Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld
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- Hansi Fürst
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1 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener Land Oberbayern Gemarkung: Heining Flurnummern: 117, 128, 129, 787, 898, 899, 904, 908, 908/6, 909, 910, 924 Bebauungsplan: Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage ( Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld ) Planfertiger: ImmoAG Projektentwicklung Hauptstraße Ismaning Grünordnung: Büro Umwelt und Planung Landschaftsarchitekten Kaiserstraße Rosenheim Plandatum:
2 - 2 - Inhalt: 1. Geltungsbereich 2. Planungs- und Baurecht 3. Anlass und Vorhaben 4. Lage, Größe und Beschaffenheit des Gebietes 5. Geplante Nutzung 6. Erschließung und technische Versorgung 7. Immissions- und Umweltschutz 8. Grünordnung 9. Denkmalschutz 1. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurnummern 129, 908 und 909 sowie Teile der Flurnummern 117, 128, 787, 898, 899, 904, 908/6, 910 und 924 der Gemarkung Heining in der Stadt Laufen und hat eine Fläche von ca. 10,49 ha. 2. Planungs- und Baurecht Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Laufen ist der gegenständliche Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Parallel zur Aufstellung dieses Bebauungsplans führt die Stadt Laufen gemäß Beschluss des Stadtrats vom eine Änderung ihres Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan durch, durch die die Darstellung des gegenständlichen Bereichs in Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage geändert wird. 3. Anlass und Vorhaben Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in der Sitzung vom die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld beschlossen. Der Bebauungsplan wird als Vorhaben- und Erschließungsplan nach 12 BauGB durchgeführt. Ein Durchführungsvertrag mit Rückbauverpflichtung und Kostenübernahmeverpflichtung für den Vorhabensträger wird bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Planungsrechtlich festgesetzt werden die Bauflächen für die Freiflächenphotovoltaikanlage mit den zugehörigen Nebenanlagen (wie Wechselrichter, Mittelspannungstrafo, Verkabelung, Fahrtwege und Zaun) sowie das Maß der baulichen Nutzung. In den Festsetzungen der Grünordnung werden die Eingrünung und weitere minimierende Maßnahmen für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild festgelegt.
3 Lage, Größe und Beschaffenheit des Gebiets Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Laufen, zwischen den Gemeindeteilen Lepperding und Gastag, und umfasst die Flurnummern 129, 908 und 909 sowie Teile der Flurnummern 117, 128, 787, 898, 899, 904, 908/6, 910 und 924 der Gemarkung Heining. Es befindet sich zu beiden Seiten der Bahnstrecke Mühldorf-Freilassing. Im Norden grenzt die freie Feldflur auf den verbleibenden Teilen der Flurnummern 117 und 787 an, im Osten die freie Feldflur auf den verbleibenden Teilen der Flurnummern 117, 128, 910 und 924. Die südliche Grenze bilden zum einen die südliche Grenze der Flurnummer 908, zum anderen die freie Feldflur auf den Flurnummern 908/6 und 924. Westlich begrenzt wird das Plangebiet von der freien Feldflur auf den verbleibenden Teilen der Flurnummern 787, 898 und 899 sowie von der östlichen Grenze der Flurnummer 902. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10,49 ha. Die Aufstellfläche für Photovoltaikmodule wird ca. 8,84 ha betragen. Die Ausdehnung der Fläche (Abstand der entferntesten Punkte) beträgt in Nord-Süd- Richtung ca. 715 m und in Ost-West-Richtung ca. 330 m. Flächenbilanz: Geltungsbereich des Bebauungsplans: ca. 10,49 ha davon: Baufläche: ca. 8,84 ha Pflegeweg: Eingrünung: Abstandsgrün neu zu errichtender Feldweg ca. 0,83 ha ca. 0,54 ha ca. 0,13 ha ca. 0,15 ha 5. Geplante Nutzung Vorgesehen ist eine fest aufgeständerte Freiflächenphotovoltaikanlage in Reihenaufstellung der Module mit den notwendigen Wechselrichtern zur Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom. Die PV-Anlage wird vollständig mit einem grünen Maschendraht- oder Drahtgitterzaun mit einer maximalen Höhe von 2,20 m eingefriedet. Um den Durchlass von Kleintieren zu ermöglichen, ist ein Abstand von mindestens 20 cm zum Boden freizuhalten.
4 Erschließung und technische Versorgung Technisch sicherzustellen ist die Einspeisung des Stroms der Photovoltaikanlage in das Netz des zuständigen Netzbetreibers. Es ist zulässig, die Verkabelung der Anlage unterirdisch zu verlegen. Die verkehrliche Erschließung des Gebietes ist über die vorhandenen Feldwege gesichert. Sämtliche Wege zur Erschließung der Anlage innerhalb und außerhalb des Planungsgebiets müssen so ausgeführt werden, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit Feuerwehrfahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. 7. Immissions- und Umweltschutz Von der Anlage gehen keine Schadstoffemissionen aus. Ebenso sind weder Lärmemissionen noch elektrische oder magnetische Felder zu erwarten, welche Einfluß auf die nächstgelegene Wohnbebauung haben könnten. Die Anlage wird durch die neu zu pflanzende Eingrünung weitgehend ins Landschaftsbild integriert. Die sonstigen Belange des Umweltschutzes werden im separat beiliegenden Umweltbericht behandelt. 8. Grünordnung Die Fläche unter den Modulen ist als extensive Begrünung mit kräuterreichem Saatgut anzulegen und regelmäßig zu mähen oder mit Schafen zu beweiden. Das Mähgut muss abtransportiert werden. Die Eingrünung der umzäunten Baufläche in Norden, Süden und Westen wird mittels einer 2-reihigen Strauchpflanzung ausgeführt. Der innerhalb der Umzäunung umlaufende Pflegeweg ist wasserdurchlässig als Schotter-/Wiesenweg auszuführen. Bezüglich des Ausgleichs für die Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichsflächen hergestellt. Die Lage der Ausgleichsflächen und die genaue Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen werden ausführlich im separat beiliegenden Umweltbericht erläutert.
5 Denkmalschutz Der Geltungsbereich liegt nicht im Bereich eines bekannten und amtlich kartierten Bodendenkmals. Sollten Bodendenkmäler bei der Verwirklichung des Vorhabens zu Tage treten, unterliegen diese der Meldepflicht an die Untere Denkmalschutzbehörde oder an das Landesamt für Denkmalpflege. Der Baubeginn ist 14 Tage vorher beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Stadt: Laufen, den Planfertiger: Ismaning, den Hans Feil, Erster Bürgermeister ImmoAG Projektentwicklung
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