Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
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- Jonas Geisler
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1 STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf)
2 Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB (Vorentwurf) Inhalt: Teil I. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen A. Geltungsbereich B. Anlass und Ziele der Planaufstellung C. Verfahrensablauf D. Übergeordnete Planungen E. Gebietsbeschreibung Umgebung und Vorprägung des Plangebiets Vorhandene Nutzungen und Bebauung Bestehende Planungen Rechtliche Bindungen F. Planungskonzept Nutzungskonzept Erschließung G. Auswirkungen und Folgen der Planung - 6 -
3 Teil I Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen A. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße umfasst die Flurstücke Nr. 4158/1, 4158/2, 4158/3, 4226/5, 4158/4 (Philipp-Weber-Straße) sowie Teilbereiche der angrenzenden Straßen Klumpensee, Kieselbronner Straße und Welschenäckerstraße (siehe Lageplan). Er wird im Norden durch die Straße Klumpensee, im Osten durch die Kieselbronner Straße, im Süden durch die Welschenäckerstraße und im Westen durch die Philipp-Weber-Straße begrenzt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,9 ha. B. Anlass und Ziele der Planaufstellung Ein privater Investor plant die Verlegung seines Möbeleinrichtungshauses nach Pforzheim- Nord. Auf bisher unbebauten Grundstücken an der Kieselbronner Straße im Gewerbegebiet Hohenäcker soll ein Wohnkaufhaus mit einer Verkaufsfläche von ca m² errichtet werden. Bisher ist das Plangebiet unbebaut. Die umliegenden Straßen, von denen aus die verkehrliche Erschließung des Plangebiets möglich ist, werden in Teilen in den Geltungsbereich einbezogen. Im derzeit gültigen Bebauungsplan ist das Plangebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen, wobei Verkaufsflächen von über 200 m² ausgeschlossen sind. Damit das Möbeleinrichtungshaus realisiert werden kann, ist eine Bebauungsplan-Änderung in ein Sondergebiet Möbeleinrichtungshaus notwendig. Die erforderliche Anpassung des Planungsrechts trägt zur Bindung der Kaufkraft im Sortimentsbereich Möbel und Einrichtung an den Standort Pforzheim bei und unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der bisherige Standort liegt in Birkenfeld (Birkenfelder Adresse), der rückwärtige Bereich des Grundstücks und des Gebäudes liegt jedoch noch auf Pforzheimer Gemarkung (Dennigstraße 24, Fl.-St.-Nr ). Die Zuständigkeit für Baugenehmigungen im konkreten Vorhaben liegt verfahrensgemäß bei der Gemeinde Birkenfeld. Für den Pforzheimer Teil des Grundstücks gilt der Bebauungsplan 426 und die Änderungssatzung 575. Der Bereich ist als Gewerbegebiet festgesetzt, ausgeschlossen sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit einer
4 - 4 - Verkaufsfläche von über 800 m². Für den Birkenfelder Teil des Grundstücks gibt es laut Aussage des Birkenfelder Baurechtsamtes keinen Bebauungsplan, das Gebiet wird nach 34 BauGB beurteilt. Anlässlich des Wegzuges des Wohnkaufhauses ist das vorhandene Planungsrecht am Altstandort neu zu überdenken. C. Verfahrensablauf Vorberatung des Aufstellungsbeschluss im Planungs- und Umweltausschuss (Beilage P 222) Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat (Beilage P 222) D. Übergeordnete Planungen Regionalplan Flächennutzungsplan Im aktuellen Regionalplan Nordschwarzwald 2015 ist das Plangebiet als Bereich für Gewerbe/Industrie dargestellt. Darüber hinaus ist der Geltungsbereich als Ergänzungsstandort (E) dargestellt, d. h. grundsätzlich ist die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten (was auf Möbel zutrifft) möglich. Das zentrenrelevante Sortiment muss im weiteren Verfahren auf eine raumverträgliche Verkaufsfläche beschränkt werden. Da es sich bei dem Vorhaben um ein Einzelhandelsgroßprojekt handelt, ist gem. 18 Landesplanungsgesetz (LplG) i. V. m. 1 Raumordnungsverordnung (RoV) ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, um die Raumverträglichkeit zu prüfen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Das Plangebiet ist größtenteils von gewerblichen Bauflächen umgeben. Der Bebauungsplan kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die notwendige FNP-Änderung wird in einem Parallelverfahren durch den Nachbarschaftsverband Pforzheim durchgeführt.
5 E. Gebietsbeschreibung Umgebung und Vorprägung des Plangebiets Die Umgebung des Plangebiets ist größtenteils gewerblich geprägt. Das Plangebiet zeichnet sich durch eine verkehrsgünstige Lage aus. Über die Bundesstraße 294 ist eine direkte Anbindung an die Pforzheimer Innenstadt sowie an die BAB 8 gegeben. Die Anschlussstelle Pforzheim-Nord befindet sich in unmittelbarer Nähe. 2. Vorhandene Nutzungen und Bebauung Bisher ist das Plangebiet unbebaut. Im nördlichen Bereich befinden sich aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Süden eine Wiesenfläche mit Gehölzbestand. Der nördliche Teil des Plangebiets wird durch eine 110 kv-leitung überspannt. Am östlichen Rand befindet sich ein Strommast und am nordwestlichen Rand befindet sich eine Umspannstation. Die sich daraus ergebenden Restriktionen, wie die Festsetzung eines entsprechenden Schutzstreifens, werden im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt. 3. Bestehende Planungen Derzeit gelten die Bebauungspläne (BP) An der Kieselbronner Str., Nr. 675 vom , Welschenäcker, Nr. 670 vom sowie Obsthof, Nr. E 30 vom Das Plangebiet ist im BP 675 bisher als Gewerbegebiet ausgewiesen. Im Bereich des BP 670 liegt lediglich die Philipp-Weber-Straße und im Bereich des BP E 30 die Straße Klumpensee. 4. Rechtliche Bindungen Gemäß Baulast 5378 dürfen auf dem Fl.-St. 4228/5 im südlichen Teil des Plangebiets keine schutzbedürftigen Räume nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) vorhanden
6 - 6 - sein bzw. eingerichtet werden, sofern solche Räume in der Zeit von 22:00 6:00 Uhr genutzt werden sollen. Die Baulast 5302 betrifft ebenfalls Fl.-St. 4228/5. Nach dieser Baulast darf ein Bereich innerhalb einer 29,50 m tiefen Abstandsfläche gemessen ab dem nördlichen Rand der Verkehrs- und Lagerfläche auf südlich vom Plangebiet liegendem Fl.-St nur mit nachfolgender Einschränkung genutzt werden: Innerhalb dieses Bereiches dürfen keine schutzbedürftigen Räume nach DIN 4109 vorhanden sein bzw. wenn solche Räume vorhanden sind, dürfen diese in der Zeit von 22:00 6:00 Uhr nicht genutzt werden. F. Planungskonzept 1. Nutzungskonzept Geplant wird ein 3 geschossiger Möbelfachmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca m², wobei das zentrenrelevante Sortiment im weiteren Verlauf des Verfahrens auf max. 800 m² beschränkt wird. 2. Erschließung Verkehr Das Gelände ist erreichbar über die Kieselbronner Straße, über Klumpensee, Philipp- Weber- und die Welschenäckerstraße. Die Ein- und Ausfahrten für Besucherverkehre sowie die Anlieferung werden im weiteren Verlauf des Verfahrens geplant. Ver- und Entsorgung Die gemäß BP 675 bereits hergestellte Versickerungsmulde (Fl.-St. 4185/2) im nördlichen Teilbereich des Plangebiets kann vermutlich nach neuer Planung so nicht beibehalten werden. Im Zuge der weiteren Planung ist eine andere Möglichkeit für eine naturverträgliche Entsorgung des Oberflächenwassers zu finden. G. Auswirkungen + Folgen der Planung Um die Auswirkungen und Folgen der Planung einschätzen zu können, werden im weiteren Verlauf des Verfahrens Untersuchungen / Gutachten zu folgenden Themen erstellt: Raumordnerische Verträglichkeit Da das Vorhaben als Einzelhandelsgroßprojekt gilt, wird gem. 18 Landesplanungsgesetz (LplG) i. V. m. 1 Raumordnungsverordnung (RoV) ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Verkehr Im Hinblick auf die zu erwartenden Verkehrsströme des Kunden- und des Lieferverkehrs ist voraussichtlich die Erstellung eines Verkehrsgutachtens notwendig. Emissionen Im Hinblick auf die durch das Vorhaben erzeugten Emissionen, insbesondere durch Kunden- und Lieferverkehre, ist voraussichtlich ein Emissionsgutachten zu erstellen. Pforzheim, Lis
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