GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans
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- Birgit Maus
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1 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie Objekt: 2. Änderung des Bebauungsplans Kommunikation + Technologie an der Autobahnanschlußstelle Heimsheim Auftraggeber: IAV GmbH, Carnotstraße Berlin Planer: Gerhardt Stadtplaner und Architekten Weinbrennerstraße Karlsruhe Auftrags-Nr.: /21 Datum: Bearbeiter: Dipl. Ing. (FH) T. Fleischmann Telefon ( ) Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Telefax ( ) für Akustik und Bauphysik mbh Messstelle für Geräusche nach BImSchG info@g-m-gmbh.de Werderstraße Schorndorf Zert. Prüfstelle Gebäudeluftdichtheit Internet:
2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung Unterlagen Normen und Vorschriften Beschreibung des Planungsgebiets Anforderungen/Grenzwerte Orientierungswerte nach DIN Grenzwerte nach 16. BImSchV Immissionsorte Geräuschemissionen Berechnungsergebnisse Beurteilung Maßnahmen/Empfehlungen /16-
3 1 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Heimsheim beabsichtigt die 2. Änderung zum Bebauungsplans Kommunikation + Technologie. Das Plangebiet liegt nördlich zur Autobahn A 8 im Bereich der Anschlussstelle Heimsheim. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen auftragsgemäß die zu erwartenden Geräuschimmissionen des bestehenden Straßenverkehrs unter Berücksichtigung folgender Straßen erfasst werden: - Autobahn A 8 inkl. AS Heimsheim - Landstraße L 1134 Eine Beurteilung erfolgt entsprechend DIN Schallschutz im Städtebau bzw. 16. BImSchV. Das Gutachten soll zur Abwägung schalltechnischer Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verwendet werden. -3/16-
4 2 Unterlagen Bei der Erstellung dieses Gutachtens standen folgende Unterlagen zur Verfügung: /1/ Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan vom , erstellt durch das Ing. Büro GmbH /2/ Planunterlagen, zur Verfügung gestellt von Büro Gerhardt, Stadtplaner und Architekten, vom /3/ Angaben von Verkehrsstärken über das Internetportal der Straßenverkehrszentrale BW Stand 2015 /4/ Ortstermin am Normen und Vorschriften Zur Beurteilung wurden folgende Vorschriften herangezogen: /A/ DIN , Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 /B/ Beiblatt 1 zur DIN , Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 /C/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 /D/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom mit Änderung vom /16-
5 4 Beschreibung des Planungsgebiets Die ca. 3,4 ha große Fläche der ehemaligen Autobahnmeisterei liegt östlich zur L 1134 unmittelbar an der Autobahnanschlussstelle Heimsheim. Das Plangebiet wird nach Norden bzw. Osten durch Wald- und Wiesengebiete begrenzt. Innerhalb des Plangebietes befinden sich derzeit die Gebäude der früheren Autobahnmeisterei. Bis auf das ehemalige denkmalgeschützte Hauptgebäude sollen alle anderen Gebäude und Hallen abgerissen werden. Abbildung 1: Übersichtplan/Luftbild (Quelle Google Maps) Geplant sind auf diesem Gelände Gewerbebetriebe. Wohnungen auch für Betriebsinhaber - sind nicht vorgesehen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von einer Gebietseinstufung als Gewerbegebiet GE (gemäß 8 BauNVO). -5/16-
6 Nachfolgend ist das Plangebiet in einer Übersicht dargestellt. Abbildung 2: Plangebiet AS Heimsheim A 8 Zufahrt Plangebiet L /16-
7 5 Anforderungen/Grenzwerte 5.1 Orientierungswerte nach DIN Bei der Bauleitplanung sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für die Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung bzw. Unterschreitung ist zu empfehlen, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 Gebietseinstufung a) reine Wohngebiete (WR), Wochenend- oder Ferienhausgebieten, b) allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiet (WS) und Campingplatzgebiete Orientierungswerte in db(a) Tags Nachts *) bzw bzw. 40 c) Friedhöfe, Kleingarten- und Parkanlagen c) besondere Wohngebiete (WB) bzw. 40 d) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) bzw. 45 e) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiet (GE) bzw. 50 *) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Wert für die Nachtzeit ist für die Beurteilung von Verkehrslärm heranzuziehen. -7/16-
8 5.2 Grenzwerte nach 16. BImSchV Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen sind nach 16. BImSchV (Verkehrlärmschutzverordnung) zu beurteilen. Hierzu sind beim Bau oder der wesentlichen Änderungen von Straßen (bzw. Schienenwegen) die u. a. Grenzwerte einzuhalten. Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Gebietseinstufung 1) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 2) reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Immissionsgrenzwert in db(a) tags nachts ) Kern- Dorf- und Mischgebiete ) Gewerbegebiete Den Geltungsbereich der 16. BImSchV umfasst nicht die städtebauliche Planung, bei der Bebauung an eine bestehende Straße heran rückt. Die Vorschrift wird allerdings als Hilfsmittel zur Beurteilung der Lärmsituation herangezogen. So sind die oben aufgeführten Grenzwerte zumindest anzustreben. Bei Überschreitungen sind passive und/oder aktive Lärmschutzmaßnahmen zu empfehlen. -8/16-
9 6 Immissionsorte Über die Teilbereiche des Plangebietes wird im Rahmen der Untersuchungen ein Immissionspunktraster gelegt. Auf diese Weise können die zu erwartenden Geräuschimmissionen bzw. Beurteilungspegel entnommen werden. Die Geräuschimmissionen werden in einer Höhe von h = 6 m (über Gelände) für das 1. Obergeschoss bzw. 16,5 m für das 4. OG berechnet. Zusätzlich wurden entlang der Gebietsgrenzen bzw. der geplanten Gebäude diskrete Immissionspunkte (IP 1 IP 5, Höhe jeweils 6 m bzw. 16,5 m über Gelände) gesetzt, um die Geräuschsituation detaillierter angeben zu können. Die Lage der Immissionspunkte ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. Abbildung 3: Lage der Immissionsorte m Teilbereich B Kommunikation + Technologie IP 1 IP 5 Teilbereich A IP 4 Teilbereich C IP 2 IP 3 L 1134 Autobahn A 8-9/16-
10 7 Geräuschemissionen Auf das Plangebiet wirken sich besonders die Autobahn A 8 und die Landstraße L 1134 aus. Zusätzlich wurde der Bereich der Anschlussstelle Heimsheim mit berücksichtigt. Angaben zum Verkehrsaufkommen wurden der Straßenverkehrszentrale BW /3/ entnommen. Um einer zukünftigen möglichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu berücksichtigen, wurde der Prognosezeitraum 2028 mit einer Erhöhung der Verkehrszahlen um 20 % angesetzt. Die Berechnungen wurden ausschließlich für das Prognosejahr 2028 durchgeführt. Verkehrsdaten der AS Heimsheim liegen nicht vor und wurden in Bezug zu den Verkehrszahlen der L1134 mit einem DTV von 8000 Kfz/24h (Jahr 2018) abgeschätzt. Hierbei wurde eine gleichmäßige Verteilung auf den Ein- und Ausfahrtsspuren vorgenommen. Da die AS Heimsheim nicht maßgeblich am Gesamtgeräusch beteiligt ist, bietet aus gutachterlicher Sicht diese Abschätzung eine ausreichend genaue Berücksichtigung der Lärmsituation. Angaben Verkehrsaufkommen innerhalb der Zufahrtstraße im Plangebiet liegen nicht vor. Dieser Verkehr wurde mit einem DTV von 1000 Kfz/24h berücksichtigt. Die Ampelanlagen im Bereich der Anschlussstelle und der Zufahrt zum Plangebiet wurde gemäß RLS 90 berücksichtigt. Nachfolgend sind die angesetzten Verkehrdaten aufgeführt. -10/16-
11 Tabelle 3: Straßenverkehr Bezeichnung A 8 AS Abfahrt Nord AS Zufahrt Nord AS Abfahrt Süd AS Zufahrt Süd L 1134 Zufahrtsverkehr im Plangebiet DTV in 24 h *) 2015: : : : : : : : : : : : L m,e in db Jahr 2005 bzw Tag: 77,9 Nacht: 73,1 Tag: 78,7 Nacht: 73,9 Tag: 56,7 Nacht: 52,5 Tag: 57,6 Nacht: 53,4 Tag: 56,7 Nacht: 52,5 Tag: 57,6 Nacht: 53,4 Tag: 56,7 Nacht: 52,5 Tag: 57,6 Nacht: 53,4 Tag: 56,7 Nacht: 52,5 Tag: 57,6 Nacht: 53,4 Tag: 61,6 Nacht: 56,1 Tag: 62,4 Nacht: 56,9 Tag: 51,0 Nacht: 44,4 M p % in Kfz/h **) **) Tag: 10, Nacht: 26, Tag: Nacht: Tag: Nacht: Tag: Nacht: Tag: Nacht: Tag: 5,1 661 Nacht: 11, Tag: 10 Nacht: 20 v PKW/LKW in km/h 130/80 70 D StrO in db g in % -2 < <5 **) die stündliche Verkehrsstärke bzw. der LKW Anteil für 2015 wurde den detaillierten Kennwerten aus /3/ entnommen Hierbei bedeutet: DTV Durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen innerhalb von 24 Stunden L m,e Emissionspegel in db M Stündliches Verkehrsaufkommen p % LKW Anteil v zulässige Höchstgeschwindigkeit D StrO Korrektur für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (ausgehend von Asphaltbeton) g Steigung und Gefälle -11/16-
12 8 Berechnungsergebnisse Die Berechnungen erfolgten nach RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen für das Prognosejahr Nachfolgend sind die Beurteilungspegel an den einzelnen Immissionspunkten aufgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Nutzung entsprechend eines Gewerbegebietes vorliegt und diesbezüglich die entsprechenden Orientierungs- und Grenzwerte Anwendung finden. Tabelle 4: Beurteilungspegel an den Immissionspunkten Bezeichnung Beurteilungspegel Pegel L r *) IP 1 1. OG Orientierungswert nach DIN Grenzwert nach 16. BImSchV Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 4. OG IP 2 1. OG OG IP 3 1. OG OG IP 4 1. OG OG IP 5 1. OG *) Werte auf ganze db gerundet 4. OG db(a) Die Lärmkarten (Tag + Nacht) sind nachfolgend aufgeführt. Hierbei sind die oben genannten Orientierungs- bzw. Grenzwerte zu besseren Übersicht mit dargestellt. Aufgrund der geringen Abweichungen zwischen dem 1. OG und 4. OG werden nachfolgend nur die Lärmkarten für das 4. OG dargestellt bzw. sind den Anlagen 1 4 zu entnehmen. Anmerkung: Werden die aufgeführten Lärmkarten zur Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109 verwendet, so sind diesen Werten noch +3 db(a) hinzu zuzählen. -12/16-
13 Abbildung 4: Verkehrslärm tags ( Uhr), 4. OG Beurteilungspegel in db(a) > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > 85.0 db Teilbereich B Kommunikation + Technologie m IP 1 IP 5 Teilbereich A 65 db (wie GE) DIN IP 4 Teilbereich C IP 2 69 db (wie GE) 16. BImSchV IP 3 L /16-
14 Abbildung 5: Straßen-Verkehrslärm nachts ( Uhr), 4. OG Beurteilungspegel in db(a) > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > 85.0 db Teilbereich B Kommunikation + Technologie m 59 db (wie GE) 16. BImSchV IP 1 IP 5 Teilbereich A IP 4 Teilbereich C IP 2 IP 3 L /16-
15 9 Beurteilung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde der, von den angrenzenden Straßen zu erwartende Geräuschimmissionen auf das Plangebiet berechnet. Zur Beurteilung wurden die 16. BImSchV und die DIN herangezogen. Tagzeitraum: Am Tag werden bis auf den südlichen Bereich am IP 2 / IP 3 (Bereich L 1134/Nordbereich AS) die Grenzwerte nach 16. BImSchV eingehalten. Die Orientierungswerte nach DIN (brauner/violetter Farbbereich) werden bis auf den nördlichen Planbereich überschritten. Nachtzeitraum: Für einen Großteil der Planflächen wird der Grenzwert nach 16. BImSchV überschritten. Die Orientierungswerte nach DIN werden auf dem gesamten Plangebiet nicht eingehalten. Anmerkung: Die Berechnungen erfolgten bis auf die denkmalgeschützten Bestandsgebäude ohne Berücksichtigung der Eigenabschirmung der geplanten Gebäude. So kann sich besonders für den rückliegenden Planbereich durch die Gebäudeabschirmung der davor liegenden Gebäude eine Verbesserung der Lärmsituation ergeben. Im Rahmen des Schallschutznachweises der Außenbauteile nach DIN 4109 ist deshalb zu empfehlen, diesen unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudesituation durchzuführen. -15/16-
16 10 Maßnahmen/Empfehlungen Für alle neu zu erstellenden Gebäude bzw. bei Umnutzung bestehender Gebäude sollte im Rahmen der Baugenehmigung ein Schallschutznachweis gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau geführt werden. Dieser regelt den baulichen Schallschutz der Außenbauteile gegenüber dem vorhanden maßgeblichen Außenlärmpegel. Es wird darauf hingewiesen, dass der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109 nicht nur den Verkehrslärm - der in diesem Gutachten untersucht wurde berücksichtigt, sondern alle anderen Geräuscharten (Gewerbe-, Freizeit-, Sport-, Fluglärm) beinhaltet. Der Schallschutznachweis muss dies mit berücksichtigen. Sind in den Plangebieten Übernachtungsräume o. ä. schutzbedürftige Räume vorgesehen, sollten besonders in den Bereichen, wo nachts die Orientierungswerte überschritten werden zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen z.b. in Form von Schallschutzfenstern in Verbindung mit einer Lüftungsanlage vorgesehen werden. Inwieweit Freibereiche (z.b. Außenbereich, Terrasse) zu schützen sind, hängt im Wesentlichen vom jeweiligen Bauvorhaben und dem Schutzbedürfnis ab. Es ist daher zu empfehlen, dass im konkreten Bauvorhaben seitens des Bauherren/Nutzers aktive Schallschutzmaßnehmen (z.b. Lärmschutzwand, schalltechnisch günstige bauliche Grundrisse, Eigenabschirmung des Gebäudes) getroffen werden sollten, um entsprechend dem eigenen Schutzanspruch die Freibereiche vor Lärm zu schützen. Thomas Fleischmann Dieter Merkle Dieses Gutachten umfasst 16 Seiten und 4 Anlagen (Gutachten Heimsheim BPlan doc) -16/16-
17 Legende m Projekt: Schalltechnisches Gutachten 2.Änderung zum Bebauungplan "Kommunikation + Technologie" Auftraggeber: IAV GmbH Carnotstraße Berlin Beurteilungspegel Teilbereich B IP 1 Kommunikation + Technologie IP 5 Teilbereich A > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > 85.0 db IP 4 Teilbereich C IP 2 IP L Beurteilungspegel tags Berechnungshöhe 6 m (1.OG) Maßstab 1:1750 Gutachten Nr / Anlage 01 Schorndorf, _Entwurf DTV 2028 Außenlärm Heimsheim.cna für Akustik und Bauphysik Werderstraße Schorndorf Tel.: 07181/ Fax: 07181/
18 Legende m Projekt: Schalltechnisches Gutachten 2.Änderung zum Bebauungplan "Kommunikation + Technologie" Auftraggeber: IAV GmbH Carnotstraße Berlin Beurteilungspegel Teilbereich B IP 1 Kommunikation + Technologie IP 5 Teilbereich A > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > 85.0 db IP 4 Teilbereich C IP 2 IP L Beurteilungspegel nachts Berechnungshöhe 6 m (1.OG) Maßstab 1:1750 Gutachten Nr / Anlage 02 Schorndorf, _Entwurf DTV 2028 Außenlärm Heimsheim.cna für Akustik und Bauphysik Werderstraße Schorndorf Tel.: 07181/ Fax: 07181/
19 Legende m Projekt: Schalltechnisches Gutachten 2.Änderung zum Bebauungplan "Kommunikation + Technologie" Auftraggeber: IAV GmbH Carnotstraße Berlin Beurteilungspegel Teilbereich B IP 1 Kommunikation + Technologie IP 5 Teilbereich A > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > 85.0 db IP 4 Teilbereich C IP 2 IP L Beurteilungspegel tags Berechnungshöhe 16,5 m (1.OG) Maßstab 1:1750 Gutachten Nr / Anlage 03 Schorndorf, _Entwurf DTV 2028 Außenlärm Heimsheim.cna für Akustik und Bauphysik Werderstraße Schorndorf Tel.: 07181/ Fax: 07181/
20 Legende m Projekt: Schalltechnisches Gutachten 2.Änderung zum Bebauungplan "Kommunikation + Technologie" Auftraggeber: IAV GmbH Carnotstraße Berlin Beurteilungspegel Teilbereich B IP 1 Kommunikation + Technologie IP 5 Teilbereich A > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > 85.0 db IP 4 Teilbereich C IP 2 IP L Beurteilungspegel nachts Berechnungshöhe 16,5 m (1.OG) Maßstab 1:1750 Gutachten Nr / Anlage 04 Schorndorf, _Entwurf DTV 2028 Außenlärm Heimsheim.cna für Akustik und Bauphysik Werderstraße Schorndorf Tel.: 07181/ Fax: 07181/
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