Schallgutachten. - gemäß DIN Bebauungsplan Nr. 73 Heidestraße Hempbergstraße Gemeinde Rellingen Kreis Pinneberg Schalltechnisches Gutachten

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1 Schallgutachten - gemäß DIN Gutachten Nr. (652) vom Schallgutachten im Auftrag der Gemeinde Rellingen, Fachbereich Planen und Bauen Hauptstraße Rellingen Ausfertigung 0 von 3 Umfang: 23 Seiten (Anhang: --- Seiten) Oersdorfer Weg Kaltenkirchen Tel.: Fax: Info@dBCon.de Landesverband vereidigter Sachverständiger LVS Hamburg / Schleswig-Holstein im BVS Verband freier Ingenieure für Straßenbau in Hamburg e.v. - VFIS Bankverbindung: IBAN: DE Steuer-Nr.:

2 Seite 2 von 23 I N H A L T 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 4 3. Lage- und Planungsbeschreibung 5 4. Verkehrslärm 6 5. Gewerbelärm 8 6. Berechnungsergebnisse Verkehrslärm 11 Gewerbelärm Schallschutzmaßnahmen Dokumentenlenkung und Abschlusserklärung 23

3 Seite 3 von Aufgabenstellung Die Gemeinde Rellingen stellt derzeit den auf. Das Gebiet befindet sich im südöstlichen Bereich Rellingens nördlich der Bebauung der ersten Reihe Heidestraße und westlich der Bebauung der ersten Reihe Hempbergstraße. Im Plangeltungsbereich ist Wohnnutzung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen; im Teilgebiet WA1 in Form von Geschosswohnungsbau, in den Teilgebieten WA2 und WA3 in Form von Einfamilien- und Doppelhausbauten. Das Plangebiet wird schalltechnisch beeinflusst von den Verkehrswegen der BAB A23, der Heidestraße und der Hempbergstraße sowie von Gewerbeflächen westlich des Plangebietes und durch ein Nahversorgungszentrum in der Krupunder Heide. Erschlossen wird das Plangebiet über zwei Stichstraßen, Planstraße A mit Anbindung an die Hempbergstraße und Planstraße B mit Anbindung an die Heidestraße, sowie über eine zusätzliche fußläufige Anbindung an die Heidestraße. Die Bebauung ist jeweils als 2-geschossige Wohnbebauung vorgesehen. Bild 1: Luftbild Plangebiet Rellingen Nahversorgungszentrum Hempbergstraße Ridi-Leuchten B-Plan Nr. 73 BAB A23 MB-Werkstatt Heidestraße

4 Seite 4 von 23 Um die Verträglichkeit der geplanten Wohnnutzung in dieser Lage zu klären, ist es erforderlich, die auf das Plangebiet einwirkenden Geräusche durch die Verkehrswege und Gewerbebetriebe zu ermitteln und im Hinblick auf die planungsrechtlichen Anforderungen zu beurteilen. Bild 2: Bebauungsplan Nr. 73 Heidestraße - Hempbergstraße Mit der Erstellung dieses Gutachtens wurde die dbcon durch die Gemeinde Rellingen, Fachbereich Planen und Bauen, beauftragt. 2. Grundlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16.BImSchV) vom , die durch den Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 geändert worden ist

5 Seite 5 von 23 [3] RLS 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, aus dem Jahre 1990 [4] DIN : Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung, aus dem Juli 2002 [5] DIN 18005, Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [6] DIN Schallschutz im Städtebau Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 [7] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren vom Oktober 1999 [8] DIN : , Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016 [9] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom [10], Ingenieurgemeinschaft Reese + Wulff GmbH, Elmshorn, vom [11] Verkehrsdaten zur BAB A23, Verkehrszählstelle , SVZ 2015, sowie Unterlagen zur aktiven Lärmschutzeinrichtung an der BAB A23, Gemeinde Rellingen, Herrn Florian Schmidt, per Mail am [12] Verkehrsdaten zur Heidestraße und Hempbergstraße, aus Schallgutachten zum B-Plan 68 der Gemeinde Rellingen, Lairm Consult GmbH, Hammoor, vom [13] Erteilte Baugenehmigungen für die Fa. Ridi-Leuchten vom , , und [13] Ortsbegehung der dbcon am [14] Rechenprogramm SoundPLAN, Version 8.0 vom Lage- und Planungsbeschreibung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 liegt im südöstlichen Bereich Rellingens. Der Geltungsbereich umfasst eine unbebaute Fläche, die als Allgemeines Wohngebiet WA ausgewiesen werden soll. Diese Fläche liegt jeweils hinter einer vorgelagerten Wohnbebauung an der Heidestraße bzw. der Hempbergstraße. Die Fläche hat eine Größe von ca. 2,2 ha und soll mit einer Bebauung in Form von 2-geschossigem Geschosswohnungsbau (WA 1) und 2-geschossigen Einfamilienhaus- und Doppelhausbauten (WA 2 + WA 3) bebaut werden. Die Erschließung dieser Fläche erfolgt über 2 Stichstraßen (Planstraße A + B), jeweils mit Wendeeinrichtungen, sowie einer fußläufigen Verbindung zur Heidestraße. Die Planstraße A bindet an die Hempbergstraße und die Planstraße B an die Heidestraße an. Sie führen dabei jeweils an der vorgelagerten Bebauung vorbei, die Planstraße A nördlich der Bebauung Hempbergstraße und die Planstraße B westlich der Bebauung Heidestraße.

6 Seite 6 von 23 Umgeben ist die unbebaute Planfläche von Wohnhäusern in Ein- und Mehrfamilienhausform sowie im Westen und Südwesten von Gewerbebetrieben wie ein Leuchten-Hersteller (Ridi-Leuchten) und eine Werkstatt. Östlich der Fläche befindet sich im Abstand von ca. 200 m ein Nahversorgungszentrum an der Straße Krupunder Heide. Maßgebliche Verkehrswege im Umfeld des Bebauungsplanes sind die Heidestraße, die Hempbergstraße und die südlich verlaufende BAB A23, die im für die Untersuchung maßgeblichen Bereich mit umfangreichen Schallschutzeinrichtungen wie Lärmschutzwänden, -wällen und Kombinationen daraus bis zu einer Höhe von H = 5,75 m versehen ist. Das umliegende Gelände der Planfläche ist schalltechnisch als nahezu eben anzusehen. 4. Verkehrslärm Die Lärmeinwirkungen des Straßenverkehrs werden rechnerisch in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens mit dem Schallausbreitungsprogramm SoundPLAN, Version 8.0 [14] ermittelt. Das Programm rechnet hier nach den RLS-90 [3]. Die für die städtebauliche Planung maßgebende DIN [4] enthält zwar eigene vereinfachte Verfahren zur Schallimmissionsberechnung, verweist aber für genauere Berechnungen auf die RLS-90. Die Straßenverkehrslärmberechnungen nach den RLS-90 liefern Beurteilungspegel für den Tageszeitraum 06:00 22:00 Uhr und für den Nachtzeitraum 22:00 06:00 Uhr als Maß für die jeweils durchschnittliche Lärmbelastung. Im Rahmen der Bauleitplanung sind in der Regel die im Beiblatt 1 der DIN [4] aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte zum Vergleich mit den ermittelten Beurteilungspegeln heranzuziehen. In den festgesetzten Nutzungsgebieten gelten folgende schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm: Tabelle 1: Orientierungswerte für Straßenverkehrslärm (nach DIN 18005) Einwirkungsorte Tag db(a) Nacht db(a) Gewerbegebiete Kern-, Dorf-, Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Das Rechenmodell für Verkehrslärm enthält die Heidestraße, die Hempbergstraße und die BAB A23 mit ihren aktiven Schallschutzeinrichtungen als maßgebliche Schallquellen. Andere umgebende Verkehrswege sind hier vernachlässigbar.

7 Seite 7 von 23 Die bestehenden Gebäude in unmittelbarer Nähe des Plangebietes sind entsprechend dem Bestand im Rechenmodell zur Berücksichtigung der Abschirmung sowie von Einfachreflexionen enthalten, die bei den Berechnungen mit einem Reflexionsverlust von 1 db(a) an Gebäudefassaden berücksichtigt werden. Die dem Plangebiet ferner liegende Bebauung ist im Rechenmodell zur Berücksichtigung der Abschirmung als Dämpfungsgebiet enthalten. Die Dämpfung pro Meter errechnet sich gem. Punkt A.3.3 der ISO [7] nach folgender Formel: A hous,1 = 0,1 * B wobei Bebauungsdichte B = G H / G F G H = Grundfläche der Häuser G F = Grundfläche der Baugrundfläche Bei Annahme einer Bebauungsdichte von B = 0,5 für die umliegende Bebauung ergibt sich gem. obiger Formel folgende Dämpfung A hous,1 = 0,1 * 0,5 = 0,05 db / m die in der Ausbreitungsberechnung berücksichtigt wurde. Die Berechnungen werden flächendeckend mit einem Raster von 1m x 1m mit programminterner Interpolation der Zwischenräume der Rasterpunkte vorgenommen. Nach RLS-90 [3] wird die Immissionshöhe bei Gebäuden in Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes (0,2 m über der Fensteroberkante) angenommen. Stellvertretend für die künftige Bebauung und die Geschosslagen auf dem Gebiet werden in den Höhen 3,20 m (EG) und 6,00 m (1.OG) über Gelände gewählt, für die die Berechnungen durchgeführt werden. Die Straßenverkehrslärmimmissionen werden auf der Grundlage der RLS-90 in Abhängigkeit des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) oder den maßgeblichen stündlichen Belastungen für den Tag M T und für die Nacht M N, dem Lkw - Anteil p (> 2,8 t), der zulässigen v zul bzw. der hauptsächlich gefahrenen Geschwindigkeit v 85, der Fahrbahnoberfläche und der Steigungen berechnet. Den Berechnungen wurden Verkehrszahlen verwendet, die für die Heidestraße und die Hempbergstraße aus der Schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 68 der Gemeinde Rellingen [12] stammen (Projekt Nr , , Lairm Consult) sowie für die BAB A23 aus einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 [11] (Zählstelle , Landesbetrieb

8 Seite 8 von 23 Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, LBV-SH). Für dieses Gutachten werden die daraus stammenden Verkehrsdaten aus ihrem Entstehungsdatum bzw. Prognosehorizont mit einem Zuwachs von 0,5 % pro Jahr auf das Jahr 2035 als Prognosewert für die Zukunft hochgerechnet. Die Schwerlastanteile wurden prozentual gleichbleibend angenommen. Tabelle 2: Verkehrsdaten DTV-Werte 2025/30 bzw und Hochrechnung auf 2035 Verkehrsweg Jahr DTV M T M N p t p n v zul D StrO PKW/LKW KFZ/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) Heidestraße Hempbergstraße BAB A / ,2 8, ,2 8,5 2025/ ,3 6, ,3 6,3 50 / / / 80 (OPA) -5 Diese Eingabedaten werden zur Ermittlung der Emissionspegel L m,e den Emittentenachsen der Straßen in dem Rechenmodell zugeordnet. Die Steigung der maßgebenden Straßen liegt unter 5 %, so dass gemäß RLS-90 [3] keine Zuschläge zu vergeben sind. Tabelle 3: Emissionsansätze Verkehr, Prognosehorizont 2035 Verkehrsweg DTV M T M N p t / p n v zul D StrO L m, E PKW/LKW Tag Nacht KFZ/24h Kfz/h Kfz/h % km/h db(a) db(a) db(a) Heidestraße ,2 / 8,5 50 / ,08 51,82 Hempbergstraße ,0 / 3,0 50 / ,65 40,51 BAB A ,3 / 6,3 100 / ,32 64,99 Eine Übersicht der angesetzten Verkehrswege ist im Bild 1 ersichtlich. 5. Gewerbelärm Im Umfeld des B-Plan-Geltungsbereiches befindet sich westlich angrenzend die Niederlassung Hamburg des Leuchten-Herstellers Ridi-Leuchten und südwestlich der Planfläche eine MB-Werkstatt. In der Straße Krupunder Heide, ca. 200 m östlich der Fläche, befindet sich ein Nahversorgungszentrum mit einem Vollsortimenter, einem Discounter und der Filiale einer Drogeriekette. Diese Betriebe verursachen im Umfeld Schallimmissionen, die im Rahmen der

9 Seite 9 von 23 geplanten Neubebauung zu berücksichtigen sind. Emissionen weiterer Gewerbebetriebe im Umfeld sind aufgrund größerer Entfernungen zur Planfläche vernachlässigbar und werden daher nicht berücksichtigt. Schalltechnische Grundlagen, Gewerbelärm Im Rahmen der Bauleitplanung dient das Beiblatt 1 der DIN [5] als schalltechnische Beurteilungsgrundlage. Die hier von den Anlagen ausgehenden Geräuschemissionen fallen weiterhin in den Anwendungsbereich der TA Lärm [9]. Nach TA Lärm werden Beurteilungspegel bestimmt als Mittelwert für die Summe der in den Beurteilungszeiten einwirkenden Geräusche, die von den Anlagen bzw. dem Betriebsgelände ausgehen. In die Berechnung der Beurteilungspegel fließen die Höhe der Lärmemissionen, die Einwirkzeit und dauer, die Impulshaltigkeit und die Ton-/Informationshaltigkeit ein. Der Tag-Beurteilungspegel bezieht sich auf den 16-stündigen Bezugszeitraum von 06:00 22:00 Uhr. Für die Betriebsaktivitäten in den Ruhezeiten werktags Uhr und Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr und Uhr wird in allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein Ruhezeitenzuschlag von 6 db(a) erhoben. In der Bezugszeit nachts ( Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgebend. Nach TA Lärm können bei Prognosen pauschale Impulszuschläge von 3 db oder 6 db je nach Auffälligkeit bei der Bildung der Beurteilungspegel berücksichtigt werden, sofern keine näheren Informationen über die Impulshaltigkeit vorliegen. Treten in einem Geräusch am Immissionsort ein oder mehrere Einzeltöne deutlich hörbar hervor, so ist je nach Auffälligkeit ein Tonzuschlag von 3 db oder 6 db bei der Bildung des Beurteilungspegels hinzuzurechnen. Die TA Lärm setzt folgende Immissionsrichtwerte für den Tages- und Nachtzeitraum fest: Tabelle 4: Immissionsrichtwerte TA Lärm / Orientierungswerte DIN Einwirkungsorte Tag db(a) Nacht db(a) Gewerbegebiete Kern-, Dorf-, Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete 50 35

10 Seite 10 von 23 Emissionen Ridi-Leuchten In der Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle für den Leuchten-Hersteller Ridi vom wurde die Auflage formuliert, die betriebsbedingten Schallemissionen dahingehend zu begrenzen, dass die Schallimmissionsrichtwerte der (zum Zeitpunkt der Genehmigung vorhandenen) Nachbarschaft in Höhe von tags (6:00 bis Uhr) nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) 55 db(a) und 40 db(a) eingehalten werden. Die zum Zeitpunkt der Genehmigung vorhandene Nachbarschaft war die südöstlich der Gewerbefläche vorhandene Wohnnachbarschaft in der Heidestraße (Heidestraße 51). Iterative Ausbreitungsberechnungen hierzu ergaben, dass der Betrieb Ridi einen flächenbezogenen Schallleistungspegel am Tag in Höhe von 59 db(a)/m² und in der Nacht in Höhe von 44 db(a)/m² abgeben darf, um die Immissionsrichtwerte an der Heidestraße 51 gerade noch einzuhalten. Unabhängig davon, ob der Betrieb diese Emissionen erreicht oder nicht, ist es dem Betrieb zumindest damit gestattet, diese Emissionen zu erzeugen. Daher wird die Betriebsfläche von Ridi-Leuchten mit diesen Emissionspegel versehen, um die Immissionen auf der neuen B-Plan-Fläche zu ermitteln und zu beurteilen. Emissionen MB-Werkstatt Die Öffnungszeiten der MB-Werkstatt der Paul Zukowsky GmbH & Co. KG sind werktags (Mo.-Fr.) von 8:00 bis 18:00 Uhr. Der Betrieb führt die üblichen Tätigkeiten einer KFZ-Werkstatt durch. Ohne Kenntnis der detaillierten Vorgänge des Betriebes im Einzelnen kann gemäß DIN [4] für die Berechnung von Mindestabständen oder zur Feststellung von Schallschutzmaßnahmen bei Gewerbeflächen von einem flächenbezogenen Schallleistungspegel in Höhe von 60 db(a)/m² ausgegangen werden. Da der Betrieb nur am Tage tätig ist, wird dieser Pegel nur am Tage angesetzt, dafür jedoch von 6:00 bis 22:00 Uhr. Um ggf. gebäudetechnische Anlagen zu berücksichtigen, die möglicher Weise nachts in Betrieb sind, wird nachts ein flächenbezogener Schallleistungspegel in Höhe von 45 db(a)/m² in Ansatz gebracht. Emissionen Nahversorgungszentrum Krupunder Heide Die Öffnungszeiten des Nahversorgungszentrums in der Krupunder Heide werktags (Mo.-Sa.) von 7:00 / 8:00 bis 21:00 Uhr. Den Gebäuden des Zentrums östlich vorgelagert liegt die Stellplatzanlage mit 140 Stellplätzen. Der hier betrachtete Bebauungsplan liegt demnach zu den Stellplätzen des

11 Seite 11 von 23 Nahversorgungszentrums im Schallschatten der Gebäude. Auch hier wird ohne Kenntnis der detaillierten Vorgänge des Nahversorgungszentrums im Einzelnen gemäß DIN [4] für die Berechnung von Mindestabständen oder zur Feststellung von Schallschutzmaßnahmen bei Gewerbeflächen ein flächenbezogenen Schallleistungspegel in Höhe von 60 db(a)/m² angesetzt. Da auch das Nahversorgungszentrum nur am Tage tätig ist, wird dieser Pegel auch nur am Tage angesetzt, dafür jedoch ebenfalls von 6:00 bis 22:00 Uhr. Um auch hier ggf. gebäudetechnische Anlagen zu berücksichtigen, die möglicher Weise nachts in Betrieb sind, wird nachts ein flächenbezogener Schallleistungspegel in Höhe von 45 db(a)/m² in Ansatz gebracht. Eine Übersicht der angesetzten gewerblichen Emissionen ist im Bild 1 ersichtlich. Die bestehenden Gebäude außerhalb des Plangebietes sind entsprechend dem Bestand im Rechenmodell zur Berücksichtigung der Abschirmung sowie von Einfachreflexionen enthalten, die bei den Berechnungen mit einem Reflexionsverlust von 1 db(a) an Gebäudefassaden berücksichtigt werden. Die Berechnungen werden flächendeckend mit einem Raster von 1m x 1m mit programminterner Interpolation der Zwischenräume der Rasterpunkte vorgenommen. Die Immissionen werden mit dem Schallausbreitungsprogramm Soundplan, Version 8.0 [14] ermittelt. Für die Lärmkarten wird stellvertretend für die künftigen Geschosslagen der geplanten Bebauung auf dem B-Plan-Gebiet Höhen von 3,20 m (EG) und 6,00 m (1.OG) über Gelände gewählt, für die die Berechnungen durchgeführt werden. Weitere in der Umgebung vorhandenen Gewerbebetriebe und ihre Emissionen wurden für die hier betrachtete Planfläche als vernachlässigbar angesehen und daher nicht berücksichtigt. 6. Berechnungsergebnisse 6.1 Verkehrslärm Die flächendeckenden Berechnungsergebnisse für die Immissionshöhen 3,20 m und 6,00 m sind in Form von Lärmkarten für den Tag und die Nacht dargestellt.

12 Seite 12 von 23 Bild 3: Lärmkarte Verkehrslärm am Tage (inkl. 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall), EG-Lage H=3,20m Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm am Tage in Erdgeschosshöhe (Bild 3) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) für den Tageszeitraum (Grenzwertlinie hellblau) nur im nördlichen Bereich der allgemeinen Wohnflächen eingehalten wird. Die Pegel auf den Bauflächen des Bebauungsplanes reichen am Tage von ca. 58 db(a) im südlichen Bereich bis zu ca. 51 db(a) im nördlichen Bereich. Der Orientierungswert für den Tag wird im Erdgeschoss z.t. lediglich in den südlichen Bauflächen (WA 2 / WA 3) überschritten.

13 Seite 13 von 23 Bild 4: Lärmkarte Verkehrslärm am Tage (inkl. 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall), 1.OG-Lage H=6,00m Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm am Tage in 1. Obergeschosslage (Bild 4) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) für den Tageszeitraum (Grenzwertlinie hellblau) etwas weiter reicht als in Erdgeschosslage und damit auch die nördlichen Bauflächen berührt. Die Pegel auf den Bauflächen des Bebauungsplanes reichen am Tage von ca. 58 db(a) im südlichen Bereich bis zu ca. 53 db(a) im nördlichen Bereich. Der Orientierungswert für den Tag wird im 1. OG in den südlichen Bauflächen (WA 2 / WA 3) und nur z.t. auch in den nördlichen Bauflächen (WA 1) überschritten.

14 Seite 14 von 23 Bild 5: Lärmkarte Verkehrslärm in der Nacht (inkl. 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall), EG-Lage H=3,20m Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm in der Nacht in Erdgeschosslage (Bild 5) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 45 db(a) für den Nachtzeitraum im gesamten B-Plan-Geltungsbereich überschritten wird. Die Pegel auf den Bauflächen des Bebauungsplanes reichen in der Nacht von ca. 49 db(a) im südlichen Bereich bis zu ca. 46 db(a) im nördlichen Bereich. Der Orientierungswert für die Nacht wird im EG in allen Bauflächen (WA 1 / WA 2 / WA 3) überschritten.

15 Seite 15 von 23 Bild 6: Lärmkarte Verkehrslärm in der Nacht (inkl. 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall), 1.OG-Lage H=6,00m Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm in der Nacht in 1. Obergeschosslage (Bild 6) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 45 db(a) für den Nachtzeitraum auch hier im gesamten B-Plan-Geltungsbereich überschritten wird. Die Pegel auf den Bauflächen des Bebauungsplanes reichen in der Nacht von ca. 52 db(a) im südlichen Bereich bis zu ca. 48 db(a) im nördlichen Bereich. Der Orientierungswert für die Nacht wird im 1.OG in allen Bauflächen (WA 1 / WA 2 / WA 3) überschritten.

16 Seite 16 von Gewerbelärm Die flächendeckenden Berechnungsergebnisse für die Immissionshöhen 3,20 m und 6,00 m sind in Form von Lärmkarten für den Tag und die Nacht dargestellt. Bild 7: Lärmkarte Gewerbelärm am Tage, EG-Lage H=3,20m Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm am Tage in Erdgeschosslage (Bild 7) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) für den Tageszeitraum (Grenzwertlinie hellblau) bis auf einen kleinen Streifen im Grenzbereich zur Gewerbefläche von Ridi-Leuchten fast komplett eingehalten wird. Die Pegel auf den Bauflächen des Bebauungsplanes reichen am Tage von ca. 56 db(a) im westlichen Bereich bis zu ca. 41 db(a) im östlichen Bereich. Der Orientierungswert für den Tag wird im Erdgeschoss lediglich am westlichen Rand der Bauflächen WA 1 und WA 3 überschritten.

17 Seite 17 von 23 Bild 8: Lärmkarte Gewerbelärm am Tage, 1.OG-Lage H=6,00 m Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm am Tage in 1. Obergeschosslage (Bild 8) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) für den Tageszeitraum (Grenzwertlinie hellblau) auch hier bis auf einen kleinen Streifen im Grenzbereich zur Gewerbefläche von Ridi-Leuchten fast komplett eingehalten wird. Die Pegel auf den Bauflächen des Bebauungsplanes reichen am Tage von ca. 56 db(a) im westlichen Bereich bis zu ca. 41 db(a) im östlichen Bereich. Der Orientierungswert für den Tag wird im 1. Obergeschoss lediglich am westlichen Rand der Bauflächen WA 1 und WA 3 überschritten.

18 Seite 18 von 23 Bild 9: Lärmkarte Gewerbelärm in der Nacht, EG-Lage H=3,20 m Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm in der Nacht in Erdgeschosslage (Bild 9) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 40 db(a) für den Nachtzeitraum (Grenzwertlinie hellblau) bis auf einen kleinen Streifen im Grenzbereich zur Gewerbefläche von Ridi-Leuchten fast komplett eingehalten wird. Die Pegel auf den Bauflächen des Bebauungsplanes reichen in der Nacht von ca. 41 db(a) im westlichen Bereich bis zu ca. 30 db(a) im östlichen Bereich. Der Orientierungswert für die Nacht wird im Erdgeschoss lediglich am westlichen Rand der Bauflächen WA 1 und WA 3 überschritten.

19 Seite 19 von 23 Bild 10: Lärmkarte Gewerbelärm in der Nacht, 1.OG-Lage H=6,00 m Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm in der Nacht in 1. Obergeschosslage (Bild 10) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 40 db(a) für den Nachtzeitraum (Grenzwertlinie hellblau) auch hier bis auf einen kleinen Streifen im Grenzbereich zur Gewerbefläche von Ridi-Leuchten fast komplett eingehalten wird. Die Pegel auf den Bauflächen des Bebauungsplanes reichen in der Nacht von ca. 41 db(a) im westlichen Bereich bis zu ca. 30 db(a) im östlichen Bereich. Der Orientierungswert für die Nacht wird im 1. Obergeschoss lediglich am westlichen Rand der Bauflächen WA 1 und WA 3 überschritten. 7. Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der in Punkt 6 dargestellten Überschreitungen der Orientierungswerte durch Verkehrs- und tlw. auch durch Gewerbelärm im Tages- und Nachtzeitraum ist es notwendig Schallschutz an der künftigen Bebauung vorzusehen. Aufgrund der Geringfügigkeit der Überschreitungen steht aktiver Lärmschutz außerhalb des wirtschaftlich Vertretbaren. Es werden daher im Weiteren passive Lärmschutzmaßnahmen für die geplante Bebauung empfohlen. Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche (LPB) bzw. der ortsbezogenen Pegel im Geltungsbereich des B-Planes ist der berechnete Verkehrslärm als maßgebliche Geräuschquelle festzustellen.

20 Seite 20 von 23 Passive Lärmschutz-Maßnahmen Aufgrund der geringfügigen Überschreitungen am Westrand der Bauflächen durch den Gewerbelärm empfehlen wir, den Abstand zur westlichen Gewerbefläche Ridi-Leuchten etwas zu erhöhen. Die jeweils westliche Baugrenze der Baufelder WA 1 und WA 3 sollte anstatt eines Abstandes von derzeit geplant 3 m auf 5 m erhöht werden. Damit ist sichergestellt, dass die Gebäudefassaden der künftigen Bebauung keine unzulässigen Immissionen aus Gewerbelärm zu erwarten haben. So lassen sich passive Lärmschutzmaßnahmen aufgrund von Gewerbelärm vermeiden. Aufgrund der geringfügigen Überschreitungen der Orientierungswerte durch Verkehrslärm, müssen zum Ausgleich der Überschreitungen und zur planungsrechtlichen Absicherung der baurechtlichen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile zum Schutz gegen Umgebungslärm passive Schallschutzmaßnahmen für die Planbebauung festgesetzt werden. Die DIN 4109 (Ausgabe Juli 2016) Schallschutz im Hochbau [8] nennt Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels. Für den Fall, dass der Verkehrslärm nachts weniger als 10 db(a) leiser ist als der Verkehrslärm am Tage, sind die maßgeblichen Außenpegel für die Festlegung der Lärmpegelbereiche auf Grundlage des Verkehrslärmes in der Nacht, zuzgl. des Zuschlages von 10 db festzulegen. Die DIN 4109 ordnet den maßgeblichen Außenlärmpegeln Lärmpegelbereiche bzw. erforderliche resultierende bewertete Schalldämm-Maße R' w,res der Außenbauteile (Wände, Dachschrägen, Fenster, Rolladenkästen, Lüftungseinrichtungen) von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und von Büroräumen wie folgt zu: Tabelle 5: Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Außenlärmpegel Lärmpegelbereich Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume in db(a) LPB erf. R' w,res in db erf. R' w,res in db bis 55 I II III IV V VI > 80 VII 1 ) 50 1 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Verhältnisse festzulegen Der Nachweis der Anforderung insbesondere bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen bestehen, ist nach DIN 4109, Abschnitt 7 im Einzelfall zu führen. Die mit dem Lärmpegelbereich I, II

21 Seite 21 von 23 und heutzutage sogar III verknüpfte Schalldämmung wird im Hochbau bereits aus Wärmeschutzgründen standardmäßig eingehalten. Unter der Voraussetzung, dass der Grenzabstand zu Ridi-Leuchten um 2 m vergrößert wird, sodass für Gewerbelärm keine Festsetzungen zu treffen sind, empfehlen wir die folgenden Angaben zum passiven Schallschutz im B-Plan festzusetzen: 1. Der Bebauungsplan setzt für die beiden möglichen Geschosslagen (EG + 1.OG) die folgenden Lärmpegelbereiche (LPB) fest (s. Bild ): EG-Lage: LPB II für alle Bauflächen des Bebauungsplanes 1.OG-Lage: LPB II für Bauflächen des Bebauungsplan im Abstand von 75 m zur Straßenachse der Heidestraße LPB III für Bauflächen innerhalb eines 75-m-Streifens von der Straßenachse der Heidestraße 2. Der Bebauungsplan setzt fest, dass je nach angegebenen maßgeblichen Lärmpegelbereichen Vorkehrungen zum Schutz vor Straßenlärm nach 9 (1) 24 BauGB zu treffen sind. 3. Die Außenbauteile der Gebäude müssen mindestens folgenden Anforderungen nach DIN : (Ausgabe Juli 2016), Tabelle 7 hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm genügen: Lärmpegel- Aufenthaltsräume bereich (LPB) in Wohnungen Büroräume LPB I* erf. R w,res = 30 db - LPB II* erf. R w,res = 30 db 30 db LPB III* erf. R w,res = 35 db 30 db * wird aus Wärmeschutzgründen standardmäßig eingehalten 4. Der Nachweis der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße erf. R W,res ist auf der Grundlage der als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 zu führen. 5. Schlafräume (Kinder-/Gäste-/Schlafzimmer) sind möglichst nur an Fassaden anzuordnen, die dem Straßenverkehrslärm abgewandt sind (Nordseiten der Bebauung). Sollte vorheriges nicht möglich sein, sind Fassaden von Gebäuden, an denen Schlafräume mit Fenstern angeordnet werden, zusätzlich mit aktiven Lüftungseinrichtungen auszurüsten, deren Schalldämmungen bei der Ermittlung des resultierenden Schalldämm-Maßes R w,res berücksichtigt werden müssen.

22 Seite 22 von 23 Bild 11: Lärmkarte zur Festlegung der Lärmpegelbereiche, EG-Lage H=3,20m (Verkehrslärm in der Nacht + 10 db + 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall) LPB II Bild 12: Lärmkarte zur Festlegung der Lärmpegelbereiche, 1.OG-Lage H=6,00m (Verkehrslärm in der Nacht + 10 db + 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall) LPB II LPB III 75 m

23 Seite 23 von Dokumentenlenkung und Abschlusserklärung Für den Inhalt dieses Gutachtens ist Dipl.-Ing. Arno P. Goldschmidt verantwortlich. Der Unterzeichner erstellte dieses Gutachten nach dem derzeitigen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen dienten die angegebenen Unterlagen und die Angaben der Beteiligten. Dieses Gutachten darf gemäß der Aufgabenstellung unter Berücksichtigung meines Urheberrechts als Ganzes oder in sachlich zusammengehörigen Teilen vervielfältigt werden. Eine Veränderung dieses Gutachtens oder die Zusammenstellung von Textauszügen ist unzulässig. Jegliche Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe an Dritte sowohl als Schriftstück als auch in Auszügen bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das Gutachten wird in 3 Ausfertigungen erstellt. Ein Belegexemplar verbleibt beim Sachverständigen. Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen zu diesem Gutachten mit der Nr. (652) bedürfen der Schriftform und sind als solche zu kennzeichnen. Rev. Stand Inhalt Freigabe AG Ersterstellung --- Kaltenkirchen, 17. Oktober 2018 Dipl.-Ing. Arno P. Goldschmidt

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