Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße
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- Manfred Frei
- vor 8 Jahren
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1 LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK MBa Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße in Hamburg Sehr geehrter Herr Buchaly entsprechend Ihrer Anfrage zu den Auswirkungen neuer bzw. erweiterter Außengastronomieflächen in der Susannenstraße auf die umliegende Wohnbebauung haben wir die Schallimmissionen der von den Außengastronomieflächen an den Fassaden der Wohnungen im ersten Obergeschoss der Susannenstraße untersucht. Unberücksichtigt blieben dabei die durch die offenen zum Teil bodentiefen Fenster nach außen gelangenden Geräusche der Gastronomiebetriebe durch z.b. Kommunikation oder auch durch Musik. Zur Abschätzung der vorhandenen bzw. zu erwartenden Immissionen wurde ein digitales 3-dimensionales schalltechnisches Modell erstellt. Die Untersuchungen erfolgten unter Anwendung der ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" /i/, die Bewertung der Ergebnisse wurde gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm /ii/ zum einen für den aktuellen Stand und zum anderen für einen Prognosefall nach dem Ausbau der Außengastronomie durchgeführt. Eingangsdaten Gegenstand dieser Untersuchung ist die Ermittlung der Immissionsanteile durch die Außenflächen der Gastronomiebetriebe in der Susannenstraße. Unberücksichtigt bleiben etwaige Geräusche aus dem Inneren der Gastronomieräume durch geöffnete Fenster oder Türen. Auch die Einbeziehung von anderen gewerblichen Vorbelastungen erfolgt nicht. Die aktuellen Gästezahlen bzw. die Anzahl der Außensitzplätze der Gastronomiebetriebe entlang der Susannenstraße wurden vom Auftraggeber angegeben. Sie bilden die durch Kommunikation gemäß VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport und Freizeitanlagen" /iii/ verursachten Hauptgeräusche in den Bereichen der Außengast- LÄRMKONTOR GmbH Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Christian Popp / Dipl.-Kauffrau Ulrike Krüger Altonaer Poststraße 13 b D Hamburg Telefon: Telefax: Hamburg@laermkontor.de Commerzbank AG BLZ Kto-Nr IBAN: DE SWIFT-BIC: DRES DE FF 200 USt-IdNr. DE AG Hamburg HRB Steuernr.: 41/739/02714
2 ronomin. In der Prognose wird mit einer Verdopplung der Außensitzplätze in jeder einzelnen Gastronomie gerechnet (ausgenommen Schanzenkiosk und Kiosk). Tabelle 1 fasst die Zahlen der Außensitzplätze für jede gastronomische Einrichtung zusammen. Tabelle 1: Anzahl der Außensitzplätze (Analyse, Prognose) Café / Bewirtung Anzahl Personen (Analyse) Anzahl Personen (Prognose) Schmitt Presse Park Café Moraba Handy Doc Geschäft Kostbar Bol Kepce 5 10 Chakra Pamukkale Grill Vavéloce (Pamukkale Restaurant) 9 18 Sushi Bar 8 16 Lokma Schanzen Kiosk Kiosk Die Schallleistungspegel L w der einzelnen Emissionsflächen wurden nach der VDI 3770 für Gartenlokale und andere Freisitzflächen berechnet. Hierbei wurde die Anzahl der zur Geräuschemission beitragenden Personen [n], d.h. der kommunizierenden Personen, mit 50 % der gesamten im Außenbereich befindlichen Gäste angenommen. Das resultiert aus der Annahme, dass ein Gast spricht während ein anderer zuhört. Dabei wird von gehobenem Sprechen ausgegangen (L WAeq =70 db(a)). Der Spitzenpegel wird dabei ebenfalls gemäß VDI 3770 für normales Schreien auf L w,max = 100 db gesetzt. Die Lage der Außengastronomieflächen wurde für die Analyse- wie auch die Prognoseberechnung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt (siehe Abbildung 1). Die Öffnungszeiten der Außengastronomien sind Werktags wie auch sonntags ab 8 Uhr durchgehend bei voller Auslastung bis zur Gastronomieschließung berücksichtigt worden. Dabei erfolgt bei unseren Annahmen die Gastronomieschließung erst nach 23 Uhr, so dass eine volle lauteste Nachtstunde (gemäß TA Lärm) betrachtet werden kann. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 2 von 7
3 Abbildung 1: Lageplan (Übergabe von W. Buchaly) Erklärung: [ ] Fläche Ist-Zustand Planfläche LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 3 von 7
4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlage Der Untersuchungsraum und die für die schalltechnischen Berechnungen maßgebliche Nachbarschaft wurden in einem 3-dimensionalen Geländemodell digital erfasst. Hierbei wurden sowohl die vorhandenen Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken, als auch die relevanten Schallquellen in Lage und Höhe aufgenommen. Sämtliche Berechnungen wurden mit dem Programm IMMI, Version [342] der Firma Wölfel Messsysteme Software GmbH + Co. KG durchgeführt. Die Auswirkungen der gewerblichen Nutzungen wurden nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien unter Berücksichtigung der Meteorologiedaten für die Stadt Hamburg /iv/ berechnet und beurteilt. Die TA Lärm stellt dabei den Stand der Technik bezüglich der Ermittlung und Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen dar. In der TA Lärm wird bei der Beurteilung zwischen dem Tagzeitraum (6-22 Uhr) und dem Nachtzeitraum (22-6 Uhr) unterschieden, wobei für die Nacht die lauteste Nachtstunde maßgeblich ist. Für einen Schutz der Wohnnachbarschaft vor Lärm sollen hiernach die folgenden Immissionsrichtwerte eingehalten werden: Tabelle 2: Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Auszug) Nutzung Immissionsrichtwerte der TA Lärm Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Reine Wohngebiete 50 db(a) 35 db(a) Allgemeine Wohngebiete 55 db(a) 40 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 db(a) 45 db(a) Gewerbegebiete 65 db(a) 50 db(a) Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels an Immissionsorten in Kurgebieten, reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie an Krankenhäusern und Pflegeanstalten muss zusätzlich ein Zuschlag für Geräuscheinwirkungen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (werktags 6-7 Uhr und Uhr, sonn- und feiertags 6-9 Uhr, Uhr und Uhr) erteilt werden. Bei der Beurteilung werden aufgrund der vorliegenden gewachsenen städtebaulichen Situation, also dem nahen Nebeneinander von gewerblichen Nutzungen und Wohnen die Richtwerte für ein Mischgebiet herangezogen. Der Bebauungsplan St. Pauli 34 weist hier jedoch für die südöstliche Seite der Straße ein allgemeines Wohngebiet aus. Streng genommen müssten hierfür die um 5 db(a) strengeren Richtwerte angewendet werden. Aufgrund der beschriebenen Gemengelage wird davon jedoch abgesehen. Dennoch werden die Berechnungen des Beurteilungspegels unter Berücksichtigung eines allgemeinen Wohngebietes durchgeführt, sodass der Zuschlag für die Ruhezeiten in den Beurteilungspegel mit eingerechnet wird. Gemäß TA Lärm dürfen zudem einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 4 von 7
5 überschreiten ( Spitzenpegelkriterium ). Die Lage der Spitzenschallquellen wird möglichst nächstgelegen zu den Immissionsorten gewählt. Die Emissionshöhe der Außengastronomien beträgt gemäß VDI 3770 für sitzende erwachsene Personen 1,2 m. Diese Emissionshöhe wurde für alle Außengastronomiebereiche mit Ausnahme der Kioske berücksichtigt. Bei den Kiosken beträgt die Emissionshöhe 1,6 m, da hier vorrangig gestanden wird. Die Immissionsorte sind in Absprache mit dem Auftraggeber zumeist im 1. Obergeschoss angesetzt worden. Die Höhe der Immissionsorte beträgt hier zwischen 5,40 m und 5,90 m. Ein Immissionsort ist im 2. Obergeschoss auf einer Höhe von 8,10 m berücksichtigt worden. Ergebnisse und Beurteilung In der Anlage 1 sind die Lage der Immissionsorte und die berechneten Beurteilungspegel für die Geräuschimmissionen durch die Außenbereiche der Gastronomiebetriebe für die Beurteilungszeiträume Tag (Sonntag) und Nacht (lauteste Nachtstunde) an den ausgewählten Immissionsorten für die Ist-Situation (Analysesituation) aufgeführt. Anlage 2 zeigt ebenfalls die Lage der Immissionsorte und die entsprechenden Ergebnisse für die Prognosesituation, also für den Zustand nach dem Umbau der Außenbereiche. Unberücksichtigt bei der Berechnung der Beurteilungspegel und damit bei den Ergebnissen blieben die durch die offenen zum Teil bodentiefen Fenster nach außen gelangenden Geräusche der Gastronomiebetriebe durch z.b. Kommunikation oder auch durch Musik. Der Sonntag wurde aufgrund der höchsten Empfindlichkeit (die meisten Ruhezeitstunden) als Beurteilungstag herangezogen. Tag ( Uhr) Die Ergebnisse für die Analysesituation zeigen Beurteilungspegel am Tag zwischen 67 db(a) und 56 db(a). Damit wird der Richtwert der TA Lärm für Mischgebiete am Tag (60 db(a)) um bis zu 7 db(a) überschritten. Die Berechnungen für die Prognosesituation (nach Umbau der Außenbereiche rücken diese weiter von den Gebäudefassaden der Susannenstraße ab, was bei gleichbleibender Gästezahl zu einer Minderung des Beurteilungspegel führen würde) zeigen am Tag Pegel zwischen 68 db(a) und 52 db(a). Der herangezogene Richtwert wird hier bis zu 8 db(a) überschritten. Damit steigt die Überschreitung des Richtwertes gegenüber der Analysesituation um 1 db(a) weiter an. Der Grund für den geringeren Minimalwert (52 db(a)) gegenüber der Analysesituation ist in der Tatsache begründet, dass der Außenbereich vom Lokma bei der Prognosebetrachtung nicht mehr in der Bartelsstraße vorgesehen ist. Nacht ( Uhr, lauteste Nachtstunde) In der lautesten Nachtstunde (22-6 Uhr) wird bei den Berechnungen der Analysesituation der Richtwert für Mischgebiete von 45 db(a) um bis zu 19 db(a) überschritten. Die ermittelten Pegel liegen hier zwischen 64 db(a) und 53 db(a). Nach dem geplanten Umbau der Außenbereiche (Prognosesituation) erhöhen sich die Beurteilungspegel durch die nach Angaben des Auftraggebers anzusetzende Verdoppelung der Gästezahlen der einzelnen Gastronomiebetriebe um 1 bis 2 db(a) gegenüber der heu- LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 5 von 7
6 tigen Analysesituation. Prognostiziert durch die Berechnungen wurden Pegel zwischen 66 db(a) und 49 db(a). Das entspricht einer Überschreitung der angenommenen Richtwerte von 21 db(a). Spitzenpegel Tag ( Uhr) Der Spitzenpegel am Tag liegt sowohl bei der Analyse- als auch der Prognoseberechnung zwischen 78 db(a) und 63 db(a). Der Richtwert für Spitzenpegel von 90 db(a) wird damit deutlich unterschritten. Nacht ( Uhr, lauteste Nachtstunde) Auch in der Nacht sind Spitzenpegel sowohl in der Analyse- als auch der Prognoseberechnung zwischen 78 db(a) und 63 db(a) prognostiziert. Hier liegt jedoch der Richtwert für Spitzenpegel bei 65 db(a). Dieser Richtwert wird an nahezu allen (ausgenommen Prognosesituation OG 1 in der Bartelsstraße) Immissionsorten überschritten. Die Überschreitung beträgt bis zu 13 db(a). Fazit Die Richtwerte der TA Lärm für Mischgebiete werden am Tag an den meisten der untersuchten Immissionsorte sowohl bei der Betrachtung der Ist-Situation als auch der Prognosesituation überschritten. Die Überschreitung beträgt heute bis zu 7 db(a) und ist für die Zeit nach dem geplanten Umbau mit 8 db(a) prognostiziert. Der Anstieg der Überschreitung um 1 db(a) kann akustisch vom Menschen jedoch nicht wahrgenommen werden. In der Nacht sind die Richtwerte um bis zu 19 db(a) für die heutige Situation und bis zu 21 db(a) für die zukünftig geplante Situation überschritten. Auch ein Anstieg um 2 db(a) kann vom menschlichen Gehör in einer solchen Situation nicht wahrgenommen werden. Jedoch ist die Überschreitung selber sehr deutlich. Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hin gewiesen, dass bei den Berechnungen und den Bestimmungen der Beurteilungspegel die hier als Ergebnisse benannt sind, nur die schalltechnischen Emissionen der Außengastronomieflächen berücksichtigt wurden. Unberücksichtigt blieben dabei die durch die offenen zum Teil bodentiefen Fenster nach außen gelangenden Geräusche der Gastronomiebetriebe durch z.b. Kommunikation oder auch durch Musik. Die Belegung der Außengastronomieplätze ist bei jeder Gastronomie mit 100 % angenommen worden. In der Realität wird sich dies voraussichtlich etwas anders darstellen. Besonders in der Nacht ist dann bei geschlossenen Gastronomiefenstern und Türen mit deutlich geringeren Pegeln zu rechnen. Diese sind nach den Berechnungsergebnissen jedoch auch stark überschritten. Die Spitzenpegel werden am Tag nicht überschritten. In der Nacht sind jedoch auch hier deutliche Überschreitungen um bis zu 13 db(a) ermittelt worden. Mit freundlichen Grüßen i.v. Mirco Bachmeier i.a. Christian Korr LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 6 von 7
7 Quellenangaben: /i/ /ii/ DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 DIN - Deutsches Institut für Normung e.v., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 DIN - Deutsches Institut für Normung e.v., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl (1998) Nr. 26, S ) /iii/ VDI-Richtlinie Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sportund Freizeitanlagen vom April 2002, zu beziehen über Beuth Verlag GmbH /iv/ Berechnung der Meteorologie-Faktoren C O bzw. C met Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg, Amt für Immissionsschutz und Betriebe Lärmmessstelle - vom , Standort Fuhlsbüttel LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 7 von 7
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