Bebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM. Gemeinde Michendorf

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1 acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik VMPA Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Messstelle nach 26, 28 BImSchG Bebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM Gemeinde Michendorf Bericht Nr. 2279_1 Auftraggeber: WohnMichel Gemeinschaft GmbH Orionstraße Michendorf Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Oliver Oetting Oliver Ressel Berichtsdatum: Berichtsumfang: Insgesamt: 18 Seiten acouplan GmbH Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Bundesallee Berlin fon: (030) fax: berlin@acouplan.de B2279_1

2 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 2/18 Inhaltverzeichnis Seite 1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 4 2 ZUSAMMENFASSUNG 5 3 SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau Anforderungen an den Schutz gegen Außenlärm 8 4 SCHALLEMISSIONEN Straßenverkehre Schienenverkehre 12 5 SCHALLIMMISSIONEN Grundlagen Berechnungsergebnisse 14 6 BEURTEILUNG 17 7 QUELLENNACHWEIS 18

3 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 3/18 Abbildungen Seite Abbildung 1 Lageplan des B-plan-Gebiets und der Teilgebiete (TG) 4 Abbildung 2 Lageplan der berücksichtigten Straßen- und Schienenwegen 9 Abbildung 3 B-Plan 02/2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg, Rasterlärmkarte: Beurteilungspegel / Tag L r,tag Berechnungshöhe: 4 m über Grund, Raster: 0.5 m 0.5 m 14 Abbildung 4 B-Plan 02/2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg, Rasterlärmkarte: Beurteilungspegel / Nacht L r,nacht Berechnungshöhe: 4 m über Grund, Raster: 0.5 m 0.5 m 15 Abbildung 5 B-Plan 02/2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg, Rasterlärmkarte: Maßgeblicher Außenlärmpegel L a und Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Berechnungshöhe: 4 m über Grund, Raster: 0.5 m 0.5 m 16 Tabellen Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN Tabelle 2 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen 8 Tabelle 3 Emissionspegel und Verkehrsbelegung der umliegenden Straßen 11 Tabelle 4 Emissionspegel der Schienenverkehrswege 12

4 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 4/18 1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Für das Grundstück am Michendorfer Heideweg in der Gemeinde Michendorf ist die Aufstellung des Bebauungplans Nr. 02 / 2017 Michendorfer Heideweg /Stieglitzweg geplant. Innerhalb des B-Plan-Gebietes ist eine Aufteilung in insgesamt 5 Teilgebiete vorgesehen. Es ist die Verlärmung des B-Plan-Gebiets in Form von Rasterlärmkarten für den Beurteilungspegel und den maßgeblichen Außenlärmpegel auf Grundlage der Verkehre auf den umliegenden Straßen und Schienenwegen zu ermitteln. Aus den ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegeln sind die erforderlichen Schalldämmungen der Fassaden für geplante Gebäude zu bestimmen. Die Lage des B-Plan-Gebiets und der geplanten Teilgebiete TG (mit blau markierten Baugrenzen der Teilgebiete) sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. TG 1b TG 1a Stieglitzweg TG 2b B-Plan-Grenze Michendorfer Heideweg TG 2a Baugrenze Teilgebiet Hasenweg TG 3 Abbildung 1 Lageplan des B-plan-Gebiets und der Teilgebiete (TG)

5 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 5/18 2 ZUSAMMENFASSUNG Auf der Grundlage der Verkehrsbelegung der umliegenden Straßen und Schienenverkehrswegen sind die Geräuschbelastungen für das B-Plan-Gebiet Nr. 02/2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg zu ermitteln. Die Verkehrsdaten für die BAB A10 wurden dem aktuellen Strassennetzviewer Brandenburg entnommen, die gutachterlich angepasst wurden. Es wird eine Erhöhung der Verkehrsmengen von 10 % angesetzt. Des Weiteren wird eine Erhöhung des Lkw-Anteils um 10 % angesetzt. Für die umliegenden Straßen liegen keine Verkehrsdaten vor. Es wurden sinnvolle Annahmen getroffen. Die zusätzlichen Verkehre durch die im B-Plan-Gebiet geplanten neuen Wohneinheiten wurden anhand der max. geplanten Wohneinheiten gemäß eines Ansatzes des BMVI /XI/ ermittelt und sinnvoll auf die umliegenden Straßen verteilt. Die Zugverkehrsdaten der Prognose 2025 auf den umliegenden Schienenverkehrswegen wurden bei der Deutschen Bahn AG /VI/ eingeholt. Mit den vorliegenden Verkehrsdaten (Straßen- und Schienenverkehr) wurden die Geräuschemissionen gemäß RLS-90 /I/ und Schall 03 /II/ ermittelt. Bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels wird gemäß DIN /V/ eine pauschale Minderung der Beurteilungspegel des Schienenverkehrslärms um 5 db angesetzt. Die Berechnungen ergeben für das gesamte B-Plan-Gebiet Beurteilungspegel am Tag von L r,tag = db(a) und zur Nachtzeit von L r,nacht = db(a). Gemäß der DIN /V/ werden für die Ermittlung der erforderlichen Schalldämmungen der Fassaden die Beurteilungspegel Nacht zu Grunde gelegt, da die Beurteilungspegel / Nacht um weniger als 10 db unter den Beurteilungspegel / Tag liegen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel berechnen sich innerhalb der Baugrenzen der Teilgebiete zu L a = db(a). Die Berechnungen ergeben für die Teilgebiete TG 1a, TG 1b, nördlicher Teil TG 2a und TG 2b den Lärmpegelbereich III und damit resultierende Schalldämm-Maße für die Fassaden von R w,res = 35 db. Für die Teilgebiete südlicher Teil TG 2a und TG 3 ergeben die Berechnungen den Lärmpegelbereich IV und damit resultierende Schalldämm-Maße für die Fassaden von R w,res = 40 db. Gemäß der DIN /V/ darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis für die von den maßgeblichen Lärmquellen abgewandten Nordfassaden geplanter Gebäude um 5 db gemindert werden. Dies führt an den lärmabgewandten Nordfassaden zu 5 db geminderten erforderlichen Schalldämm-Maßen.

6 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 6/18 Bei der Ermittlung der erforderlichen resultierenden Schalldämmungen der Fassaden sind gemäß der DIN /V/ die Korrekturwerte K AL für das Verhältnis Fassaden- von Lüf- fläche zu Grundfläche des Raumes zu berücksichtigen. Die erforderlichen Schalldämmungen sind auch unter Berücksichtigung tungsanlagen einzuhalten. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm des Beiblatts 1 zur DIN für Reine Wohngebiete werden am Tage und in der Nacht überschritten. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm des Beiblatts 1 zur DIN für Allgemeine Wohngebiete werden am Tage in einem nördlichen Teil des B-Plan-Gebiets eingehalten, im südlichen Teil überschritten. Zur Nachtzeit werden die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm für Allgemeine Wohngebietee im gesamten B-Plan-Gebiet überschritten. Dipl.-Ing. Oliver Oetting Stellv. Messstellenleiter, Projektleiter Oliver Ressel techn. Mitarbeiter

7 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 7/18 3 SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN 3.1 Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau Zur Beurteilung der Lärmbelastung des B-Plan-Gebiets sind die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung des Beiblatts 1 zur DIN /III/ heranzuziehen: Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN Gebietseinstufung Schalltechnische Orientierungswerte [db] Tag Nacht Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeines Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebiete 50 35* / * / 45 Mischgebiet, Dorfgebiet 60 45* / 50 * Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Eine Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart der betreffenden Fläche verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. Im Beiblatt 1 zur DIN wird aber auch ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen, sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen. Im Beiblatt 1 zur DIN wird weiterhin angemerkt, dass bei Beurteilungspegeln von über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ein ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist.

8 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 8/ Anforderungen an den Schutz gegen Außenlärm Gemäß der aktuellen DIN 4109 (Version 2018) /IV, V/ und der baurechtlich momentan maßgeblichen DIN 4109 (Version 1989) /X/ ergeben sich die erforderlichen Schalldämmungen der Fassaden aus dem maßgeblichen Außenlärmpegel L a. Zusammenfassend dargestellt gelten folgende Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß R w,res.: Tabelle 2 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumart Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches L a [db(a)] erf. R w,res des Außenbauteils [db] I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 * VII > 80 * * 50 * diese Anforderung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheit gesondert festzulegen Bei der Ermittlung der erforderlichen resultierenden Schalldämmungen der Fassaden sind gemäß der DIN /V/ die Korrekturwerte K AL für das Verhältnis Fassadenfläche zu Grundfläche des Raumes wie folgt zu berücksichtigen: = mit: S S : Fassadenfläche des Raumes S G : Grundfläche des Raumes Bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels wird gemäß DIN /V/ eine pauschale Minderung der Beurteilungspegel des Schienenverkehrslärms um 5 db angesetzt. Da die nächtlichen Beurteilungspegel L r,nacht um weniger als 10 db und den Tagwerten liegen, wird im Sinne der aktuellen DIN /V/ zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels L a der nächtliche Beurteilungspegel wie folgt herangezogen: L a = L r,nacht + 13 db

9 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 9/18 4 SCHALLEMISSIONEN Die Geräuschemissionen der Schienenverkehrswege werden entsprechend Schall 03 /II/ ermittelt. Die Geräuschemissionen der umliegenden Straßen werden gemäß RLS-90 /I/ berechnet. In der nachfolgenden Abbildung ist die Lage des Bauvorhabens sowie der berücksichtigten Straßen- und Schienenwege dargestellt. Die angegebenen Straßen und Schienenwege werden bei den Berechnungen in einem größeren Umgriff wie dem abgebildeten Ausschnitt berücksichtigt. Stieglitzweg Igelweg Drosselweg B-Plan-Gebiet Rüsternallee Straße A Hasenweg Lerchenweg Meisenweg Flottsteller Str. Sanddornweg Michendorfer Heideweg Birkenallee Ahornallee Bahnstr. Bahnstrecken Abbildung 2 Lageplan der berücksichtigten Straßen- und Schienenwegen

10 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 10/ Straßenverkehre Die Lage der Straßen ist in der Abbildung 1 grafisch dargestellt. Die Ermittlung der Geräuschemissionen des Straßenverkehrs erfolgt auf der Grundlage der RLS-90 /I/. Die Verkehrsdaten des Jahres 2015 /VII/ der BAB A10 wurden dem Strassennetzviewer /VII/ entnommen (DTV: , p: 20.0%). Es wurde für die zukünftige Verkehrsentwicklung eine Erhöhung der Verkehrsmengen von 10 % angesetzt. Des Weiteren wurde eine Erhöhung des Lkw-Anteils um 10 % angesetzt. Für die umliegenden Straßen liegen keine Verkehrsdaten vor. Es werden folgende Annahmen getroffen: Hasenweg, Igelweg, Michendorfer Heideweg, Drosselweg, Straße A, Sanddornweg, Falkenweg, Lerchenweg, Meisenweg, Birkenallee, Rüsterallee: DTV: 750 Lkw-Anteil p: 2 % (Tag und Nacht) Ahornallee: DTV: 1500 Flottsteller Straße: DTV: 2500 Bahnstraße: DTV: 5000 Lkw-Anteil p: 2 % (Tag und Nacht) Lkw-Anteil p: 2 % (Tag und Nacht) Lkw-Anteil p: 4 % (Tag und Nacht) Es liegt keine Verkehrsprognose für die durch das Bauvorhaben zusätzlich hervorgerufenen Verkehre vor. Die zusätzlichen Verkehre auf den Planstraßen und den umliegenden Straßen werden nachfolgend aus den max. geplanten 34 Wohneinheiten (WE) ermittelt. In einem Ansatz des BMVI /XI/ wird von 3.4 Fahrten pro Tag und Person ausgegangen. Für dieses Bauvorhaben werden somit 3.4 Fahrten pro Tag und Person bei 2 Personen je WE angesetzt. Damit ergibt sich für die zusätzlichen Verkehre eine Verkehrsmenge von DTV = 238, die zu gleichen Teilen auf die Planstraßen (Stieglitzweg, Hasenweg, Michendorfer Heideweg) verteilt werden, wobei für die Planstraße Hasenweg als Grundbelastung die Verkehrswerte des Hasenwegs (DTV: 750) angesetzt werden. Die Lkw-Anteile p werden am Tage und in der Nacht mit 2 % angesetzt. Aus den Verkehrsdaten wurden die maßgeblichen Verkehrsstärken M und die LKW- Anteile p ( 2.8t) ermittelt. Es wurde folgende tageszeitliche Verteilung angesetzt: Tag: Kfz 88% LKW 87% Nacht: Kfz 12% LKW 13% Die Umrechnung auf die maßgebende Verstärke M gemäß RLS 90 /IV/: Tag: M = 0.06 DTV Nacht: M = DTV (Gemeinde- und Bundesstraßen) Tag: M = 0.06 DTV Nacht: M = DTV (Autobahnen)

11 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 11/18 Die den Berechnungen zugrunde liegenden Verkehrsdaten, sowie die sich daraus ergebenden Geräuschemissionen sind in der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 3 Emissionspegel und Verkehrsbelegung der umliegenden Straßen Straßenabschnitt L m,e Belegung DTV maßgebende Verkehrsstärke Lkw-Anteil zul. Ge- Oberfl. schwindigkeit der Straße D StrO [db(a)] Kfz/Tag M [Kfz/h] p [%] [km/h] [db] Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Pkw Lkw BAB A Planstraße Hasenweg Planstraße Igelweg Planstraße Michendorfer Heideweg Hasenweg Igelweg Drosselweg Michendorfer Heideweg Straße A Flottsteller Straße Sanddornweg Falkenweg Bahnstraße Lerchenweg Meisenweg Ahornallee Birkenallee Rüsternallee

12 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 12/ Schienenverkehre Die Ermittlung der Geräuschemissionen der Schienenwege erfolgt auf der Grundlage der Schall 03 /II/. Die Lage der berücksichtigten Schienenwege ist der Abbildung 2 zu entnehmen. Die den Berechnungen zugrundeliegenden Verkehrsdaten des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn für den Prognose-Horizont 2025 /VI/ sowie die sich daraus ergebenden Geräuschemissionen der zu berücksichtigen Schienenstrecken sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Die Ziffern vor den Zugbezeichnungen geben den Streckenabschnitt an. Tabelle 4 Emissionspegel der Schienenverkehrswege Strecken L w Züge v nachse [db(a)] [Anzahl] [km/h] [st] Tag Nacht Tag Nacht 6118 Süd-westlich Bhf. Michendorf GZ-E Süd-westlich Bhf. Michendorf RV-ET Süd-westlich Bhf. Michendorf GZ-E Süd-westlich Bhf. Michendorf RV-ET Süd-westlich Bhf. Michendorf GZ-E Süd-westlich Bhf. Michendorf GZ-E Nord-östlich Bhf. Michendorf GZ-E Nord-östlich Bhf. Michendorf GZ-E Nord-östlich Bhf. Michendorf GZ-E Nord-östlich Bhf. Michendorf RV-ET Die brückenspezifischen Zuschläge wurden berücksichtigt.

13 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 13/18 5 SCHALLIMMISSIONEN 5.1 Grundlagen Die Berechnungen des Straßenverkehrslärms erfolgen streng nach RLS-90 /I/. Die Berechnungen des Schienenverkehrslärms erfolgen streng nach Schall 03 /II/. Zu den Berechnungen werden der Verlauf der Straßen- und Schienenwege als auch die Bebauung und die Topographie dreidimensional in der EDV gespeichert. Den Berechnungen wird ein projektspezifisches, orthogonales Koordinatensystem zugeordnet. Darin sind die bestehenden Gebäude als Reflexionsflächen und die Linienschallquellen (Straßenwege), die Immissionsorte usw. festgelegt. Grundlage für die Berechnungen bilden Lagepläne in der Umgebung und des B- Plan-Gebiets /XIII, IX/. Zur Berechnung der Schallimmissionen wird das EDV-Programm CADNA/A, Version 2017 MR1, eingesetzt. Es berücksichtigt die entsprechenden Regelwerke wie RLS-90 /I/ und Schall 03 /II/. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung werden an den Immissionsorten die Beurteilungspegel bestimmt. Das verwendete Programm unterteilt die Linienschallquellen in Teilschallquellen, deren Abmessungen so klein sind, dass sie für die Berechnungen als Punktschallquellen betrachtet werden können. Gebäude außerhalb des B-Plan-Geländes bleiben bei den Berechnungen unberücksichtigt. Der Beurteilungspegel L r am Immissionspunkt wird durch energetische Addition aller Teilbeurteilungspegel L r,i von i = 1...N Teilschallquellen berechnet: L r N i= 1 L r, i lg[ ] = (1) Es werden die Beurteilungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum und der maßgebliche Außenlärmpegel in Form von Rasterlärmkarten berechnet. Die Höhe der Berechnungen der Rasterlärmkarten erfolgte für eine Höhe von 4 m über Grund. Bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels wird gemäß DIN /V/ eine pauschale Minderung der Beurteilungspegel des Schienenverkehrslärms um 5 db angesetzt. Da die nächtlichen Beurteilungspegel L r,nacht um weniger als 10 db und den Tagwerten liegen, wird im Sinne der aktuellen DIN /V/ zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels L a der nächtliche Beurteilungspegel wie folgt herangezogen: L a = L r,nacht + 13 db

14 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 14/ Berechnungsergebnisse Als Grundlage zur Dimensionierung des Schallschutzes sind in den nachfolgenden Abbildungen 2 und 3 die Beurteilungspegel Tag und Nacht als Rasterlärmkarten innerhalb des Geltungsbereichs dargestellt. Die Baugrenzen der einzelnen Teilgebiete sind blau markiert. TG 1a TG 1b 54dB TG 2b TG 2a 55dB 56dB TG <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= 75.0 Abbildung 3 B-Plan 02/2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg, Rasterlärmkarte: Beurteilungspegel / Tag L r,tag Berechnungshöhe: 4 m über Grund, Raster: 0.5 m 0.5 m

15 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 15/18 50dB TG 1a TG 1b TG 2b 51dB TG 2a 52dB 53dB TG <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= 75.0 Abbildung 4 B-Plan 02/2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg, Rasterlärmkarte: Beurteilungspegel / Nacht L r,nacht Berechnungshöhe: 4 m über Grund, Raster: 0.5 m 0.5 m

16 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 16/18 In der nachfolgenden Abbildung 4 sind die maßgeblichen Außenlärmpegel innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans sowie die Lärmpegelbereiche dargestellt. Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden gemäß DIN /V/ aus dem Beurteilungspegel / Nacht bestimmt, da die Beurteilungspegel Nacht um weniger als 10 db unter den Tagwerten liegen. TG 1a TG 1b TG 2b TG 2a LPB III 65dB LPB IV TG <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= 75.0 Abbildung 5 B-Plan 02/2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg, Rasterlärmkarte: Maßgeblicher Außenlärmpegel L a und Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Berechnungshöhe: 4 m über Grund, Raster: 0.5 m 0.5 m

17 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 17/18 6 BEURTEILUNG Die Berechnungen ergeben für das gesamte B-Plan-Gebiet Beurteilungspegel am Tag von L r,tag = db(a) und zur Nachtzeit von L r,nacht = db(a). Gemäß der DIN /V/ werden für die Ermittlung der erforderlichen Schalldämmungen der Fassaden die Beurteilungspegel Nacht zu Grunde gelegt, da die Beurteilungspegel / Nacht um weniger als 10 db unter den Beurteilungspegel / Tag liegen. Es ergeben sich innerhalb der Teilgebiete folgende maßgebliche Außenlärmpegel: Teilgebiet TG 1a: Teilgebiet TG 1b: Teilgebiet TG 2a: Teilgebiet TG 2b: Teilgebiet TG 3: L a = db(a) L a = db(a) L a = db(a) L a = db(a) L a = 67 db(a) Die Berechnungen ergeben für die Teilgebiete 1a, 1b, nördlicher Teil 2a und 2b den Lärmpegelbereich III und damit resultierende Schalldämm-Maße für die Fassaden von R w,res = 35 db. Für die Teilgebiete südlicher Teil 2a und 3 ergeben die Berechnungen den Lärmpegelbereich IV und damit resultierende Schalldämm-Maße für die Fassaden von R w,res = 40 db. Gemäß der DIN /V/ darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis für die von den maßgeblichen Lärmquellen abgewandten Nordfassaden geplanter Gebäude um 5 db gemindert werden. Dies führt an den lärmabgewandten Nordfassaden zu 5 db geminderten erforderlichen Schalldämm-Maßen. Bei der Ermittlung der erforderlichen resultierenden Schalldämmungen der Fassaden sind gemäß der DIN /V/ die Korrekturwerte K AL für das Verhältnis Fassadenfläche zu Grundfläche des Raumes zu berücksichtigen. Die erforderlichen Schalldämmungen sind auch unter Berücksichtigung von Lüftungsanlagen einzuhalten. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm des Beiblatts 1 zur DIN für Reine Wohngebiete werden am Tage und in der Nacht überschritten. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm des Beiblatts 1 zur DIN für Allgemeine Wohngebiete werden am Tage in einem nördlichen Teil des B-Plan-Gebiets eingehalten, im südlichen Teil überschritten. Zur Nachtzeit werden die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm für Allgemeine Wohngebiete im gesamten B-Plan-Gebiet überschritten.

18 acouplan Bericht B2279_1 vom Seite 18/18 7 QUELLENNACHWEIS /I/ /II/ /III/ /IV/ /V/ /VI/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe 1990 Schall 03, Richtlinie zur Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) - Verordnung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV, Ausgabe 2014 Beiblatt 1 zu DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Januar 2018 DIN Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Januar 2018 Verkehrsdaten Schienenverkehr, Prognose 2025, Deutsche Bahn AG, s vom 08. und /VII/ Verkehrsdaten 2015 (DTV und SV-Verkehre) BAB A10, Strassennetzviewer Brandenburg, Stand /VIII/ Planunterlage B-Plan B-Plan 02/2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg, SR Stadt- und Regionalplanung, vom /IX/ Umgebungspläne ALK, Brandenburgviewer, Stand /X/ /XI/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, November 1989 Schätzung von gebietsbezogenen Verkehrsemissionen und verkehrsbedingten Kosten, BMVI-Online-Publikation Nr. 01/2016, Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur,

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