Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger

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1 LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D Hamburg Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger m.krueger@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK MK Schalltechnische Untersuchung zur K40 - Planergänzungen Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie wie gewünscht unsere schalltechnische Stellungnahme zur K40 - Planergänzungen im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Ausbau der K40 als Anschluss an die BAB A 26. Eingangsdaten Die Grundlage der schalltechnischen Untersuchung stellt die Planung der Neumann Engineering Consultants GmbH des Entwurfs für die K40, zur Verfügung gestellt per am und als PDF- und DWG-Format, dar. Die Eingangsdaten entstammen der Verkehrsuntersuchung von BBW vom Auftragsgemäß wurde als Nullprognose der Planfall 2 (A 26 bis A 7, Variante 4)und als Prognose der Planfall 2 (A 26 bis A 7, Variante 1) zugrunde gelegt. Für die Modellierung der Kreuzung Rübker Straße / Harburger Straße / Konrad-Adenauer-Straße der einzelnen Abbiegebeziehungen wurden die Querschnittsbelastungen zu gleichen Teilen auf die einzelnen Fahrtrichtungen und hier wiederum auf die einzelnen Abbiegebeziehungen verteilt. Für die Untersuchungen mit Gewichtsbeschränkung auf der Rübker Straße für Lkw bis 5,5 t wurde auf die Abschätzung der Verkehrsstärken für die Variante V1 für das Prognosejahr 2025 im Planfall 2 (A26 bis A7) von Herrn Fornaschon vom zurückgegriffen. Diese wurde auf Grundlage der Zulassungsdaten vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgenommen und der Bereich 3,5 t - 7,5 t hälftig aufgeteilt. LÄRMKONTOR GmbH Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) Altonaer Poststraße 13 b D Hamburg Telefon: Telefax: Hamburg@laermkontor.de Commerzbank AG BLZ Kto-Nr IBAN: DE SWIFT-BIC: DRES DE FF 200 USt-IdNr. DE AG Hamburg HRB Steuernr.: 41/739/02714 Aufgrund der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verweisen wir auf unsere Homepage, Rubrik: Impressum.

2 Ergebnisse Die Ergebnisse der Berechnungen für die Nullprognose und die Prognose für die Variante 1 sind in den Anlagen zusammengestellt (siehe Anlage 01a und 01b sowie Anlage 01c). Insbesondere wegen des prognostizierten Mehrverkehrs aufgrund des Anschlusses der Rübker Straße an die BAB A 26 (Vervielfältigung des DTV und Lkw-Anteils) sind in der Variante 1 Pegelerhöhungen in der Prognose gegenüber der Nullprognose von bis zu 8 db(a) errechnet worden. Die maßgeblichen Grenzwerte der 16. BImSchV werden an allen Wohngebäuden entlang der Rübker Straße überschritten. Besonders betroffen sind die Wohngebäude im Kreuzungsbereich der Rübker Straße mit der Harburger Straße. Hier werden Beurteilungspegel bis zu 72 db(a) tags und 66 db(a) nachts erreicht. Somit werden die laut Rechtsprechung geltenden Schwellen der Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts teilweise deutlich überschritten. Auch Außenwohnbereiche (AWB) sind stellenweise Beurteilungspegeln von bis zu 70 db(a) ausgesetzt. Beurteilung nach 16. BImSchV Im Untersuchungsbereich sind in der Prognosevariante 1 an allen Wohngebäuden entlang der Rübker Straße Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrgrenzwerte der 16. BImSchV bis zu 13 db(a) tags und 17 db(a) nachts zu erwarten. Insgesamt ist durch den Ausbau der K40 als Anschluss an die BAB A 26 einschließlich Kreuzungsbereich Harburger Straße bei den 86 untersuchten Häusern folgendes festgestellt worden (Mehrfachnennungen möglich): 65 Häuser mit Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach am Tag 73 Häuser mit Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach in der Nacht 8 Häuser mit Beurteilungspegeln L t >= 70 db(a) am Tag 40 Häuser mit Beurteilungspegeln L n >= 60 db(a) in der Nacht 23 Außenwohnbereiche (AWB) mit Anspruch auf Lärmschutz 3 Außenwohnbereiche mit Beurteilungspegeln >= 70 db(a) Lärmschutz Lärmschutzwände Es wurde als Lärmschutzvariante eine Wandhöhe von 3 m über Straßenoberfläche (siehe Anlage 02a und 02b sowie Anlage 02c) geprüft. In dieser Lärmschutzvariante können die Beurteilungspegel an den betroffenen Wohngebäuden und somit die Grenzwertüberschreitungen gesenkt werden. Die Pegelerhöhungen LÄRMKONTOR GmbH Seite 2 von 6

3 gegenüber der Nullprognose liegen nunmehr bei bis zu 7 db(a). Betroffene Außenwohnbereiche (AWB) sind nicht mehr vorhanden. Auch die Erdgeschosse können größtenteils geschützt werden. Jedoch verbleiben 24 Wohngebäude mit Ansprüchen auf Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach entsprechend der 16. BImSchV bei Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von bis zu 12 db(a) tags und 16 db(a) nachts. Davon verbleiben 10 Wohngebäude mit Beurteilungspegeln von bzw. größer als 70 db(a) tags und / oder 60 db(a) nachts. Die verbleibenden Ansprüche dem Grunde nach sind entsprechend der 24. BImSchV passiv zu schützen. Gewichtsbeschränkung für Lkw bis 5,5 t Als weitere Lärmschutzvariante wurde die Gewichtsbeschränkung auf der Rübker Straße für Lkw bis 5,5 t untersucht (siehe Anlagen 1a und b und Anlage 5). Durch die Gewichtsbeschränkung auf der Rübker Straße für Lkw bis 5,5 t ergeben sich um 2-3 db(a) geringere Beurteilungspegel als in der Ausbauvariante ohne Schallschutz. Jedoch ergeben sich auch hier 44 Gebäude sowie 8 Außenwohnbereiche mit Grenzwertüberschreitungen. An 13 Gebäuden werden Beurteilungspegel über 60 db(a) nachts, davon an einem Gebäude über 70 db(a) tags erreicht (siehe Tabelle 2). Um die Grenzwertüberschreitungen und insbesondere die Überschreitungen über 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts möglichst zu reduzieren, wurden die Lärmschutzwände aus der Variante V1 entlang der Rübker Straße an die Variante Gewichtsbeschränkung auf der Rübker Straße für Lkw bis 5,5 t angepasst (siehe Anlagen 3a und b und Anlage 7). Nördlich des Feldmannwegs kann an dem Gebäude Nr. 49 auf die Lärmschutzwand verzichtet werden. Zudem kann die Lärmschutzwand gegenüber der Variante V1 in einigen Bereichen auf 2 bzw. 2,5 m reduziert werden. Hiermit kann erreicht werden, dass nur noch 7 Gebäude von Grenzwertüberschreitungen nachts, 2 Gebäude tags und 6 Gebäude von Beurteilungspegeln über 60 db(a) nachts betroffen sind. Beurteilungspegel über 70 db(a) tags sowie betroffenen Außenwohnbereiche können vermieden werden. Gewichtsbeschränkung für Lkw bis 5,5 t nachts Als weitere Lärmschutzvariante wurde die Gewichtsbeschränkung auf der Rübker Straße für Lkw bis 5,5 t nur nachts untersucht (siehe Anlagen 2a und b und Anlage 6). Für die Gewichtsbeschränkung auf der Rübker Straße für Lkw bis 5,5 t nachts ergeben sich ausschließlich nachts um 2-3 db(a) geringere Beurteilungspegel als in der Ausbauvariante ohne Schallschutz. Jedoch ergeben sich auch hier 43 Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen. Die Überschreitungen an den 24 Außenwohnbereichen können aufgrund der nur für den Nachtzeitraum greifenden Maßnahme nicht reduziert werden. An 13 Gebäuden werden Beurteilungspegel über 60 db(a) nachts, davon an 3 Gebäuden über 70 db(a) tags erreicht (siehe Tabelle 2). LÄRMKONTOR GmbH Seite 3 von 6

4 Um die Grenzwertüberschreitungen und insbesondere die Überschreitungen über 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts möglichst zu reduzieren, wurden die Lärmschutzwände aus der Variante V1 entlang der Rübker Straße an die Variante Gewichtsbeschränkung auf der Rübker Straße für Lkw bis 5,5 t angepasst (siehe Anlagen 4a und b und Anlage 8). Es können zwar keine Lärmschutzwände gegenüber der Variante 1 entfallen, jedoch in Teilen nördlich des Feldmannswegs auf 2 bzw. 2,5 m reduziert werden. Hiermit kann erreicht werden, dass nur mehr 7 Gebäude von Grenzwertüberschreitungen nachts, 16 Gebäude von Grenzwertüberschreitungen tags und 6 Gebäude von Beurteilungspegeln über 60 db(a) nachts sowie 4 Gebäude von Beurteilungspegeln über 70 db(a) tags betroffen sind. Betroffene Außenwohnbereiche können vermieden werden. -Nutzen-Betrachtung Bezüglich der schätzung für passive und aktive Schallschutzmaßnahmen wurde auf die Grundsätze der STU zur Planfeststellung für den Ausbau der K40 aus 2011 zurückgegriffen. Einzig die Verrechnungssätze für Lärmschutzwände, Lüfter und Fenster wurden laut Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2010 auf 345 /m² für Lärmschutzwände (LSW), 550 /m² für Lärmschutzfenster und 517 /m² für Lüftungseinrichtungen korrigiert. Für die Dachsanierung wurden aus Erfahrungswerten 400 /m² angenommen. Als Entschädigungssumme für betroffene Außenwohnbereiche wurden durchschnittlich pro Außenwohnbereich angenommen. Tabelle 1 und Tabelle 2 zeigen eine -Nutzen-Untersuchung zwei unterschiedlicher Lärmschutzvarianten jeweils für die Auswirkung pro untersuchtem Immissionsort und pro Gebäude. Zudem sind die Anspruchssituation und die zugrunde gelegten Lärmschutzmaßnahmen in den Anlagen dargestellt. Die pro entlastetem Schutzfall (Immissionspunkt bzw. Gebäude) werden aus dem Quotient der für den aktiven Schallschutz und der Differenz der Anzahl der Ansprüche ohne Lärmschutz zu der Anzahl der Ansprüche mit Lärmschutzmaßnahme, jeweils als Summe aus Tag und Nacht gebildet, siehe folgende Gleichung. Diese geben das -Nutzen-Verhältnis an. pro entlastetem Schutzfall = aktive LSW / (Anzahl Ansprüche ohne LSW Tag + Nacht - Anzahl Ansprüche mit LSW Tag + Nacht) LÄRMKONTOR GmbH Seite 4 von 6

5 Tabelle 1: Anspruch nach Immissionspunkten, V1 Anspruch nach Immissionspunkten (IPkt) Tag Nacht L t >= 70 db(a) L n >= 60 db(a) AWB aktive LSW [ ] Variante ohne LSW passiv [ ] (AWB) pro entlasteten Ipkt [ ] - 3m LSW ganztags nachts ganztags mit LSW nachts mit LSW Tabelle 2: Anspruch nach Gebäuden, V1 Gebäude mit Anspruch Tag Nacht L t >= 70 db(a) L n >= 60 db(a) AWB aktive LSW [ ] Variante ohne LSW passiv [ ] (AWB) pro entlastetem Gebäude [ ] 3m LSW ganztags nachts ganztags mit LSW nachts mit LSW LÄRMKONTOR GmbH Seite 5 von 6

6 Tabelle 3: Anspruchsberechtigung und für- Lärmschutz aktiver Lärmschutz Zusammenstellung zum Lärmschutz der K40, V1-3 m LSW Ohne Lärmschutz für Lkw > 5,5 t ganztags für Lkw > 5,5 t nachts für Lkw > 5,5 t ganztags mit LSW für Lkw > 5,5 t nachts mit LSW ~ T - - ~ 888 T T Anzahl Gebäude mit Anspruch auf Lärmschutz passiver Lärmschutz Anzahl betroffener Außenwohnbereiche Entschädigung von Außenwohnbereichen Anzahl Gebäude mit Beurteilungspegeln >= 70/60 db(a) Anzahl Außenwohnbereiche mit Beurteilungspegeln >= 70 db(a) ~ 370 T ~ 93 T ~ 132 T ~ 140 T ~ 43 T ~ 48 T ~ 69 T 0 ~ 24 T ~ 69 T Fazit Sowohl aus der Sicht des Nutzens als auch aus der Perspektive des -Nutzen- Verhältnisses stellt die Gewichtsbeschränkung auf der Rübker Straße für Lkw bis 5,5 t in Kombination mit Lärmschutzwänden ganztags eindeutig die beste Schallschutzvariante dar. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen i.v. Marion Krüger LÄRMKONTOR GmbH Seite 6 von 6

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