Schallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten

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1 Schallgutachten - nach DIN Aufstellung des B-Planes Gutachten Nr. (574) vom Schallgutachten im Auftrag des Amtes Eiderkanal Frau Jördis Behnke Schulstraße Osterrönfeld Ausfertigung 0 von 3 Umfang: 15 Seiten (Anhang: --- Seiten) Info@dBCon.de Landesverband vereidigter Sachverständiger LVS Hamburg / Schleswig-Holstein im BVS Verband freier Ingenieure für Straßenbau in Hamburg e.v. - VFIS

2 Seite 2 von 15 I N H A L T 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 4 3. Lage- und Planungsbeschreibung 4 4. Verkehrslärm 5 5. Berechnungsergebnisse 9 6. Passive Schallschutzmaßnahmen Dokumentenlenkung und Abschlusserklärung 15

3 Seite 3 von Aufgabenstellung Die möchte durch ein neues Wohnbaugebiet die örtliche Wohnraumnachfrage decken. Hierzu befindet sich der Bebauungsplan Nr. 24 Königsberger Straße Süd in Aufstellung als Ergänzung zu den bestehenden Wohngebieten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Dresdener Straße, südlich der Königsberger Straße, westlich der Straße Fahrenlüth und nördlich der Kieler Straße (L47) im Nordosten der und hat eine Größe von ca. 4 ha. Die Erschließung der Planfläche mit ca. 40 Grundstücken für Einzel- und Doppelhäuser ist in Form einer Ringstraße geplant. Die Planfläche wird baurechtlich als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Planfläche liegt im Einflussbereich der Bundesautobahn A7 (BAB A7) im Osten sowie der Kieler Straße (L47) im Süden des Plangebietes. Diese Verkehrswege werden maßgeblich auf das Plangebiet einwirken. Andere Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes werden nur irrelevant zur Lärmbelastung beitragen und werden daher nicht weiter berücksichtigt. Es ist erforderlich, die auf das Plangebiet einwirkenden Geräusche durch den Straßenverkehr der BAB A7 und der L47 zu ermitteln und im Hinblick auf die planungsrechtlichen Anforderungen zu beurteilen. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde die dbcon durch das Amt Eiderkanal, vertreten durch Frau Jördis Behnke, beauftragt. Bild 1: Übersichtsplan N Geltungsbereich B-Plan Nr. 24 Königsberger Straße Süd BAB A7 L47 Schacht-Audorf

4 Seite 4 von Grundlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Neufassung vom [2] DIN Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 [3] DIN 18005, Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [4] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren vom Oktober 1999 [5] DIN 4109 vom November 1989 mit Berichtigung 1 vom August 1992 [6] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [7] Verkehrszahlen der L47 aus dem Jahre 2010, Zählstelle 0503, Frau Jördis Behnke, per Mail vom [8] Verkehrszahlen der BAB A7 aus dem Jahre 2010, Zählstelle 0910, Frau Jördis Behnke, per Mail vom [9] Entwurf zum B-Plan Nr. 24,, vom [10] Rechenprogramm SoundPLAN, Version 7.4 vom Lage- und Planungsbeschreibung Die plant die Aufstellung des B-Planes im nordöstlichen Bereich der Gemeinde. Das Plangebiet liegt dabei südlich der Königsberger Straße, westlich der Straße Fahrenlüth und nördlich der Kieler Straße (L47) und überspannt eine Fläche von ca. 4 ha. Die Erschließung des Plangebietes für ca. 40 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhausbebauung ist über eine Ringstraße geplant (s. Bild 2). Baurechtlich wird der Geltungsbereich als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Planfläche liegt dabei im Einflussbereich der Bundesautobahn BAB A7 im Osten sowie der Kieler Straße (L47) im Süden. Entlang des Straßenverlaufes der L47 existiert über eine Strecke von ca. 550 m an der nördlichen Seite der L47 ein ca. 1 m hohen Wall mit Knickbewuchs (s. Bild 3). Dieser Wall wurde in den Ausbreitungsberechnungen berücksichtigt.

5 Seite 5 von 15 Bild 2: Entwurf des B-Planes Nr. 24, Geltungsbereich B-Plan Nr. 24 Königsberger Straße Süd N 4. Verkehrslärm Die Lärmeinwirkungen des Straßenverkehrs werden rechnerisch in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens mit dem Schallausbreitungsprogramm SoundPLAN, Version 7.4 [10] ermittelt. Das Programm rechnet nach den RLS-90 [6]. Die für die städtebauliche Planung maßgebende DIN [2] enthält zwar eigene vereinfachte Verfahren zur Schallimmissionsberechnung, verweist aber für genauere Berechnungen auf die RLS-90. Die Straßenverkehrslärmberechnungen nach den RLS-90 liefern Beurteilungspegel für den Tageszeitraum 06:00 22:00 Uhr und für den Nachtzeitraum 22:00 06:00 Uhr als Maß für die jeweils durchschnittliche Lärmbelastung. Im Rahmen der Bauleitplanung sind in der Regel die im Beiblatt 1 der DIN [3] aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte zum Vergleich mit den ermittelten Beurteilungspegeln heranzuziehen. In den festgesetzten Nutzungsgebieten gelten folgende schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm: Wohngebiet (WA) 55 db(a) tags 45 db(a) nachts

6 Seite 6 von 15 Das auf Grundlage der Straßenführungen erstellte Rechenmodell für Verkehrslärm enthält die BAB A7 und die L47 als Schallquellen. Die dem Plangebiet umliegende Bebauung ist im Rechenmodell zur Berücksichtigung der Abschirmung als Dämpfungsgebiet enthalten. Die Dämpfung pro Meter errechnet sich gem. Punkt A.3.3 der ISO [4] nach folgender Formel: A hous,1 = 0,1 * B wobei Bebauungsdichte B = G H / G F G H = Grundfläche der Häuser G F = Grundfläche der Baugrundfläche Bei Annahme einer Bebauungsdichte von B = 0,3 für die umliegende Bebauung ergibt sich gem. obiger Formel folgende Dämpfung A hous,1 = 0,1 * 0,3 = 0,03 db / m die in der Ausbreitungsberechnung berücksichtigt wurde. Die Berechnungen werden flächendeckend mit einem Raster von 3m x 3m mit programminterner Interpolation der Zwischenräume der Rasterpunkte vorgenommen. Nach RLS-90 [6] wird die Immissionshöhe bei Gebäuden in Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes (0,2 m über der Fensteroberkante) angenommen. Stellvertretend für die erste Geschosslage wird eine Höhe von 4 m über Gelände gewählt, für die die Rasterberechnungen durchgeführt werden. Die Straßenverkehrslärmimmissionen werden auf der Grundlage der RLS-90 in Abhängigkeit des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) oder den maßgeblichen stündlichen Belastungen für den Tag M t und für die Nacht M n, dem Lkw - Anteil p (> 2,8 t), der zulässigen v zul bzw. der hauptsächlich gefahrenen (85 %) Geschwindigkeit v 85, der Fahrbahnoberfläche und der Steigungen berechnet. Den Berechnungen wurden die uns zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten für die BAB A7 und die L47 aus Verkehrszählungen in den Jahren 2010 [7][8] zugrunde gelegt, die mit einer Steigerung von 1% p.a. ins Jahr 2030 hochgerechnet wurden.

7 Seite 7 von 15 Für die Bundesautobahn BAB A7 wurden die maßgeblichen stündlichen Verkehrswerte (M T, M N ) der Zählung im Jahre 2010 verwendet und ins Jahr 2030 hochgerechnet: BAB A7 M t (Kfz/h,tags 2010 ) = P t (Lkw-Anteil,tags) = 11,5 % M t (Kfz/h,tags 2030 ) = M t (Kfz/h,tags 2010 ) * 1,01 20 = M n (Kfz/h,nachts 2010 ) = 711 P n (Lkw-Anteil,nachts) = 18,9 % M n (kfz/h,nachts 2030 ) = M n (Kfz/h,nachts 2010 ) * 1,01 20 = 868 Die angegebenen Schwerlastanteile aus dem Jahre 2010 von 11,5 % am Tage und 18,9 % in der Nacht wurden übernommen. Die BAB A7 steht in diesem Bereich im Einflussbereich der Rader Hochbrücke und ist mit variabler Geschwindigkeitsbegrenzung geregelt. Als ungünstiger Fall wurde eine Fahrgeschwindigkeit für Pkw von 130 km/h und für Lkw von 80 km/h angesetzt. Für die Kieler Straße (L47) wurden ebenfalls die maßgeblichen stündlichen Verkehrswerte (M T, M N ) der Zählung im Jahre 2010 verwendet und ins Jahr 2030 hochgerechnet: L47 M t (Kfz/h,tags 2010 ) = 86 P t (Lkw-Anteil,tags) = 5,3 % M t (Kfz/h,tags 2030 ) = M t (Kfz/h,tags 2010 ) * 1,01 20 = 105 M n (Kfz/h,nachts 2010 ) = 13 P n (Lkw-Anteil,nachts) = 6,7 % M n (kfz/h,nachts 2030 ) = M n (Kfz/h,nachts 2010 ) * 1,01 20 = 16 Die angegebenen Schwerlastanteile aus dem Jahre 2010 von 5,3 % am Tage und 6,9 % in der Nacht wurden übernommen. Als durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit wurde für den Teil 1 - innerhalb geschlossener Ortschaften (s. Bild 3) - für Pkw und Lkw von 50 Km/h und für den Teil 2 - außerhalb geschlossener Ortschaften - für Pkw von 100 km/h und für Lkw von 80 km/h ausgegangen. Alle hier betrachteten Straßenverläufe haben eine asphaltierte Straßenoberfläche (D StrO = 0 db). Die im Rechenmodell eingegebenen Daten sind in der nachfolgenden Tabelle 1 übersichtlich aufgeführt.

8 Seite 8 von 15 Tabelle 1: Angesetzte Verkehrsdaten Straße DTV M t M n p t p n v 85 D StrO 2030 PKW / LKW KFZ/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) Bundesautobahn BAB A ,5 18,9 130 / 80 0 Kieler Straße L47, Teil ,3 6,7 50 / 50 0 Kieler Straße L47, Teil ,3 6,7 100 / 80 0 Bild 3: Schallquellenplan BAB A7 Wall, h = 1 m L47, Teil 1 L47, Teil 2

9 Seite 9 von 15 Diese Eingabedaten werden zur Ermittlung der Emissionspegel L m,e den Emittentenachsen der Straßen in dem Rechenmodell zugeordnet. Die Steigung der maßgebenden Straßen liegt unter 5 %, so dass gemäß RLS-90 [6] keine Zuschläge zu vergeben sind (D Stg = 0 db). Die Steigungen und Gefälle der Straßenverläufe im Bereich der Rader Hochbrücke sowie die Überführung der Kieler Straße (L47) über die BAB A7 wurden im Rechenmodell berücksichtigt. 5. Berechnungsergebnisse Die flächendeckenden Berechnungsergebnisse für die Immissionshöhe 4 m sind in Form von Lärmkarten für den Tag und die Nacht mit vorhandener Bebauung als Dämpfung dargestellt (Bild 4 7). Bild 4: Lärmkarte Verkehrslärm am Tag (inkl. 3 db Zuschlag für diffuse Schalleinwirkung, h = 4 m)

10 Seite 10 von 15 Bild 5: Lärmkarte Verkehrslärm am Tag [Plangebiet (inkl. 3 db Zuschlag für diffuse Schalleinwirkung, h = 4 m)] Bild 6: Lärmkarte Verkehrslärm in der Nacht (inkl. 3 db Zuschlag für diffuse Schalleinwirkung, h = 4 m)

11 Seite 11 von 15 Bild 7: Lärmkarte Verkehrslärm in der Nacht [Plangebiet (inkl. 3 db Zuschlag für diffuse Schalleinwirkung, h = 4 m)] Bei der Betrachtung der Lärmkarten für Verkehrslärm am Tage (Bild 4 und 5) wird deutlich, dass der Orientierungswert für Wohngebiete von 55 db(a) für den Tageszeitraum (erkennbar an der Farbumschlagslinie Braun Orange, Blau gekennzeichnet) nahezu auf dem gesamten Plangebiet überschritten wird. Lediglich an der südwestlichen Seite des B-Plan-Geltungsbereiches wird der Orientierungswert nicht überschritten. Bei der Betrachtung der Lärmkarten für Verkehrslärm in der Nacht (Bild 6 und 7) wird deutlich, dass der Orientierungswert für Wohngebiete in der Nacht von 45 db(a) (erkennbar an der Farbumschlagslinie Grün Gelb, Blau gekennzeichnet) auf dem gesamten Plangebiet überschritten wird. 6. Passive Schallschutzmaßnahmen Flächen für aktive Maßnahmen im Geltungsbereich des B-Planes stehen nicht zur Verfügung, wären aufgrund der großen Entfernung zu den maßgeblichen Straßenverläufen jedoch auch nicht besonders effektiv. Zum Ausgleich der Überschreitungen der Orientierungswerte und zur planungsrechtlichen Absicherung der baurechtlichen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile zum

12 Seite 12 von 15 Schutz gegen Umgebungslärm sind im B-Plan Nr. 24 der daher passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Die DIN 4109 (Ausgabe November 1989) Schallschutz im Hochbau [5] nennt Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels. Dieser ergibt sich bei Berechnungen nach den RLS-90 aus dem Beurteilungspegel für den Tag, wobei zu den errechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind (als Ausgleich für die geringere Schalldämmung von für diffusen Schalleinfall gekennzeichneten Bauteilen bei einwirkenden Linienschallquellen). Die DIN 4109 ordnet den maßgeblichen Außenlärmpegeln Lärmpegelbereiche bzw. erforderliche resultierende bewertete Schalldämm-Maße R' w,res der Außenbauteile (Wände, Dachschrägen, Fenster, Rolladenkästen, Lüftungseinrichtungen) von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und von Büroräumen wie folgt zu: Tabelle 2: Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Außenlärmpegel Lärmpegelbereich Bettenräume in Kranken- Aufenthaltsräume Büroräume in db(a) LPB anstalten und Sanatorien in Wohnungen erf. R' w,res in db erf. R' w,res in db erf. R' w,res in db bis 55 I II III IV V VI 1 ) > 80 VII 1 ) 1 ) 50 1 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Verhältnisse festzulegen Der Nachweis der Anforderung insbesondere bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen bestehen, ist nach DIN 4109, Abschnitt 5 bzw. Beiblatt 1 zu DIN 4109 im Einzelfall zu führen. Die mit dem Lärmpegelbereich I, II und heutzutage sogar III verknüpfte Schalldämmung wird im Wohnungsbau bereits aus Wärmeschutzgründen standardmäßig eingehalten.

13 Seite 13 von 15 Gem. der Lärmkarte in Bild 8 Lärmpegelbereiche für Verkehrslärm: ergeben sich für den B-Plan-Geltungsbereich folgende Tabelle 3: Einteilung Lärmpegelbereiche Verkehrslärm Bereich gepl. Nutzung Lärmpegelbereich Teilbereich A WA II Teilbereich B WA I Es wird vorgeschlagen, folgende Angaben zum passiven Schallschutz im B-Plan Nr. 24 der Gemeinde Schacht-Audorf festzusetzen: 1. Folgende Lärmpegelbereiche sind zu kennzeichnen. Teilbereich A LPB II Teilbereich B LPB I Bild 8: Einteilung Lärmpegelbereiche Teilbereich B LPB I Teilbereich A LPB II 2. Der Bebauungsplan setzt fest, dass in dem gekennzeichneten Lärmpegelbereich II nach 9 (1) 24 BauGB Vorkehrungen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm zu treffen sind.

14 Seite 14 von Die Außenbauteile der Gebäude müssen mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109 (Ausgabe November 1989), Tabelle 8 hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm genügen: Lärmpegel- Aufenthaltsräume bereich (LPB) in Wohnungen Büroräume LPB I* erf. R w,res = 30 db - LPB II* erf. R w,res = 30 db 30 db * wird aus Wärmeschutzgründen standartmäßig eingehalten 4. Der Nachweis der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße erf. R w,res ist auf der Grundlage der als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 (Ausgabe November 1989) und Beiblatt 1 zu DIN 4109 (Ausgabe November 1989) zu führen. Bild 9: Einteilung Nachtzonen Nachtzone 1 Nachtzone 2 5. Außenflächen von zum Schlafen genutzten Räumen, in denen Fenster eingebaut werden, sind zusätzlich mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszurüsten, deren Schalldämmungen bei der Ermittlung des resultierenden Schalldämm-Maßes R w,res berücksichtigt werden

15 Seite 15 von 15 müssen. Bei Gebäuden in der Nachtzone 2 (s. Bild 9) kann auf Lüftungseinrichtungen verzichtet werden, sofern die Schlafräume an der nordwestlichen, westlichen, südwestlichen, südlichen oder südöstlichen Außenfassade liegen. Bei Gebäuden in Nachtzone 1 kann nur dann auf Lüftungseinrichtungen verzichtet werden, sofern die Schlafräume an der südwestlichen Außenfassade liegen. 6. Aufgrund der Überschreitungen im Tagbeurteilungszeitraum sollten Außenwohnbereiche im Teilbereich A jeweils nur an Gebäudefassaden im Lärmschatten der BAB A7, also an den südlichen, südwestlichen oder westlichen Gebäudefassaden angeordnet werden. 7. Dokumentenlenkung und Abschlusserklärung Für den Inhalt dieses Gutachtens ist Dipl.-Ing. Arno P. Goldschmidt verantwortlich. Der Unterzeichner erstellte dieses Gutachten nach dem derzeitigen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen dienten die angegebenen Unterlagen und die Angaben der Beteiligten. Dieses Gutachten darf gemäß der Aufgabenstellung unter Berücksichtigung meines Urheberrechts als Ganzes oder in sachlich zusammengehörigen Teilen vervielfältigt werden. Eine Veränderung dieses Gutachtens oder die Zusammenstellung von Textauszügen ist unzulässig. Jegliche Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe an Dritte sowohl als Schriftstück als auch in Auszügen bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das Gutachten wird in 3 Ausfertigungen erstellt. Ein Belegexemplar verbleibt beim Sachverständigen. Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen zu diesem Gutachten mit der Nr. (574) bedürfen der Schriftform und sind als solche zu kennzeichnen. Rev. Stand Inhalt Freigabe AG Ersterstellung --- Kaltenkirchen, 25. August 2015 Alexander Goldschmidt Dipl.-Ing. Arno P. Goldschmidt

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