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1 FFH-Vorprüfung zum Einfluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht auf das FFH-Gebiet DE Brölbach Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz Alte Ziegelei 22 A Nümbrecht Auftraggeber: Homburger Papiermühle Verwaltungs-GmbH Heddinghauser Straße Nümbrecht Nümbrecht-Elsenroth, September 2016

2 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 1 1. Einleitung und Anlass Das Untersuchungsgebiet liegt nordwestlich von Nümbrecht in der Brölaue. Es handelt sich um einen historisch gewachsenen Industriestandort. Das Untersuchungsgebiet wird von den Gebäuden der ehemaligen Papierfabrik Homburger Papiermühle, der Bröl und den umgebenden Grünflächen geprägt. Der Brölbach durchfließt das Plangebiet. In diesem Teilabschnitt ist das FFH-Gebiet DE Brölbach auf den Bach mit seinen Ufern beschränkt (siehe Karte 1) Abb. 1: Lage des Plangebietes und Abschnitt des FFH-Gebietes DE Brölbach (rote Pfeile)

3 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 2 Karte 1: Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes DE Brölbach im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle

4 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 3 Karte 2: Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes DE Brölbach mit dem Seitenbach Hillenbach, der ebenfalls zum FFH-Gebiet DE Brölbach gehört und der im Unterlauf verrohrt ist rot gestrichelte Linie = ungefähre Verrohrung des Hillenbach im Unterlauf und B-Plangebiet Nr. 17 Homburger Papiermühle grün gestrichelte Linie = ungefähre Lage des zukünftigen Unterlaufes des Hillenbaches als offener Bachlauf mit Verbindung zum Brölbach

5 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 4 Mit der hier vorliegenden FFH-Vorprüfung soll abgeschätzt werden, ob Auswirkungen auf die Schutzziele des FFH-Gebietes auszuschließen oder ganz offensichtlich sind. Dabei sind auch Wirkungen von der geplanten Baumaßnahme, die außerhalb des FFH-Gebietes liegt, zu berücksichtigen. Falls die FFH-Vorprüfung zweifelsfrei ergibt, dass Auswirkungen unerheblich sind, sind keine weiteren Schritte zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit notwendig. Wenn die FFH- Vorprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung erwarten lässt, sind tiefer gehende Untersuchungen wie die FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. 2. Prüfung der Auswirkungen 2.1 Steht die Planung in direktem Zusammenhang mit dem Gebietsmanagement des FFH-Gebietes oder ist sie dafür notwendig? Ja, zum Teil ist die 1. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle für das Gebietsmanagements des FFH-Gebietes Brölbach notwendig. Neben der Umwandlung von GI-Flächen in GE- und SO-Flächen schafft die 1. Änderung des BP Nr. 17 die planerische Grundlage den Unterlauf des Hillenbach zu renaturieren. Der erweiterte Unterlauf des Hillenbach (siehe Karte 2) ist auch Bestandteil des FFH-Gebietes DE Brölbach. Der Mündungsbereich des Hillenbach, der im BP Nr. 17 liegt, ist jedoch verrohrt, so dass aktuell keine natürliche Verbindung zwischen Brölbach und Hillenbach besteht. Die vorliegende Planung ermöglicht im Nachgang ein wasserrechtliches Verfahren, in dem die Umsetzung realisiert werden kann. 2.2 Beschreibung der Planung, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie in Zusammenwirkung erhebliche Auswirkungen auf das FFH-Gebiet DE Brölbach Durch die 1. Änderung des BP Nr. 17 werden rechtskräftige Industriegebiete (GI-Flächen) unmittelbar am Brölbach in Gewerbegebiete (GE-Flächen) und Sondergebiete (SO-Flächen Stellplätze, Kunst-, Kultur- und Eventhalle) umgewandelt. Dies führt zu einer nachhaltigen Verbesserung des Ist-Zustandes, in dem die bisherige, rechtskräftig gesicherte Industrienutzung (Papiermühle) aufgegeben wird. Durch die Aufgabe der Industrienutzung werden mögliche Emissionen, die den Brölbach und das FFH-Gebiet belasten können, massiv reduziert. Auch sind durch die Aufgabe der Industrienutzung potentielle Schadstoffe, die zu Unfällen führen können, aus dem Überschwemmungsgebiet des Brölbaches verbannt worden. Die vorliegende 1. Änderung des BP Nr. 17 führt zu einer Verbesserung der Wasserqualität und des Gewässerumfeldes. Außerdem wird im Rahmen der 1. Änderung des BP Nr. 17 die Möglichkeit geschaffen, den Mündungsbereichs des Hillenbaches, der im Unterlauf ebenfalls zum FFH-Gebiet DE Brölbach gehört, zu renaturieren und so eine natürliche Verbindung zwischen Brölbach und Hillenbach herzustellen. Die potentiellen Umweltbelastungen für den Brölbach und das FFH-Gebiet, die von dem rechtskräftigen B-Plan ausgehen können, werden durch die 1. Änderung des BP somit nachhaltig verbessert und gehören im Bereich des Hillenbach-Mündungsbereiches zum Gebietsmanagement des FFH-Gebietes DE Brölbach.

6 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 5 Der rechtskräftige B-Plan Nr. 17 Homburger Papiermühle gliedert sich folgendermaßen: Industriegebiete (GI-Flächen) ca m² Fahrstraßen, versiegelt ca m² Grünfläche - Rasenfläche ca. 335 m² Bachlauf einschl. Uferzonen ca m² Gesamtes Plangebiet ca m² Nach der 1. Änderung des B-Plans Nr. 17 Homburger Papiermühle ergibt sich folgende Gliederung: Gewerbegebiete und Sondergebiete (GE- und SO-Flächen) ca m² Fahrstraßen, versiegelt ca m² Bachlauf einschl. Uferzonen ca m² Gesamtes Plangebiet ca m² Die Bilanzierung verdeutlicht die Dimension der vorliegenden Positivplanung, in dem 6,6 ha Industriegebiete in Gewerbe- und Sondergebiete umgewandelt werden, was zu erheblichen Reduzierungen von Emissionen führt. Außerdem werden die Auenflächen durch die Renaturierung der Hillenbachmündung mehr als verdoppelt. Zum ersten Mal entsteht eine gewässerökologische Verbindung zwischen den Teilflächen Seitenbach (Hillenbach) und Bröl des FFH-Gebietes Nr. DE Brölbach Vermeidung und Minimierung: - Die Planung führt zu keinen Eingriffen in das FFH-Gebiet DE Brölbach. - GI-Flächen (rechtskräftige Industriegebiete) werden in GE- und SO-Flächen umgewandelt. Kumulative Wirkungen Da die vorliegende Planung zu einer Umwandlung einer rechtskräftigen Bestandsplanung in eine Nutzung mit weniger Emissionen (Umwandlung der GI-Flächen) führt, kann es zu keinen Kumulationen im FFH-Gebiet kommen. Außerdem wird mit der vorliegenden Planung erstmalig die Möglichkeit geschaffen die Teilbereiche des FFH-Gebietes DE Brölbach, die sich aus dem Seitenbach Hillenbach und dem Brölbach zusammensetzen, funktional miteinander zu verbinden.

7 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite Bestimmung der voraussichtlichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet DE Brölbach Das eigentliche FFH-Gebiet DE Brölbach wird von der 1. Änderung des BP Nr. 17 nicht beeinträchtigt. Im Nachgang zum B-Planverfahren kann ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden, dass zur Umsetzung der natürlichen Verbindung zwischen Mündungsbereich des Hillenbaches und des Brölbaches führt. Hier besteht erstmalig die Möglichkeit die beiden Teilbereiche eines FFH-Gebietes funktional gewässerökologisch miteinander zu verbinden. Baubedingte (vorübergehende) Auswirkungen Baubedingte Auswirkungen sind nicht gegeben, da in das FFH-Gebiet nicht eingegriffen wird. Die Renaturierung des Mündungsbereichs des Hillenbach wird in einem gesonderten wasserrechtlichen Verfahren im Nachgang zur 1. Änderung des BP Nr. 17 durchgeführt. Anlagebedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen sind nicht gegeben, da in das FFH-Gebiet nicht eingegriffen wird. Es findet nur eine Umwandlung der rechtskräftigen Nutzung von Industriegebieten in Gewerbe- und Sondergebiete statt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Hillenbach-Mündung zu renaturieren. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen, die über die rechtskräftige Industrienutzung hinausgehen, sind aufgrund der minimierten Emissionsmöglichkeiten nicht zu erwarten. 2.4 Die Prüfung der Erheblichkeit etwaiger Auswirkungen auf das FFH-Gebiet DE Brölbach I) Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen und Lebensräumen des FFH-Gebietes durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht Im Rahmen der 1. Änderung des BP Nr. 17 findet keine Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen und Lebensräumen des FFH-Gebietes statt. Auswirkungen auf Vegetationsbestände und Lebensräume gemäß Anhang I des FFH-Gebietes sind somit nicht gegeben.

8 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 7 Im Nachgang kann ein wasserrechtliches Verfahren zur funktionalen Verknüpfung von FFH- Teillebensräumen durchgeführt werden. Hier werden durch die Renaturierung der Hillenbach- Mündung die Verbindung zwischen Hillenbach und Bröl neu gestaltet und durch die Aufweitung der Bröl neue Gewässerflächen geschaffen. Insgesamt entstehen durch diese Renaturierung neue FFH-Flächen und gewässerökologische Funktionen, u.a. für die Fischfauna. II) Beurteilung der Gefährdung von Pflanzen des Anhanges II bzw. IV der FFH-Richtlinie durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht Im Bebauungsplangebiet sowie auf den angrenzenden Flächen kommen überhaupt keine Pflanzen des Anhanges II bzw. IV der FFH-Richtlinie vor, so dass gar keine Gefährdung von Pflanzen des Anhanges II bzw. IV der FFH-Richtlinie stattfinden kann. Auswirkungen auf Pflanzen gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie sind somit nicht gegeben. III) Beurteilung der Gefährdung von Tieren des Anhanges II bzw. IV der FFH-Richtlinie durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht Mit den Anhang IV-Tierarten der FFH-Richtlinie hat sich die Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle eingehend befasst. Der Lebensraum der Schleiereule bleibt in ihrem jetzigen Zustand erhalten. Für Haselmaus und Zwergfledermaus werden CEF-Maßnahmen durchgeführt, die in der ASP dargestellt werden. Die Fischfauna (Lachs, Flussneunauge, Groppe, Bachneunauge) gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie wird durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle nicht beeinträchtigt, da in die Bröl nicht eingegriffen wird. Vielmehr bereitet die 1. Änderung des BP Nr. 17 ein wasserrechtliches Verfahren vor, das im Nachgang durchgeführt werden kann. In diesem wasserrechtlichen Verfahren findet die Umsetzung der Renaturierung der Hillenbach-Mündung statt. Dadurch entsteht erstmalig eine gewässerökologische Verbindung zwischen Bröl und Hillenbach, die von den FFH-Arten der Fischfauna genutzt werden kann, um in den ökologisch wertvollen Seitenbach zu gelangen. Aktuell mündet der Hillenbach über eine Verrohrung in die Bröl. Auswirkungen auf die Tierarten gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie sind somit nicht gegeben.

9 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 8 3. Zusammenfassung der Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht Erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf das Erhaltungsziel des FFH-Gebietes sind durch die Positivplanung (siehe Flächenbilanz & Karte 2) nicht zu erwarten. Rechtskräftige Industriegebiete (GI-Flächen) werden in Gewerbegebiete und Sondergebiete (GE- und SO-Flächen) umgewandelt, was zu einer Minimierung von Emissionen führt. Außerdem wird durch die 1. Änderung des BP Nr. 17 planerisch die Möglichkeit geschaffen die Hillenbach-Mündung zu renaturieren, die aktuell noch verrohrt ist. Im Nachgang kann in einem wasserrechtlichen Verfahren die Neugestaltung des Mündungsbereiches des Hillenbaches in die Bröl umgesetzt werden. Es entstehen dabei neue FFH-Flächen und gewässerökologische Funktionen, u.a. auch für die FFH-Arten der Fischfauna (Lachs, Flussneunauge, Groppe, Bachneunauge). Dipl.-Geogr. Rainer Galunder Elsenroth, d öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz Alte Ziegelei 22 A D Nümbrecht-Elsenroth Telefon 02293/ Telefax 02293/909874

10 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 9

11 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 10

12 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 11

13 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 12

14 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 13

15 FFH-Vorprüfung z. Einfluss der 1. Änd. des BP Nr. 17 Homburger Parpiermühle a. d. FFH-Gebiet DE Seite 14

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