Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

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1 Hörn Langwedel Tel.: / 220 Fax.: / info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll Auftraggeber: Amt Südtondern Bauamt Marktstraße Niebüll Bearbeiter: Dipl.-Ing.(FH) B. Pansegrau Dipl.-Ing. G. Tietgen Langwedel, den 24. Mai 2017 AZ.: 505/17 D I E S E S G U T A C H T E N U M F A S S T 15 S E I T E N U N D 6 B E I L A G E N Registergericht: Rendsburg HRB 1808 Geschäftsführer: Gerhard Tietgen IBAN: DE BIC: PBNKDEFF

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Vorgang Örtliche Verhältnisse Zweck des Gutachtens Grundlagen Berechnung des Straßenverkehrslärms Wahl des Immissionsortes Verwendete Grundlagen für die Berechnung Vorhandene Verkehrsbelastung Zukünftige Verkehrsbelastung Ergebnisse der Berechnung Beurteilung der Geräusche Grundlagen der Beurteilung Ermittlung der Beurteilungspegel Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den schalltechnischen Orientierungswerten (DIN 18005) und den Immissionsgrenzwerten (16. BImSchV) Schallschutzmaßnahmen Allgemeines Aktive Schallschutzmaßnahmen Lärmpegelbereiche und passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN Seite 2 von 15

3 Verzeichnis der Beilagen Beilage Nr. 1 Übersichtslageplan M 1:2000 Beilage Nr db(a)-isophone (MI-Gebiet) für den Beurteilungszeitraum tags M 1:500 Beilage Nr db(a)-isophone (WA-Gebiet) für den Beurteilungszeitraum tags M 1:500 Beilage Nr db(a)-isophone (MI-Gebiet) für den Beurteilungszeitraum nachts M 1:500 Beilage Nr db(a)-isophone (WA-Gebiet) für den Beurteilungszeitraum nachts M 1:500 Beilage Nr. 4 Berechnete Lärmpegelbereiche M 1:500 Beilagen Nr Auszug aus den Berechnungen der Schallpegel Beilage Nr. 6 Luftaufnahme Seite 3 von 15

4 1 Zusammenfassung Die Untersuchungen im Rahmen dieses Gutachtens ergaben, dass durch den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) sowohl die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 (Schallschutz im Städtebau) als auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV tags und nachts an den gewählten Immissionsorten überschritten werden. Ergänzend wurden auch Isophonen (Linien gleicher Beurteilungspegel) dargestellt. Die Isophonen sind in den Beilagen Nr. 2 und 3 dargestellt. Die daraus resultierenden Lärmpegelbereiche zeigt die Beilage Nr. 4; die notwendigen Schallschutzmaßnahmen werden im Kapitel 8 behandelt. 2 Vorgang Das Amt Südtondern beauftragte uns, ein Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 zu erstellen. Es wird geplant, im Bereich des Bebauungsplanes ein Wohn- und Geschäftshaus sowie ein Wohnhaus zu errichten. 3 Örtliche Verhältnisse Die örtlichen Verhältnisse sind aus dem Lageplan Beilage Nr. 1, sowie der Luftaufnahme, Beilage Nr. 6, ersichtlich. Nach Auskunft des Bauamtes des Amtes Südtondern soll der Bebauungsplan im westlichen Bereich Mischgebiet und im östlichen Bereich Allgemeines Wohngebiet ausweisen. Bei der Einstufung der Schutzbedürftigkeit ist daher von MI und WA auszugehen. Seite 4 von 15

5 4 Zweck des Gutachtens Zweck des Gutachtens ist die Ermittlung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr der Hauptstraße (K 114). Die vom fließenden Verkehr künftig zu erwartenden Schallimmissionen bei den o.a. Immissionsorten sollen durch Prognoseverfahren wie folgt ermittelt und beurteilt werden: Für die vom fließenden Straßenverkehr auf der Hauptstraße (K 114) verursachten Geräusche sind die Beurteilungspegel nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) zu ermitteln und mit den - Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, sowie als Grundlage für die Abwägung mit den - Immissionsgrenzwerten nach 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu vergleichen. 5 Grundlagen Grundlagen dieses Gutachtens sind folgende, der Firma Schallschutz Nord GmbH zur Verfügung gestellte Unterlagen: a) Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:2000 b) Bebauungsplan Planzeichnung im Maßstab 1:500 und Planzeichenerklärung des Büros Guntram Blank Architekturbüro für Stadtplanung vom c) Lageplan des Büros limbrecht & jensen architekten im Maßstab 1:500 vom Seite 5 von 15

6 6 Berechnung des Straßenverkehrslärms 6.1 Wahl des Immissionsortes Um die Berechnungen nachvollziehbar darzustellen, wurden drei Immissionsorte im Plangebiet ausgewählt. Die Immissionsorte sind in den Beilagen Nr. 2 und 3 durch Punkte gekennzeichnet. 6.2 Verwendete Grundlagen für die Berechnung Für die Berechnung der Schallpegel wurden insbesondere folgende technische Regelwerke und Untersuchungen benutzt: a) DIN 18005, Teil 1 (Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung) vom Juli 2002, b) Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 (Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung) vom Mai 1987, c) Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom Juni 1990, d) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) von 1990, e) DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) vom Juli 2016, f) VDI 2719 (Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen) vom August 1987, g) Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE), Ausgabe 2012, der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v., Köln. Seite 6 von 15

7 6.3 Vorhandene Verkehrsbelastung Die Stadt Niebüll hat im Jahr 1978 einen Generalverkehrsplan erstellt und 1989 sowie 2013 fortgeschrieben. Der aktuelle Generalverkehrsplan 2013 weist für den Straßenabschnitt Hauptstraße zwischen Brandkuhle und Gather Landstraße eine Verkehrsmenge DTV W von Kfz/24h in der Analyse 2012 aus. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im relevanten Bereich auf der Hauptstraße (K 114) 50 km/h. 6.4 Zukünftige Verkehrsbelastung Gemäß der Prognose 2025 (Nullfall und Planfall 1) des Generalverkehrsplanes 2013 wird für den Straßenabschnitt von einer Verkehrsmenge DTV W von Kfz/24h ausgegangen. Daraus ergeben sich gemäß RLS-90 für Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen die folgenden Verkehrsbelastungen: Tabelle 1: Zukünftige Verkehrsbelastungen der Hauptstraße (K 114) Uhrzeit Mittlere stündliche Verkehrsstärke M [Kfz/h] Lkw-Anteil p Uhr (Tag) Uhr (Nacht) Seite 7 von 15

8 6.5 Ergebnisse der Berechnung Gemäß RLS 90 ergeben sich bei der jeweils höchstzulässigen Geschwindigkeit v zul die in Tabelle 2 aufgeführten Emissionspegel L m,e des Straßenverkehrs. Tabelle 2: Emissionsdaten des Straßenverkehrs Verkehrsweg v zul tags Emissionspegel L m,e nachts Hauptstraße (K 114) 50 km/h 63,9 db(a) 52,9 db(a) 7 Beurteilung der Geräusche 7.1 Grundlagen der Beurteilung Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Straßen werden gemäß Abschnitt 7.1 der DIN 18005, Teil 1, sowie der Anlage 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nach der RLS-90 berechnet. Die Ergebnisse wurden mit den im Beiblatt 1 zu DIN festgelegten Orientierungswerten und als Grundlage für die Abwägung mit den nach der 16. BImSchV zulässigen Immissionsgrenzwerten verglichen. Die Beurteilung von Schallimmissionen durch Straßenverkehr erfolgt grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Abwägung zwischen den Anforderungen des Immissionsschutzes und anderen Belangen. Seite 8 von 15

9 Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 Die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, (Schallschutz im Städtebau) für den Beurteilungspegel betragen: a) bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten und Ferienhausgebieten tags 50 db(a) nachts 40 db(a) bzw. 35 db(a) b) bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a) c) bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags 55 db(a) nachts 55 db(a) d) bei besonderen Wohngebieten (WB) tags nachts 60 db(a) 45 db(a) bzw. 40 db(a) e) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 db(a) nachts 50 db(a) bzw. 45 db(a) f) bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten(GE) tags 65 db(a) nachts 55 db(a) bzw. 50 db(a) g) bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags 45 db(a) bis 65 db(a) nachts 35 db(a) bis 65 db(a). Seite 9 von 15

10 Als Tageszeit gelten, wenn nicht anders festgelegt, die 16 Stunden zwischen Uhr und Uhr, als Nachtzeitraum die acht Stunden zwischen Uhr und Uhr. Für den Nachtzeitraum sind zwei Orientierungswerte angegeben; der höhere Wert gilt für den Verkehrslärm, der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm. Die Orientierungswerte der DIN sind eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz bei der städtebaulichen Planung; sie sind keine Grenzwerte. In Abhängigkeit von der speziellen örtlichen Situation kann sowohl eine Unterschreitung der Orientierungswerte sinnvoll sein (z. B. zum Schutz besonders schutzbedürftiger Nutzungen) als auch, besonders in vorbelasteten Gebieten, eine Überschreitung. Bei der Würdigung der Überschreitung sollte auch der Hinweis der DIN mit berücksichtigt werden, wonach bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Da die Einhaltung bei hoher Vorbelastung durch Verkehrslärm vielfach problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung herangezogen werden: Mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wurden vom Verordnungsgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Verkehrswege neu gebaut oder wesentlich verändert werden (Prinzip der Lärmvorsorge). Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorgeschrieben, zwecks Abgrenzung eines Ermessensbereiches jedoch durchaus sinnvoll. Die Einhaltung dieser Grenzwerte in der Bauleitplanung gewährleistet damit ein vergleichbares Maß an Schallschutz, wie es der Verordnungsgeber für die Planung von Verkehrsanlagen vorsieht. Seite 10 von 15

11 7.2 Ermittlung der Beurteilungspegel Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgte mit Hilfe des Rechenprogrammes CadnaA, Version 2017 MR 1, Ausbaustufe BMP, von der Firma DataKustik. Die Ergebnisse aller Berechnungen zeigt die Tabelle 3. Tabelle 3: Ergebnisse der Berechnungen der Beurteilungspegel Immissionsort Höhe Beurteilungspegel in db(a) gemäß RLS-90 Schalltechnischer Orientierungswert in db(a) (DIN 18005) Immissionsgrenzwert in db(a) (16. BImSchV) tags nachts tags nachts tags nachts Immissionsort Nr. 1 5,6 m Immissionsort Nr. 2 5,6 m Immissionsort Nr. 3 2,8 m Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den schalltechnischen Orientierungswerten (DIN 18005) und den Immissionsgrenzwerten (16. BImSchV) Die Tabelle 3 zeigt, dass sowohl die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN als auch die Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV an allen gewählten Immissionsorten überschritten werden. Ergänzend wurden auch Isophonen (Linien gleicher Beurteilungspegel) dargestellt. Die Isophonen sind in den Beilagen Nr. 2 und 3 dargestellt. Die daraus resultierenden Lärmpegelbereiche zeigt die Beilage Nr. 4. Seite 11 von 15

12 8 Schallschutzmaßnahmen 8.1 Allgemeines Zunächst sollte der Durchführung von aktiven Schallschutzmaßnahmen Vorzug gegeben werden. Falls diese Maßnahmen entweder schwierig zu realisieren oder städtebaulich nicht erwünscht sind, sind passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. 8.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen Durch Errichten eines Schallschirmes von 2 bis 3 m Höhe können die Schallimmissionen deutlich gesenkt werden. Der Schallschirm kann entweder als Erdwall, als Wand oder eine Kombination aus Erdwall und Wand errichtet werden. Die Wand muss fugendicht sein und ein Mindestgewicht von 10 kg/m 2 aufweisen. Eine Bepflanzung des Walles mit Laubbäumen ist nicht zu empfehlen, da durch Reflexionen der Blätter der pegelmindernde Effekt des Schallschirmes wieder reduziert wird. 8.3 Lärmpegelbereiche und passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 Falls o.g. Maßnahmen aus städtebaulichen Gründen nicht durchführbar oder aus anderen Gründen nicht erwünscht sind, sind passive Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Schallschutz an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen Bei Aufenthaltsräumen, an denen die geltenden Orientierungswerte überschritten werden, kommen technische bzw. bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume in Betracht. Die Bemessung der Seite 12 von 15

13 Umfassungsteile richtet sich nach DIN (Schallschutz im Hochbau). Die Festsetzung von Lärmpegelbereichen erfolgt unabhängig von der Ausweisung als Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet. Bei Aufenthaltsräumen ab dem Lärmpegelbereich II werden generell Schallschutzmaßnahmen empfohlen. Der maßgebliche Außenlärmpegel zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche für den Straßenverkehrslärm ergibt sich aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für tagsüber. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Berechnungsgrundlage bilden die zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel der einzelnen Lärmpegelbereiche sowie die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile (erf. R w,res ) werden in Tabelle 7 der DIN , hier übernommen in Tabelle 4, dargestellt. Seite 13 von 15

14 Tabelle 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Tab. 7 der DIN ) Raumarten Aufenthaltsräume in Maßgeblicher Lärmpegelbereich Außenlärmpegel Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Büroräume und ähnliches ähnliches in db(a) Erf. R w,res * des Außenbauteils in db I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII über 80 ** 50 * Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß der Außenbauteile ** Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Die Anforderungen in den Lärmpegelbereichen LPB I und LPB II werden in der Regel durch Fenster und Türen handelsüblicher Bauart (Isolierverglasung) erfüllt. Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis der Gesamtfläche der Außenbauteile eines Aufenthaltsraumes S (W+F) und der Grundfläche des Aufenthaltsraumes S G können dem Abschnitt 4.4 der DIN vom Juli 2016 entnommen werden. Seite 14 von 15

15 Die jeweils erforderlichen Schalldämm-Maße für verschiedene Kombinationen von Außenwänden und Fenstern können ebenfalls dem Abschnitt 4.4 der DIN vom Juli 2016 entnommen werden. Die Vorgehensweise zur detaillierten Bemessung des erforderlichen Schallschutzes der jeweiligen Einzelfenster und Türen (Schallschutzklassen) sowie geeignete Ausführungsbeispiele für die betroffenen Außenbauteile können der DIN Schallschutz im Hochbau, der VDI-Richtlinie 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen sowie weitere Hinweise auch der DIN EN 12758, April 2011, Glas im Bauwesen Glas- und Luftschalldämmung entnommen werden. Bei der Auswahl bzw. Dimensionierung der Außenbauteile sind wir gerne behilflich. Lüftungseinrichtungen Zur Sicherstellung einer ausreichenden Nachtruhe und einer ausreichenden Frischluftzufuhr wird empfohlen, in Bereichen, in denen der Beurteilungspegel nachts 45 db(a) überschreitet (Lärmpegelbereiche II und höher), die Schlafräume und Kinderzimmer mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten. Grundrissgestaltung Wir empfehlen außer den in oben dargestellten Maßnahmen zusätzlich, Fenster der Schlafräume und Kinderzimmer möglichst an den von der Hauptstraße abgewandten Seiten der Wohnhäuser anzuordnen. (Dipl.-Ing. G. Tietgen) (Dipl.-Ing.(FH) B. Pansegrau) Seite 15 von 15

16 Übersichtslageplan M 1:2000 Bebauungsplan Nr. 17 Beilage Nr. 1

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22 Auszug aus den Berechnungen der Schallpegel Beilage Nr. 5.1

23 Beilage Nr. 5.2

24 Beilage Nr. 5.3

25 Bedeutung und Einheit der verwendeten Formelzeichen Formelzeichen Bedeutung Einheit X,Y,Z Koordinaten der Quelle oder Teilquelle m Refl Reflexionsordnung - LxT Emissionspegel Tag db(a) LxN Emissionspegel Nacht db(a) Ds Geometrische Ausbreitungsdämpfung db Dbm Boden- und Meteorologiedämpfung db Dz Abschirmmaß db De Abschirmung db RV Reflexionsverlust db LrT (Teil-) Immissionspegel Tag db(a) LrN (Teil-) Immissionspegel Nacht db(a) Lm,E Emissionspegel db(a) Drefl Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion db K Zuschlag für lichtzeichen-geregelte Kreuzungen/Einmündungen db L*m,E Emmissionspegel 25 m vom Mittelpunkt des Parkplatzes db Dlang Korrekturwert für den Langzeit-Mittelungspegel db Beilage Nr. 5.4

26 Luftaufnahme Quelle Foto: Google Beilage Nr. 6

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