Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn
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- Martina Ritter
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1 Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226, Gemeinde Krummhörn Der VA der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am beschlossen den Bebauungsplan Nr aufzustellen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr wird der Flächennutzungsplan geändert (Änderung Nr. 30). Es handelt sich hierbei um einen Bauhof westlich angrenzend der Woltzetener Straße in der Gemeinde Krummhörn. Die Geltungsbereiche der beiden Planungen ergeben sich aus den nachstehenden Übersichtskarten als Bestandteil der Bekanntmachung. Der Bebauungsplan Nr enthält baugestalterische Festsetzungen. Da die Internetseite der Gemeinde Krummhörn ab dem nicht verfügbar war, ist der Tatbestand eines Verfahrensfehlers gegeben. Deshalb ist dieses erneute Verfahren notwendig. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr der Gemeinde Krummhörn bestehend aus [1] Planzeichnungen [2] Begründung und Umweltbericht, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet [3] Grünordnungsplan [4] Lärmschutzgutachten (Büro für Lärmschutz, ) [5] Bodenuntersuchungen der Fa. H&M Hesel ( ) [6] den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. 3.1 und 4.1 BauGB zum Vorentwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 1226 in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Krummhörn, Rathausstraße 2, Krummhörn zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus.
2 Darüber hinaus können die Unterlagen gem. 4a Abs. 4 BauGB im oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite des Landkreises Aurich eingesehen werden, unter oder Bekanntmachungen Bauleitplanung Die folgenden umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in [2], [3], [5] und [6] (Stellungnahme Landkreis Aurich) (Teil-)Versiegelungen von Böden allgemeiner bis geringer Bedeutung Umgang mit potentiell sulfatsauren Böden und die Bewertung durch ein Fachlabor Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen, Kompensationserfordernis, sowie Lage der geplanten Kompensationsflächen und Art der Ausgleichsmaßnahmen Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in [2], [3] und [6] (Stellungnahme Entwässerungsverband Emden, NLWKN, OOWV) Beeinträchtigungen des Grundwassers durch (Teil-)Versiegelung Erforderlichkeit einer Genehmigung zur Umlegung des Grabens 2. Ordnung sowie Notwendigkeit eines Oberflächenentwässerungsplans mit Regenrückhaltung Freihaltung von Bereichen der Versorgungsleitungen sowie eines Räumstreifens entlang des Grabens 2. Ordnung sind zu gewährleisten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen, Kompensationserfordernis bzgl. Grundwasser in Verbindung mit der Versiegelung des Bodens Informationen zum Schutzgut Luft finden sich in [2] und [3] Klima und Luft im Plangebiet Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen finden sich in [2] und [3] den im Plangebiet vorhandenen Biotoptypen und deren Wertigkeit (insb. Gehölze) Umgang mit dem geschützten Schilf-Landröhricht Erfordernis und Umsetzungsmöglichkeit von cef-maßnahmen für Vögel und Fledermäuse
3 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen, Kompensationserfordernis, sowie Lage der geplanten Kompensationsflächen und Art der Ausgleichsmaßnahmen dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei Beachtung der im Plan aufgeführten Hinweise nicht erfüllt werden Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in [2] und [3] Landschaftsraum Krummhörner Marsch Einwirkung auf das Landschaftsbild durch den geplanten Bauhof Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in [2], [4] Immissionsschutz, Erholungs- und Freizeitfunktion, sowie Abfallentsorgung Festsetzung der zulässigen Lärmemissionskontingente zum Ausschluss negativer Auswirkungen Informationen zum Schutzgut Kultur-/Sachgüter finden sich in [2], [6] (Stellungnahme Ostfriesische Landschaft) Meldepflicht bei Fund von ur- oder frühgeschichtlichen Bodenfunden Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Krummhörn, Rathausstraße 2, Krummhörn abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Dieses gilt nicht für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zum Bebauungsplan Nr
4 Für die 30. Flächennutzungsplanänderung wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Krummhörn, den Gemeinde Krummhörn Der Bürgermeister -Baumann- ausgehängt am : abgenommen am :
5 Anlage (Übersicht) des Bebauungsplanes Nr. 1226
6 Anlage (Übersicht) der 30. Flächennutzungsplanänderung
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