Stadt Leutkirch im Allgäu Schalltechnische Untersuchung zum des Bebauungsplan "Gebrazhofen-West" 1. Änderung

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1 Büro Sieber Mess-Stelle nach 26/ 28 BImSchG Am Schönbühl Lindau (B) tel: 08382/ fax: 08382/ mail: info@buerosieber.de Auftraggeber: Fritz Paulmichl GmbH Kißlegger Straße Leutkirch im Allgäu Bericht vom erstellt von Dipl.-Ing. (FH) V. Nell Projekt-Nr.: Stadt Leutkirch im Allgäu Schalltechnische Untersuchung zum des

2 Zusammenfassung Die Stadt Leutkirch im Allgäu plant die Änderung des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West". In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen auf Grund der geplanten Erweiterung der Firma Fritz Paulmichl GmbH die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 200/100 und 221/1 aufgenommen werden. Des Weiteren soll der Geltungsbereich im Süden um die Fläche des Grundstückes mit der Fl.- Nr.214/18 zurückgenommen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die, für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen, Flächen einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Gebiete gemäß 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz nach Möglichkeit vermieden werden. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurde eine Geräuschkontingentierung des geplanten Mischgebietes gemäß DIN45691 (Geräuschkontingentierung) durchgeführt. Den Mischgebietsflächen wurden die Geräuschkontingente so zugeordnet, dass die Immissionsrichtwerte der TALärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch bestehende gewerbliche Nutzungen an den Einwirkorten eingehalten werden. Teilfläche Emissionskontingente L EK in db(a)/m² L EK tags L EK nachts MI MI In der schalltechnischen Untersuchung wurde zusätzlich überprüft, ob die o.g. Emissionskontingente durch das Vorhaben der Firma Fritz PaulmichlGmbH eingehalten werden können. Es zeigt sich, dass die vorgesehenen Kontingente im Mischgebiet des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West"-1.Änderung ausreichend sind. Die abschließende Beurteilung erfolgt durch die zuständige Genehmigungsbehörde. Seite 2 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung 4 2 Verwendete Unterlagen und Informationen 4 3 Örtliche und betriebliche Gegebenheiten Örtliche Gegebenheiten Betriebliche Gegebenheiten 6 4 Übersichtsplan 7 5 Beurteilungsgrundlagen 8 6 Gewerbelärm Immissionsorte Bestehende Nutzungen inner- und außerhalb des Planungsgebietes Vorbelastung Ermittlung der EmissionskontingenteL EK Ermittlung der ImmissionskontingenteL IK 13 7 Vorschläge für die Bauleitplanung Festsetzungen Umweltbericht 14 8 Schallemissionen der Firma Fritz PaulmichlGmbH Betriebsbeschreibung Schallemissionen 20 9 Überprüfung der Anforderungen Ermittlung der ImmissionskontingenteL IK der Firma Fritz PaulmichlGmbH Berechnung der Schallimmissionen Beurteilung Qualität der Prognose Bilddokumentation Anhang 33 Seite Seite 3 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

4 1 Aufgabenstellung Die Stadt Leutkirch im Allgäu plant die Änderung des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West". In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen auf Grund der geplanten Erweiterung der Firma Fritz Paulmichl GmbH die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 200/100 und 221/1 aufgenommen werden. Des Weiteren soll der Geltungsbereich im Süden um die Fläche des Grundstückes mit der Fl.- Nr.214/18 zurückgenommen werden. Die Firma Fritz Paulmichl GmbH befindet sich im Mischgebiet. Zur Beschränkung der Geräuscheinwirkungen des Mischgebietes sollen Geräuschkontingente gemäß DIN45691 im Bebauungsplan festgesetzt werden. Diese sind im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zu ermitteln. Das Büro Sieber wurde von der Firma Fritz Paulmichl GmbH beauftragt für das Mischgebiet Geräuschkontingente zu ermitteln, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen für den Umweltbericht vorzuschlagen und die Einhaltung der vorgegebenen Emissionskontingente durch den Bestand und die Planung der Firma Fritz PaulmichlGmbH zu überprüfen. 2 Verwendete Unterlagen und Informationen Lageplan (dxf-format) Luftbild (jpg-format) von Herrn Paulmichl (Fritz Paulmichl GmbH) vom ; Angaben und Unterlagen zur Firma Fritz PaulmichlGmbH Bebauungsplan "Gebrazhofen-West" der Stadt Leutkirch im Allgäu; rechtsverbindlich seit mit geringfügigen Änderungen im Plan und bei den Festsetzungen im Jahr1984 Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West"-1.Änderung; Fassungsdatum genehmigter Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch- Aitrach-Aichstetten Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom , Gemeinsames Ministerialblatt Nr.26 vom DIN vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, Schall- Seite 4 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

5 technische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" DINISO9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 VDI2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 DIN45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 2005 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 1995 Arbeitsschutz-Katalog der Firma HUG-Industrietechnik Ergolding Gewerbelärm Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen (Schriftenreihe Heft154 des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz), Bearbeitung: Akustikbüro Schwartzenberger, von 2000 IFBS4.06, Bauphysik, Schallschutz im Stahlleichtbau, August 2003 Emissionskatalog des österreichischen Umweltbundesamtes, November 2006 Taschenbuch der Technischen Akustik, 3.Auflage, Gerhard Müller und Michael Möser (Hrsg.), Springer Verlag, von 2004 Untersuchung der Geräusch-Emissionen von dieselgetriebenen Staplern im praktischen Betrieb, Diplomarbeit im Studiengang Bauphysik der Fachhochschule Stuttgart Hochschule für Technik; Mark Ströhle, Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern (Wertstoffsammelstellen), Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Januar 1993 Programmsystem IMMI 2011 Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖL- FEL Meßsysteme Software GmbH&Co.KG Seite 5 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

6 3 Örtliche und betriebliche Gegebenheiten Der Übersichtsplan in Kapitel 4 zeigt die Lage und den Umgriff des Planungsgebietes des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West"-1.Änderung der Stadt Leutkirch im Allgäu. 3.1 Örtliche Gegebenheiten Der zu ändernde Bebauungsplan befindet sich im Südwesten des Teilortes "Gebrazhofen". Der Geltungsbereich umfasst das Wohngebiet "Argenseesiedlung". Im bestehenden Bebauungsplan sind nördlich der "Kißlegger Straße" ein reines Wohngebiet (WR) im westlichen Bereich und im östlichen Bereich ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das Gebiet südlich der "Kißlegger Straße" ist im Norden als allgemeines Wohngebiet (WA) und im Süden als Mischgebietsfläche (MI) festgesetzt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes sind die Flächen südlich der "Kißlegger Straße" betroffen. Das festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA) auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn.213/18, 213/19 und die Teilfläche der Erschließungsstraße wird als Mischgebiet (MI) ausgewiesen und um die Grundstücke mit der Fl.-Nr.220/100 und 221/1 nach Westen erweitert. Das Grundstück mit der Fl.-Nr.214/18 wird aus dem Geltungsbereich entnommen. Der Bereich des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West"- 1. Änderung ist mit Ausnahme von einzelnen Wohnbaugrundstücken und der südlich gelegenen Mischgebietsfläche vollständig bebaut. Nordöstlich, nördlich, westlich und südlich des zu überplanenden Bereiches befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Südosten liegt ein Sportplatz. Im genehmigten Flächennutzungsplan sind die Flächen nördlich der "Kißlegger Straße" als Wohnbauflächen (W) und die südlich der "Kißlegger Straße" liegenden Flächen als Gewerbeflächen (G) dargestellt. Die Flächen, die in das Planungsgebiet aufgenommen werden, sind derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bereich der Rücknahme des Geltungsbereiches wird als geplante gemischte Baufläche (M) Nr. 4.4 dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist vorgesehen, die südlich gelegenen Flächen als Flächen für die Landwirtschaft und die Erweiterungsflächen als gemischte Bauflächen (M) darzustellen. Der Übersichtsplan in Kapitel 4 zeigt die Lage und den Umgriff des Planungsgebietes des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West"-1.Änderung der Stadt Leutkirch. 3.2 Betriebliche Gegebenheiten Die Firma Fritz Paulmichl GmbH befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West" südlich der "Kißlegger Straße" auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr.213/19 (Kißlegger Seite 6 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

7 Straße 19) und benötigt Erweiterungsflächen. Die im Süden des Bebauungsplanes befindliche Fläche ist derzeit nicht verfügbar. Die Erweiterung (Errichtung zweier Hallen und einer Lagerfläche) wird daher westlich bzw. südwestlich des bestehenden Firmengeländes geplant. Der nachfolgende Übersichtsplan zeigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West"- 1.Änderung. 4 Übersichtsplan N maßstabslos Seite 7 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

8 5 Beurteilungsgrundlagen Gemäß 1 Abs.6 Baugesetzbuch (BauGB) sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN (Schallschutz im Städtebau) konkretisiert. Gemäß Ziffer7.5 der DIN ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Industrie- und Gewerbegebiete dafür Sorge zu tragen, dass die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TALärm) an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden und diese nicht bereits von Anlagen ausgeschöpft werden, die nur einen Teil der Fläche des Gebietes einnehmen. An der Umgebungsbebauung des geplanten Gewerbegebietes sind je nach Nutzung folgende Immissionsrichtwerte einzuhalten: Bauliche Nutzung Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (1998) in db(a) tagsüber nachts Reines Wohngebiet (WR) Allgemeines Wohngebiet (WA) Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen Beurteilungszeitraum von 16Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt (TALärm, Ziffer6.4). Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30dB(A) und nachts um nicht mehr als 20dB(A) überschreiten (TALärm, Ziffer6.1). Bei Wohngebieten (WA, WR, Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist den anteiligen Schallimmissionen während der Ruhezeit (Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) ein Zuschlag von 6dB(A) zuzurechnen. Die Ruhezeiten gelten werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 7:00Uhr und von 20:00 bis 22:00Uhr sowie sonntags von 6:00 bis 9:00Uhr, 13:00 bis 15:00Uhr und von 20:00 bis 22:00Uhr (TALärm, Ziffer6.5). 6 Gewerbelärm Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Gebiete gemäß 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz nach Möglichkeit vermieden werden. Die rechtlichen Seite 8 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

9 Regelungen sind als Teil der Umweltvorsorge Vorgaben für die städtebauliche Planung. Die DIN (Geräuschkontingentierung) bietet ein Konzept für die Verteilung der an den maßgeblichen Immissionsorten zur Verfügung stehenden Geräusch-Emissionsanteile des Planungsgebietes. Bei der Festsetzung von Emissionskontingenten nach DIN45691 wird jedem Quadratmeter Grundstücksfläche eine bestimmte Geräusch-Emission zugeordnet. Im Rahmen einer zu erteilenden Betriebsgenehmigung ist unter Berücksichtigung der vom jeweiligen Vorhaben in Anspruch genommenen Fläche eine Schallausbreitungsrechnung auf Grundlage der festgesetzten Emissionskontingente und unter alleiniger Berücksichtigung der Abstandsdämpfung durchzuführen. Bei der Berechnung erhält man am Einwirkort ein Immissionskontingent L IK für die betrachtete gewerbliche Nutzung. Dieses Immissionskontingent kann dann ausgeschöpft werden. Bei der Überprüfung der Einhaltung des Immissionskontingentes werden alle Ausbreitungsparameter wie Abschirmung von Gebäuden, Geländeverlauf, Bodendämpfung und ggf. sonstige Lärmschutz-Maßnahmen berücksichtigt. Vorgehensweise im vorliegenden Fall: Festlegung der maßgeblichen ImmissionsorteIP (siehe Kapitel6.1) Bestehende Nutzungen inner- und außerhalb des Planungsgebietes (siehe Kapitel6.2) Ermittlung der Vorbelastung (siehe Kapitel6.3) Ermittlung der EmissionskontingenteL EK für die Mischgebietsflächen (siehe Kapitel6.4) Ermittlung der ImmissionskontingenteL IK für die Mischgebietsflächen (siehe Kapitel6.5) 6.1 Immissionsorte Die Gewerbelärm-Kontingentierung wird auf die umliegenden nächstgelegenen schutzbedürftigen bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen Nutzungen bezogen. Dabei werden insgesamt sechs maßgebliche Immissionsorte im Umfeld des Planungsgebietes berücksichtigt. Diese befinden sich in einem Abstand von 10m bis 11m zum Geltungsbereich des geplanten Mischgebietes (vgl. Lageplan zur Emissionskontingentierung in Anhang3). Im gesamten Einwirkungsbereich des Mischgebietes muss gewährleistet werden, dass die Gesamt- Immissionswerte, die gemäß DIN an den Immissionsorten ermittelt werden, die Immissionsrichtwerte der TALärm nicht überschreiten. Für die Berechnung und Festsetzung der Emissionskontingente wurden die folgenden maßgeblichen Immissionsorte berücksichtigt: Seite 9 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

10 Immissionsort (IP) Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in db(a) tags nachts IP 1 (Fl.-Nr. 213/50) reines Wohngebiet IP 2 (Fl.-Nr. 213/40) reines Wohngebiet IP 3 (Fl.-Nr. 213/33) reines Wohngebiet IP 4 (Fl.-Nr. 213/35) reines Wohngebiet IP 5 (Fl.-Nr. 213/29) allgemeines Wohngebiet IP 6 (Fl.-Nr. 213/21) allgemeines Wohngebiet Die Einwirkorte IP 1 bis IP 4 befinden sich gemäß des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West"- 1.Änderung in einem Reinen Wohngebiet (WR) und die Einwirkorte IP5 und IP6 in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). 6.2 Bestehende Nutzungen inner- und außerhalb des Planungsgebietes Das Planungsgebiet ist durch die gewerbliche Nutzung der Firma Fritz PaulmichlGmbH und durch Wohnnutzungen geprägt. Des Weiteren befindet sich im Mischgebiet die Firma PID ParkingGmbH, welche gemäß den Angaben der Stadt Leutkirch derzeit als gewerblich genutzter Betrieb abgemeldet ist. Zur Ermittlung der Lärmemissionen der bestehenden Nutzungen im Mischgebiet wurden die Baugenehmigungen eingesehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Daten der Genehmigungen aus schallschutzfachlicher Sicht aufgelistet: Fl.-Nr., Straße Bauherr Vorhaben, Datum, Aktenzeichen Schalltechnische Auflagen, Betriebszeit Fl.-Nr. 213/19; Kißlegger Straße 19 Ria Paulmichl, Kißlegger Straße 19, Kißlegg Erweiterung der bestehenden Garage; ; Bauantrag-Nr keine Aufstockung und Ausbau des Dachraumes für eine Wohnung; ; AZ: 143/94 keine Firma Fritz Paulmichl GmbH, Kißlegger Straße 19, Neubau Garage; keine Seite 10 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

11 Kißlegg Fritz Paulmichl, Kißlegger Straße 19, Kißlegg Einfamilienhaus; keine Anbau einer Garage; keine Fl.-Nr. 213/18; Kißlegger Straße 17 Hildegard und Dieter Paulmichl, Kißlegger Straße 17, Kißlegg Bau eines Wintergartens; ; Nr. 56/93 keine Dieter Paulmichl, Kißlegger Straße 17, Kißlegg Erweiterungsbau an das bestehende Wohnhaus; ; Nr. 94/1972 keine Bau einer Doppelgarage; ; Nr. 114/1977 keine Neubau eines Einfamilienhauses; ; keine Alfons Paulmichl, Kißlegger Straße 17, Kißlegg Aufstellung eines oberirdischen Zapffasses mit 950 l Inhalt keine Firma Alfons Paulmichl, Kißlegger Straße 17, Kißlegg Anbau einer Spritzkabine; ; Nr. 54/75 keine Gebr. Paulmichl ohg, Kißlegger Straße 17, Kißlegg Erstellung einer Verladerampe; ; Nr. 77/199 keine Alfons Paulmichl, Kißlegger Straße 17, Kißlegg Neubau einer Werkhalle mit Anbau für Büro- und Belegschaftsräume mit Abwasserbeseitigung (Kläranlage); ; Nr. 820/69 keine Seite 11 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

12 6.3 Vorbelastung An den Immissionsorten wirken keine weiteren Geräusche von Gewerbebetrieben ein. Ist die Vorbelastung um 10 db(a) geringer als der Immissionsrichtwert, so ist der bei einer Vorbelastung zu bestimmende Planwert nach DIN45691 gleich dem Immissionsrichtwert für das Gebiet nach TALärm Bestimmung des Planwertes nach DIN45691 Da die Vorbelastung um 10dB(A) geringer als der Immissionsrichtwert nach TALärm ist, ist der Planwert nach DIN45691 gleich dem Immissionsrichtwert. 6.4 Ermittlung der EmissionskontingenteL EK Die Ermittlung des Emissionskontingentes tags/nachts erfolgt gemäß DIN Das Mischgebiet wird in zwei Teilflächen (siehe Anhang3) aufgeteilt. Die Zuordnung erfolgte in Anlehnung an die geplante Erweiterung und den Bestand der Firma Fritz PaulmichlGmbH. Die Bestimmung der zulässigen Emissionskontingente (siehe Anhang 1) erfolgt so, dass die Planwerte (hier die Immissionsrichtwerte gemäß TALärm) an den Immissionsorten eingehalten werden. Folgende Kontingente wurden ermittelt: Teilfläche Emissionskontingente L EK in db(a)/m² L EK tags L EK nachts MI 1 (Fl.-Nrn. 213/18, 213/19, 221/1(Teilfläche), ehemalige Gemeindeverbindungsstraße (Teilfläche)) MI 2 (Fl.-Nr. 213/17, 220/100, 221/1 (Teilfläche), ehemalige Gemeindeverbindungsstraße (Teilfläche)) Für eine optimale schalltechnische Nutzbarkeit eines Gebietes ist es grundsätzlich günstig, wenn denjenigen Flächen, die den maßgeblichen Immissionsorten näher liegen, niedrigere Emissionskontingente zugeordnet werden als den entfernteren Flächen. Aus diesem Grund wurde der Fläche MI 1 ein geringeres Kontingent zugeordnet. Seite 12 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

13 6.5 Ermittlung der ImmissionskontingenteL IK Die nachfolgende Tabelle zeigt die Pegel an den Immissionsorten, die sich auf Grund der o.g. Emissionskontingente ergeben (siehe Anhang2). Immissionsort (IO) Immissionskontingent L IK in db(a) Immissionsrichtwert lt. TA Lärm in db(a) Über- (+) /Unterschreitung ( ) in db(a) tagsüber nachts tagsüber nachts tagsüber nachts IP 1 (Fl.-Nr. 213/50) IP 2 (Fl.-Nr. 213/40) IP 3 (Fl.-Nr. 213/33) ± 0 ± 0 IP 4 (Fl.-Nr. 213/35) ± 0 ± 0 IP 5 (Fl.-Nr. 213/29) IP 6 (Fl.-Nr. 213/21) Die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte werden an den maßgeblichen Einwirkorten eingehalten. Im Rahmen einer zu erteilenden Betriebsgenehmigung ist unter Berücksichtigung der vom jeweiligen Vorhaben in Anspruch genommenen Fläche eine Schallausbreitungsrechnung auf Grundlage der festgesetzten Emissionskontingente gemäß DIN durchzuführen. Bei der Berechnung erhält man ein ImmissionskontingentL IK für die betrachtete gewerbliche Nutzung. Dieses Immissionskontingent kann dann ausgeschöpft werden. Bei der Überprüfung der Einhaltung des ImmissionskontingentesL IK werden alle Ausbreitungsparameter, wie Abschirmwirkung von Gebäuden, Geländeverlauf, Bodendämpfung und ggf. sonstige Lärmschutz-Maßnahmen berücksichtigt. 7 Vorschläge für die Bauleitplanung 7.1 Festsetzungen Im Bebauungsplan sind Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG zu treffen. Es wird folgende Festsetzung vorgeschlagen: Innerhalb des Mischgebietes sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente L EK nach DIN45691 tagsüber (6:00 bis 22:00Uhr) und nachts (22:00 bis 6:00Uhr) nicht überschreiten ( 1 Abs.4 Nr.2 BauNVO): Seite 13 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

14 Teilfläche Emissionskontingente L EK in db(a)/m² L EK tags L EK nachts MI 1 (Fl.-Nrn. 213/18, 213/19, 221/1(Teilfläche), ehemalige Gemeindeverbindungsstraße (Teilfläche)) MI 2 (Fl.-Nr. 213/17, 220/100, 221/1 (Teilfläche), ehemalige Gemeindeverbindungsstraße (Teilfläche)) Die Prüfung zur Einhaltung erfolgt nach DIN45691: , Abschnitt5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). Folgende Immissionsorte sind zu berücksichtigen: Fl.-Nrn.213/50, 213/40, 213/33, 213/35, 213/29 und 213/21" 7.2 Umweltbericht Im Umweltbericht sind die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelten Umweltauswirkungen zu beschreiben und zu bewerten. Für die Beschreibung der Lärmauswirkungen wird folgender Text vorgeschlagen: "Bestandsaufnahme: Auf das Plangebiet wirken keine Lärmemissionen ein. Nutzungskonflikte im Plangebiet auf Grund der bestehenden gewerblichen Nutzungen südlich der "Kißlegger Straße" (insbesondere des Lkw-Fahrverkehrs) mit den nördlich der "Kißlegger Straße" gelegenen Wohnnutzungen liegen derzeit in geringem Maße vor. Prognose bei Durchführung: Durch die Änderung des Bebauungsplanes ist eine Reduzierung der Lärmeinwirkungen auf die Umgebungsbebauung zu erwarten, da durch die Aufnahme der Erweiterungsfläche die Firma Fritz Paulmichl GmbH umstrukturiert werden kann. Insbesondere der störende Lkw-Fahrverkehr entlang des reinen Wohngebietes entfällt. Zudem werden im Bebauungsplan Emissionskontingente gemäß DIN (Geräuschkontingentierung) festgesetzt, so dass die Immissionsrichtwerte an der Umgebungsbebauung eingehalten werden. Im Rahmen der Emissionskontingentierung nach DIN wird jedem Quadratmeter Grundstücksfläche eine bestimmte Geräusch-Emission zugeordnet. Die Berechnung erfolgt gemäß DIN Als Ergebnis der Untersuchung wird eine Aufteilung des Gebietes in zwei Zonen (MI 1 und MI 2 ) vorgenommen. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Genehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro nachzuweisen sein. Bei diesem Nachweis wird die Zusatzdämpfung berücksichtigt, was es dem Betreiber ermöglicht, durch variable Maßnahmen und konkrete Betriebsgestaltung (z.b. Lage, Orientierung, Anzahl und Größe von Gebäudeöffnungen) die Emissionen so zu steuern, dass der zulässige Immissionsanteil an der schutzbedürftigen Umgebungsbebauung eingehalten wird. Durch die Seite 14 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

15 Festsetzung von Emissionskontingenten kann eine erhebliche Beeinträchtigung auf den Menschen ausgeschlossen werden." 8 Schallemissionen der Firma Fritz PaulmichlGmbH 8.1 Betriebsbeschreibung Bei der Firma Fritz PaulmichlGmbH handelt es sich gemäß 22 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes um eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig Anlage. Die Firma Fritz PaulmichlGmbH stellt Produkte für verschiedene Arbeitsbereiche her. Die hergestellten Erzeugnisse lassen sich in folgende Arbeitsbereiche unterteilen: Komponenten für Biogasanlagen Rührtechnik, Pumptechnik, Trenn- und Zerkleinerungstechnik Lagerbehälter für die Landwirtschaft Kommunale Klärschlammstapelbehälter Gülletechnik/Pump- und Rührtechnik Separatoren Rohrleitungsbau Speicherbecken Gülleerdbecken. Als Betriebszeiten wurden von der Firma Fritz PaulmichlGmbH Montag bis Freitag 7:30 bis 18:00Uhr (Ein-Schicht-Betrieb) angegeben. Bei gelegentlich erforderlichen Verladetätigkeiten für die An- bzw. Auslieferung von Teilen wird auch samstags von 8:00 bis 14:00Uhr gearbeitet. Derzeit sind ca.22mitarbeiter beschäftigt, von denen im Normalfall bis zuzehn Mitarbeiter auf Montage bei den Kunden sind. In der bestehenden Werkstatt (Garagenerweiterung) der Firma stehen für die Fertigung eine Metallbandsäge vom Typ Meba 230 G, ein Jäckle Schweißgerät Typ MIG325, ein Jäckle Schweißgerät Typ WIG201IDC, eine Drehvorrichtung für Schweißteile, ein Kompressor AircraftAC703/100, eine Drehmaschine Colchster Master3250, eine Alzmetall Säulenbohrmaschine Typ Alzstar40/SV und ein Elektrokettenzug TypSiCC zur Verfügung. Die einzelnen Maschinen werden abwechselnd während der Betriebszeiten von Montag bis Freitag betrieben. Weiterhin verfügt die Firma Fritz PaulmichlGmbH über zwei betriebseigene Lkw mit Ladekran, vier Sprinter und einen Pkw. Der Ladekran wird jedoch momentan nur zur Endmontage bei den Baustellen genutzt. Im Rahmen der geplanten Erweiterung ist der Neubau einer Werkstatthalle und einer Ausstel- Seite 15 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

16 lungs- und Lagerhalle (sog. "Kalthalle") sowie die Errichtung weiterer Lagerflächen westlich des bestehenden Betriebes vorgesehen. Im Folgenden werden die derzeitigen Betriebsabläufe sowie die nach der geplanten Erweiterung zu erwartenden Betriebsvorgänge erläutert und in den anschließenden Übersichtsplänen dargestellt Betriebsabläufe im bestehenden Betrieb Derzeit befinden sich, auf Grund des Platzmangels, in der bestehenden Werkstatt (Garagenerweiterung) auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr.213/19 der Maschinenpark und ein Lager für Kleinteile. Die Büroräume der Firma Fritz PaulmichlGmbH befinden sich im Untergeschoß des Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr.213/19. Im Außenbereich auf den Fl.-Nrn.213/17 und 221/1 sind zwei See-Container, welche als Lagerfläche für Maschinen- und Ersatzteile dienen, aufgestellt. An dem westlich gelegenen See-Container ist eine Überdachung zur Endmontage der Maschinen (vorwiegend Rührwerke) angebracht. In diesem Bereich wird während der gesamten Betriebszeit gearbeitet. Des Weiteren befinden sich auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 221/1 Regale zur Lagerung verschiedener Komponenten sowie jeweils ein Container für Altpapier und Abfall, eine Zelthalle, die Parkplätze (derzeit 15 Pkw-Stellplätze) für Kunden, Mitarbeiter sowie die Parkplätze der zwei betriebseigenen Lkw, der vier betriebseigenen Sprinter und des betriebseigenen Pkws. Die Anlieferung und Abholung von Maschinen bzw. Bauteilen und das Be- und Entladen der betriebseigenen Fahrzeuge erfolgt innerhalb der Betriebszeiten ausschließlich im Freien. Die Zufahrt der Lkw zur Be- und Entladung findet über den im Süden des Geltungsbereiches gelegenen Weg statt, der im weiteren Verlauf nach Norden an die ehemalige Gemeindeverbindungsstraße anschließt. Auf dieser Zubringerstraße finden auch die Be- und Entladevorgänge statt. Die Abfahrt erfolgt nach einem Wendevorgang im Bereich der Kreuzung "Kißlegger Straße"- "Argenseestraße" über die "Kißlegger Straße" nach Osten. Für das Be- und Entladen der Lkw und Anhänger und die Montage der Maschinen wird im Außenbereich ein Dieselstapler vom Fabrikat Linde Typ H45D eingesetzt. Auf Grund der betrieblichen Abläufe sind derzeit bis zu 50Staplerfahrten pro Tag (ca. zwei Stunden) erforderlich. Im nachfolgenden Lageplan wird die derzeitige Situation der Firma Fritz Paulmichl GmbH dargestellt. Seite 16 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

17 8.1.2 Betriebsabläufe nach der geplanten Betriebserweiterung Durch den Neubau der Montage- und "Kalthalle" sind die im Folgenden dargestellten Veränderungen im Betriebsablauf vorgesehen. Die Montagehalle wird in die vier Bereiche Schweißerei, Montage, Neu- und Weiterentwicklung und Sozialräume mit Büros unterteilt (siehe nachfolgender Übersichtsplan). In der Schweißerei werden einzelne Komponenten und Sonderanfertigungen mittels MAG- und WIG-Verfahren verschweißt. Die zur Verfügung stehenden Schweißgeräte und Vorrichtungen für Schweißteile (ein Jäckle Schweißgerät Typ MIG325, ein Jäckle Schweißgerät Typ WIG201 IDC, eine Drehvorrichtung für Schweißteile) werden in diesen Bereich verlagert. Die weiteren vorhandenen Maschinen werden südlich der Schweißerei platziert. Im Montagebereich beschränken sich die Tätigkeiten ausschließlich auf die Endmontage mittels Hand- und Elektrowerkzeugen (Schlagschrauber). Der Maschinenpark wird lediglich zur Nacharbeit (z.b. ausdrehen von Buchsen) bzw. zur gelegentlichen Bearbeitung von Kunststoff verwendet. In dem Bereich der Neu- und Weiterentwicklung werden Prototypen montiert und zum Test in den Anla- Seite 17 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

18 gen vorbereitet. Die einzelnen Komponenten werden mittels Elektrohebefahrzeugen (Elektrostapler und Niederhubwagen (Ameise)) bzw. einem Deckenkran transportiert. Die "Kalthalle" wird in zwei Bereiche untergliedert, welche in Zukunft als Lager der Einbauteile und als Lager der Ausstellungsmaschinen dienen. Die Lagerteile aus der Zelthalle, aus mehreren Lagercontainern und eines Teilbereiches des Außenlagers werden in die geplante "Kalthalle" umgelagert. Innerhalb der "Kalthalle" werden die Komponenten mittels Elektrohebefahrzeugen (Elektrostapler und Niederhubwagen (Ameise)) transportiert (siehe nachfolgender Übersichtsplan). Montagehalle Schweißerei Büros und Sozialräume Montage Beladung Lkw Maschinenpark "Kalthalle" Lager Einbauteile Lager Ausstellungsmaschinen Die bestehende Werkstatt (Garagenerweiterung) wird zukünftig als Garage für den betriebseigenen Pkw und als Lager für Kleinteile genutzt. Durch die Änderung der Betriebsabläufe verringert sich insbesondere der Staplerverkehr auf dem Betriebsgelände. Des Weiteren reduzieren sich die Beschädigungen einzelner Maschinenteile und die Unfallgefahr für die Mitarbeiter. Seite 18 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

19 Die Lkw-Zu- und Abfahrt erfolgt von Süden. Die Entladung erfolgt entweder nördlich der Werkstatthalle oder in dem Bereich zwischen Werkstatt- und "Kalthalle". Die Beladung der Lkw ist in der Werkstatthalle (evtl. mittels Lkw-eigenem Ladekran) vorgesehen. Die Abstellfläche der Container für Altpapier und Abfall ist in Zukunft westlich der "Kalthalle" in einer ca.1,50m tiefen Grube mit Überdachung vorgesehen. Das Verkehrsaufkommen entlang der nördlich angrenzenden Wohnbebauung ("Kißlegger Straße") wird durch die Planung vollständig eingestellt. Ebenso sind durch die o.g. Maßnahmen keine Staplerfahrten auf den bestehenden Betriebsbereich über die "Kißlegger Straße" erforderlich. Im nachfolgenden Lageplan wird die geplante Situation der Firma Fritz Paulmichl GmbH dargestellt. Seite 19 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

20 8.2 Bauausführung der Werkstatthalle Für die schalltechnisch relevanten umschließenden Bauteile werden folgende bewertete Schalldämm-Maße berücksichtigt (vgl. Anhang4): Fassaden/Dach: Die Wand- und Dachkonstruktion aus Stahl-Sandwichelementen (80-100mm) erreicht ein Schalldämm-Maß von mindestens R w =25dB. Tore/Türen: Für die Tore wird ein Schalldämm-Maß von mindestens R w =15dB angenommen. Fenster: Die Fenster wird ein Schalldämm-Maß von mindestens R w =15dB angenommen. Die Tore, Türen und Fenster sind während der Betriebszeiten geschlossen. 8.3 Bauausführung der "Kalthalle" Für die schalltechnisch relevanten umschließenden Bauteile werden folgende bewertete Schalldämm-Maße berücksichtigt (vgl. Anhang4): Fassaden/Dach: Die Wand- und Dachkonstruktion aus Stahl-Sandwichelementen (40-60mm) erreicht ein Schalldämm-Maß von mindestens R w =25dB. Tore/Türen: Für die Tore wird ein Schalldämm-Maß von mindestens R w =15dB angenommen. Fenster: Die Fenster wird ein Schalldämm-Maß von mindestens R w =15dB angenommen. Die Tore, Türen und Fenster sind während der Betriebszeiten geschlossen. 8.4 Schallemissionen Bei der Ermittlung der Schallemissionen der Firma Fritz Paulmichl GmbH werden folgende Geräuschquellen betrachtet (vgl. Lageplan in Anhang7): Produktionsbetrieb; Geräuschabstrahlung der Produktionsgebäude (vgl. Kapitel8.4.1) Geräusch-Emissionen der Absauganlage (vgl. Kapitel8.4.2) Lkw-Fahrbewegungen auf dem Betriebsgrundstück (vgl. Kapitel8.4.3) Geräusch-Emissionen des Dieselstaplers (vgl. Kapitel8.4.4) Seite 20 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

21 Geräusch-Emissionen durch Nutzung der Container (vgl. Kapitel8.4.5) Rangier-, Be- und Entladegeräusche beim Containertausch (vgl. Kapitel8.4.6) Pkw-Fahrverkehr auf dem Kunden- und Mitarbeiterparkplatz (vgl. Kapitel8.4.7) Fahrverkehr der betriebseigenen Sprinter auf dem Parkplatz für die Sprinter (vgl. Kapitel8.4.8) An- und Abfahrt in den öffentlichen Verkehrsraum (vgl. Kapitel8.4.9) Die Lage und Form (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) der zum Ansatz gebrachten Schallquellen sind in Anhang7 (Lageplan) dargestellt Produktionsbetrieb; Geräuschabstrahlung der Produktionsgebäude Für die in der Werkstatt aufgestellten bzw. betriebenen Maschinen liegen gemäß Betreiberangaben folgende Pegel vor: Metallbandsäge vom Typ Meba230G (arbeitsplatzbezogener Pegel <70dB(A)) Jäckle Schweißgerät Typ MIG325 (arbeitsplatzbezogener Pegel <70dB(A)) Jäckle Schweißgerät Typ WIG201IDC (arbeitsplatzbezogener Pegel <70dB(A)) Drehvorrichtung für Schweißteile (arbeitsplatzbezogener Pegel <70dB(A)), ein Kompressor AircraftAC703/100 (arbeitsplatzbezogener Pegel <83dB(A)) Drehmaschine Colchster Master3250 (arbeitsplatzbezogener Pegel <75dB(A) bei Leerlauf) Alzmetall Säulenbohrmaschine Typ Alzstar40/SV (arbeitsplatzbezogener Pegel <80dB(A) bei Leerlauf) Elektrokettenzug Typ SiCC (arbeitsplatzbezogener Pegel <70dB(A) in 1,00m Entfernung) Durch eigene orientierende Messungen am wurde ein Innenpegel L AF(t) in der bestehenden Werkstatt (Garagenerweiterung) im Bereich des Schweißerarbeitsplatzes der Firma Fritz PaulmichlGmbH von 87,7dB(A) ermittelt. Betreiberangaben zufolge ist davon auszugehen, dass im Bereich der "Schweißerei" und im Bereich des Maschinenparkes maximal fünf Stunden pro Tag gearbeitet wird. Im Bereich der "Schweißerei" wird gemäß den orientierenden Messungen von einem Halleninnenpegel L P von 87,7dB(A) angesetzt. Im Bereich "Maschinenpark" wird der Innenraumpegel hauptsächlich durch die abwechselnde Nutzung der Maschinen bestimmt. Durch die o.g. arbeitsplatzbezogenen Pegel und in Anlehnung an bereits durchgeführte orientierende Messungen bei vergleichbaren Situationen wird von einem Seite 21 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

22 durchschnittlichen Innenraumpegel von 78,0dB(A) ausgegangen. Im Bereich "Montage" ist mit den Geräuscheinwirkungen auf Grund der Nutzung des Schlagschraubers während ca. 50% der Betriebszeiten zu rechnen. Es wird ein Schall-Leistungspegel für den Schlagschrauber von L w =105,0dB(A) aus dem Arbeitsschutz-Katalog der Firma HUG- Industrietechnik Ergolding und für die Fahrbewegungen der Elektrohebefahrzeuge gemäß dem E- missionskatalog des österreichischen Umweltbundesamtes ein Schall-Leistungspegel von L w =90,0dB(A) für Elektrostapler angenommen. Daraus ergibt sich gemäß der VDI2571 ein Innenraumpegel von 88,0dB(A). Aus dem Bereich "Büros und Sozialräume" ist mit keinen immissionsrelevanten Geräuschimmissionen zu rechnen. Im Bereich "Beladung Lkw" in der Montagehalle wird einmal pro Tag ein betriebseigener Lkw mittels Deckenkran bzw. Lkw-eigenem Ladekran und Elektrohebefahrzeugen (Beladezeit ca.1,00stunden) beladen. Der Innenraumpegel setzt sich aus den Lkw-Bewegungen in der Halle, dem Türenschlagen, dem Starten des Lkw (Schall-Leistungspegel bei Nutzung der Lkw siehe Kapitel 8.4.4) und der Nutzung des Elektrostaplers zusammen. Für den Elektrostapler wird ein Schall- Leistungspegel von L w =90,0dB(A) aus dem Emissionskatalog des österreichischen Umweltbundesamtes angenommen. Für die Bewegungen des Lkw werden die unter Kapitel angegebenen Schall-Leistungspegel herangezogen. Aus den o.g. Schall-Leistungspegeln ergibt sich gemäß der VDI2571 ein Innenraumpegel von 86,1dB(A). Es wird von einer Nutzungsdauer innerhalb des Bereiches "Beladung Lkw" von zwei Stunden pro Tag ausgegangen. Im Bereich "Lager Einbauteile" der "Kalthalle" wird der Halleninnenpegel durch die Nutzung der Elektrohebefahrzeuge und des Dieselstaplers bestimmt. Es wird ein Schall-Leistungspegel für den Stapler von L w =90,0dB(A) aus dem Emissionskatalog des österreichischen Umweltbundesamtes für die Elektrohebefahrzeuge angenommen. Für den Dieselstapler wird gemäß der "Untersuchung der Geräusch-Emissionen von dieselgetriebenen Staplern im praktischen Betrieb" von Mark Ströhle ein Schall-Leistungspegel von L W =100,0dB(A) angenommen. Aus den o.g. Schall- Leistungspegeln ergibt sich gemäß der VDI2571 ein Innenraumpegel von 79,7dB(A). Für die Prognose wird der Halleninnenpegel in der gesamten "Kalthalle" sowohl im Bereich "Lager Einbauteile" und im Bereich "Lager Ausstellungsmaschinen" konstant angesetzt. Als Nutzungsdauer werden fünf Stunden am Tag angenommen. Im Rahmen der schalltechnischen Prognose wird davon ausgegangen, dass die Fenster, Tore und Türen während der Betriebszeiten geschlossen sind Geräusch-Emissionen der Absauganlage Für die Absauganlage, die an der Westfassade der Schweißerei vorgesehen ist, liegt derzeit noch keine konkrete Planung vor. Vergleichbar hierzu ist eine mechanische Belüftungsanlage einer Härterei. In Anlehnung an die Angaben zu einer Be- und Entlüftungsanlagen einer vergleichbaren An- Seite 22 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

23 lage wird ein durchschnittlicher Schall-Leistungspegel für die Geräteaußenwand von 62,9dB(A) und ein durchschnittlicher Schall-Leistungspegel für den Gerätedruckstutzen von 82,5 db(a) angenommen. Die Be- und Entlüftungsanlagen werden als Punktschallquellen an der Gebäudewand mit einer Emissionshöhe von 3,00m über dem Gelände gesetzt. Die Betriebsdauer der Absauganlage wird entsprechend der Betriebszeit der Schweißerei mit fünf Stunden angesetzt Lkw-Fahrbewegungen auf dem Betriebsgrundstück Während des Tagzeitraums ist maximal mit drei Lkw-Anfahrten (entspricht sechs Lkw-Bewegungen) zur Entladung und mit einer Beladung eines der betriebseigenen Lkw zu rechnen. Es erfolgt täglich ca. eine Anlieferung (entspricht zwei Lkw-Bewegungen) im Bereich zwischen Werkstatthalle und "Kalthalle". Im Bereich nördlich der Werkstatthalle ist mit ca. zwei Anlieferungen täglich zu rechnen. Es wird davon ausgegangen, dass der zur Auslieferung vorgesehene betriebseigene Lkw mit Ladekran täglich einmal in der Werkstatthalle beladen wird. Die betriebseigenen Lkw parken im südwestlichen Bereich des Betriebsgrundstückes. Die Container werden alle zwei bis drei Wochen ausgetauscht. Für die Prognose wird mit einem Lkw pro Tag zum Austausch des Papier- und Abfallcontainers gerechnet. Für den Lkw-Fahrweg der externen und der betriebseigenen Lkw wird eine Linienschallquelle berücksichtigt. Auf solchen Fahrstrecken mit einer typischen Geschwindigkeit von < 30 km/h ist gemäß der Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (2005) ein mittlerer längenbezogener Schall-Leistungspegel bezogen auf einen Lkw/h von L w '=63dB(A) zu berücksichtigen. Rangiertätigkeiten und Rückwärtsfahrten von Lkw finden im Bereich südlich der Werkstatthalle und im Bereich des Containertausches statt. Für diese Tätigkeiten ist gemäß dem Technischen Bericht (Lärmschutz in Hessen, Heft3) den Linienschallquellen ein Zuschlag von 3 bis 5dB(A) zu geben. Es werden für Rückwärtsfahrten und Rangiertätigkeiten entsprechende Linienschallquellen berücksichtigt, für die ein mittlerer längenbezogener Schall-Leistungspegel bezogen auf einen Lkw pro Stunde von L W '=68,0dB(A) angesetzt wird (Zuschlag von 5dB(A)). Des Weiteren werden folgende Punktschallquellen im Bereich der An- und Ablieferung sowie beim Container-Tausch berücksichtigt: Lkw-Türenschlagen: L WA =100dB(A), für ein Einzelereignis ist von einer durchschnittlichen Dauer von ca. fünf Sekunden auszugehen (gemäß einer Studie des Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (2005)) Lkw-Motorstart: L WA =100dB(A), für ein Einzelereignis ist von einer durchschnittlichen Dauer von ca. fünf Sekunden auszugehen (gemäß einer Studie des Hessischen Landesamt für Umwelt Seite 23 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

24 und Geologie (2005)) Der Spitzenpegel von L Sp =108,0dB(A) wird durch die Betriebsbremsen des Lkws bestimmt. Die Emissionshöhe der Fahrwege wird auf 0,50m und die Emissionshöhe des Türenschlagens, des Motorstarts und der Betriebsbremse auf 1,00m gesetzt Geräusch-Emissionen des Dieselstaplers Die Lkw werden teilweise im Freien, im Bereich zwischen der Werkstatt- und Kalthalle bzw. nördlich der Kalthalle, mittels des dieselgetriebenen Staplers be- bzw. entladen. Tagsüber wird der Dieselstapler zur Be- und Entladung der Lkw nördlich der Werkstatthalle eine Stunde und südlich der Werkstatthalle eine halbe Stunde genutzt. Im Bereich der Lagerfläche wird der Dieselstapler zum Einstapeln angelieferter Bauteile, zur Entnahme der zur Montage benötigten Bauteile und zum Transport in die Werkstatthalle verwendet. Zu diesem Zweck fährt der Dieselstapler im Bereich der Lagerfläche ca. zwei Stunden pro Tag. Für den Stapler wird gemäß der "Untersuchung der Geräusch-Emissionen von dieselgetriebenen Staplern im praktischen Betrieb" von Mark Ströhle ein Schall-Leistungspegel von L W =100,0dB(A) angenommen. Sowohl während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00Uhr) und der Ruhezeiten werktags (6:00 bis 7:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr) als auch an Sonn- und Feiertagen findet Betreiberangaben zufolge kein Staplerverkehr statt. Die Emissionshöhe des Staplers beträgt 1,00m Geräusch-Emissionen durch Nutzung der Container Die Schallemissionen des Kunststoff- und des Abfall-Containers werden auf Grund der geringen Geräuschentstehung bei deren Nutzung nicht berücksichtigt Rangier- sowie Be- und Entladegeräusche beim Containertausch Für einen Stahl-Absetz-Container wird bei einer Gesamtrangierzeit von 230Sekunden (3 Minuten 50 Sekunden) gemäß den "Schalltechnischen Hinweisen für die Aufstellung von Wertstoffcontainern" des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz ein Schall-Leistungspegel für einen Vorgang von L W =106,0dB(A) angegeben. Es ist mit einem Spitzenpegel von L Wmax =111,0dB(A) zu rechnen. Der Austausch findet alle zwei bis drei Wochen tagsüber statt. Es wird vom Austausch beider Con- Seite 24 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

25 tainer an einem Tag mittels eines Lkw ausgegangen. Auf Grund der Lage der Container in einer Mulde wird die Punktschallquelle in 0,00m Höhe angesetzt Pkw-Fahrverkehr auf dem Kunden- und Mitarbeiterparkplatz Im nordwestlichen Bereich des Betriebsgeländes befindet sich der Parkplatz für Kunden und Mitarbeiter mit ca.20stellplätzen. Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt über die "Kißlegger Straße". Es wird davon ausgegangen das jeder Stellplatz einmal am Tag während des Tagzeitraumes belegt wird. Dies entspricht 0,125Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Daraus ergibt sich gemäß Parkplatzlärmstudie für den Parkplatz ein Schall-Leistungspegel von L W =73,6dB(A). In den oben genannten flächenbezogenen Schall-Leistungspegel ist gemäß der Parkplatzlärmstudie ein Zuschlag K PA (Zuschlag für die Parkplatzart) von 0dB(A) und K I (Zuschlag für die Impulshaltigkeit) von 4dB(A) für Mitarbeiterparkplätze enthalten. Betreiberangaben zufolge ist auf Grund der Betriebszeiten während der Nachtzeit und innerhalb der Ruhezeiten mit keinen Parkbewegungen zu rechnen. Die Emissionshöhe des Parkplatzes wird auf 0,50m festgelegt Fahrverkehr der betriebseigenen Fahrzeuge auf den Parkplätzen im südöstlichen Bereich Im südöstlichen Bereich des Betriebsgeländes sind die Stellplätze für die vier betriebseigenen Sprinter und die zwei betriebseigenen Lkw vorgesehen. Es wird davon ausgegangen das alle Sprinter morgens zu den Baustellen abfahren und abends wieder bei der Firma eintreffen. Dies entspricht 0,125 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Daraus ergibt sich gemäß Parkplatzlärmstudie für den Parkplatz ein Schall-Leistungspegel von L W =64,0dB(A). In den oben genannten flächenbezogenen Schall-Leistungspegel ist gemäß der Parkplatzlärmstudie ein Zuschlag K PA (Zuschlag für die Parkplatzart) von 0dB(A) und K I (Zuschlag für die Impulshaltigkeit) von 4dB(A) enthalten. Im Bereich des Lkw-Parkplatzes wird von vier Parkbewegungen pro Tag (d.h. zwei pro Stellplatz) ausgegangen. Dies entspricht 0,125Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Daraus ergibt sich gemäß Parkplatzlärmstudie für den Parkplatz ein Schall-Leistungspegel von L W =74,0dB(A). Für die Lkw-Stellplätze werden gemäß der Parkplatzlärmstudie die Zuschläge K PA (Zuschlag für die Parkplatzart) von 14dB(A) und K I (Zuschlag für die Impulshaltigkeit) von 3dB(A) angesetzt. Betreiberangaben zufolge ist während der Nachtzeit und innerhalb der Ruhezeiten mit keinen Seite 25 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

26 Parkbewegungen zu rechnen. Die Emissionshöhe der Parkplätze wird auf 0,50m festgelegt An- und Abfahrt in den öffentlichen Verkehrsraum Gemäß Ziffer 7.4 der TA Lärm ist das durch das Vorhaben erhöhte Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Verkehrswegen zu untersuchen und zu bewerten. Es sind organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs soweit wie möglich vermindern, wenn die folgenden kumulativen Kriterien eintreffen: der Beurteilungspegel erhöht sich durch die Verkehrsgeräusche des Vorhabens auf der öffentlichen Straße um mindestens 3dB(A), es erfolgt keine Vermischung mit dem üblichen Verkehr und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16.BImSchV) werden erstmals oder weitergehend überschritten. Der An- und Abfahrtsverkehr des Vorhabens führt im südlichen Bereich des Bebauungsplanes auf die "Kißlegger Straße". Da der An- und Abfahrtsverkehr durch das Vorhaben nicht zunimmt, sondern lediglich vom Bereich der nördlich gelegenen Wohnbebauung nach Süden verlagert wird, ist mit einer Erhöhung des Verkehrs auf der "Kißlegger Straße" nicht zu rechnen. Da bereits das erstgenannte Kriterium nicht eintrifft, entfällt die Überprüfung der anderen beiden Kriterien. 9 Überprüfung der Anforderungen Für das Mischgebiet, in dem sich die Firma Fritz PaulmichlGmbH befindet, sollen die in Kapitel6.4 genannten Emissionskontingente festgesetzt werden. Im nachfolgenden wird überprüft, ob diese Emissionskontingente durch das Vorhaben (Erweiterung und Umstrukturierung der Firma Fritz PaulmichlGmbH) eingehalten werden. 9.1 Ermittlung der ImmissionskontingenteL IK der Firma Fritz PaulmichlGmbH Im Kapitel6.4 wird beschrieben, dass bei der Überprüfung der Emissionskontingente eine Schallausbreitungsrechnung gemäß DIN unter Berücksichtigung der vom jeweiligen Vorhaben in Anspruch genommene Flächen auf Grundlage der festgesetzten Emissionskontingente durchzuführen ist. Bei der Berechnung erhält man ein ImmissionskontingentL IK für die betrachtete gewerbliche Nutzung. Seite 26 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

27 Die geplante Betriebsfläche der Firma Fritz PaulmichlGmbH beträgt ca. 1,23ha. Legt man diesen Flächen die in Kapitel6.4 ermittelten Emissionskontingente zu Grunde, so ergeben sich an den maßgeblichen Einwirkorten folgende Immissionskontingente (siehe Anhang5): Immissionsort (IP) Immissionskontingente L IK in db(a) tagsüber nachts IP 1 (Fl.-Nr. 213/50) IP 2 (Fl.-Nr. 213/40) IP 3 (Fl.-Nr. 213/33) IP 4 (Fl.-Nr. 213/35) IP 5 (Fl.-Nr. 213/29) IP 6 (Fl.-Nr. 213/21) Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen (BeurteilungspegelL r ) der Firma Fritz PaulmichlGmbH erfolgt nach TALärm in Verbindung mit der DINISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien). Es werden alle unter Kapitel8.4 genannten Schallquellen sowie die Schalldämm-Maße (Kapitel8.2 und 8.3) in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquellen (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) erfasst. Weiterhin werden reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden sowie die topografische Situation berücksichtigt. In der DINISO wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung im Freien angegeben. Der darin zu bestimmende Mitwind- MittelungspegelL AT (DW) (Wind weht von der Quelle zum Immissionsort) berücksichtigt die RichtwirkungskorrekturD C und die Dämpfung auf Grund der geometrischen AusbreitungA div, durch LuftabsorptionA atm (10 C, 70% rel. Luftfeuchtigkeit), durch BodendämpfungA gr (hier: alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung vgl. DIN ISO Ziffer 7.3.2), durch AbschirmungA bar sowie auf Grund sonstiger EffekteA misc. Der Mitwind-MittelungspegelL AT (DW) wird gemäß folgender Beziehung ermittelt: L AT (DW) =L W +D C A div A atm A gr A bar A misc Des Weiteren ist gemäß TALärm die meteorologische KorrekturC met nach DINISO zu berücksichtigen. Zur Ermittlung dieser Korrektur ist neben dem Abstand zwischen der Schallquelle und dem Immissionsort auch die KonstanteC 0 (Faktor für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten) erforderlich. Für den hier betrachteten Bereich liegt keine Windstatistik vor, Seite 27 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

28 deshalb wird ein Wert von C 0 =2,0dB angenommen. Mit diesem Wert ist in der Mehrzahl der Fälle zu rechnen (vgl. Taschenbuch der Technischen Akustik). Bei der Berechnung der Schallimmissionen des Spitzenpegels wird der Spitzenschalldruckpegel jeder Quelle gemäß dem oben genannten Verfahren in der Umgebung bestimmt. Der maßgebliche Spitzenpegel wird anschließend zur Beurteilung herangezogen (vgl. TALärm ZifferA.2.3.5). Folgende Beurteilungspegel wurden an den Einwirkorten für das 1.Obergeschoß (relative Höhe: 5,60m) während des Tagzeitraumes berechnet. Der detaillierte Beitrag der einzelnen Schallquellen zum jeweiligen Beurteilungspegel ist in Anhang6 tabellarisch aufgeführt. Immissionsort (IP) Beurteilungspegel L r in db(a) Immissionskontingent L IK in db(a) tagsüber tagsüber tagsüber Über- (+) /Unterschreitung ( ) in db(a) IP 1 (Fl.-Nr. 213/50) IP 2 (Fl.-Nr. 213/40) IP 3 (Fl.-Nr. 213/33) IP 4 (Fl.-Nr. 213/35) IP 5 (Fl.-Nr. 213/29) IP 6 (Fl.-Nr. 213/21) ± 0 Folgende Spitzenpegel wurden an den Einwirkorten tagsüber berechnet: Immissionsort (IP) maßgebliche Lärmquelle Spitzenpegel in db(a) zulässiger Spitzenpegel in db(a) Über- (+) / Unterschreitung ( ) in db(a) IP 1 Containertausch IP 2 Lkw-Bremse AL IP 3 Lkw-Bremse AL IP 4 Lkw-Bremse AL IP 5 Lkw-Bremse AL IP 6 Lkw-Bremse AL Beurteilung Es zeigt sich, dass die Festsetzungen im Bereich des Mischgebietes (MI) des Bebauungsplanes "Gebrazhofen-West"-1.Änderung durch die geplante Erweiterung der Firma Fritz PaulmichlGmbH Seite 28 Gutachten mit 33 Seiten, Fassung vom

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