Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim Entwurf im Auftrag der Stadt Bad Nauheim Fachbereich Stadtentwicklung Parkstraße 36-38, Bad Nauheim Bericht-Nr.: P17-017/E3 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 06. April 17 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Straße Kaiserslautern Telefon (06 31) Fax: -15 info@firu-gfi.de Sitz Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3083 Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Inhaltsverzeichnis Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite 2 1 Grundlagen Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Verkehrslärmeinwirkungen Emissionsberechnungen Schienenverkehrslärm Straßenverkehrslärm Parkplatz Immissionsberechnungen Beurteilung Festsetzungen passiver Schallschutz... 1 Tabellen Tabelle 1: Orientierungswerte Verkehrslärm... 5 Tabelle 2: Emissionsberechnung, Schienenverkehrslärm... 7 Tabelle 3: Emissionsberechnung, Straßenverkehrslärm... 7

3 Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite 3 Karten Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Freie Schallausbreitung, Tag... 9 Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Freie Schallausbreitung, Nacht Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Bebauungskonzept, Tag Karte : Verkehrslärmeinwirkungen Bebauungskonzept, Nacht Karte 5: Lärmpegelbereiche gemäß DIN

4 Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite 1 Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Bodestraße überplant die Stadt Bad Nauheim ein rund 1 ha großes Teilgebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Bodestraße. Der Änderungsbereich umfasst die Flächen zwischen dem Lee Boulevard im Norden, der westlichen Bebauung der Rotdornstraße im Osten, der Blumenstraße im Süden und der Frankfurter Straße im Westen. Im nordöstlichen Teil des Plangebiets befindet sich eine Schule. Der Schulstandort soll als Gemeinbedarfsfläche mit entsprechender Zweckbestimmung festgesetzt werden. Für das übrige Plangebiet ist die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Südlich der Blumenstraße und nördlich des Lee Boulevards schließen Wohnnutzungen an, östlich der Rotdornstraße befinden sich eine Schule und eine Kindertagesstätte. Für diese Nutzungen bestehen entsprechende Bebauungsplanfestsetzungen. Zwischen der Frankfurter Straße und der Usa westlich des Plangebiets befinden sich öffentliche Parkplätze. Als Grundlage für die Beurteilung der Schallschutzbelange im Bebauungsplanverfahren sind schalltechnische Untersuchungen durchzuführen. 1.2 Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Städtebaulicher Entwurf der geplanten Bebauung; raab.schmale, architekten.ingenieure; übermittelt durch den Auftraggeber; Bebauungspläne der Umgebung. Übermittelt durch die Stadt Bad Nauheim; Höhendaten des Plangebiets und der Umgebung aus Vermessungsplan der Kanaldeckel;, übermittelt durch die Stadt Bad Nauheim Schienenverkehrszahlen, Streckenparameter und Emissionspegel der Bahnstrecke 3900 (Bad Nauheim - Friedberg) für den Fahrplan 1 und für das Prognosejahr 25, Schreiben der Deutschen Bahn AG vom ; Verkehrszahlen der Frankfurter Straße (DTV) aus dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bad Nauheim, vom.08.15, übermittelt durch die Stadt Bad Nauheim; Ortsbegehung und Bestandsaufnahme am

5 Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen erfolgt nach: DIN 005 Schallschutz im Städtebau, Juli 02 [DIN 005]. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden weiterhin die in der Verordnung und in sonstigen Erkenntnisquellen genannten Berechnungsvorschriften herangezogen. Dies sind: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom. Dezember 1, Anlage 2 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege [Schall 03]; Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe April 1990 [RLS-90]; VDI-Richtlinie 27 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 27]; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 07 [Parkplatzlärmstudie]; DIN 109 Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise November Anforderungen Die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt anhand der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 005. Die Orientierungswerte für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten sind in der folgenden Tabelle angegeben. Tabelle 1: Orientierungswerte Verkehrslärm Gebietsart Orientierungswerte nach DIN 005 in db(a) VL Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 5 Nach Beiblatt 1 zur DIN 005 ist die Einhaltung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Zu den Orientierungswerten wird im Beiblatt 1 zur DIN 005 weiter ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schall-

6 Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite 6 schutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Für die geplanten Wohngebäude innerhalb des Plangebiets ist die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Für die Schule mit geplanter Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche mit entsprechender Zweckbestimmung werden ebenfalls die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete zur Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen angenommen. Innerhalb des Plangebiets sowie östlich des Plangebiets befinden sich zwei Schulen. Innerhalb des Plangebiets befindet sich die Sophie-Scholl-Schule Wetterau, östlich des Plangebiets befindet sich die Stadtschule an der Wilhelmskirche. Nach 22 Abs. 1a BImSchG sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. Nach dieser Regelung sind auch die Geräuscheinwirkungen durch spielende Kinder auf Schulhöfen als sozialadäquat zu beurteilen.

7 Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite 7 2 Verkehrslärmeinwirkungen 2.1 Emissionsberechnungen Schienenverkehrslärm Die Bahnstrecke 3900 Bad Nauheim - Friedberg verläuft östlich des Plangebiets in ca. 3 m Luftlinie zur westlichen Plangebietsecke. Die Berechnung der Schienenverkehrsemissionen erfolgt auf Grundlage der durch das Bahn-Umwelt- Zentrum übermittelten Schienenverkehrszahlen für die Strecke 3900 Bad Nauheim - Friedberg Prognose 25 gemäß Anlage 2 zur 16. BImSchV: Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege [Schall 03-1]. Für den Bau oder die wesentliche Änderung von Schienenwegen der Eisenbahnen wurde der Schienenbonus zum abgeschafft. Gemäß Schall 03 werden für die Bahnstrecke folgende Emissionspegel berechnet: Tabelle 2: Emissionsberechnung, Schienenverkehrslärm Straßenverkehrslärm Die Berechnung der Verkehrslärmemissionen der Frankfurter Straße, des Lee Boulevard, der Blumenstraße und der Rotdornstraße erfolgt auf Grundlage des im Verkehrsentwicklungsplan Bad Nauheim angegebenen DTV. Die Lkw-Anteile werden gemäß Tabelle 3 RLS-90 für Gemeindestraßen angesetzt. Zuschläge für Steigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und berücksichtigt. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf der Frankfurter Straße km/h angesetzt. Auf den übrigen Straßen wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angesetzt. Nach RLS-90 werden folgende Emissionspegel berechnet: Tabelle 3: Emissionsberechnung, Straßenverkehrslärm DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht V max L m,e T L m,e N Straße Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) db(a) Frankfurter Straße ,0 13,0 10,0 3,0 6,7 5,5 Lee Boulevard ,0 29,0 10,0 3, ,3 5,3 Blumenstraße 800 8,0 9,0 10,0 3,0 30,1 0,1 Rotdornstraße ,0 11,0 10,0 3, ,0 0,9 DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht = maßgebende stündliche Verkehrsstärke Tag/Nacht; p Lkw-Anteil, L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht

8 2.1.3 Parkplatz Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite 8 Der Parkplatz Großer Teich westlich der Frankfurter Straße ist ein öffentlicher Parkplatz. Der Beurteilungspegel von öffentlichen Parkplätzen ist nach RLS-90 zu berechnen (vgl. Parkplatzlärmstudie S. 105). Für den bestehenden öffentlichen Parkplatz westlich des Plangebiets (Parkplatz Großer Teich) werden rund 300 Pkw-Stellplätze angesetzt. Gemäß den Lärmkennwerten der Parkplatzlärmstudie des bayrischen Landesamtes für Umweltschutz ist für gebührenpflichtige Parkplätze im innerstädtischen Bereich im Tagzeitraum mit 1,0 Pkw-Bewegungen und im Nachtzeitraum mit 0,03 Pkw- Parkbewegungen je Stellplatz und Stunde zu rechnen. Danach wird für den öffentlichen Parkplatz ein Emissionspegel am Tag von 61,7 db(a) und 6,5 db(a) in der Nacht berechnet. 2.2 Immissionsberechnungen Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen durch die Bahnstrecke 3900 Bad Nauheim - Friedberg und die Frankfurter Straße erfolgt auf der Grundlage der o. a. Emissionspegel für den Prognosefall durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM) gemäß RLS-90 bzw. Schall 03. Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet erfolgt im gesamten Gebiet bei freier Schallausbreitung in m ü. Grund sowie geschossweise (nach vorliegendem Bebauungskonzept) in Einzelpunktberechnungen. Die Ergebnisse der Verkehrslärmberechnung sind in den folgenden Karten dargestellt.

9 a 1a 800 Kindergarten Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Bodestraße 1. Änderung" Stadt Bad Nauheim Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Tag Freie Schallausbreitung Schule Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet 99 Isophone m über Grund (00; ) Parkplatz Großer Teich Pegel in db(a) <=35 35< <=0 0< <=5 5< <= < <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende Emission Straße Emission Schiene Parkplatz Hauptgebäude Geltungsbereich Originalmaßstab (A) 1: m

10 a 1a 800 Kindergarten Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Bodestraße 1. Änderung" Stadt Bad Nauheim Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht Freie Schallausbreitung Schule Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet 99 Isophone m über Grund (00; ) Parkplatz Großer Teich Pegel in db(a) <=35 35< <=0 0< <=5 5< <= < <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende Emission Straße Emission Schiene Parkplatz Hauptgebäude Geltungsbereich Originalmaßstab (A) 1: m

11 a 1a 800 Kindergarten Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Bodestraße 1. Änderung" Stadt Bad Nauheim Schule Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Tag Bebauungskonzept Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet Parkplatz Großer Teich Isophone m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (2100, 2102; ) Pegel in db(a) <=35 35< <=0 0< <=5 5< <= < <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende Originalmaßstab (A) 1: m Emission Straße Emission Schiene Parkplatz Hauptgebäude Geltungsbereich

12 a 1a 800 Kindergarten Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Bodestraße 1. Änderung" Stadt Bad Nauheim Schule Karte : Verkehrslärmeinwirkungen Nacht Bebauungskonzept Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet Parkplatz Großer Teich Isophone m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (2100, 2102; ) Pegel in db(a) <=35 35< <=0 0< <=5 5< <= < <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende Originalmaßstab (A) 1: m Emission Straße Emission Schiene Parkplatz Hauptgebäude Geltungsbereich

13 Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite Beurteilung Freie Schallausbreitung im Plangebiet Im Tagzeitraum ( Uhr) werden bei freier Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets, in einer Berechnungshöhe von m ü. Gr., Verkehrslärmbeurteilungspegel zwischen 70 db(a) an der Plangebietsgrenze entlang der Frankfurter Straße und 59 db(a) im Bereich der östlichen Plangebietsgrenze berechnet. Der Orientierungswert der DIN 005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag wird im gesamten Plangebiet überschritten. Im Nachtzeitraum ( Uhr) liegen die berechneten Verkehrslärmpegel durch die Bahnstrecke, die Frankfurter Straße, die Rotdornstraße, den Lee Boulevard, die Blumenstraße sowie den öffentlichen Parkplatz zwischen 60 db(a) an der westlichen Plangebietsgrenze und 7 db(a) an der östlichen Plangebietsgrenze. Auch im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert der DIN 005 für Allgemeine Wohngebiete von 5 db(a) im gesamten Plangebiet überschritten. Bebauungskonzept Unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber übermittelten Bebauungskonzeptes werden im Tagzeitraum an den Fassaden der geplanten Gebäude welche der Frankfurter Straße zugewandt sind, Verkehrslärmpegel von bis zu 68 db(a) im lautesten Geschoss prognostiziert. An der der Frankfurter Straße abgewandten Fassaden werden Beurteilungspegel von bis zu 56 db(a) berechnet. An den Gebäuden mit Fassaden zur Blumenstraße orientiert liegen die Verkehrslärmbeurteilungspegel bei bis zu 6 db(a). Der Orientierungswert der DIN 005 von 55 db(a) am Tag in Allgemeinen Wohngebieten wird am überwiegenden Teil der geplanten bzw. bestehenden Gebäude innerhalb des Plangebiets zum Teil deutlich überschritten. Nahezu jedes von Überschreitung betroffene Gebäude verfügt jedoch über mindestens eine Fassade an der der Orientierungswert der DIN 005 eingehalten wird. Wegen der hohen Verkehrslärmbelastungen sind die Freibereiche entlang der Frankfurter Straße nicht zum dauernden Aufenthalt geeignet. Ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sollten in diesen Freibereichen keine Freisitze angeordnet werden. Das gleiche gilt für Balkone an den der Frankfurter Straße zugewandten Fassaden. Durch bauliche Maßnahmen ist sicherzustellen, dass auf den zum dauernden Aufenthalt dienenden Freibereichen und Balkonen die Verkehrslärmbeurteilungspegel Tag den Wert von 60 db(a) nicht überschreiten. Im Nachtzeitraum werden entlang der Frankfurter Straße unter Berücksichtigung des Bebauungskonzepts Verkehrslärmbeurteilungspegel von bis zu 57 db(a) prognostiziert. An den der Frankfurter Straße abgewandten Fassaden und in der zweiten Baureihe liegen die Verkehrslärmbeurteilungspegel bei 6- db(a) und damit zwischen den Orientierungswerten für Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete. Diese nächtlichen Verkehrslärmeinwirkungen sind in innerstädtischen Lagen üblich und durch bauliche Maßnahmen an den geplanten Gebäuden zu kompensieren.

14 Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite 1 2. Festsetzungen passiver Schallschutz Die DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen (Juli 16) definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen. Die Anforderungen sind abhängig von den Lärmpegelbereichen, in denen die zu schützenden Nutzungen liegen. Die Lärmpegelbereiche werden vom maßgeblichen Außenlärmpegel abgeleitet. Dieser maßgebliche Außenlärmpegel ist gemäß Punkt..5 der DIN Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen (Juli 16) unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Der maßgebliche Außenlärmpegel wird ermittelt, in dem zu dem errechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel 3 db(a) zu addieren sind. Beträgt die Differenz zwischen den Beurteilungspegeln Tag und Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Bezogen auf den Gewerbelärm wird nach DIN im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie geltende Tag-Immissionsrichtwert angesetzt. In dem geplanten Baugebiet wird der Tag- Immissionsrichtwert von 55 db(a) für Allgemeine Wohngebiete angesetzt. Die Lärmpegelbereiche werden für den ungünstigsten Fall bei freier Schallausbreitung im Plangebiet in m über Grund ermittelt und sind in Karte 5 dargestellt. Der passive Schallschutz kann wie folgt im Bebauungsplan festgesetzt werden:

15 Festsetzungsvorschlag: Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite 15 Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Zum Schutz vor Außenlärm sind für Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Juli 16 einzuhalten. Nach außen abschließende Bauteile von schutzbedürftigen Räumen sind so auszuführen, dass sie die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße aufweisen: :Lärmpegelbereich erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R w,ges des Außenbauteils in db Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches III IV V 5 0 Die Tabelle ist ein Auszug aus der DIN 109 Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 16, Tabelle 7 (Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e.v.) Die erforderlichen Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums zur Grundfläche des Raums nach Gleichung (33) der DIN mit dem Korrekturfaktor K AL zu korrigieren. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass insbesondere an gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen geringere Schalldämm-Maße erforderlich sind. Die Lärmpegelbereiche sind im Bebauungsplan zu kennzeichnen.

16 a 1a 800 Kindergarten Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Bodestraße 1. Änderung" Stadt Bad Nauheim Karte 5: Lärmpegelbereiche nach DIN 109 Freie Schallausbreitung Schule III IV 28 V III Lärmpegelbereiche m über Grund (2222; ) Parkplatz Großer Teich V IV Pegelwerte in db(a) I <=55 II <= 60 III <= 65 IV <= 70 V <=75 VI <= 80 VII > 80 Legende Emission Straße Emission Schiene Parkplatz Hauptgebäude Geltungsbereich V 70 IV Originalmaßstab (A) 1: m

17 Freisitze Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite 17 Wegen der hohen Verkehrslärmbelastungen sind die Freibereiche an Gebäuden entlang der Frankfurter Straße nicht zum dauernden Aufenthalt geeignet. Ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sollten in diesen Freibereichen keine Freisitze angeordnet werden. Das gleiche gilt für Balkone an den der Frankfurter Straße zugewandten Fassaden. Durch bauliche Maßnahmen ist sicherzustellen, dass auf den zum dauernden Aufenthalt dienenden Freibereichen und Balkonen die Verkehrslärmbeurteilungspegel Tag den Wert von 60 db(a) nicht überschreiten. Dies kann durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan sichergestellt werden. Festsetzungsvorschlag Freisitze: In den gekennzeichneten Bereichen östlich der Frankfurter Straße sind zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Gärten, Freisitze und Balkone nur dann zulässig wenn durch bauliche Maßnahmen sichergestellt wird, dass auf den zum dauernden Aufenthalt dienenden Freibereichen und Balkonen die Verkehrslärmbeurteilungspegel Tag den Wert von 60 db(a) nicht überschreiten.

18 Urheberrechtliche Hinweise Bad Nauheim, SU B-Plan Bodestraße 1.Änderung April 17 - Seite Die in dieser Unterlage vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage der angegebenen und während der Bearbeitung zugänglichen Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen. Die Ausfertigungen dieser Unterlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der FIRU GfI mbh. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen oder Auszüge hiervon (dies jedoch nur mit Quellenangaben) für die gemäß Auftrag vereinbarte Zweckbestimmung weiterzugeben. Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der FIRU GfI mbh gestattet. Ausgenommen ist die Verwendung der Unterlagen oder Teilen davon für Vermarktungsaktionen des Auftraggebers. In diesen Fällen ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf FIRU GfI mbh als Urheber zu platzieren. FIRU GfI mbh

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