Schalltechnische Untersuchung
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- Robert Esser
- vor 8 Jahren
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1 Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr /01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG - Wenker Vermögensverwaltung GbR Hauskamp Gronau-Epe Bearbeiter: Jürgen Gesing, Dipl.-Ing. Jens Rienermann, Dipl.-Met. Datum: Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen Bundesweit bekannt gegebene Messstelle nach 26 BImSchG Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH Gartenstraße Gronau Tel.: Fax: mail@wenker-gesing.de
2 Seite 2 von Zusammenfassung Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung eines bestehenden Discountmarktes an der Tecklenburger Straße 12 in Lengerich plant die Stadt Lengerich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Kirchpatt, 1. Abschnitt" zur Ausweisung einer Misch- und Sondergebietsfläche. Im Auftrag der WVG - Wenker Vermögensverwaltung GbR als Grundstückseigentümerin waren die auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einwirkenden Verkehrslärmimmissionen zu ermitteln, zu beurteilen und immissionsschutzrechtliche Festsetzungen für den Bebauungsplan vorzuschlagen. Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die nach Beiblatt 1 zu DIN für Verkehrslärmimmissionen in Mischgebieten anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts in Teilen des Plangebietes eingehalten, insbesondere im Nahbereich der Tecklenburger Straße jedoch auch überschritten werden (siehe Lärmkarten der Anlagen 2 und 3). Hiernach ergeben sich zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen entsprechend der Lärmpegelbereiche IV und V (siehe Kap. 6). Darüber hinaus sind in den Teilbereichen mit Nacht-Beurteilungspegeln von mehr als 45 db(a) für Schlafräume und Kinderzimmer, die auch als Schlafräume genutzt werden, schallgedämmte, eventuell fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Diese schalltechnische Untersuchung wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit größter Sorgfalt erstellt. Sie umfasst 16 Seiten und 4 Anlagen. 1 Gronau, den WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH ENTWURFSFASSUNG Jürgen Gesing, Dipl.-Ing. i. V. Jens Rienermann, Dipl.-Met. 1 Die Vervielfältigung dieses Berichts ist nur dem Auftraggeber zum internen Gebrauch und zur Weitergabe in Zusammenhang mit dem Untersuchungsobjekt gestattet.
3 Seite 3 von 16 Inhalt 1. Zusammenfassung Situation und Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Emissionsdaten des öffentlichen Straßenverkehrs Berechnung der Geräuschimmissionen Berechnungsergebnisse Verkehrsbedingte Beurteilungspegel Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Vorschlag für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Grundlagen und Literatur Anlagen... 16
4 Seite 4 von 16 Abbildungen Abb. 1: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes... 5 Abb. 2: Vorschlag der Stadt Lengerich zur Flächenaufteilung des Plangebietes /9/... 6 Tabellen Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte gem. Beiblatt 1 zu DIN Tab. 2: Verkehrsbelastungsdaten /7/... 9 Tab. 3: Ausgangsdaten für die Lärmberechnung... 9 Tab. 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN Tab. 5: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / S G nach DIN 4109, Tab
5 Seite 5 von Situation und Aufgabenstellung Im Rahmen des vom Rat der Stadt Lengerich beschlossenen Einzelhandelskonzeptes wurde der Standort "Tecklenburger Straße" als Nahversorgungsstandort festgelegt, da er für den westlichen Siedlungsbereich sowie die hier liegenden Neubauflächen eine wichtige Versorgungsfunktion übernimmt. Um den Nahversorgungsstandort "Tecklenburger Straße" langfristig zu sichern und somit den drohenden Verlust der Nahversorgung für den westlichen Siedlungsbereich abzuwenden, ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche in Richtung Großflächigkeit (Verkaufsfläche > 800 m²) unabdingbar /8/. Voraussetzung für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb an diesem Standort ist die Schaffung von Baurecht. Da dieser Bereich als unbeplanter Innenbereich gem. 34 BauGB /2/ zu beurteilen ist, ist für die Realisierung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Fläche ist ca. 0,8 ha groß und umfasst die Flurstücke Flur 120, Nr. 137, 138, 328 und 352 /8/. Im Auftrag der WVG - Wenker Vermögensverwaltung GbR als Grundstückseigentümerin waren die auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einwirkenden Verkehrslärmimmissionen zu ermitteln, zu beurteilen und immissionsschutzrechtliche Festsetzungen für den Bebauungsplan vorzuschlagen. In Abbildung 1 ist eine Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes dargestellt, Abbildung 2 zeigt einen Vorschlag der Stadt Lengerich zur Aufteilung des Plangebietes in eine Misch- und eine Sondergebietsfläche /9/. Plangebiet Abb. 1: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes ( Kreis Steinfurt u.a.)
6 Seite 6 von 16 Abb. 2: Vorschlag der Stadt Lengerich zur Flächenaufteilung des Plangebietes /9/
7 Seite 7 von Beurteilungsgrundlagen Die DIN /5/ gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung und führt hierzu im Beiblatt 1 /6/ schalltechnische Orientierungswerte als Zielvorstellungen an. Nach Beiblatt 1 müssen Lärmvorsorge und Lärmminderung "[...] deshalb auch durch städtebauliche Maßnahmen bewirkt werden. Voraussetzung dafür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen." Die Einhaltung oder Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte "[...] ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen." Bei der Planung von Straßen und Schienenwegen ist grundsätzlich die Einhaltung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN anzustreben. Der der Tecklenburger Straße zugewandte Teil des Plangebietes soll gem. dem Entwurf der Flächenaufteilung /9/ als Mischgebiet (MI), der hintere Teil des Plangebietes als Sondergebiet eingestuft werden. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen werden daher die in Tabelle 1 genannten Orientierungswerte zu Grunde gelegt. Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte gem. Beiblatt 1 zu DIN Gebietseinstufung Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN [db(a)] tags nachts Dorf- und Mischgebiete (MI) bzw. 45 *) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 *) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere Wert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
8 Seite 8 von 16 Das Beiblatt 1 zu DIN nennt folgende Hinweise für die Anwendung der Orientierungswerte: "Die [...] genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen [...] zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange [...] zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. [...] In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte [...] und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes [...] sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden." Die schalltechnischen Orientierungswerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags nachts Uhr Uhr und gelten entsprechend für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden tags bzw. 8 Stunden nachts. Neben Aufenthaltsräumen (Wohn- und Schlafräume, Büros u. ä.) in Gebäuden sind auch Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen) vor zu hohen Lärmbeeinträchtigungen zu schützen. Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Straßen (hier: Tecklenburger Straße) werden nach den RLS-90 /3/ berechnet.
9 Seite 9 von Emissionsdaten des öffentlichen Straßenverkehrs Die Berechnung der Verkehrslärmemissionen von der Tecklenburger Straße (K 2) erfolgt auf Basis der Straßenverkehrszählung NRW 2010 /7/, insbesondere der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV), der prozentualen Lkw-Anteile im Tages- und Nachtzeitraum sowie der auf dem betreffenden Abschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Tab. 2: Verkehrsbelastungsdaten /7/ Straßenabschnitt DTV [Kfz/24h] Tageszeitraum ( Uhr) Nachtzeitraum ( Uhr) zul. Höchstgeschw. p t [%] p n [%] v max [km/h] Tecklenburger Straße (K 2) TK/ZST.-Nr ,8 2,2 50 Die Korrektur für die Ausführung der Fahrbahnoberfläche wird gemäß Tabelle 4 der RLS-90 mit D StrO = 0 db(a) für nicht geriffelten Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt berücksichtigt. Um Verkehrsschwankungen oder einer möglichen künftigen Verkehrssteigerung Rechnung zu tragen, wird die maßgebende Verkehrsstärke der Tecklenburger Straße für die schalltechnische Berechnung pauschal um 10 % erhöht. Für die schalltechnische Untersuchung ergeben sich damit die in Tabelle 3 dargestellten Ausgangsdaten. Tab. 3: Ausgangsdaten für die Lärmberechnung Straßenabschnitt Tageszeitraum ( Uhr) Nachtzeitraum ( Uhr) M t p t L m,e M n p n L m,e [Kfz/h] [%] [db(a)] [Kfz/h] [%] [db(a)] Tecklenburger Straße (K 2) TK/ZST.-Nr ,8 60,2 99 2,2 52,4
10 Seite 10 von Berechnung der Geräuschimmissionen Die Berechnung der Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90). Zur Berechnung des Mittelungspegels L m von einem Fahrstreifen wird dieser beim Teilstückverfahren nach Nr der RLS-90 in annähernd gerade Teilstücke i unterteilt. Die Teilstücke sind so zu wählen, dass über die Länge jedes Einzelnen die Emission und die Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Der Emissionsort wird in der Mitte des Teilstückes in 0,5 m Höhe über dem Fahrstreifen angenommen. Die Länge l i eines Teilstückes darf höchstens 0,5 s i sein, wobei s i der Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort ist. Der Mittelungspegel L m,i von einem Teilstück ist L m,i = L m,e + D I + D S + D BM + D B mit L m,e D I D S D BM D B Emissionspegel für das Teilstück Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstück-Länge: D I = 10 lg (l) Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten Der Emissionspegel L m,e ist L m,e = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E mit (25) L m D v D StrO D Stg D E Mittelungspegel in einem horizontalen Abstand von 25 m Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Zuschlag für Steigungen und Gefälle Korrektur nur bei Spiegelschallquellen Für jedes Teilstück i ist der Mittelungspegel L m,i getrennt zu berechnen und energetisch zum Mittelungspegel zusammenzufassen: L m 10 lg 10 i 0,1 Lm,i
11 Seite 11 von 16 Der Beurteilungspegel L r von einer Straße ist dann: mit L L r L m K m K Mittelungspegel einer Straße Zuschlag für erhöhte Störwirkungen von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen Im vorliegenden Fall werden die schalltechnischen Berechnungen für die ebenerdigen Außenwohnbereiche (Terrassen, Freisitze etc.) sowie für die laut Planunterlagen /13/ mögliche Anzahl an Geschossen (Voll- und Teilgeschosse) durchgeführt. Es wird eine Erdgeschoss-Fußbodenhöhe (EFH) von 0,50 m über Gelände (z. B. Sockelhöhe der Gebäude) angenommen. Die daraus resultierenden nachfolgend aufgeführten Immissionshöhen entsprechen bei einer Geschosshöhe von 2,80 m den Vorgaben gemäß Kap. 2 der RLS-90, wonach als Immissionshöhe die Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes anzunehmen ist. Bei Außenwohnbereichen gilt eine Höhe von 2,0 Metern über der Mitte der als Außenwohnbereich genutzten Fläche. Außenwohnbereiche (ebenerdig) 2,00 m über Gelände (ü. G.) Erdgeschoss (EG) 3,30 m ü. G. 1. Obergeschoss (1.OG) 6,10 m ü. G. Die Immissionspegel werden für die o. g. Immissionshöhen flächenhaft berechnet (Lärmkarten). Das Rechenraster beträgt 1 m x 1 m. Pegelerhöhungen und -minderungen infolge von Reflexionen und Abschirmungen durch Bestandsgebäude innerhalb des Geltungsbereiches werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Bei der schalltechnischen Berechnung wird für jeden Immissionspunkt richtlinienkonform eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind- und Temperaturinversions-Situation in Ansatz gebracht. Die Lärmberechnung erfolgt mit Hilfe des Computerprogramms CadnaA /10/, das auch die Unterteilung der Fahrstreifen in die erforderlichen Teilstücke vornimmt.
12 Seite 12 von Berechnungsergebnisse 6.1 Verkehrsbedingte Beurteilungspegel In den Anlagen 2 und 3 dieser Untersuchung sind die für den Tages- und Nachtzeitraum berechneten verkehrsbedingten Beurteilungspegel in Form von Lärmkarten dargestellt. Die Berechnungen erfolgten dabei für die in Kapitel 5.1 genannten Aufpunkthöhen. Für das Plangebiet ergeben sich verkehrsbedingte Beurteilungspegel von 50 db(a) bis 66 db(a) im Tageszeitraum ( Uhr) und 42 db(a) bis 58 db(a) im Nachtzeitraum ( Uhr). Das Maß der Verkehrslärmeinwirkungen hängt dabei vorrangig von der Entfernung zur Tecklenburger Straße sowie der Aufpunkthöhe ab. Die nach Beiblatt 1 zu DIN für Mischgebiete (MI) anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte von tags 60 db(a) und nachts 50 db(a) werden somit in Teilen des Plangebietes überschritten. Aufgrund der vorgenannten Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte sind im Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, die in Kapitel 6.3 näher erläutert werden. 6.2 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm erfolgt die Bestimmung der Lärmpegelbereiche nach Nr. 5.5 der DIN 4109 unter Zugrundelegung des "maßgeblichen Außenlärmpegels". Ist die Geräuschbelastung auf mehrere gleich- oder verschiedenartige Quellen (hier: Verkehr und Gewerbe) zurückzuführen, so berechnet sich der "maßgebliche Außenlärmpegel" aus den einzelnen "maßgeblichen Außenlärmpegeln nach Gleichung (1) der DIN Im Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen "maßgeblichen Außenlärmpegel in Kauf genommen. In der Anlage 4 sind die als Summenpegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm ermittelten "maßgeblichen Außenlärmpegel" dargestellt. Die für den Tageszeitraum berechneten Beurteilungspegel durch Straßenverkehr wurden dabei entsprechend Nr der DIN 4109 um 3 db(a) erhöht, für die Gewerbelärmimmissionen ist nach Nr der DIN 4109 der nach der TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie angegebene Tag- Immissionsrichtwert berücksichtigt. Zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 ergeben sich im vorliegenden Fall die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen entsprechend der Lärmpegelbereiche IV und V.
13 Seite 13 von 16 Nach Tabelle 8 der DIN 4109 ergeben sich für die Außenbauteile somit folgende erforderliche resultierende Schalldämm-Maße R' w,res : Tab. 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" [db(a)] Aufenthaltsräume in Wohnungen u. ä. Büroräume u. ä. erf. R' w,res des Außenbauteils [db] I II III IV V Farbdarstellung in den Lärmkarten Das resultierende bewertete Bauschalldämm-Maß R' w,res ist in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes S (W+F) zur Grundfläche des Raumes S G nach Tabelle 9 der DIN 4109 zu erhöhen oder zu vermindern: Tab. 5: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / S G nach DIN 4109, Tab. 9 S (W+F) / S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 Korrektur S (W+F) : Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m² S G : Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m² Da bei Außenlärmpegeln von mehr als 45 db(a) ein ungestörter Schlaf häufig nicht möglich ist, sind für betroffene Schlafräume und Kinderzimmer, die auch als Schlafräume genutzt werden, schallgedämmte, eventuell fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen.
14 Seite 14 von Vorschlag für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Um eine mit der Eigenart der geplanten Bebauung bzw. der betreffenden Bauflächen verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen, schlagen wir folgende textliche Festsetzung für den Bebauungsplan vor: "Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen: In den gekennzeichneten Bereichen des Plangebietes sind beim Neubau oder bei baugenehmigungspflichtigen Änderungen von Wohn- und Aufenthaltsräumen die folgenden erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße (erf. R' w,res ) für die Außenbauteile (Wände, Fenster, Lüftung, Dächer etc.) einzuhalten: Lärmpegelbereich IV: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches Büroräume und ähnliches erf. R' w,res = 40 db erf. R' w,res = 35 db Lärmpegelbereich V: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches Büroräume und ähnliches erf. R' w,res = 45 db erf. R' w,res = 40 db Für die von den maßgeblichen Lärmquellen abgewandten Gebäudeseiten darf der "maßgebliche Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109 ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db(a), bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 db(a) gemindert werden. Für sonstige Minderungen des "maßgeblichen Außenlärmpegels" ist ein gesonderter Nachweis erforderlich. Weiterhin sind in den Bereichen des Plangebietes mit Nacht-Beurteilungspegeln von mehr als 45 db(a) für Schlafräume und Kinderzimmer, die als Schlafräume genutzt werden, schallgedämmte, eventuell fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen."
15 Seite 15 von Grundlagen und Literatur Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschsituation erfolgte unter Verwendung folgender Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und sonstigen Unterlagen: /1/ BImSchG in der Fassung vom Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz -BImSchG) /2/ BauGB in der Fassung vom Baugesetzbuch /3/ RLS-90 Ausgabe 1990 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen /4/ DIN 4109 November 1989 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise /5/ DIN November 1989 Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung /6/ DIN Beiblatt 1 November 1989 Schallschutz im Städtebau Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung /7/ Straßenverkehrszählung NRW 2010, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Gelsenkirchen /8/ Beschlussvorlage 77/2013 der Stadt Lengerich zum Bebauungsplan Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt /9/ Vorschlag der Stadt Lengerich (Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt) zur Aufteilung des Plangebiets in eine Mischgebiets- und eine Sondergebietsfläche /10/ Schallimmissionsprognose-Software CadnaA, Version der DataKustik GmbH, Greifenberg
16 Seite 16 von Anlagen Anlage 1: Lageplan und Flächenaufteilung zum Bebauungsplan Anlage 2: Lärmkarten Verkehr - tags Uhr Anlage 3: Lärmkarten Verkehr - nachts Uhr Anlage 4: Lärmpegelbereiche und maßgebliche Außenlärmpegel gem. DIN 4109
17 Anlage 1: Lageplan und Flächenaufteilung zum Bebauungsplan
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19 I II I II II I I I I I I (1) 27 (1) (1) 18a (1) (1) 24 (1) (2) (3) (1) 23 (1) 21 (1) (1) (1) (1) (1) Kirchpatt 18 Tecklenburger Straße M 1:500
20 Anlage 2: Lärmkarten Verkehr - tags Uhr
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24 Anlage 3: Lärmkarten Verkehr - nachts Uhr
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28 Anlage 4: Lärmpegelbereiche und maßgebliche Außenlärmpegel gem. DIN 4109
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