Schalltechnische Untersuchung

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1 Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf" der Gemeinde Hünxe Bericht Nr /02 Auftraggeber: Gemeinde Hünxe Der Bürgermeister Hünxe Bearbeiter: Jens Lapp, Dipl.-Met. Datum: Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für die Ermittlung von Geräuschen Bekannt gegebene Messstelle nach 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH Gartenstraße Gronau Tel.: Fax: mail@wenker-gesing.de

2 Seite 2 von 32 1 Zusammenfassung Die Gemeinde Hünxe beabsichtigt, mit der 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf", auf Teilflächen eines vorhandenen Spielplatzes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbebauungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang waren auftragsgemäß die auf den Änderungsbereich des Bebauungsplanes einwirkenden Verkehrsgeräusche, hervorgerufen durch den Verkehr auf der nördlich verlaufenden Gahlener Straße (L 463), auf Basis aktueller Verkehrsbelastungsdaten zu ermitteln und die daraus resultierenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz gemäß DIN zu definieren. Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass der nach Beiblatt 1 zu DIN in reinen Wohngebieten anzustrebende schalltechnische Orientierungswert von 50 db(a) tags bei Mittelungspegeln von db(a) in Teilen des Plangebietes eingehalten, insbesondere in den Bereichen, in denen die Wohnbebauung realisiert werden soll, jedoch teils auch um bis zu 4 db(a) überschritten wird (siehe Kapitel 6.1 sowie Lärmkarten in Kapitel 9.2). Der im Nachtzeitraum für Verkehrsgeräusche in reinen Wohngebieten anzustrebende schalltechnische Orientierungswert von 40 db(a) wird bei Mittelungspegeln von db(a) in weiten Teilen des Plangebietes überschritten (vgl. Kapitel 6.1 sowie Lärmkarten in Kapitel 9.3). Zum Schutz von Aufenthaltsräumen vor den Geräuscheinwirkungen sind aufgrund der ermittelten "maßgeblichen Außenlärmpegel" gemäß DIN von 54 zu 59 db(a) an die Außenbauteile die Anforderungen an die Luftschalldämmung für die Lärmpegelbereiche I und II zu stellen (siehe Kapitel 6.2 und Lärmkarte in Kapitel 9.4). Die vorliegende schalltechnische Untersuchung umfasst einschließlich Anhang 32 Seiten und ersetzt unseren Bericht Nr /01 vom *) Gronau, den WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH i. V. Jens Lapp, Dipl.-Met. Jürgen Gesing, Dipl.-Ing. *) Die Vervielfältigung dieses Berichts ist nur dem Auftraggeber zum internen Gebrauch und zur Weitergabe in Zusammenhang mit dem Untersuchungsobjekt gestattet.

3 Seite 3 von 32 Inhalt 1 Zusammenfassung Situation und Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen DIN Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN Grundlagen der Verkehrslärmberechnung für Straßen Berechnung der Geräuschemissionen und -immissionen Berechnungsergebnisse Verkehrsbedingte Mittelungspegel Erforderliche Bau-Schalldämm-Maße der Fassadenbauteile Vorschlag für die textlichen Festsetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes16 8 Quellen- und Literaturverzeichnis Anlagen Digitalisierungsplan Lärmkarten Straßenverkehr (tags, geschossabhängig) Lärmkarten Straßenverkehr (nachts, geschossabhängig) Lärmpegelbereiche und "maßgebliche Außenlärmpegel" gem. DIN

4 Seite 4 von 32 Abbildungen Abb. 1: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes... 5 Abb. 2: Planzeichnung (Entwurf) zur 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf" der Gemeinde Hünxe /8/... 6 Tabellen Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN Tab. 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden gemäß DIN Tab. 3: Verkehrsbelastungsdaten Tab. 4: Kennwerte für die Lärmberechnung Tab. 5: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden... 15

5 Seite 5 von 32 2 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Hünxe beabsichtigt, mit der 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf", auf Teilflächen eines vorhandenen Spielplatzes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbebauungen zu schaffen. Nördlich des Plangebietes befindet sich der Wesel-Datteln-Kanal; zwischen dem Plangebiet und dem Kanal verläuft die Gahlener Straße (L 463). Die Lage des Plangebietes kann der Übersichtskarte in nachstehender Abbildung entnommen werden (Abb. 1). Der vorgesehene Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist in Abbildung 2 dargestellt. Plangebiet Abb. 1: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes Bezirksregierung Köln, Abteilung GEObasis.nrw Auftragsgemäß sind die auf den Änderungsbereich des Bebauungsplanes einwirkenden Verkehrsgeräusche, hervorgerufen durch den Verkehr auf der Gahlener Straße (L 463), zu ermitteln und die daraus resultierenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz gemäß DIN /3/ zu definieren.

6 Seite 6 von 32 Abb. 2: Planzeichnung (Entwurf) zur 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf" der Gemeinde Hünxe /8/

7 Seite 7 von 32 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 DIN Die DIN /5/ gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung und führt hierzu im Beiblatt 1 /6/ schalltechnische Orientierungswerte als Zielvorstellungen an. Nach Beiblatt 1 müssen Lärmvorsorge und Lärmminderung "[...] deshalb auch durch städtebauliche Maßnahmen bewirkt werden. Voraussetzung dafür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen." Die Einhaltung oder Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte "[...] ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen." Bei der Planung von Straßen und Schienenwegen ist grundsätzlich die Einhaltung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN anzustreben. Das Plangebiet soll nach Auskunft der Gemeinde Hünxe als reines Wohngebiet (WR) eingestuft werden /8/. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen werden daher die in Tabelle 1 genannten Orientierungswerte zu Grunde gelegt. Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN Gebietseinstufung Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN [db(a)] tags nachts Reines Wohngebiet (WR) (40) *) *) gilt für Verkehrsgeräusche Das Beiblatt 1 zu DIN nennt folgende Hinweise für die Anwendung der Orientierungswerte: "Die [...] genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungs-

8 Seite 8 von 32 grundsatz neben anderen Belangen [...] zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange [...] zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. [...] In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte [...] und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes [...] sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden." Die schalltechnischen Orientierungswerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags nachts Uhr Uhr und gelten entsprechend für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden tags bzw. 8 Stunden nachts. Neben Aufenthaltsräumen (Wohn- und Schlafräume, Büros u. ä.) in Gebäuden sind möglichst auch Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen) vor zu hohen Lärmbeeinträchtigungen zu schützen. Die Berechnung der Beurteilungspegel des Straßenverkehrs erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) /2/. 3.2 Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN In der DIN /3/ sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Allgemein gilt die Norm zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Geräusche aus fremden Räumen (z. B. Nachbarwohnungen), die bei deren bestimmungsgemäßer Nutzung entstehen,

9 Seite 9 von 32 gegen Geräusche von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die im selben oder in baulich damit verbundenen Gebäuden vorhanden sind, gegen Außenlärm, z. B. Verkehrslärm und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die nicht mit den schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen baulich verbunden sind. Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN sind Aufenthaltsräume, soweit sie gegen Geräusche zu schützen sind: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen; Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume, Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Rührt die Geräuschbelastung von mehreren (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel aus den verschiedenen "maßgeblichen Außenlärmpegeln" der einzelnen Quellen. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung in Abhängigkeit der maßgeblichen Außenlärmpegel sind in Tabelle 7 der DIN als erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße R' w,ges der Außenbauteile angegeben (siehe Tabelle 2). Tab. 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden gemäß DIN Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" [db(a)] erf. gesamtes bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R' w,ges des Außenbauteils [db] Aufenthaltsräume in Wohnungen und Ähnliches Büroräume und Ähnliches I II III IV V VI VII > 80 *) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. *) 50

10 Seite 10 von 32 In der Einleitung der DIN wird ausgeführt, dass aufgrund der festgelegten Anforderungen nicht erwartet werden kann, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr bzw. als nicht belästigend wahrgenommen werden.

11 Seite 11 von 32 4 Grundlagen der Verkehrslärmberechnung für Straßen Die Berechnung der Geräuschemissionen durch Straßenverkehr erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) /2/. Zur Berechnung des Mittelungspegels L m von einem Fahrstreifen wird dieser beim Teilstückverfahren nach Nr der RLS-90 in annähernd gerade Teilstücke i unterteilt. Die Teilstücke sind so zu wählen, dass über die Länge jedes Einzelnen die Emission und die Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Der Emissionsort wird in der Mitte des Teilstückes in 0,5 m Höhe über dem Fahrstreifen angenommen. Die Länge l i eines Teilstückes darf höchstens 0,5 s i sein, wobei s i der Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort ist. Der Mittelungspegel L m,i von einem Teilstück ist L m,i = L m,e + D I + D S + D BM + D B mit L m,e D I D S D BM D B Emissionspegel für das Teilstück Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstück-Länge: D I = 10 lg (l) Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten Der Emissionspegel L m,e ist L m,e = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E mit (25) L m D v D StrO D Stg D E Mittelungspegel in einem horizontalen Abstand von 25 m Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Zuschlag für Steigungen und Gefälle Korrektur nur bei Spiegelschallquellen Für jedes Teilstück i ist der Mittelungspegel L m,i getrennt zu berechnen und energetisch zum Mittelungspegel zusammenzufassen: L m 10 lg 10 i 0,1 Lm,i

12 Seite 12 von 32 Der Beurteilungspegel L r von einer Straße ist dann: mit L L r L m K m K Mittelungspegel einer Straße Zuschlag für erhöhte Störwirkungen von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen (hier: K = 0) Im vorliegenden Fall werden die schalltechnischen Berechnungen für die ebenerdigen Außenwohnbereiche (Terrassen, Freisitze etc.) sowie für die Erd-, Ober- und Dachgeschossebene durchgeführt. Die daraus resultierenden und nachfolgend aufgeführten Immissionshöhen entsprechen bei einer Geschosshöhe von 2,80 m den Vorgaben gemäß Kapitel 2 der RLS-90, wonach als Immissionshöhe die Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes anzunehmen ist. Bei Außenwohnbereichen gilt eine Höhe von 2,0 Metern über der Mitte der als Außenwohnbereich genutzten Fläche. Außenwohnbereiche 2,0 m über Gelände Erdgeschoss (EG) 2,8 m über Gelände Obergeschoss (OG) 5,6 m über Gelände Dachgeschoss (DG) 8,4 m über Gelände Die Immissionspegel werden für jede Immissionshöhe flächenhaft berechnet (Lärmkarten). Das Rechenraster beträgt 0,5 m x 0,5 m. Bei den Ausbreitungsrechnungen wird für jeden Immissionspunkt eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind- und Temperaturinversions-Situation berücksichtigt. Die Lärmberechnung erfolgt unter Berücksichtigung der Topographie mit Hilfe des Computerprogramms CadnaA /9/, das auch die Unterteilung der Fahrstreifen in die erforderlichen Teilstücke vornimmt.

13 Seite 13 von 32 5 Berechnung der Geräuschemissionen und -immissionen Die Berechnung der Geräuschemissionen und -immissionen der Gahlener Straße (L 463) erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse einer Verkehrszählung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2015 /7/. Hierbei wurde auf dem für diese Untersuchung relevanten Straßenabschnitt an der Zählstelle eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von Kfz/24 h ermittelt. Die prozentualen Lkw-Anteile betragen gemäß /7/ p t = 10,8 % im Tageszeitraum ( Uhr) und p n = 11,4 % im Nachtzeitraum ( Uhr). Die Verkehrsbelastungsdaten sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Tab. 3: Verkehrsbelastungsdaten 2015 Straßenabschnitt DTV 2015 Tageszeitraum ( Uhr) Nachtzeitraum ( Uhr) zul. Höchstgeschw. [Kfz/24h] p t [%] p n [%] v max [km/h] Gahlener Straße (L 463), Zählstelle ,8 11,4 70 Die Korrektur für die Ausführung der Fahrbahnoberfläche wird gemäß Tabelle 4 der RLS-90 mit D StrO = 0 db(a) für nicht geriffelten Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt berücksichtigt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem relevanten Abschnitt der Gahlener Straße beträgt 70 km/h. Um Verkehrsschwankungen oder einer möglichen künftigen Verkehrssteigerung Rechnung zu tragen, werden die sog. maßgebenden Verkehrsstärken für die schalltechnische Berechnung pauschal um 5 % erhöht. Damit ergeben sich für die schalltechnische Untersuchung die in Tabelle 4 dargestellten Ausgangsdaten. Tab. 4: Kennwerte für die Lärmberechnung Straßenabschnitt Tageszeitraum ( Uhr) Nachtzeitraum ( Uhr) M t p t L m,e M n p n L m,e [Kfz/h] [%] [db(a)] [Kfz/h] [%] [db(a)] Gahlener Straße (L 463) 228,90 (218 zzgl. 5 %) 10,8 61,7 33,60 (32 zzgl. 5 %) 11,4 53,5

14 Seite 14 von 32 6 Berechnungsergebnisse 6.1 Verkehrsbedingte Mittelungspegel In den Kapiteln 9.2 und 9.3 dieser Untersuchung sind die für den Tages- und Nachtzeitraum berechneten verkehrsbedingten Mittelungspegel in Form von Lärmkarten dargestellt. Die Berechnungen erfolgten dabei unter Berücksichtigung der in Kapitel 4 genannten Aufpunkthöhen. Bei freier Schallausbreitung ergeben sich für das Plangebiet verkehrsbedingte Mittelungspegel L m von 49 db(a) bis 54 db(a) im Tages- ( Uhr) und 40 db(a) bis 46 db(a) im Nachtzeitraum ( Uhr). Das Maß der Verkehrslärmeinwirkungen hängt dabei insbesondere vom Abstand zur Gahlener Straße, aber auch von der Geschossigkeit ab. Der nach Beiblatt 1 zu DIN für reine Wohngebiete (WR) im Tageszeitraum anzustrebende schalltechnische Orientierungswert von 50 db(a) wird somit in Teilen des Plangebietes eingehalten, insbesondere in den Bereichen, in denen die Wohnbebauung realisiert werden soll, jedoch teils auch um bis zu 4 db(a) überschritten (siehe Lärmkarten in Kapitel 9.2). Der im Nachtzeitraum für Verkehrsgeräusche anzustrebende schalltechnischen Orientierungswert von 40 db(a) wird bei Mittelungspegeln von bis zu 46 db(a) nahezu im gesamten Plangebiet überschritten (siehe Lärmkarten in Kapitel 9.3). Nächtliche Mittelungspegel oberhalb 45 db(a) ergeben sich ausschließlich im äußersten Norden außerhalb der vorgesehenen Baugrenzen, sodass auf mechanische, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen an Schlafräumen und Kinderzimmern, die auch als Schlafräume genutzt werden, formal verzichtet werden kann. 6.2 Erforderliche Bau-Schalldämm-Maße der Fassadenbauteile Zur Ermittlung der entsprechenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen empfiehlt sich die Bestimmung sogenannter Lärmpegelbereiche nach Abschnitt der DIN /4/ unter Zugrundelegung des "maßgeblichen Außenlärmpegels". Ist die Geräuschbelastung auf mehrere gleich- oder verschiedenartige Quellen zurückzuführen, so berechnet sich der "maßgebliche Außenlärmpegel" aus den einzelnen "maßgeblichen Außenlärmpegeln" nach Gleichung (44) der DIN Im Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen "maßgeblichen Außenlärmpegel in Kauf genommen.

15 Seite 15 von 32 Der "maßgebliche Außenlärmpegel" gemäß DIN ergibt sich im vorliegenden Fall aufgrund der Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag und Nacht von weniger als 10 db(a) nach folgendem Rechengang: Verkehrsgeräusche nachts + 10 db(a) + 3 db(a) Unter Berücksichtigung der ermittelten Verkehrsgeräusche resultieren daher für das Plangebiet "maßgebliche Außenlärmpegel" von 54 db(a) bis 59 db(a). Daraus resultieren gemäß DIN die Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden der Lärmpegelbereiche I und II. Innerhalb der gemäß dem Entwurf der Planzeichnung zur Bebauungsplanänderung vorgesehenen Baugrenzen gelten dabei die Anforderungen des Lärmpegelbereichs II. Entsprechend den Anforderungen an die Luftschalldämmung in Abhängigkeit der "maßgeblichen Außenlärmpegel" gemäß Tabelle 7 der DIN ergeben sich für die Außenbauteile somit die in Tabelle 5 aufgeführten erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R' w,ges. Tab. 5: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" Aufenthaltsräume in Wohnungen und Ähnliches Farbdarstellung in den Lärmkarten erf. R' w,ges des Außenbauteils [db(a)] [db] I bis II 56 bis Die für das Plangebiet ermittelten Lärmpegelbereiche sind in Kapitel 9.4 für das aus schalltechnischer Sicht ungünstigste Geschoss dargestellt. Das erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R' w,ges ist in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehen gesamten Fassadenfläche S S [m²] zur Grundfläche des Raumes S G [m²] nach der DIN mit dem Korrekturfaktor K AL zu korrigieren: K AL SS 10 lg ( 0,8 S Der Korrekturwert K AL wird in db angegeben. G )

16 Seite 16 von 32 7 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes Um eine mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes bzw. der betreffenden Bauflächen verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen, schlagen wir folgende textliche Festsetzung für die 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf" der Gemeinde Hünxe vor: "Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN : In den gekennzeichneten Bereichen des Plangebietes sind beim Neubau oder bei baugenehmigungspflichtigen Änderungen von Wohn- und Aufenthaltsräumen und Ähnlichem die folgenden erforderlichen gesamten bewerteten Schalldämm-Maße (erf. R' w,ges ) für die Außenbauteile (Wände, Fenster, Lüftung, Dächer etc.) einzuhalten: Lärmpegelbereiche I und II: Aufenthaltsräume in Wohnungen und Ähnliches erf. R' w,ges = 30 db"

17 Seite 17 von 32 8 Quellen- und Literaturverzeichnis /1/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist /2/ RLS-90 Ausgabe 1990 /3/ DIN Juli 2016 /4/ DIN Juli 2016 /5/ DIN Juli 2002 /6/ DIN Beiblatt 1 Mai 1987 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen; Der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise und Erfüllung der Anforderungen Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung /7/ Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen: Verkehrsbelastungsdaten 2015 für die Zählstelle (Gahlener Straße, L 463) /8/ Planunterlagen zur 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf" der Gemeinde Hünxe, zur Verfügung gestellt durch die Gemeinde Hünxe /9/ DataKustik GmbH, Gilching: Schallimmissionsprognose-Software CadnaA, Version 2017 (32 Bit)

18 Seite 18 von 32 9 Anlagen 9.1 Digitalisierungsplan 9.2 Lärmkarten Straßenverkehr (tags, geschossabhängig) 9.3 Lärmkarten Straßenverkehr (nachts, geschossabhängig) 9.4 Lärmpegelbereiche und "maßgebliche Außenlärmpegel" gem. DIN

19 Seite 19 von Digitalisierungsplan

20 Gahlener Straße (L 463) Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf" der Gemeinde Hünxe Bericht Nr /02 Auftraggeber: Gemeinde Hünxe Der Bürgermeister Hünxe DIGITALISIERUNGSPLAN mit Darstellung der Gahlener Straße (L 463) und des Plangebietes Objektlegende: Straße Rechengebiet Maßstab 1 : 1000 Datum: Datei: cna CadnaA, Version 2017 (32 Bit) WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH Gartenstraße Gronau Tel /

21 Seite 21 von Lärmkarten Straßenverkehr (tags, geschossabhängig)

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