STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver
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- Brit Zimmermann
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1 STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner öffentlichen Sitzung am gemäß 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBI. I S. 2808) folgende Beschlüsse gefasst: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 1. Die Abgrenzung der 21. Änderung wird entsprechend dem in der Sitzung vorgelegten Plan festgesetzt. 2. Es wird festgestellt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 BauGB entsprechend den Richtlinien durchgeführt worden ist. 3. Nachdem der Rat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft hat, beschließt er entsprechend dem Ergebnis der Vorprüfung durch die Verwaltung. 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halver wird als Entwurf beschlossen. 5. Die Begründung vom ist gemäß 5 Absatz 5 BauGB beigefügt. 6. Gemäß 3 (2) BauGB beschließt der Rat die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halver und die Begründung vom öffentlich auszulegen. Bebauungsplan Nr.46 "Zum Hälversprung" 1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr.46 "Zum Hälversprung" 2. Es wird festgestellt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 BauGB entsprechend den Richtlinien durchgeführt worden ist. 3. Nachdem der Rat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft hat, beschließt er entsprechend dem Ergebnis der Vorprüfung durch die Verwaltung. 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Vorentwurf wird als Entwurf beschlossen. 5. Die Begründung vom ist beigefügt. 6. Gemäß 3 (2) BauGB beschließt der Rat den Bebauungsplan Nr.46 "Zum Hälversprung" und die Begründung vom öffentlich auszulegen. Die Unterlagen wurden nach der Ratssitzung redaktionell wie folgt geändert: Bebauungsplan Nr. 46 o Aufnahme des Umweltberichtes als Anlage inkl. Verweis in der Begründung o Zusammenfassung der beiden Teile der Verkehrsuntersuchung zu einer Anlage o Austausch der Bilanzierungstabelle im LFB 21. Änderung des Flächennutzungsplans o Zusammenfassung der beiden Teile der Verkehrsuntersuchung zu einer Anlage o Neue, systematische Auflistung der Anlagen in der Begründung und Umweltbericht Die Begründungen erhalten das neue Datum
2 Gegenstand der 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ist die Schaffung des vorbereitenden Planungsrechtes für die Erweiterung der Seniorenanlage "Haus Waldfrieden" am östlichen Ortsrand von Halver. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind an der Straße "Zum Hälversprung" eine gewerbliche Baufläche, eine Fläche für den Gemeinbedarf sowie eine Fläche für Wald dargestellt. Mit der 21. FNP- Änderung sollen diese Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Alten- und Pflegewohnen / Kinderbetreuung" dargestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung der Seniorenwohnanlage "Haus Waldfrieden" für dementiell erkrankte Menschen mit Wohnungen und einer Kindertagesstätte am östlichen Ortsrand von Halver geschaffen werden. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 40 "Altenheim Waldfrieden" wird damit vollständig überplant.
3 der 21. FNP: Der Geltungsbereich des Nr. 46 liegt am östlichen Ortsrand von Halver und ist über die Straße "Zum Hälversprung" erschlossen. Im Westen und Südwesten grenzen Wohnbauflächen des Herpiner Weges und der Straße "Howarde" sowie das Grundstück der ehemaligen Schmiede (Jung Boucke) an das Plangebiet (s. Planausschnitt): Die vom Rat der Stadt Halver beschlossenen Entwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 46 liegen einschließlich der Begründungen und der dazugehörigen Fachbeiträge gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis Uhr im Verwaltungsgebäude von- Vincke-Straße 26, Zimmer 5, in Halver, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.
4 Im Rahmen der Erstellung der Bauleitpläne wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründungen. Inhaltlich sind die Schutzgüter Mensch, Biotopbestand, Tiere und Pflanzen, Landschafts-/Ortsbild, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- und Sachgüter berücksichtigt worden. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind für die 21. Änd. FNP verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden: Art der vorhandenen Information Begründung und Umweltbericht (Anlage 1 der Urheber Bezirksregierung Arnsberg, Siegen Landschaftsverband Westfalen-Lippe Archäologie für Westfalen, Olpe Märkischer Kreis, Untere Bodenschutzbehörde, Lüdenscheid H+B Stadtplanung, Köln Gesellschaft für Thematischer Bezug Zu Bodenordnungsverfahren und Flurbereinigungsplänen. Zu Bodendenkmälern und Bodenfunden. Zu Altlastenverdachtsflächen. Begründung vom zu Auswirkungen auf die Schutzgüter. Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 46 Zum Hälversprung in Halver., Mai 2017 zu Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten, zu Artenschutzmaßnahmen. (Anlage 2 der (Anlage 3 der (Anlage 4 der (Anlage 5 der IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbh, Neuss Ingenieurbüro Henrich, Bochum Baugrunderkundung / Gründungsberatung. Hydrogeologische Untersuchung / Klärung des Versickerungspotentials. Fröndenberg, Dezember 2016 zu geologischen und hydrogeologischen Situation. Verkehrliche Untersuchung zur Erweiterung des Haus Waldfrieden in Halver. Neuss, Mai 2017 und Ergänzende Stellungnahme zur verkehrlichen Untersuchung zur Erweiterung des Haus Waldfrieden in Halver. Erweiterung um Kindertagesstätte. Neuss, Juli 2017 zu verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz. Neudimensionierung der bestehenden Versickerungsanlagen. Fröndenberg, April 2017 zur Ableitung des Niederschlagswassers. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 46, Zum Hälversprung, Halver. Bochum, Juli 2017 zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm
5 Für den Bebauungsplan Nr. 46 sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden: Art der vorhandenen Information Urheber Bezirksregierung Arnsberg, Siegen Landschaftsverband Westfalen-Lippe Archäologie für Westfalen, Olpe Märkischer Kreis, Untere Bodenschutzbehörde, Lüdenscheid Thematischer Bezug Zu Bodenordnungsverfahren und Flurbereinigungsplänen. Zu Bodendenkmälern und Bodenfunden. Zu Altlastenverdachtsflächen. Begründung H+B Stadtplanung, Köln Begründung vom zum Artenschutz, zum Bodenschutz, zum Immissionsschutz, zur Ver- und Entsorgung. (Anlage 1 der (Anlage 2 der Umweltbericht (Anlage 3 der Gesellschaft für IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbh, Neuss Gesellschaft für Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 46 Zum Hälversprung in Halver., Mai 2017 zu Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten, zu Artenschutzmaßnahmen. Verkehrliche Untersuchung zur Erweiterung des Haus Waldfrieden in Halver. Neuss, Mai 2017 und Ergänzende Stellungnahme zur verkehrlichen Untersuchung zur Erweiterung des Haus Waldfrieden in Halver. Erweiterung um Kindertagesstätte. Neuss, Juli 2017 zu verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz. Umweltbericht vom zu Auswirkungen auf die Schutzgüter, zu Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen, zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung. (Anlage 4 der (Anlage 5 der (Anlage 6 der (Anlage 7 der Gesellschaft für Ingenieurbüro Henrich, Bochum Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 Zum Hälversprung., Mai 2017 zu Biotoptypen, zur Landschaftsraumbewertung, zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 46, Zum Hälversprung, Halver. Bochum, Juli 2017 zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Baugrunderkundung / Gründungsberatung. Hydrogeologische Untersuchung / Klärung des Versickerungspotentials. Fröndenberg, Dezember 2016 zu geologischen und hydrogeologischen Situation. Neudimensionierung der bestehenden Versickerungsanlagen. Fröndenberg, April 2017 zur Ableitung des Niederschlagswassers.
6 Es wird besonders darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr.46 "Zum Hälversprung" unberücksichtigt bleiben können. Vorstehende Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht Halver, Der Bürgermeister Michael Brosch
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