Bericht Nr / Schalltechnisches Gutachten zur Lärmvorsorge. BV Verbindungsstraße. Moßlerstraße - Schützenberg in Gotha
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1 SCHALLSCHUTZ Consulting Dr. Fürst Inh. D. Friedemann Bericht Nr / 02-1 Schalltechnisches Gutachten zur Lärmvorsorge BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg in Gotha Stand: Bearbeitet von Dipl.-Ing. (FH) Bianca Ulfik für Saller Bau GmbH Zum Hospitalgraben Weimar, Alte Dresdner Straße 54, Dresden Tel.: (0351) , Fax (0351) , info@-schallschutz.de
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3 Lärmvorsorge BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg, Gotha Bericht / 02-1 Stand: Seite 3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Zusammenfassung Situation und Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen und Ausgangsdaten Immissionsgrenzwerte Immissionsorte Berechnungsgrundlagen BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg Baumaßnahme und Rechenmodell Eingangsdaten Straßenverkehr Ergebnisse Verkehrslärmberechung und Bewertung Ergebnisse Verkehrslärmberechung nach Errichtung Lärmschutzwand Ergebnisse Verkehrslärmberechung Verlängerung Lärmschutzwand Literatur Anlagen Anlage 1 Lageplan Anlage 2 Emissionsdaten Straßenverkehr Anlage 3 Beurteilungspegel Straßenverkehr Anlage 4 Beurteilungspegel Straßenverkehr mit Lärmschutzwand Anlage 5 Beurteilungspegel mit verlängerter Lärmschutzwand Anlage 6 Rasterlärmkarte Wirkung SSW an Kita... 21
4 Bericht / 02-1 Stand: Seite 4 2. Situation und Aufgabenstellung Im Rahmen des Ausbaus der Moßlerstraße zur Schaffung einer Verbindung zur Straße Schützenberg ist auf Basis der Verkehrsprognosezahlen eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Diese Baumaßnahme wird aufgrund der Funktionsänderung von einer Sackgasse zu einer Durchgangsstraße als erheblicher baulicher Eingriff nach der Verkehrslärmschutzrichtlinie BImSchV beurteilt. Im Rahmen der Lärmvorsorge ist zu prüfen, ob diese Baumaßnahme zu einer wesentlichen Änderung der Geräuschsituation führt. Im Falle einer wesentlichen Änderung sind die Gebäudefassaden mit Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln und im Plan der Lärmschutzmaßnahmen zu kennzeichnen. Weiterhin sind die Beurteilungspegel für den Ausbauzustand anzugeben. Die Berechnungsgrundlagen, die Vorgehensweise der Berechnung und die Ergebnisse sind in einem Bericht darzulegen.
5 Bericht / 02-1 Stand: Seite 5 3. Beurteilungsgrundlagen und Ausgangsdaten Für den Bau oder die wesentliche Änderung von Straßen- oder Schienenverkehrswegen gilt die Verkehrslärmschutzverordnung BmSchV [1]. Nach 1 (2) der 16. BImSchV ist eine Änderung der bestehenden Geräuschimmissionssituation wesentlich, wenn - eine Straße um eine oder mehrere durchgehende Fahrstreifen... oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder - durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tage oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. - Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Die Anwendung der Verkehrslärmschutzverordnung setzt immer einen (erheblichen) baulichen Eingriff in den Verkehrsweg voraus. Beispiele dafür sind: - der Bau von Anschlussstellen, Ein- und Ausfädelungsspuren, Standstreifen - der Bau von Radwegen - deutliche Fahrstreifenverlegungen (von ca. 1 m) - deutliche Änderungen der Höhenlage (von ca. 0,5 m) Demgegenüber nicht erhebliche bauliche Eingriffe sind: - der Bau von Lichtsignalanlagen - die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche - der Bau von Haltebuchten - der Bau von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen
6 Lärmvorsorge BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg, Gotha Bericht / 02-1 Stand: Seite Immissionsgrenzwerte Nach 2 (1) der Verkehrslärmschutzverordnung ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass die Beurteilungspegel die folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Art der zu schützenden Nutzung Anlagen und Gebiete an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten Immissionsgrenzwert Tag Nacht in db(a) in db(a) in Gewerbegebieten Tabelle 1 Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Die Einstufung der zu schützenden Nutzung ergibt sich nach 2 (2) der 16. BImSchV aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Anlagen und Gebiete, für die keine Bebauungspläne bzw. Festsetzungen bestehen, sind nach der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden.
7 Lärmvorsorge BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg, Gotha Bericht / 02-1 Stand: Seite Immissionsorte Für die Beurteilung der Schallimmissions-Situation werden die nachfolgenden charakteristischen Immissionsorte betrachtet (Lageplan in Anlage 1): Nr. Immissionsort Himmelsrichtung der Fassade Höhe / Etagenzahl Gebiet 01 Hotel Schützenberg 6 S 3 WA 02 Hotel Schützenberg 6 S 3 WA 03 Hotel Schützenberg 6 S 3 WA 04 Kita Moßlerstraße 1+3 S 2 SOS 05 Kita Moßlerstraße 1+3 S 2 SOS 06 Kita Moßlerstraße 1+3 S 2 SOS 07 Kita Moßlerstraße 1+3 S 2 SOS 08 Kita Moßlerstraße 1+3 S 2 SOS 09 Kita Moßlerstraße 1+3 S 2 SOS 10 Kita Moßlerstraße 1+3 O 2 SOS 11 Lenaustraße 5 S 3 WA 12 Moßlerstraße 12 N 8 MI 13 Moßlerstraße 12 N 8 MI 14 Moßlerstraße 19 S 2 WA 15 Moßlerstraße 21 S 3 WA Tabelle 2 Immissionsorte Die Bebauung nördlich der Moßlerstraße ist gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Gotha als Allgemeines Wohngebiet (WA), die Bebauung südlich als Mischgebiet (MI) eingestuft. Eine Sonderstellung nimmt der Kindergarten auf der Moßlerstraße ein. Dieser erhält die Gebietseinstufung der gegenüber Allgemeinen Wohngebieten um 2 db schärferen Anforderung von Krankenhäusern/Schulen, wobei die zu schützende Nutzung nur im Tagzeitraum ausgeübt wird (Sondergebiet Schule SOS).
8 Lärmvorsorge BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg, Gotha Bericht / 02-1 Stand: Seite Berechnungsgrundlagen Der Beurteilungspegel (L r ) wird gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinie BImSchV [1] bzw. der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 [4] berechnet. Eingangsgrößen für die Berechnung sind insbesondere: - die Geländetopografie und die Bebauung - die Lage des Verkehrsweges - der Emissionspegel des Verkehrsweges für tags (6 22 Uhr) und nachts (22 6 Uhr) Nach der RLS-90 [4] wird der Emissionspegel L m,e des Verkehrsweges wie folgt ermittelt: L m,e = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E mit L m (25) D v D StrO D Stg D E Mittelungspegel nach RLS-90, berechnet aus Verkehrsstärke und LKW-Anteil Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit Korrektur für Straßenoberfläche Korrektur für Steigung / Gefälle Korrektur für Spiegelschallquellen (Mehrfachreflexion) Liegt eine wesentliche Änderung aufgrund eines erheblichen baulichen Eingriffes vor und überschreiten gleichzeitig die berechneten Beurteilungspegel die Immissionsgrenzwerte, so sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Dabei ist zu prüfen, durch welche aktiven Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ermöglicht werden kann. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind Maßnahmen an der Quelle, die die Schallemission des Verkehrsweges mindern können. Dies sind z.b. - die Errichtung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen - die Herstellung von Einschnitten und Troglagen, der Bau von Tunneln - das Einbringen schallabsorbierender Fahrbahnbeläge Stehen nach 41 (2) Bundes-Immissionsschutzgesetz die Kosten für aktive Schallschutzmaßnahmen außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck, können nach 42 (2) BImSchG für Schallschutzmaßnahmen an den baulichen Anlagen Entschädigungen geleistet werden. Diese passiven Maßnahmen sind Schallschutzmaßnahmen am Immissionsort. Da-
9 Bericht / 02-1 Stand: Seite 9 bei ist durch Schallschutz in der Fassade (i.a. Fenster erhöhter Schalldämmung) das Eindringen des Verkehrslärms in die schutzbedürftigen Räume zu verhindern. Aus dem Emissionspegel L me des Verkehrsweges wird durch eine Schallausbreitungsrechnung der Beurteilungspegel L r für Tag und Nacht gebildet.
10 Bericht / 02-1 Stand: Seite BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg 4.1. Baumaßnahme und Rechenmodell Zwischen dem Geländeniveau des bestehenden Straßenabschnittes und der Verbindung zur Straße Schützenberg besteht derzeit ein Höhenunterschied von ca. 5 m. Im Rahmen des Ausbaus der Moßlerstraße zur Schaffung einer Verbindung zur Straße Schützenberg wird das Geländeniveau der Moßlerstraße am westlichen Ende angehoben. Der Straßenanstieg beginnt etwa auf Höhe des Kindergartens Moßlerstraße und endet weiter westlich in einem neu geplanten Kreisverkehr. Das Rechenmodell wurde auf Basis der durch die Saller Bau GmbH übergebenen Unterlagen erstellt. Der geplante Straßenverlauf sowie das ungefähre Höheniveau sind daraus ablesbar. Als Berechnungssoftware wurde das Programm SOUNDPLAN der Firma Braunstein und Berndt GmbH in der Version 7.1 verwendet. Anlage 1 enthält einen Lageplan mit Darstellung der Lage der geplanten Moßlerstraße sowie der umliegenden Gebäude und berücksichtigten Immissionsorte Eingangsdaten Straßenverkehr Für die Moßlerstraße werden im ausgebauten Zustand gemäß Verkehrsprognose [5] folgende Verkehrsmengen erwartet: Straße - Abschnitt Moßlerstraße Schützenberg - Residenzgalerie Moßlerstraße Residenzgalerie - Remstädter Straße Kfz/24 h Anteil Schwerverkehr Geschwindigkeit in km/h *) *) Tabelle 3 Verkehrsdaten - Straße Anlage 2 enthält die Emissionsberechnung im Detail. Als Straßentyp für die Tag-/Nacht- Verteilung nach RLS 90 [4] wurde die Kategorie Gemeindestraße benutzt. *) Für die Moßlerstraße ist evtl. die Errichtung einer Tempo 30 Zone geplant. Zur Berechnung auf der sicheren Seite wird jedoch auch hier mit v = 50 km/h gerechnet.
11 Bericht / 02-1 Stand: Seite Ergebnisse Verkehrslärmberechung und Bewertung Die folgende Tabelle enthält die durch die Moßlerstraße im ausgebauten Zustand an der schutzbedürftigen Bebauung verursachten Beurteilungspegel (lauteste Etage). Tabelle 4 Beurteilungspegel 16. BImSchV Die vollständige Ergebnistabelle ist in Anlage 3 enthalten. Die Berechnungen haben ergeben, dass im Tagzeitraum die Immissionsgrenzwerte am Kindergarten sowie an den Gebäuden Moßlerstraße 19 und 21 (IO14, 15) gering überschritten werden. Im Nachtzeitraum treten zusätzlich Grenzwertüberschreitungen am Immissionsort Lenaustraße 5 (IO 11) auf. Zum Schutz des Kindergartens wird geprüft, ob durch Errichtung einer Lärmschutzwand die Grenzwertüberschreitung verhindert werden kann. Für die übrigen Immissionsorte wird aufgrund der baulichen Gegebenheiten die Prüfung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht in Betracht gezogen.
12 Bericht / 02-1 Stand: Seite Ergebnisse Verkehrslärmberechung nach Errichtung Lärmschutzwand Bei Errichtung einer 2 m hohen, ca. 80 m langen Schallschutzwand gemäß Lageplan in Anlage 1, werden folgende Beurteilungspegel erreicht. Die vollständige Tabelle findet sich in Anlage 4. Tabelle 5 Beurteilungspegel 16. BImSchV mit Maßnahme Lärmschutzwand ca. 80 m Kindergarten Bei Errichtung einer Lärmschutzwand auf Höhe des Kindergartens können die Immissionsgrenzwerte am Kindergarten eingehalten werden. Die Grenzwertüberschreitungen an den Immissionsorten IO 11, 14 und 15 bleiben bestehen. Die Gebäude haben formal einen Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen. Die Grenzwertüberschreitungen sind jedoch gering, sodass der erforderliche Schallschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits im Bestand erfüllt ist. Anmerkung: Der durch den Verkehrslärm verursachte Beurteilungspegel von tags L r = 61 db(a) führt auf einen maßgeblichen Außenlärmpegel von L a = 64 db(a). Zum Schutz vor Außenlärm muss das bewertete Gesamt-Schalldämmmaß von Außenbauteilen (Wände+Fenster) für Wohnräume nach DIN 4109 dann mindestens R' w = 35 db betragen. Bei Massivbauten mit üblichen Fenster- und Raumabmessungen führt dies auf Fenster mit einem erforderlichen Schalldämmmaß von R' w = 30 db (Schallschutzklasse II), was auch von einfachen handelsüblichen Isolierglasfenster erfüllt wird. Für Büroräume sind die Anforderungen noch um 5 db geringer.
13 Lärmvorsorge BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg, Gotha Bericht / 02-1 Stand: Seite 13 Die Wirkung der Lärmschutzwand für den Kindergarten wird zusätzlich in einer Rasterlärmkarte in Anlage 6 dargestellt. Es wird empfohlen, dass der Beurteilungspegel im Außenbereich von Kindergärten weniger als 55 db(a) beträgt. Anhand der für eine Höhe von 1,5 m über Gelände berechneten Rasterlärmkarte ist erkennbar, dass dieses Ziel bei Errichtung der Lärmschutzwand erreicht wird Ergebnisse Verkehrslärmberechung Verlängerung Lärmschutzwand Zur Erreichung des bestmöglichen Schutzes für den Kindergarten wurde zusätzlich geprüft, welche Beurteilungspegel erreicht werden, wenn die unter 4.4 beschriebene Lärmschutzwand nach Westen bis zur Hoteleinfahrt auf der Moßlerstraße (Hotel Schützenberg 6) verlängert wird. Die Länge der Lärmschutzwand beträgt dann ca. 110 m (Lageplan in Anlage 1). Es werden die folgende Beurteilungspegel erreicht. Die vollständige Tabelle findet sich in Anlage 5. Tabelle 6 Beurteilungspegel 16. BImSchV mit Maßnahme Lärmschutzwand ca. 110 m Kindergarten Bei Verlängerung der Lärmschutzwand können im westlichen Bereich des Kindergartens nochmals weitere geringe Pegelminderungen erreicht werden (dazu auch Rasterlärmkarte für den Außenbereich in Anlage 6).
14 Lärmvorsorge BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg, Gotha Bericht / 02-1 Stand: Seite Literatur [1] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990; BGBl Teil I, Jg S [2] Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom , BGBl. I Nr. 23, S. 881 [3] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO); BGBl. I, S. 133 vom [4] RLS-90; Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau [5] Verkehrsuntersuchung Gartenstraße Einkaufszentrum Residenz-Galerie Gotha, Entwurf des Abschlussberichtes, erstellt durch SVU Planungsbüro Dr.-Ing. Ditmar Hunger, Stand
15 Lärmvorsorge BV Verbindungsstraße Moßlerstraße - Schützenberg, Gotha Bericht / 02-1 Stand: Seite Anlagen
16 Bericht / 02-1 Stand: Seite 16 Anlage 1 Lageplan
17 Bericht / 02-1 Stand: Seite 17 Anlage 2 Emissionsdaten Straßenverkehr
18 Bericht / 02-1 Stand: Seite 18 Anlage 3 Beurteilungspegel Straßenverkehr
19 Bericht / 02-1 Stand: Seite 19 Anlage 4 Beurteilungspegel Straßenverkehr mit Lärmschutzwand
20 Bericht / 02-1 Stand: Seite 20 Anlage 5 Beurteilungspegel mit verlängerter Lärmschutzwand
21 Bericht / 02-1 Stand: Seite 21 Anlage 6 Rasterlärmkarte Wirkung SSW an Kita
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