Schallschutzgutachten. Bebauungsplan Nr. 85 "Aktive Mitte" Selm. Zusammenfassung

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1 afi B11400 Schallschutzgutachten Bebauungsplan Nr. 85 "Aktive Mitte" Selm Zusammenfassung

2 afi Schallschutzgutachten Bebauungsplan Nr. 85 "Aktive Mitte" Selm Zusammenfassung Auftraggeber: Stadt Selm Amt für Stadtentwicklung und Bauen Adenauerplatz Selm Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eg Postfach Lünen Auftragnehmer: afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstr Haltern am See Tel.: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Arno Flörke Dipl.-Ing. Stefan Fleischhacker Steffen Flörke-Sowa Haltern am See, 17. August 2017

3 III KARTENVERZEICHNIS Karte 1 Schallimmissionsplan Verkehr 2 m über Grund Tag Planfall Campus-Quartier Karte 2 Schallimmissionsplan Verkehr 2 m über Grund Tag Planfall Besonderes Wohngebiet Sandforter Weg westliches Plangebiet Karte 3 Schallimmissionsplan Verkehr 8 m über Grund Tag Planfall B-Plangebiet freie Schallausbreitung Karte 4 Festsetzungen Verehr: Lärmpegelbereiche Campus-Quartier und Sondergebiet Süd Karte 5 Festsetzungen Verehr: Lärmpegelbereiche WB Karte 6 Festsetzungen Verehr: Lärmpegelbereiche Sondergebiet Nordost Karte 7 Sportlärm nördliches B-Plangebiet in 2 m über Grund sonntags

4 IV Zusammenfassung In Selm-Beifang ist westlich der Kreisstraße und Münsterlandstraße das Stadtentwicklungsprojekt Aktive Mitte Selm geplant. Bausteine bilden u.a. eine Sportanlage mit teilweise neu errichteten Anlagen und südlich des Sandforter Wegs die neue Ausweisung eines Wohngebietes (Campus-Quartier). Im Norden der Sportflächen entsteht eine Parkanlage. Im westlichen Bereich des Plangebietes besteht Wohnbebauung am Sandforter Weg. Die Flächen südlich des Sandforter Weges sind schon heute Gemeinbedarfsflächen mit einem Schulzentrum. Es soll der Bebauungsplan 85 Aktive-Mitte aufgestellt werden. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den B-Plan sind die Auswirkungen der Straßenverkehre im Plangebiet sowie die neu erzeugten Verkehre aus dem Plangebiet im öffentlichen Straßennetz zu beurteilen. Es muss die Belastung durch Sport- und Freizeitlärm an den Wohnhäusern im Bestand und im B-Plangebiet bestimmt werden und daraus eventuelle Anforderungen an den Immissionsschutz abgeleitet werden. In dem Plangebietsteil Campus-Quartier mit einer Nutzungseinstufung als Mischgebiet sollen verschiedene Wohngebäude mit Geschosswohnungsbau entstehen. Die Zufahrt erfolgt über eine neue Erschließungsstraße mit Anbindung an den Sandforter Weg und die Kreisstraße. Das afi Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, Haltern wurde dazu von der Stadt Selm und der Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eg mit einem Schallschutzgutachten beauftragt. Innerhalb des Plangebietes ist die Erschließungsstraße als öffentlicher Verkehrsraum geplant. Die Verkehrserzeugung aus dem Campus-Quartier beträgt in 24 h ca Fahrzeuge, davon als gewerblicher Verkehr für das Haus der Wirtschaft 1106 Fahrzeuge (nur tags). Der Neubau der Erschließungsstraße ist in ihren Auswirkungen auf die Bestandsbebauung zu prüfen. Im Anschluss an die geplante Wohnbebauung ist im Süden das Haus der Wirtschaft geplant. Zum derzeitigen Stand der Planung werden als gewerbliche Lärmquellen aus diesem Standort die Stellplatzanlagen angesetzt und sind nach TA Lärm zu beurteilen. Die Sport- und Freizeitanlagen werden überplant. Derzeit besteht die Anlage aus zwei Fußballspielfeldern sowie einer Tennisanlage mit Außenplätzen und Hallennutzung. Als Bestandteile der überplanten Anlage sind zukünftig zusätzlich aus Lärmsicht zu berücksichtigen: als Sportanlagen ein Multifunktionsfeld sowie als Freizeitanlage ein überplanter Skatepark und ein neues Vereinsheim. Außerhalb des Plangebietes befinden sich Lärmquellen aus Straßenverkehr, insbesondere die Kreisstraße (B 236). Die Verkehrszahlen basieren auf Verkehrszählungen dieses Jahres. Prognosejahr ist Innerörtlich wird davon ausgegangen, dass keine weitere Verkehrszunahme -mit Ausnahme der Ziel- und Quellverkehre aus dem Bebauungsplangebiet- stattfindet. Ergebnisse Verkehr Beurteilungspegel an den Fassaden im Plangebiet An den zu den Straßen ausgerichteten Fassaden der Gebäude im Plangebiet werden folgende Beurteilungspegel aus Verkehrsemissionen prognostiziert (jeweils höchste Werte über die Fassadenhöhe): Plangebäude Wohnen im Campus-Quartier (Nutzungseinstufung Mischgebiet): tags von 61 db(a) bis 67 db(a)/ nachts von 52 db(a) bis 58 db(a), Plangebäude Haus der Wirtschaft: tags von 67 db(a) bis 68 db(a)/ nachts von 58 db(a) bis 59 db(a),

5 V Bestandsgebäude Gemeinbedarfsflächen (Schulgebäude, Schwimmbad): tags von 61 db(a) bis 66 db(a)/ nachts von 52 db(a) bis 58 db(a), Bestandswohngebäude im Plangebiet Sandforter Weg (besonderes Wohngebiet WB) tags von 55 db(a) bis 60 db(a)/ nachts von 46 db(a) bis 50 db(a). Die Orientierungswerte der DIN für Mischgebiete (60 db(a) tags, 50 db(a) nachts) werden um bis zu 8 db tags und 9 db nachts überschritten (jeweils Haus der Wirtschaft). Die Orientierungswerte für besondere Wohngebiete (60 db(a) tags wie MI nach DIN 18005, 45 db(a) nachts wie WA nach DIN 18005) werden an der Bestandsbebauung Sandforter Weg tags eingehalten und um bis zu 5 db nachts überschritten. Es werden für den Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen vorgeschlagen. Die Lärmpegelbereiche werden auf Grundlage der freien Schallausbreitung in 8 m über Grund tags festgesetzt. Für die Festsetzung der Schalldämm-Maße in dem Bebauungsplan werden folgende Formulierungen vorgeschlagen: Festsetzung zum Schutz gegen Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes (zu den Bereichen siehe Karten) Dem Plangebiet werden Lärmpegelbereiche zugeordnet. Die Umfassungsbauteile einschließlich der Fenster von straßenseitigen Fassaden von Aufenthaltsräumen und Büroräumen müssen die nachfolgend aufgeführten Bauschalldämm-Maße R'w,res nach DIN 4109 einhalten ( 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB). Lärmpegelbereich III: Aufenthaltsräume in Wohnungen und Beherbergungsstätten sowie Unterrichtsräume ein R'w,res von mindestens 35 db Büroräume ein R'w,res von mindestens 30 db Lärmpegelbereich IV: Aufenthaltsräume in Wohnungen und Beherbergungsstätten sowie Unterrichtsräume ein R'w,res von mindestens 40 db Büroräume ein R'w,res von mindestens 35 db Lärmpegelbereich V: Aufenthaltsräume in Wohnungen und Beherbergungsstätten sowie Unterrichtsräume ein R'w,res von mindestens 45 db Büroräume ein R'w,res von mindestens 40 db In den Lärmpegelbereichen III und IV sind für alle Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen, die eine ausreichende Luftwechselrate unter Beibehaltung des erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maßes garantieren. Unter der Voraussetzung, dass der Nachweis erbracht wird, dass durch bauliche Maßnahmen (Grundrissgestaltung, Bauform, Gebäudeausrichtung ) geringere Beurteilungspegel vor den Fassaden vorliegen, können die Anforderungen des zugeordneten Lärmpegelbereiches unterschritten werden. Die Lärmpegelbereiche sind in dem Bebauungsplan bezeichnet. Quelle DIN 18005; TA-Lärm 1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989 Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter: Die Norm- und Richtlinienblätter können bei der Stadt Selm eingesehen werden Die in dieser technischen Anleitung genannten DIN-Normblätter, ISO-Normen und VDI-Richtlinien sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.

6 VI Beurteilungspegel in den Freiflächen Für die Freiflächen wurden Immissionsberechnungen tags in einer Höhe über Grund von 2 m vorgenommen. Für das Campus-Quartier wurde dabei die Bestands- und Planbebauung Campus-Quartier Es ergeben sich im Teilbereich Campus-Quartier des Untersuchungsgebietes in 2 m Höhe Beurteilungspegel von 46 bis 72 db(a). Die höheren Werte ergeben sich in den Randbereichen des Plangebietes im Westen mit Einfluss durch die Kreisstraße. Die geringeren Werte ergeben sich im Innenbereich der geplanten Wohnbebauung durch die abschirmende Wirkung der Plangebäude. In den Wohngebäuden nahegelegenen Balkon-/ Terrassenbereichen werden damit tagsüber die Orientierungswerte der DIN für Mischgebiete von 60 db(a) unterschritten. Auch Bereiche, die als Erholungsflächen im städtebaulichen Entwurf geplant sind, halten die Orientierungswerte ein. Besonderes Wohngebiet Sandforter Weg Es ergeben sich im westlichen Teilbereich des Untersuchungsgebietes mit Bestandswohnen am Sandforter Weg in 2 m Höhe in den Außenbereichen Beurteilungspegel von 51 bis 65 db(a). Es wurde ohne Hindernisse im ausgewiesenen Bereich gerechnet (siehe Karte). Die höheren Werte ergeben sich nahe der Straße. Im Bereich der aktuellen Bestandsbebauung werden damit tagsüber die Orientierungswerte der DIN für Mischgebiete von 60 db(a) (angesetzt für das Besondere Wohngebiet WB) unterschritten. Es wird empfohlen zukünftige Außenbereiche in Flächen mit Werten < 60 db(a) einzurichten. Zunahme Straßenverkehr im öffentlichen Verkehrsraum Die Planungen haben ebenfalls Einfluss auf das Verkehrsaufkommen im öffentlichen Straßennetz außerhalb des Plangebietes. Es ergeben sich im Planfall gegenüber dem Nullfall (ohne Plangebiet) Lärmimmissionserhöhungen an ausgewählten Berechnungsorten im Umfeld. I-Ort I- Ort- Nr. Seilandstr. 184 Sandforter 7 Kreisstr 12 I003 ONO MI Kreisstr 17 I004 W MI Tabelle I: Fas. Einstufung Höhe Beurteilungspegel in db(a) ü.gr. Prognose- Nullfall Prognose- Planfall Differenz Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I001 SW WA 2,8 m 61,7 54,5 63,8 56,7 2,2 2,2 5,8 m 62,7 55,6 64,9 57,8 2,2 2,2 2,8 m 62,4 52,4 62,5 52,6 0,2 0,2 I002 NNW MI 5,8 m 62,3 52,3 62,5 52,5 0,2 0,2 8,8 m 62,0 52,0 62,2 52,2 0,2 0,2 2,8 m 66,3 57,7 66,5 57,8 0,2 0,0 5,8 m 66,3 57,7 66,5 57,8 0,2 0,0 8,8 m 65,8 57,2 66,0 57,3 0,2 0,0 2,8 m 67,6 58,9 68,4 59,5 0,8 0,6 5,8 m 67,7 59,0 68,5 59,6 0,8 0,6 8,8 m 67,4 58,7 68,3 59,4 0,9 0,7 Beurteilungspegel an ausgewählten Immissionsorten (Bestandsbebauung) für Immissionen aus Verkehr im öffentlichen Straßenraum für den Nullfall und den Planfall (Prognose bei ausgebautem Plangebiet) Die höchsten prognostizierten Beurteilungspegel liegen sowohl im Prognose-Nullfall als auch Planfall am Immissionsort I005 gegenüber der geplanten Erschließungsstraße mit Einmündung auf die Kreisstraße (68,5 db(a) tags und 59,6 db(a) nachts im 1. OG, Planfall).

7 VII Die Erhöhungen durch Verkehre aus dem Plangebiet betragen hier bis zu 0,9 db tags und 0,7 db nachts. Die größten Erhöhungen ergeben sich an dem Immissionsort Seilandstraße 184 mit 2,2 db tags/ nachts. Hier werden 30 % der Quell- und Zielverkehre aus dem Plangebiet prognostiziert. Die Orientierungswerte der DIN für allgemeines Wohngebiet (55 db(a) tags, 45 db(a) nachts) als auch für Mischgebiet (60 db(a) tags, 50 db(a) nachts) werden an allen betrachteten Immissionsorten sowohl tags als auch nachts an den Fassaden bereits im Prognose-Nullfall ohne den Verkehr aus dem Plangebiet überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete (64 db(a) tags, 54 db(a) nachts) werden ebenfalls bereits ohne zusätzliche Verkehre um bis zu 4 db tags und 5 db nachts (Kreisstraße 17) überschritten. Die prognostizierten Beurteilungspegel aus Verkehrslärm liegen jeweils inklusive dem Verkehr aus dem Plangebiet tags und nachts an allen relevanten Immissionsorten unter den als gesundheitlich bedenklich geltenden Werten von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts. Lärmimmissionen aus Erschließungsstraßen - Prüfung nach 16 BImSchV Die Prüfung nach der 16. BImSchV für die Zusatzverkehre aus dem Plangebiet bei Neuanlage der Erschließungsstraße ergeben Beurteilungspegel für den nächstliegenden Immissionsort Kreisstraße 17 wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Immissionsort Fassade Höhe Nutzungseinstufung Beurteilungspegel in db(a) Tag Nacht EG Kreisstr 17 W 1.OG MI OG Tabelle II: Beurteilungspegel Straßenverkehr für den Neubau von Verkehrswegen am nächstliegenden Immissionsort tags und nachts (außerhalb des Plangebietes) Durch den Straßenneubau der Erschließungsstraße mit Anbindung an die Kreisstraße und den Sandforter Weg werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV tagsüber/ nachts von 64 db(a)/ 54 db(a) für Mischgebiete nicht überschritten. Ergebnisse Gewerbe Als gewerbliche Lärmquellen wurden die Stellplatzverkehre auf dem geplanten Parkplatz des Hauses der Wirtschaft auf Lärmimmissionen sowohl auf die Bestandsbebauung als auch auf die Planbebauung untersucht. An dem näherliegenden Plan-Wohngebäude im Campus- Quartier werden Beurteilungspegel von bis zu 55,6 db(a) (Erdgeschoss) prognostiziert Am nächstliegenden Bestands-Wohngebäude Kreisstraße 17 sind bis zu 49,1 db(a) zu erwarten. Damit werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 60 db(a) für Mischgebiete an allen relevanten Immissionsorten tagsüber unterschritten. Nachts wird kein Lärm aus Gewerbetätigkeit angesetzt.

8 VIII Ergebnisse Sport- und Freizeitlärm Für die detaillierten Ergebnisse und Beurteilungen aus Lärmemissionen der Sportanlage sowie der Freizeitnutzung innerhalb des Bebauungsplangebietes wird auf die Lärmtechnische Untersuchung Sportlärm und Freizeitlärm (Skateanlage und Jugendfreizeitzentrum) Campus Selm (Projektnummer B11021), afi Ingenieurbüro, Haltern am See, Mai 2017 verwiesen. Es wurde dort gezeigt, dass die Immissionsrichtwerte der 18 BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) bzw. des Freizeitlärmerlasses NRW sowohl an der Bestands- als auch an der Planbebauung unterschritten werden. Es wurde eine zusätzliche Berechnung im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes auf 2 m über Grund für eine Beurteilung der dort geplanten Parkanlage vorgenommen. Parkanlagen dienen zur Erholung und ihnen wird ein Schutzanspruch mit Immissionsrichtwerten entsprechend Mischgebieten zugestanden. In Randbereichen des Parkes zur Sportanlage hin werden Überschreitungen der Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV von 1-2 db(a) prognostiziert (siehe Karte 7). Diese können hingenommen werden, da es sich um die Zuwegung zum westlichen eigentlichen Erholungsbereich des Parkes handelt.

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Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015 Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern

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