UNTERLAGEN. zur. Planfeststellung. Schalltechnische Untersuchungen

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1 Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Staatliches Bauamt Krumbach Straße / Abschnittsnummer / Station: B 16 / bis ANr. 166_1,475 B 16, Dillingen a.d. Donau - Donauwörth Neubau der Ortsumfahrung Höchstädt a.d. Donau PROJIS-Nr.: UNTERLAGEN zur Planfeststellung nach 17ff. FStrG i.v.m. Art.7ff. BayVwVfG Schalltechnische Untersuchungen aufgestellt: Staatliches Bauamt Krumbach Jens Ehmke, Ltd. Baudirektor Krumbach, den

2 Staatliches Bauamt Krumbach Unterlage 17.1 B 16, Neubau der Ortsumfahrung Höchstädt a.d. Donau - Schalltechnische Berechnungen zum Feststellungsentwurf - Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand der Untersuchung... Örtliche Gegebenheiten und Ausbauvorhaben... 3 Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung Beurteilungsgrundlagen Beurteilung der Baumaßnahme Schallemissionen aus dem Straßenverkehr Schallimmissionen und Beurteilung Allgemeines Betroffenheitsanalyse Zusammenfassung... 7 Anlagen: Anlage 1 Auszug aus Verkehrsprognose 3 Anlage Berechnung der Immissionspegel Anlage 3 Berechnungsergebnisse

3 Staatliches Bauamt Krumbach Unterlage 17.1 B 16, Neubau der Ortsumfahrung Höchstädt a.d. Donau - Schalltechnische Berechnungen zum Feststellungsentwurf - 1 Gegenstand der Untersuchung Das Staatliche Bauamt Krumbach plant den Neubau der 3-streifigen Ortsumfahrung von Höchstädt an der Donau im Zuge der Bundesstraße 16, Günzburg Donauwörth. Ziel der Untersuchung ist es, die Neubaumaßnahme auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) zu beurteilen. Soweit zum Schutz der Nachbarschaft notwendig, sind Maßnahmen zum Schallschutz zu erarbeiten. Aufbauend auf den Ergebnissen der Immissionsberechnung sind eventuelle Maßnahmen zum Schallschutz zu überprüfen. Sofern die Einhaltung gebietspezifischer Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht erzielt werden können, auch unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen, sind die verbleibenden Beeinträchtigungen zu ermitteln und im Lageplan zum Schallschutz darzustellen. Örtliche Gegebenheiten und Ausbauvorhaben Die örtlichen Gegebenheiten sind dem Lageplan Unterlage 3 und 5 zu entnehmen. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf den Streckenabschnitt von Bau-km + bis Baukm 7+3 im Bereich der Gemeinden Mörslingen, Deisenhofen, Höchstädt und Sonderheim. Im schalltechnisch relevanten Nahbereich der vorher genannten Orte befinden sich gemischte Bauflächen (M), Wohngebiete (W) sowie Gewebegebiete (G). Das westlich der B 16 liegende Anwesen Mittelmühle bei Bau km 1+5 liegt außerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne. Für die schalltechnische Beurteilung wird für dieses Anwesen ein Mischgebiet als Nutzung zu Grunde gelegt. Die Planung des Staatlichen Bauamtes Krumbach sieht den Neubau der B 16 3-streifig (RQ 11,5+ mit Überholfahrstreifen) vor. Die Anbindungen der kreuzenden Straßen (soweit vorgesehen) werden in den Knotenpunkten planfrei bzw. bei der St 1 teilplanfrei ausgeführt. Die jeweils kreuzenden Straßen werden über die B 16 geführt. Seite von 7

4 Staatliches Bauamt Krumbach Unterlage 17.1 B 16, Neubau der Ortsumfahrung Höchstädt a.d. Donau - Schalltechnische Berechnungen zum Feststellungsentwurf - Zielsetzung ist es, die B 16 in diesem Streckenabschnitt auf der Basis des für das Jahr 3 prognostizierte Verkehrsaufkommen entsprechend den sich hieraus ergebenden Anforderungen an die Verkehrswege auszubauen. Die für den Streckenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 1 km/h. Die örtlichen Gegebenheiten wurden durch ein digitales Geländemodell auf der Grundlage eines digitalen Höhenpunktrasters nachgebildet. Die Trassen der künftigen Fahrbahnen wurden anhand der technischen Planung modelliert. 3 Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung 3.1 Beurteilungsgrundlagen Da es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um den Bau (B 16) bzw. bauliche Änderung (die kreuzenden Straßen DLG 15, DLG 5, St 1 und DLG 36) handelt, wird für die Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung herangezogen. Gemäß 16.BImSchV gilt: 1 Anwendungsbereich (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen- und Schienenwege). () Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 7 Dezibel (A) am Tage oder 6 Dezibel (A) in der Nacht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm von mindestens 7 Dezibel (A) am Tage oder 6 De- Seite 3 von 7

5 Staatliches Bauamt Krumbach Unterlage 17.1 B 16, Neubau der Ortsumfahrung Höchstädt a.d. Donau - Schalltechnische Berechnungen zum Feststellungsentwurf - zibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Immissionsgrenzwerte: Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tag Nacht An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) In Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A) 3. Beurteilung der Baumaßnahme Da die B 16neu gebaut wird, sind nach der 16. BImSchV die Voraussetzungen für Lärmvorsorge erfüllt und die dortigen Immissionsgrenzwerte finden Anwendung. Für die weiteren untergeordneten Straßen liegt ein erheblich baulicher Eingriff vor (u. a. deutliche Veränderung der Höhenlage und Bau von Anschlussstellen). Ob es sich aber um eine wesentliche Änderung handelt (Erhöhung der Beurteilungspegel um 3 Dezibel (A) oder Überschreiten der Grenzwerte von 7 Dezibel (A) bei Tag und 6 Dezibel (A) bei Nacht) wäre mit einem Vergleich Prognosenullfall mit Prognoseplanungsfall nachzuweisen. Da jedoch die an repräsentativen Immissionsorten gerechneten Beurteilungspegel (mit Prognosewerten für das Jahr 3) die Grenzwerte der Lärmvorsorge für die jeweilige Baunutzung nicht überschreiten (siehe Anlage, Spalte Pegel untergeordnete Straßen ), wurde auf einen rechnerischen Vergleich mit dem Prognosenullfall verzichtet. Seite 4 von 7

6 Staatliches Bauamt Krumbach Unterlage 17.1 B 16, Neubau der Ortsumfahrung Höchstädt a.d. Donau - Schalltechnische Berechnungen zum Feststellungsentwurf - Die Berechnungen der Schallemissionen und Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr erfolgen nach RLS-9. Anhand der berechneten Beurteilungspegel werden getrennt für den Tagund Nachtzeitraum die Bereiche ermittelt, bei denen die Einhaltung der immissionsgrenzwerte geboten ist. 4 Schallemissionen aus dem Straßenverkehr Die Berechnung der Schallemissionen erfolgt für den Prognosehorizont im Jahr 3 (Prognose 3). Die anzusetzenden Verkehrsmengen für die Berechnungen wurden der Verkehrsuntersuchung Höchstädt vom 3. November 15 (siehe Anlage 1) entnommen. Für die Umrechnung der Lkw-Anteile > 3,5 to auf >,8 to zul. Gesamtgewicht wurde ein Faktor auf der Grundlage der Statischen Mitteilungen des Kraftfahrtbundesamtes FZ 1, Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zum für das Bundesgebiet ermittelt (vgl. Pkt. 6. der Verkehrsuntersuchung). Daraus ergibt sich ein Umrechnungsfaktor von 1,36 (Lkw-Anteil >,8 to = Lkw-Anteil >3,5 to * 1,36). Die Verkehrsmengenbelastung und die daraus resultierenden Emissionspegel für das Jahr 3 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Tabelle 1: Verkehrsmengen und Emissionspegel (Prognose 3, Gesamtbelastung) Straßenabschnitt DTV in Kfz/4h LKW-Anteil (%) Geschwindigkeit (km/h) DStro ( Emissionspegel Lm,e () Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B ,1 15, ,6 58, B ,9 14, ,6 58,3 B ,9, ,4 6, Spange RA ,4 15, ,8 56,4 DLG ,9 13, , 54,5 DLG ,9 13, ,5 5,7 DLG 5.3 5,9 5, ,4 49,6 St ,3 14, , 53,4 St , 8, 1 8-6,4 51,7 DLG ,3 11, ,7 47,9 Seite 5 von 7

7 Staatliches Bauamt Krumbach Unterlage 17.1 B 16, Neubau der Ortsumfahrung Höchstädt a.d. Donau - Schalltechnische Berechnungen zum Feststellungsentwurf - In den angegebenen Emissionspegel sind ein Abschlag von - für den Fahrbahnbelag der Streckenabschnitte eingerechnet, für die eine zulässige Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h gilt. 5 Schallimmissionen und Beurteilung 5.1 Allgemeines Die Schallimmissionen wurden getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum für insgesamt 14 repräsentative Immissionspunkte an 9 Gebäuden berechnet (siehe auch Anlage und 3). Die Lage der Immissionspunkte ist dem Übersichtslageplan (Unterlage 3-) und den Lageplänen (Unterlage 5) zu entnehmen. Alle Berechnungen erfolgten unter Berücksichtigung vorhandener schallpegelmindernder Hindernisse (Geländeerhebungen und Kanten). Entsprechend den Verkehrslärmschutzrichtlinien () wurden die Beurteilungspegel ohne Überlagerung aus mehreren Verkehrswegen nur für die B 16neu gerechnet. Zur Vereinfachung wurden die Beurteilungspegel aus den untergeordneten Straßen überlagert und in einem Rechengang ermittelt (siehe Anlage, Spalte Pegel untergeordnete Straßen ). Da diese Fahrbahnen relativ weit auseinander liegen, kommt bei der Berechnung der Beurteilungspegel nur die den Immissionsorten nächst gelegene Fahrbahn zum Tragen. Die Auswirkungen der weiter entfernten Straßen sind somit vernachlässigbar gering. Weiter wurden in einem zusätzlichen Rechengang die Beurteilungspegel aus der Überlagerung sämtlicher verkehrsrelevanter Straßen die neu- bzw. ausgebaut werden ermittelt (siehe Anlage, Spalte Pegel Überlagerung ). Die Berechnungsergebnisse sind im Anlage 3 in tabellarischer Form aufgeführt. 5. Betroffenheitsanalyse Aus der Tabelle Anlage ist ersichtlich, dass die Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV weder für den Verkehrslärm aus der B 16, noch für den Verkehrslärm aus den untergeordneten Straßen überschritten werden. Auch bei der Überlagerung der B 16 mit den untergeordneten Seite 6 von 7

8 Staatliches Bauamt Krumbach Unterlage 17.1 B 16, Neubau der Ortsumfahrung Höchstädt a.d. Donau - Schalltechnische Berechnungen zum Feststellungsentwurf - Straßen werden die Grenzwerte nicht überschritten. Somit sind die Vorraussetzungen weder für aktive noch für passive Lärmschutzmaßnahmen gegeben. 6 Zusammenfassung Die vorliegende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass als Folge der Neu- und Ausbaumaßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft erforderlich werden. Seite 7 von 7

9 - Seite 1-6. Verkehrsdaten für lärmschutzrelevante Berechnungen Für Lärmberechnungen streng nach RLS-9 sind der durchschnittliche tägliche Verkehr DTV sowie Lkw-Anteile über,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu verwenden. Alle in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung genannten Verkehrsmengen beziehen sich auf den normalwerktäglichen Verkehr DTV(W), alle Schwerverkehrszahlen auf ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Für die Lärmberechnungen nach RLS-9 werden deshalb die nachstehenden Umrechnungsfaktoren ermittelt. 6.1 Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) Die aus der Verkehrserhebung ermittelte und für die Verkehrsumlegungen verwendete Matrix beschreibt sowohl für den Analyse-Nullfall als auch für die Prognosefälle die werktäglichen Verkehrsrelationen, welche auf der Grundlage der an einem Normalwerktag durchgeführten Verkehrsbefragung und -zählung geeicht wurden. Verkehrszahlen zum DTV werden im klassifizierten Netz im Rahmen der alle fünf Jahre stattfindenden Straßenverkehrszählung (SVZ) durch Kurzzeitzählungen an Normalwerktagen, Sonn- und Feiertagen sowie in Urlaubswochen erhoben und durch Hochrechnung der Zählergebnisse aufgrund von Dauerganglinien und Kennwerten berechnet. Der DTV beschreibt damit einen Jahresmittelwert, welcher das in der Regel geringere Verkehrsaufkommen an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Urlaubsmonaten berücksichtigt. Das amtliche Ergebnis der SVZ 1 3 weist für die B 16 im Abschnitt zwischen Tapfheim und Höchstädt (TK-Zählstelle Nr ) eine DTV-Belastung von Kfz/4 h auf, der zugehörige Werktagwert wird mit 7.51 Kfz/4 h angegeben. Beim Schwerverkehr (SV) ist der Unterschied zwischen der werktäglichen Belastung und dem Jahresmittelwert deutlich größer. Das amtliche Ergebnis der SVZ 1 weist für die B 16 im gleichen Abschnitt eine SV-Belastung von 99 Kfz/4 h auf, der zugehörige Werktagwert wird mit 1.17 Kfz/4 h angegeben. Daraus ergeben sich folgende Umrechnungsfaktoren: DTV-Kfz = DTV(W)-Kfz / 1,9 DTV-SV = DTV(W)-SV / 1,18 Der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau (Hrsg.): Richtlinien für den Lärmschutz an Straße RLS-9, FGSV-Verlag, Köln, Ausgabe 199, korrigierte Fassung

10 - Seite - 6. Lärmrelevanter Lkw-Anteil Für die Umrechnung der Lkw-Anteile > 3,5 t auf >,8 t wurde ein Faktor auf der Grundlage der Statistischen Mitteilungen des Kraftfahrtbundesamtes 4 FZ 1, Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zum für das Bundesgebiet ermittelt (siehe Anlage ). Daraus ergibt sich folgender Umrechnungsfaktor: Lkw-Anteil >,8 t = Lkw-Anteil > 3,5 t * 1,

11 Verkehrsbelastung Gesamtverkehr [Kfz/4 h] Verkehrsprognose Prognose Planungsfall Verkehrsuntersuchung Höchstädt Ulm, 16. Juni 15/ku Plan 18

12 Verkehrsbelastung Güterschwerverkehr [Lkw>3,5t & Lz/4 h] Verkehrsprognose 3 5 Prognose Planungsfall Verkehrsuntersuchung Höchstädt Ulm, 16. Juni 15/ku Plan 19

13 Differenzen Planfall gegenüber Prognose-Nullfall - Gesamtverkehr [Kfz/4 h] Verkehrprognose Prognose Planungsfall Verkehrsuntersuchung Höchstädt Ulm, 16. Juni 15/ku Plan

14 Anlage Abschätzung des lärmrelevanten Lkw-Anteils >,8 t zul. GG im Verhältnis zum Güterschwerverkehr > 3,5 t Datenbasis: Statistische Mitteilungen des Kraftfahrtbundesamtes FZ 1, Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern am Stichtag nach Zulassungsbezirken Bezirk: Deutschland Stichtag: Fahrzeugarten Gesamtverkehr Kfz > 3,5 t Kfz >,8 t Kfz Lkw>3,5t+Lz Lkw>,8t+Lz Krafträder, insgesamt Personenkraftwagen, insgesamt Kraftomnibusse Lastkraftwagen, insgesamt davon bis,8t ,8 bis 3,5t ,5 bis 5,t , bis 7,5t ,5 bis 1t bis t über t unbekannt Zugmaschinen, insgesamt davon Sattelzugmaschinen Land-/Forstwirtschaft restliche Zugmaschinen Sonstige Kfz, insgesamt davon Abfallsammlung - - Straßen-/Kanalreinigung - - Verkaufs-/Werbezwecke - - Bergung/Abschleppen - - Feuerwehr - - restliche Sonstige Kfz - - Kraftfahrzeuge, insgesamt Anteil an Kfz, insgesamt 1% 5,4% 7,4% Umrechnungsfaktor 3,5 t ->,8 t 1,36 Kennzahlen: Pkw/1 Einwohner 55 Kfz/1 Einwohner 665 Ulm,

15 Staatliches Bauamt Krumbach B 16, Neubau der Ortsumfahrung Höchstädt a.d. Donau Unterlage 17 Anlage Berechnung der Immissionspegel Berechnungspunkt Nutzung Immissionsgrenzwert rel. Straßenachse Pegel B 16neu Pegel untergeordnete Straßen Pegel Überlagerung Überschreitung IO Nr. Bezeichnung Ort Fassade tags nachts Station Abstand Höhendiff. tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts m m m 1 Mittelmühle 1 EG Deisenhofen O MI ,5 1, 48,4 41,1 4, 31,5 49,1 41,5 nein nein 1 Mittelmühle 1 1. OG Deisenhofen O MI ,5 3,5 48,6 41, 4,3 31,6 49, 41,7 nein nein 1 Mittelmühle 1. OG Deisenhofen O MI ,5 6,3 48,7 41,4 4,4 31,7 49,3 41,8 nein nein Mörslinger Straße 5 EG Deisenhofen S MI , 3,3 44,3 36,9 3, 3,7 44,5 37,1 nein nein Mörslinger Straße 5 1. OG Deisenhofen S MI , 5,53 44,4 37, 33,3 4,9 44,7 37,3 nein nein Mörslinger Straße 5. OG Deisenhofen S MI , 8,33 44,5 37, 36, 7,7 45,1 37,6 nein nein 3 Mörslinger Straße 5 EG Deisenhofen W MI ,8 3,3 47, 39,6 58,8 5, 59,1 5,4 nein nein 3 Mörslinger Straße 5 1. OG Deisenhofen W MI ,8 5,53 47,1 39,7 59,8 51,1 6,1 51,4 nein nein 3 Mörslinger Straße 5. OG Deisenhofen W MI ,8 8,33 47, 39,9 6,1 51,3 6,3 51,6 nein nein 4 Mörslinger Straße 5 EG Deisenhofen N MI ,5 3,3 44,3 36,9 56,9 48,1 57,1 48,5 nein nein 4 Mörslinger Straße 5 1. OG Deisenhofen N MI ,5 5,53 44,4 37,1 58, 49,5 58,4 49,7 nein nein 4 Mörslinger Straße 5. OG Deisenhofen N MI ,5 8,33 44,6 37,3 58,7 49,9 58,9 5, nein nein 5 Mörslinger Straße EG Deisenhofen W MI ,17 3,35 44,8 37,4 44, 35,5 47,5 39,6 nein nein 5 Mörslinger Straße 1. OG Deisenhofen W MI ,17 5,85 44,8 37,5 44,4 35,7 47,6 39,7 nein nein 5 Mörslinger Straße. OG Deisenhofen W MI ,17 8,65 44,9 37,6 44,5 35,8 47,8 39,8 nein nein 6 Mörslinger Straße EG Deisenhofen N MI ,1 3,35 44,3 36,9 4,5 33,7 46,5 38,6 nein nein 6 Mörslinger Straße 1. OG Deisenhofen N MI ,1 5,85 44,3 37, 4,6 33,9 46,6 38,7 nein nein 6 Mörslinger Straße. OG Deisenhofen N MI ,1 8,65 44,4 37,1 4,7 34, 46,7 38,8 nein nein 7 Kapellenstraße 1 EG Deisenhofen W WA ,71 1,59 43,4 36, 4,7 31,9 45,3 37,5 nein nein 7 Kapellenstraße 1 1. OG Deisenhofen W WA ,71 4,9 43,4 36,1 4,8 3, 45,3 37,5 nein nein 7 Kapellenstraße 1. OG Deisenhofen W WA ,71 6,89 43,5 36,1 4,9 3,1 45,4 37,6 nein nein 8 Kapellenstraße 1 EG Deisenhofen N WA ,5 1,59 43,7 36,3 39,5 3,8 45,1 37,4 nein nein 8 Kapellenstraße 1 1. OG Deisenhofen N WA ,5 4,9 43,7 36,4 39,6 3,9 45, 37,5 nein nein 8 Kapellenstraße 1. OG Deisenhofen N WA ,5 6,89 43,8 36,4 39,8 31, 45,3 37,6 nein nein 9 Ruppertsberger Straße 1 EG Höchstädt N WA ,41,66 41,1 33,7 37, 8,5 4,6 34,8 nein nein 9 Ruppertsberger Straße 1 1. OG Höchstädt N WA ,41 1,84 41,1 33,7 37,3 8,5 4,6 34,9 nein nein 9 Ruppertsberger Straße 1. OG Höchstädt N WA ,41 4,64 41,1 33,8 37,4 8,6 4,7 35, nein nein 1 Holzbrückleweg 9a EG Höchstädt N MI ,95,18 4,8 35,4 36,6 7,9 43,8 36,1 nein nein 1 Holzbrückleweg 9a 1. OG Höchstädt N MI ,95,3 4,8 35,5 36,7 8, 43,8 36, nein nein 1 Holzbrückleweg 9a. OG Höchstädt N MI ,95 5,13 4,9 35,5 36,8 8, 43,9 36,3 nein nein 11 Adolph Kolping Straße 9 EG Höchstädt NW WA ,,17 43,7 36,3 3,7 4, 44,1 36,6 nein nein 11 Adolph Kolping Straße 9 1. OG Höchstädt NW WA , 4,67 43,8 36,4 3,8 4, 44, 36,7 nein nein 11 Adolph Kolping Straße 9. OG Höchstädt NW WA , 7,47 43,8 36,5 3,8 4,1 44,3 36,8 nein nein 1 Adolph Kolping Straße 9 EG Höchstädt NO WA ,94,17 43, 35,6 7,3 18,6 43, 35,8 nein nein 1 Adolph Kolping Straße 9 1. OG Höchstädt NO WA ,94 4,67 43,1 35,7 7,4 18,7 43,3 35,9 nein nein 1 Adolph Kolping Straße 9. OG Höchstädt NO WA ,94 7,47 43, 35,8 7,6 18,9 43,4 36, nein nein 13 Sebastianweg 7 EG Mörslingen SO WA ,5 3,3 44, 36,6 44,9 36, 47,5 39,4 nein nein 13 Sebastianweg 7 1. OG Mörslingen SO WA ,5 5,8 44, 36,7 45,1 36,4 47,6 39,5 nein nein 13 Sebastianweg 7. OG Mörslingen SO WA ,5 8,6 44, 36,8 45,3 36,6 47,8 39,7 nein nein 14 Fischerstraße 5 EG Mörslingen N WA ,75 4,36 43,1 35,7 8,5 19,7 43,3 35,8 nein nein 14 Fischerstraße 5 1. OG Mörslingen N WA ,75 1,86 43,1 35,7 8,5 19,8 43,3 35,8 nein nein 14 Fischerstraße 5. OG Mörslingen N WA ,75,94 43,1 35,7 8,6 19,8 43,3 35,9 nein nein

16 Ortsumfahrung Höchstädt Beurteilungspegel Planfall, B16 Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff 1 Mittelmühle 1 MI EG O OG OG Mörslinger Str. 5 MI EG S OG OG Mörslinger Str. 5 MI EG W OG OG Mörslinger Str. 5 MI EG N OG OG Mörslinger Str. MI EG W OG OG Mörslinger Str. MI EG N OG OG Kapellenstraße 1 WA EG W OG OG Kapellenstraße 1 WA EG N Planungsbüro Bauen und Umwelt Kurt Seeler Straboweg Kempten 1 SoundPLAN 7.4

17 Ortsumfahrung Höchstädt Beurteilungspegel Planfall, B16 Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff 1.OG OG Ruppertsberger Str. 1 WA EG N OG OG Holzbrücklesweg 9a MI EG N OG OG Adolph-Kolping-Str. 9 WA EG NW OG OG Adolph-Kolping-Str. 9 WA EG NO OG OG Sebastianweg 7 WA EG SO OG OG Fischerstr. 5 WA EG N OG OG Planungsbüro Bauen und Umwelt Kurt Seeler Straboweg Kempten SoundPLAN 7.4

18 Ortsumfahrung Höchstädt Beurteilungspegel Planfall, nur untergeordnete Straßen Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff 1 Mittelmühle 1 MI EG O OG OG Mörslinger Str. 5 MI EG S OG OG Mörslinger Str. 5 MI EG W OG OG Mörslinger Str. 5 MI EG N OG OG Mörslinger Str. MI EG W OG OG Mörslinger Str. MI EG N OG OG Kapellenstraße 1 WA EG W OG OG Kapellenstraße 1 WA EG N Planungsbüro Bauen und Umwelt Kurt Seeler Straboweg Kempten 1 SoundPLAN 7.4

19 Ortsumfahrung Höchstädt Beurteilungspegel Planfall, nur untergeordnete Straßen Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff 1.OG OG Ruppertsberger Str. 1 WA EG N OG OG Holzbrücklesweg 9a MI EG N OG OG Adolph-Kolping-Str. 9 WA EG NW OG OG Adolph-Kolping-Str. 9 WA EG NO OG OG Sebastianweg 7 WA EG SO OG OG Fischerstr. 5 WA EG N OG OG Planungsbüro Bauen und Umwelt Kurt Seeler Straboweg Kempten SoundPLAN 7.4

20 Ortsumfahrung Höchstädt Beurteilungspegel Planfall, Überlagerung Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff 1 Mittelmühle 1 MI EG O OG OG Mörslinger Str. 5 MI EG S OG OG Mörslinger Str. 5 MI EG W OG OG Mörslinger Str. 5 MI EG N OG OG Mörslinger Str. MI EG W OG OG Mörslinger Str. MI EG N OG OG Kapellenstraße 1 WA EG W OG OG Kapellenstraße 1 WA EG N Planungsbüro Bauen und Umwelt Kurt Seeler Straboweg Kempten 1 SoundPLAN 7.4

21 Ortsumfahrung Höchstädt Beurteilungspegel Planfall, Überlagerung Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff 1.OG OG Ruppertsberger Str. 1 WA EG N OG OG Holzbrücklesweg 9a MI EG N OG OG Adolph-Kolping-Str. 9 WA EG NW OG OG Adolph-Kolping-Str. 9 WA EG NO OG OG Sebastianweg 7 WA EG SO OG OG Fischerstr. 5 WA EG N OG OG Planungsbüro Bauen und Umwelt Kurt Seeler Straboweg Kempten SoundPLAN 7.4

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