Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Kieselbronn im Rahmen der Beteiligung gemäß 4 Abs.

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1 Drucksache Nr. 5/2015 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21. Januar 2015 Tagesordnungspunkt 7 Änderung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim, Ausschnitt Obsthof III, Stadt Pforzheim; Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Kieselbronn im Rahmen der Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB Sachverhalt: Die Gemeinde Kieselbronn wird durch Schreiben vom 9. Januar 2015 am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbands Pforzheim, Ausschnitt Obsthof III auf Gemarkung der Stadt Pforzheim frühzeitig gemäß 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beteiligt. Der Nachbarschaftsverband Pforzheim ist ein Verband der Gemeinden Birkenfeld, Ispringen, Niefern-Öschelbronn und der Stadt Pforzheim, welcher die Aufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung für seine Mitglieder übernimmt. Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans Ausschnitt Obsthof III auf Gemarkung der Stadt Pforzheim stehen im Internet zur Verfügung: Ziel der Planänderung ist die Änderung der Darstellung von gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Möbelhaus zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung eines Möbelhauses von der Innenstadt an die Kieselbronner Straße (siehe beigefügten Presseartikel). Aktuell ist auf der Fläche mit rd m² am Abzweig des Dürrenwegs ein Gebrauchtwagenhändler angesiedelt. Um zeichnerische Klarheit zu schaffen und den Bereich der neu geplanten Sonderbaufläche Möbelhaus deutlich abzugrenzen, wird durch den Nachbarschaftsverband Pforzheim die nordöstlich angrenzende Sonderbaufläche Möbeleinrichtungshaus (bestehendes Möbelzentrum Pforzheim) in den Geltungsbereich einbezogen und als Bestand dargestellt. Inhaltliche Änderungen ergeben sich hierfür nicht. Gleichzeitig soll die bereits wirksame Einzeländerung Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße aufgehoben werden. Die Darstellung Sonderbaufläche Wohnkaufhaus für die unbebaute Fläche ( m²) an der Kieselbronner Straße zwischen der Straße Klumpensee und der Welschenäckerstraße wird in die ursprüngliche Darstellung gewerbliche Baufläche geändert. Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der Abgabe der im Entwurf angefügten Stellungnahme der Gemeinde Kieselbronn im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim, Ausschnitt Obsthof III, Stadt Pforzheim zu

2 Drucksache Nr. 5/2015 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21. Januar 2015 Tagesordnungspunkt 7 Anlagen: - Flächennutzungsplanausschnitt (Stand: 18. Dezember 2014) - Presseartikel aus der Pforzheimer Zeitung vom 4. Dezember Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Kieselbronn Befangenheit: --- Der Verwaltung sind keine (weiteren) Befangenheitsgründe bekannt. Jedes Gemeinderatsmitglied wird jedoch gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob evtl. ein Befangenheitstatbestand nach 18 GemO vorliegt und dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden des Gemeinderates mitzuteilen

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5 Es schreibt Ihnen: Nachbarschaftsverband Pforzheim Geschäftsstelle Philipp Kreutel Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6 Telefon: Pforzheim vorab per Telefax: Januar 2015 Änderung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim, Ausschnitt Obsthof III, Stadt Pforzheim; Stellungnahme der Gemeinde Kieselbronn im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für die Übersendung der Planunterlagen zur Änderung des o.g. Flächennutzungsplans. Der Gemeinderat der Gemeinde Kieselbronn hat sich am 21. Januar 2015 in seiner öffentlichen Sitzung mit der Änderung befasst und die Abgabe folgender Stellungnahme beschlossen: Die Planungen zur Umsiedlung des bestehenden Pforzheimer Möbelfachgeschäfts Wohnfabrik aus der Innenstadt in das Gewerbegebiet Hohenäcker/Obsthof können aus Sicht der Gemeinde Kieselbronn nachvollzogen werden. Die geplante Verkaufsfläche auf der bislang gewerblichen Baufläche beträgt ca m². Es ist jedoch zu befürchten, dass dem Beispiel des Möbelfachgeschäfts Wohnfabrik folgend weitere Einzelhandelsbetriebe in der Nachbarschaft des Möbelzentrums Pforzheim ansiedeln möchten, um von dessen großer Sogwirkung und den Kundenströmen zu profitieren. Durch Rücknahme der westlich der Kieselbronner Straße ausgewiesenen Sonderbaufläche Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße ( m²) wird diese Fläche wieder für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Aufgrund dieses Vorgangs gehen wir davon aus, dass es nicht die Absicht der Stadt Pforzheim ist, nach der Umsiedlung des Möbelfachgeschäfts Wohnfabrik weitere Einzelhandelsunternehmen im Gebiet Hohenäcker/Obsthof anzusiedeln. Vielmehr gehen wir davon aus, dass es nach wie vor erklärtes Ziel der Stadt Pforzheim ist, ihr Zentrum in der Innenstadt zu stärken und aus diesem Grund weitere Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben im Gebiet Hohenäcker/Obsthof nicht angestrebt werden. Um die Grundversorgung in der Gemeinde Kieselbronn nicht zu gefährden, ist es für uns von elementarer Bedeutung, dass die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit grundversorgungsrelevantem Sortiment in diesem Bereich ausgeschlossen bleibt!

6 - Seite 2 - Wir gehen davon aus, dass durch die Ansiedlung der Wohnfabrik in unmittelbarer Nähe des Möbelzentrums Pforzheim keine wesentlichen Auswirkungen im Straßenverkehr durch erhöhtes Kundenaufkommen ergeben werden, da durch die Rücknahme der Sonderbaufläche Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße gleichzeitig potenzieller Kundenverkehr entfällt. Um weitere Beteiligung am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird gebeten. Mit freundlichem Gruß Heiko Faber Bürgermeister

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