23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München

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1 STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München Prognose und Beurteilung der von dem Vorhaben ausgehenden Geräuschimmissionen Frauendorferstraße München Telefon 0 89 / Telefax 0 89 / info@sp-laermschutz.de Außenstelle Rosenheim: Kirchstraße 23a Flintsbach Telefon / Telefax / info-ro@sp-laermschutz.de Bericht Nr.: 3400/B1/pel Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerhard Steger Registergericht München HRB Bankverbindung Genossenschaftsbank eg München Kto BLZ Datum: Auftraggeber: Gemeinde Kirchheim bei München Münchner Straße Kirchheim Dipl.-Ing. Gerhard Steger Sachverständiger für Lärmimmissionsschutz Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellt und vereidigt. Sachbearbeiter: Dipl.-Phys. Peter Pelikan Dipl.-Ing. Gerhard Steger Dipl.-Ing. Jens Hunecke Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellt und vereidigt. B3400_01_Hundeschule_Kirchheim.doc

2 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 2 Inhaltsübersicht Seite 1. Aufgabenstellung Grundlagen Verwendete Unterlagen Grundlagen der Beurteilung Geplantes Vorhaben, örtliche Situation Geräuschemissionen Trainingsplatz An- und Abmarsch Kfz-Stellplätze Zufahrt Geräuschimmissionen und Beurteilung Auflagenvorschläge für den Genehmigungsbescheid Zusammenfassung Anlagen: Anlage A: Seite 1 2: Seite 3 5: Beurteilungspegel Zusammenfassung Beurteilungspegel Details der Ausbreitungsberechnung Abbildung: Abbildung 1: Berechnungsmodell

3 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 3 1. Aufgabenstellung Südwestlich des Wertstoffhofes in Kirchheim bei München soll eine Hundeschule eingerichtet werden. Für das Vorhaben ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sollen die von dem Vorhaben ausgehenden Schallimmissionen ermittelt und beurteilt werden. 2. Grundlagen 2.1 Verwendete Unterlagen Diesem Bericht liegen zugrunde: /1/ 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nummer 26, S.503 /2/ Freizeitlärm-Richtlinie, Anhang B der Musterverwaltungsvorschriften zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen, Länderausschuss für Immissionsschutz, Mai 1995 /3/ Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV), VB BImSchG 2.0 vom , Randnr. 149b (aufgehoben am ) /4/ Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV), vom 18. Juli 1991 (BGBl. Teil I, Nr. 45, S. 1588) /5/ Parkplatzlärmstudie Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen 6. überarbeitete Auflage Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.), Augsburg 2007 /6/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Der Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 /7/ DIN ISO , Entwurf, September 1997 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren /8/ VDI 2058 Blatt 1 Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft", 1985 (zurückgezogen seit /9/ Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV vom

4 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 4 /10/ Sächsische Freizeitlärmstudie, Handlungsleitfaden zur Prognose und Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen von Freizeitanlagen, Freistaat Sachsen, Landesamt für Umwelt und Geologie, April 2006 /11/ Geräusche von Freizeitanlagen, Andrea Wellhöfer, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Natur und Recht 2005, Heft 9 /a/ /b/ /c/ /d/ /e/ 23. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Hundeschule, südwestlich des Wertstoffhofs, Aschheimer Weg, Entwurf der Begründung i.d.f. vom , in digitaler Form erhalten mit vom Lageplan der geplanten Hundeschule, ohne Datum, in digitaler Form erhalten mit vom Schreiben der Betreiberin, Frau Christine Martin, an die Gemeinde Kirchheim vom Angaben der Betreiberin zu der geplanten Hundeschule, Telefonate vom und vom Stellungnahme des Landratsamts München, Sachgebiet 9.1 (Immissionsschutz) vom /f/ Angaben des Landratsamts München, Telefongespräch vom /g/ Digitale Luftbildkarte des Bayerischen Landesamts für Vermessung und Geoinformation /h/ Ortsbesichtigung am Grundlagen der Beurteilung Für die Beurteilung einer Hundeschule können unterschiedliche Regelwerke herangezogen werden. Freizeitanlagen sind genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne von 3 Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese sind mit einzelnen Ausnahmen nach TA- Lärm /1/ zu beurteilen. Ausnahmen sind z.b. Sportanlagen, die der 18. BImSchV unterliegen, und sonstige nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen. Unserer Meinung nach ist die hier zu beurteilende Hundeschule auf Grund ihres gewerblichen Charakters keine Freizeitanlage und ist daher nach TA Lärm /1/ zu beurteilen. Das Landratsamt München stuft die Hundeschule jedoch als Freizeitanlage ein.

5 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 5 In Bayern wurde die Beurteilung von Freizeitlärm bis zum Jahr 2003 in der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) /3/ geregelt. Demnach war für die Beurteilung von Freizeitanlagen die Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV /4/ heranzuziehen, wobei jedoch in Abweichung von dieser die Summenwirkung zusammen mit allen anderen Anlagen (also auch den nach TALärm /1/ zu beurteilenden gewerblichen Anlagen) zu berücksichtigen war. Die Vollzugsbekanntmachung wurde im Jahr 2003 vom StMUGV aufgehoben. Dennoch wird in Bayern diese Beurteilung i.d.r. weiter angewandt /11/. Daneben gibt es zur Beurteilung von Freizeitlärm die Freizeitlärmrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz /2/. Diese ist in einigen Bundesländern zur Beurteilung von Freizeitlärm eingeführt. In der Stellungnahme des Landratsamts /e/ und nach Rücksprache /f/ wird eine Beurteilung nach der Freizeitlärmrichtlinie /2/ unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch den Wertstoffhof gefordert. Wesentliche Unterschiede zwischen einer Beurteilung nach 18. BImSchV und nach Freizeitlärmrichtlinie sind: - Zahl der seltenen Ereignisse (18 Tage gem. 18. BImSchV, 10 Tage gem. Freizeitlärmrichtlinie), - Möglichkeit, bei der Beurteilung gemäß Freizeitlärmrichtlinie eine Gemengelage zu berücksichtigen - Berechnungsverfahren (VDI 2714 / E-VDI 2720, Blatt 1 bei Beurteilung nach 18. BImSchV, Möglichkeit der Berechnung gem. TALärm bzw. DIN-ISO bei der Freizeitlärmrichtlinie) - strengere Immissionsrichtwerte an Sonn- und Feiertagen tags außerhalb der Ruhezeiten bei der Freizeitlärmstudie Im vorliegenden Fall (Betrieb nur an Werktagen, tagsüber außerhalb der Ruhezeiten, geringe Abstände zwischen Schallquellen und Immissionsorten) werden bei einer Berücksichtigung der Vorbelastung durch den Wertstoffhof beide Beurteilungsvorschriften in etwa zu dem selben Ergebnis führen.

6 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 6 Eine Beurteilung nach TALärm /1/ würde im vorliegenden Fall zu etwas geringeren Beurteilungspegeln führen, da der Beurteilungszeitraum Tag an Werktagen bei Beurteilung nach TALärm 16 Stunden, bei Beurteilung nach Freizeitlärmstudie bzw. 18. BImSchV 12 Stunden beträgt. Die Freizeitlärmstudie ist also im vorliegenden Fall mit der geforderten Berücksichtigung der Vorbelastung /e/ die strengste der genannten Beurteilungsvorschriften. Sie wird im Folgenden der Beurteilung zu Grunde gelegt. Die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmstudie gelten für die Beurteilungspegel außerhalb von Gebäuden. Sie sind von der Gebietseinstufung, vom Wochentag und von der Uhrzeit abhängig. Die Immissionsrichtwerte für Werktage sind in Tabelle 1 angegeben: Tab. 1: Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmstudie für Werktage Gebietseinstufung Tags außerhalb der Ruhezeiten (8.00 bis Uhr) Immissionsrichtwerte [db(a)] An Werktagen Tags innerhalb der Ruhezeiten (6.00 bis 8.00 Uhr, bis Uhr) Nachts (22.00 bis 6.00 Uhr, ungünstigste volle Stunde) Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete reine Wohngebiete Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Bem.: Für Sonn- und Feiertage sind andere Ruhezeiten definiert. Die in der Tabelle genannten Immissionsrichtwerte für die Ruhezeiten gelten an Sonn- und Feiertagen für den gesamten Beurteilungszeitraum Tag. Für die Ermittlung der Nacht-Beurteilungspegel wird die ungünstigste volle Stunde herangezogen. Einzelne Geräuschspitzen sollen den Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 30 db(a), den Immissionsrichtwert nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (Spitzenpegelkriterium).

7 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 7 Der Beurteilungspegel wird gebildet aus dem für die jeweilige Beurteilungszeit ermittelten Mittelungspegel L Aeq und gegebenenfalls den Zuschlägen K I für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen und K T für Ton- und Informationshaltigkeit. Für die Beurteilung einzelner kurzzeitiger Geräuschspitzen wird deren Maximalpegel L AFmax herangezogen. Als Impulszuschlag gilt die Differenz zwischen dem Mittelungspegel L Aeq und dem Wirkpegel nach dem Taktmaximalpegelverfahren L AFTeq. Bei der Ermittlung des Mittelungspegels L Aeq kann laut Feizeitlärmstudie auf die TA- Lärm /1/, die 18. BImSchV /4/, und die VDI 2058, Blatt 1 /8/ zurückgegriffen werden. Die TALärm /1/ wiederum bezieht sich auf die DIN-ISO /7/. Wir berechnen die Beurteilungspegel gemäß TALärm bzw. gemäß DIN-ISO , welche den aktuellen Stand der Technik in der Lärmberechnung und beurteilung darstellt. 2.3 Geplantes Vorhaben, örtliche Situation Die Hundeschule soll auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr südwestlich des bestehenden Wertstoffhofs am Aschheimer Weg in Kirchheim errichtet werden. Das Gelände soll für Hundesport und Hundeerziehung z.b. zur Ausbildung von Therapie- und Behindertenbegleithunden genutzt werden. Es sind keine größeren Baumaßnahmen erforderlich, lediglich ein Abstellschuppen soll neu gebaut werden. Der Hundeschule soll laut /c/ und /d/ etwa 10 Stunden pro Woche, von Montag bis Freitag bis spätestens Uhr, sowie am Samstag Nachmittag, jedoch pro Tag nicht länger als 2 Stunden geöffnet sein. Die Öffnungszeiten liegen also außerhalb der Ruhezeiten. Die Hundeschule soll möglichst zu den Zeiten betrieben werden, an denen der Wertstoffhof geöffnet ist. Während der Öffnungszeit von 2 Stunden sollen zwei Trainingseinheiten von jeweils einer Stunde stattfinden. Pro Trainingseinheit werden maximal vier bis fünf Hunde gleichzeitig ausgebildet. Ein Parkplatz wird nicht neu gebaut, die Kunden parken im Bereich der bestehenden unbefestigten Fläche am südlichen Zaun des Wertstoffhofes.

8 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 8 Nördlich und östlich der geplanten Hundeschule liegt Wohnbebauung im Außenbereich (s. Abb. im Anhang). Sie liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Der Beurteilung werden die Richtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete zu Grunde gelegt 3. Geräuschemissionen Für die Berechnung der Beurteilungspegel sind im vorliegenden Fall folgende Schallquellen zu berücksichtigen: - Trainingsplatz, - An- und Abmarsch vom Parkplatz zum Trainingsplatz, - Kfz-Stellplätze - Zufahrt Angaben zu den Schallemissionen von Hundedressurplätzen finden sich in der Sächsischen Freizeitlärmstudie /10/. In der Studie sind mittlere und maximale Schallleistungspegel für verschiedene Situationen, u.a. für Sozialisierung Welpen (Verhaltenstraining, häufiges Bellen) und für An- und Abmarsch, sporadisches Bellen, sowie für das Bellen eines einzelnen Hundes angegeben. Die Werte der Studie für die mittleren Schallleistungspegel bei der Sozialisierung sind jedoch im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da hier laut Angabe der Betreiberin nicht häufig, sondern nur selten gebellt wird. Die Angabe der Studie für den mittleren Schallleistungspegel beim An- und Abmarsch beruht nach Rücksprache mit dem Ersteller der Studie auf einem Mittelwert aus verschiedenen Hundesportanlagen unterschiedlicher Größe. Es wird nicht nach Anzahl der Hunde und nach Länge des An- und Abmarschweges differenziert. Es darf jedoch vermutet werden, dass die mittleren Schallemissionen des Anmarschweges von diesen Faktoren abhängen. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wird daher beim mittleren Schallleistungspegel der Wert der Studie /10/ für das Bellen eines Einzelhundes als Ausgangsgröße für die Ermittlung der Schallleistungen herangezogen. Der mittlere Schallleistungspegel für das Bellen eines Einzelhundes inclusive Impulszuschlag beträgt laut /10/ L WA = 114 db(a).

9 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 9 Dieser Wert stimmt mit einem Messwert, den unser Büro an einem Tierheim gemessen wurde, überein. Dabei bellten mehrere Hunde gleichzeitig. Der Wert dürfte also auf der sicheren Seite liegen. Für die Geräuschspitzen werden die maximalen Schalleistungspegel der Studie /10/ für Sozialisierung (L WA,max = 119 db(a)) und für An- und Abmarsch (L WA,max = 111 db(a)) übernommen. 3.1 Trainingsplatz Auf dem Trainingsplatz werden maximal vier bis fünf Hunde gleichzeitig ausgebildet. Sie sollen dabei lernen, an der Leine zu gehen und Kommandos zu befolgen. Die Hunde werden sich laut /d/ dabei normalerweise ruhig verhalten und nur selten bellen. Nach Angaben der Betreiberin /c/, /d/ werden die Hunde in den zwei Stunden Öffnungszeit auf keinen Fall länger als insgesamt als 5 Minuten bellen. Für das Bellen wird, wie in Abschnitt 3 beschrieben, ein mittlerer Schallleistungspegel L WA = 114 db(a) (incl. Zuschlag für Impulshaltigkeit) angesetzt. Dieser Schallleistungspegel wird im digitalen Berechnungsmodell einer Flächenschallquelle mit einer Emissionshöhe von 1 m über Gelände zugeordnet (siehe Abbildung im Anhang). Da eine erste Berechnung ergeben hat, dass an dem Immissionsort Aschheimer Weg 1 2 das Maximalpegelkriterium überschritten ist, wenn der Trainingsplatz bis an die nördliche Grundstücksgrenze heranreicht, wurde der Trainingsplatz um 5 m von der Grundstücksgrenze zurückgesetzt. Wir gehen davon aus, dass während der Einwirkzeit von 2 Stunden insgesamt 5 Minuten gebellt wird. Diese Angabe dürfte nach Angabe der Betreiberin deutlich auf der sicheren Seite liegen. Diese Einwirkzeit wird der Flächenschallquelle im schalltechnischen Berechnungsmodell über den sog. Tagesgang zugeordnet. Für den maximalen Schallleistungspegel wird, wie in Abschnitt 3 beschrieben, ein Wert L WA,max = 119 db(a) angesetzt. Programmintern wird dieser maximale Schallleistungspegel für jeden Immissionsort jeweils dem ungünstigsten Punkt der Flächenschallquelle (d.h. an dem Punkt der Quelle, an dem sich für diesen Immissionsort der höchste Maximalpegel errechnet), zugeordnet.

10 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite An- und Abmarsch Für das Bellen auf dem An- und Abmarschweg wird ebenfalls ein mittlerer Schallleistungspegel L WA = 114 db(a) angesetzt. Dieser Schallleistungspegel wird im digitalen Berechnungsmodell einer Linienschallquelle mit einer Emissionshöhe von 1 m über Gelände zugeordnet (siehe Abbildung im Anhang). Für den An- und Abmarschweg mit einer Länge von rund 15 m (eine Richtung) errechnet sich bei einer Geschwindigkeit von 2 km/h eine Zeit von ca. 30 Sekunden pro Weg, bzw. bei 10 Hunden eine Gesamtzeit von 10 Minuten (Hin- und Rückweg zusammen). Unter das Annahme, dass die Hunde auf diesem Weg während 10 % der Zeit bellen, errechnet sich eine Einwirkzeit von einer Minute für das Bellen auf dem An- und Abmarschweg. Diese Einwirkzeit wird der Linienschallquelle im schalltechnischen Berechnungsmodell wiederum über den sog. Tagesgang zugeordnet. Für den maximalen Schallleistungspegel des An- und Abmarschweges wird ein Wert L WA,max = 111 db(a) an dem jeweils ungünstigsten Punkt der Linienschallquelle angesetzt. 3.3 Kfz-Stellplätze Die Kunden parken auf einer unbefestigten Fläche am Zaun des Wertstoffhofes (siehe Abbildung im Anhang). Nach Angabe der Betreiberin ist pro Tag mit maximal 5 Anfahrten und 5 Abfahrten zu rechnen, da viele Kunden mit ihrem Hund zu Fuß kommen. Die Berechnung der Schallemission des Parkplatzes erfolgt nach der Parkplatzlärmstudie /4/ des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz. Nach der Parkplatzlärmstudie (getrenntes Verfahren) errechnet sich der Schallleistungspegel eines Parkplatzes nach folgender Beziehung: L WA / db(a) = L W0 + K PA + K I + 10 log(b N) mit: L W0 = 63 db(a) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Fahrzeugbewegung / Stunde auf einem P+R-Platz

11 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 11 K PA K I = Zuschlag für die Parkplatzart; hier wird in Analogie zu Parkplätzen an Gaststätten K PA = 3dB(A) angesetzt, um Türenschlagen und Unterhaltungen zu berücksichtigen = Zuschlag für Impulshaltigkeit; hier K I = 4dB(A) B = Bezugsgröße, hier: Anzahl der Stellplätze; B = 5 N = Bewegungshäufigkeit (hier: Bewegungen je Stellplatz und Stunde); N = 1 B N = alle Bewegungen je Stunde auf dem gesamten Parkplatz; hier: B N = 5 Bewegungen/h während der Öffnungszeit von 2 Stunden Damit erhält man den Schallleistungspegel des Parkplatzes während der Öffnungszeit: L WA = 77 db(a) Dieser Schallleistungspegel wird im digitalen Berechnungsmodell der entsprechenden Flächenschallquelle mit einer Emissionshöhe von 0,5 m über Gelände zugeordnet (siehe Abbildung im Anhang). Die höchsten kurzzeitigen Geräuschspitzen treten laut Parkplatzlärmstudie /4/ beim Kofferraumschließen auf (74 db(a) in 7,5 m Entfernung). Dem entspricht ein maximaler Schallleistungspegel L WA,max = 99,5 db(a). 3.4 Zufahrt Die Zufahrt zum Parkplatz wird im Berechnungsmodell als Linienschallquelle mit einer Höhe von 0,5 m über Gelände berücksichtigt. Für Pkw setzen wir einen längenbezogenen Schallleistungspegel in Höhe von 47,5 db(a)/m für eine Fahrt pro Stunde an. Dieser Wert errechnet sich aus dem nach den RLS-90 /6/ für eine Geschwindigkeit von 30 km/h berechneten Emissionspegel L m,e durch Addition von 19 db(a) gem. Parkplatzlärmstudie /5/ Die Zahl von 10 Fahrten pro Tag erfolgt wiederum über den sog. Tagesgang. 4. Geräuschimmissionen und Beurteilung Unter Berücksichtigung des in Abschnitt 3 beschriebenen Geräuschemissionsansatzes werden nachfolgend auf Basis der Rechenalgorithmen der DIN ISO /7/ die Beurteilungspegel bzw. kurzzeitigen Geräuschspitzen an den maßgebenden Immissionsorten berechnet.

12 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite 12 Bei der Berechnung sind die Einflüsse auf die Schallausbreitung wie z.b. Luftabsorption, Bodeneffekt (alternatives Verfahren gemäß Nr der DIN-ISO ) und Abschirmung berücksichtigt. Insbesondere ist auch die 2 m hohe Geländestufe am Rand der geplanten Trainingsfläche, welche durch eine Abgrabung entstanden ist, berücksichtigt. Die Übersicht der berechneten Beurteilungspegel ist in Anlage A auf den Seiten 1 und 2 dargestellt. Die Details der Ausbreitungsberechnung können den Seiten 3 bis 4 der Anlage A entnommen werden. Der höchste Beurteilungspegel beträgt 50 db(a) am Immissionsort Aschheimer Weg 6. Der Immissionsrichtwert der Freizeitlärmrichtlinie für Mischgebiete tags, außerhalb der Ruhezeiten ist an den beiden Immissionsorte um mindestens 10,3 db(a) unterschritten. In Analogie zu Nr der TALärm /1/ ( 6 db-kriterium ) kann also der Immissionsbeitrag der Hundeschule zur Gesamtbelastung als nicht relevant angesehen werden Eine detaillierte Erfassung der Schallimmissionen aus dem Wertstoffhof ist deshalb nicht erforderlich. Das sog 6 db-kriterium wäre sogar bei einer Verlängerung der Einwirkzeiten auf 5 Stunden noch erfüllt. Auch das Maximalpegelkriterium ist eingehalten. Die Hundeschule ist daher genehmigungsfähig. Eine Beurteilung nach TALärm/1/ ergäbe das selbe Ergebnis. 5. Auflagenvorschläge für den Genehmigungsbescheid Wir empfehlen, in den Genehmigungsbescheid folgende Auflagen aufzunehmen: 1. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach den Regelungen der Freizeitlärmrichtlinie. Folgende Immissionsrichtwerte dürfen durch die Geräusche der Hundeschule nicht überschritten werden: an den Wohngebäuden Aschheimer Weg 1-2 und 6 tagsüber 54 db(a) Einzelne Pegelspitzen dürfen L AFmax = 90 db(a) nicht überschreiten.

13 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite Zur Einhaltung der o.g. Anforderung sind folgende Maßnahmen zu beachten: 2a. Die Öffnungszeit der Hundeschule ist auf 5 Stunden an Werktagen zwischen Uhr und Uhr zu beschränken. 2b. Zur nördlichen Grundstücksgrenze ist ein Abstand von 5 m einzuhalten. 3. Von den Auflagen 1 und 2 kann abgewichen werden, wenn durch ein schalltechnisches Gutachten nachgewiesen wird, dass an den Immissionsorten im Zusammenwirken der Geräusche des Wertstoffhofes (ermittelt nach TA Lärm) und der Hundeschule (ermittelt nach Freizeitlärmrichtlinie) die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete nach Freizeitlärmrichtlinie nicht überschritten werden.

14 Steger & Partner GmbH Bericht 3400/B1/pel vom Seite Zusammenfassung Für die geplante Hundeschule wurden die zu erwartenden Schallimmissionen ermittelt und nach Freizeitlärmrichtlinie beurteilt. Die Berechnungen zeigen, dass bis zu einer Öffnungszeit von 5 Stunden an Werktagen zwischen 8.00 Uhr und Uhr die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie an der benachbarten Wohnbebauung um mindestens 6 db unterschritten sind. Das Vorhaben ist somit genehmigungsfähig. Dipl.-Phys. Peter Pelikan Dipl.-Ing. Gerhard Steger

15 Hundeschule Kirchheim Planung Anlage A Zusammenfassung Beurteilungspegel Name Nutzung GH Z RW,Ta LrTaR LrTaR,diff RW,TaR,max LTaR,max LTaR,max,diff m m db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Aschheimer Weg 1-2 Süd MI -2,00 0, ,9-12, ,6 --- Aschheimer Weg 1 Ost MI -2,00 0, ,7-16, ,4 --- Aschheimer Weg 6 MI -2,00 0, ,7-10, ,8 --- Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße München Tel: 089/ Bericht Nr. 3400/B1/pel vom , 10:13, RL1 Seite 1 SoundPLAN 6.5

16 Hundeschule Kirchheim Planung Anlage A Zusammenfassung Beurteilungspegel Legende Name Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung GH m Geländehöhe Z m Immissionsorthöhe RW,TaR db(a) Richtwert tags a.r. LrTaR db(a) Beurteilungspegel tags a.r. LrTaR,diff db(a) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrTaR RW,TaR,max db(a) Richtwert Maximalpegel tags a.r. LTaR,max db(a) Maximalpegel tags a.r. LTaR,max,diff db(a) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LTaR,max Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße München Tel: 089/ Bericht Nr. 3400/B1/pel vom , 10:13, RL1 Seite 2 SoundPLAN 6.5

17 Hundeschule Kirchheim Planung Anlage A Details der Ausbreitungsberechnung 1 Schallquelle 2 Quelltyp 7 Lw db(a) 8 L'w db(a) 9 l oder S m,m² 12 Ko db 13 s m 14 Adiv db 15 Agr db 17 Abar db 18 Aatm db 19 DI db 20 Re db(a) 21 Ls db(a) 22 Cmet(T) db 29 dlw(lrtar) db 30 LrTaR db(a) 37 LTaR,max db(a) Aschheimer Weg 1-2 Süd MI IRW,TaR 60 db(a) LrTaR 47,9 db(a) Trainingsplatz Fläche 114,0 80,2 2392,0 3,0 44,4 43,9 2,4 1,9 0,1 0,0 36,0 68,7 0,0-21,6 47,1 85 An- und Abmarsch Linie 114,0 102,3 14,9 3,0 52,0 45,3 3,3 0,0 0,1 0,0 54,6 68,5 0,0-28,6 39,9 66 Kfz-Stellplätze Fläche 77,0 59,0 63,8 3,0 49,3 44,8 3,6 0,0 0,1 0,0 31,4 0,0-7,8 23,7 55 Zufahrt Linie 47,5 28,1 87,1 3,0 19,8 36,9 0,5 0,0 0,0 0,0 10,2 0,0-0,8 9,4 64 Aschheimer Weg 1 Ost MI IRW,TaR 60 db(a) LrTaR 43,7 db(a) Trainingsplatz Fläche 114,0 80,2 2392,0 3,0 66,8 47,5 3,5 0,3 0,1 0,0 40,5 62,8 0,0-21,6 41,2 74 An- und Abmarsch Linie 114,0 102,3 14,9 3,0 50,8 45,1 3,2 0,0 0,1 0,0 47,8 68,6 0,0-28,6 40,0 66 Kfz-Stellplätze Fläche 77,0 59,0 63,8 3,0 46,6 44,4 3,5 0,0 0,1 0,0 32,0 0,0-7,8 24,2 56 Zufahrt Linie 47,5 28,1 87,1 2,6 8,6 29,7 0,1 0,0 0,0 0,0 19,1 0,0-0,8 18,3 73 Aschheimer Weg 6 MI IRW,TaR 60 db(a) LrTaR 49,7 db(a) An- und Abmarsch Linie 114,0 102,3 14,9 3,0 28,3 40,0 1,4 0,0 0,1 0,0 75,5 0,0-28,6 46,9 73 Trainingsplatz Fläche 114,0 80,2 2392,0 3,0 53,7 45,6 2,9 0,5 0,1 0,0 67,9 0,0-21,6 46,3 81 Kfz-Stellplätze Fläche 77,0 59,0 63,8 3,0 28,5 40,1 2,3 0,0 0,1 0,0 37,6 0,0-7,8 29,8 62 Zufahrt Linie 47,5 28,1 87,1 3,0 56,0 45,9 3,4 0,0 0,1 0,0-1,1 0,0-0,8 0,4 53 Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße München Tel: 089/ Bericht Nr. 3400/B1/pel vom , 10:15, RL1 Seite 3 SoundPLAN 6.5

18 Hundeschule Kirchheim Planung Anlage A Details der Ausbreitungsberechnung Legende 1 Schallquelle Name der Schallquelle 2 Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) 7 Lw db(a) Schallleistungspegel 8 L'w db(a) Schallleistungspegel (längenbezogen bzw. flächenbezogen) 9 l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) 12 Ko db Raumwinkelmaß 13 s m Entfernung Schallquelle - Immissionsort 14 Adiv db Mittlere Entfernungsminderung 15 Agr db Mittlerer Bodeneffekt 17 Abar db Mittlere Einfügedämpfung 18 Aatm db Mittlere Dämpfung durch Luftabsorption 19 DI db Richtwirkungskorrektur 20 Re db(a) Reflexanteil 21 Ls db(a) Schalldruckpegel am Immissionsort ohne Berücksichtigung Zeitkorrektur 22 Cmet(T) db Meteorologische Korrektur für den Zeitbereich Tag 29 dlw(lrtar) db Emissionskorrektur für den Zeitbereich tags außerhalb Ruhezeiten (Korrektur für Einwirkzeiten und Häufigkeiten) 30 LrTaR db(a) Beurteilungspegel tags außerhalb Ruhezeiten 37 LTaR,max db(a) Maximalpegel tags außerhalb Ruhezeit Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße München Tel: 089/ Bericht Nr. 3400/B1/pel vom , 10:15, RL1 Seite 4 SoundPLAN 6.5

19 Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München Zufahrt Schalltechnische Untersuchung Berechnungsmodell Aschheimer Weg 1 Ost Aschheimer Weg 1-2 Süd Wertstoffhof Kfz-Stellplätze Abb. 1 zum Bericht 3400/B1/pel vom Legende An- und Abmarsch Aschheimer Weg Pkw-Fahrt An- und Abmarschweg Trainingsplatz Gebäude Geländebruchkante Immissionsort Trainingsplatz Maßstab 1: m Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung Frauendorferstraße München 089 /

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