SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Bebauungsplan Sprudelgärten der Stadt Bad Vilbel. Bericht Nr.: VSS-2 Datum:

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1 SCHALLMMSSONSSCHUTZ ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ BAUDYNAMK& BAUPHYSK TECHNSCHE AKUSTK Messstelle zur Ermittlung der Emission und mmission von Geräuschen und Erschütterungen gemäß 26 BmSchG Schallschutzprüfstelle DN 4109 Zertifikat: VMPA-SPG HE SCHALLTECHNSCHE UNTERSUCHUNG Vorhaben: Bebauungsplan Sprudelgärten der Stadt Bad Vilbel Umfang: Prüfung der Belange des Verkehrslärm- und des Gewerbelärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens FehlheimerStr Einhausen Telefon(06251) Telefax(06251) Bericht Nr.: VSS-2 Datum: Hassia Mineralquellen GmbH&Co.KG GießenerStraße Bad Vilbel Sachbearbeiter: Dipl.-ng. Johannes Gauer Umfang des Dokumentes Textteil: Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Anhang 4: Anhang 5: 40 Seiten 2 Seiten 7 Seiten 8 Seiten 6 Seiten 5 Seiten Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt dem Schutz des Urheberrechts gemäß UrhG.

2 -2- nhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung 5 2 Sachverhalt und Aufgabenstellung 7 3 Bearbeitungsgrundlagen Rechtsgrundlagen und Regelwerke Planunterlagen 10 4 Beschreibung des Planvorhabens 10 5 Anforderungen an den Schallschutz Städtebauliche Planungen Besonderheiten bei Anlagengeräuschen Schallschutz im Hochbau 16 6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise mmissionen durch Verkehrslärm Grundlagen Schallausbreitungsberechnungen mmissionen durch Gewerbelärm Ermittlung von Emissionen Ermittlung von Transmissionen Ermittlung von mmissionen 20 7 Untersuchungsergebnisse Ermittlung der Emissionen von Verkehrsanlagen Straßenverkehr Schienenverkehr Ermittlung der Emissionen von gewerblichen Anlagen Gewerbeanlagen westlich des Plangebiets Tankstelle Schnellrestaurant Discount- und Verbrauchermarkt Gewerbeanlagen nördlich des Plangebiets Gewerbeanlagen östlich des Plangebiets 28

3 Gewerbeanlagen innerhalb des Plangebiets Autohaus und Kfz-Werkstatt an der Friedberger Straße Gewerbeflächen im Nordwesten des Plangebiets Gewerbeflächen im Nordosten des Plangebiets Verkehrslärmimmissionen Gewerbelärmimmissionen Maßnahmen Planerische Maßnahmen Aktive Schallschutzmaßnahmen Ermittlung der Lärmpegelbereiche Geeignete Maßnahmen zur Konfliktlösung 38 8 Abschließende Bemerkungen 39 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß DN , Beiblatt 1/4/ 12 Tabelle 2 mmissionsrichtwerte gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm/9/ 15 Tabelle 3 Anforderungen an Außenbauteile gemäß DN Anhänge Anhang 1 Übersichtslagepläne Anhang 2 Emissionen Anhang 3 Einzelergebnisse Verkehrslärm Anhang 4 Einzelergebnisse Gewerbelärm Anhang 5 Lärmpegelbereiche Verkehrslärm

4 -4- Abkürzungsverzeichnis 16. BmSchV Verkehrslärmschutzverordnung BauNVO Baunutzungsverordnung BmSchG Bundes-mmissionsschutzgesetz BVerwG Bundesverwaltungsgericht L Pegeldifferenz [] Dezibel(mit A-Bewertung) D Fb KorrekturwertfürunterschiedlicheFahrbahnarten[] D Fz KorrekturwertfürunterschiedlicheFahrzeugarten[] DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke[Kfz/24 h] DTV W durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken an Werktagen [Kfz/24 h] h Höhe[m] Kfz Kraftfahrzeug l Länge eines Fahrzeugs[m] L m,e Emissionspegel[] L i nnenraumpegel LPB Lärmpegelbereich L r Beurteilungspegel[] M Mischgebiete gemäß 4 BauNVO n Anzahl[-] OW Orientierungswert gemäß DN [] p Anteil Schwerlastverkehr > 2,8 t[%] p Anteil scheibengebremster Fahrzeuge[%] PFA Planfeststellungsabschnitt RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen v Geschwindigkeit[km/h]

5 -5-1 Zusammenfassung Die schalltechnischen Untersuchungen zum Bebauungsplan Sprudelgärten der Stadt Bad Vilbel haben zu folgenden Ergebnissen geführt: nnerhalb des Plangebietes besteht eine erhebliche Vorbelastung durch Verkehrslärm, hervorgerufen durch die unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzenden Straßenverkehrswege sowie durch die Bahnstrecke Frankfurt Kassel in ca. 100 m Entfernung westlich des Plangebiets. FürdieWestfassadedesanderFriedbergerStraßegeplantenGebäuderiegels wurden Beurteilungspegel für Verkehrslärmimmissionenvonbiszu L r,/ =67,3/59,3 ermittelt, die die Orientierungswerte gemäß DN für Mischgebieteumbiszu überschreiten. L r,/ =+7,3/+9,3 Am geplanten Gebäuderiegel an der Gießener Straße wurden Beurteilungspegel für Verkehrslärmimmissionen von bis zu L r,/ =55,4/52,8 ermittelt, daraus folgen Pegeldifferenzen zu den OrientierungswertengemäßDN vonbiszu L r,/ =-4,6/+2,8. Der Orientierungswert für den wird demzufolge deutlich unterschritten und der Orientierungswert für die geringfügig überschritten. m zentralen Bereich des Plangebiets werden in den unteren Geschossen die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß DN

6 für Verkehrslärm eingehalten. n den oberen Geschossen sind während der in Einzelfällen Überschreitungen der Orientierungswerte im Bereich von L r 5 zu erwarten. Hinsichtlich der Einwirkungen durch Gewerbelärmimmissionen besteht ebenfalls ein Konfliktpotenzial. Die insbesondere vom nächtlichen Betrieb der Tankstelle an der Friedberger Straße Nr. 89 herrührenden Geräuschimmissionen führen während der lautesten stunde an der westlichen Fassade des dort vorgesehenen Gebäuderiegels zu Überschreitungen des nach TA Lärm für Mischgebiete gültigen mmissionsrichtwertes um bis zu L r, =+4,2. m obersten Stockwerk der Ostfassade des östlichen Gebäuderiegels an der Gießener Straße sind signifikante Geräuscheinwirkungen durch Schallabstrahlungen von Dachflächen der benachbarten Produktionshallen der Fa. Hassia Mineralbrunnen zu verzeichnen. Dort sind während der Überschreitungen des mmissionsrichtwertes um bis zu L r, =+4,0. zu erwarten. Am e werden die mmissionsrichtwerte dort sicher eingehalten. mübrigenplangebietwerdendiemmissionsrichtwertefürgewerbelärmimmissionen am e und während der eingehalten. AufgrundstädtebaulicherErwägungensindSchallschutzwändeentlang der maßgebenden Verkehrsträger in innerörtlichen Siedlungsstrukturen nicht möglich. Darüber hinaus wären diese auch vor allem in den oberen Geschossen der Randbebauung schalltechnisch unwirksam. Aktive Maßnahmen scheiden daher zur Konfliktminimierung hinsichtlich der Einwirkungen durch Verkehrslärm aus.

7 -7- mbebauungsplansindsomitgeeignetefestsetzungenzumpassiven Schallschutz zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen zu treffen. Hierbei sind die Fassaden zur Straße hin dem Lärmpegelbereich bzw. dem Lärmpegelbereich V zuzuordnen. Für Schlafräume ist der Einbau schallgedämmter Lüftungselemente ab einem Lärmpegelbereich V festzusetzen. Darüber hinaus kann durch geeignete Gestaltung der Fassaden Einfluss auf die zu erwartenden Beurteilungspegel an den betreffenden Fenstern genommen werden. n Anbetracht des Sachverhaltes, dass in Teilbereichen ebenfalls der für Mischgebiete und für die geltende mmissionsrichtwert für Einwirkungen durch Gewerbelärm überschritten wird, sind geeignete Festsetzungen zum Schutz der betreffenden Fassadenbereiche in den Bebauungsplan aufzunehmen. Durch diese Festsetzungen wird gewährleistet, dass vor den jeweils vom Gewerbelärm am stärksten betroffenen Wohnraumfenster der hier gültige mmissionsrichtwert von 45 db (A) eingehalten oder unterschritten wird. Hierzu kommen insbesondere Vorbauten wie Loggien im Sinne der DN in Betracht. Ergänzend oder alternativ hierzu wird durch eine geeignete Festsetzung geregelt, dass in kritischen Fassadenbereichen Fenster lediglich hinsichtlich ihrer Funktion zur Belichtung und keinesfalls zur Belüftung von Wohnräumen vorgesehen werden dürfen. Durch diese Maßnahmen kann erreicht werden, dass vor keinem Wohnraumfenster der mmissionsrichtwert von45inderüberschrittenwird.fürdenistdies bereits ohne die skizzierten Maßnahmen gegeben. 2 Sachverhalt und Aufgabenstellung Das bisherige Firmengelände der Fa. Hassia Mineralquellen GmbH& Co. KG zwischen der Friedberger Straße im Westen und der Gießener Straße im OstensollvoneinergewerblichenNutzungineinGebietmiteinerMischung aus gewerblicher und Wohnnutzung überführt und dementsprechend als Mischgebiet (M) gemäß 6 BauNVO ausgewiesen werden. Um die ausweisungsbedingte Durchmischung zu gewährleisten, ist vorgesehen, die Nutzungen innerhalb des Plangebietes so zu ordnen, dass die südliche Hälfte des Gebietes vorwiegend dem Wohnen und die nördliche Hälfte vorwiegend gewerblichen Nutzungen gewidmet wird. Dort befinden sich gegenwärtig bereits Gewerbebetriebe wie zum Beispiel ein Autohaus

8 -8- mit Reparaturwerkstatt, eine Autovermietung, Lagerhallen und Parkplatzflächen. Auf das Plangebiet wirken zum einen Geräuschimmissionen durch die unmittelbar angrenzenden Straßen(insbesondere die Friedberger Straße) sowie die westlich in einem Abstand von minimal rund 100 m verlaufende, künftig viergleisig ausgebaute DB-Strecke 3900 Frankfurt Kassel und zum anderen durch benachbarte gewerbliche Nutzungen wie die Produktionsanlagen der Fa. Hassia Mineralquellen an der Gießener Straße und mehrere Betriebe an der Friedberger Straße ein. Außerdem gehen von den im Plangebiet bereits vorhandenen Betrieben Geräuschemissionen aus. Es ist daher erforderlich, die mmissionssituation im Plangebiet(Verkehrslärm, Gewerbelärm) zu ermitteln und hinsichtlich der schalltechnischen Anforderungen für den Städtebau bzw. auch für den zukünftigen Betrieb von Anlagen zu beurteilen. Soweit Überschreitungen der Orientierungswerte oder der mmissionsrichtwerte nach TA Lärm zu erwarten sind, sind geeignete Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder zumindest zur Konfliktminimierung in den Bebauungsplan aufzunehmen. 3 Bearbeitungsgrundlagen 3.1 Rechtsgrundlagen und Regelwerke Der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke zugrunde: /1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge(Bundes-mmissionsschutzgesetz BmSchG) in der aktuell gültigen Fassung /2/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-mmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BmSchV) vom 12. Juni 1990, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 /3/ DN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002

9 -9- /4/ Beiblatt 1 zu DN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 /5/ DN 4109 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, November 1989 /6/ DN 4109, Teil 1 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, Entwurf Oktober 2006 /7/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990, eingeführt durch das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom des Bundesministers für Verkehr, StB 11/ /25 Va 90 /8/ Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03, bekanntgemacht im Amtsblatt der Deutschen BundesbahnNr.14vom4.April1990unterlaufenderNr.133 /9/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-mmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA-Lärm)vom26.August1998,inKraftseit01.November1998 /10/ DN SO Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /11/ Parkplatzlärmstudie ; Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, 2007 /12/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Ausgabe 2005 /13/ Technischer Bericht Nr. L4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und-immissionen von Tankstellen, Heft Nr. 275, Hessisches Landesamt für Umwelt, August 1999

10 -10- /14/ DN EN Bauakustik Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 3: Luftschalldämmung gegen Außenlärm, September Planunterlagen Zur Bearbeitung standen nachfolgende Planunterlagen und Schriftsätze zur Verfügung: /15/ Stadt Bad Vilbel, Bebauungsplan Sprudelgärten, Städtebaulicher Entwurf, BLFP Frielinghaus Architekten, Stand: /16/ Regionaler Flächennutzungsplan 2011, Regionalverband Frankfurt RheinMain /17/ Digitales Schallquellen- und Ausbreitungsmodell für das Schallberechnungsprogramm SoundPLAN, Version 6.5, FRTZ GmbH, erstellt im Rahmen der Untersuchungen für das Planfeststellungsverfahren für Projekt 4-gleisiger Ausbau der Strecke 3900 zwischen Frankfurt/Main-West und Bad Vilbel, Planfeststellungsabschnitt Frankfurt am Main, FRTZ GmbH, Projekt-Nr /18/ Stadt Bad Vilbel, Bebauungsplan Sprudelgärten, Verkehrsuntersuchung, MB Plan, Stand: Januar 2013 /19/ Betriebskonzept auf Basis der Bedarfsplanüberprüfung 2010 Prognose für das Jahr 2025, DB Netz AG, Regionalbereich Mitte, Frankfurt am Main /20/ Messbericht Schallschutz, Planung der Stadt Bad Vilbel zur Aufstellung des Bebauungsplans Sprudelgärten, Durchführung von Schallpegelmessungen im Einwirkungsbereich der Betriebsanlagen der Firma Hassia innerhalb des Plangebietes zur Ermittlung und Beurteilung der vom Betrieb hervorgebrachten Anlagengeräusche, FRTZ GmbH, Bericht Nr AMS-1, Mai Beschreibung des Planvorhabens Die Hassia Mineralbrunnen GmbH& Co. KG strebt an, ihr bisheriges Betriebsgelände zwischen der Friedberger Straße und der Gießener Straße in Bad Vilbel aus der betrieblichen Nutzung zu entlassen und die dortigen

11 -11- Betriebsaktivitäten an einen anderen Standort zu verlagern. nfolgedessen soll das Gebiet künftig in ein Gebiet mit gemischter Wohn- und Gewerbenutzung (M) überführt werden. Konkret ist die Errichtung von Wohngebäuden vorrangig in der südlichen Hälfte des Plangebietes vorgesehen, während der nördliche Teil weiterhin vorrangig gewerblich genutzt werden soll. Diese angestrebte Ordnung im Plangebiet ergibt sich bereits aus dem Sachverhalt, dass im genannten Bereich gegenwärtig bereits Betriebe (Autohaus mit Werkstattbetrieb, Autovermietung, Lagerhallen und Parkplätze) vorhanden sind. Außerdem ist in den geplanten Gebäuden an der Friedberger Straße eine teilweise gewerbliche Nutzung beabsichtigt. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca m². Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert für das Plangebiet kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Gebiet ist jedoch im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 vom als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen. m Plangebiet sind laut dem aktuellen städtebaulichen Entwurf /15/ im Südwesten zur Friedberger Straße sowie im Nordosten und im Südosten zur Gießener Straße hin Mehrfamilienhäuser geplant. Diese sollen jeweils drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss aufweisen. An der Gießener Straße sollen maximal vier Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss entstehen. m inneren südlichen Bereich des Plangebietes sind sechs sogenannte Stadtvillen mit ebenfalls drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss geplant. 5 Anforderungen an den Schallschutz 5.1 Städtebauliche Planungen Gemäß 50 BmSchG/1/ sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Voraussetzung hierfür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der städtebaulichen Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen

12 -12- Fachplanungen. räglich lassen sich wirksame Schallschutzmaßnahmen vielfach nicht oder nur mit Schwierigkeiten und erheblichen Kosten durchführen. Das Beiblatt 1 zur DN /4/ enthält Orientierungswerte für die Beurteilungspegel, die vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen haben. Die Einhaltung der Orientierungswerte oder deren Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Eine Zusammenstellung der Orientierungswerte für unterschiedliche Lärmarten(Verkehrslärm, Gewerbelärm) und unterschiedliche Gebietsnutzungen findet sich in Tabelle 1. Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß DN , Beiblatt 1/4/ Zeile Gebietsnutzung 1 Reine Wohngebiete(WR) Wochenendhausgebiete Ferienhausgebiete 2 Allgemeine Wohngebiete(WA) Kleinsiedlungsgebiete(WS) Campingplatzgebiete 3 Friedhöfe Kleingartenanlagen Parkanlagen 4 Dorfgebiete(MD) Mischgebiete(M) 5 Kerngebiete(MK) Gewerbegebiete(GE) Orientierungswerte[[ Verkehrslärm ndustrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 7 ndustriegebiete(g) Für ndustriegebiete kann soweit keine Gliederungnach 1Abs.4und9BauNVO erfolgt kein Orientierungswert angegeben werden. Die Schallemission der ndustriegebiete ist nach DN zu bestimmen.

13 -13- Die Orientierungswerte gelten ausschließlich in der städtebaulichen Planung und nicht für die Zulassung von Einzelvorhaben oder den Schutz einzelner Objekte. Bereits die Bezeichnung Orientierungswert deutet an, dass es sich hierbei nicht um verbindliche Grenzwerte handelt. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu beachten. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen, bei Überwiegen anderer Belange, auch zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Gerade in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen, zum Beispiel geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Hinsichtlich der Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen wird der Abwägungsspielraum der schalltechnischen Belange im Rahmen der städtebaulichen Planung durch die mmissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung(16. BmSchV)/2/ eingeschränkt. Hiernach dürfen beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen (Straßen, Schienenwege) Grenzwerte nicht überschritten werden, die für Allgemeine Wohngebiete jeweils im - und zeitraum um L r =4 über den Orientierungswerten der DN /3/ liegen. Da die mmissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung ausschließlich für die mmissionen eines Verkehrsweges (des neu gebauten oder des wesentlich geänderten) gelten und die DN /3/ die Summe aller Verkehrslärmeinwirkungen betrachtet, ist es geübte Praxis, den Abwägungsspielraum auf L r =5 zu begrenzen. Höhere Abwägungsspielräume sind im Regelfall nur bei Planungsvorhaben in Großstädten oder in Gemengelagen möglich.

14 -14- Soweit im Rahmen der Bauleitplanung Überschreitungen der Orientierungswerte in einer noch abwägbaren Größenordnung festgestellt werden, kann zu Gunsten anderer in der städtebaulichen Planung relevante Belange auf einen entsprechenden Schallschutz verzichtet werden. Wird ein Konfliktpotential oberhalb des Abwägungsspielraumes aufgezeigt, so besteht ein konkretes Erfordernis für geeignete Schutzmaßnahmen aktiver und/ oder passiver Art, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Die städtebauliche Planung sieht im vorliegenden Fall die Ausweisung eines Mischgebietes vor. Demzufolge gelten im vorliegenden Fall die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Tabelle 1 Zeile Besonderheiten bei Anlagengeräuschen Die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-mmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) /9/ dient zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des 2. Teils des BmSchG unterliegen. Derartige Anlagen sind so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind(vermeidungsgebot) und dass unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind(mindestmaßgebot). Da grundsätzlich die mmissionsrichtwerte der TA Lärm in baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei gegebenenfalls auftretenden Beschwerden von Anliegern anzuwenden sind, ist es zu empfehlen, die Belange des Schallschutzes bei Gewerbe- und Handelsbetrieben bereits im Rahmen der Bebauungsplanung auf GrundlagederTALärmzubeurteilen.Dieseräumtnicht wiedasbeiblatt1zur DN die Möglichkeit einer umfassenden Abwägung der Belange des Schallschutzes ein. Auch eine Zurückstellung schalltechnischer Belange gegenüber anderen städtebaulichen Belangen sieht die TA Lärm nicht vor. Die TA Lärm benennt mmissionsrichtwerte (RW) für den Beurteilungspegel, bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass weder Gefahren noch erhebliche eile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft durch Geräuscheinwirkungen vorliegen.

15 -15- Grundsätzlich gilt bei der Beurteilung von Geräuscheinwirkungen tags ein 16-stündiger Beurteilungszeitraum von Uhr bis Uhr. MaßgebendfürdieBeurteilungderzwischen22.00Uhrund06.00Uhrist die volle stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt, die so genannte lauteste stunde. n Tabelle 2 sind die mmissionsrichtwerte dokumentiert, die bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes einzuhalten sind. Bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, ist der mmissionsrichtwert auf den am stärksten betroffenen Rand der Fläche zu beziehen, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen errichtet werden dürfen. Tabelle 2 mmissionsrichtwerte gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm/9/ Zeile Gebietsnutzung mmissionsrichtwerte[] tags nachts 1 ndustriegebiete(g) Gewerbegebiete(GE) Mischgebiete(M) Kerngebiete(MK) Dorfgebiete(MD) Allgemeine Wohngebiete(WA) Kleinsiedlungsgebiete(WS) 5 Reine Wohngebiete(WR) Kurgebiete, Krankenhäuser Die Art der in Tabelle 2 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich gemäß Ziffer 6.6 der TA Lärm aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen, sowie Gebiete und Einrichtungen für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die mmissionsrichtwerte am um nichtmehr als 30 und inder um nicht mehr als 20 überschreiten.

16 -16- Die städtebauliche Planung sieht im vorliegenden Fall die Ausweisung eines Mischgebietes vor. Demzufolge gelten im vorliegenden Fall die schalltechnischen mmissionswerte gemäß Tabelle 2 Zeile Schallschutz im Hochbau Sofern durch aktive Maßnahmen, das heißt durch die Errichtung von Lärmschutzwänden oder-wällen, keine günstige Umfeldsituation geschaffen werden kann, können aufgrund besonderer städtebaulicher Rahmenbedingungen zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen alternativ oder ergänzend zu aktiven Schallschutzmaßnahmen passive Schutzmaßnahmen in Erwägung gezogen werden. Durch bauliche Vorkehrungen am Gebäude kann sichergestellt werden, dass zumindest der Aufenthalt innerhalb von Gebäuden und bei geschlossenen Fenstern frei von erheblichen Belästigungen durch Verkehrslärm ist. Tabelle 3 Anforderungen an Außenbauteile gemäß DN 4109 Spalte Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel [] Bettenräume in Krankenanstalten u. Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u.ä. erf.r w,res desaußenbauteils[db] Büroräume 1) 1 bis bis bis V 66 bis V 71 bis V 76bis V >80 2) 2) 50 1) An AußenbauteilevonRäumen,bei denender eindringende Außenlärm aufgrundder in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum nnenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) DieAnforderungensindhieraufGrundderörtlichenGegebenheitenfestzulegen. 2) u.ä.

17 -17- Gemäß DN 4109/5/ sind Gebäude bei einer gegebenen Außenlärmbelastung so herzustellen, dass die Fassadenbauteile die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach Tabelle 8 der DN 4109 erfüllen. Die Anforderungen an das resultierende Luftschalldämm-Maß von Außenbauteilen sind in Tabelle 3 zusammengefasst. Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden die in Tabelle 2 angegebenen Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Entsprechend der Zuordnung zu einem Lärmpegelbereich ergibt sich eine Anforderung an das erforderliche resultierende Luftschalldämm-Maß des Außenbauteiles. Bei der nterpretation des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DN 4109 /5/ ist zu berücksichtigen, dass sich dieser durch Addition von 3 db zum Mittelungspegel für einen Bezugspunkt vor der Fassade ergibt. Diese Definition hat den Zweck, die geringere Luftschalldämmung von Fassadenbauteilen, insbesondere von Fenstern, bei gerichtetem Schalleinfall, wie dies bei Verkehrslärmimmissionen der Fall ist, zu berücksichtigen. Die in Prüfzeugnissen ausgewiesenen Luftschalldämmwerte von Fassadenbauteilen geben stets die Dämmwirkung im diffusen Schallfeld an. Da bei typischen Verkehrslärmszenarien ein gerichteter Schalleinfall erfolgt, ist entweder ein Abschlag auf die Dämmwirkung oder ein Zuschlag auf den mmissionswert vorzunehmen. n der DN 4109 erfolgt letzteres. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass passive Schallschutzmaßnahmen zur Vermeidung von mmissionskonflikten bei Einwirkungen durch Gewerbelärm nicht geeignet sind. Dies insbesondere deshalb, weil das für die Beurteilung von immissionsschutzrechtlichen Abwehransprüchen maßgebliche Regelwerk, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm(TA Lärm) die Einhaltung der in Tabelle 2 genannten mmissionsrichtwerte vor dem durch Lärm am stärksten betroffenen Fenster fordert. Die schalldämmende Wirkung von Außenbauteilen kann diesbezüglich also nicht angerechnet werden.

18 -18-6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 6.1 mmissionen durch Verkehrslärm Grundlagen Die Berechnungen zum Straßenverkehrslärm werden nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /7/ bzw. zum Schienenverkehrslärm nach der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 03 /8/, durchgeführt. Auf diese Berechnungsverfahren wird in der DN /3/ normativ verwiesen. Beide Regelwerke sind weiterhin Bestandteil der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BmSchV)/2/, die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen zwingend anzuwenden ist. Daher werden sie auch im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen Schallausbreitungsberechnungen Ausgangspunkt der schalltechnischen Berechnungen ist die Erstellung eines Schallquellen- und Ausbreitungsmodells. Die abschirmende oder reflektierende Wirkung der vorhandenen Bebauung bzw. geplanten wird berücksichtigt. Als maßgebliche Verkehrslärmemittenten werden die das Plangebiet umgebenden Straßenverkehrswege (Friedberger Straße, Gießener Straße) in Form von Linienschallquellen im Modell abgebildet. Die zweigleisige Bahnstrecke 3900 Frankfurt Kassel soll um zwei weitere Gleise für den S-Bahn-Verkehr erweitert werden. Für den Streckenabschnitt Frankfurt am Main West Bad Vilbel(PFA 1) liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. n den Ausbauplanungen wurden bereits Lärmschutzanlagen vorgesehen, allerdings nur an der westlichen Seite der Bahnstrecke. Diese werden dennoch in der schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt. Ein Übersichtsplan zum Geltungsbereich mit allen relevanten Lärmquellen und sonstigen schalltechnisch relevanten Parametern (vorhandene und geplante Bebauung, geplante Lärmschutzwände) findet sich in Anhang 1.1. Die Dokumentation der Berechnungsergebnisse erfolgt in Ergebnistabellen. Hierin werden getrennt für den und für die die Beurtei-

19 -19- lungspegel für die einzelnen Geschossebenen ausgewiesen. Außerdem werden in Anhang 5 an Einzelpunkten für sämtliche Geschosse die Lärmpegelbereiche dokumentiert, die für die Dimensionierung von passiven Schallschutzmaßnahmen, das heißt von baulichen Vorkehrungen an den schutzwürdigen Gebäuden, grundlegend sind. 6.2 mmissionen durch Gewerbelärm Ermittlung von Emissionen Unter Berücksichtigung der vorliegenden nformationen zum Betrieb der relevanten Anlagen werden die Emissionsermittlungen auf der Grundlage Erkenntnisse zu den Betriebskonzepten durchgeführt. n der Regel werden hierbei auf eine Betriebszeit t von 1 Stunde normierte Schallleistungspegel L WA,1h aus den energieäquivalenten Schallleistungspegeln L WAeq bestimmt. L WA,1h L WAeq 10 lg t 1h Die Lage der Emittenten ist im Lageplan in Anhang 1.1 dargestellt Ermittlung von Transmissionen Die Schallausbreitungsberechnungen werden für jede Quelle zu jedem mmissionsort im relevanten Frequenzband nach DN SO wie folgt durchgeführt: L m L WA,1h D C A mit: A A div A atm A gr A bar A misc Dabei ist: L m der Mittelungspegel (energieäquivalenter Dauerschallpegel), verursachtdurcheinequellemitderschallleistungl WA,1h L WA,1h deraufeinestundenormierteschallleistungspegel D C die Richtwirkungskorrektur correction, die beschreibt, um wieviel dervoneinerpunktquelleerzeugtel Aeq vondempegeleinerunge-

20 -20- richteten Punktschallquelle abweicht; D C ist gleich der Summe der RichtwirkungsmaßeD derquelleundd (berücksichtigtdieschallausbreitunginraumwinkelnvonwenigerals4 Sterad);Beieiner insfreieabstrahlendenpunkschallquelleistd C =0dB. A div diedämpfungaufgrundgeometrischerausbreitung diversion (7.1, DN SO ) A atm diedämpfungaufgrundvonluftabsorption atmosphere (7.2, DN SO ) A gr diedämpfungaufgrunddesbodeneffekts ground (7.3, DN SO hier: Alternatives Verfahren gemäß 7.3.2) A bar diedämpfungaufgrundvonabschirmung barrier (7.4, DN SO ) A misc diedämpfungaufgrundverschiedeneranderereffekte: Bewuchs A fol, ndustriegelände A site und bebautes Gelände A hous (Anhang A, DN SO ) Die Berechnungen erfolgen mit einem digitalen Schallquellen- und Ausbreitungsmodell, in dem neben den Schallquellen die schallimmissionstechnisch relevanten Umgebungsbedingungen aufgenommen sind. Als Berechnungsprogramm wird die Software SoundPlan der Firma Braunstein + Berndt GmbH in der Version 7.2 eingesetzt Ermittlung von mmissionen Bei Geräuscheinwirkungen ist zwischen momentan auftretenden Schalldruckpegeln und Beurteilungspegeln zu unterscheiden. Ein Beurteilungspegel basiert auf dem energieäquivalenten Dauerschallpegel über die jeweilige Beurteilungszeit(z. B. 16 Stunden am ) unter Einrechnung von Korrekturen zur Berücksichtigung der Störwirkung des Geräusches. Der energieäquivalente Dauerschallpegel ergibt sich aus dem zeitlichen Verlauf des momentanen Schalldruckpegels unter Berücksichtigung der Einwirkdauer des Emittenten. Der Beurteilungspegel am mmissionsort wird nach Gleichung G2, TA Lärm wie folgt ermittelt: mit: N 1 Lr 10 lg Tj 10 Tr j 1 0,1 LAeq,j Cmet KT,j K,j KR,j

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