Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk
|
|
- Axel Böhm
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe Grohn GmbH Käthe-Kollwitz-Straße Ludwigslust
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeine Planungsgrundlagen 1.1 Räumlicher Geltungsbereich 1.2 Anlass der Planung, Ausgangssituation und Planungsziel 2. Bisheriges Planungsrecht 2.1 Flächennutzungsplan 2.2 Beurteilung der zulässigen Nutzung 3. Angaben zum Bestand 3.1 Vorhandene Bebauung 3.2 Erschließung 3.3 Natur und Landschaft 4. Inhalt der Außenbereichssatzung 4.1 Festsetzung der baulichen Nutzung 5. Ver- und Entsorgung 6. Eingriff in Natur und Landschaft
3 1. Allgemeine Planungsgrundlagen 1.1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung liegt südlich des Gemeindeteils Klein Lüben der Stadt Bad Wilsnack mit einer Fläche von insgesamt ca m² an der Elbchaussee im Gemeindeteil Scharleuk. Die Entfernung zur Stadt Bad Wilsnack beträgt ca. 11 km. Einbezogen sind nur die Grundstücksflächen, die bereits durch eine Bebauung geprägt sind. Der Geltungsbereich dieser Außenbereichssatzung erfasst ganz bzw. teilweise die Grundstücke Gemarkung Klein Lüben Flur 1, Flurstücke 21/2, 22/1 bis 22/8, 22/10 bis 22/13, 24, 26, 27,30/4, 30/5, 92, 93, 94/1, 94/2 und 95. Übersichtskarte Scharleuk (Geltungsbereich siehe Planzeichnung) 1.2 Anlass der Planung, Ausgangssituation und Planungsziel Die Stadt Bad Wilsnack beabsichtigt, im Außenbereich im Gemeindeteil Scharleuk an der Elbe gelegen - an der Elbchaussee eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Die bestehende kleine Wohnsiedlung, ist baulich überwiegend von einer Wohnnutzung geprägt. ImZuge der gewachsenen Bebauung besteht noch die Möglichkeit einer geringen Ergänzung durch das Schließen der Baulücken. Innerhalb dieser Siedlung kann derzeit eine Genehmigung zur Errichtung eines zusätzlichen Wohngebäudes als sonstiges Vorhaben gem. 35 Abs. 2BauGB nicht erteilt werden, da öffentliche Belange beeinträchtigt werden.
4 Mit der Außenbereichssatzung können die entgegenstehenden öffentlichenbelange, soweit sie im Satzungstext genannt sind, überwunden werden. Vorhaben, die Wohnzwecken dienen, sollen ermöglicht werden. Da die Grundstücke überwiegend einebebauung aufweisen, wird sowohl die Erhaltung und Erweiterung der vorhandenen Gebäude als auch eine sinnvolle Ergänzung durch die Errichtung weiterer baulicher Anlagen im geringen Umfang ermöglicht. Die Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben im Satzungsbereich widersprichtnicht den Zielvorstellungen der Stadt Bad Wilsnack und ist mit einer geordnetenstädtebaulichen Entwicklung vereinbar. Öffentliche Belange, wie z. B. dasorts- und Landschaftsbild werden nicht beeinträchtigt. Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung erstreckt sich nurauf den bebauten Bereich. Die Satzung dient nicht dazu, eine Splittersiedlung zu erweitern, sondern erlaubt nur, Baulücken zu schließen. 2. Bisheriges Planungsrecht. 2.1 Flächennutzungsplan Bei der Aufstellung städtebaulicher Satzungen sind die Vorgaben des Flächennutzungsplanes zu beachten. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wilsnack stellt im Geltungsbereich Flächen für die Wald und Landwirtschaft dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes bleiben unverändert. Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan
5 2.2 Beurteilung der zulässigen Nutzung Für den Bereich Scharleuk bestehen bisher keine städtebaulichenplanungen. Bauliche Nutzungen sind auf den Bestandsschutz beschränkt.gegenwärtig ist der Bereich hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhabengemäß 35 BauGB zu beurteilen. 3. Angaben zum Bestand 3.1 Vorhandene Bebauung In dem Geltungsbereich der Satzung befinden sich im Bereich Scharleuk ausschließlich Wohngebäude mit Nebengebäuden. Es handeltsich hierbei um einen bebauten Bereich im Außenbereich, in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Der bebaute Bereich mit seinen Wohngebäuden lässt bereits eine gewissezusammengehörigkeit und Geschlossenheit erkennen. 3.2 Erschließung Der Siedlungsbereich ist in ausreichendem Maße über die Landesstraße L 11und die Kreisstraße K 7005 an das örtliche Straßenverkehrsnetz erschlossen. 3.3 Natur und Landschaft Im Norden wird der Geltungsbereich der Satzung durch Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen begrenzt. Im südlichen Bereich befindet sich das Gewässer 1. Ordnung Elbe. Um eine zukünftige Bebauung vor Hochwasser zu schützen ist südlich der Höhenanschlagslinie HW 100 eine Bebauung nicht zulässig. Innerhalb der bebauten Wohnsiedlung stellen sich die Freiflächen größtenteilsals Garten- oder Rasenfläche dar. Da sich die Planung auf den bebauten Bestand und wenige Baulücken beschränkt, sind mit einer Ergänzung der Bebauung im Satzungsbereich keinewesentlichen Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten. Die Grenze der Außenbereichssatzung im Norden, Westen und Osten ist gleichzeitig die Grenze des Landschaftsschutzgebietes Brandenburgische Elbtalaue. 4. Inhalt der Außenbereichssatzung 4.1 Festsetzung der baulichen Nutzung Die bauliche Struktur im Geltungsbereich der Satzung wird von einer zweigeschossigen Bebauung (zum Teil ist das Dachgeschoss ausgebaut) geprägt. Gem. 35 Abs. 6 BauGB wird aufgrund der vorhandenen Bebauung festgesetzt, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des 35 Abs. 2 nicht entgegengehalten werden darf, dass sie der Darstellung des Flächennutzungsplanes widersprechen oder dieentstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
6 Die Außenbereichssatzung schafft keine Baurechte, sondern liefert nur einzelne Beurteilungskriterien für eine Genehmigung auf der Grundlage des 35BauGB. Das bedeutet, dass Zulässigkeitsvoraussetzungen für neue Wohngebäude nur gem. 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 7 erfüllt sind, die die Stadt in Ausübung ihres hoheitlichen Planungsrechtes im Außenbereich vorbereitet hat. Darüber hinaus werden bei der bauordnungsrechtlichen Beurteilungvon Vorhaben im Außenbereich weitere Belange gem. 35 Abs. 2 und 3BauGB berücksichtigt. Der Satzungsbereich erfasst Baulücken innerhalb der im Außenbereichvorhandenen Bebauung. Die geplante Baulückenschließung muss sich insofern der vorhandenen Bebauung anpassen. Diese Anpassung erfolgt durchvorgabe des Baufeldes sowie der Nutzung der Gebäude. 5. Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Satzungsbereiches mit Strom, Wasser und Telekommunikation ist durch vorhandene Netze gesichert. Ein Schmutzwasserkanal ist nicht vorhanden. Das Schmutzwasser der Grundstücke wird dezentral über biologische Kleinkläranlagen entsorgt, die über eine Auftriebssicherung verfügen müssen. Die Entsorgung von Schmutzwasser ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Der Einbau von Ölheizungen ist im Baugenehmigungsverfahren abzulehnen. Das anfallende Niederschlagswasser soll vor Ort versickern. 6. Eingriff in Natur und Landschaft 1. Umweltverträglichkeitsprüfung Für die Außenbereichssatzung wurde eine SPA- und FFH-Erheblichkeitsprüfung und eine Artenschutzrechtlichen Vorprüfung durchgeführt, die Bestandteil dieser Planung ist und sich in der Anlage befindet. Die SPA- und FFH-Erheblichkeitsprüfung und die Artenschutzrechtliche Vorprüfungkommt zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen und Aufnahme entsprechender Regelungen in die Satzungdas Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG ausgeschlossen werden kann. Im Hinblick auf Fledermäuse, Zauneidechse und Brutvögel sind Bauvorhaben ggf. im Einzelfall hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu beurteilen. Die Durchführung einer detaillierten artenschutzrechtlichen Prüfung ist nicht erforderlich. Bad Wilsnack, den Bürgermeister Amtsdirektor (Siegel)
GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein
GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrFachdialog Bauleitplanung 2006
Fachdialog Bauleitplanung 2006 Neue Planungsinstrumente - Änderungsentwurf des BauGB Einzelhandelsurteile des BVerwG - Folgen für Planung und Zulassung von Bauvorhaben Das neue Landschaftsgesetz NRW -
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrAUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH
AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH ABS. 6 BauGB FÜR DAS GEBIET "NÖRDLICH UND SÜDLICH DER KIELER STRASSE (L7) UND DER DORFSTRASSE, IM BEREICH DER ÖSTLICHEN GABELUNG 'KIELER STRASSEIDORFSTRASSE"'
MehrBegründung zur Satzung gem. 35 (6) BauGB Hoest
Begründung zur Satzung gem. 35 (6) BauGB Hoest für das Teilgebiet Hoest, 1. Erweiterung Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung gemäß 3 (2) BauGB / Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
MehrB E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.
B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrGroße Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrPlanfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB
Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf
MehrOrtsgemeinde Albisheim (Pfrimm) Klarstellungssatzung. Heyerhof
Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) Klarstellungssatzung Heyerhof ORTSGEMEINDE ALBISHEIM Quelle: LANIS (Landschaftsinformationssystem RLP), Oktober 2013. KLARSTELLUNGSATZUNG 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Bearbeitungsstand:
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrAußenbereichssatzung Inhauser Moos gemäß 35 Abs. 6 BauGB
Die Stadt Unterschleißheim erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) folgende: 1 Räumlicher Geltungsbereich Außenbereichssatzung
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBeschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen
Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrAnlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
MehrTextliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird
MehrBegründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.
Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
MehrBebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
(Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrTeilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer. Begründung. Stadt Künzelsau. Seite 1 von 6
Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer Begründung Stadt Künzelsau Seite 1 von 6 Übersicht: 1. Aufhebungsgebiet 1.1 Lage im Raum, Größe 1.2 Bestand 2. Ziele und
Mehr7. Änderung des Bebauungsplanes
7. Änderung des Bebauungsplanes Neues Kurgebiet Planstufe IIIa - Teilabschnitt G" der Stadt Bad Breisig Begründung Verbandsgemeinde: Bad Breisig Stadt: Bad Breisig Gemarkung: Niederbreisig Flur: 21 Planfassung
MehrStadt Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:
MehrAußenbereichssatzung
Außenbereichssatzung der Stadt Großschirma für einen im Zusammenhang bebauten Bereich Am Rand Stadtteile Reichenbach / Großvoigtsberg Textteil der Satzung - nach 35 Abs. 6 BauGB Außenbereichssatzung vom
MehrPlansicherung. 1
Plansicherung www.krautzberger.info 1 Plansicherungsinstrumente Zurückstellung von Baugesuchen: 15 BauGB Veränderungssperre: 14 BauGB Teilungsgenehmigung: 19 BauGB weggefallen seit 20.6.2004 Vorkaufsrechte:
MehrGemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~
4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrDie gewerbliche Tierhaltung
Die gewerbliche Tierhaltung www.bvsh.net im Sinne des Baurechts Aktueller Stand der Novellierungsdiskussion Michael Müller Ruchholtz Privilegierung nach 35 Abs.1 Nr.1 BauGB GRUNDSATZ: Bauvorhaben sind
MehrWie weiter mit dem Baugesetzbuch? Flächenfraß - Schrottimmobilien - Massentierhaltung
Wie weiter mit dem Baugesetzbuch? Flächenfraß - Schrottimmobilien - Massentierhaltung Wie weiter mit dem Baugesetzbuch? Flächenfraß Warum ist Innenentwicklung wichtig? Welche Rolle spielt der Schutz des
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrGemeinde Lohme. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB. Begründung RAUM.
Gemeinde Lohme 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 - Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB Begründung Satzungsfassung in Zusammenarbeit mit: INNOVATIVE Zur Pumpstation 1 RAUM P L
MehrBEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus
BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des
MehrStadt Schleswig. Vorhaben- und Erschließungsplan
Stadt Schleswig Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 10 Wohngebiet zwischen den Grundstücken an der Moltkestraße und Gartenstraße, nördlich der Schubystraße (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Auftraggeber: Baugeschäft
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf-Sieglar Bereich Mörikestraße, Heinrich-Heine-Straße Ergänzung der Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren Entwurf, Stand: 15.01.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrBegründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße
Landkreis Cloppenburg Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße - Änderung der örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) - (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrVERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE
MehrStadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG
Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com
MehrBEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I
STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrGEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG
GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße
MehrAUSSENBEREICHSSATZUNG SÜDLICHE ROTHSCHWAIGE
Gemeinde K A R L S F E L D Landkreis Dachau AUSSENBEREICHSSATZUNG SÜDLICHE ROTHSCHWAIGE DER GEMEINDE KARLSFELD gemäß 35 Abs. 6 BauGB vom 13.07.2011 Aufgrund des 35 Abs. 6 Satz 4 Nr. 1 i.v.m. 1 Abs. 3 BauGB
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
MehrBebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung
Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan
MehrPräambel. Teil B Text
Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom
MehrSTADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
MehrSanierungssatzung der Stadt Angermünde
Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrSTADT SCHWÄBISCH GMÜND. Ergänzungssatzung mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 912 Waldau nach 34 Abs.4 Nr.3 BauGB. in Schwäbisch Gmünd
STADT SCHWÄBISCH GMÜND Ergänzungssatzung mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 912 Waldau nach 34 Abs.4 Nr.3 BauGB in Schwäbisch Gmünd Gemarkung Großdeinbach - Flur Waldau B e g r ü n d u n g gem. 34 (5) Satz
MehrMarkt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741
MehrBebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrBEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich
MehrKonversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen
Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Normen (Städtebaurecht od. Stadtplanungsrecht),
MehrUmfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker
Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF
GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Kruse Schnetter & Rathje Architekten
MehrBebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof
Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bürgerversammlung/Erörterungsveranstaltung am 30. Mai 2017 Elke Minor, Benjamin
MehrVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO
MehrB E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden BauGB/BauNVO-Änderung 2017 Ferienwohnen, Dauerwohnen und Zweitwohnungen Zulässigkeit und Steuerung IV 26 Ortsplanung und Städtebau, Städtebaurecht BauGB 2017 - Änderungsanlässe
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
MehrGemeinde Rambin. Amt West-Rügen - Landkreis Rügen. Begründung der Satzung der Gemeinde Rambin gemäß 35 Abs. 6 BauGB - Außenbereichssatzung Grabitz -
Gemeinde Rambin Amt West-Rügen - Landkreis Rügen Begründung der Satzung der Gemeinde Rambin gemäß 35 Abs. 6 BauGB - Außenbereichssatzung Grabitz - Stand 28.05.2009 Auftraggeber Norddeutsche Immobilien-
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrBegründung vom / / /
Begründung vom 16.01.2012 / 28.02.2012 / 24.02.2017 / 28.08.2017 zum Bebauungsplan Südlich der Roßwälder Straße Gemarkung Notzingen, Flur Wellingen Planbereich Nr. 91.06 - Ergänzendes Verfahren nach 214
MehrBegründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)
Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der
MehrBauen im Außenbereich. Allianz für die Fläche
Allianz für die Fläche Sitzung des Trägerkreises am 16.12.2011 beim MKULNV in Düsseldorf Folie 1 Gliederung Ausgangslage: Bauliche Entwicklung im Außenbereich Einflussfaktoren für den baulichen Druck auf
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER
MehrAufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein Begründung Entwurf Stand: Öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher
MehrStart Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO
Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Waldliesborner Straße ", Ortsteil Liesborn Satzungstext und plan, Begründung
GEMEINDE WADERSLOH Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Waldliesborner Straße ", Ortsteil Liesborn Satzungstext und plan, Begründung Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)
MehrGesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005
Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
MehrS A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung)
Amtsblatt Nr. 11/2003 der Gemeinde Nordwalde vom 01.08.2003 Seite 1 03 S A T Z U N G über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung) vom 31. Juli 2003 Gemäß den 10 und
MehrGemeinde Fraunberg Bebauungsplan Im Osten von Bergham Begründung. 30. Juni architekturbüro pezold Wartenberg
Gemeinde Fraunberg Bebauungsplan Im Osten von Bergham Begründung 30. Juni 2017 architekturbüro pezold Wartenberg 2 Inhaltsverzeichnis 1 Planungsrechtliche Voraussetzungen... 4 1.1 Flächennutzungsplan der
MehrGemeinde Lohme. 3. Änderung des Flächennutzungsplans. Begründung Beschlussfassung: in Zusammenarbeit mit:
Gemeinde Lohme 3. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung 16.04.2012 Beschlussfassung: 25.10.2012 in Zusammenarbeit mit: INNOVATIVE PLANUNG ISR GmbH & Co. KG. Zur Pumpstation 1 42781 Haan Fon: 02129/566
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrGemeinde Weißensberg
Gemeinde Weißensberg Zugestellt am: Niederschrift über die öffentliche 24. Sitzung des Bauausschusses Weißensberg am 06.10.2016 im Sitzungszimmer des Rathauses Weißensberg Sitzungsbeginn: Sitzungsende:
MehrBegründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216
Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
MehrEXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße
EXPOSÉ Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de
Mehr