Gutachten Nr Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen

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1 Ingenieurbüro für Schallschutz PLANUNG BERECHNUNG BEURTEILUNG BERATUNG Gutachten Nr Inhalt: Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen Schalltechnische Untersuchungen der Straßenverkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet Auftraggeber: Stephanie Sürth Koblenzer Straße 168a Mayen Dieser Bericht besteht aus 15 Seiten und 16 Anlagen Wittlich, den Armin Moll Dipl.-Ing. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

2 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 2/15 Inhalt: Seite 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Immissionsschutzvorgaben Immissionsorte und Gebietsausweisung Schalltechnische Orientierungswerte DIN Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV Vorgehensweise und Berechnungsverfahren 7 5. Eingangsdaten 8 6. Beurteilung der Untersuchungsergebnisse (freie Schallausbreitung) Schallschutzmaßnahmen Aktiver Schallschutz Passiver Schallschutz Vorschläge zu immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Zusammenfassung 15 Anlagen 1 16 Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

3 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 3/15 1. Situation und Aufgabenstellung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans In der Urkelskau II weist im Südwesten des Baugebietes eine Fläche als Mischbaufläche aus. Diese bisher unbebaute Fläche soll nunmehr durch eine Erschließungsstraße erschlossen werden. Die Gebietsausweisung bleibt unverändert. Südlich dieser Teilfläche verläuft die Kelberger Straße (ehemalig Bundesstraße B258, jetzt Landesstraße L98). Im Rahmen der Bauleitplanung für die Änderung des Bebauungsplans sind schalltechnische Untersuchungen zur Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionssituation im Änderungsbereich durchzuführen. Auf Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) werden die Straßenverkehrsgeräusche, die durch den Verkehr auf der L98 im Plangebiet verursacht werden, berechnet. Die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen erfolgt anhand der Norm DIN Schallschutz im Städtebau bzw. der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung). Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der Norm DIN bzw. der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zu untersuchen, die eine angemessene Abwägung des Schallschutzes ermöglichen. Die Untersuchungen sind in Form einer gutachterlichen Stellungnahme zu dokumentieren. In den nachfolgenden Abschnitten sind die Berechnungs- und Beurteilungsverfahren, die die Vorgehensweise, die Eingangsdaten und die Ergebnisse beschrieben und in den Anlagen dokumentiert. Dem Übersichtsplan in Anlage 1 ist die Lage des Plangebiets sowie der Landesstraße L98 zu entnehmen. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

4 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 4/15 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Folgende Richtlinien, Normen, Verordnungen etc. wurden für die Berechnung und Beurteilung der Immissionssituation zugrunde gelegt: - BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz), Ausgabe BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe DIN Teil 1, Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe DIN Teil 2, Schallschutz im Städtebau Lärmkarten; kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, Ausgabe DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise, Ausgabe 1989 Folgende Unterlagen und Eingangsdaten wurden für die Untersuchungen zur Verfügung gestellt: - Bebauungsplan In der Urkelskau II (Änderung und Ergänzung), Stadt Mayen, - Auszug aus der digitalen Liegenschaftskarte, Stadt Mayen - Bebauungsplanentwurf In der Urkelskau II, 4. Änderung, WeSt-Stadtplaner GmbH, Polch - Bebauungsplanentwurf In der Urkelskau II, 4. Änderung (Straßenbau) inklusive Höhendaten, IBS-Ingenieure GbR, Mayen - Verkehrsangaben für die L98, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz - Demografische Verkehrsprognose (Eckziffernprognose) auf Basis 2011, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

5 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 5/15 3. Immissionsschutzvorgaben 3.1 Immissionsorte und Gebietsausweisung Für die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet werden die Ergebnisse der flächenhaften Berechnung in Form von farbigen Rasterlärmkarten mit Darstellung der Beurteilungspegelklassen für die Tages- und Nachtzeit abgebildet. Die Lärmkarten werden unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten auf Grundlage eines digitalen Geländemodells in verschiedenen Immissionshöhen bei freier Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets erstellt. Die Gebietsausweisung ist im Bebauungsplan als Mischgebiet nach 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Die Lage des Plangebiets und des Verkehrsweges ist dem Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die Rasterlärmkarten sind für alle Beurteilungssituationen in den Anlagen 2 bis 14 abgebildet. 3.2 Schalltechnische Orientierungswerte DIN Bei städtebaulichen Aufgabenstellungen, wie der Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans, ist originär die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zu DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 die maßgebliche Beurteilungsgrundlage. Für einwirkende Verkehrsgeräusche nennt die DIN die in der nachfolgenden Tabelle genannten Orientierungswerte, die im Sinne der Lärmvorsorge, soweit wie möglich, eingehalten werden sollen. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte Verkehrslärm für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 Gebietsart Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Schalltechnischer Orientierungswert db(a) Tags 6 bis 22 Uhr Nachts 22 bis 6 Uhr Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Beiblatt 1 zu DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 wird ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

6 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 6/ Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV Im Rahmen der städtebaulichen Planung sind die Orientierungswerte der DIN in Grenzen abwägungsfähig. Bei der Frage, welche Beurteilungsmaßstäbe bei der Erarbeitung der Schallschutzmaßnahmen zur Konkretisierung des Abwägungsspielraums geeignet und fachlich gerechtfertigt sind, ist die 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 zu nennen. Die Verkehrslärmschutzverordnung benennt von der Gebietsart abhängige Immissionsgrenzwerte, die beim Neubau und der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen einzuhalten sind. Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietsart Tags 6 bis 22 Uhr Immissionsgrenzwert db(a) Nachts 22 bis 6 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Reine und Allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Die Immissionsgrenzwerte können aus schalltechnischer und immissionsrechtlicher Sicht als Obergrenze der vom Verordnungsgeber als ohne Schallschutzmaßnahmen noch zumutbar eingestuften Belastungen durch Verkehrslärm angesehen werden. Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte sind Schallschutzmaßnahmen zu untersuchen. Können die zu bevorzugenden aktiven oder städtebaulichen Schallschutzmaßnahmen zu keiner hinreichenden Minderung der Geräuschimmissionen führen bzw. stehen diese anderen Belangen der städtebaulichen Planung gegenüber, sind alternativ passive Schallschutzmaßnahmen für die Hochbebauung zu erarbeiten. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

7 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 7/15 4. Vorgehensweise und Berechnungsverfahren Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde für das Untersuchungsgebiet zunächst ein Digitales Geländemodell (DGM) für den Beurteilungszeitraum Tag ( Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht ( Uhr) erstellt, um die für die Schallausbreitung bedeutsamen Gegebenheiten lage- und höhenmäßig zu erfassen und in ein abstraktes Computermodell umzusetzen. Das DGM berücksichtigt die besonderen topographischen Gegebenheiten wie beispielsweise die Steigung des maßgeblichen Verkehrsweges, der mit dem entsprechenden Emissionspegel in das Digitale Geländemodell eingearbeitet wurde. Die Erstellung des DGM und die Schallausbreitungsberechnung erfolgte mit der Software SoundPLAN Version 7.4 der SoundPLAN GmbH, Backnang. Die Berechnung der Beurteilungspegel des Straßenverkehrs auf der L98 erfolgte auf Grundlage der RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) unter Berücksichtigung der vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten, die für den Prognosehorizont 2030 hochgerechnet wurden. Die Beurteilungspegel des Straßenverkehrs werden getrennt nach Tages- und Nachtzeit mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN bzw. mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImschV verglichen. Die Ergebnisse der flächenhaften Berechnung in Form von farbigen Rasterlärmkarten mit Darstellung der Beurteilungspegelklassen für die Tages- und Nachtzeit dokumentieren die Verkehrsgeräuschimmissionen in verschiedenen Immissionshöhen und sind in den Anlagen 2 bis 14 abgebildet. Die Rasterlärmkarten der Tageszeit wurden für den Geltungsbereich des Plangebiets erstellt, der auch gleichzeitig insbesondere an der Südgrenze zur Landesstraße die Grundstücksbegrenzung darstellt. Die Rasterlärmkarten der Nachtzeit wurden ausschließlich für den Bereich innerhalb der Baugrenzen erstellt, da eine Schutzwürdigkeit des Freibereichs außerhalb der Baugrenzen während der Nachtzeit nicht gegeben ist. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

8 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 8/15 5. Eingangsdaten Die vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz mitgeilten Verkehrsangaben wurden der Elektronischen Verkehrszählung 2012 an der Zählstellen-Nr (zwischen Mayen und Monreal) entnommen. Die für schalltechnische Untersuchungen aufbereiteten Verkehrsangaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 3: Verkehrsangaben 2012 Eingangsdaten L98 DTV in Kfz/24h 6830 M t in Kfz/h 404 M n in Kfz/h 45 p t in % 2,9 p n in % 2,2 DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke pro 24 Stunden M t maßgebende Verkehrsstärke der Tageszeit pro Stunde M n maßgebende Verkehrsstärke der Nachtzeit pro Stunde p t maßgebender Lkw-Anteil der Tageszeit ( 2,8 t) p n maßgebender Lkw-Anteil der Nachtzeit ( 2,8 t) Für die schalltechnische Untersuchung wurde als Prognosehorizont das Jahr 2030 gewählt. Der Hochrechnungsfaktor wurde der vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten demografischen Verkehrsprognose (Eckziffernprognose) auf Basis 2011 mit dem Hochrechnungsfaktor 1,052 für den Straßentyp Landesstraße entnommen. Dieser Hochrechnungsfaktor unterstellt bis zum Prognosehorizont eine moderate Benzinpreis-Entwicklung. Die Korrektur für die Oberflächenbeschaffenheit der Straße wurde mit 0 db in den Berechnungen eingestellt. Ein Zuschlag für Steigung bzw. Gefälle mit mehr als 5% wurde mit einem Zuschlag von 0,6 db berücksichtigt. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw und Lkw wurden bis zum Ortsschild aus Richtung Mayen mit v = 50 km/h den Berechnungen zugrunde gelegt. Nach dem Ortsschild betragen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw v = 100 km/h und für Lkw v = 80 km/h für die in Richtung Monreal fahrenden Fahrzeuge. Ca. 100 m vor dem Ortsschild wird die Geschwindigkeit der in Richtung Mayen fahrenden Fahrzeuge auf v = 70 km/h beschränkt. Aus diesem Grunde wurden für die Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet die beiden Fahrtrichtungen getrennt in das Simulationsmodell eingearbeitet. Die Lage der Straßenabschnitte ist dem Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die nachfolgende Tabelle fasst die Verkehrsangaben und die Emissionspegel nach RLS-90 für den Prognosehorizont 2030 zusammen. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

9 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 9/15 Tabelle 4: Verkehrsangaben und Emissionspegel 2030 Eingangsdaten Monreal - Mayen Landesstraße L98 Mayen - Monreal v=100/80 km/h v=70/70 km/h v=50/50 km/h v=50/50 km/h v=100/80 km/h DTV in Kfz/24 h M t in Kfz/h 212,4 212,4 212,4 212,4 212,4 M n in Kfz/h 23,7 23,7 23,7 23,7 23,7 p t in % 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 p n in % 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 L m,e in db(a) tags 62,0 59,1 56,7 56,7 62,0 L m,e in db(a) nachts 52,3 49,2 46,8 46,8 52,3 DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke pro 24 Stunden M t maßgebende Verkehrsstärke der Tageszeit pro Stunde M n maßgebende Verkehrsstärke der Nachtzeit pro Stunde p t maßgebender Lkw-Anteil der Tageszeit ( 2,8 t) p n maßgebender Lkw-Anteil der Nachtzeit ( 2,8 t) L m,e Emissionspegel nach RLS-90 während der Tages- und Nachtzeit Die schalltechnischen Eingangsdaten und die Emissionspegel sind in den Anlagen 15 und 16 dokumentiert. Das Emissionsmodel ist in Anlage 1 abgebildet. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

10 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 10/15 6. Beurteilung der Untersuchungsergebnisse (freie Schallausbreitung) Auf Grundlage der in Kap. 5 aufgeführten Eingangsdaten ist die Verkehrsgeräuschimmissionsbelastung im Geltungsbereich des Plangebiets in Form von Rasterlärmkarten flächenhaft für verschiedene Immissionshöhen unterschieden zwischen Tages- und Nachtzeit bei freier Schallausbreitung dargestellt. Anlage 2 zeigt die Verkehrsgeräuschbelastung im Plangebiet in einer Höhe von 2 m über Gelände während der Tageszeit, was dem Freibereich (Außenwohnbereich) vor den Gebäuden entspricht. In Anlage 4 ist die Immissionssituation mit einer Höhe von 8 m über Gelände (ausgebautes Dachgeschoss der geplanten Bebauung) während der Tageszeit abgebildet. Die Belastungssituation während der Nachtzeit ist mit einer Höhe von 8 m über Gelände in der Anlage 6 dokumentiert. Die Skalierung der Anlagen 2, 4 und 6 erfolgte auf Grundlage der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN Die Anlagen 3, 5 und 7 entsprechen den Immissionssituationen in den Anlagen 2, 4 und 6, jedoch wurde hier eine Skalierung anhand der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für den Neubau von Verkehrswegen dargestellt. Der Vergleich der Beurteilungspegelklassen in Anlage 2 mit dem schalltechnischen Orientierungswert der Tageszeit zeigt auf, dass ca. ein Drittel des Plangebiets von einer Überschreitung betroffen ist. In einer Höhe von 8 m über Gelände (siehe Anlage 4) wird der schalltechnische Orientierungswert der Tageszeit in ca. der Hälfte des Plangebiets überschritten. Der maximale Beurteilungspegel beträgt in beiden Fällen im Südwesten des Geltungsbereichs 68 db(a). Während der Nachtzeit wird der Orientierungswert in etwa der Hälfte des Baufensters überschritten (siehe Anlage 6). Der maximale Beurteilungspegel beträgt im Südwesten des Baufensters 56 db(a). Der Vergleich der Beurteilungspegelklassen in Anlage 3 mit dem 4 db höheren Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV während der Tageszeit lässt erkennen, dass innerhalb des Baufensters keine Überschreitung des Grenzwertes verursacht wird. In den Außenwohnbereichen der südlichen Grundstücke wird der Immissionsgrenzwert der Tageszeit um bis zu 4 db überschritten. In einer Höhe von 8 m über Gelände (siehe Anlage 5) wird der Grenzwert der Tageszeit in Teilen der südlichen Grundstücke um bis zu 4 db überschritten. Während der Nachtzeit wird nur im äußersten Südwesten des Baufensters (siehe Anlage 7) eine Überschreitung des Grenzwertes der Nachtzeit um bis zu 2 db verursacht. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass durch die Beurteilungspegel der Landesstraße L98 unabhängig von den Beurteilungsmaßstäben Überschreitungen der Immissionsschutzvorgaben zumindest in Teilen des Plangebietes verursacht werden. Entsprechende Schallschutzmaßnahmen müssen daher untersucht werden. Diese sind im nachfolgenden Kap. beschrieben. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

11 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 11/15 7. Schallschutzmaßnahmen 7.1 Aktiver Schallschutz Grundsätzlich sind bei Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN bzw. der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, die außen vor den Fenstern bzw. im Freibereich einzuhalten sind, aktive Schallschutzmaßnahmen gegenüber passiven Maßnahmen zu bevorzugen, weil durch passive Maßnahmen u.a. keine Freibereiche wie Balkone, Loggien, Terrassen etc. geschützt werden können. Die Schutzwürdigkeit dieser Bereiche beschränkt sich jedoch auf die Tageszeit. In einer weiterführenden Untersuchung wurde als aktive Schallschutzmaßnahme die Minderung der Immissionsbelastung durch die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der südlichen Geltungsbereichsgrenze geprüft. Auf die Untersuchung eines Lärmschutzwalls musste auf Grund der räumlichen Enge verzichtet werden. Die Höhe der Lärmschutzwand wurde mit h = 2,50 m über Gelände in die Untersuchungen eingestellt, um den Schutz des Außenwohnbereichs zu verbessern. Auf die Untersuchung größerer Wandhöhen wurde auch aus städtebaulichen Gründen verzichtet. Der Vergleich der Beurteilungspegel in Anlage 8 mit dem Orientierungswert der Tageszeit lässt erkennen, dass durch die beschriebene Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,50 m der Schutz des Freibereichs mit Ausnahme eines kleinen Teils im Südwesten im gesamten Plangebiet erreicht wird. Die Anlage 9 zeigt auf, dass durch die Lärmschutzwand der Immissionsgrenzwert der Tageszeit im gesamten Plangebiet nicht überschritten wird. Durch diese Maßnahme ist der Schutz des Freibereichs auf allen Grundstücken gewährleistet. Die Untersuchungen lassen weiterhin erkennen, dass durch die begrenzte Wirksamkeit dieser Wand die Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte der Tages- und Nachtzeit in Teilen des Plangebiets bzw. des Baufensters nach wie vor überschritten werden (siehe Anlage 10 bis 13). Die Überschreitungstiefe bleibt gegenüber der Immissionssituation bei freier Schallausbreitung nahezu unverändert. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass durch die Realisierung einer Lärmschutzwand mit städtebaulich vertretbaren Wandhöhen der Schutz des Freibereichs auf den Grundstücken im Plangebiet vollständig erreicht werden kann, der Vollschutz des Plangebietes bei einer Immissionshöhe von 8 m über Gelände jedoch nicht sichergestellt ist. Zum Schutz der Wohngebäude vor Verkehrsgeräuschen werden daher im nachfolgenden Kapitel zusätzlich passive Schallschutzmaßnahmen untersucht. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

12 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 12/ Passiver Schallschutz Um eine ausreichende Wohn-, Schlaf- und Arbeitsruhe in künftigen Bauvorhaben nach den Anforderungen der DIN 4109 sicherzustellen, wird die Luftschalldämmung der Außenbauteile im Nachfolgenden bestimmt. Hierbei wird die Verkehrsimmissionssituation während der Tageszeit bei einer Höhe von 8 m über Gelände zugrunde gelegt. Als Rechengebiet wurde der bebaubare Teil des Plangebiets innerhalb der Baugrenzen herangezogen, der von einer Überschreitung des Orientierungswertes der Nachtzeit betroffen ist. Zur Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels bei freier Schallausbreitung im Plangebiet wird dem errechneten Beurteilungspegel der Tageszeit ein Zuschlag von 3 db hinzugerechnet. Die maßgeblichen Außenlärmpegel (Beurteilungspegel zzgl. 3 db) werden in Klassen unterteilt und als Lärmpegelbereiche in der Anlage 14 dargestellt. Nach DIN 4109 ergeben sich folgende Anforderungen an die Luftschalldämmung. Tabelle 5: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Raumarten erforderliches R w,res db Büroräume und ähnliches III db(a) IV db(a) Wie aus der Anlage 14 ersichtlich wird, befindet sich die südliche Hälfte des Baufensters in den Lärmpegelbereichen III und IV. Die nördliche Hälfte des Baufensters ist von keiner Überschreitung betroffen, so dass für diesen Bereich keine Lärmpegelbereiche definiert werden. Die detaillierten Anforderungen an den Luftschallschutz werden in Abhängigkeit der Raumnutzung, der Raumgröße und der Außenbauteile unter Berücksichtigung der Lärmpegelbereiche bestimmt. Die Nachweisführung erfolgt im Rahmen der Bauausführung auf Grundlage der DIN Ab einschließlich dem Lärmpegelbereich III sind für Schlafräume und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungselemente vorzusehen, sofern diese Räume ausschließlich Fenster im Lärmpegelbereich III und höher aufweisen. Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall niedrigere Lärmpegelbereiche an den Fassaden vorliegen, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Grundsätzlich wird für die Bebauung innerhalb der Lärmpegelbereiche empfohlen, ruhebedürftige Räume, insbesondere Schlafräume und Kinderzimmer, auf lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Die Lärmpegelbereiche sind im Bebauungsplan zu kennzeichnen, und die passiven Lärmschutzmaßnahmen textlich festzusetzen. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

13 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 13/15 8. Vorschläge zu immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffende bauliche und sonstige technische Vorkehrungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Lärmpegelbereiche Innerhalb der in der Planzeichnung nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB gekennzeichneten Baugrenzen werden für die Dimensionierung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen Lärmpegelbereiche festgesetzt. Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Bei Errichtung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen innerhalb der Baugrenzen, für die Lärmpegelbereiche angegeben sind, sind zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989, einzuhalten. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN 4109 aus den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen. Nach außen abschließende Bauteile von schutzbedürftigen Räumen sind so auszuführen, dass sie die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße aufweisen: Spalte ) 2) Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume 1) und ähnliches 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 7 VII > 80 2) 2) 2) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 50 Tabelle 8 der DIN 4109: Anforderungen der Luftschalldämmung von Außenbauteilen Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

14 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 14/15 Die erforderlichen Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 nachzuweisen. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes zur Grundfläche des Raumes nach Tabelle 9 der DIN 4109 zu korrigieren. Spalte/Zeile S (W + F) /S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 2 Korrektur S (W + F) /S G : Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m² S (G) : Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m² Tabelle 9 der DIN 4109: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) /S (G) Für Wohnnutzungen oder vergleichbare Nutzungen sind auf Flächen, für die Lärmpegelbereiche festgesetzt sind, in den in der Nacht zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen nach der DIN 4109 (Bettenräume) fensterunabhängige schallgedämmte Belüftungen oder gleichwertige Maßnahmen bautechnischer Art einzubauen, die eine ausreichende Belüftung sicherstellen. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämm-Maße erforderlich sind. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

15 Schallschutz.biz - Dipl.-Ing. Armin Moll - Gutachten Nr Seite 15/15 9. Zusammenfassung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans In der Urkelskau II weist im Südwesten des Baugebietes eine Fläche als Mischbaufläche aus. Diese bisher unbebaute Fläche soll nunmehr durch eine Erschließungsstraße erschlossen werden. Die Gebietsausweisung bleibt unverändert. Südlich dieser Teilfläche verläuft die Kelberger Straße (ehemalig Bundesstraße B258, jetzt Landesstraße L98). Im Rahmen der Bauleitplanung für die Änderung des Bebauungsplans wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Auf Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) wurden die Straßenverkehrsgeräusche, die durch den Verkehr auf der L98 im Plangebiet verursacht, werden, berechnet. Die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen erfolgte anhand der der Norm DIN Schallschutz im Städtebau bzw. der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung). Die vorliegende schalltechnische Untersuchung zeigt auf, dass durch den Verkehr auf der Landesstraße L98 im Plangebiet die Immissionsschutzvorgaben zum Teil überschritten werden. Entsprechende Schallschutzmaßnahmen sind in Kap. 7 beschrieben. Mit der untersuchten und zu bevorzugenden aktiven Schallschutzmaßnahme kann ein Vollschutz des Plangebiets nicht sichergestellt werden, so dass zusätzlich bzw. alternativ passive Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Schallschutz.biz Im Morgen Wittlich Tel Fax Dipl.-Ing. Armin Moll Gaishäldenweg Möckmühl Tel Fax

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30 Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen Verkehrsgeräusche im Plangebiet Emissionspegel nach RLS-90 Straße KM km DTV Kf z/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h M Tag Kf z/h M Nacht Kf z/h p Tag % p Nacht % DStrO Tag db DStrO Nacht db Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % DStg db Drefl db Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Landesstraße L98 - Monreal-May en 0, ,4 23,7 2,9 2,2 0,0 0,0-0,1-0,1 6,0 0,6 0,0 61,5 51,8 62,0 52,3 Landesstraße L98 - Monreal-May en 0, ,4 23,7 2,9 2,2 0,0 0,0-3,0-3,2 6,0 0,6 0,0 61,5 51,8 59,1 49,2 Landesstraße L98 - Monreal-May en 0, ,4 23,7 2,9 2,2 0,0 0,0-5,4-5,6 6,0 0,6 0,0 61,5 51,8 56,7 46,8 Landesstraße L98 - May en-monreal 0, ,4 23,7 2,9 2,2 0,0 0,0-0,1-0,1 6,0 0,6 0,0 61,5 51,8 62,0 52,3 Landesstraße L98 - May en-monreal 0, ,4 23,7 2,9 2,2 0,0 0,0-5,4-5,6 6,0 0,6 0,0 61,5 51,8 56,7 46,8 Schallschutz.biz Armin Moll Im Morgen Wittlich Tel: 06571/ Anlage 15 SoundPLAN 7.4

31 Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen Verkehrsgeräusche im Plangebiet Emissionspegel nach RLS-90 Legende Straße Straßenname KM km Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr v Pkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich v Pkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich v Lkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich v Lkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich M Tag Kf z/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kf z/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich DStrO Tag db Korrektur Straßenoberf läche in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberf läche in Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positiv e Werte Steigung, negative Werte Gef älle) DStg db Zuschlag f ür Steigung Dref l db Pegeldif f erenz durch Ref lexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in Zeitbereich Schallschutz.biz Armin Moll Im Morgen Wittlich Tel: 06571/ Anlage 16 SoundPLAN 7.4

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