Stadt Tettnang Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Westlich der Klinik Tettnang"

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1 Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl Lindau (B) tel: 032/ fax: 032/ mail: info@buerosieber.de Auftraggeber: HKPE Hofkammer Projektentwicklung GmbH Herzog-Carl-Str Ostfildern teba Wohn- und Gewerbebau Immobilien GmbH Karlstraße 16/2 069 Tettnang Bericht vom erstellt von Dipl.-Ing. (FH) V. Nell Projekt-Nr.: Stadt Tettnang Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen

2 Zusammenfassung Die Stadt Tettnang plant westlich der Klinik Tettnang die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes um an Stelle der ehemaligen Schwesternwohnheime neue Wohnnutzungen in Form von Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden die Verkehrslärm-Immissionen der Landes-Straße L 333 ("Wangener Straße"), der Kreis-Straße K 7720 ("Emil-Münch-Straße"), der "Riedstraße" und der "Hochstraße" gemäß der DIN (Schallschutz im Städtebau) ermittelt und bewertet. Des Weiteren wurden die Gewerbelärm-Immissionen des nordöstlich vom Plangebiet angrenzenden Krankenhauses gemäß der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass die Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN für ein allgemeines Wohngebiet (WA) durch die oben genannten Straßen tagsüber und nachts um bis zu db(a) im Plangebiet erheblich überschritten werden. Im Norden und im mittleren Bereich wird der Konflikt durch die Festsetzung von passiven Lärmschutz- Maßnahmen (schallgedämmte Fassaden, Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, ausreichend dimensionierte Lüftungsanlagen) gelöst. Für Terrassen und Balkone sind Lärmschutzwände, Wintergärten oder vorgehängte Fassaden vorgesehen. Im südlichen Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan eine aktive Lärmschutz-Maßnahme auf der Böschungskante mit einer Höhe von 3,00 m und einer Länge von 137 m vor. Durch diese Maßnahme werden die Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Erdgeschoß tagsüber und nachts eingehalten. Der weiterhin bestehende Konflikt in den Obergeschoßen wird ebenfalls durch die Festsetzung von passiven Lärmschutz- Maßnahmen gelöst. Weitere aktive Lärmschutz-Maßnahmen (z.b. Wand) sind aus Gründen der vorherrschenden Topografie und des Orts- und Landschaftsbildes nach Rücksprache mit der Gemeinde nicht möglich. Durch die Nutzungen des Krankenhauses ist mit keinen unzulässigen Geräusch-Immissionen an der geplanten Wohnbebauung zu rechnen. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung 4 2 Verwendete Unterlagen und Informationen 4 3 Örtliche Gegebenheiten 6 4 Ausschnitt aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan 5 Beurteilungsgrundlagen Verkehrslärm Gewerbelärm 10 6 Verkehr Schallemissionen Berechnung der Schallimmissionen Bewertung Möglichkeiten zur Konfliktlösung 14 7 Gewerbe Betriebliche Gegebenheiten Schallemissionen Berechnung der Schallimmissionen Bewertung 22 Qualität der Prognose 22 9 Vorschläge für die Bauleitplanung Übersichtsplan zu den Immissionsschutz-Festsetzungen Textliche Festsetzungen Begründung Umweltbericht 2 10 Bilddokumentation Anhang 31 Seite Seite 3

4 1 Aufgabenstellung Die teba Wohn-und Gewerbebau Immobilien GmbH und die HKPE Hofkammer Projektentwicklung GmbH haben im Rahmen eines Bieterwettbewerbes um die Grundstücke westlich der Klinik Tettnang den Zuschlag erhalten. Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogener Bebauungsplan soll der Neubau von sieben Mehrfamilienhäusern an Stelle der ehemaligen Schwesternwohnheime sowie von zwei Mehrfamilienhäusern im Grundstücksbereich entlang der "Emil-Münch-Straße" ermöglicht werden. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung sind die Verkehrslärm-Immissionen der Landes- Straße L 333 ("Wangener Straße"), der Kreis-Straße K 7720 ("Emil-Münch-Straße"), der "Riedstraße" und der "Hochstraße" auf das Plangebiet gemäß der DIN (Schallschutz im Städtebau) [26] zu ermitteln und zu bewerten. Des Weiteren sind die Gewerbelärm-Immissionen des östlich vom Plangebiet angrenzenden Krankenhauses gemäß der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) [21] zu ermitteln und zu bewerten. Im Rahmen des Umweltberichtes ist zusätzlich der vom Helikopterlandeplatz des Krankenhauses ausgehende Fluglärm verbal argumentativ abzuarbeiten. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde bereits eine schalltechnische Untersuchung durch das Büro Sieber (Fassung vom ) [11] erstellt. Auf Grund der Ergebnisse dieser schalltechnischen Untersuchung erfolgte eine Umplanung des südlichen Bereiches [9]. Daher wurde eine Anpassung der schalltechnischen Untersuchung erforderlich. Das Büro Sieber wurde von der teba Wohn-und Gewerbebau Immobilien GmbH und der HKPE Hofkammer Projektentwicklung GmbH beauftragt, für das Plangebiet diese schalltechnische Untersuchung zu erstellen, Konfliktbereiche in der Bauleitplanung aufzuzeigen, notwendige Maßnahmen zur Konfliktlösung, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen für die Begründung und den Umweltbericht vorzuschlagen. 2 Verwendete Unterlagen und Informationen [1] Lageplan (dxf-format) [2] Luftbild (jpg-format) [3] Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungstermins gemäß 4 Abs. 1 BauGB vom [4] Ergebnisvermerk des Besprechungstermins mit den Projektbeteiligten (Stadt Tettnang, Vorhabenträger, Immissionsschutz des Landratsamtes Bodenseekreis, Büro Sieber) vom [5] Aktenvermerk zur Besprechung am mit den Projektbeteiligten (Stadt Tettnang, Büro Sieber) vom Seite 4

5 [6] Vorhaben- und Erschließungsplan zur geplanten Wohnbebauung westlich der Klinik Tettnang architekts, Architekt Andreas Schumacher, Fassung vom [7] s von Frau Schützbach (Waldburg-Zeil Kliniken, Klinik Tettnang GmbH) vom und ; Angaben zu den gewerblichen Nutzungen der Klinik Tettnang, insbesondere zu den Parkplätzen, zum Lieferverkehr und den Flugbewegungen [] von Frau Käser (Stadt Tettnang) vom ; Verkehrsentwicklungsplan und Verkehrsanalyse 2013 der Stadt Tettnang vom November 2013, BS Ingenieure Ludwigsburg; Angaben zu den Verkehrszahlen der Landes-Straße L 333 ("Wangener Straße"), der Kreis-Straße K 7720 ("Emil-Münch-Straße"), der "Riedstraße" und der "Hochstraße" [9] von Herrn Schumacher (Büro arcitekts) vom ; Neugestaltung des Baufeldes Süd [10] Telefonat mit Herrn Burckhard (Landratsamt Bodenseekreis) am ; Abstimmung zur Berücksichtigung des Schwerverkehrsanteiles von 4,5 % im Kreisverkehr [11] Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Westlich der Klinik Tettnang" der Stadt Tettnang, Fassung vom , Büro Sieber [12] 2. Fortschreibung des rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tettnang Neukirch, genehmigt am [13] Rechtsverbindlicher Bebauungsplan "Hofbrunnen I" der Stadt Tettnang [14] Rechtsverbindlicher Bebauungsplan "Riedhalde I" der Stadt Tettnang [15] Rechtsverbindlicher Bebauungsplan "Riedhalde II" der Stadt Tettnang [16] Rechtsverbindlicher Bebauungsplan "Leimgrube II" der Stadt Tettnang [17] Rechtsverbindlicher Bebauungsplan "Leimgrube III" der Stadt Tettnang [1] Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung [19] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung [20] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung [21] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom , Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 26 vom [22] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-Verordnung 16. BImSchV) in der Fassung vom [23] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [24] Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RBLärm-92), Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1992 [25] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 199 Seite 5

6 [26] DIN vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN vom Mai 197, "Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" [27] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [2] Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, August 2007 [29] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 2005 [30] Programmsystem IMMI 2014 Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖLFEL Meßsysteme Software GmbH & Co. KG 3 Örtliche Gegebenheiten Der zu überplanende Bereich (vgl. grüne Fläche im Ausschnitt aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan in Kapitel 4) [6] befindet sich östlich des Stadtkerns von Tettnang zwischen der Landes- Straße L 333 und der Klinik Tettnang. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nrn. 307 (Teilfläche), 309/2, 327 (Teilfläche), 331 und 349 (Teilfläche). Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,9 ha. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Süden über die Landes-Straße L 333 ("Wangener Straße") und von Norden über die Kreis-Straße K7720 ("Emil-Münch-Straße"). Das Plangebiet fällt von Osten nach Westen um bis zu 10 m ab und steigt von Süden nach Nord leicht um ca. 4 m an. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan [12] der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tettnang Neukirch wird das Plangebiet überwiegend als Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen "Krankenhaus" und "Schule" dargestellt. Der südlichste Teil des Plangebietes wird als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Hofbrunnen I" der Stadt Tettnang [13]. Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der bestehende Bebauungsplan überplant. Zukünftig ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) vorgesehen. Im Süden des Plangebietes grenzen jenseits der Landes-Straße L 333 die Bebauungspläne "Riedhalde I" [14] und "Riedhalde II" [15] mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) an. Im Norden des Plangebietes grenzt jenseits der Kreis-Straße K 7720 ein allgemeines Wohngebiet Seite 6

7 (WA) gemäß dem Bebauungsplan "Leimgrube II" [16] an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Leimgrube III" [17] beginnt ca. 100 m nördlich des Plangebietes und setzt ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Die Landes-Straße L 333 verläuft im Süden und Südwesten des Plangebietes und fällt von Südosten nach Nordwesten um ca. 17 m ab. Im westlichen Plangebiet liegt die Landes-Straße um bis zu 12 m unterhalb des Plangebietes. Im Bereich der südlichen Zufahrt liegen Plangebiet und Landes-Straße auf gleichem Niveau. Die Kreis-Straße K 7720 verläuft nördlich und westlich des Plangebietes. Im Norden grenzt die Kreis-Straße unmittelbar an das Plangebiet an. Im Westen beträgt der Abstand ca. 75 m. Die Kreis-Straße mündet im Westen des Plangebietes in den Kreisverkehr an der Landes- Straße L 333. Die Einmündung in den Kreisverkehr liegt ca. 25 m tiefer als der nördliche Abschnitt der Kreis-Straße auf Höhe des Plangebietes. In den Kreisverkehr mündet neben der Landes-Straße L 333 und der Kreis-Straße K 7720 noch die "Riedstraße" aus Richtung Südwesten kommend ein. Im Nordwesten des Plangebietes mündet die "Hochstraße" in die Kreis-Straße K 7720 ein. Im Osten befindet sich das ca. 3 m höhere gelegene Gebäude der Klinik Tettnang. Die Zufahrt erfolgt über die Kreis-Straße K7720 im Norden. Südlich des Gebäudes liegt der Rettungshelikopterlandeplatz. Seite 7

8 4 Ausschnitt aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan N Klinik Tettnang maßstabslos Seite

9 5 Beurteilungsgrundlagen Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch [1] sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN (Schallschutz im Städtebau) [26] konkretisiert. Dabei wird die Beurteilung getrennt für die jeweiligen Geräusch-Emittenten (z.b. Verkehrs- und Gewerbelärm) durchgeführt. Auf diese Weise wird zum einen den spezifischen Eigenheiten der Emittenten (z.b. Geräuschdynamik, Informationsgehalt oder Spektrum) und zum anderen der Einstellung der Betroffenen gegenüber den einzelnen Geräuschquellen Rechnung getragen. Für eine Gesamtlärm-Beurteilung steht bislang kein einheitliches Regelwerk zur Verfügung. Den im Geltungsbereich vorgesehenen Nutzungen werden folgende Orientierungswerte gemäß dem Beiblatt 1 der DIN [26] zugeordnet: Bauliche Nutzung Orientierungswerte nach DIN , Beiblatt 1 in db(a) tagsüber nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. 40 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm herangezogen werden. Der höhere Nachtwert wird zur Beurteilung von Verkehrslärm-Immissionen herangezogen. Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 [26] sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte außen vor den betroffenen Wohnräumen soll vermieden werden. 5.1 Verkehrslärm Bezüglich ihrer Anwendung gibt die DIN [26] folgende Hinweise: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (passive Lärmschutz-Maßnahmen wie z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutz-Maßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." Der Abwägungsspielraum sollte aber grundsätzlich in der städtebaulichen Planung durch die nachfolgenden Immissionsgrenzwerte der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV) [22] beschränkt werden. Die Immissionsgrenzwerte gelten für den Neubau oder die Seite 9

10 wesentliche Änderung eines Verkehrsweges. Im vorliegenden Fall werden die Grenzwerte als Erkenntnisquelle herangezogen, bei deren Überschreitung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Verordnung auszugehen ist. Den im Geltungsbereich geplanten Nutzungen werden folgende Immissionsgrenzwerte gemäß der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) [22] zugeordnet: Bauliche Nutzung Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in db(a) tagsüber nachts Allgemeines Wohngebiet (WA), Reines Wohngebiet (WR) Gewerbelärm Für die Geräusch-Immissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte der DIN [26] grundsätzlich verbindlich. Denn sobald die Planungen realisiert sind, wird die TALärm [21] (z.b. bei Beschwerden, bei Erweiterung des Gewerbebetriebes oder bei Nutzungsänderung) herangezogen. Gemäß Ziffer 7.5 Abs. 4 der DIN [26] kann eine Ausweisung von neuen schutzbedürftigen Gebieten ohne ausreichende Abstände von bestehenden gewerblichen Anlagen, Industrie- oder Gewerbegebieten zu Beschränkungen der gewerblichen Nutzung führen. In der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) [21] sind Immissionsrichtwerte festgesetzt, die sich bei einem allgemeinen Wohngebiet (WA) nicht von den Orientierungswerten für Gewerbelärm der DIN [26] unterscheiden. Im Verwaltungsvollzug werden die Immissionsrichtwerte wie Grenzwerte gehandhabt. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen Beurteilungszeitraum von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4) [21]. Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1) [21]. Bei Wohngebieten (WA, WR, Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist den anteiligen Schallimmissionen während der Ruhezeit (Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) ein Zuschlag von 6 db(a) zuzurechnen. Die Ruhezeiten gelten werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 7:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr sowie sonntags von 6:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr (TA Lärm, Ziffer 6.5) [21]. Zur Beurteilung der Anlage ist die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung zu bestimmen. Seite 10

11 Nach Ziffer der TA Lärm [21] kann die Bestimmung der Vorbelastung entfallen, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. 6 Verkehr 6.1 Schallemissionen Für die Berechnung wurden die Landes-Straße L 333 ("Wangener Straße") und die Kreis-Straße K 7720 ("Emil-Münch-Straße") sowie ergänzend die "Hochstraße" und die "Riedstraße" berücksichtigt (vgl. Lageplan in Anhang 2). Die Berechnung der Emissionspegel L m,e des Straßenverkehrs der wird gemäß Ziffer 7.1 der DIN [26] nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [23] durchgeführt. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßen-Achse bei freier Schallausbreitung unter Berücksichtigung aller Korrekturen. Er berechnet sich aus folgenden Parametern: Verkehrsmenge Lkw-Anteil zulässige Höchstgeschwindigkeit Art der Straßenoberfläche Steigung des Straßenabschnitts Die Emissionsberechnung erfolgt auf Grundlage von Verkehrszahlen. Die Zahlen des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) und des maßgebenden Lkw-Anteils (p) der auf das Planungsgebiet einwirkenden Straßen wurden dem Verkehrsentwicklungsplan und der Verkehrsanalyse 2013 der Stadt Tettnang vom November 2013 [] entnommen. Für die Prognose für das Jahr 2025 wird nach Aussage des Regierungspräsidiums von einer allgemeinen Verkehrssteigerung von 1 % pro Jahr ausgegangen. Die maßgebenden stündlichen Verkehrsmenge (M) wurde gemäß der Tabelle 3 der RLS-90 [23] ermittelt. Der maßgebende Lkw-Anteil (p) wird in der Studie nicht nach Tages- und Nachtzeitraum differenziert. Daher wurde der maßgebliche Lkw-Anteil für den Tages- und Nachtzeitraum gemäß der RBLärm-92 [24] ermittelt. In der nachfolgenden Tabelle sind die in der Berechnung berücksichtigten Verkehrszahlen aufgeführt (vgl. Liste der Eingabedaten in Anhang 1): Straße DTV 2010 in Kfz/24h DTV 2025 Kfz/24h in M 2025 in Kfz/h p 2025 in % tags nachts tags nachts L 333 "Wangener Straße" Ost ,64 2,34 L 333 "Wangener Straße" West ,22 2,13 K 7720 "Emil-Münch-Str." Nord ,6 1,35 Seite 11

12 Straße DTV 2010 in Kfz/24h DTV 2025 Kfz/24h in M 2025 in Kfz/h p 2025 in % tags nachts tags nachts K 7720 "Emil-Münch-Str." Süd ,5 1,30 "Hochstraße" ,00 0,00 "Riedstraße" ,10 2,14 Kreisverkehr ,77 1,44 Unter Berücksichtigung der in der Tabelle angegebenen Daten sowie der Geschwindigkeit von 50 km/h für Pkw und Lkw (ausgenommen der Kreisverkehr mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h für Pkw und Lkw, der Kreis-Straße K 7720 mit einem Tempolimit von 30 km/h sowie dem südlichen Bereich der L 333 mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h für Pkw und Lkw) wurden die nachfolgenden Emissionspegel berechnet: Straße L m,e Tag in db(a) L m,e Nacht in db(a) Maximale Steigung in % L 333 "Wangener Straße" Ost 50 km/h 63,5 53,5 6,0 L 333 "Wangener Straße" Ost 60 km/h 64,1 54,2 2,6 L 333 "Wangener Straße" West 63,9 53,9 5,6 K 7720 "Emil-Münch-Str." Nord 55,0 45,4 10,1 K 7720 "Emil-Münch-Str." Süd 52,4 42,9 3,2 "Hochstraße" 46,3 39,0,1 "Riedstraße" 54,4 44,5 5,7 Kreisverkehr 63,5 53,0,3 Für jede der genannten Straßen im Bereich des Planungsgebietes wurde im o.g. Emissionspegel ein Zuschlag entsprechend der jeweiligen Steigung berücksichtigt (vgl. Liste der Eingabedaten in Anhang 1). Die Korrektur auf Grund unterschiedlicher Straßenoberflächen gemäß Tabelle 4 der RLS-90 [23] beträgt 0 db(a) für nicht geriffelten Guss-Asphalt. 6.2 Berechnung der Schallimmissionen Ausgehend von den Emissionspegeln erfolgt die Berechnung der zu erwartenden Straßenverkehrslärm-Einwirkungen im Planungsgebiet unter Berücksichtigung des Straßenverlaufs der Landes- Straße L 333 ("Wangener Straße"), der Kreis-Straße K 7720 ("Emil-Münch-Straße"), der "Hochstraße" sowie der "Riedstraße" gemäß RLS-90 [23]. Der darin zu bestimmende Beurteilungspegel L r,j Seite 12

13 gilt für leichten Wind (etwa 3 m/s) bzw. Temperaturinversion von der Straße zum Immissionsort. Der Einfluss der Straßennässe, der evtl. zu höheren Beurteilungspegeln führt, wird hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel werden die Pegeländerungen auf Grund des Abstandes und der Luftabsorption D s, die Pegeländerungen durch die Boden- und Meteorologie-Dämpfung D BM sowie durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen D B berücksichtigt. Des Weiteren wird ggf. ein Zuschlag K für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen gemäß Tabelle 2 der RLS-90 gegeben. Es gilt folgende Gleichung: L r,j =L m,e +D s +D BM +D B +K Die Berechnung wird mit Hilfe des Schallausbreitungsberechnungsprogramms IMMI 2014 [30] unter Berücksichtigung der topografischen Situation (ohne bestehende Gebäude jedoch unter Berücksichtigung der geplanten Gebäude und der geplanten aktiven Lärmschutz-Maßnahme im südlichen Bereich auf der Böschungskante; Höhe: 3,00 m; Länge: 137 m) durchgeführt. Es wurden die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche jeweils für das Erdgeschoß (EG) bzw. den Außenbereich und das höchste Obergeschoß (OG) berechnet. Entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan werden folgende Höhen berücksichtigt: Bereich Erdgeschoßfußbodenhöhe in m Maximale Firsthöhe in m Berechnungsebene EG Berechnungsebene max. OG Nördliches Plangebiet 494,5 501,00 496,5 500,50 Zentrales Plangebiet 499,0 506,50 501,0 506,00 Südliches Plangebiet 496,00 50,50 49,00 50,00 Die Beurteilungspegel sind in Anhang 3 in Form von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und den Nachtzeitraum dargestellt. 6.3 Bewertung Aus den Rasterlärmkarten in Anhang 3 ist zu erkennen, dass die Orientierungswerte der DIN1005-1, Beiblatt1 [26] für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Bereich des Plangebietes tagsüber in einem Abstand von 30 m und nachts in einem Abstand von 33 m zur Straßenmitte der K 7720 überschritten werden. Im zentralen Bereich des Plangebietes mit drei Wohnhäusern werden die Orientierungswerte im Bereich des Kreisverkehrs durch die Überlagerung der Verkehrslärm-Immissionen mehrerer Straßen tagsüber um bis zu 22m und nachts um bis zu 21 m zum Rand des westlichen Geltungsbereiches überschritten. Der südliche Teil des Plangebietes weist Überschreitungen der Orientierungswerte tagsüber bis zu einem Abstand von 52 m und nachts bis zu einem Seite 13

14 Abstand von 51 m zur Straßenmitte der L 333 auf. Durch die aktive Lärmschutz-Maßnahme im südlichen Bereich werden die Orientierungswerte eines allgemeinen Wohngebietes (WA) im Erdgeschoß an der geplanten Bebauung tagsüber und nachts eingehalten. An der am stärksten betroffenen geplanten Hausfassade im nördlichen Plangebiet werden die Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet (WA) tagsüber und nachts um bis zu db(a) erheblich überschritten. Im zentralen Bereich des Plangebietes treten Überschreitung um bis zu 5 db(a) im Tages- und Nachtzeitraum auf. Im Süden des Plangebietes ergeben sich tags und nachts Überschreitungen um bis zu 5 db(a). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für ein allgemeines Wohngebiet (WA) werden im Norden während des Tag- und Nachtzeitraumes um bis zu 4dB(A) an der am stärksten betroffenen geplanten Hausfassade überschritten. Im zentralen Plangebiet treten tagsüber und nachts Überschreitungen Immissionsgrenzwerte von bis zu 1 db(a) auf. An den vier Gebäuden im Süden werden die Immissionsgrenzwerte tags und nachts um bis zu 1 db(a) überschritten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 [26] im Planungsgebiet zu gewährleisten, sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. 6.4 Möglichkeiten zur Konfliktlösung Zur Lösung des Lärmkonfliktes stehen aktive Maßnahmen (Lärmminderungsmaßnahmen im Schallausbreitungsweg, z.b. Lärmschutzwand oder -wall) und/oder passive Lärmschutz-Maßnahmen (Schallschutz-Maßnahmen am Gebäude, z.b. Schalldämmung der Außenbauteile, Grundrissorientierung) zur Verfügung. Prinzipiell sind aktive Lärmschutz-Maßnahmen den passiven Lärmschutz-Maßnahmen vorzuziehen, da aktive Lärmschutz-Maßnahmen an der Quelle ansetzen. Zudem wird bei einer aktiven Maßnahme zusätzlich der Außenbereich (z.b. Terrasse, Balkon) geschützt. Wenn eine aktive Lärmschutz-Maßnahme, z.b. aus städtebaulichen Gründen nicht möglich ist, ist ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen am Immissionsort erforderlich, so genannte passive Lärmschutz-Maßnahmen. Durch Gebäudeorientierung und/oder eine schalloptimierte Grundrissgestaltung von Wohnungen sowie durch Schallschutz-Maßnahmen an Gebäuden soll hier zumindest eine unzumutbare Beeinträchtigung in Aufenthaltsräumen und Ruheräumen verhindert werden Ermittlung aktiver Lärmschutzmaßnahmen Zur Einhaltung der Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 [26] im Planungsgebiet sind vier aktive Lärmschutzmaßnahmen (Wall, Wand oder Wall-Wand-Kombination) im Bereich der Bebauung erforderlich. Seite 14

15 Im Norden des Plangebietes kann durch die Errichtung einer Lärmschutzmaßnahme parallel zur Kreis-Straße K 7720 mit einer Beugungskantenhöhe von 6,25 m über Erdgeschoßfußbodenhöhe und einer Länge von 35 m die Einhaltung der Orientierungswerte an der Nordfassade erreicht werden. Durch die Errichtung einer weiteren Lärmschutzmaßnahme parallel zur westlichen Geltungsbereichsgrenze mit einer Höhe von,00 m über dem natürlichen Gelände kann auch die Westfassade teilweise geschützt werden (Überschreitung der Orientierungswerte tags/nachts 1dB(A)). Zur Einhaltung der Orientierungswerte an allen Fassaden ist eine durchgehende abknickende Lärmschutzmaßnahme im Norden und Westen erforderlich. Aufgrund der Zufahrt zum Plangebiet von Norden ist dies jedoch nicht realisierbar. Im zentralen Plangebiet ist eine Einhaltung der Orientierungswerte durch die Errichtung einer abknickenden Lärmschutzmaßnahme mit einer Höhe von 6,25 m über Erdgeschoßfußbodenhöhe möglich. Die Länge in Nord-Süd-Richtung beträgt dabei 101,00 m und der Verlauf erfolgt parallel zur westlichen Geltungsbereichsgrenze. Im Süden des zentralen Plangebietes erfolgt ein Knick in Ost-West- Richtung (ebenfalls parallel zur Geltungsbereichsgrenze) mit einer Länge von 14,00 m. Durch eine 12,00 m hohe (über Erdgeschoßfußbodenhöhe) und insgesamt 137,25 m lange abknickende Lärmschutzmaßnahme, die die südlichen vier Gebäude im Westen und Süden von den Schallquellen abschirmt, ist eine Einhaltung der Orientierungswerte in allen Wohnebenen in diesem Bereich möglich. Zur Einhaltung der Orientierungswerte ausschließlich im Erdgeschoß der geplanten Gebäude können bei gleicher Lage der aktiven Lärmschutz-Maßnahmen die Höhen reduziert werden. An den beiden Gebäuden im nördlichen Bereich ist entlang der Kreis-Straße K 7720 eine Höhe von 3,00 m über Erdgeschoßfußbodenhöhe sowie im Westen eine Höhe von 4,50 m über dem natürlichen Gelände erforderlich. Die aktive Lärmschutz-Maßnahme im zentralen Plangebiet benötigt eine Höhe von 2,50m über Erdgeschoßfußbodenhöhe. Zum Schutz des Erdgeschoßes der im Süden des Plangebietes ist eine Höhe von 2,75 m erforderlich. Seite 15

16 N maßstabslos Nach Rücksprache mit der Stadt Tettnang und einem gemeinsamen Erörterungstermin mit der Stadt Tettnang, den Vorhabenträgern und den Vertretern des Landratsamtes Bodenseekreis am [26] sind die oben aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen aus den nachfolgenden Gründen nicht realisierbar. Die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen mit einer Höhe von bis zu 12,00 m erfordert eine aufwändige Konstruktionsweise um die nötige Stabilität zu erreichen und bedeutet zugleich einen hohen Kostenaufwand. Des Weiteren ist die Errichtung solcher Lärmschutzmaßnahmen in Bezug auf das Stadt- bzw. Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Zusätzlich ist mit einer massiv bedrängenden Wirkung auf die Menschen, die hinter den Maßnahmen leben, zu erwarten. Gegebenenfalls sind auch lokalklimatische Auswirkungen durch unterbrochene Kaltluftabflüsse und damit einhergehend eine schlechtere Durchlüftung der Innenstadt möglich. Seite 16

17 Durch die Lage der Lärmschutzmaßnahmen innerhalb der Anflugsektoren des Hubschrauberlandesplatzes ist auch hier mit Einschränkungen zu rechnen. Deshalb wurde nach Abwägung und Entscheidung der Stadt Tettnang dem Grundsatz "aktivem vor passivem Schallschutz" im vorliegenden Fall im nördlichen und mittleren Bereich nicht nachgekommen. Hier sollen ausschließlich passive Lärmschutzmaßnahmen wie z.b. schallgedämmte Fassaden, Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen, Lüftungsanlagen, vorgehängte Fassaden etc. realisiert werden. Im südlichen Bereich der Bebauung ist aus städtebaulicher Sicht eine Lärmschutz-Maßnahme mit einer Höhe von 3,00 m und einer Länge von 137 m vertretbar und wird zum Schutz des Außenwohnbereiches umgesetzt Ermittlung des Gesamtschalldämm-Maßes der Außenbauteile Zur Ermittlung des erforderlichen Gesamtschalldämm-Maßes der Außenbauteile wird die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) herangezogen. Diese definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen in Abhängigkeit der verschiedenen Lärmarten (Verkehrs- oder Gewerbelärm). Das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile wird aus den definierten Lärmpegelbereichen des maßgeblichen Außenlärmpegels für die jeweilige Nutzung gemäß Tabelle der DIN 4109 bestimmt: Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R' W,res des Außenbauteils in db(a) von Aufenthaltsräumen in Wohnungen I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 0 50 VII > 0 Anforderungen sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Der maßgebliche Außenlärmpegel bezieht sich auf den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr). Er ist gemäß Punkt (Straße) der DIN 4109 aus dem Beurteilungspegel für den Tag der DIN zu bestimmen, wobei bei Straßenverkehr zu den errechneten Werten ein Zuschlag von 3 db(a) zu addieren ist. Seite 17

18 An den geplanten Gebäuden im nördlichen Bereich liegt maximal die Anforderung von LärmpegelbereichIV vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile mindestens ein erforderliches Gesamt-Schalldämm-Maß R' W,res von 40 db(a). An den geplanten Gebäuden im zentralen und im südlichen Bereich liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile mindestens ein erforderliches Gesamt-Schalldämm-Maß R' W,res von 35 db(a). Das erforderliche Schalldämm-Maß der einzelnen Außenbauteile (Wände, Fenster und Türen) ist von den tatsächlichen Gebäude- bzw. Raumdaten (Fensterflächenanteil, Grundfläche des Aufenthaltsraumes, Schalldämmung der Außenwand usw.) abhängig und ist nach DIN 4109 Beiblatt 1 Abschnitt 11 und Abschnitt 12 zu bestimmen Ermittlung passiver Lärmschutzmaßnahmen Um bei geöffnetem Fenster einen hinreichenden Schutz vor den Verkehrslärm-Immissionen zu gewährleisten wird vorgeschlagen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Aufenthaltsräume (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche) und der zum Schlafen bestimmten Räume (z.b. Schlafzimmer, Kinderzimmer) in den konfliktfreien Bereich als Festsetzung aufzunehmen. Des Weiteren wird vorgeschlagen Anforderungen an das Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile festzusetzen (vgl. Kapitel 6.4.2). Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind durch den Vorhaben- und Erschließungsplan die konkreten Planungen der einzelnen Gebäude rechtsverbindlicher Bestandteil der Bauleitplanung. Dem entsprechend können für jedes der geplanten Gebäude die Orientierungsmöglichkeiten der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen in den konfliktfreien Bereich ermittelt werden (vgl. Festsetzung in Kapitel 9.2). Ein Schutz der im Konfliktbereich gelegenen Terrassen und Balkone ist durch passive Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich. Als mögliche Konfliktlösung wird daher vorgeschlagen durch vorgehängte Fassaden im Bereich der Balkone und bei Terrassen durch Lärmschutzwände bzw. Wintergärten eine Einhaltung der Orientierungswerte zu erreichen. Im, am stärksten betroffenen südlichen Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan eine aktive Lärmschutz-Maßnahme auf der Böschungskante mit einer Höhe von 3,00 m und einer Länge von 137 m vor. Durch diese Maßnahme werden die Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Erdgeschoß tagsüber und nachts eingehalten. Daher ist im Erdgeschoß eine Verglasung der Balkone sowie eine mechanische Be- und Entlüftung nicht erforderlich. In den darüber liegenden Geschoßen sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan verglaste Balkone mit Verlängerung der Verglasung an der West- und Ostseite in Richtung Norden vor. Seite 1

19 7 Gewerbe 7.1 Betriebliche Gegebenheiten Die Geräusch-Immissionen im Plangebiet durch die gewerblichen Nutzungen des Krankenhauses werden hauptsächlich durch Fahrbewegungen von Pkw und Lkw verursacht. Von den Nutzungen innerhalb des Krankenhausgebäudes sind keine immissionsrelevanten Geräuschemissionen zu erwarten, da sich in Richtung des Plangebietes die lärmsensiblen Bereiche befinden (z.b. Patientenzimmer). Auf der Fl.-Nr. 327 befindet sich unmittelbar östlich des nördlichen Teilbereiches des Plangebietes ein Mitarbeiter- und Besucher-/Patientenparkplatz des Krankenhauses. Der Parkplatz umfasst 20 Stellplätze für Mitarbeiter, 22 Stellplätze für Besucher bzw. Patienten, vier Kurzzeitstellplätze (30 min) und drei Behindertenstellplätze. Gemäß den Angaben der Klinik Tettnang ergeben sich durch Mitarbeiter 44 Bewegungen in der Zeit zwischen 7:00 von 20:00 Uhr. Durch Besucher und Patienten ist mit 250Bewegungen zwischen 7:00 und 20:00Uhr, zehn Bewegungen zwischen 20:00 und 22:00 Uhr sowie 20 Bewegungen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr zu rechnen. Ein weiterer Parkplatz befindet sich auf Fl.-Nr. 33/1. Die Parkplatznutzung wird entsprechend der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan "Leimgrube III" (Fassung vom , Büro Sieber) inklusive der getroffenen Auflagen berücksichtigt. Zur Anlieferung von medizinischem Bedarf und Lebensmitteln fahren durchschnittlich zwölf Lkw pro Tag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr in den Innenhof auf der vom Plangebiet vollständig abgewandten Gebäudeseite des Krankenhauses. Circa zwei bis drei Mal pro Monat wird der Helikopterlandeplatz südlich des Krankenhausgebäudes von einem Rettungshelikopter des Typs Eurocopter EC 135 zwischen 10:00 und 14:00 Uhr angeflogen. Es gibt zwei Anflugsektoren aus Osten (20 /100 ) und Westen (00 /260 ). Die Einsätze des Rettungsdienstes (Einsatzfahrzeuge und Helikopter) werden unter Berücksichtigung des öffentlichen Nutzens, dem engen Zusammenhang der Einsätze mit Notsituationen, der übergeordneten Notwendigkeit der Gefahrenabwehr über die Belange der Anwohner gestellt und die möglicherweise durch die Einsätze auftretenden Schallimmissionen werden als zumutbar angesehen. Des Weiteren können der Helikopterlandeplatz und der Fahrverkehr von Einsatzfahrtzeuge gemäß Ziffer Abs. d) der TA Lärm [21] als sozialadäquat eingestuft werden. Eine detaillierte Betrachtung in dieser schalltechnischen Untersuchung ist daher nicht erforderlich. 7.2 Schallemissionen Bei der Ermittlung der Schallemissionen des Krankenhauses sind die folgenden Geräuschquellen mit den jeweiligen Nutzungszeiten zu betrachten: Seite 19

20 Parkplatznutzung auf Fl.-Nr. 327 durch Mitarbeiter, Patienten und Besucher Lkw-Fahrbewegungen auf dem Betriebsgrundstück (ca. 30 pro Tag) Die Lage und Form (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) der zum Ansatz gebrachten Schallquellen sind in Anhang 4 (Lageplan) dargestellt. Folgende Ansätze werden bei der Bestimmung der Beurteilungspegel an den Einwirkorten berücksichtigt (vgl. Liste der Eingabedaten in Anhang 1): Tätigkeit, Schallquelle Schall-Leistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/Vorgänge Emissionshöhe Lkw-Zufahrt (Linienschallquelle) Betriebsbremse Lkw (Punktschallquelle) Türenschlagen Lkw (Punktschallquelle) Motorstart Lkw (Punktschallquelle) Pkw-Fahrweg (eine Fahrtrichtung) (Linienschallquelle) Parkplatz Fl.-Nr. 327 (Flächenschallquelle) Parkplatz Fl.-Nr. 33/1 (Flächenschallquelle) L' WA,1h = 63,0 db(a)/m [29] 7-20 Uhr: 12 Vorgänge 0,50 m L WA,max = 10,0 db(a) [29] 1 Vorgang/Lkw je 5 s 0,50 m L WA = 100,0 db(a) [29] 2 Vorgänge/Lkw je 5 s 1,50 m L WA = 100,0 db(a) [29] 1 Vorgang/Lkw je 5 s 1,50 m Tag: L m,e = 39,1 db(a) 1) Ruhe: L m,e = 30, db(a) 1) Nacht: L m,e = 41,6 db(a) 1) [23] Tag: L W = 4,6 db(a) 2) Ruhe: L W = 76,2 db(a) 2) Nacht: L W = 4,0 db(a) 2) [2] Tag: L W = 93,7 db(a) 3) Nacht: L W = 90,3 db(a) 3) [2] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 0,50 m 0,50 m 0,50 m 1) M Tag = 11,31 Kfz/h; M Ruhe = 20,00 Kfz/h; M Nacht = 1,67 Kfz/h ; p = 0 %; v = 30 km/h 2) f = 49 Stellplätze; N Tag = 0,462 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; N Ruhe = 0,06 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; N Nacht = 0,40 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; Zuschlag für Parkplatzart K PA = 0 db(a); Zuschlag für Impulshaltigkeit K I = 4 db(a) (Mitarbeiterparkplätze) 3) f = 192 Stellplätze; N Tag = 0,667 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; N Ruhe = 0,304 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; Zuschlag für Parkplatzart K PA = 0 db(a); Zuschlag für Impulshaltigkeit K I = 4 db(a) (Mitarbeiterparkplätze) Seite 20

21 7.3 Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß Ziffer 7.5 der DIN nach TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien) [27]. Es werden alle unter Kapitel 7.2 genannten Schallquellen in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquellen (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) erfasst. Weiterhin werden die Lage der geplanten Wohnbebauung, reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden sowie die topografische Situation berücksichtigt. In der DIN ISO [27] wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung im Freien angegeben. Der darin zu bestimmende Mitwind- Mittelungspegel L AT (DW) (Wind weht von der Quelle zum Immissionsort) berücksichtigt die RichtwirkungskorrekturD C und die Dämpfung auf Grund der geometrischen Ausbreitung A div, durch Luftabsorption A atm (10 C, 70 % rel. Luftfeuchtigkeit), durch Bodendämpfung A gr (hier: alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung vgl. DIN ISO Ziffer 7.3.2), durch Abschirmung A bar sowie auf Grund sonstiger Effekte A misc. Der Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) wird gemäß folgender Beziehung ermittelt: L AT (DW) = L W + D C A div A atm A gr A bar A misc Des Weiteren ist gemäß TA Lärm die meteorologische Korrektur C met nach DIN ISO [27] zu berücksichtigen. Zur Ermittlung dieser Korrektur ist neben dem Abstand zwischen der Schallquelle und dem Immissionsort auch die Konstante C 0 (Faktor für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten) erforderlich. Für den hier betrachteten Bereich liegt keine Windstatistik vor, deshalb wird ein Wert von C 0 = 2,0 db angenommen. Mit diesem Wert ist in der Mehrzahl der Fälle zu rechnen (vgl. Taschenbuch der Technischen Akustik). Bei der Spitzenpegel-Betrachtung während der Nachtzeit wird als lautestes Einzelereignis das Geräusch beim Schließen von Türen auf dem Parkplatz angenommen. Bei Ansatz dieses maximalen Pegels ergibt sich gemäß der Parkplatzlärmstudie ein erforderlicher Mindestabstand zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Immissionsort von 2 m zur Bebauung in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Eine Übersicht mit allen zum Ansatz gebrachten Schallquellen zeigt der Lageplan in Anhang 4 zu diesem Gutachten. Es wurden die Beurteilungspegel jeweils für das Erdgeschoß (EG) bzw. den Außenbereich und das höchste Obergeschoß (OG) analog den Höhen aus Kapitel 6.2 berechnet: Bereich Erdgeschoßfußbodenhöhe in m Maximale Firsthöhe in m Berechnungsebene EG Berechnungsebene max. OG Nördliches Plangebiet 494,5 501,00 496,5 500,50 Zentrales Plangebiet 499,0 506,50 501,0 506,00 Seite 21

22 Südliches Plangebiet 496,00 50,50 49,00 50,00 Die Beurteilungspegel sind in Anhang 5 in Form von farbigen Rasterlärmkarten für Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Sonn- bzw. Feiertage und die lauteste Nachtstunde) dargestellt. 7.4 Bewertung Der Vergleich der zu erwartenden Beurteilungspegel an den maßgeblichen Einwirkorten mit den zulässigen Immissionsrichtwerten der TA Lärm [21] zeigt, dass die Werte tagsüber an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen sowie im Nachtzeitraum im gesamten Plangebiet an allen Wohnebenen eingehalten werden (vgl. Rasterlärmkarten in Anhang 5). Im direkten Umfeld zum Plangebiet befinden sich ausschließlich Wohnnutzungen (vgl. Kapitel 3). Eine immissionsrelevante Vorbelastung ist nicht vorhanden. Bei der Betrachtung des Spitzenpegels zeigt sich, dass bei Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) der erforderliche Mindestabstand gemäß der Parkplatzlärmstudie [2] von 2 m an den nördlichen Gebäuden gerade eingehalten wird. Dabei ist zu beachten, dass die nördlichen Gebäude zusätzlich durch das Gelände abgeschirmt werden, da die Gebäude tiefer als der Parkplatz liegen. Weitere Geräuschspitzen durch den Lkw-Lieferverkehr (Betriebsbremse) werden durch die Gebäude des Krankenhauses abgeschirmt und sind somit nicht relevant. Qualität der Prognose Die Prognoseberechnungen erfolgen mit auf der sicheren Seite liegenden Ansätzen für die Schallemissionen der Betriebsvorgänge des Krankenhauses Tettnang. Die ermittelten Beurteilungspegel stellen die maximal zu erwartenden Geräuschbelastungen auf Grundlage der vorliegenden Planungen und Angaben dar. Seite 22

23 9 Vorschläge für die Bauleitplanung Im Bebauungsplan sind Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG zu treffen. 9.1 Übersichtsplan zu den Immissionsschutz-Festsetzungen N maßstabslos Seite 23

24 9.2 Textliche Festsetzungen Es werden folgende Festsetzungen vorgeschlagen: IS 1 Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 db(a) bis 70 db(a)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R' W,res von mindestens 40 db(a). Innerhalb des von der Festsetzung umgrenzten Bereiches ("Konfliktbereich") sind keine zum Lüften erforderliche Fensteröffnungen von Aufenthalts- oder Ruheräumen (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Kinderzimmer) zulässig. Sofern keine zum Lüften geeigneten Fensteröffnungen für einen Aufenthalts- oder Ruheraum (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Kinderzimmer) außerhalb des konfliktfreien Bereiches realisierbar sind, sind diese Räume mit ausreichend dimensionierten schallgedämpften Lüftungsanlagen (z.b. mechanisch unterstützte Fensterrahmenlüftung, Einzellüfter, etc.) mit einer Mindest-Luftwechselrate von 0,5/h auszustatten. Innerhalb des von der Festsetzung umgrenzten Bereiches ("Konfliktbereich") gelegene Freisitzflächen (insbesondere Terrassen und Balkone) sind mit Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Lärmschutzwand, Wintergarten, vorgehängte Fassade) auszustatten IS 2 Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 db(a) bis 65 db(a)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R' W,res von mindestens 35 db(a). Innerhalb des von der Festsetzung umgrenzten Bereiches ("Konfliktbereich") sind keine zum Lüften erforderliche Fensteröffnungen von Aufenthalts- oder Ruheräumen (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Kinderzimmer) zulässig. Sofern keine zum Lüften geeigneten Fensteröffnungen für einen Aufenthalts- oder Ruheraum (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Kinderzimmer) außerhalb des konflikt- Seite 24

25 freien Bereiches realisierbar sind, sind diese Räume mit ausreichend dimensionierten schallgedämpften Lüftungsanlagen (z.b. mechanisch unterstützte Fensterrahmenlüftung, Einzellüfter, etc.) mit einer Mindest-Luftwechselrate von 0,5/h auszustatten. Innerhalb des von der Festsetzung umgrenzten Bereiches ("Konfliktbereich") gelegene Freisitzflächen (insbesondere Terrassen und Balkone) sind mit Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Lärmschutzwand, Wintergarten, vorgehängte Fassade) auszustatten IS 3 Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 db(a) bis 65 db(a)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R' W,res von mindestens 35 db(a). Innerhalb des von der Festsetzung umgrenzten Bereiches ("Konfliktbereich") sind in Obergeschoßen (OG 1 bis OG 3) keine zum Lüften erforderliche Fensteröffnungen von Aufenthalts- oder Ruheräumen (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Kinderzimmer) zulässig. Sofern keine zum Lüften geeigneten Fensteröffnungen für einen Aufenthalts- oder Ruheraum (z.b. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Wohnküche, Schlafzimmer, Kinderzimmer) außerhalb des konfliktfreien Bereiches realisierbar sind, sind diese Räume mit ausreichend dimensionierten schallgedämpften Lüftungsanlagen (z.b. mechanisch unterstützte Fensterrahmenlüftung, Einzellüfter, etc.) mit einer Mindest-Luftwechselrate von 0,5/h auszustatten. Innerhalb des von der Festsetzung umgrenzten Bereiches ("Konfliktbereich") gelegene Freisitzflächen (insbesondere Terrassen und Balkone) sind mit Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Lärmschutzwand, Wintergarten, vorgehängte Fassade) auszustatten Aktive Lärmschutzmaßnahme (Verlauf siehe Lageplan in Kapitel 9.1) Es ist eine durchgehende aktive Lärmschutzmaßnahme komplett in der eingezeichneten Lage und Länge und einer relativen Höhe von 3,00 m zum ursprünglichen Gelände zu errichten. Die aktive Lärmschutzmaßnahme ist in geschlossener und fugendichter Ausführung zu errichten. Die Lärmschutzmaßnahme hat ein Flächengewicht von >40 kg/m 2 aufzuweisen. Seite 25

26 9.3 Begründung Im Bebauungsplan sind die Nutzungskonflikte im Bereich Immissionsschutz zu nennen und die Konfliktlösungen zu erläutern. Es wird folgender Text vorgeschlagen: "Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Landes-Straße L 333 ("Wangener Straße"), der Kreis-Straße K 7720 ("Emil-Münch-Straße"), der "Hochstraße" und der "Riedstraße" ein. Des Weiteren wirken die Gewerbelärm-Immissionen des westlich gelegenen Krankenhauses ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Straßenverkehrslärm-Immissionen im Planungsgebiet durch das Büro Sieber durchgeführt (Gutachten vom ). Die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) werden im nördlichen Bereich des Plangebietes tagsüber in einem Abstand von 30 m und nachts in einem Abstand von 33 m zur Straßenmitte der K 7720 überschritten werden. Im zentralen Bereich des Plangebietes mit drei Wohnhäusern werden die Orientierungswerte im Bereich des Kreisverkehrs durch die Überlagerung der Verkehrslärm-Immissionen mehrerer Straßen tagsüber um bis zu 22 m und nachts um bis zu 21 m zum Rand des westlichen Geltungsbereiches überschritten. Der südliche Teil des Plangebietes weist Überschreitungen der Orientierungswerte tagsüber und nachts bis zu einem Abstand von 51 m und zur Straßenmitte der L 333 auf. Durch die aktive Lärmschutz-Maßnahme im südlichen Bereich werden die Orientierungswerte eines allgemeinen Wohngebietes (WA) im Erdgeschoß an der geplanten Bebauung tagsüber und nachts eingehalten. An der am stärksten betroffenen geplanten Hausfassade im nördlichen Plangebiet werden die Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet (WA) tagsüber und nachts um bis zu db(a) erheblich überschritten. Im zentralen Bereich des Plangebietes treten Überschreitung um bis zu 5 db(a) im Tages- und Nachtzeitraum auf. Im Süden des Plangebietes ergeben sich tags und nachts Überschreitungen um bis zu 5 db(a). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für ein allgemeines Wohngebiet (WA) werden im Norden während des Tag- und Nachtzeitraumes um bis zu 4dB(A) an der am stärksten betroffenen geplanten Hausfassade überschritten. Im zentralen Plangebiet treten tagsüber und nachts Überschreitungen Immissionsgrenzwerte von bis zu 1 db(a) auf. An den vier Gebäuden im Süden werden die Immissionsgrenzwerte tags und nachts um bis zu 1 db(a) überschritten. Zur Einhaltung der Orientierungswerte im Planungsgebiet sind vier aktive Lärmschutzmaßnahmen (Wall, Wand oder Wall-Wand-Kombination) im Bereich der Bebauung erforderlich. Im Norden des Plangebietes kann durch die Errichtung einer Lärmschutzmaßnahme parallel zur Kreis-Straße K7720 mit einer Beugungskantenhöhe von 6,25 m über Erdgeschoßfußbodenhöhe und einer Länge von 35m die Einhaltung der Orientierungswerte an der Nordfassade erreicht werden. Durch die Errichtung einer weiteren Lärmschutzmaßnahme parallel zur westlichen Geltungsbereichsgrenze mit einer Höhe von,00 m über dem natürlichen Gelände kann auch die Westfassade teilweise geschützt werden (Überschreitung tags/nachts 1 db(a)). Zur Einhaltung der Orientierungswerte an allen Fassaden ist Seite 26

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