Ergebnisse schalltechnischer. Untersuchungen
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- Claus Peters
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1 Unterlage 11.1 Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Planfeststellung Bundesstraße B 16 Anbau 3. Fahrstreifen südlich Ernsgaden Bau-km Bau-km Abschnitt 2360, Station 0,020 2,488 Abschnitt 2380, Station 0,000 0,524 Aufgestellt: Ingolstadt, den Staatliches Bauamt Ingolstadt M a n d e l Ltd. Baudirektor
2 Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung Vorhaben: B 16, 3-streifiger Ausbau im Bereich Ernsgaden Auftraggeber: Staatliches Bauamt Ingolstadt Elbrachtstraße Ingolstadt Bearbeitungsstand: 07/2012 Projekt-Nr.: Prinzregentenstraße Augsburg Tel.: 0821/ Fax: 0821/ info@em-plan.com
3 Auftrag vom: Anzahl Seiten: 15 Anzahl Anlagen: 1 Anzahl Unterlagen (Pläne) Bearbeiter: Unterlage 11.2, Blätter 1a, b und 2a, b Manfred Ertl, Andreas Schartner Durchwahl: 0821 / manfred.ertl@em-plan.com Projekt-Nr.: Seite 2
4 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand der Untersuchung Örtlichkeiten und Bauvorhaben Eingangsdaten Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung Beurteilungsgrundlagen Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV Schallemissionen Schallimmissionen Allgemeines Schallimmissionen ohne Schallschutz Analysefall Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Schallimmissionen mit Schallschutz Zusammenfassung...13 A) Abkürzungsverzeichnis...14 B) Grundlagenverzeichnis / Literatur...15 C) Anlagenverzeichnis...15 Projekt-Nr.: Seite 3
5 1. Gegenstand der Untersuchung Das Staatliche Bauamt Ingolstadt plant den 3-streifigen Ausbau der B 16 im Bereich der Gemeinde Ernsgaden. Im Bestandsfall ist die Bundesstraße im zu untersuchenden Gebiet 2- streifig, geplant ist der Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Südseite der B 16. Zweck der vorliegenden Untersuchung ist es, das Bauvorhaben aus schalltechnischer Sicht auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) [1] zu beurteilen. Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgt nach den RLS-90 [2] auf der Grundlage der bestehenden Situation, dem Analysefall 2010, sowie den Verkehrsmengen für den Prognosehorizont Soweit erforderlich sind aktive Schallschutzmaßnahmen zu dimensionieren, die nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Einhaltung der jeweils geltenden Immissionsgrenzwerte sicherstellen. Sofern eine Einhaltung der nutzungsabhängigen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV mit aktiven Schallschutzmaßnahmen (in erster Linie Schallschutzwälle und / oder Schallschutzwände), nicht erzielt werden kann, sind die betroffenen Gebäude mit verbleibenden Beeinträchtigungen zu dokumentieren. An diesen Gebäuden besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen, d. h. auf Maßnahmen zur Verbesserung des Schalldämm- Maßes der Umfassungsbauteile schutzbedürftiger Räume. Der vorliegende Untersuchungsbericht dokumentiert Randbedingungen und Ergebnisse der Untersuchung. Projekt-Nr.: Seite 4
6 2. Örtlichkeiten und Bauvorhaben Die örtlichen Gegebenheiten sind den Lageplänen zum Schallschutz, Unterlage 11.2, Blätter 1 und 2 zu entnehmen. Das Bauvorhaben umfasst den Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Südseite der Bundesstraße B 16 im Bereich der Ortschaft Ernsgaden auf einer Länge von ca. 3 km. Des Weiteren ist eine Änderung der Anschlussstelle im Südosten der Gemeinde geplant. Die Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle soll durch einen neu zu errichtenden Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen verbessert werden. Die Bundesstraße verläuft in Ost-West Richtung und führt nahezu geländegleich südlich mit einem Mindestabstand von ca. 160 m an Ernsgaden vorbei. Bei den zur Straße nächstgelegenen Flächennutzungen handelt es sich ausschließlich um Wohngebiete. Grundsätzlich ist die Ortschaft im Kern in Mischgebiete gegliedert und am Rand in Wohngebiete. Bei den Wohnnutzungen handelt es sich vorwiegend um zweigeschossige Einfamilienhäuser. Im Osten der Gemeinde Ernsgaden befindet sich mit einem Mindestabstand von ca. 180 m zur B 16 ein Gewerbegebiet mit genehmigten Wohnnutzungen (s. Bebauungsplan Gewerbegebiet Im Chai ). Projekt-Nr.: Seite 5
7 3. Eingangsdaten Zur Erstellung der schalltechnischen Begutachtung wurde ein digitales Berechnungsmodell des Planungsgebiets erstellt. Grundlage des Geländemodells sind ein digitales Höhenlinienmodell über den bestehenden Streckenverlauf der B 16 im untersuchten Gebiet, topographische Karten für die Umgebung des untersuchten Gebiets, sowie technische Planungsunterlagen für die Lage und den Verlauf der bestehenden und der ausgebauten Bundesstraße. Die anzusetzenden Verkehrsmengen wurden durch Prof. Dr. Ing. Harald Kurzak in einem Gutachten ermittelt [4]. Die Lage und Höhe der vorhandenen Baukörper wurde aus den Planunterlagen des Auftraggebers bzw. durch eine Ortseinsicht ermittelt [5]. Die Flächennutzungen stammen aus dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ernsgaden [6]. Im relevanten Umgriff befindet sich ein Gewerbegebiet, welches im Bebauungsplan Gewerbegebiet Im Chai [7] geregelt ist. Eine Liste der Eingangsdaten findet sich im Verzeichnis unter Punkt B) dieser Untersuchung. Projekt-Nr.: Seite 6
8 4. Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung 4.1 Beurteilungsgrundlagen Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen Ausbau eines Straßenverkehrsweges handelt, wird für die Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen die 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung herangezogen. Gemäß 16. BImSchV gilt: 1 Anwendungsbereich (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen- und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Projekt-Nr.: Seite 7
9 2 Immissionsgrenzwerte (1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tag Nacht 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) 4. in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A) (2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. (3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden." 4.2 Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV Der im Sinne der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung relevante Umfang der Baumaßnahme ist durch den 3-streifigen Ausbau im Bereich Ernsgaden mit der baulichen Neugestaltung der Anbindungen an das bestehende Straßenverkehrswegenetz definiert. Die Grenzwerte der 16. BImSchV finden bezüglich des 3-streifigen Ausbaus ohne Einschränkung Anwendung. Der Umbau der Anschlussstelle im Südosten von Ernsgaden ist gemäß Verkehrslärmschutzverordnung als erheblicher baulicher Eingriff einzustufen. Aufgrund der im Vergleich zur B 16 geringen Verkehrsmengen und der größeren Entfernung zum nächsten Wohngebäude, welches sich in einem Gewerbegebiet befindet, ist der Immissionsbeitrag der Anschlussstelle irrelevant und wird in der Untersuchung nicht weiter berücksichtigt. Projekt-Nr.: Seite 8
10 5. Schallemissionen Die Berechnung der Schallemissionen im Untersuchungsgebiet erfolgt für den Bestandsfall (Analysefall 2010) und den Prognosehorizont im Jahr 2025 (Prognose 2025) nach den RLS-90. Die Verkehrsmengen je 24 h und Straßenabschnitt (DTV-Werte) und deren Lkw-Anteile wurden in einem Verkehrsgutachten durch das Büro Kurzak für den Analysefall 2010 sowie den Prognosehorizont 2025 ermittelt. Der Emissionspegel L m,e nach den RLS-90 ist der über den jeweiligen Beurteilungszeitraum gemittelte Schalldruckpegel in 25 m Abstand zur Achse des jeweils betrachteten Fahrstreifens in einer Höhe von 2,25 m über Gelände bei ebenen Ausbreitungsbedingungen. Maßgeblich für die Höhe des Emissionspegels sind neben der Verkehrsmenge und dem Lkw- Anteil die zulässige Geschwindigkeit sowie die Fahrbahnoberfläche. Der Berechnung liegt ein Fahrbahnbelag mit einer pegelmindernden Wirkung (Splittmastixasphalt, Korrekturwert D StrO = -2 db(a)) zugrunde. Die zulässigen Geschwindigkeiten wurden mit 100 km / h für Pkw und 80 km / h für Lkw angesetzt. In den nachfolgenden Tabellen sind die auf den Verkehrsdaten basierenden Schallemissionen aufgeführt. Die Faktoren zur Umrechnung der DTV-Werte in stündliche Verkehrsstärken entsprechen nicht den RLS-90 Standardansätzen. Zur Berechnung der Emissionen wurden deshalb die stündlichen Verkehrsstärken (MT, MN) der nachfolgenden Tabellen gemäß Gutachten vom Büro Kurzak angesetzt. Tabelle 1: Schallemissionen in 2010, Analysefall Straße DTV [Kfz/24h] Stündliche Verkehrsstärken [Kfz/h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel L m,e [db(a)] MT MN Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 16 Ri. Osten bis Ernsgaden ,7 38, ,3 62,7 B 16 im Bereich Ernsgaden ,2 42, ,9 62,4 B 16 ab AS Ernsgaden Ri. Osten ,9 42, ,0 62,8 Tabelle 2: Schallemissionen in 2025, Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall Straße DTV [Kfz/24h] Stündliche Verkehrsstärken [Kfz/h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel L m,e [db(a)] MT MN Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 16 Ri. Osten bis Ernsgaden ,4 39, ,9 63,5 B 16 im Bereich Ernsgaden ,2 43, ,6 63,2 B 16 ab AS Ernsgaden Ri. Osten ,8 40, ,7 63,3 Projekt-Nr.: Seite 9
11 6. Schallimmissionen 6.1 Allgemeines Die Berechnung der Schallimmissionen im gesamten Untersuchungsgebiet erfolgt für den Analysefall 2010 und den Prognosehorizont im Jahr 2025 nach den RLS-90. Die Schallimmissionen wurden getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum an insgesamt 43 repräsentativen Immissionsorten (IO 01 bis IO 43) berechnet. Die Immissionsorte IO 01 bis IO 40 befinden sich in Wohngebieten, IO 41, IO 42 und IO 43 befinden sich in einem Gewerbegebiet. Die Lage der untersuchten Gebäude bzw. Immissionsorte ist den Lageplänen zum Schallschutz, Unterlage 11.2, Blätter 1 und 2 zu entnehmen. Sämtliche Rechenergebnisse können der Anlage 1 entnommen werden. Die Immissionsorte sollen einen Überblick über die zu erwartenden Schallimmissionen geben. Die maßgebliche Höhe der Berechnungspunkte wurde einheitlich mit 2,8 m angesetzt. Die Anzahl der zu berechnenden Stockwerke wurde entsprechend der im Rahmen einer Ortseinsicht vorgefundenen baulichen Situation festgelegt. Ergänzend wurden für den Prognose-Planfall die Schallimmissionen aus der B 16 durch eine Isophonenberechnung für die Beurteilungszeiträume Tag (59 db(a)) und Nacht (49 db(a)) in den Lageplänen dargestellt. Es sind dies die Grenzwertisophonen für Wohngebiete, dargestellt wird die Immissionsbelastung im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss, Berechnungshöhe 2 m bzw. 6 m über Gelände für den Tag- bzw. Nachtzeitraum. Die Beurteilung der Immissionen erfolgt direkt über den Vergleich der Beurteilungspegel mit den Grenzwerten der 16. BImSchV. 6.2 Schallimmissionen ohne Schallschutz Nachfolgend werden die Immissionsberechnungen auf der Grundlage der Bestandssituation 2010 und der Verkehrsprognose 2025 ohne Schallschutzmaßnahmen erläutert. Grundsätzlich werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Tagzeitraum in allen Situationen eingehalten. Das östlich liegende Gewerbegebiet ist nicht von Grenzwertüberschreitungen betroffen Analysefall 2010 In der bestehenden Situation Analysefall 2010 wird der Nachtgrenzwert von 49 db(a) für Wohngebiete an insgesamt 25 von 40 Immissionsorten um 0,2 bis 2,3 db(a) überschritten. Es wurden Beurteilungspegel in der Größenordnung von 51,2 bis 56,8 db(a) im Tagzeitraum und 45,7 bis 51,3 db(a) im Nachtzeitraum berechnet. Projekt-Nr.: Seite 10
12 6.2.2 Prognose-Nullfall 2025 Im Prognose-Nullfall 2025 kommt es im Vergleich zum Analysefall 2010 zu einer Verkehrsmengensteigerung. Die berechneten Beurteilungspegel liegen im Tagzeitraum zwischen 51,8 und 57,4 db(a) und im Nachtzeitraum zwischen 46,4 und 52,0 db(a). Der Nachtgrenzwert von 49 db(a) für Wohngebiete wird um 0,2 bis 3,0 db(a) an insgesamt 31 von 40 Gebäuden überschritten Prognose-Planfall 2025 Die Verkehrsmengen im Prognose-Planfall 2025 entsprechen den Verkehrsmengen im Prognose-Nullfall Im Planfall wird im Bereich Ernsgaden südlich der Bundesstraße ein zusätzlicher Fahrstreifen angebaut, dadurch rückt der äußerste Fahrstreifen um 3,8 m in Richtung Süden. Nur durch den Ausbau bzw. das Wegrücken des südlichen Fahrstreifens tritt eine rechnerische Entlastung um max. 0,1 db(a) ein. Gegenüber dem Analysefall kommt es aufgrund der Verkehrsmengensteigerung zu einer Pegelzunahme um maximal 0,7 db(a). Der Nachtgrenzwert von 49 db(a) für Wohngebiete wird wie im Prognose-Nullfall 2025 an insgesamt 31 von 40 Gebäuden um 0,2 bis 3,0 db(a) überschritten. Es wurden im Tagzeitraum Beurteilungspegel zwischen 51,8 und 57,4 db(a) und im Nachtzeitraum zwischen 46,4 und 52,0 db(a) berechnet. 6.3 Schallimmissionen mit Schallschutz Aufgrund der im Prognose-Planfall 2025 unter Punkt gegebenen Überschreitungen des Nachtgrenzwerts der 16. BImSchV für Wohngebiete wurden Lärmschutzwände für die Gemeinde Ernsgaden zum Zweck der Grenzwerteinhaltung dimensioniert. In der nachfolgenden Tabelle 3 werden die Lage und Höhe der für den Planfall dimensionierten Lärmschutzanlagen aufgeführt. Die Angabe der Höhe bezieht sich stets auf die Höhe über der Fahrbahnoberkante (FOK). Lärmschutzwälle können im vorliegenden Fall nicht umgesetzt werden, da die benötigten Grundstücke durch die ausführende Behörde nicht erworben werden können. Tabelle 3: Vorschlag aktiver Schallschutzmaßnahmen Nr. von Bau-km bis Bau-km Art der Maßnahme Höhe Lage zur Fb ,5 m ,0 m LS-Wand nördlich ,5 m ,0 m Unter Berücksichtigung der in Tabelle 3 angegebenen Lärmschutzwände werden im Prognose- Planfall 2025 in den Wohngebieten Beurteilungspegel von 50,0 bis 54,3 db(a) im Tagzeitraum und von 44,6 bis 48,9 db(a) im Nachtzeitraum berechnet. Die Grenzwerte für Wohngebiete werden an allen Immissionsorten eingehalten. Die vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen führen zu einer Pegelminderung um 0,1 bis 3,7 db(a) im Planfall. Gegenüber dem Bestand Projekt-Nr.: Seite 11
13 (Analysefall 2010) kommt es an den Immissionsorten IO 01 bis IO 38 zu einer Pegelminderung um 0,1 bis 3,0 db(a). Außerhalb des Wirkbereichs der Lärmschutzanlagen (IO 39 bis IO 43) kommt es gegenüber dem Bestand aufgrund der Verkehrsmengensteigerung im Planfall zu einer Pegelerhöhung um 0,2 bis 0,7 db(a). Projekt-Nr.: Seite 12
14 7. Zusammenfassung Das Staatliche Bauamt Ingolstadt plant den 3-streifigen Ausbau der B 16 im Bereich der Gemeinde Ernsgaden. Im Bestand (Analysefall 2010) ist die Bundesstraße im zu untersuchenden Gebiet 2-streifig ausgebaut, geplant ist der Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Südseite der B 16. Zweck der Untersuchung war es, das Bauvorhaben aus schalltechnischer Sicht auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung zu beurteilen. Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgte nach den RLS-90 auf der Grundlage der bestehenden Situation, dem Analysefall 2010, sowie der berechneten Verkehrsmengen für den Prognosehorizont Die Berechnungen haben sowohl im Analysefall 2010 als auch in den Prognosefällen 2025 ergeben, dass die gemäß 16. BImSchV geltenden Immissionsgrenzwerte in den Wohngebieten von Ernsgaden im Nachtzeitraum teilweise überschritten werden. Im Analysefall wurde in den Wohngebieten der Nachtgrenzwert um 0,2 bis 2,3 db(a) an 25 von 40 Gebäuden und in den Prognosefällen um 0,2 bis 3,0 db(a) an 31 Gebäuden überschritten. Entsprechend wurden als Folge des geplanten Ausbaus für den Südwesten und den Süden von Ernsgaden aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) mit einer Höhe von 2,0 bis 2,5 m über FOK dimensioniert. Durch die vorgeschlagenen Lärmschutzanlagen wurde im Planfall gegenüber dem Bestand eine Pegelminderung von 0,1 bis 3,0 db(a) erreicht. Außerhalb der Lärmschutzanlagen kommt es gegenüber dem Bestand aufgrund der Zunahme des Verkehrs zu einer Pegelerhöhung um 0,2 bis 0,7 db(a). Durch die Lärmschutzanlagen im Prognose-Planfall wurde eine Pegelminderung von 0,1 bis 3,7 db(a) berechnet. Die Immissionsgrenzwerte werden an allen Immissionsorten eingehalten. Details zu den vorgeschlagenen Lärmschutzanlagen können Punkt 6.3 oder der Unterlage 11.2 Blatt 1b entnommen werden. Die Rechenergebnisse werden in der Anlage 1 und ebenfalls in der Unterlage 11.2 Blätter 1 und 2 (Prognose-Planfall 2025) aufgeführt. Augsburg, Manfred Ertl Projekt-Nr.: Seite 13
15 A) Abkürzungsverzeichnis Es finden folgende Abkürzungen Verwendung: D StrO DTV in Kfz/24 h Fb FOK G GOK HR IGW L m,e L rt,n LS-Wand M N SW T W Zuschlag nach den RLS-90 für Fahrbahnbeläge Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden Fahrbahn Fahrbahnoberkante Gewerbegebiet Geländeoberkante Himmelsrichtung Immissionsgrenzwert Emissionspegel in 25 m Abstand zur Achse der betrachteten Fahrbahn in db(a) Beurteilungspegel tags, nachts in db(a) Lärmschutzwand Mischgebiet Nacht Stockwerk Tag Wohngebiet Projekt-Nr.: Seite 14
16 B) Grundlagenverzeichnis / Literatur Für die Untersuchung wurden folgende Grundlagen herangezogen: [1] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 16. BImSchV, 1990 [2] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [3] BMVBW, Verkehrsblatt 12/97, Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, - VLärmSchR 97 -, 1997 [4] Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak, Verkehrsuntersuchung B 16 AS Manching - Ernsgaden, 25. März 2010 [5] Staatliches Bauamt Ingolstadt, digitales Geländemodell der bestehenden B 16 inkl. Planung und DFK im Bereich Ernsgaden im dxf-format, [6] Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, aktueller Flächennutzungsplan, am bezogen [7] Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Bebauungsplan Gewerbegebiet Im Chai, am bezogen C) Anlagenverzeichnis Unterlage 11.2 Blätter 1a, b und 2a, b Blatt 1a Blatt 1b Blatt 2a Blatt 2b Anlage 1 Lagepläne zum Schallschutz im Prognose-Planfall 2025 ohne/mit Lärmschutzanlagen Bau-km bis ohne Lärmschutz Bau-km bis mit Lärmschutz Bau-km bis ohne Lärmschutz Bau-km bis mit Lärmschutz Pegeltabellen mit den Lastfällen Analysefall 2010, Prognose- Nullfall 2025 und Prognose-Planfall 2025 (Prognose-Planfall 2025 mit und ohne Lärmschutz) Projekt-Nr.: Seite 15
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