Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013"

Transkript

1 DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr (Mooswald) - vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB h i e r : Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss BA X X Anhörung Ortschaftsrat ( 70 Abs. 1 GemO): nein Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein Finanzielle Auswirkungen: nein Beschlussantrag: Der Bau- und Umlegungsausschuss beschließt gemäß Drucksache BA-13/015 die Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB im Stadtteil Mooswald für den Bereich zwischen dem Kreuzungsbereich Elsässer Straße / Allmendweg / Weidweg im Westen und dem Kreuzungsbereich Elsässer Straße / Falkenbergerstraße im Osten bestehend aus den Flst.Nrn. 6248/46, 6248/47, 6248/49 (Wegefläche), 6248/50, 6248/51, 6248/52, 9202, 9203, 9204, 9205 (Wegefläche), 9206, 9207, 9208, 9147, 9146, 9148, 9182 (Teilfläche Hutweg), 9201, 9124, 2970/4 (Teilfläche Elsässer Straße), 6240/68, 6240/69, 6240/76 (Teilfläche Weidweg) und 8989, Bezeichnung: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr

2 - 2 - DRUCKSACHE BA-13/015 Anlagen: 1. Lage des Plangebiets 2. Geltungsbereich (Entwurf) 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Mooswald und umfasst ca. 1,5 ha. Es erstreckt sich entlang der Elsässer Straße und umfasst den noch unbeplanten Bereich, der im Märkte- und Zentrenkonzept als Nahversorgungsbereich festgelegt ist. Dieser Bereich wird im Westen begrenzt durch den Kreuzungsbereich der Elsässer Straße mit dem Almendweg und dem Weidweg inklusive der angrenzenden Bauten und im Osten durch den Kreuzungsbereich Elsässer Straße / Falkenbergerstraße. Er besteht aus den Flst.Nrn. 6248/46, 6248/47, 6248/49 (Wegefläche), 6248/50, 6248/51, 6248/52, 9202, 9203, 9204, 9205 (Wegefläche), 9206, 9207, 9208, 9147, 9146, 9148, 9182 (Teilfläche Hutweg), 9201, 9124, 2970/4 (Teilfläche Elsässer Straße), 6240/68, 6240/69, 6240/76 (Teilfläche Weidweg) und Ausgangslage In der Elsässer Straße 59 ist ein Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Ladenlokals in ein Wettlokal mit Verweildauer gestellt worden. Die Einrichtung ist bereits ohne Genehmigung in Betrieb genommen. Entscheidungstermin für den Bauantrag ist der Der Standort des Wettbüros liegt nach der Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) 2020 in einer Wohnbaufläche. Dieser Bereich ist nicht überplant. Für ihn bestimmt sich damit die zulässige Art der Nutzung alleine nach 34 Baugesetzbuch (BauGB). Der unbeplante Bereich ist u. a. gekennzeichnet durch mischgebietstypische Nutzungen im Erdgeschoss und Wohnnutzungen in den Obergeschossen. Die Planung geht davon aus, dass dieser Bereich als Nahversorgungszentrum zu betrachten ist, das derzeit schon in keinem stabilen Zustand ist. Durch entsprechende Planung soll dieses Zentrum gestärkt werden. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, welche Gebietsausweisung für das Plangebiet (Mischgebiet oder ggf. allgemeines Wohngebiet) möglich ist. 3. Städtebauliche Zielsetzung 3.1 Allgemeines Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat am mit der Drucksache G-10/086 über die zunehmende Anzahl von Anträgen zur Errichtung von Spielhallen im Stadtgebiet berichtet, von denen ein Teil genehmigt werden musste. Der Gemeinderat kam zu der Überzeugung, dass eine gezielte Steuerung der Standorte dieser Spielhallen über das von 1991 bis 2005 für gewerblich geprägte Gebiete entwickelte Vergnügungsstättenkonzept hinaus erforderlich ist, um

3 - 3 - DRUCKSACHE BA-13/015 die Standorte derartiger Anlagen zu steuern. Bereits 1991 waren im Rahmen der Märkte- und Vergnügungsstättenkonzeption drei Standorte für die Ansiedlung von Spielhallen angedacht: Die Bereiche Bismarckallee (Teilbereich), Leo- Wohleb-Straße und Humboldtstraße. Diese Konzeption erlaubte eine frühzeitige Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung beauftragt, das Vergnügungsstättenkonzept insbesondere unter dem Aspekt einer Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen im gesamten Stadtgebiet zu überarbeiten. Ziel des Konzeptes sollte es sein, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Spielhallen weiter zu beschränken und diese Anlagen nur noch in Einzelfällen an geeigneten Orten zuzulassen. Das Konzept wurde durch ein externes Büro erarbeitet. 3.2 Allgemeine Begründung Der Gemeinderat hat auf der Grundlage des Gutachtens und der darin enthaltenen Bewertungen im Rahmen der Funktions- und Standortanalyse folgendes Konzept beschlossen (siehe Anlage 3 zur Drucksache G-12/127): In den Stadtteilzentren wird der Ausschluss von Wettbüros/Spielhallen - zum Schutz der Wohnnutzungen, - zum Schutz der sozialen Einrichtungen, - zum Schutz der Nahversorgungsfunktion, - zum Schutz der Angebotsvielfalt von traditionellen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben in den Geschäftslagen und - zum Schutz von Trading-Down-Tendenzen erfolgen. Diese Stadtteilzentren weisen - mit Ausnahme des Stadtteilzentrums Oberwiehre/Oberau - lediglich Nahversorgungscharakter auf und sind teilweise durch Leerstände, kleinteilige Betriebsstrukturen, Besatzlücken, hohes Verkehrsaufkommen und eingeschränkte städtebauliche Qualitäten geprägt. In den Mischgebieten der Kernstadt und in den Ortschaften erfolgt der Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros - zum Schutz der Wohnnutzungen, - zum Schutz der sozialen Einrichtungen (z.b. Schulen, Kindergärten), - zum Schutz des Stadt- und Ortsbildes, - zum Schutz des Bodenpreisgefüges, - zum Schutz der Versorgungsfunktionen, - zum Schutz von Trading-Down-Tendenzen. Das Gleiche gilt wegen der zum Teil sehr unterschiedlichen Prägung bzw. Umgebungsnutzung für die unbeplanten gewerblich geprägten Gebiete. So sind viele Bereiche von Wohnnutzungen umgeben; teilweise befinden sich öffentliche und soziale Einrichtungen, Einzelhandelsnutzungen und Dienstleistungsbetriebe in der Nähe. Spielhallen und Wettbüros sind daher auch in diesen Gebieten

4 - 4 - DRUCKSACHE BA-13/015 - zum Schutz der bestehenden Gewerbebetriebe, - zur Wahrung des Gebietstyps, - zum Schutz der benachbarten Wohnnutzung, - zum Schutz der öffentlichen / sozialen Einrichtungen und - zum Schutz des Bodenpreisgefüges auszuschließen. Der Gemeinderat hat die Bewertung des Gutachtens nachvollzogen, dass nur bestimmte Bereiche der Innenstadt von Freiburg eine städtebaulich-funktionale Struktur aufweist, die die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros vertragen könnte. Aufgrund der vorhandenen städtebaulich-funktionalen Struktur bieten sich bestimmte Bereiche der Innenstadt von Freiburg und insbesondere der Hauptgeschäftsbereich in der Kaiser-Joseph-Straße, für die Definition eines Zulässigkeitsbereiches für Spielhallen und Wettbüros an. Der Gemeinderat ist deshalb der Empfehlung des Gutachtens gefolgt, Spielhallen und Wettbüros nur noch in einem abgegrenzten Bereich der Innenstadt ausnahmsweise zuzulassen (siehe Anlage 4 der Drucksache G-12/127). In allen anderen Bereichen sind diese auszuschließen. Die Gründe liegen in der nahezu monozentrischen - auf die Innenstadt ausgerichteten - Struktur, die aufgrund ihrer städtebaulichen und funktionalen Attraktivität über eine erhebliche regionale und überregionale Ausstrahlung verfügt. Die Stadtteilzentren sind im Verhältnis zur Innenstadt dagegen schwach entwickelt. Deshalb ist die Innenstadt und hier insbesondere die Hauptlage der Kaiser-Joseph-Straße geeignet, Spielhallen und Wettbüros aufzunehmen. Allerdings gilt dies nur für Bereiche mit den höchsten Bodenrichtwerten. Für diesen Teilbereich ist davon auszugehen, dass weitere Vergnügungsstätten keinen Trading-Down-Effekt auszulösen vermögen, soweit die nachfolgenden planerischen Aspekte im Rahmen der Feinsteuerung beachtet werden. Deshalb sollen Spielhallen und Wettbüros in der Innenstadt im Bereich der Kaiser-Joseph-Straße bis zum Martinstor und der Rathausgasse im Unter- oder Obergeschoss ausnahmsweise zugelassen werden. Als Mindestabstand zwischen den einzelnen Einrichtungen werden 500 Meter festgelegt. Damit wird auch der im Landesglücksspielgesetz geregelte Abstand zwischen den Spielhallen für das Planungsrecht aufgegriffen und im städtischen Spielhallenkonzept umgesetzt. Bei Sichtbeziehungen muss über die Entfernung ggf. unter Einbeziehung weiterer städtebaulicher Aspekte eine gesonderte Betrachtung erfolgen. Regelungen zur Gestaltung und Wirkung von Vergnügungsstätten über Sondernutzungs- und Gestaltungssatzungen sollen ergänzend eine Beeinträchtigung des Stadt- und Straßenbildes verhindern und zur städtebaulichen und gestalterischen Integration der Spielhallen beitragen. Darüber hinaus sollen Standorte in der Eisenbahnstraße, in der Bismarckallee und im Bereich des Bahnhofs gesichert werden. Von diesen Standorten kann aufgrund der Vorgaben des 500 Meter-Abstandes nur ein Teil in ihrem Bestand geschützt bzw. planungsrechtlich gesichert werden. Hier ist über die erforderliche Reichweite einer Absicherung im Bestand gemäß 1 Abs. 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu entscheiden. Zusätzliche Spielhallen in diesem Bereich sollen nicht genehmigt werden.

5 - 5 - DRUCKSACHE BA-13/015 In allen anderen Bereichen erfolgt ein Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros. Bestehende Anlagen genießen baurechtlichen Bestandschutz; sie dürfen allerdings nicht mehr erweitert werden. Unabhängig von der gewerberechtlichen Betrachtung erlischt der Bestandschutz bei längerer Aufgabe der Nutzung. Die Umsetzung der Empfehlung des Gutachtens, Ausnahmen für Tanzlokale / Diskotheken in publikumsorientierten Gewerbelagen, Kerngebieten und gewerblich geprägten Mischgebieten zuzulassen, kommt für das vorliegende Plangebiet wegen seiner Gebietsstruktur nicht in Betracht. 3.3 Inhalte der Planung Ziel ist, im Planbereich die unter Nr. 3.2 beschriebene Konzeption umzusetzen. Auf der Grundlage der beschriebenen Zielsetzung, die der Gemeinderat am beschlossen hat (siehe Drucksache G-12/127), sollen im Plangebiet Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Zu den unzulässigen Einrichtungen gehören auch Wettbüros, Spiel- und Automatenhallen sowie ähnliche Unternehmen im Sinne der 29 ff. Gewerbeordnung (GewO). Ein Ausschluss im Plangebiet dient dem Schutz der vorhandenen Gebietsstruktur, insbesondere für Wohnnutzungen, der vorhandenen gewerblichen Kleinstruktur und der Stärkung des vorhandenen schwach ausgeprägten Nahversorgungszentrums im Westen des Stadtteils Mooswald. Dadurch kann auch einem Trading-Down- Effekt entgegengewirkt werden. In der zukünftigen Planung wird die Mischung aus Wohnen in den Obergeschossen und Nutzung der Erdgeschosszonen für nahversorgungsrelevante Einrichtungen und gastronomische Nutzungen aufgegriffen und gefestigt. Im Bebauungsplan soll die bisherige Nutzung aufgenommen werden, die im weiteren Verfahren noch konkretisiert werden muss. Vergnügungsstätten sollen wie erwähnt ausgeschlossen werden. Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich künftig für den unbeplanten Bereich voraussichtlich auch weiterhin nach 34 BauGB. 4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Freiburg als Wohnbaufläche dargestellt. Bei Festsetzung eines Mischgebiets ist ein Änderungsverfahren durchzuführen, sofern eine Berichtigung (in Abhängigkeit von der Größe) nicht ausreicht. 5. Durchführung eines vereinfachten Verfahrens Es liegt ein sog. einfacher Bebauungsplan vor, in dem die Art der Nutzung nach 34 BauGB (Wohn- bzw. Mischgebiet - siehe unter Nr. 3.3) im Bebauungsplan festgesetzt wird und der Regelungen bzw. Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der im Gebiet zugelassenen Nutzungen erfährt, der aber keine weiteren qualifizierten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und zu den örtlichen Verkehrsflächen enthält. Vor-

6 - 6 - DRUCKSACHE BA-13/015 haben im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans werden nach der Art der Gebietsfestsetzung und im Weiteren nach 34 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB aufgestellt. Nach 13 Abs. 1 BauGB liegen die Voraussetzungen zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens vor, da - sich durch die Aufstellung der Bebauungsplans der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert, - durch den alleinigen Ausschluss bestimmter Einrichtungen keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung besteht bzw. nicht vorbereitet oder begründet wird, - keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Bei der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird. 6. Weiteres Verfahren Für das beantragte Wettbüro soll nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Sicherung der Planungsabsichten ein Zurückstellungsantrag nach 15 BauGB gestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird im Laufe des Jahres 2013 weitergeführt. Ansprechpartner/in sind Herr Lang, Stadtplanungsamt, Tel.: 0761/ , und Frau Recker, Rechtsamt, Tel.: Bürgermeisteramt -

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung - Vorblatt - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan r. 940 - Alte Wittener Straße - hier: a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur

Mehr

Richtlinien. der Stadt Ettlingen über die Gestaltung privater Möblierung in der Innenstadt in Ettlingen

Richtlinien. der Stadt Ettlingen über die Gestaltung privater Möblierung in der Innenstadt in Ettlingen Richtlinien der Stadt Ettlingen über die Gestaltung privater Möblierung in der Innenstadt in Ettlingen () vom 27.11.2013 Vorwort/Vorblatt Die Gestaltung des öffentlichen Raums im Zentrum einer Stadt ist

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme Bezirksamt

Mitteilung zur Kenntnisnahme Bezirksamt Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt Beratungsfolge: Datum Gremium 20.02.2008 Bezirksverordnetenversammlung

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.

Mehr

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Bürgerinformation Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Elchesheim-Illingen, 04.07.2013 Dr. Hansjörg Melchinger, Karlsruhe und Gliederung Ausgangssituation / Hintergrund

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

Personalentwicklung. Umfrage zur Personalentwicklung. Februar 2014. Cisar - consulting and solutions GmbH. In Zusammenarbeit mit

Personalentwicklung. Umfrage zur Personalentwicklung. Februar 2014. Cisar - consulting and solutions GmbH. In Zusammenarbeit mit Personalentwicklung Umfrage zur Personalentwicklung Februar 2014 In Zusammenarbeit mit Cisar - consulting and solutions GmbH Hintergrund Cisar hat im Auftrag von ADP bei ca. 75 kleinen, mittleren und Großunternehmen

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

RUNDE TISCHE /World Cafe. Themen

RUNDE TISCHE /World Cafe. Themen RUNDE TISCHE /World Cafe Themen A. Erfahrungen - Erfolge und Stolpersteine B. Marketing/Kommunikation C. Finanzierung/Förderungen D. Neue Ideen für sanft mobile Angebote/Projekte in der Zukunft A. Erfahrungen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

Stadt Friedrichshafen

Stadt Friedrichshafen Stadt Friedrichshafen GESTALTUNGSKONZEPT FÜR DIE MÖBLIERUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES Zustimmung durch den Gemeinderat am 18.04.2011 01.03.2011 C:\Dokumente und Einstellungen\mangold\Lokale Einstellungen\Temporary

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste

Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste Greven, Februar 2011 Einleitung Die Stadt Greven hat 2010 ein Integriertes Klimaschutzkonzept mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der formulierten Klimaschutzziele

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Berichtsvorlage. Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt

Berichtsvorlage. Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt Universitätsstadt Tübingen Vorlage 705/2011 Fachbereich Planen Entwickeln Liegenschaften Datum 09.09.2011 Uwe Wulfrath / Tim von Winning, Telefon: 204-2621 Gesch. Z.: 7/wi Berichtsvorlage zur Behandlung

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

bbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

bbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben. bbzl Von: bbkh Gesendet: Freitag, 23. August 2013 08:07 An: bbzl Betreff: WG: Antwort auf Ihr Schreiben vom 01.07.2013 Von: Info - GRÜNE Bundestagsfraktion [mailto:info@gruene-bundestag.de] Gesendet: Donnerstag,

Mehr

Personalentwicklung im Berliner Mittelstand. Darstellung der Studienergebnisse Berlin, 12.02.2008

Personalentwicklung im Berliner Mittelstand. Darstellung der Studienergebnisse Berlin, 12.02.2008 Personalentwicklung im Berliner Mittelstand Darstellung der Studienergebnisse Berlin, 12.02.2008 Gliederung 1. Ausgangssituation.3 2. Die Studie..4 3. Zentrale Ergebnisse...5 4. Bewertung der Ergebnisse.7

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Stadt Waren (Müritz) Heilbad Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Forschen - Schreiben - Lehren

Forschen - Schreiben - Lehren Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug

SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug Gurttragvorschriften Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat mehrere Änderungen beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen und Schulbussen noch

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft Weinstadt, 20.06.2012, Schnaiter Halle Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangssituation nach dem bestehenden

Mehr

Flächen für Handel und Gewerbe - Wirtschaftliche Prosperität bei verminderter Flächeninanspruchnahme?

Flächen für Handel und Gewerbe - Wirtschaftliche Prosperität bei verminderter Flächeninanspruchnahme? Flächen für Handel und Gewerbe - Wirtschaftliche Prosperität bei verminderter Flächeninanspruchnahme? Ass. jur. Tine Fuchs, DIHK Berlin, Referatsleiterin Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Planungsrecht

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger

Mehr

Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen. Geiser & von Oppen

Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen. Geiser & von Oppen Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen Seite 1 Inhaltsübersicht Vergütungsfähigkeit von Freiflächenanlagen - Übersicht Hemmnisse und Handlungsoptionen

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne

Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne 6 Grundstücke für Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser In der Welheimer Mark provisionsfrei Grundstücksgrößen Alles auf einen Blick Grundstück A Flurstück

Mehr