Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede
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- Gert Beck
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1 Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Akkreditiert durch: -Schalltechnische Beurteilung der Geräuschimmissionen durch 3 WEA Projekt Nr.: b-iz Telefon (0441) Fax (0441) Oldenburg, 29. September info@itap.de Auftraggeber: Ausführung: Berichtsumfang: Stadt Diepholz Herr Schwarze Rathausmarkt Diepholz Dipl.-Ing. (FH) Inga Züwerink zuewerink@itap.de 8 Seiten Postanschrift Marie-Curie-Straße Oldenburg Geschäftsführer Dr. Manfred Schultz-von Glahn Dipl. Phys. Hermann Remmers Sitz Marie-Curie-Straße Oldenburg Amtsgericht Oldenburg HRB: Bankverbindung Raiffeisenbank Oldenburg Kto.-Nr BLZ: IBAN: DE BIC: GENODEF1OL2
2 Projekt Nr.: b-iz 3 WEA nahe B-Plan Nr. 11 Heede 2 von 8 Änderungsverzeichnis Version Datum Änderung a-iz Erstellung b-iz Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 11 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung und örtliche Gegebenheiten Allgemeines Verwendete Gesetze, Normen, Richtlinien und Hilfsmittel Beurteilungsgrundlagen und Immissionsrichtwerte Immissionsorte Gewerbliche Vorbelastung Emissionsdaten der Windenergieanlagen Abschirmung und Reflexionen Ergebnisse der Prognose Qualität der Immissionsprognose Zusammenfassung... 8
3 Projekt Nr.: b-iz 3 WEA nahe B-Plan Nr. 11 Heede 3 von 8 1. Aufgabenstellung und örtliche Gegebenheiten Die Stadt Diepholz plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 in Heede. Im nördlichen Bereich verläuft die Bundesstraße B 51. Weiter nördlich befinden sich drei Windenergieanlagen mit einem Rotordurchmesser von ca. 40 m. Die Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr wurden bereits schalltechnisch untersucht (Projektnr.: [7]). Darüber hinaus sind ebenfalls die Geräuschimmissionen durch die drei Windenergieanlagen nahe dem Plangebiet zu untersuchen. Im Zuge dessen ist die itap Institut für technische und angewandte Physik GmbH von der Stadt Diepholz beauftragt worden, eine Schallimmissionsprognose auf Grundlage der vorliegenden Planung durchzuführen und die Geräuschimmissionen durch die drei beschrieben Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Plangebietes zu beurteilen. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Sankt Hülfe der Stadt Diepholz. In Abbildung 1 ist die Lage der zu untersuchenden Windenergieanlagen relativ zum Plangebiet dargestellt. Abbildung 1: Lageplan mit dem Plangebiet (B-Plan Nr. 11) und den existierenden Windenergieanlagen nördlich des Gebietes.
4 Projekt Nr.: b-iz 3 WEA nahe B-Plan Nr. 11 Heede 4 von 8 2. Allgemeines 2.1 Verwendete Gesetze, Normen, Richtlinien und Hilfsmittel Die Immissionsberechnungen wurden auf der Grundlage folgender Richtlinien, Normen und Studien durchgeführt: a) Beurteilungspegel, Beurteilungszeiten und Immissionsrichtwerte [1] BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz), in der aktuellen Fassung. [2] DIN : Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 und Beiblatt 1 zur DIN 18005: Berechnungsverfahren und schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Juli [3] 16. BImSchV: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetztes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12. Juni [4] TA Lärm: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom , GMBI Nr. 26, S. 503 ff. b) Schallausbreitung, Abschirmung [5] DIN-ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Beuth Verlag, Berlin, Oktober c) Weitere Unterlagen und Hilfsmittel: [6] Behördlich anerkanntes Computerprogramm IMMI Ver der Firma Wölfel, Höchberg, für die Erstellung der Lärmimmissionsprognosen. [7] Schalltechnisches Gutachten zum geplanten Wohnbauvorhaben Lange Wand II in Diepholz, erstellt durch die itap GmbH, Frau Züwerink, am [8] Schallausbreitung und Schallminimierung E-40, Datenblatt Nr. 02/08/03, erstellt durch die DEWI GmbH mit einer Gültigkeit bis zum
5 Projekt Nr.: b-iz 3 WEA nahe B-Plan Nr. 11 Heede 5 von Beurteilungsgrundlagen und Immissionsrichtwerte Als Beurteilungsgrundlage bei der Aufstellung von Bebauungsplänen dienen die Vorgaben der DIN [2]. Die Einhaltung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um den Nutzungsbestimmungen entsprechende Schutzansprüche zu gewährleisten. Gemäß DIN werden die Geräuschimmissionen durch gewerbliche Anlagen anhand der TA Lärm [4] berechnet und beurteilt. In dieser Norm sind Orientierungswerte für Geräuschimmissionen an Wohngebäuden festgelegt. Die entsprechenden Werte sind getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeführt. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte für Geräuschimmissionen aus gewerblichen Anlagen nach TA Lärm [4]. Beurteilungszeiträume Orientierungswerte gemäß DIN in [db(a)] für Allgemeine Wohngebiete (WA) tagsüber 6:00 Uhr 22:00 Uhr 55 nachts 22:00 Uhr 6:00 Uhr 40 Der Immissionsrichtwert für den Tagzeitraum gilt für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden und für den Nachtzeitraum von 8 Stunden. 2.3 Immissionsorte Zur Vereinfachung werden keine einzelnen Immissionsorte gewählt, sondern Immissionsraster für den gesamten Geltungsbereich des B-Plans berechnet. Es werden die Verläufe der Beurteilungspegel und die hieraus resultierenden Lärmpegelbereiche dargestellt. Die Aufpunkthöhe wird mit 4,8 m für das 1. Obergeschoss festgelegt. 3. Gewerbliche Vorbelastung In der nahen Umgebung befinden sich keine weiteren, beurteilungsrelevanten, gewerblichen Anlagen, die zu berücksichtigen wären.
6 Projekt Nr.: b-iz 3 WEA nahe B-Plan Nr. 11 Heede 6 von 8 4. Emissionsdaten der Windenergieanlagen Laut vorliegendem Datenblatt [8] zur Schallausbreitungsberechnung (Schalldruckpegelreduzierung in Abhängigkeit zur Entfernung der Anlage) ist für den aufgestellten Anlagentyp eine maximale Schallleistung bei 95% der Nennleistung von L WA = 100,0 db(a) bei einer Nabenhöhe von h e = 65,0 m anzunehmen. Da keine Angaben zur Nabenhöhe vorliegen, wird dieser Maximalwert für alle drei Anlagen angesetzt. Folgende Daten gehen in die Prognoseberechnungen ein: Geräuschquellenart: Punktschallquelle gemäß DIN ISO [5] Schallleistungspegel: L WA = 100,0 db(a) [8] Quellhöhe: h e = 65,0m Anzahl: 3 Anlagen Einwirkzeit: T e = 24 Stunden 5. Abschirmung und Reflexionen Auf dem Ausbreitungsweg wurden keine Hindernisse aufgrund von topographischen Geländeverläufen berücksichtigt, sodass von einer freien Schallausbreitung ausgegangen werden kann. 6. Ergebnisse der Prognose Die Berechnung der Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten wurde mithilfe der Software IMMI 2014 der Firma Wölfel Messsysteme und Software GmbH + Co. [6] durchgeführt. Dieses Programm berechnet die Schallausbreitung gemäß TA Lärm [4] entsprechend der DIN ISO Abschnitt 6 [5]. Es wird eine detaillierte Prognose gemäß Abschnitt A.2.3 der TA Lärm durchgeführt. Da für die Prognose nur A-bewertete Schallpegel vorliegen, wird die Prognose gemäß Abschnitt A.2.3.1, Absatz 3 mit Summenpegeln entsprechend der DIN ISO Abschnitt 1 durchgeführt. Die Beurteilungspegel werden nach Gleichung 6 der DIN ISO unter Berücksichtigung der Mitwindbedingungen ermittelt. Es wird die Mitwindsituation mit C 0 = 0 db berücksichtigt. Damit liegt die Prognose ganzjährig auf der sicheren Seite. In der folgenden Abbildung ist der Beurteilungspegelverlauf im Tagzeitraum dargestellt.
7 Projekt Nr.: b-iz 3 WEA nahe B-Plan Nr. 11 Heede 7 von 8 Abbildung 2: Beurteilungspegelverlauf im Tagzeitraum auf Höhe des 1. OG. Im Nachtzeitraum ergibt sich ein ähnlicher Pegelverlauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Immissionsrichtwert 15 db(a) niedriger liegt als im Tagzeitraum. Die Abbildung 2 zeigt, dass der Orientierungswert im Tagzeitraum auf dem gesamten Plangebiet eingehalten wird. Im Nachtzeitraum hingegen wird der Immissionsrichtwert an der nördlichen Geltungsbereichsgrenze teilweise überschritten. Die Zulassung einer Überschreitung der Orientierungswerte um 5 db(a) kann das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung sein. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles (BVerwG, B. vom , 4 N 6.88, DVBl S. 442). 7. Qualität der Immissionsprognose Die in der Immissionsprognose angesetzten Schallleistungspegel der im Gutachten berücksichtigten Schallquellen stammen aus einem übermittelten Datenblatt zur Landesförderung
8 Projekt Nr.: b-iz 3 WEA nahe B-Plan Nr. 11 Heede 8 von 8 der Windenergie. Bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen wird von einer Mit-Wind- Wetterlage ausgegangen. Das bedeutet, dass immer eine Windrichtung von den einzelnen Schallquellen in Richtung der Immissionsorte vorausgesetzt wird. Unter Einbeziehung dieser Faktoren kann von einer konservativen Betrachtung der Geräuschsituation ( lautestes Szenario ) ausgegangen werden. 8. Zusammenfassung Die Stadt Diepholz plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 in Heede. Im nördlichen Bereich verläuft die Bundesstraße B 51. Weiter nördlich befinden sich drei Windenergieanlagen mit einem Rotordurchmesser von ca. 40 m. Die Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr wurden bereits schalltechnisch untersucht (Projektnr.: [8]). Darüber hinaus sind ebenfalls die Geräuschimmissionen durch die drei Windenergieanlagen nahe dem Plangebiet zu untersuchen. Im Zuge dessen ist die itap Institut für technische und angewandte Physik GmbH von der Stadt Diepholz beauftragt worden, eine Schallimmissionsprognose auf Grundlage der vorliegenden Planung durchzuführen und die Geräuschimmissionen durch die drei beschrieben Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Plangebietes zu beurteilen. Die Ergebnisse der Prognoseberechnungen in Bezug auf gewerbliche Geräuschimmissionen durch drei Windenergieanlagen stellen sich wie folgt dar: Der Orientierungswert wird im Tagzeitraum auf dem gesamten Plangebiet unterschritten. Im Nachtzeitraum entstehen teilweise Überschreitungen um bis zu 5 db(a) im nördlichen Bereich (Abb. 2. Dunkelgrüner Bereich). Grundlagen der Feststellungen und Aussagen sind die vorgelegten und in diesem Gutachten aufgeführten Unterlagen. Oldenburg, 29. September Inga Züwerink, Dipl.-Ing. (FH) geprüft durch
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