Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:
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- Jasper Kuntz
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1 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: _42_stu1_frühzeitige_beteiligung_ doc Das schalltechnische Gutachten und auch das Schallschutzkonzept befinden sich derzeit noch in der Erarbeitung. Es können sich im weiteren Planungsverfahren noch Ergänzungen bzw. Änderungen ergeben. Die Stadt Weinheim beabsichtigt im Gebiet Allmendäcker, südlich der Liegnitzer Straße, zwischen Theodor- Heuss-Straße, Stettiner Straße und der Bahntrasse ein Wohnbaugebiet zu entwickeln, um dem Bedarf an bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten gerecht zu werden. Das neue Quartier liegt in der Weinheimer Weststadt. Nördlich befinden sich hauptsächlich Einzelhäuser. Westlich finden sich neben Einzelhäuser ebenfalls Reihenhäuser. Östlich und südlich befinden sich Ackerflächen. Weiter östlich befinden sich das Sepp-Herberger-Stadion und weitere Vereinssportanlagen. Südlich befindet sich etwas weiter entfernt der Waidsee. In der Umgebung des Plangebiets sind verschieden stark belastete Straßen, insbesondere die Autobahn A5, sowie in deutlich größerem Abstand die Eisenbahnstrecke 3601 vorhanden, die auf das Plangebiet einwirken. Eine unmittelbar südlich des Plangebiets gelegene Schienenstrecke ist nicht mehr in Betrieb und daher nicht als untersuchungsrelevant einzustufen. Bei Realisierung des Wohngebiets wird es auf den bestehenden Straßen, insbesondere der Theodor-Heuss-Straße und der Stettiner Straße zu Änderungen des Verkehrs kommen, deren schalltechnische Auswirkungen auf die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen zu untersuchen sind. Östlich des Plangebiets sind verschiedene Sportanlagen vorhanden. Eine zu diesen Sportanlagen vorhandene schalltechnische Untersuchung wird im Hinblick auf das Plangebiet ausgewertet. In dem schalltechnischen Gutachten sind folgende Aufgabenstellungen untersuchungsrelevant: Verkehrslärm im Plangebiet: Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrswege (Straße und Schiene) sind zu untersuchen und anhand der maßgeblichen Beurteilungsgrundlage DIN Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 zu bewerten. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte am Tag oder in der Nacht ist ein Schallschutzkonzept zur Umsetzung im Bebauungsplan zu erarbeiten. Zunahme des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen: Bei Realisierung der Vorhabens wird es auf den bestehenden Straßen zu einer Änderung des Verkehrs kommen, deren schalltechnische Auswirkungen auf die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen zu untersuchen sind. Die Beurteilungsgrundlage ist rechtlich nicht fixiert. Hilfsweise werden zur Beurteilung das 3 db- Kriterium der Verkehrslärmschutzverordnung und ggf. die Schwellenwerte von 70 db(a) am Tag und 60 db(a) in der Nacht zur Beschreibung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung sowie aktuelle Rechtsprechung herangezogen. Die Betrachtung wird für alle Straßenabschnitte erforderlich, auf die eine Erschließungsfunktion für das Plangebiet übernehmen.
2 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 2 Neubau einer Straße: Der südliche Abschnitt der Theodor-Heuss-Straße ist heute nicht für den motorisierten Verkehr frei gegeben. Im Sinne einer konservativen Betrachtung für die vorhandenen Wohngebäude in diesem Bereich wird die Freigabe der Theodor-Heuss-Straße zur Erschließung des Plangebiets als ein Neubau einer öffentlichen Straße eingestuft und anhand der Vorgaben der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. bewertet. Prüfung Sportlärm: Prüfung und Auswertung vorhandener schalltechnischer Gutachten zu den östlich des Plangebiets vorhandenen Sportanlagen. Das schalltechnische Gutachten kommt zum derzeitigen Planungsstand zu folgenden Ergebnissen: Verkehrslärm im Plangebiet Im Plangebiet ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets vorgesehen. Damit sind folgende Orientierungswerte (OW) des Beiblatts 1 der DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 zur Beurteilung heranzuziehen: tags (06:00-22:00 Uhr) 55 db(a) nachts (22:00-06:00 Uhr) 45 db(a) Die für das schalltechnische Gutachten maßgeblichen Verkehrsmengen wurden der für die Stadt Weinheim vorliegenden Lärmkartierung bzw. der im Rahmen des Bebauungsplans erarbeiteten Verkehrsuntersuchung entnommen. Zur Ermittlung und Darstellung der Geräuscheinwirkungen im Untersuchungsraum wurden folgende Verfahren gewählt: Flächendeckende Rasterlärmkarten bei freier Schallausbreitung im Plangebiet, d.h. ohne Berücksichtigung einer möglichen Bebauung (ungünstige schalltechnische Situation), zeigen flächenhaft die Bereiche gleicher Geräuscheinwirkungen. Als repräsentative Höhe wurde für die Berechnung eine Höhe von 2 m über Gelände angenommen, die der Aufpunkthöhe in den Freibereichen in der Erdgeschosszone entspricht sowie eine Höhe von 14 m, die ungefähr der maximal zulässigen Höhe im Bebauungsplan entspricht. Zusätzlich wurden die Beurteilungspegel auch unter Berücksichtigung des Bebauungskonzepts ermittelt. Dazu wurden Gebäudelärmkarten berechnet, die der stockwerksweisen Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den Fassaden dienen. Der unterste Immissionsort, auf Höhe des Fensters im Erdgeschoss, wurde mit ca. 2,4 m Höhe über der Erdgeschossfußbodenhöhe angenommen. Für die darüber liegenden Aufpunkte addiert sich je Stockwerk eine Höhe von 2,8 m. Zusätzlich wird auch für den Fall einer Bebauung des Plangebiets flächendeckend die Geräuscheinwirkungen auf den Freiflächen (repräsentative Höhe 2 m über Gelände) ermittelt. Die beiliegenden Pläne zeigen die Berechnungsergebnisse.
3 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 3 Plan 01 Plan 02 Plan 03 Plan 04 Plan 05 Plan 06 Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Tag (06:00-22:00 Uhr), Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Tag (06:00-22:00 Uhr), Rasterlärmkarte 14 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Rasterlärmkarte 14 m über Gelände Höchster Pegel an den Gebäuden und Rasterlärmkarte auf den Freiflächen (2 m über Gelände), Tag ( Uhr) Höchster Pegel an den Gebäuden und Rasterlärmkarte auf den Freiflächen (2 m über Gelände), Nacht ( Uhr) In den Plänen werden die Beurteilungspegel in 2,5 db(a)-stufen dargestellt. Zur vereinfachten Lesbarkeit ist die Pegelskala so abgestuft, dass auf Flächen bzw. an Fassadenpunkten, die in Grüntönen dargestellt sind, Geräuscheinwirkungen vorliegen, die die Orientierungswerte der DIN für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht einhalten. Überschreitungen der Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete werden durch gelbe, rote und violette Farben dargestellt. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden noch bei Gelbtönen eingehalten. An den Gebäuden werden Überschreitungen des von der Gebietsart abhängigen Orientierungswertes durch eine schwarze Umrandung gekennzeichnet. Bei einer freien Schallausbreitung im Plangebiet werden am Tag (06:00-22:00 Uhr) Beurteilungspegel zwischen 55 db(a) und 59 db(a) ermittelt. Der maßgebliche Orientierungswert von 55 db(a) wird um bis zu 4 db überschritten. Hauptlärmquelle stellt die Autobahn A5 dar. In unmittelbarer Nähe zur Planstraße ist auch diese als relevante Lärmquelle zu nennen. In der Erdgeschosszone wird im östlichen Teil des Plangebiets der maßgebliche Orientierungswert eingehalten. In der Nacht stellt sich die schalltechnische Situation deutlich kritischer dar. Aufgrund der Autobahn A5 und der Eisenbahnstrecke 3601, die von verschiedenen Seiten auf das Plangebiet einwirken, treten im gesamten Plangebiet deutliche Überschreitungen des maßgeblichen Orientierungswerts von 45 db(a) auf. Es werden Beurteilungspegel zwischen 52 und 55 db(a) prognostiziert. Bei Berücksichtigung einer beispielhaften Bebauung gemäß des vorliegenden Bebauungskonzeptes stellt sich die schalltechnische Situation wie folgt dar: Aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude ergeben sich geringere Pegel als für den Fall der freien Schallausbreitung. Am Tag wird im Norden und im Osten des Plangebiets der maßgebliche Orientierungswert eingehalten. An den übrigen Fassaden treten Beurteilungspegel zwischen 55 db(a) und 59 db(a) auf. Der maßgebliche Orientierungswert wird um bis zu 4 db überschritten. In der Nacht ergeben sich an den Fassaden der Gebäude Beurteilungspegel zwischen 47 db(a) und 53 db(a). Die Überschreitungen des Orientierungswerts liegen bei 2 db bis 8 db. Aufgrund der festgestellten Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte, insbesondere in der Nacht wird hinsichtlich des einwirkenden Verkehrslärms ein Schallschutzkonzept erforderlich.
4 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 4 Im schalltechnischen Gutachten werden verschiedene Schallschutzmaßnahmen überprüft und bewertet: Maßnahmen an der Quelle Einhalten von Mindestabständen (Trennung der Nutzungen) Differenzierte Baugebietsausweisungen (Nutzungsgliederung) Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und/oder Lärmschutzwände) Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen (Grundrissorientierung, 2. Fassade, geschlossene Laubengänge, Winterloggien o.ä., passive Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile und Einbau von technischen Lüftungseinrichtungen in Schlaf- und Kinderzimmern)) Im Ergebnis stellt sich das Schallschutzkonzept wie folgt dar: Da Maßnahmen an der Schallquelle nicht im Zuge der Bauleitplanung durchsetzbar sind, finden sie bei der Erarbeitung des Schallschutzkonzepts auf Ebene des Bebauungsplans keine Berücksichtigung. Das Einhalten eines Mindestabstandes stellt in der vorliegenden Planungssituation kein geeignetes Mittel zur Konfliktbewältigung dar, da die maßgeblichen Schallquellen von verschiedenen Richtungen einwirken und somit die vorhandene Fläche nicht ausreichend ist, eine Einhaltung der Orientierungswerte zu erreichen. Ziel der Entwicklung ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in Weinheim, so dass eine Nutzungsgliederung nicht den städtebaulichen Zielen entspricht. Die maßgeblichen Schallquellen Autobahn A5 und Eisenbahnstrecke 3601 wirken in großem Abstand von verschiedenen Richtungen auf das Plangebiet ein. Ein vollständiger Schallschutz durch aktive Schallschutzmaßnahmen käme einer quasi-einhausung (Wände im Westen, Süden und Osten nahezu gebäudehoch) gleich. Mit einer solchen aktiven Schallschutzmaßnahme wären sehr negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie auf die Aufenthaltsqualität im Plangebiet verbunden. Ein Abweichen von den Orientierungswerten der DIN ist zulässig, sofern dies unter Beachtung sämtlicher relevanter Belange gerechtfertigt ist. Dies ist hier der Fall. Am Tag wird zwar der Orientierungswert der DIN teilweise im Plangebiet überschritten, der Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung für Allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) wird jedoch eingehalten. Auf den Außenwohnbereichen wird eine ausreichende schalltechnische Qualität erreicht. Deshalb wird in der vorliegenden Planungsaufgabe ein Schallschutzkonzept entwickelt, das Maßnahmen an den geplanten Gebäuden vorsieht. Eine Grundrissorientierung ist in der vorliegenden Situation nicht geeignet, einen ausreichenden Schallschutz zu erreichen, da die Geräusche von verschiedenen Seiten auf das Plangebiet einwirken. Zum Schutz vor Verkehrslärm werden passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden empfohlen. Die Festsetzungsvorschläge zum Verkehrslärmschutz umfassen die Vorgabe von Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sowie den Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten. Die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt auf Basis der DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Juli Die dazu maßgeblichen Außenlärmpegel sind in den folgenden Plänen dargestellt.
5 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 5 Plan 07 Plan 08 Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN 4109, schutzwürdige Räume ohne Nachtschlaf Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN 4109, schutzwürdige Räume mit Nachtschlaf Bei Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan kann so eine mit dem einwirkenden Verkehrslärm verträgliche Entwicklung des Plangebiets ermöglicht werden. Zunahme des Verkehrslärms Die Zunahme des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen Wohnnutzungen wurde für repräsentative Immissionsorte an den Straßenabschnitten untersucht, an denen entsprechend den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung eine schalltechnisch relevante Zunahme zu erwarten ist. Dabei handelt es sich um die Theodor-Heuss-Straße, die Stettiner Straße, die Breslauer Straße sowie die Pappelallee. Das schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zwar entlang der Theodor-Heuss-Straße sowie der Stettiner Straße erhebliche Zunahmen zu erwarten sind, jedoch erreichen die Gesamtpegel an diesen schutzwürdigen Nutzungen keine kritische Größenordnung. An den übrigen Straßenabschnitten treten nur geringfügige Zunahmen auf, die als zumutbar einzustufen sind. Somit ist die Zunahme des Verkehrslärms aufgrund der Entwicklung des Plangebiets als mit den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen verträglich zu beurteilen. Neubau der öffentlichen Straßen im Plangebiet Die Überprüfung der Freigabe des südlichen Abschnitts der Theodor-Heuss-Straße als Neubau einer Straße zeigt, dass an dem kritischen Immissionsort Egerer Straße 4 die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung sicher eingehalten werden. Es werden keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Vorhandener Sportlärm Die Verträglichkeit der im Bebauungsplan Nr. 120 Sportpark gelegenen Sportanlagen mit den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen im Bereich der Stettiner Straße wurde in einem schalltechnischen Gutachten untersucht. Dabei wurde die Schutzwürdigkeit der dort vorhandenen Nutzungen vergleichbar mit einem reinen Wohngebiet eingestuft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von Vorgaben für die Nutzung der Anlagen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen eingehalten werden. Im Plangebiet ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vorgesehen, für das höhere Immissionsrichtwerte gelten als für reine Wohngebiete. Außerdem befindet sich das Plangebiet in vergleichbarem bzw. größerem Abstand zu den maßgeblichen Schallquellen, so dass davon auszugehen ist, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte im Plangebiet unter-
6 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 6 schritten werden. Ein schalltechnisches Konfliktpotential mit den vorhandenen Sportanlagen und dem Plangebiet ist nicht zu erwarten.
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