Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Korbinian Grüner Bericht-Nr.: ACB / ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 Ein Partner der ingeneo.gruppe Messstelle nach 29b BImSchG Güteprüfstelle Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de

2 Titel: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Auftraggeber: Gemeinde Oberostendorf Angerstraße Oberostendorf Auftrag vom: Bericht-Nr.: Umfang: ACB /02 12 Seiten Bericht und 8 Seiten Anlage Datum: Bearbeiter: Korbinian Grüner Zusammenfassung: Die Gemeinde Oberostendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Das Gebiet soll als Wohngebiet mit ca. 36 Baugrundstücken ausgewiesen werden. Es wurde die Geräuschbelastung durch Verkehrsgeräusche untersucht. Es zeigte sich, dass die Orientierungswerte der DIN weitestgehend eingehalten werden. Lediglich an der westlichen und südlichen Bebauungsgrenze kann es zu Überschreitungen kommen. Die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden an der westlichen Bebauungsgrenze überschritten. Hier sollte für betroffene Gebäude eine angepasste Grundrissorientierung oder ggf. ein schallgedämmtes Belüftungskonzept vorgesehen werden (z. B. schallgedämmte Außenluftdurchlässe, zentrale Belüftungsanlage). Entsprechend der DIN 4109 liegt das Baugebiet im ungünstigsten Fall im Lärmpegelbereich III. Die Anforderungen an das resultierende Bau-Schalldämm-Maß ergeben sich somit zu 35 db. Diese sind mit üblichen modernen Standard-Bauteilen i.d.r. bereits erfüllt. Basierend auf diesen Erkenntnissen wurden Textvorschläge für die Begründung und Festsetzungen zum Schallschutz formuliert. Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 8054_02_b.docx 2

3 Inhalt 1 Situation und Aufgabenstellung Örtliche Situation Immissionsschutzrechtliche Beurteilungsgrundlagen DIN Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) DIN Schallemissionen Schallimmissionen Beurteilung Bauakustische Anforderungen Textvorschlag für Begründung des Bebauungsplanes Begründung zum Schallschutz Festsetzungen zum Schallschutz Zusammenfassung Anlage 1 Schallquellenplan Anlage 2 Rasterlärmkarten Anlage 3 Lärmpegelbereiche 8054_02_b.docx 3

4 1 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Oberostendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Das Gebiet soll als Wohngebiet mit ca. 36 Baugrundstücken ausgewiesen werden. Es soll untersucht werden, welche Geräuschbelastung durch Verkehrsgeräusche im Einwirkungsbereich der Staatsstraße St 2035 und der Gerbishofer Straße im Untersuchungsgebiet zu erwarten ist. Die Accon GmbH wurde von der Gemeinde mit der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. 2 Örtliche Situation Die örtlichen Gegebenheiten können den nachfolgenden Abbildungen entnommen werden. Plangebiet Abbildung 1: Übersichtslageplan (Quelle: OpenStreetMap) 8054_02_b.docx 4

5 Abbildung 2: Bebauungsplanentwurf 3 Immissionsschutzrechtliche Beurteilungsgrundlagen 3.1 DIN Für eine schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung ist die DIN [2] maßgebend. Für die Beurteilung von Verkehrslärmeinwirkungen auf schutzwürdige Nutzungen innerhalb des Plangeltungsbereiches sind im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN [3] heranzuziehen. Diese Orientierungswerte sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 8054_02_b.docx 5

6 Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN Beiblatt 1 Nutzungsart Orientierungswerte Verkehrslärm [db(a)] tags nachts reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE ) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Die Einhaltung der in Tabelle 1 aufgeführten Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sollen bereits auf den Rand der jeweiligen Baufläche bezogen werden. Weiter heißt es in Beiblatt 1 zu DIN : In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." 3.2 Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) In der 16. BImSchV [4] sind Grenzwerte genannt, die beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen nicht überschritten werden dürfen. Die 16. BImSchV [4] gilt nicht für den Fall der Planung eines Baugebiets an einer bestehenden Straße. Deren Grenzwerte sagen aber für ihren Anwendungsbereich Bau oder wesentliche Änderung öffentlicher Straßen sowie Eisenbahnen und Straßenbahnen aus, dass sie zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erforderlich sind und eingehalten werden müssen ( 41, 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG). 8054_02_b.docx 6

7 Diese Grenzwerte sind daher beim Nebeneinander von Verkehrsweg und Baugebiet ein wichtiges Indiz dafür, wann mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu rechnen ist. Bei Planung und Abwägung sind deshalb die vernünftigerweise in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten des aktiven und passiven Schallschutzes auszuschöpfen, um jedenfalls diese Werte der 16. BImSchV [4] einzuhalten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind folgender Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Nr. Gebietsnutzung Immissionsgrenzwert [db(a)] tags nachts 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete DIN 4109 Anforderungen an den Schallschutz von Aufenthaltsräumen gegenüber Außenlärm sind in der Norm DIN 4109 [5] festgelegt. Die Kombination aller Außenbauteile (Wand, Fenster sowie Fensterzusatzeinrichtungen) eines Aufenthaltsraumes muss ein bestimmtes resultierendes Schalldämm-Maß R w,res erfüllen. Dieses ist abhängig vom vorherrschenden Maßgeblichen Außenlärmpegel und dem daraus resultierenden Lärmpegelbereich. Die DIN 4109 [5] in ihrer derzeitig gültigen Fassung vom November 1989 ist in Bayern baurechtlich eingeführt [7]. Hinweise zum baulichen Schallschutz: Da die DIN 4109 baurechtlich eingeführt ist, ist die Erfüllung des darin geforderten Schallschutzes notwendig. In Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit üblichen Raumgeometrien und unter Verwendung von gängigen Baukonstruktionen sowie Außenbauteilen werden bereits die Anforderungen entsprechend dem Lärmpegelbereich III bzw. Lärmpegelbereich IV bei Büroräumen mit R w,res = 35 db erfüllt. Zu gängigen Außenbauteilen zählen beispielsweise Außenwände in Mauerwerk, übliche 3- fach-verglaste Fenster für den Wärmeschutz sowie wärmegedämmte Dach-Konstruktionen. 8054_02_b.docx 7

8 4 Schallemissionen Die Verkehrsbelastung der Staatsstraße St 2035 wird aus dem Verkehrsmengenatlas Bayern 2010 [10] übernommen. Zur Ermittlung der Verkehrsbelastung auf der Gerbishofer Straße die Straße dient zum einen als Verbindungsstraße zwischen Oberostendorf und Gerbishofen und zum anderen als Zubringer zur nahegelegenen Hausmülldeponie wurden durch die Accon GmbH Verkehrserhebungen [11] durchgeführt. Ausgehend von diesen Daten wurde das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) für die jeweiligen Straßen ermittelt. Zur Berücksichtigung einer etwaigen zukünftigen Verkehrszunahme wurden die DTV-Werte sukzessive für das Prognosejahr 2027 jährlich um ein Prozent erhöht. In der folgenden Tabelle 3 sind die wesentlichen Eingangsparameter dargestellt. Für die Berechnung wurde angenommen, dass sich der Verkehr an der Kreuzung Gerbishofer Straße / Hochweg zu 70 % Richtung Mülldeponie und zu 30 % Richtung Gerbishofen aufteilt. Tabelle 3: Verkehrsbelastungen und Emissionspegel Bezeichnung L me [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht [km/h] St 2035 außerorts St 2035 innerorts (Kardinalstraße) Gerbishofer Straße innerorts Gerbishofer Straße Richtung Deponie Gerbishofer Straße Richtung Gerbishofen DTV Zähldaten M p [%] zul. Geschw. Anmerkungen und Erläuterungen: DTV... durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an allen Tagen des Jahres; M... maßgebliche stündliche Verkehrsstärken tags und nachts; p... maßgebliche Schwerverkehrsanteile (Kfz mit mehr als 2,8 t zulässiger Gesamtmasse) tags und nachts; v max... zulässige Höchstgeschwindigkeit; L me, Tag / L me, Nacht... Emissionspegel nach Gleichung 6 der RLS-90, bezogen auf einen Abstand von 25 m zur Straßenachse und eine Höhe von 4,0 m über Gelände. Die Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs erfolgt gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 [8]. 8054_02_b.docx 8

9 5 Schallimmissionen Die Schallausbreitungsberechnungen zur Ermittlung der Beurteilungspegel erfolgen mit Hilfe des Computerprogramms CadnaA [9] auf Grundlage der RLS-90 [8]. Die Berechnungen für das Plangebiet zeigen, dass die Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet nach DIN Beiblatt 1 weitestgehend eingehalten werden können. An der westlichen und südlichen Baugrenze können Überschreitungen auftreten. Betroffen wäre die erste Häuserzeile. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden abgesehen von der westlichen Baugrenze ebenfalls eingehalten. Entsprechenden Rasterlärmkarten (Berechnungshöhe 4 m über Gelände) sind im Anhang dargestellt. 6 Beurteilung Gemäß DIN soll im Beurteilungszeitraum Tag vom Verkehrslärm ein Orientierungswert von 55 db(a) und nachts von 45 db(a) in einem allgemeinen Wohngebiet nicht überschritten werden. Die berechneten Beurteilungspegel überschreiten die Orientierungswerte an der westlichen Baugrenze (s. Anlage 2) für die Tagzeit um 5 db und für die Nachtzeit um bis zu 8 db. An der südlichen Baugrenze werden die Orientierungswerte zur Nachtzeit um bis zu 3 db überschritten. Etwaige Lärmminderungsmaßnahmen auf dem Schallausbreitungsweg, z. B. Lärmschutzwand könnten realisiert werden, erscheinen jedoch auf Grund der örtlichen Gegebenheiten als nicht dienlich. Vielmehr sollte auf die Anwendung passiven Schallschutzes zurück gegriffen werden. Wir empfehlen für die, der Staatsstraße St 2035 nächstgelegenen Bebauungsreihe eine angepasste Grundrissorientierung vorzusehen. Schutzbedürftige Aufenthaltsräume (insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer) sollten zur Ostseite hin angeordnet werden. Falls eine solche Grundrissorientierung nicht möglich ist, empfiehlt es sich für diese Räume ein schallgedämmtes Belüftungskonzept umzusetzen (z. B. schallgedämmte Außenluftdurchlässe, zentrale Belüftungsanlage). Für die südliche Baureihe sind unserem Erachtens nach keine Vorkehrungen zum Schallschutz zu treffen. Die Überschreitungen der Orientierungswerte können als marginal angesehen werden und die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung werden eingehalten. 8054_02_b.docx 9

10 7 Bauakustische Anforderungen Aus den berechneten Beurteilungspegeln werden die zugehörigen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [5] bestimmt. Diese ergeben sich für Verkehrslärm aus den um 3 db erhöhten Beurteilungspegeln zur Tagzeit. Im ungünstigsten Fall wird der Lärmpegelbereich III (westliches Baugebiet) erreicht. Es ergeben sich somit einzuhaltende Bau-Schalldämm-Maße R w,res von 35 db. Die Anforderungen des Lärmpegelbereichs III (R w,res = 35 db) sind mit üblichen modernen Standard-Bauteilen i.d.r. bereits erfüllt. Eine entsprechende Darstellung der unterschiedlichen Lärmpegelbereiche, sowie eine Übersicht der daraus resultierenden Anforderungen an das erforderliche Bau-Schalldämm-Maß sind in der Anlage 3 dargestellt. 8 Textvorschlag für Begründung des Bebauungsplanes 8.1 Begründung zum Schallschutz Das Plangebiet ist durch den Verkehrslärm der Staatsstraße St 2035 und der Gerbishofer Straße belastet. Die Orientierungswerte der DIN für Verkehrslärm werden an der westlichen und südlichen Bebauungsgrenze zum Teil überschritten. Tags treten Beurteilungspegel bis zu 60 db(a) und nachts bis zu 53 db(a) auf. Aufgrund der festgestellten Orientierungswert-Überschreitungen, sind für betroffene Gebäude Maßnahmen des passiven Schallschutzes vorzusehen. Hierzu werden entsprechende Festsetzungen formuliert. 8.2 Festsetzungen zum Schallschutz Auf die schalltechnische Untersuchung der Accon GmbH zum Bebauungsplan 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg (Bericht Nr. ACB /02 vom ) wird verwiesen. Die vorderste Reihe der Bebauung an der westlichen Gebietsgrenze muss von ihrer Grundrissorientierung so ausgerichtet werden, dass schutzbedürftige Wohnräume (insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer) auf der lärmabgewandten Seite untergebracht sind. Sofern dies bautechnisch nicht umgesetzt werden kann, ist bei diesen Räumen ein schallgedämmtes Belüftungskonzept umzusetzen (z. B. schallgedämmte Außenluftdurchlässe, zentrale Belüftungsanlage, Schallschutzfenster mit Spaltlüftungseinrichtung usw.). Die bauakustischen Anforderungen an das einzuhaltende Bau-Schalldämm-Maß R w,res betragen hier 35 db. 8054_02_b.docx 10

11 9 Zusammenfassung Die Gemeinde Oberostendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Das Gebiet soll als Wohngebiet mit ca. 36 Baugrundstücken ausgewiesen werden. Es wurde die Geräuschbelastung durch Verkehrsgeräusche untersucht. Es zeigte sich, dass die Orientierungswerte der DIN weitestgehend eingehalten werden. Lediglich an der westlichen und südlichen Bebauungsgrenze kann es zu Überschreitungen kommen. Die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden an der westlichen Bebauungsgrenze überschritten. Hier sollte für betroffene Gebäude eine angepasste Grundrissorientierung oder ggf. ein schallgedämmtes Belüftungskonzept vorgesehen werden (z. B. schallgedämmte Außenluftdurchlässe, zentrale Belüftungsanlage). Entsprechend der DIN 4109 liegt das Baugebiet im ungünstigsten Fall im Lärmpegelbereich III. Die Anforderungen an das resultierende Bau-Schalldämm-Maß ergeben sich somit zu 35 db. Diese sind mit üblichen modernen Standard-Bauteilen i.d.r. bereits erfüllt. Basierend auf diesen Erkenntnissen wurden Textvorschläge für die Begründung und Festsetzungen zum Schallschutz formuliert. Greifenberg, den ACCON GmbH B. Sc. Korbinian Grüner 8054_02_b.docx 11

12 Quellenverzeichnis [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771); [2] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [3] Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), ; [5] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, November 1989; [6] VDI 2719, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 [7] Vollzug des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Liste der als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln, Bayerischen Staats-ministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr, [8] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990; [9] CadnaA für Windows, EDV-Programm zur Berechnung und Beurteilung von Lärm-immissionen im Freien, Version 2018, DataKustik GmbH, Gilching; [10] Verkehrsmengen-Atlas Bayern, Straßenverkehrszählung 2010, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, März 2012; [11] Accon GmbH, Verkehrsmengenzählung Gerbishofer Straße vom bis ; 8054_02_b.docx 12

13 Anlage 1 Schallquellenplan 8054_02_b.docx Anlage 1

14 St 2035 innerorts Gerbishofer Straße Richtung Gerbishofen Gerbishofer Straße innerorts St 2035 außerorts Gerbishofer Straße Richtung Deponie Abbildung 3: Schallquellenplan Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Mehrfachrefl. Steig. Bezeichnung Tag Nacht M p (%) Pkw Lkw Dstro Drefl DTV Str.gatt. Abst. Art (dba) (dba) Tag Nacht Tag Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) St 2035 außerorts St 2035 innerorts Gerbishofer Straße innerorts Gerbishofer Straße Richtung Gerbishofen Gerbishofer Straße Richtung Deponie Gemeindestraße Gemeindestraße Gemeindestraße _02_b.docx Anlage 1

15 Anlage 2 Rasterlärmkarten 8054_02_b.docx Anlage 2

16 Abbildung 4: Rasterlärmkarte, Beurteilungspegel Verkehrslärm [db(a)], tags, 4 m über Geländehöhe 8054_02_b.docx Anlage 2

17 Abbildung 5: Rasterlärmkarte, Beurteilungspegel Verkehrslärm [db(a)], nachts, 4 m über Geländehöhe 8054_02_b.docx Anlage 2

18 Anlage 3 Lärmpegelbereiche 8054_02_b.docx Anlage 3

19 LPB III LPB II LPB I Abbildung 6: Lärmpegelbereiche nach DIN _02_b.docx Anlage 3

20 Tabelle 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] Erf. R w,res des Außenbauteils für Aufenthaltsräume in Wohnungen [db] I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > 80 Anforderungen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen 8054_02_b.docx Anlage 3

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