23. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom

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1 Blatt: Sitzung des Bauausschusses vom Beginn: Ende: 16:45 Uhr 19:35 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Grillmeier, Roland Mitglieder des Bauausschusses: Bayer, Ernst Brandl, Johann Braun, Mila Ernstberger, Karl-Heinz Gültner, Alfred Kamm, Karola Vertretung für Herrn Wilhelm Forster Nemsow, Achim Dr. ab TOP 08 Schaumberger, Theobald Schwägerl, Josef Thoma, Bernhard Niederschrift: Aumeier, Wolfgang Entschuldigt: Mitglieder des Bauausschusses: Forster, Wilhelm Gegen die Niederschrift über die 22. Sitzung des Bauausschusses vom wurde keine Einwendung erhoben. Sie gilt damit als genehmigt. Mit der Erweiterung der Tagesordnung besteht Einverständnis. Tagesordnung: - öffentlich 1. Bauantrag COMMERZBANK AG, Group Organisation, Frankfurt am Main; Änderung von Werbeanlagen an der Stätte der Leistung; Bachstraße 1, Mitterteich (Fl. Nr. 4 Gmk. Mitterteich) 2. Bauantrag LIEBL Petra und Manfred; Errichtung eines Wintergartens, Cheddletonring 6, Mitterteich (Fl.Nr. 1095/68 Gemarkung Mitterteich) 3. Bauantrag SILLER Petra; Einbau WC in bestehenden Zwerchgiebel, Tirschenreuther Straße 24, Mitterteich (Fl.Nr. 683/3 Gemarkung Mitterteich)

2 Blatt: Bauantrag KUTZER Franz und Waltraud; Aufbau von Gauben auf das bestehende Wohnhaus, Wiesauer Straße 65, Mitterteich (Fl.Nr. 875 Gemarkung Mitterteich) 5. Bauantrag WEISS Josef; Errichtung eines Zaunes, Marktredwitzer Str. 25, Mitterteich (Fl.Nr Gmk. Mitterteich) 6. Bauvoranfrage DLRG Mitterteich; Neubau einer Garage und eines Abstellraumes auf dem Städtischen Grundstück Fl.Nr Gmk. Mitterteich 7. Kinderspielplatz "Rohrstaude"; hier: Planung

3 Blatt: 393 Öffentlicher Teil Lfd. Nr. 1 Bauantrag COMMERZBANK AG, Group Organisation, Frankfurt am Main; Änderung von Werbeanlagen an der Stätte der Leistung; Bachstraße 1, Mitterteich (Fl. Nr. 4 Gmk. Mitterteich) BV-Nr. 21/10 Zu dieser Baumaßnahme wird eine Ausnahme von den Festsetzungen der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes hinsichtlich der Veränderungssperre erteilt. Lfd. Nr. 2 Bauantrag LIEBL Petra und Manfred; Errichtung eines Wintergartens, Cheddletonring 6, Mitterteich (Fl.Nr. 1095/68 Gemarkung Mitterteich) BV.Nr. 22/2010 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes II/2 links der Großbüchlberger Straße 1. BA. Der Wintergarten wird außerhalb des vorgegebenen Baurahmens errichtet. Aufgrund der Stellung des Hauptgebäudes kann der Wintergarten an keiner anderen Stelle errichtet werden. Die Dachform ist im Bebauungsplan mit Satteldach festgelegt, sowie eine Dachneigung von Grad. Der Wintergarten wird an der Traufseite errichtet. Die Dachform wird daher als Art Pultdach zum bestehenden Satteldach durchgeführt. Dadurch ergibt sich die Dachneigung von 14 Grad.

4 Blatt: 394 Der Bauherr benötigt daher Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Auf die Stellungnahme des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft wird verwiesen. Hinsichtlich der Errichtung des Wintergartens außerhalb des Baurahmens, der geänderten Dachform und Dachneigung, wird einer Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes II/2 links der Großbüchlberger Straße -1. BA, zugestimmt. Lfd. Nr. 3 Bauantrag SILLER Petra; Einbau WC in bestehenden Zwerchgiebel, Tirschenreuther Straße 24, Mitterteich (Fl.Nr. 683/3 Gemarkung Mitterteich) BV.Nr. 23/2010 Lfd. Nr. 4 Bauantrag KUTZER Franz und Waltraud; Aufbau von Gauben auf das bestehende Wohnhaus, Wiesauer Straße 65, Mitterteich (Fl.Nr. 875 Gemarkung Mitterteich) BV.Nr. 24/2010 Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt.

5 Blatt: 395 Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Wohnhaus eines Landwirts und ist daher nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert. Lfd. Nr. 5 Bauantrag WEISS Josef; Errichtung eines Zaunes, Marktredwitzer Str. 25, Mitterteich (Fl.Nr Gmk. Mitterteich) BV-Nr. 20/10 Zu diesem Bauvorhaben lag bereits eine Bauvoranfrage vor. Nachdem der Grundstücksteil Fl. Nr Gmk. Mitterteich, auf dem der Zaun errichtet werden soll, im Außenbereich liegt, ist hierfür eine Baugenehmigung erforderlich. Nach Mitteilung des Landratsamtes Tirschenreuth Untere Naturschutzbehörde bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken, wenn die Auflagen zur Eingrünung des Grundstückes auf der Westseite eingehalten werden. Diese Pflanzmaßnahme ist bis spätestens Ende November 2010 durchzuführen. Die Auflagen zur Eingrünung entlang der Grundstücksgrenze Fl. Nr Gmk. Mitterteich auf der Westseite sind einzuhalten und bis Ende November 2010 durchzuführen.

6 Blatt: 396 Lfd. Nr. 6 Bauvoranfrage DLRG Mitterteich; Neubau einer Garage und eines Abstellraumes auf dem Städtischen Grundstück Fl.Nr Gmk. Mitterteich Az. 602/4-D Die DLRG Stiftland plant, eine Garage mit Abstellraum auf dem städt. Grundstück Fl. Nr Gmk. Mitterteich nach vorheriger Absprache mit zu errichten. Die Erschließung ist gesichert. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Wasser-, Abwasser- und eine Stromleitung. Die Zufahrt ist gesichert. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Grünfläche im Außenbereich dargestellt. Der Bauvoranfrage wird zugestimmt. Mit dem Standort besteht Einverständnis. Kinderspielplatz "Rohrstaude"; hier: Planung Lfd. Nr. 7 Az. II/21-631/15/19 In der letzten BA-Sitzung am wurde beschlossen, dass zum Grundstück Schaumberger Alexander (Fl.Nr. 650, Gemarkung Mitterteich) ein kleiner Erdhügel errichtet und eine Hangrutsche angebaut wird. Dieser kleine Hügel kann im Winter auch zum Rodeln benutzt werden; Weiterhin sind folgende Spielgeräte vorgesehen: Drehkarussell, Vogelnestschaukel, eine normale Schaukel, Stehwippe, Federwipptier, ein Klettergerüst und eine Bankgruppe mit Tisch.

7 Blatt: 397 Die Ausführung der Spielgeräte soll grundsätzlich in Holz sein, jedoch die Querbalken wegen längerer Haltbarkeit aus Stahl. Die Vogelnestschaukeln werden aufgrund der wesentlich größeren Stabilität fast nur in Stahl angeboten, da diese ja eventuell auch mehrere Jugendliche im Nest aushalten muss. Eventuell Interessengemeinschaft Spielplatz (durch die Anwohner) gründen, die Spielplatzgeräte mit aufstellen und bei der Geräteauswahl bis ,-- /brutto oder ,-- /brutto mit entscheiden dürfen. Mit der Vorgehensweise wie oben beschreiben hinsichtlich der Art und Auswahl der Geräte - besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Kostenrahmen in Höhe von ,-- bis ,-- /brutto wird genehmigt. Mit den Anwohnern ist vorher eine Besprechung hinsichtlich der Ausstattung der Geräte zu führen. Errichtung dieses Kinderspielplatzes noch in diesem Sommer, so dass derselbe ab Frühjahr 2011 in Betrieb genommen werden kann. - Mitglied des Bauausschusses Dr. Nemsow gekommen Vorsitzender: Schriftführer: Roland Grillmeier 1. Bürgermeister Wolfgang Aumeier Oberamtsrat Abgeschlossen:

8 Blatt: 398

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