Bebauungsplan Nr. 136 Innenstadt (Neues Zentrum) Stadt Pinneberg
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1 Bebauungsplan Nr. 136 Innenstadt (Neues Zentrum) Stadt Pinneberg Abschätzung der FFH-Verträglichkeit (FFH-Vorprüfung) des Vorhabens in Bezug zum FFH-Gebiet DE Pinnau/Gronau Auftraggeber: Bearbeiter: Stadtverwaltung Pinneberg FB III, FD Stadt- und Landschaftsplanung Bismarckstraße Pinneberg Biologenbüro GGV Stralsunder Weg Altenholz-Stift Dipl. Biol. O. Grell 7. August 2012
2 Inhalt 1. Anlass und Aufgabenstellung Ermittlung der betroffenen Natura 2000-Gebiete Beschreibung des Vorhabens Lage und Abgrenzung Hochwasserschutz Beschreibung des FFH-Gebietes DE Pinnau/Gronau und seiner Erhaltungsziele Übersicht über das Schutzgebiet Erhaltungsziele Übergreifende Erhaltungsziele des Schutzgebietes DE Ziele für Lebensräume der FFH-Richtlinie von besonderer Bedeutung Ziele für Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie von Bedeutung Ziele für Arten der FFH-Richtlinie von Bedeutung Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren Baubedingte Wirkprozesse Anlagebedingte Wirkprozesse Betriebsbedingte Wirkprozesse Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Übergreifende Erhaltungsziele Lebensräume nach Anhang l der FFH-Richtlinie Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Arten von Bedeutung Charakteristische Art Fischotter Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Fazit Zusammenfassung Literatur
3 1. Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Pinneberg beabsichtigt als Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung im Innenstadtbereich den Bebauungsplan Nr. 136 Innenstadt (Neues Zentrum) aufzustellen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Überplanung der Fläche ist eine Abschätzung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes DE Pinnau/Gronau notwendig. Hiermit wurde das Biologenbüro GGV aus Altenholz-Stift beauftragt. Es ist zu prüfen, ob die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet DE Pinnau/Gronau vom Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden könnten. Können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden, ist eine weitergehende Prüfung gemäß Art. 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. 34, Abs.1 BNatSchG nicht notwendig. Als fachliche Richtschnur dient der vom MLUR empfohlene Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau ( Leitfaden FFH-VP ) des BMVBW, sowie das Gutachten zum Leitfaden (BMVBW 2004). Das Ergebnis liegt hiermit vor. 2. Ermittlung der betroffenen Natura 2000-Gebiete Der Vorhabensbereich wird zentral von der Pinnau durchflossen. Der Flusslauf einschließlich seiner zugehörigen Uferstreifen von 10 Meter beidseitig gehören zum FFH-Gebiet DE Pinnau/Gronau. 2
4 3. Beschreibung des Vorhabens 3.1 Lage und Abgrenzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 136 Innenstadt (Neues Zentrum) wird begrenzt von der Friedenstraße, der östlichen Grenze der Flurstücke 94/15, 60/1, 45/41 und 45/83, der nördlichen Grenze des Flurstücks 22/12, der Bismarckstraße, der Dingstätte sowie der Elmshorner Straße. Das Plangebiet umfasst den zentralen Platz im Spannungsfeld der Drostei sowie des Rathauses. An der westlichen Dingstätte herrscht eine kleinteilige Bebauung mit Einzelhandel, Wohnen und Büronutzung in den Obergeschossen vor. Großformatige Wohnungsbaustrukturen der 60er und 70er Jahre mit bis zu acht Geschossen dominieren in Teilbereichen die gewachsene Stadtstruktur und tragen zu einem sehr heterogenen Stadtbild bei. Die Friedrich-Ebert-Straße durchschneidet als vierspurige Hauptverkehrsstraße das Plangebiet, hier liegen die Gebäude des ehemaligen Arbeitsamtes und der Kreissparkasse, die sich beide nicht mehr in Nutzung befinden. Auf der nördlichen Seite liegt das Gebäude der neuapostolischen Kirche. Gegenüber dem Rathaus befindet sich der bewirtschaftete Parkplatz eines ansässigen Bankhauses. Nördlich der Pinnau liegt der Marktplatz, auf dem am Wochenende der Markt sowie sonstige Veranstaltungen, wie z.b. Zirkus oder Jahrmarkt, stattfinden (aus Elbberg / TGP 2012). Weitere Details sind der genannten Planunterlage zu entnehmen Abb. 1: Lage des Vorhabens Innenstadt (Neues Zentrum) der Stadt Pinneberg 3
5 Abb. 2: Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 136 Innenstadt (Neues Zentrum) der Stadt Pinneberg 4
6 Abb. 3: Rahmenplan (Entwurf) Innenstadtentwicklung (Neues Zentrum) der Stadt Pinneberg 3.2 Hochwasserschutz Eine Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete im Falle eines hundertjährigen Starkregenereignisses (HQ100) ist noch nicht erfolgt, auch noch keine einstweilige Sicherung. Die Grenzen des geplanten Überschwemmungsgebietes werden im B-Plan 136 vorsorglich berücksichtigt. Im Bebauungsplan werden die noch zu sichernden Überschwemmungsgebiete (HQ100) als Randsignatur dargestellt (s. Abb.3). Es ist vorgesehen, Eingriffe in den Stauraum direkt vor Ort auszugleichen indem an der Pinnau eine Rückverlegung der Uferbefestigung durchgeführt wird. 5
7 4. Beschreibung des FFH-Gebietes DE Pinnau/Gronau und seiner Erhaltungsziele 4.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das FFH-Gebiet mit einer Größe von 33 ha umfasst den Lauf der Pinnau ab Pinneberg bis zur Einmündung der Gronau sowie die Gronau von der Mündung in die Pinnau bis zur Autobahnbrücke der BAB 7. Neben den Gewässerläufen selbst ist in der Regel ein beidseitiger 10 m breiter Gewässerrandstreifen in das Gebiet eingeschlossen. Bei dem Gebiet handelt es sich um einen besonders vielfältigen Abschnitt der Pinnauniederung mit teils extensiver Grünlandnutzung und Feuchtwaldresten. Die Hangbereiche werden von naturnahen Laubwäldern eingenommen. Die Pinnau selbst ist weitgehend nach technischen Gesichtspunkten ausgebaut. In den letzten Jahren wurden kleine Gewässerabschnitte naturnah gestaltet. Die Pinnau steht über ein Sperrwerk im Kontakt mit der Elbe und wird im Gewässerabschnitt unterhalb von Wulfsmühle noch von den Gezeiten beeinflusst. Der Abschnitt des Gronautales ist durch einen naturnahen Bach mit Vorkommen flutender Vegetation (3260) sowie auentypische Strukturen und Lebensräume geprägt. Neben bachbegleitenden Erlen-Eschen-Auwäldern (91E0) als prioritärer Lebensraumtyp kommen feuchte Hochstaudenfluren (6430) sowie Hochmoorreste und eine mit bodensauren Eichenwäldern (9190) bewaldete Binnendüne vor. Das Gewässersystem der Pinnau und der Gronau ist Lebensraum von Meer-, Fluss- und Bachneunauge (Petromyzon marinus, Lampetra fluviatilis und L. planeri). Der begradigte Lauf der Pinnau selbst erfüllt die Funktion einer Wanderstrecke für Meer- und Flussneunauge und dient zumindest abschnittsweise auch als Aufwuchsgebiet. Die Laich- und Aufwuchsgebiete der Bachneunaugen liegen in der Gronau. (LLUR 2012). 6
8 Abb. 4: Übersicht über das FFH-Gebiet DE Pinnau/Gronau (gelb). Quelle: LLUR
9 4.2 Erhaltungsziele Übergreifende Erhaltungsziele des Schutzgebietes DE Übergreifendes Schutzziel ist die Erhaltung der Pinnau als abschnittsweise naturnaher, von den Gezeiten beeinflusster Nebenfluss der Elbe, sowie der Gronau als naturnahes Fließgewässer mit ausgeprägter Talaue. Insbesondere sollen die Gewässer als Wander- sowie potenzielles Laich-, Aufwuchs- und Rückzugsgebiet für Fluss- und Meerneunaugen erhalten werden. Für den Auwald soll ein günstiger Erhaltungszustand im Einklang mit den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten wiederhergestellt werden Ziele für Lebensräume der FFH-Richtlinie von besonderer Bedeutung 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Erhaltung des biotopprägenden, hydrophysikalischen und hydrochemischen Gewässerzustandes der natürlichen Fließgewässerdynamik, der unverbauten, unbegradigten oder sonst wenig veränderten oder regenerierten Fließgewässerabschnitte von Kontaktlebensräumen wie offenen Seitengewässern, Quellen, Bruch- und Auwäldern, Röhrichten, Seggenriedern, Hochstaudenfluren, Streu-, Nasswiesen, alten Eichen-Birken-Wäldern, trockenen und feuchten Heiden, Nieder- und Übergangsmooren und der funktionalen Zusammenhänge Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur Erhaltung naturnaher Eichenwälder in unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standortypischen Variationsbreite im Gebiet natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz der bekannten Höhlenbäume 8
10 regionaltypischer Ausprägungen (Kratts) der Sonderstandorte (z.b. Bachschluchten, Steilhänge, Dünen) sowie der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen und -funktionen der weitgehend natürlichen Bodenstruktur eingestreuter Flächen z.b. mit Vegetation der Heiden und Trockenrasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) * = prioritär nach FFH-Richtlinie Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung naturnaher Weiden-, Eschen-und Erlenwälder sowie Galeriewälder in unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standortypischen Variationsbreite im Gebiet natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung an Fließgewässern und in ihren Quellbereichen der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen, u.a. Sandbänke, Flutrinnen, Altwässer, Kolke, Uferabbrüche, Kontakte und Übergänge zu fließgewässerbegleitenden Erlenbrüchen, Hochstaudenfluren, sonstigen Quellbereichen eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz, der natürlichen, lebensraumtypischen hydrologischen Bedingungen der natürlichen Bodenstruktur und der charakteristischen Bodenvegetation Ziele für Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie von Bedeutung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Erhaltung der Vorkommen feuchter, gewässerbegleitender Hochstaudensäume an beschatteten und unbeschatteten Gewässerläufen und an Waldgrenzen der bestandserhaltenden Pflege bzw. Nutzung an Offenstandorten der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen, u.a. der prägenden Beschattungsverhältnisse an Gewässerläufen und in Waldgebieten der hydrologischen und trophischen Verhältnisse 9
11 4.2.4 Ziele für Arten der FFH-Richtlinie von Bedeutung 1095 Meerneunauge (Petromyzon marinus) 1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) 1099 Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) Erhaltung der Pinnau und Gronau als saubere Fließgewässer mit sandig-kiesig-steinigem Substrat unverbauter oder unbegradigter Flussabschnitte ohne Ufer- und Sohlenbefestigung, Stauwerke und Wasserausleitungen o.ä. von weitgehend natürlichen Sedimentations- und Strömungsverhältnissen, insbesondere Erhaltung möglichst geringer anthropogener Feinsedimenteinträge in die Laichgebiete und in andere Flussabschnitte der natürlichen Fließgewässerdynamik und eines weitgehend natürlichen hydrophysikalischen und hydrochemischen Gewässerzustandes, barrierefreier Wanderstrecken zwischen der Nordsee, der Elbe und den Flussoberläufen sowie den Nebengewässern, eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen, heimischen und gesunden Fischbestandes, insbesondere ohne dem Gewässer nicht angepassten Besatz mit Forellen sowie Aalen weitgehend störungsarmer Bereiche bestehender Populationen 10
12 5. Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren 5.1 Baubedingte Wirkprozesse Bei Bodenarbeiten könnten insbesondere im Rahmen der Tiefbauarbeiten an der Pinnau Notwendigkeiten zur vorübergehenden Lagerung von Bodenmaterial entstehen. Durch abfließendes Regenwasser v.a. bei Starkregenereignissen könnten Feinsedimente in die Pinnau geschwemmt werden. Insbesondere könnte beim Ausbau der Stauräume der dadurch notwendige Eingriff im Uferbereich einen verstärkten Abtransport von Sedimenten sowie eine damit verbundene Wassertrübung bewirken. Durch Wartungsmängel oder bei Unfällen in der Bauphase könnten Öl oder andere Schadstoffe aus Baumaschinen oder aus baubedingten Lagerbeständen in das Oberflächenwasser damit und in die Pinnau gelangen. 5.2 Anlagebedingte Wirkprozesse Laut Definition der Schutzgebietsabgrenzung gehört beidseitig der Pinnau ein Streifen von in der Regel 10 Meter (LLUR 2012) zum FFH-Gebiet. Unabhängig dieser etwas unscharfen Abgrenzung sind für das FFH-Gebiet anlagebedingte Wirkungen von Umbauten im Uferbereich nicht ausgeschlossen, da die Quelle von anlagenbedingten Beeinträchtigungen auch außerhalb der 10 Meter liegen könnten. Es wird eine neue Fußgängerbrücke geben, die lokalen Schattenwurf verursacht, sowie potenziell je nach Ausführung eine Barriere für am Ufer wandernde Tierarten darstellt (s. Abb. 3). Durch die geplante Entnahme von Gehölzen im Uferbereich ist zumindest vorübergehend, je nach Entwicklung stellenweise auch dauerhaft dagegen mit einer starken Verminderung der Beschattung des Gewässers zu rechnen, was Auswirkungen auf die Vegetationsentwicklung, aber auch auf das Verhalten von Fischen und Rundmäuler oder andere Tiere haben könnte. Durch Umgestaltungen im Uferbereich könnte die Fließgewässerdynamik sowie die hydrophysikalischen und hydrochemischen Gewässerzustände beeinträchtigt werden. 5.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse Aufgrund der Auflagen zur Trennung und Entsorgung von Abwasser und Oberflächenwasser für Wohnbau und Gewerbe sowie auch der Durchführung von Veranstaltungen ist sichergestellt, dass nur unbelastetes Oberflächenwasser in die 11
13 Pinnau gelangt. Ein betriebsbedingter Wirkprozess auf das FFH-Gebiet ist über den Wirkweg des Oberflächenwassers aufgrund der genannten Auflagen ausgeschlossen. Andere betriebsbedingte Wirkprozesse sind nicht erkennbar, zumal der Bereich bereits umfassend urbanisiert ist. 6. Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben 6.1 Übergreifende Erhaltungsziele Das Vorhaben schränkt den Fluss und seinen Überschwemmungsbereich ein. In Überschwemmungsbereiche (HQ100, s. Abb. 3) eingreifende Anlagen (Gebäudeecken, Brückenfundamente der Fußgängerbrücke) beanspruchen jedoch nur geringe Flächenanteile und stehen durch die Neuschaffung von Stauraum vor Ort einem Rückbau der Uferbefestigung und Ufereinengung im potenziellem Auwaldstandort im Pinnau-Uferbereich gegenüber, so dass sich in der Gesamtsituation für den Vorhabensbereich eine Verbesserung der standortgemäßen Vegetationsentwicklung am Pinnauufer ergibt. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung der übergreifenden Erhaltungsziele ist nicht erkennbar. 6.2 Lebensräume nach Anhang l der FFH-Richtlinie Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Eine vorhabensbedingte Änderung des biotopprägenden, hydrophysikalischen und hydrochemischen Gewässerzustandes ist nicht erkennbar. Die natürliche Fließgewässerdynamik wird soweit am Standort überhaupt noch vorhanden vorhabensbedingt nicht beeinflusst, insbesondere ist keine Veränderung des Tideeinflusses oder der Überschwemmungen zu erwarten, da hierzu vorhabensseitig keine geeigneten Wirkprozesse vorliegen. Der vom Vorhaben betroffene Flussabschnitt ist im Jetztzustand verbaut und begradigt. Durch die geplante Schaffung von Stauräumen treten lokale Rückbauten der Verbauung ein, was dem Schutzziel entspricht. Ebenso steigt durch die Schaffung von Stauräumen die Qualität an Kontaktlebensräumen wie offenen Seitengewässern, Bruch- und Auwäldern, Röhrichten, Seggenriedern, Hochstaudenfluren, Streu-, Nasswiesen im funktionalen Zusammenhang. Die Ausbildung des Ranunculion und Callitricho-Batrachion 12
14 (Schwimmblatt-Vegetation) wird durch den überwiegenden Rückbau der Beschattung am Fluss im Vorhabensbereich begünstigt Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur Der LRT kommt im Wirkbereich des Vorhabens nicht vor. Es besteht keine Relevanz Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Im Vorhabensbereich wurde von der offiziellen Kartierung der Lebensraumtypen kein Auwald kartiert (LLUR 2012). Einzelne Auwald typische Arten sind verstreut und nur als Individuen und nicht als ausgebildete Formation vorhanden (s. unten stehende Liste der Gehölze). Eine Ausbildung von flächigem Auwald wird im Stadtzentrum von Pinneberg durch die starke Einengung des Flussbettes mit steilen Ufern verhindert. Kleinflächig potenziell geeignete Auwald-Säume am Fluss werden durch eine große Anzahl von angepflanzten standortfremden Gehölzen überprägt. Eine Bedeutung kommt der Entnahme von angepflanzter standörtlich unnatürlicher Vegetation, (s. u. Liste) zu, die durch Beschattung und Verdrängung wesentlich zur Unterdrückung des (Rest- )Auwaldes beiträgt. Im Vorhabensgebiet wurden nahe der Pinnau im Rahmen der Geländebegehung 2011 folgende Gehölze festgestellt: Art RL-SH RL-D Nicht Auwald typische und standortfremde Arten Feld-Ahorn Acer campestre - - Spitz-Ahorn Acer platanoides - - Rosskastanie Aesculus hippocastanum - - Hänge-Birke Betula pendula - - Gewöhnliche Hainbuche Carpinus betulus - - Gewöhnliche Waldrebe Clematis vitalba - - Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea - - Gewöhnliche Hasel Corylus avellana - - Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare - - Gewöhnliche Fichte Picea abies - - Wald-Kiefer, Föhre Pinus sylvestris - - Schwarz-Pappel Populus nigra - - Vogel-Kirsche Prunus avium - - Rot-Eiche Quercus rubra
15 Stiel-Eiche Quercus robur - - Robinie Robinia pseudoacacia - - Hecken-Rose Rosa corymbifera - - Fahl-Weide Salix x rubens - - Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia - - Weißer Spierstrauch Spiraea alba - - Europäische Eibe Taxus baccata - - Auwald typische Arten Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior - - Sommer-Linde Tilia platyphyllos - - Silber-Weide Salix alba - - Feld-Ulme, Rotrüster Ulmus minor - - Rote Liste Schleswig-Holstein: Mierwald & Romahn (2006), Rote Liste Deutschland BfN (1996) - = ungefährdet Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Vorkommen feuchter, gewässerbegleitender Hochstaudensäume an beschatteten und unbeschatteten Gewässerläufen und an Waldgrenzen sind im Vorhabensbereich flächig nicht ausgebildet da der Fluss stark verbaut ist und steile Ufer aufweist, zudem seht stark beschattet wird und an den Ufern von standortfremder Vegetation überprägt wird. Der Standort weist jedoch naturräumlich ein Potenzial für die Ausbildung feuchter Hochstauedenfluren auf. Die Schaffung von Stauräumen im Vorhabensbereich entspricht gegenüber dem Jetztzustand eine bessere Pflege bzw. Nutzung an Offenstandorten, da die Stauräume potenzielle Lebensräume für feuchte Hochstaudenfluren darstellen. Durch die Entnahme der standortfremden Gehölze tritt eine Reduzierung der sehr starken Beschattung ein, was den lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen, u.a. der prägenden Beschattungsverhältnisse an Gewässerläufen sowie den der hydrologischen und trophischen Verhältnisse gut entspricht. 14
16 6.3 Arten von Bedeutung 1095 Meerneunauge (Petromyzon marinus) 1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) 1099 Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) Die Erhaltung der Pinnau und Gronau als saubere Fließgewässer mit sandig-kiesigsteinigem Substrat wird vom Vorhaben nicht beeinträchtigt, da der Vorhabensbereich durch Feinsedimente geprägt ist, während die sandig-kiesig-steinigem Substrat überwiegend stromaufwärts im Oberlauf der Gronau liegen, was daher ja auch das Ziel der Laichwanderungen der Neunaugen ist. Die Aufstiegszeiten der Neunaugen sind artspezifisch verschieden, von der Witterung abhängig und daher zeitlich kaum determinierbar. Dazu kommt der Abstieg der Jungtiere und der zeitlich noch diffusere gelegentliche Populationsaustausch. Die Wanderungen der Neunaugen vollziehen sich hauptsächlich zwischen September und April, deutlich weniger von Mai bis August. Die Wanderungen vollziehen sich vornehmlich stoßweise und während der Nacht, d.h. dass voraussichtlich in wenigen, nicht vorhersehbaren Nächten das gros der Neunaugen durchwandert (Spratte & Hartmann 1997). Der Vorhabensbereich ist im Jetztzustand stark verbaut und befestigt. Es findet keine Zunahme der Verbauung statt, lokal entstehen durch die geplanten Stauräume Uferabschnitte mit reduzierter Befestigung und Verbauung, was dem Erhaltungsziel gut entspricht. Eine Beeinträchtigung der natürlichen Fließgewässerdynamik und eines weitgehend natürlichen hydrophysikalischen und hydrochemischen Gewässerzustandes ist vorhabensbedingt nicht zu erkennen. Die Durchwanderbarkeit wird nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben gewährleistet eine barrierefreie Wanderstrecken zwischen der Nordsee, der Elbe und den Flussoberläufen sowie den Nebengewässern. Die Erhaltung möglichst geringer anthropogener Feinsedimenteinträge in die Laichgebiete und in andere Flussabschnitte muss in der Bauphase gewährleistet werden. Eine zusätzliche Wassertrübung während der Arbeiten im Uferbereich ist unvermeidbar, stellt aber für die Rundmäuler kein Problem dar, da der Flusslauf ohnehin sehr trübe ist und Rundmäuler sich nicht optisch orientieren. Die Wassertrübung ist zudem zeitlich begrenzt, da sie flussabwärts transportiert wird was bei allen Starkregenereignissen im Naturzustand ebenfalls der Fall ist. In der Bauphase sollten im Uferbereich trotzdem keine größeren Mengen von Bodenmaterial gelagert werden um die Wassertrübung auf das Notwenige und Unvermeidliche zu begrenzen. 15
17 Im Überschwemmungsbereich dürfen ebenso keine Schadstoffe gelagert werden. Da dies auch den Wasserschutzbestimmungen entspricht, und keine Notwenigkeit dafür zu erkennen ist, wird für den Bauablauf vorausgesetzt, dass die Baustelle ordentlich im Sinne der Vorschriften geführt wird. Voraussichtlich ist während der Bauphase nicht auszuschließen, dass kleine Mengen Bodenmaterial in die Pinnau geschwemmt werden könnten. Sedimente werden v.a. bei starkem Wasserdurchfluss in sehr kurzer Zeit flussabwärts transportiert. Die Pinnau weist im Vorhabensbereich und flussabwärts ausschließlich Feinsedimente auf, während kiesige Bereiche im Vorhabensbereich und in der potenziellen Wirkzone flussabwärts nicht vorkommen. Ein vorhabensbedingter Einfluss auf Laichsubstrate von Neunaugen und Fischen kann ausgeschlossen werden. 6.4 Charakteristische Art Fischotter Die FFH-VP sieht die Berücksichtigung charakteristischer Arten vor, wenn diese eine Indikatorfunktion für vom Vorhaben betroffene Habitate aufweisen, die nicht durch die Erhaltungsziele abgedeckt werden (vgl. Gutachten zum Leitfaden, BMVBW 2004). Der Fischotter kommt im Elbegebiet vor (Petersen 2004, Dembinski et al. 2002). Noch vor wenig mehr als einer Dekade wurde der Fischotterbestand in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen als rückläufig eingestuft (Klenke 1996, Binner & Reuther 1996). Etwa seit Anfang des Jahrhunderts sind lokale Verbesserungen der Lebensräume und eine zunehmend positive Bestandentwicklung zu erkennen (MUNF 2001, Behl 2001 u. 2003, Blew & Fehlberg 2002, MLUR ). Der Vorhabensbereich inmitten der Stadt Pinneberg ist aufgrund seiner Störungen und naturfernen Ufer kein geeigneter Fischotter-Lebensraum. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten des Fischotters liegen nicht im Vorhabensbereich oder in der Nähe. Sie sind an größeren, naturnahen und unzugänglichen Flussabschnitten zu erwarten (Braun & Dieterlen 2003, Petersen 2004). Aufgrund seiner geografischen Lage als Bestandteil des Elbe-Systems könnte die Pinnau und Gronau jedoch vom Fischotter sporadisch durchwandert werden. Da der Fischotter überwiegend nachtaktiv ist (Braun & Dieterlen 2003), könnten die Wanderungen nach der Realisierung des Vorhabens weiterhin stattfinden. Der Fischotter kann anthropogene Lebensräume besiedeln, wenn Deckung vorhanden ist (Petersen 2004). Entscheidend für die notwendige Durchwanderung der Pinnau ist die kontinuierliche Durchlässigkeit der Wanderstrecke ohne Wanderhindernisse und ausreichend Deckung. Die Fundamente der Fußgängerbrücke müssen so beschaffen sein, dass kein Stau verursacht wird, so dass durch die Fußgängerbrücke auch kein Wanderhindernis für Fischotter entstehen kann. Zur 16
18 optimalen Durchwanderbarkeit sollte für den Fischotter ein Laufen am Ufer unter der Fussgängerbrücke möglich sein (Berme). Die erforderliche Deckung ist für einen sporadisch durchwandernden Fischotter insbesondere durch die Schaffung der Stauräume im Vorhabensbereich gegeben und wird sich voraussichtlich durch die Habitat- und Vegetationsentwicklung in den Stauräumen stellenweise noch verbessern. 7. Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Da das Bauvorhaben keine Wirkmechanismen aufweist, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes DE Pinnau / Gronau verursachen könnten, sind andere Pläne und Projekte nicht relevant. (BMVBW 2004, Leitfaden FFH-VP). 8. Fazit Das Bauvorhaben Innenstadt (Neues Zentrum), dargestellt im Bebauungsplan Nr. 136 Stadt Pinneberg lässt keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele, Lebensräume und Arten von besonderer Bedeutung und Bedeutung sowie charakteristische Arten für das FFH-Gebiet DE Pinnau/Gronau erwarten, die erheblich im Sinne der FFH- Richtlinie sein könnten. 17
19 9. Zusammenfassung In vorliegender FFH-Vorprüfung wurde nach dem Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und unter Berücksichtigung des beiliegenden Gutachtens zum Leitfaden (BMVBW 2004) analysiert, ob durch das Bauvorhaben Innenstadt (Neues Zentrum), dargestellt im Bebauungsplan Nr. 136 Stadt Pinneberg für Erhaltungsziele der Lebensräume und Arten für das FFH-Gebiet DE Pinnau/Gronau erhebliche Beeinträchtigungen entstehen können. Es wurden Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten von Bedeutung (Neunaugen) sowie die charakteristische Art Fischotter betrachtet. Vorhabensbedingte negative Beeinträchtigungen, die erheblich im Sinne der FFH-Richtlinie sein könnten wurden nicht festgestellt.. 18
20 10. Literatur Behl, S. (2001): Zur Wiederbesiedelung Schleswig-Holsteins durch den Fischotter (Lutra lutra). Kerngebiet 1 Schwartau-Trave-Schwentine-Seen, Unveröff. Abschlussbericht 113 S., Wasser Otter Mensch e.v., Eutin (Hrsg.) Behl, S. (2003): Monitoring des Fischotters im Bereich Wakenitz, Trave, Dassower See, Bericht in Prep. Auftraggeber: Wasser Otter Mensch e.v., Eutin BfN = Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands.- Schriftenreihe für Vegetationskunde 28, 739 S., Bonn - Bad Godesberg. Binner U. & C. Reuther (1996): Beiträge zur Situation des Fischotters in Niedersachsen. 1/96 Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen. Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, 62 S. Blew, J. & U. Fehlberg (2002): Der Fischotter (Lutra lutra L.) in Schleswig-Holstein und angrenzenden Ländern Die Ergebnisse der Erfassung und aktuelle Schutzbemühungen. Faun.Ökol.Mitt. 8: BMVBW = Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Hrsg.) (2004): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). 84 S. + Anhänge + CD (Gutachten zum Leitfaden), Bonn. Braun, M. & F. Dieterlen (Hrsg.) (2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs Bd. 2, 704 S. Dembinski, M., Dembinski, S., Obst, G., Haack, A. (2002) Artenhilfsprogramm und Rote Liste der Säugetiere in Hamburg. Behörde für Umwelt und Gesundheit Hamburg, Heft 51, 94 S. Elbberg / TGP (2012): Informationen zum Bebauungsplan 136 Innenstadt (Neues Zentrum) für die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung und öffentliche Plandiskussion. Auftraggeber: Stadt Pinneberg, Entwurf: GGV (2007): Brückenquerung der Pinnau westlich von Pinneberg. Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens gemäß Art. 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. 34, Abs. 1 BNatSchG im Bereich der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung DE Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen und DE Pinnau / Gronau. Auftraggeber: Stadt Pinneberg. Klenke, R. (1996): Ergebnisse der Erfassung von Fischotternachweisen von 1993 bis In: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.). Artenschutzprogramm Fischotter in Sachsen, Radebeul: LLUR = Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (2012): Standarddatenbogen und Erhaltungsziele für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE Pinnau/Gronau, einschl. FFH-LRT-Kartierung. MLUR ( ): Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein )Hrsg.) Jagd und Artenschutz - Jahresberichte 19
21 Mierwald, U. & K.S. Romahn (2006): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg). MUNF (2001): Ministerium für Umwelt Natur und Forsten des Landes Schleswig- Holstein: Fischotterschutz in Schleswig-Holstein, 25 S. MUNF ( ): Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig- Holstein. Jagd und Artenschutz - Jahresberichte Neumann, M. (1999): Neunaugen und Fische der schleswig-holsteinischen Fließgewässer Indikatoren intakter Lebensräume. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.), 58 S., Flintbek. Neuman, M. (2002a): Die Süßwasserfische und Neunaugen Schleswig-Holsteins Rote Liste. - Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.), 58 S., Flintbek. Neuman, M. (2002b): Gebietsauswahl für Rundmaul- und Fischarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie in der von der schleswig-holsteinischen Landesregierung beschlossenen Natura 2000-Gebietskulisse. - Unveröff. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, 218 S., Kiel. Petersen, B., G. Ellwanger, R. Bless, P. Boye, E. Schröder & A. Ssymank (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69 / Band 2. Spratte, S. & U. Hartmann (1997): Süßwasserfische und Neunaugen in Schleswig- Holstein, Fischartenkartaster. - Ministerium für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.), 181 S., Kiel Ssymank, A., U. Hauke, C. Rückriem, & E. Schröder (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000, BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53, 560 S., Bonn-Bad Godesberg. 20
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