BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

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1 BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1

2 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des Plangebietes und der angrenzenden Bereiche 4. Bestehendes Planungsrecht / Raumordnung und Landesplanung 5. Künftiges Planungsrecht 6. Belange von Natur, Landschaft, Klima- und Bodenschutz 7. Verkehrliche Erschließung / Ver- und Entsorgung 8. Immissionsschutz 9. Altlasten 10. Denkmalschutz 2

3 Teil I Allgemeine städtebauliche Begründung 1 Erforderlichkeit der Planung Die Stadt Dülmen beabsichtigt, die bisherige Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Veranstaltung, Tagung, Gastronomie, Hotel in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Veranstaltung, Tagung, Gastronomie, Hotel, Soziale Einrichtungen und Anlagen zu ändern. Hintergrund der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Wunsch der Alexianer Werkstätten GmbH, in dem von ihnen betriebenen Sankt Barbara-Haus neben den heute schon dort vorhandenen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung im Bereich Gastronomie und Veranstaltungsbetrieb weitere Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich zu schaffen. Um diesem Wunsch zu entsprechen, ist es notwendig, die Zweckbestimmung des sonstigen Sondergebietes zu erweitern. Hierdurch wird die langfristige Entwicklung der bestehenden Einrichtung als Inklusionsbetrieb mit integrierten Werkstattarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung planungsrechtlich vorbereitet. Aufgrund der genannten Zielsetzung stellt sich die Frage nach alternativen Standorten und nach möglichen Potenzialen zur Innenverdichtung im Sinne des 1a Baugesetzbuch (BauGB) nicht. 2 Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,5 ha große Plangebiet befindet sich im südöstlichen Stadtgebiet von Dülmen, unmittelbar an der Lüdinghauser Straße. Das Plangebiet wird nördlich durch das Schulzentrum Dülmen, östlich durch die die Kreuzkapelle umgebende Grünfläche, westlich durch das neue Wohngebiet am Kapellenweg sowie südlich durch die Lüdinghauser Straße und die Bahnlinie Wanne - Bremen begrenzt. 3 Vorhandene Nutzung des Plangebietes und der angrenzenden Bereiche Das Plangebiet selbst wird aktuell durch das Sankt Barbara-Haus, einem Veranstaltungs- und Tagungsort sowie Gastronomiebetrieb genutzt. Im Umfeld des Änderungsbereiches befinden sich nördlich das Clemens-Brentano-Gymnasium sowie der Heilig- Kreuz Kindergarten und das Gelände des Kinderwohnheims. Westlich erstreckt sind ein überwiegend aus Einfamilienhäusern bestehendes Wohngebiet. Im Osten grenzt eine Grünfläche mit Kapelle an das Plangebiet an. Südlich des Plangebietes befinden sich die Lüdinghauser Straße und parallel die an dieser Stelle in Dammlage geführte Bahnlinie Wanne - Bremen. 3

4 4 Bestehendes Planungsrecht / Raumordnung und Landesplanung Der Bereich der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Regionalplan für das Münsterland als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Wie bereits erwähnt, stellt der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Dülmen das Plangebiet aktuell als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Veranstaltung, Tagung, Gastronomie, Hotel dar. Nördlich angrenzend ist der Bereich des Schulzentrums Dülmen als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Westlich angrenzend wird eine Grünfläche, östlich des Plangebietes eine Wohnbaufläche dargestellt. Südlich ist die Lüdinghauser Straße als Straßenverkehrsfläche und die Bahnlinie Wanne Bremen als Fläche für den Bahnverkehr dargestellt. 5 Künftiges Planungsrecht Bedingt durch die Zielsetzung der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes, weitere Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung durch die Etablierung eines Dienstleistungsbereichs zu schaffen und die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern, soll lediglich die Zweckbestimmung des heute schon vorhandenen sonstigen Sondergebietes erweitert werden. So ist als neue Darstellung künftig ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Veranstaltung, Tagung, Gastronomie, Hotel, Soziale Einrichtungen und Anlagen vorgesehen. Wie bereits erwähnt, soll hierdurch die langfristige Entwicklung der bestehenden Einrichtung als Inklusionsbetrieb mit integrierten, nicht dem produzierenden Gewerbe zuzuordnenden Werkstattarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung planungsrechtlich vorbereitet werden. 6 Belange von Natur, Landschaft, Klima- und Bodenschutz Da die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes nur auf die Erweiterung der Zweckbestimmung eines sonstigen Sondergebietes abzielt, geht von ihr kein weiterer Eingriff in Natur und Landschaft aus. Auch mit Blick auf den Klima- und Bodenschutz gehen mit der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes keine erheblichen nachteiligen Entwicklungen einher. 7 Verkehrliche Erschließung / Ver- und Entsorgung Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt wie schon gegenwärtig im wesentlichen direkt über die Lüdinghauser Straße sowie über den Kapellenweg. Für die Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann, da der Gebäudebestand bereits vorhanden ist, auf die vorhandenen Systeme zurückgegriffen werden. 4

5 8 Immissionsschutz Mögliche Immissionskonflikte, die sich aus der künftigen Darstellung des Flächennutzungsplanes ergeben, werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung betrachtet und - soweit erforderlich entsprechenden Regelungen unterzogen. 9 Altlasten Altlasten sind aufgrund der derzeitigen und der früheren Nutzung im Geltungsbereich der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu erwarten. 10 Denkmalschutz Im Plangebiet bestehen nach bisherigem Kenntnistand keine Bau- und Bodendenkmale sowie andere schutzwürdige Objekte im Sinne des Denkmalschutzgesetztes. Soweit jedoch archäologische Funde bzw. Befunde nicht grundsätzlich auszuschließen sind, wird in einem aus den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplanes entwickelten Bebauungsplan auf entsprechende denkmalschutzrechtliche Verhaltensanforderungen an die jeweiligen Grundstückseigentümer hingewiesen. Aufgestellt: Dülmen, den Dez. III / FB 61/612 i.v. gez. Leushacke (Stadtbaurat) 5

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