erhalten dabei weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um die Besoldung, Laufbahn und Versorgung ihrer Beamten in eigener Verantwortung zu regeln. Das Beamtenstatusgesetz tritt am 1. April 2009 in Kraft und löst das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ab Hauptaufgabe des Berufs Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen nehmen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit richterliche Funktionen wahr. Als selbstständiges Organ der Rechtspflege treffen sie ihre Entscheidungen eigenverantwortlich und in sachlicher Unabhängigkeit nach den Vorschriften des Gesetzes. Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform) Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen sind in der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig. Sie entscheiden beispielsweise über Grundbuch- und Handelsregistereintragungen, eröffnen Testamente und Erbverträge, ordnen Vormundschaften oder Pflegschaften an oder wickeln Konkurs- und Vergleichsverfahren ab. Dabei klären sie Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest, führen mündliche Verhandlungen zur Beweisaufnahme und zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen und treffen eigenverantwortlich Entscheidungen. Außerdem arbeiten Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege. Dabei beraten sie Mandanten und halten deren Willenserklärungen in Form von Rechtsregelungen fest, die alle Beteiligten zufriedenstellen. Nach der Beurkundung der Willenserklärungen haben Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen deren Vollzug einzuleiten und zu überwachen. Dazu wickeln sie den notwendigen Schriftverkehr und ergänzende Rechtsgeschäfte ab. Schwierigkeiten, die beim Vollzug auftreten, räumen sie gegebenenfalls durch das Einlegen von Rechtsmitteln aus. Des Weiteren beurkunden und bescheinigen Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen tatsächliche Vorgänge wie die Identitätsfeststellung (Beglaubigung von Unter- und Abschriften), die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen oder die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen. Seite 1 von 11

2 Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung) Worum geht es? Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen nehmen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit richterliche Funktionen wahr. Als selbstständiges Organ der Rechtspflege treffen sie ihre Entscheidungen eigenverantwortlich und in sachlicher Unabhängigkeit nach den Vorschriften des Gesetzes. Allgemein: breit gefächertes Aufgabenfeld Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen informieren ihre Klienten und Klientinnen in rechtlichen Fragen, vermitteln, formulieren Urkunden, leiten Rechtsabläufe ein, überwachen diese und führen sie durch. Gegenüber der öffentlichen Hand vertreten sie dabei die Bürger und legen, wenn nötig, Rechtsmittel ein. Durch Verhandlungen mit den Klienten stellen sie unter wirtschaftlichen und menschlichen Gesichtspunkten die tatsächlichen Verhältnisse und den Willen der Beteiligten fest. Daraufhin entwerfen sie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsquellen für alle Beteiligten die sicherste und vorteilhafteste Rechtsregelung. Beispielsweise entscheiden Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen auf dem Gebiet des Familien- und Vormundschaftsrechts in Fragen der elterlichen Sorge, bestellen für Waisenkinder Vormunde oder Pfleger/innen und überwachen deren Geschäftsführung und Vermögensverwaltung. Am Nachlassgericht eröffnen sie Testamente und erteilen Erbscheine. Bei Bedarf, z.b. im Falle einer Überschuldung, ordnen sie Nachlasspflegschaften oder -verwaltungen an. Speziell: Beurkundungswesen Im Vorfeld der Beurkundung informieren Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen die Beteiligten über die Vorund Nachteile der von ihnen entworfenen Urkunde, so dass diese entscheiden können, ob sie die formulierten Erklärungen auch abgeben wollen. Danach folgt die eigentliche Beurkundung: Die Erklärungen werden niedergeschrieben, den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und unterschrieben. Anschließend werden die Schriftstücke mithilfe des Dienstsiegels zu einer Urkunde zusammengefasst. Mit der Beurkundung ist die Tätigkeit von Bezirksnotaren und Bezirksnotarinnen noch nicht abgeschlossen. Anschließend haben sie - unterstützt von ihren Angestellten - den Vollzug der beurkundeten Rechtsgeschäfte einzuleiten, zu überwachen und zu fördern. Z.B. sind bei Grundstückskaufverträgen behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen einzuholen sowie Eigentumsumschreibungen im Grundbuch zu bewirken und die Grundstücke von Belastungen freizumachen. Dazu müssen der erforderliche Schriftverkehr mit Gläubigern, Interessenten und Beteiligten sowie häufig ergänzende Rechtsgeschäfte abgewickelt werden. Außer der Beurkundung von Willenserklärungen und der damit verbundenen Vor- und Nacharbeiten beurkunden und bescheinigen Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen tatsächliche Vorgänge. Dazu gehören beispielsweise die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen und die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen. Sie verwahren treuhänderisch Geld und Wertsachen und dokumentieren diese Vorgänge im Verwahrungs- und Massenbuch. Kompetenzen Gründlichkeit und Genauigkeit sind in diesem rechtskundlichen Beruf ebenso wichtig wie juristisches Wissen, Kombinationsfähigkeit, logisches Denken und gute Allgemeinbildung. Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen haben Entscheidungen auf juristischer Grundlage zu treffen - je nach Arbeitsgebiet beispielsweise im Bereich Familienrecht, Grundbuchrecht oder Nachlassrecht. Die Entscheidungen müssen nach sachlich richtigen, unparteiischen Kriterien getroffen werden. Darüber hinaus unterliegen Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen der Schweigepflicht. Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen haben folgende Aufgaben: die gewünschte Rechtsregelung (meist Vertragsgestaltung, Willenserklärungen) mit dem Ziel einer vorteilhaften, sicheren Rechtsposition für die Klienten entwerfen Seite 2 von 11

3 Erklärungen der Beteiligten beurkunden, Urkunden erstellen das Rechtsgeschäft vollziehen und überwachen (z.b. in ein Register eintragen, Testamentseröffnung oder Grundbuchumschreibung veranlassen) rechtlich bedeutsame Vorgänge (z.b. Protokoll von Gesellschafterversammlungen, Verwahrung von Wertsachen, Durchführung von Verlosungen) beurkunden/bescheinigen Testamente/Urkunden amtlich verwahren in Nachlass- und Teilungssachen entscheiden, z.b. Erben ermitteln/benachrichtigen, Testamente eröffnen, Erbschein erteilen in Vormundschaftssachen entscheiden, soweit nicht der/die entsprechende Amtsrichter/in zuständig ist tatsächliche Vorgänge (z.b. Unterschriften, Abschriften, Abnahme eidesstattlicher Versicherungen) beurkunden/bescheinigen notarielle Beglaubigungen/Beurkundungen durchführen Grundbuch des jeweiligen Bezirks führen die Rechtsregelung mit den Beteiligten erörtern und die einzelnen Vor- und Nachteile abwägen mit den Mandanten und Mandantinnen verhandeln, um die tatsächlichen Verhältnisse und den Willen der Beteiligten festzustellen in Register, Grundbücher und Akten Einsicht nehmen mit Nachlass-/Vormundschaftsrichtern/-richterinnen, Rechtspflegern/Rechtspflegerinnen Verhandlungen führen Schriftverkehr mit den Beteiligten, Gläubigern und sonstigen Beteiligten führen ggf. Fachaufsicht über zugeordnete Bezirksnotare und -notarinnen des Gerichtsbezirkes wahrnehmen (als aufsichtsführende/r Bezirksnotar/in) Tätigkeitsbezeichnungen Derzeit liegen keine Informationen vor. Arbeitsbereiche/Branchen Sie arbeiten in Notariaten und bei Behörden, die eigene Notare beschäftigen, im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Branchen im Einzelnen Rechtsberatung Notariate Öffentliche Verwaltung Allgemeine öffentliche Verwaltung Arbeitsorte Ihre Aufgaben erledigen sie in der Regel in Büroräumen, häufig auch am Bildschirm. Auch in Besprechungsräumen halten sie sich auf, z.b. bei Beratungsgesprächen. Seite 3 von 11

4 Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen treffen ihre Entscheidungen auf der Basis von Gesetzestexten, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen. Dabei konsultieren sie nicht nur die einschlägige Fachliteratur, sondern recherchieren auch in juristischen Datenbanken. Für die sachgerechte Erledigung ihrer Arbeiten verwenden sie Informations- und Kommunikationsmittel wie Computer mit Internetzugang, Telefonanlagen und Telefaxgeräte. Arbeitsbedingungen Verantwortungsbereitschaft und soziale Kompetenz Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen überwiegend in Alleinarbeit, jedoch in Abstimmung mit anderen Stellen und Personen. Als selbstständiges Organ der Rechtspflege treffen sie ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung und in sachlicher Unabhängigkeit nach den Vorschriften des Gesetzes, ohne dabei an Weisungen von Vorgesetzten gebunden zu sein. Sie leisten dabei rechtsanwendende Arbeit, verbunden mit der Bearbeitung schriftlicher Unterlagen. Sie pflegen vielfältige mündliche, schriftliche und telefonische Kontakte zu ihren Mandanten sowie mit Rat und Recht suchenden Bürgern, Vormunden und Pflegern, Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen sowie anderen Notaren/Notarinnen. Dabei ist Durchsetzungsfähigkeit, aber auch Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Situation der entsprechenden Personen gefragt. Darüber hinaus sind Kontaktfähigkeit und Verhandlungsgeschick wichtig, aber auch die Fähigkeit, für Laien oft sehr schwer nachvollziehbare Sachverhalte verständlich zu erklären. Arbeitsbedingungen Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen sind in Büroräumen von Amtsgerichten und Notariaten tätig. Neben ihrer Büroarbeit nehmen sie gelegentlich Außendiensttermine wahr, z.b. bei schwer kranken Klienten, unter Umständen auch außerhalb der geregelten Arbeitszeit. Oftmals müssen Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen persönlich das Gerichtsgebäude aufsuchen, um das Handelsregister, das Grundbuch oder andere Akten einzusehen. Sie haben Einblick in persönliche Daten und Unterlagen. Verschwiegenheit ist dabei oberste Pflicht, da die Erfordernisse des Datenschutzes stets beachtet werden müssen. Arbeitsbedingungen im Einzelnen Arbeit in Büroräumen Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben Kundenkontakt (z.b. mit Mandanten und Mandantinnen verhandeln) Verdienst/Einkommen Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regelt das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Seite 4 von 11

5 Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. Das Grundgehalt bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes. Beamten und Beamtinnen im gehobenen nichttechnischen Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 13 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz nach der Bundesbesoldungsordnung beträgt in der Stufe 2 der Besoldungsgruppe A , in der Stufe 12 der Besoldungsgruppe A im Monat. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich an diesen Beträgen, können aber davon abweichen. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1950) Internet: Zugang zur Tätigkeit In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine mit der Notarprüfung abgeschlossene Ausbildung als Bezirksnotar/in vorausgesetzt. Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten Bezirksnotar/in Sonstige Zugangsbedingungen In ein Beamtenverhältnis kann i.d.r. nur berufen werden, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt. Alternative Zugangsmöglichkeiten (zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen) werden im Einzelfall geregelt. Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Der genannte Beruf basiert auf gemeinsamen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen. Ggf. erfordert die genannte Jobalternative eine längere Einarbeitung, eine Zusatzausbildung oder eine neue Ausbildung, die allerdings oft verkürzt absolviert werden kann. Jobalternative im Bereich Rechtspflege Rechtspfleger/Rechtspflegerin Gemeinsame Aufgabenfelder: Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Vorbereitung von Entwürfen für Entscheidungen, Aufsichtsführung, Prüfung und Beratung bei Entscheidungen; Seite 5 von 11

6 gemeinsame Kenntnisse in Angelegenheiten des Nachlassrechts, des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts oder des Grundbuch- und Registerrechts. Auch denkbar: Darüber hinaus sind Jobalternativen in anderen verwaltenden und gehobenen Sachbearbeitungs- oder Leitungsfunktionen denkbar, für die einschlägige Rechtskenntnisse benötigt werden, beispielsweise bei Banken und Versicherungen, im Gesundheits- und Sozialwesen oder in der Industrie. Spezialisierungsformen Spezialisierungsmöglichkeiten finden Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen in allen Bereichen des Rechtswesens. Sie können sich beispielsweise auf die Beratung, das Urkundswesen oder das Familien- und Vormundschaftsrecht konzentrieren. Auch in der Nachlassverwaltung oder im Wirtschafts- und Steuerrecht eröffnen sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Aktuell liegen im BERUFENET keine Beschreibungen von Spezialisierungen des Berufs Bezirksnotar/in vor. Weiterbildung im Überblick Perspektiven Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen laufend zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren oder beruflich voranzukommen. Qualifizierung und Spezialisierung Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und Arbeitsabläufen eines Notariats und stellen Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen ständig vor neue Herausforderungen. Die Beamten und Beamtinnen müssen sich beispielsweise über Änderungen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen auf dem Laufenden halten. Für eine Spezialisierung auf einzelne Aufgabenfelder und Spezialfunktionen ist ggf. eine zusätzliche Ausbildung erforderlich, z.b. in Nachlassverwaltung, Familien- und Vormundschaftsrecht oder Wirtschafts- und Steuerrecht. Die Beamten und Beamtinnen haben die Möglichkeit, an verwaltungsinternen Schulungen, aber auch an Lehrgängen von privaten Bildungsträgern teilzunehmen. Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Recht über Projektmanagement bis hin zu Kommunikation und Rhetorik. Aufstieg und weiterführendes Studium Wer beruflich weiterkommen will, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den höheren Dienst wechseln. Ein solcher Aufstieg ist grundsätzlich möglich, wenn Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen. Das Laufbahnrecht sieht zwei Formen des Aufstiegs vor, den Regel- bzw. Ausbildungsaufstieg mit Erwerb der umfassenden Befähigung für den höheren Dienst und den Verwendungs- bzw. Praxisaufstieg. Beamte und Beamtinnen, die die Voraussetzungen erfüllen, können ein Masterstudium absolvieren und z.b. einen Abschluss im Bereich Rechts- oder Verwaltungswissenschaft erwerben. Während ein konsekutiver Masterstudiengang auf den Inhalten eines vorangegangenen Bachelorstudiums aufbaut, kann bei nichtkonsekutiven und weiterführenden Masterstudiengängen auch eine andere inhaltliche Ausrichtung gewählt werden. Für die Zulassung zu einem weiterführenden Masterstudium ist in der Regel eine mindestens einjährige Berufspraxis Voraussetzung. Seite 6 von 11

7 Promotion/Habilitation Für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule ist in der Regel eine Promotion erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man eine Habilitation. Auch im Notariatsdienst erleichtert die Promotion den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen. Masterabschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Universitäten können nach einer Eignungsfeststellung Absolventen mit Bachelorabschluss auch ohne Masterabschluss zur Promotion zulassen. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Anpassungsweiterbildung Qualifizierungslehrgänge (Auswahl) Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht Vertragsrecht und Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Wirtschaftsrecht, Transportrecht Steuerrecht Arbeits- und Sozialrecht Besonderes Verwaltungsrecht - Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Waffenrecht, Kartellrecht, Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht) Besonderes Verwaltungsrecht - Umweltrecht Besonderes Verwaltungsrecht - Öffentliches Baurecht Datenschutzrecht - allgemeine Lehrgänge Öffentliche Verwaltung - allgemein Qualitätssicherung, -management, -prüfung - Öffentliche Verwaltung Management, Unternehmensplanung, Projektmanagement - öffentliche Verwaltung Projektmanagement Mitarbeiterführung in sonstigen speziellen Branchen und Funktionen Kommunikation, Gesprächsführung in der öffentlichen Verwaltung Rhetorik - Grundlagen EDV-Anwendungen - Rechtsbereich, öffentliche Verwaltung Weitere Angebote zur beruflichen Anpassungsweiterbildung bietet die Datenbank KURSNET. Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Studium Weiterführende Studiengänge (Auswahl) Rechtswissenschaften Verwaltungswissenschaft Wirtschaftsrecht Steuerrecht Seite 7 von 11

8 Eine Übersicht über das Angebot an Studiengängen mit Links auf die einzelnen Hochschulen enthält die Datenbank KURSNET. Interessen Interesse an Rechtsfragen und Rechtskunde Neigung zu beratender und überzeugender Tätigkeit (z.b. Mandanten und Mandantinnen über Vor- und Nachteile der entworfenen Urkunde und über rechtliche Möglichkeiten informieren) Neigung zu analysierendem Denken (tatsächliche Verhältnisse und den Willen der Beteiligten analysieren) Interesse am Sammeln und Verarbeiten von Informationen (Informationen aus Entscheidungssammlungen, Kommentaren und juristischen Datenbanken und Akten zusammentragen und in Schriftstücke bzw. Urkunden einarbeiten) Neigung zu prüfender und kontrollierender Tätigkeit (Sachverhalte auf ihre rechtliche Begründetheit und Durchsetzbarkeit prüfen) Neigung zu schriftlicher Tätigkeit (z.b. Erklärungen niederschreiben, Rechtsregelungen in Form von Urkunden entwerfen) Arbeits- und Sozialverhalten analytische Arbeitsweise (tatsächliche Verhältnisse und den Willen der Beteiligten analysieren) Kommunikationsfähigkeit (z.b. Beteiligte über Vor- und Nachteile der entworfenen Urkunde informieren) Selbstorganisation (von der Analyse der rechtlichen Sachlage bis z.b. zur Formulierung einer Urkunde) Lernbereitschaft (stets auf dem aktuellen Entwicklungsstand der Rechtsprechung bleiben) Kundenorientierung (z.b. Mandanten und Mandantinnen über Vor- und Nachteile der entworfenen Urkunde und über rechtliche Möglichkeiten informieren) Sorgfalt (z.b. bei der Ausarbeitung von Urkunden) Verschwiegenheit Kompetenzen Die folgende Liste enthält eine Auswahl der für diesen Beruf wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Auswahl dieser Kompetenzen erfolgt auf Basis der im Studium bzw. im Vorbereitungsdienst vermittelten Kompetenzen sowie berufstypischer Tätigkeiten. Kernkompetenzen, die man während des Studiums bzw. im Vorbereitungsdienst erwirbt: Beglaubigung Erbrecht Handelsrecht Kundenberatung, -betreuung Nachlassverwaltung Notariatswesen Rechtswissenschaften Testamente Urkundswesen Seite 8 von 11

9 Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können: Betreuungsrecht Bürgerliches Recht, Zivilrecht Ehe- und Familienrecht Fristenüberwachung Insolvenz-, Konkursverwaltung Insolvenzrecht Maklerrecht Protokollieren Vermögensverwaltung Vertragsgestaltung, Vertragsausarbeitung Vertragsrecht Rechtliche Regelungen Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Bezirksnotars (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Bezirksnotare - APrONot) vom (BW.GBl S. 50), geändert durch Verordnung vom (BW.GBl. S. 360) Internet: Übergreifende Regelung für Beamte und Beamtinnen der Bundesländer: Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) vom (BGBl. I S. 1010), geändert durch Artikel 15 Abs. 16 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 160) Internet: Hinweis: Das Beamtenrechtsrahmengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und zu deren Laufbahnen. Aufgrund der Föderalismusreform wird das Beamtenrechtsrahmengesetz durch das Beamtenstatusgesetz ersetzt, das zum 1. April 2009 in Kraft tritt. Informationsquellen Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Informationen für Beamtinnen und Beamte Internet: Das Internetangebot wird in Kooperation mit dem Bereich Öffentlicher Dienst und Beamte beim DGB Bundesvorstand betrieben. juracafe - Der Treffpunkt Recht Internet: Forum für Rechtswissenschaften jura-lotse.de - Suchdienst für Recht Internet: Jurawelt Seite 9 von 11

10 Internet: Marktplatz-Recht - Das juristische Portal Internet: verwaltungstreff.de Internet: Stellen(-tausch)börse für den öffentlichen Dienst. Weiterhin werden auf dieser Seite die Stellenausschreibungen für das Land Berlin veröffentlicht. Fachzeitschriften DNotZ - Deutsche Notar-Zeitschrift Beck Internet: 0E75FD7DAB49AA0890DE75806F194E85/ Verkündungsblatt der Bundesnotarkammer JA - Juristische Arbeitsblätter Wolters Kluwer Deutschland Internet: Juristische Rundschau de Gruyter Internet: NJW - Neue Juristische Wochenschrift Beck Internet: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Otto Schmidt Internet: Recht im Amt (RiA) Wolters Kluwer Internet: Zeitschrift für den öffentlichen Dienst ZNotP - Zeitschrift für die NotarPraxis ZAP Verl. für die Rechts- und Anwaltspraxis Internet: Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) dtv 2009 Beck'sches Notar-Handbuch Günter Brambring, Hans-Ulrich Jerschke (Hrsg.) C.H. Beck 2009 Berufsbildung im öffentlichen Dienst Frank Bieler (Hrsg.) Erich Schmidt Loseblattsammlung Gezielt vorbereitet. Ein Informations- und Arbeitsbuch zur Auswahlprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst Wolfgang Ambros u.a. Vögel 2007 Die Berufs-Informations-Zentren (BiZ) der Agenturen für Arbeit sind mit dieser Publikation ausgestattet. Handbuch für den öffentlichen Dienst Andreas Becker u.a. DBB Verl Notariatskunde Hermann Josef Faßbender u.a. Merkur 2007 Notarrecht. Bundeseinheitliche Vorschriften, Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Merkblätter Helmut Weingärtner Heymanns 2008 Adressen für weiterführende Informationen Arbeitnehmerverband dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/ Berlin D Internet: Seite 10 von 11

11 ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer Berlin D Internet: info@verdi.de Sonstige Deutscher Notarverein e.v. Kronenstraße Berlin D Internet: kontakt@dnotv.de DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund Marienstraße Berlin D Internet: dstgb@dstgb.de Rückblick - Geschichte des Berufs Urkundenwesen in Deutschland In Preußen, Sachsen und anderen nord- und mitteldeutschen Ländern beruhte der Beweiswert der Urkunden im Gegensatz zur weltweit vorherrschenden Form des Notariats von alters her nicht so sehr auf der förmlichen Niederschrift des Urkundeninhaltes und der Vertrauenswürdigkeit des Beurkundenden, sondern auf der Mitwirkung von Zeugen bei der Errichtung der Urkunden und darauf, dass die Urkunde das Siegel des Gerichtsherrn trug. Diese Rechtstradition führte dazu, dass alle Beurkundungen und sonstigen wichtigen Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Gerichten vorbehalten blieben. Aus der Übertragung von untergeordneten Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege auf die Justizkommissarien ist die dem preußischen und anderen nord- und mitteldeutschen Rechten eigentümliche Verbindung des Notariats mit der Anwaltschaft (Anwaltsnotariat) entstanden. Die Bundesnotarordnung aus dem Jahre 1961 hat alle vorher üblich gewesenen Formen des Notariats (Nurnotariat, Anwaltsnotariat, Beamtennotariat) im Wesentlichen aufrecht erhalten und den Status quo in den einzelnen Bereichen festgeschrieben. In den neuen Bundesländern hat sich der Gesetzgeber für das Nurnotariat entschieden, mit Ausnahme von Berlin, in dem gemäß der preußischen Tradition das Anwaltsnotariat gilt. Stellen- und Bewerberbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Notarakademie Baden-Württemberg Stuttgart D Internet: Zuordnung Berufsfelder Der Beruf Bezirksnotar/in ist folgendem Berufsfeld zugeordnet: Berufe rund um Recht und Verwaltung Seite 11 von 11

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