Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim
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- Heike Richter
- vor 5 Jahren
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1 Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom und von 24 Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom (GVBI. S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBI. S. 21), hat der Rat der Gemeinde Bellheim in der Sitzung vom folgenden Satzungsentwurf beschlossen: 1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH umfasst Teilflächen der Außenbereichsgrundstücke Fl.nr. 3419/1, 3419/2, 3420, 3421, 3422, 3423, 3424, welche südlich unmittelbar an das Werksgelände der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH angrenzen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus beigefügtem Übersichtsplan, der Bestandteil dieser Satzung ist. 2 Einzug in den Innenbereich Die Flächen gem. 1 dieser Satzung werden gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den Zusammenhang bebauter Ortsteile einbezogen. 3 Satzungsinhalte, Textliche Festsetzungen Auf der Grundlage der Ergänzungssatzung wird die Zulässigkeit von Vorhaben entsprechend innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 BauGB beurteilt. Von der Möglichkeit, in der Satzung einzelne Festsetzungen nach 9 Abs.1 und 3 Satz 1 sowie Abs. 4 zu treffen, wurde wie folgt Gebrauch gemacht: Art der baulichen Nutzung: Maß der baulichen Nutzung: Überbaubare Grundstücksflächen: GE ( 8 BauNVO) Die zulässige Wandhöhe (WH) ab der fertigen Höhe Asphaltbelages beträgt maximal 6,00 m. Die geplante Leichtbau-Systemhalle darf die in beigefügter Planzeichnung festgesetzten Baugrenzen dabei nicht überschreiten.
2 4 Belange des Umweltschutzes Die Belange des Artenschutzes gem. 44 BNatSchG werden im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Potentialanalyse auf der Grundlage einer Ortsbegehung mit Relevanzprüfung berücksichtigt. Die mit der Ergänzungssatzung vorbereitete Bebauung wird einer Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung unterzogen. Das zukünftige Bauvorhaben beeinträchtigt die Schutzgüter Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden nur in geringem Umfang. Der damit verbundene Eingriff kann ausgeglichen werden. 5 Inkrafttreten Die Ergänzungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim in Kraft. Der beiliegende Planausschnitt ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Planungserfordernis Begründung zur Ergänzungssatzung Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Die Grundstücke Fl.nr. 3419/1, 3419/2, 3420, 3421, 3422, 3423, 3424, 3419 im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegen derzeit planungsrechtlich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage. Die Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH hat am Standort Bellheim sämtliche genannten Flächen, auf denen sie eine betriebliche Erweiterung beabsichtigt und die unmittelbar südlich an das bestehende Werksgelände der Firma angrenzen, erworben. Die beabsichtigte und zeitlich dringende Erweiterung der Firma Kardex bedarf daher der Schaffung von Baurecht für die vorgesehene Asphaltierung einer Fläche und deren Bebauung mit einer Leichtbauhalle. Für eine geplante Erweiterung über die geplante Leichtbauhalle hinaus und die Anlage einer Versickerungsmulde wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Vollverfahren erstellt. Beschreibung des Planbereiches Die o.g. Flurstücke/Flächen wurden bislang landwirtschaftlich genutzt, sind unbebaut und schließen südlich unmittelbar an das bestehende Werksgelände der Firma Kardex an. Sie befinden sich westlich von der mit einem Lärmschutzwall abgeschirmten Bahnlinie und der Bahnhofstraße und werden südlich und westlich wiederum durch einen bestehenden Wirtschaftsweg abgegrenzt und umschlossen. Flächennutzungsplan, Satzungsinhalt, Belange des Umweltschutzes
3 Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bellheim weist diese Grundstücke/Flächen bereits als Gewerbefläche aus. Mit der Ergänzungssatzung wird die im Geltungsbereich liegende Fläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen. Diese Fläche wird durch die unmittelbar anschließende Bebauung auf dem Werksgelände der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH sowohl nach Art als auch nach dem Maß der baulichen Nutzung geprägt. Diese Prägung findet in den Festsetzungen gem. 3 ihren Ausdruck. Kurzfristig ist eine Erweiterung der notwendigen Lagerfläche für Fertigteile durch das Aufstellen einer Leichtbau-Systemhalle geplant. Die Leichtbauhalle muss innerhalb der ausgewiesenen Baugrenze errichtet werden und darf eine Wandhöhe von höchstens 6,00 m nicht überschreiten. Da es sich lediglich um eine Lagerfläche handelt, wird keine zusätzliche Lärmentwicklung für die Umgebung des Plangebietes erwartet. Das Verkehrsaufkommen und die Verkehrswege für den Wareneingang und den Warenausgang auf dem Werksgelände bleiben unverändert und sind im Rahmen dieser Satzung nicht untersuchungsrelevant. Die Voraussetzungen des 34 Abs. 5 BauGB sind erfüllt: Die Vereinbarkeit der Satzung mit einer städtebaulichen Entwicklung ist gewährleistet, die Zulässigkeit von Vorhaben, die der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht begründet Schließlich bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßnahmen zur flächigen Versickerung der Niederschlagswässer von Dach- und sonstigen Flächen künftiger Bebauung oder die Nutzung dieser Bewässerung werden bei der Objektplanung und im entsprechenden Bauantragsverfahren geprüft werden. Die Belange des Artenschutzes gem. 44 BNatSchG werden im Rahmen artenschutzrechtlichen Potentialanalyse auf der Grundlage einer Ortsbegehung mit Relevanzprüfung berücksichtigt. Die geplante Asphaltierung und Bebauung mit einer Leichtbauhalle wird einer Eingriffs- /Ausgleichsbetrachtung unterzogen. Der mit der Ergänzungssatzung verbundene Eingriff kann ausgeglichen werden. Rodungen sind nicht erforderlich. Unabhängig hiervon verpflichtet sich die Firma Kardex im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Begrünungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Auflagen aus bereits erteilten Baugenehmigungen. Gelegenheit zur Stellungnahme Entsprechend 34 Abs. 6 i.v.m. 13 Abs. 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen können bis einschließlich mündlich oder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim (Schubertstraße 18, Bauabteilung, Fr. Wagner/Zimmer 3, j.wagner@vg-bellheim.de) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung
4 unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden. Planzeichnung als Bestandteil der Satzung
5 Lage des Geltungsbereichs im Ort
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