Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 322 Uesener Weserstraße der Stadt Achim

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1 Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 322 Uesener Weserstraße der Stadt Achim Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Telefon (0441) Berechnung der Geräuschimmissionen - Projekt Nr.: c-bel Dr. Michael A. Bellmann (von der Oldenburgischen IHK ö. b. u. v. Sachverständiger für Schwingungen, Erschütterungen und Vibrationen) Oldenburg, den 15. Februar 2011 Fax (0441) info@itap.de Postanschrift Marie-Curie-Straße Oldenburg Geschäftsführer Dr. Manfred Schultz-von-Glahn Dipl. Phys. Hermann Remmers Sitz Marie-Curie-Straße Oldenburg Amtsgericht Oldenburg HRB: Bankverbindung Raiffeisenbank Oldenburg Kto.-Nr BLZ: Auftraggeber: Herr Ehler Mindermann und Herrn Manfred Meyer Uesener Weserstraße 6 Uesener Weserstraße Achim Achim Ausführung: itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH Marie-Curie-Straße Oldenburg Tel , Fax Berichtsumfang: 20 Seiten Text 4 Seiten Anlagen

2 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 2 von 24 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Aufgabenstellung Örtliche Gegebenheiten Verwendete Unterlagen Beurteilungsgrundlagen Immissionsrichtwerte Immissionsaufpunkte Emissionsdaten Gewerbe Landwirtschaftliche Betriebe Gastronomie- und Hotelbetrieb Brechanlage Wesersportboothafen (Freizeitlärm) Verkehr Abschirmung und Reflexion Ergebnisse der Geräuschimmissionsprognosen Festsetzungen im Bebauungsplan Beurteilende Zusammenfassung Anlage 1: Lärmpegelbereiche im 1.OG (5,6 m) für den Tagzeitraum Anlage 2: Immissionsraster im 1.OG (5,6 m) für den Tagzeitraum Anlage 3: Immissionsraster im 1.OG (5,6 m) für den Nachtzeitraum Anlage 4: Immissionsraster im EG (2,0 m) für den Tagzeitraum... 24

3 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 3 von 24 1 Aufgabenstellung Die Stadt Achim beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 322 die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf einer ca. 1,98 ha großen Fläche zwischen der Uesener Weserstraße und der Landesstraße L156 (Brückenstraße) in Achim im Ortsteil Uesen. Nach Wunsch der Stadt Achim soll der Wohnbebauung der Schutzanspruch eines Dorfgebietes (MD) zugewiesen werden. Das Plangebiet wird durch die Verkehrsgeräusche der bestehenden Landesstraße L156 (Brückenstraße) und der Uesener Weserstraße und durch die Betriebsgeräusche von landwirtschaftlichen Betrieben sowie dem Sondergebiet Sportboothafen (Gastronomie, Hotel, Hafenbetrieb) vorbelastet. Konflikte in Bezug auf Geräuschimmissionen sind an der bestehenden und künftigen Wohnbebauung nicht auszuschließen. Die itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH ist beauftragt worden, ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. In diesem Gutachten sollen die zu erwartenden gewerblichen und verkehrsbedingten Geräuschimmissionen an der vorhandenen und zukünftigen Wohnbebauung ermittelt und beurteilt werden. Ggfs. sind Schallimmissionsschutzmaßnahmen auszuarbeiten.

4 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 4 von 24 2 Örtliche Gegebenheiten Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 322 umfasst eine Gesamtfläche von ca ha, Abbildung 1. Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortsteils Uesen der Stadt Achim. Das Gebiet wird im Osten durch die Landesstraße L156 (Brückenstraße), im Norden durch die Alte Dorfstraße und im Westen und Süden durch die Uesener Weserstraße begrenzt. Südlich der Uesener Weserstraße befindet sich der hiesigen Sportboothafen Achim Uesen. Auf dem Plangebiet befinden sich schon vereinzelt Wohnbebauung, sowie zwei landwirtschaftliche Höfe. Auf einer Fläche von ca m 2 soll neuer Wohnraum (insgesamt 9 Einfamilienhäuser + 1 Doppelhaus) mit dem Schutzanspruch eines Dorfgebiets (MD) entstehen, Abbildung 1. Die verkehrliche Erschließung der geplanten Wohneinheiten soll überwiegend über eine neue Planstraße, die nördlich von der Alten Dorfstraße Richtung Süden abgehen soll, erfolgen. Diese Planstraße ist als Sackgasse geplant. Südlich des Plangebiets befindet sich der Weser - Sportboothafen Achim Uesen inkl. einer Gastronomie und einem Hotel. Weiter südlich, gegenüber der Weser befindet sich eine Brechanlage. Nordwestlich, westlich und südlich der geplanten Wohneinheiten befinden sich drei landwirtschaftliche Betriebe. Weitere gewerbliche Betriebe und Anlagen, die nennenswerte Geräuschimmissionen hervorrufen, sind in der Umgebung des Plangebietes nicht vorhanden.

5 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 5 von 24 Abbildung 1: Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr.322 der Stadt Achim. (Quelle: [8])

6 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 6 von 24 3 Verwendete Unterlagen Die Immissionsberechnungen sind auf der Grundlage folgender Richtlinien, Normen und Studien sowie der aufgelisteten Hilfsmittel durchgeführt worden: a) Gesetze, Verordnungen [1] BauNVO: Baunutzungsverordnung, in der Fassung vom (BGBl. 1 S.132), geändert (BGBl. 1 S. 466). [2] 16. BImSchV: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12. Juni b) Beurteilungspegel, Beurteilungszeiten und Orientierungswerte [3] DIN : Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Beuth Verlag GmbH, Berlin Juli [4] Beiblatt 1 zur DIN : Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Beuth Verlag GmbH, Berlin, Mai [5] Freizeitlärm-Richtlinie: Gem. RdErl. D. MU, d. MI, d. ML u. d. MW v , Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 7 vom c) Schallausbreitung, Abschirmung [6] DIN-ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Beuth Verlag, Berlin, Oktober [7] RLS-90: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Der Bundesminister für Verkehr, (1990). d) Weitere Unterlagen und Hilfsmittel [8] Vorabplanung zum Bebauungsplan, sowie Zusatzinformationen zum Entwurf, übermittelt vom Planungsbüro Gieselmann und Müller GmbH per Mail und Post im Februar [9] IMMI 2010: Behördlich anerkanntes Immissionsprognoseprogramm der Firma Wölfel, Höchberg, für die Erstellung der Lärmimmissionsprognosen. [10] Schalltechnisches Gutachten vom Ingenieurbüro Bonk Meyer und Hoppmann Schalltechnisches Gutachten zur 3. Erweiterung des Weserhafens Achim - Uesen der Gemeinde Achim vom [11] Bebauungsplan Nr. 318 Weserhafen Achim Uesen der Gemeinde Achim, übermittelt vom Planungsbüro Gieselmann und Müller GmbH per Mail. [12] Auskunft über Verkehrsstärken auf den betroffenen Straßen, übermittelt vom Nds. Landesamt für Straßen und Verkehr in Verden per Telefon und Mail

7 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 7 von 24 4 Beurteilungsgrundlagen 4.1 Immissionsrichtwerte Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der Bauleitplanung ist grundsätzlich die DIN [3] heranzuziehen. Als Zielvorstellungen für den Schallschutz im Städtebau wurden Orientierungswerte im Beiblatt 1 der DIN [4] festgelegt. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine verbindlichen Grenzwerte. Sie sollten im Rahmen einer gerechten Abwägung als Anhaltswerte zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebietes herangezogen werden. Kommentar: Eine Überschreitung der verkehrsbedingten Orientierungswerte um bis zu 10 db(a) bei Ausweisung von neuem Wohnraum kann das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. Ferner ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Schallschutz zu verzichten, wenn eine Minderung der Immissionen durch eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnungen der Wohn- und Schlafräume erzielt werden kann. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles (BVerwG, B. vom , 4 CN 2.06). Die im Beiblatt genannten Orientierungswerte sind getrennt nach Geräuscharten (Verkehrsgeräusche und Geräusche aus Industrie- und Gewerbeanlagen oder Freizeitanlagen) aufgeführt. Die Ermittlung und Beurteilung erfolgt ebenfalls getrennt nach den Geräuscharten, da sie unterschiedlich störend von den Betroffenen wahrgenommen werden. Die vorhandene und künftige Wohnbebauung auf dem Plangebiet wird der Schutzanspruch eines Dorfgebietes (MD) zugewiesen. Die entsprechenden Orientierungswerte für den Tagund Nachtzeitraum sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Die angegebenen Orientierungswerte sind mit den Beurteilungspegeln L r am jeweiligen Immissionsort zu vergleichen. Tabelle 1: Orientierungswerte für Gewerbegeräuschimmissionen im Tag- und Nachtzeitraum in Dorfgebieten (MD) nach dem Beiblatt 1 der DIN [4]. Beurteilungszeiträume Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN für Geräuschimmissionen aus gewerblichen Anlagen oder Freizeitanlagen in db(a) für Dorfgebiete (MD) tagsüber 6 Uhr - 22 Uhr 60 nachts 22 Uhr - 6 Uhr 45 Der Orientierungswert gilt tagsüber für eine Beurteilungszeit von 16 h, nachts für 8 h.

8 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 8 von 24 In Tabelle 2 sind die Orientierungswerte für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Tag- und Nachtzeitraum in Dorfgebieten (MD) nach dem Beiblatt 1 der DIN zusammengefasst. Tabelle 2: Orientierungswerte für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Tag- und Nachtzeitraum nach dem Beiblatt 1 der DIN [4]. Beurteilungszeiträume Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen in db(a) für Dorfgebiete (MD) tagsüber 6 Uhr - 22 Uhr 60 nachts 22 Uhr - 6 Uhr 50 Der Orientierungswert gilt ebenfalls tagsüber für eine Beurteilungszeit von 16 h, nachts für 8 h. 4.2 Immissionsaufpunkte Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen an den geplanten Wohneinheiten auf dem Plangebiet sind insgesamt sechs repräsentative Immissionsaufpunkte gesetzt worden (siehe Tabelle 3 und Abbildung 2). Tabelle 3: Beschreibung der Immissionsaufpunkte. Immissionsort Haus Nr. Aufpunkthöhe Schutzanspruch IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 IP 5 IP 6 Auf dem Plangebiet am geplanten Doppelhaus Auf dem Plangebiet im Südosten am geplanten Einfamilienhaus Auf dem Plangebiet im Süden am geplanten Einfamilienhaus Auf dem Plangebiet im Südwesten am geplanten Einfamilienhaus Auf dem Plangebiet im Westen am geplanten Einfamilienhaus Auf dem Plangebiet im Süden am geplanten Einfamilienhaus EG + 1. OG EG + 1. OG EG + 1. OG EG + 1. OG EG + 1. OG EG + 1. OG Die Immissionsaufpunkte sind an der geplanten Wohnbebauung in einem Abstand von 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters aller vier Gebäudefassaden festgelegt worden. MD MD MD MD MD MD

9 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 9 von 24 Die Aufpunkthöhe im Erdgeschoss ist mit 2,8 m und im 1. Obergeschoss mit 5,6 m über Oberkante Gelände angesetzt worden. In der nachfolgenden Prognose sind an jedem Immissionsaufpunkt jeweils die Aufpunkte Richtung Osten mit einem a gekennzeichnet, Richtung Süden mit b, Richtung Westen mit c und Richtung Norden mit d. Bei den Immissionsaufpunkten IP 1b und IP 1d werden jeweils nur die 1. Obergeschosse betrachtet, da sich im jeweiligen Erdgeschoss ein Carport oder eine Garage befinden wird. Abbildung 2: Lage der Immissionsaufpunkte, sowie Lage der Quellen (Straßen).

10 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 10 von 24 5 Emissionsdaten Das Plangebiet wird durch folgende fünf Geräuscharten vorbelastet: gewerbliche Geräuschimmissionen durch die beiden landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Plangebiets, sowie einem weiteren landwirtschaftlichen Betrieb westlich des Plangebiets. gewerbliche Geräuschimmissionen des Gastronomie- und Hotelbetriebes südlich des Plangebiets am Sportboothafen Achim Uesen. gewerbliche Geräuschimmissionen der vorhandenen Brechanlage südlich der Weser. Geräuschimmissionen des Weser - Sportboothafens Achim - Uesen (Freizeitgeräuschimmissionen). Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen des öffentlichen Verkehrs auf der Landesstraße L156 (Brückenstraße) und der Uesener Weserstraße. Im Folgenden werden die für die nachfolgende Prognose verwendeten Eingangsdaten der getrennt nach den jeweiligen Geräuschemissionsarten detailliert dargestellt. 5.1 Gewerbe Landwirtschaftliche Betriebe Der landwirtschaftliche Hof südlich der geplanten Wohneinheiten auf dem Plangebiet wurde vor einiger Zeit aufgegeben. Somit gehen keine beurteilungsrelevanten Geräuschimmissionen von diesem Betrieb mehr aus. Der landwirtschaftliche Betrieb nordwestlich der geplanten Wohneinheiten im Plangebiet besitzt keine Nutztierhaltung, von der aus Geräuschemissionen ausgehen könnten. Es werden lediglich Gerätschaften abgestellt, sowie Lagerkapazitäten in der Scheuen genutzt. Geräuschimmissionen von landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne der BauNVO sind laut TA Lärm nicht als gewerbliche Geräuschimmissionen zu beurteilen. Somit entfällt eine detaillierte Ermittlung der Geräuschimmissionen verursacht durch diesen landwirtschaftlichen Hof. Der dritte landwirtschaftliche Betrieb westlich des Plangebiets besitzt eine Nutztierhaltung. Ob es sich bei dem Betrieb um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne der BauNVO handelt, ist zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung nicht bekannt gewesen. Da der landwirtschaftliche Betrieb sich selber jedoch auch nicht über den Schutzanspruch eines Mischgebiets (MI) mit Geräuschimmissionen belasten darf und der Abstand zwischen dem Hof und der geplanten Wohnbebauung über 100 m beträgt, ist zu erwarten,

11 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 11 von 24 dass die Geräuschimmissionen, die von diesem Hof ausgehen deutlich unterhalb der Orientierungswerte für ein Mischgebiet (MI) liegen. Somit entfällt ebenfalls eine detaillierte Ermittlung der Geräuschimmissionen dieses landwirtschaftlichen Hofes Gastronomie- und Hotelbetrieb Am Weser - Sportboothafen Achim Uesen befindet sich eine Gastronomie mit Hotelbetrieb. Im Rahmen der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 318 Weserhafen Achim Uesen ist ein schalltechnisches Gutachten über die gewerblich anfallenden Geräuschimmissionen durch den Gastronomiebetrieb und dem Hotel durchgeführt worden [10]. Bei dem Hotel ist eine Begrenzung der Nutzung auf max. 45 Hotelzimmern (80 Betten) und maximal 53 Stellplätze (Hotel + Gastronomie) im entsprechenden Bebauungsplan festgesetzt worden. Zusätzlich ist die Umsetzung von maximal 17 Appartments im Bereich des Parkplatzes geplant. Die Hotelzimmer befinden sich allesamt im 1. Obergeschoss der Gaststätte und besitzen nach dem Bebauungsplan Nr. 318 den Schutzanspruch eines Mischgebiets (MI). Das entsprechende schalltechnische Gutachten [10] zeigt, dass die Schutzansprüche sowohl im Tag- als auch im Nachtzeitraum eingehalten werden. Die geplanten Appartments werden ebenfalls den Schutzanspruch eines Mischgebiets zugewiesen bekommen. Somit ist davon auszugehen, dass die gewerblichen Geräuschimmissionen der Gaststätte und des Hotelbetriebs ebenfalls die Schutzansprüche eines Dorfgebiets (MD) an der geplanten Wohnbebauung in einem Abstand von mindestens 50 m einhalten werden bzw. deutlich unterschreiten. Eine detaillierte Betrachtung der gewerblichen Vorbelastung durch das Hotel und der Gaststätte entfällt somit Brechanlage Aufgrund des großen Abstandes zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 322 und der vorhandenen Brechanlage sind keine beurteilungsrelevanten gewerblichen Geräuschimmissionen von der Brechanlage als Vorbelastungen zu erwarten. Aus diesem Grund entfällt eine detaillierte Ermittlung dieser Geräuschimmissionen. 5.2 Wesersportboothafen (Freizeitlärm) Die von dem Weser - Sportboothafen Achim Uesen ausgehenden Geräuschimmissionen sind nach TA Lärm als Freizeitlärm und somit nach der Freizeitlärm-Richtlinie [5] zu ermitteln und zu beurteilen.

12 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 12 von 24 In dem o.g. schalltechnischen Gutachten zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 318 [10] sind diese Geräuschimmissionen für die Hotelzimmer im 1. OG der Gaststätte ebenfalls detailliert ermittelt und beurteilt worden. Es zeigte sich, dass bereits bei den Hotelzimmern die Richtwerte sowohl im Tag- als auch im Nachtzeitraum für ein Mischgebiet (MI) eingehalten werden. Somit ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Geräuschimmissionen des Sportboothafens (Freizeitlärm) ebenfalls die Schutzansprüche eines Dorfgebiets (MD) an der geplanten Wohnbebauung in einem Abstand von mindestens 80 m einhalten werden. Eine detaillierte Betrachtung der Vorbelastung durch Freizeitlärm entfällt somit. 5.3 Verkehr Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch die Landesstraße L156 (Brückenstraße), die Alte Dorfstraße und die Uesener Weserstraße durch beurteilungsrelevante verkehrsbedingte Geräuschimmissionen vorbelastet. Zusätzlich wird es eine Planstraße (Sackgasse) geben, die lediglich der Verkehrsanbindung der geplanten Wohnbebauung dienen wird. Da es sich lediglich um 10 Wohneinheiten handelt wird in diesem schalltechnischen Gutachten auf eine detaillierte Betrachtung der Zusatzbelastung auf und aus dem Plangebiet verzichtet. Die Landstraße ist eine viel befahrene Straße und führt östlich am Plangebiet vorbei. Für die L156 (Brückenstraße) liegen Verkehrszähldaten aus dem Jahr 2000 vor. Nach Angaben der zuständigen Behörde [12] erfolgte eine neue Zählung im Jahr Eine Auswertung der Daten liegt jedoch erst frühestens im 2. Quartal 2011 vor. Die Uesener Weserstraße und die Alte Dorfstraße werden deutlich weniger befahren und dienen im Wesentlichen der Verkehrsanbindung der örtlichen Wohnbebauung bzw. des Weser Sportboothafens [12]. Für diese beiden Straßen gibt es keine Verkehrszähldaten. Im schalltechnischen Gutachten zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 318 [10] gehen die Gutachter von einer Belastung der Uesener Weserstraße von 290 Fahrzeugbewegungen pro Tag inkl. des Sportboothafens im Jahr 1997 aus. Die Alte Dorfstraße dient ebenfalls lediglich der verkehrstechnischen Anbindung der örtlichen Wohnbebauung. Folgende Verkehrszähldaten bzw. Verkehrsprognosen liegen für die folgenden Straßenabschnitte vor: Landstraße L156 (Brückenstraße): DTV 2000 = Kfz/24h (Verkehrszähldaten des Nds. Landesamts für Straßen und Verkehr Verden aus dem Jahr 2000 mit einem Anteil an Schwerlastverkehr von p t = 14% und p n = 5% [12]). Alte Dorfstraße: DTV = 500 Kfz/24h (eigene Schätzungen für das Jahr 2026) Uesener Weserstraße: DTV = 290 KfZ/24h (Verkehrdaten aus schalltechnischem Gutachten [10] aus dem Jahr 1997)

13 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 13 von 24 Für die Immissionsberechnungen im Rahmen der Bauleitplanung ist das Verkehrsaufkommen für die nächsten 15 Jahre zu prognostizieren. Prognosewerte liegen für den Zeitraum bis zum Jahr 2026 nicht vor. Damit die Schallimmissionsberechnungen auf der sicheren Seite liegen, wird mit einer 1%-tigen Steigerung der Verkehrsmenge pro Jahr auf der L156 (Brückenstraße) vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2026 gerechnet. In diesem Zuwachs ist der zu erwartende Zusatzverkehr durch das Plangebiet ebenfalls enthalten. Bis zum Jahr 2026 ergibt sich gegenüber 2000 eine Steigerung der Verkehrsmenge um 29,5 %. Es wird vorausgesetzt, dass der prozentuale Anteil an Schwerverkehr über die Jahre etwa gleich bleibt. Die Werte werden lediglich aufgerundet. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf der L156 (Brückenstraße) in auf diesem Streckenabschnitt 50 km/h. Für die Alte Dorfstraße und die Uesener Weserstraße werden Pauschalwerte von 500 Fahrzeugbewegungen angesetzt. Auf den betroffenen Straßenabschnitten ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h. Die o.g Straßen sind mit den akustischen Eigenschaften eines nicht geriffelten Gussasphaltes berücksichtigt worden und die Steigung der Straße ist kleiner 5%. Folgende Daten gehen für die verkehrsbedingte Vorbelastung in die Prognose ein: Sämtliche Straßen werden als RLS-90 Schallquellen [7] im digitalen Berechnungsmodell berücksichtigt. Die Lage der Quellen ist in Abbildung 2 dargestellt. Tabelle 5: Eingangsdaten für die Prognose der verkehrsbedingten Vorbelastung für das Jahr Straßenname DTV [Kfz/24h] M tagsüber [Kfz/h] p tagsüber [%] M nachts [Kfz/h] P nachts [%] v [km/h] D StrO [db(a)] L156 (Brückenstraße) , , Alte Dorfstraße , , Uesener Weserstraße , , Abschirmung und Reflexion Die schallabschirmende und reflektierende Wirkung der bestehenden Gebäude und Hallen innerhalb und außerhalb der Plangebiets, die sich zwischen Emissions- und Immissionsort befinden gehen in die Berechnung ein. Für die Wände wird bei der Schallreflexion ein Absorptionsverlust von 1 db(a) angenommen.

14 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 14 von 24 Da es sich bei der geplanten Wohnbebauung um eine konkrete Realisierung handelt, werden die geplanten Wohngebäude und Garagen auf dem Plangebiet ebenfalls bei der Schallreflexion ein Absorptionsverlust von 1 db(a) berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, auf einer Länge von ca. 100,0 m eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 1,9 m über Geländeoberkante im Bebauungsplan festzusetzen und zu errichten. Nach Auskunft des zuständigen Planungsbüros [8] ist eine hoch absorbierende Lärmschutzwand (Gabionenwand, begrünter Erdwall o.ä.) zum Schutz der bestehenden Wohnbebauung östlich der L156 (Brückenstraße) geplant. Für die Lärmschutzwand wird ebenfalls bei der Schallreflexion ein Absorptionsverlust von 4 db(a) berücksichtigt. Das Gelände weißt beurteilungsrelevanten Höhenunterschiede auf. Aus diesem Grund sind die vom Planungsbüro Gieselmann und Müller GmbH [8] zur Verfügung gestellten Höhenkonturen verwendet worden. Im Wesentlichen fällt die L156 östlich der Wohnbebauung um ca. 1 m ab. Westlich der geplanten Wohnbebauung fällt das Gelände um bis zu 10 m (relativ) bis zur Uesener Weserstraße ab.

15 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 15 von 24 6 Ergebnisse der Geräuschimmissionsprognosen Sämtliche Berechnungen der Beurteilungspegel auf dem Plangebiet sind mithilfe der Software IMMI der Firma Wölfel Messsysteme und Software GmbH + Co. [9] durchgeführt worden. Tabelle 3: Beurteilungspegel der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen im Tag- und Nachtzeitraum für das Jahr 2026 inkl. Orientierungswerte und Grenzwerte. Bezeichnung Beurteilungspegel nach DIN in db(a) Orientierungswert nach DIN in db(a) Grenzwerte der 16. BImSchV in db(a) tagsüber nachts tagsüber nachts tagsüber nachts IP 1a EG 65* 54 1.OG 68* 56* IP 1b 1.OG IP 1c EG OG IP 1d 1.OG IP 2a EG OG 68* 56* IP 2b EG OG IP 2c EG OG IP 2d 1.OG OG IP 3a EG OG IP 3b EG OG IP 3c EG OG IP 3d EG OG IP 4a EG OG 51 39

16 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 16 von 24 Bezeichnung Beurteilungspegel nach DIN in db(a) Orientierungswert nach DIN in db(a) Grenzwerte der 16. BImSchV in db(a) tagsüber nachts tagsüber nachts tagsüber nachts IP 4b EG OG IP 4c EG OG IP 4d EG OG IP 5a EG OG IP 5b EG OG IP 5c EG OG IP 5d EG OG IP 6a EG OG IP 6b EG OG IP 6c EG OG IP 6d EG OG Überschreitungen der Orientierungswerte sind fett markiert. Überschreitungen der Grenzwerte sind mit einem * markiert Im Tagzeitraum überschreiten die Beurteilungspegel die Orientierungswerte der DIN für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen an den Immissionsaufpunkten IP 1a und IP 2a im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss, sowie jeweils nur im 1.OG am IP 1b, IP 1d, IP 2b, IP 2d und IP 6a um bis zu 8 db(a). Im Nachtzeitraum werden die Orientierungswerte an den o.g. Immissionsaufpunkten um bis zu 6 db(a) überschritten.

17 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 17 von 24 An den Immissionsaufpunkten IP 1a und IP 2a, jeweils nur im 1.OG, werden ebenfalls die Grenzwerte nach 16.BImSchV um bis zu 4 db(a) im Tagzeitraum und um bis zu 2 db(a) im Nachtzeitraum überschritten. Die jeweiligen Immissionsraster für den Tag- und den Nachtzeitraum im 1.OG sind in den Anlagen 2 und 3 graphisch dargestellt. Kommentar: Die Grenzwerte der 16. BImSchV gelten jedoch nur für wesentliche Änderungen von bestehenden Verkehrswegen oder für den Neubau von Verkehrswegen. Beides liegt im vorliegenden Fall nicht vor.

18 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 18 von 24 7 Festsetzungen im Bebauungsplan Es ist aufgrund der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen ist die Ausweisung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 für das Plangebiet im Bebauungsplan festzusetzen. Die entsprechenden Lärmpegelbereiche sind in der Anlage 1 grafisch dargestellt. Zusätzlich sind in den textlichen Festsetzungen Formulierungen aus der Sicht des Schallschutzes aufzunehmen. Nachfolgend sind Vorschläge bzgl. der textlichen Festsetzungen dargestellt: Lärmschutzwand Parallel zur L156 (Brückenstraße) ist auf eine Länge von 100 m mit einer Höhe von 1,9 m eine Lärmschutzwand festzusetzen. Die Wand ist hochabsorbierend auszulegen, d.h. bei der Schallreflexion ist ein Absorptionsverlust von mindestens 4 db(a) zu gewährleisten. Anmerkung: Es empfiehlt sich die Errichtung einer Gabionenwand oder eines begrünten Erdwalls. Schallschutz von Schlaf- und Wohnräumen im Sinne der DIN 4109 [26] In den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen III bis V sind für Neubauten bzw. bauliche Änderungen von Schlaf- und Aufenthaltsräume von Wohnungen im Sinne der DIN 4109 die folgenden erforderlich resultierenden Schalldämm-Maße (erf. R W,res ) durch die Außenbauteile (Wandteile, Fenster, Lüfter, Dächer, etc.) einzuhalten: Lärmpegelbereich III: erf. R W,res = 35 db(a) für Aufenthaltsräume von Wohnungen Lärmpegelbereich IV: erf. R W,res = 40 db(a) für Aufenthaltsräume von Wohnungen Lärmpegelbereich V: erf. R W,res = 45 db(a) für Aufenthaltsräume von Wohnungen Die Einhaltung der o.g. erforderlich resultierenden Schalldämm-Maße ist ggfs. nachzuweisen. Anmerkung: Alternativ zur Festsetzung eines Lärmpegelbereichs V kann im Bebauungsplan festgelegt werden, dass keine schutzbedürftigen Aufenthaltsräume in diesen Bereichen gebaut werden dürfen. Anmerkung: I.d.R. halten Neubauten und sanierte Gebäude nach der aktuellen Wärmeschutzverordnung die Anforderungen nach DIN 4109 des Lärmpegelbereiches III bei geschlossenen Fenstern ein. Bei Schlafräumen ist für eine hinreichende schallarme Belüftung Sorge zu tragen, z.b. ist die Lüftung über die vollständig lärmabgewandten Fassadenseiten zu ermöglichen bzw. Schlafräume an diese Gebäudeseite zu orientieren. Anmerkung: Die westliche Fassade der 1. Wohnbebauungsreihe parallel zur L156 (Brückenstraße) befindet sich vollständig im Lärmpegelbereich III. Die östliche Fassade dieser Wohnbebauung befindet sich im Erdgeschoss (EG) aufgrund der Lärmschutzwand vollständig im Lärmpegelbereich IV.

19 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 19 von 24 Schallschutz von Schlafräumen nach DIN 4109 In den Lärmpegelbereichen IV und V sind im Zusammenhang mit Fenstern von Schlafräumen zusätzlich schallgedämpfte Lüftungsanlagen erforderlich, die die Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtert. Alternative hierzu ist die Lüftung über die vollständig lärmabgewandten Fassadenseiten zu ermöglichen bzw. Schlafräume an diese Gebäudeseite zu orientieren. Außenwohnbereiche nach DIN 4109 In den Lärmpegelbereichen IV und V sind beim Neubau oder bei baugenehmigungspflichtigen Änderungen Außenwohnbereiche wie Terrassen etc. ohne zusätzliche schallabschirmende Maßnahmen nur mit Einzelfallprüfung zulässig. Als schallabschirmende Maßnahme kann die Anordnung dieser Außenwohnbereiche im Schallschatten der jeweils zugehörigen Gebäude auf den lärmabgewandten Seiten oder die Anordnung von zusätzlichen Lärmschutzwänden im Nahbereich verstanden werden.

20 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 20 von 24 8 Beurteilende Zusammenfassung Die Stadt Achim beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 322 die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf einer ca. 1,98 ha großen Fläche zwischen der Uesener Weserstraße und der Landesstraße L156 (Brückenstraße) in Achim im Ortsteil Uesen. Die potenzielle Wohnbaufläche wird durch gewerbliche und verkehrsbedingte Geräuschimmissionen belastet. Zum Schutz der Wohnbebauung ist eine ca. 100 m lange und 1,9 m hohe Lärmschutzwand parallel zur L156 (Brückenstraße) geplant. Die itap Institut für technische und angewandte Physik GmbH wurde beauftragt, die zukünftig auf dem Plangebiet zu erwartenden gewerblichen und verkehrsbedingten Geräuschimmissionen zu prognostizieren und zu beurteilen. Die durchgeführten Immissionsprognosen ergeben folgende Resultate: Die Orientierungswerte für Geräuschimmissionen aus gewerblichen Anlagen bzw. die Orientierungswerte für Freizeitlärm werden auf dem gesamten Plangebiet im Tag- und Nachtzeitraum eingehalten. Die Orientierungswerte für Verkehrsgeräuschimmissionen werden im Tagzeitraum um bis zu 8 db(a) und im Nachtzeitraum um bis zu 6 db(a) überschritten. Ursächlich für die Überschreitung ist die L156 (Brückenstraße). Es sind die Festsetzungen von Lärmpegelbereichen in Bezug auf verkehrsbedingte Geräuschimmissionen notwendig. In Kapitel 7 sind Vorschläge für die textlichen Festsetzungen in Bezug auf Schallschutz für den Bebauungsplan dargestellt. Oldenburg, den 15.Februar 2011 Dr. Michael A. Bellmann von der Oldenburgischen IHK ö. b. u. v. Sachverständiger für Schwingungen, Erschütterungen und Vibrationen Sachstellenleiter der Messstelle nach 26 BImSchG für Schwingungen, Erschütterungen und Vibrationen

21 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 21 von 24 Anlage 1: Lärmpegelbereiche im 1.OG (5,6 m) für den Tagzeitraum

22 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 22 von 24 Anlage 2: Immissionsraster im 1.OG (5,6 m) für den Tagzeitraum

23 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 23 von 24 Anlage 3: Immissionsraster im 1.OG (5,6 m) für den Nachtzeitraum

24 Projekt Nr c-bel: B-Plan Nr. Stadt Achim Seite 24 von 24 Anlage 4: Immissionsraster im EG (2,0 m) für den Tagzeitraum

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