Verbandsgemeinde Wachenheim. Lärmaktionsplanung. Endbericht

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1 Lärmaktionsplanung Endbericht Karlsruhe August 2014

2 Lärmaktionsplanung Endbericht Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung) B.Sc. Nathalie Mickeleit Verfasser MODUS CONSULT Karlsruhe Dr.-Ing. Frank Gericke Freier Architekt und Stadtplaner Pforzheimer Straße 15b Karlsruhe 0721 / Erstellt im Auftrag der im August 2014

3 Zwischenbericht 3 Inhalt 1. Allgemeines Beschreibung der Gemeinde Zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Geltende Grenzwerte Geltende Lärmindices Bewertung der Ist-Situation Umfang des Untersuchungsgebietes Verkehrsdaten und sonstige schalltechnische Parameter Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Maßnahmenplanung Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Schutz ruhiger Gebiete Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Kurzfassung: Formelle und finanzielle Informationen Datum der Aufstellung des Aktionsplans Datum des Abschlusses des Aktionsplans Mitwirkung der Öffentlichkeit Bewertung der Durchführung und Ergebnisse des Aktionsplans Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung in den nächsten 5 Jahren Langfristige Strategie Schutz ruhiger Gebiete Schätzwert für die Reduzierung der Betroffenen Personen Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Link zum Aktionsplan im Internet... 15

4 Zwischenbericht 4 Tabellen Tab. 1: Grenzwerte der Lärmsanierung nach VLärmSchR 97 7 Tab. 2: Grenzwerte der Lärmvorsorge nach 16. BImSchV 8 Tab. 3: Verkehrsmengen aus der Strategischen Lärmkartierung 9 Tab. 4: Betroffenheitstabelle in der VG Wachenheim in Tab. 5: Ellerstadt mit Akaziensiedlung: A 650 Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h 11 Tab. 6: Anzahl und Veränderung der Betroffenen in der VG Wachenheim 14 Pläne Plan 1 Übersichtsplan L den 2012 Plan 2 Geräuscheinwirkungen L den Ellerstadt mit Akaziensiedlung Plan 3 Übersichtsplan L night 2012 Plan 4 Geräuscheinwirkungen L night Ellerstadt mit Akaziensiedlung

5 Zwischenbericht 5 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde Die liegt im südlichen Teil des Landkreises Bad Dürkheim in ländlichen Raum. Östlich der Stadt Wachenheim schließen sich die drei Ortsgemeinden Friedelsheim, Ellerstadt und Gönnheim an. Auf einer Gesamtfläche von ca ha leben Menschen (Stand: ). Der Großteil der Gemarkungsfläche entfällt auf den Pfälzer Wald, Reb- sowie Ackerland. In bzw. am Gebiet der Verbandsgemeinde liegt die Autobahnen A 650, die Bundesstraßen B 271, B 37 und die Landesstraße L 516, L 525, L 526 und L Zuständige Behörde Gemäß 47e BImSchG sind die zuständigen Behörden für Lärmaktionspläne die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Zuständig für diese Lärmaktionsplanung ist: Weinstraße Wachenheim Tel / Fax / info@vg-wachenheim.de Rechtlicher Hintergrund Anlass für die Lärmaktionsplanung ist die jüngst erfolgte Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 (zweite Stufe) für Hauptverkehrsstraßen 1 durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz (LUWG). Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Deutsches Recht umgesetzt wurde. Aus den Kartierungsergebnissen erwächst für die Städte und Gemeinden - nach europäischer Rechtssetzung - die Verpflichtung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes ( 47d BImSchG). 1 Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr dies entspricht Kfz/Tag ( 47b Nr.3 BImSchG)

6 Zwischenbericht 6 Für eine zielgerichtete Lärmaktionsplanung kann es durchaus erforderlich sein, die Lärmkartierung 2012 für Hauptverkehrsstraßen zu ergänzen. Einzubeziehen sind hier verkehrsreiche Kreis- und Gemeindestraßen oder auch lärmrelevante Straßen mit weniger als Kfz/Tag. Dies ist in Wachenheim aufgrund der generell niedrigen Verkehrsbelastungen nicht erforderlich. Zusätzlich könnten die bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 160 Zügen/Tag (Stufe 1) und nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 80 Zügen/Tag (Stufe 2) einbezogen werden, doch liegen diese nicht im Gemeindegebiet von Wachenheim. Die rechtliche Grundlage für Lärmaktionsplanung bildet das am 30. Juni 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Richtlinie 2002/49/EG). Im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden die Paragraphen 47a-47f als 6. Teil eingefügt (Lärmminderungsplanung). Die Anforderungen und Inhalte der Lärmkartierung und des Lärmaktionsplans werden durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( 47a- 47f BImSchG) vom sowie durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom geregelt. Das Gesetz beschränkt sich im Wesentlichen auf die Vorgaben der EG-Richtlinie, d.h. die Festlegung von Mindestanforderungen und Fristen für die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen (Maßnahmenplan oder -konzept) und regelt darüber hinaus lediglich die Zuständigkeiten. Weitere Konkretisierungen erfolgen in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Nach dem Gesetz müssen Lärmminderungspläne für sämtliche Hauptlärmquellen und Ballungsräume aufgestellt werden. Ein Lärmminderungsplan besteht aus zwei Teilen, der Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan; er ist alle 5 Jahre zu aktualisieren. Aus der Kartierungspflicht erwächst nach europäischem Recht für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ( 47d BImSchG). 47d Abs. 6 i.v. mit 47 Abs. 6. BImSchG beschreibt die Verbindlichkeit der Lärmaktionsplanung. Maßnahmen, welche im Lärmaktionsplan festgesetzt sind, sind durch die zuständigen Behörden oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen, sofern sie den fachlichen Anforderungen gerecht werden. Hieraus ergibt sich eine interne Bindungswirkung für alle Träger öffentlicher Verwaltung. Die besonderen fachgesetzlichen Vorschriften werden jedoch durch die Inhalte des Lärmaktionsplans und das BImSchG nicht verdrängt. Demzufolge haben die zuständigen Behörden planungsrechtliche Festlegungen in den Lärmaktions-

7 Zwischenbericht 7 plänen bei Fachplanungen in ihre Überlegungen einzubeziehen und soweit wie möglich zu berücksichtigen. Eine strikte Beachtungspflicht besteht damit allerdings nicht. Außerdem kann es bei der Durchsetzung von Maßnahmen auch dazu kommen, dass einzelne Nachweise über andere Rechtsvorschriften geführt werden müssen. So muss beispielsweise der Nachweis zur Anordnung von Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung mit den Lärmschutz- Richtlinien-StV geführt werden. 1.4 Geltende Grenzwerte Für die Aktionsplanung gibt es nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Die Grenzwerte für Straßenverkehrslärm im nationalen Recht beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) bzw. Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr). In folgenden Regelwerken werden Grenzwerte genannt: Die "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97" vom gilt für den Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung). Lärmschutzmaßnahmen setzen voraus, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Grenzwerte überschreitet: Grenzwerte der Lärmsanierung in db(a) Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Alten-heimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten 70 db(a) 60 db(a) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten 72 db(a) 62 db(a) in Gewerbegebieten 75 db(a) 65 db(a) Tab. 1: Grenzwerte der Lärmsanierung nach VLärmSchR 97 Mit der Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom 12. Juni 1990 ist eine Rechtsvorschrift erlassen, in der Grenzwerte bei Neu- und Ausbaumaßnahmen von öffentlichen Verkehrswegen festgelegt sind. Diese Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Verkehrswegen. Die 16. BImSchV legt die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte fest und regelt das Verfahren für die Berechnung des Beurteilungspegels zur Feststellung der Belastung durch Verkehrsgeräusche. Die Verkehrslärmschutzverordnung nennt die folgenden Immissionsgrenzwerte:

8 Zwischenbericht 8 Grenzwerte der Lärmvorsorge in db(a) Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 db(a) 47 db(a) in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten 59 db(a) 49 db(a) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten* 64 db(a) 54 db(a) in Gewerbegebieten 69 db(a) 59 db(a) * Außenbereiche sind wie Mischgebiet zu beurteilen Tab. 2: Grenzwerte der Lärmvorsorge nach 16. BImSchV 1.5 Geltende Lärmindices Die Lärmkarten sind im Lärmindex L DEN und im Lärmindex L Night angegeben, der nach der VBUS (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen nach 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)) ermittelt ist. Der Lärmindex ist ein berechneter Mittelungspegel, welcher die im zeitlichen Ablauf schwankenden Geräusche zu einem mittleren konstanten Geräusch über einen bestimmten Zeitraum zusammenfasst. < L DEN : Mittelungspegel über Tag, Abend und Nacht (24 Stunden) mit 0 db(a) Zuschlag für den Tag, 5 db(a) Zuschlag für den Abend und 10 db(a) für die Nacht. < L Night : Mittelungspegel für die Nacht (8 Stunden).

9 Zwischenbericht 9 2. Bewertung der Ist-Situation 2.1 Umfang des Untersuchungsgebietes Der Umfang des Untersuchungsgebiets umfasst die Ortsgemeinde Ellerstadt mit der Akaziensiedlung sowie einen Teilbereich der Ortsgemeinde Friedelsheim. Die im Untersuchungsgebiet verlaufenden Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr sind: < die Bundesautobahn A 650 von Betriebs-km ca (östliche Grenze der VG Maxdorf) bis Betriebs-km ca (Beginn der B 37), < die B 37 von der L 527 bis Beginn der OG Friedelsheim, < die B 271 in Höhe der Stadt Wachenheim von der südlichen Gemarkungsgrenze Richtung Forst bis zur nördlichen in Richtung Bad Dürkheim, < die L 527 auf Höhe der Akaziensiedlung. Das Untersuchungsgebiet liegt in keinem Ballungsraum und umfasst keine Haupteisenbahnstrecken sowie Großflughäfen. 2.2 Verkehrsdaten und sonstige schalltechnische Parameter Die maßgebenden Straßenabschnitte wiesen zum Zeitpunkt der Strategischen Lärmkartierung die in der nachfolgenden Tabelle genannten Verkehrsbelastungen auf: Straße Lme day Lme evening Lme night DTV [Pkw/h] (Day) [Lkw/h] (Day) [Pkw/h] (Evening) [Lkw/h] (Evening) [Pkw/h] (night) [Lkw/h] (night) A 650 nördl. Ellerstadt 64,87 62,61 57, ,415 23,29 491,275 5, ,205 3,805 B 271 östl, Wachenheim 64,89 62,29 57, ,59 18, ,085 5,49 64,293 3,38 L 527 nördl, Akaziensiedlung 66,67 64,31 58, ,312 23, ,826 7,202 95,804 4,202 Tab. 3: Verkehrsmengen aus der Strategischen Lärmkartierung DTV [Kfz/24h] = Durchschnittlich täglicher Verkehr M D [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 6:00 und 18:00 Uhr M E [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 18:00 und 22:00 Uhr M N [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 22:00 und 6:00 Uhr p T [%] = Lkw-Anteil an Kfz zwischen 6:00 und 18:00 Uhr p E [%] = Lkw-Anteil an Kfz zwischen 18:00 und 22:00 Uhr p N [%] = Lkw-Anteil an Kfz zwischen 22:00 und 6:00 Uhr Die zulässige Geschwindigkeit wurde in der Strategischen Lärmkartierung auf der Autobahn generell mit 130 km/h für Pkw bzw. 80 km/h für Lkw und auf der Bundes- und Landesstraße mit 100 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw angesetzt.

10 Zwischenbericht 10 Der Korrektursummand für die Straßenoberfläche (Î-L StrO ) wurde generell mit -2 db(a) auf den Straßenabschnitten mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h unterstellt. Ausgehend von den vorliegenden Verkehrsmengen und den sonstigen schalltechnisch relevanten Parametern (Geschwindigkeit, Straßenoberfläche, Steigung, etc.) fand entsprechend der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) vom die Berechnung der maßgeblichen Emissionspegel (L m,e ) statt. 2.3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten In folgender Tabelle ist die Anzahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen, Schulen und Krankenhäusern ersichtlich. Tab. 4: Betroffenheitstabelle in der VG Wachenheim in Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Im Gebiet der VG Wachenheim sind auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 keine relevanten Lärmbelastungen festzustellen. Jedoch schlägt die WHO (Night Noise Guidelines for Europe, 2009) zum Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen die folgenden Lärmgrenzwerte (außen) für die Nacht vor: Kurzfristig L Night = 55 db(a), Mittel- und langfristig L Night = 40 db(a) Zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen sollte ein 24h-Tagpegel L DEN von 65 db(a) möglichst kurzfristig unterschritten werden. Zur Vermeidung von erheblichen Belästigungen sollte langfristig der 24h-Tagpegel L DEN von 55 db(a) unterschritten werden. In den Lärmkarten sind die Gebiete mit Pegeln oberhalb von L DEN = 55 db(a) und L Night = 50 db(a) dargestellt.

11 Zwischenbericht Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Im Gebiet der wurden auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 keine Lärmprobleme und keine verbesserungsbedürftigen Situationen festgestellt. 3. Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Derzeit sind keine geräuschmindernden Maßnahmen im Untersuchungsgebiet vorhanden. Nach der Betroffenheitsanalyse sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich Ellerstadt und Friedelsheim nicht kurzfristig notwendig. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Auf Wunsch der wurde die Maßnahme der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h auf der A 650 berechnet. Tabelle 5 zeigt in der Differenz durch die vorgeschlagene Maßnahme eine Verringerung der Zahl Betroffener; die Auslösewerte werden eingehalten werden. Aufgrund der Geringfügigkeit der Betroffenen besteht allerdings keine Veranlassung zur Umsetzung der Maßnahme und in Bezug auf die Funktion einer Autobahn als regional wirksame Verbindungsstraße wird eine Einschränkung der Geschwindigkeit in diesem Fall der Betroffenheit für nicht angemessen angesehen und nicht weiter verfolgt. Ort Intervalle in db (A) Betroffene Status Quo Betroffene mit Geschwindigk.- beschränkung Betroffene Differenz L DEN L N L DEN L N L DEN L N Ellerstadt mit Akaziensiedlung > Tab. 5: Ellerstadt mit Akaziensiedlung: A 650 Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h

12 Zwischenbericht Schutz ruhiger Gebiete Ziel der Lärmaktionspläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen ( 47d BImSchG bzw. Artikel 8 der Umgebungslärmrichtlinie). Nach Artikel 3 l) der Umgebungslärmrichtlinie ist ein Ruhiges Gebiet ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem bestimmte Lärmpegel nicht überschritten werden. Auf Bundes- oder Landesebene erfolgte allerdings keine weitere Konkretisierung. Was unter Ruhe zu verstehen ist, hängt auch von der subjektiven Einschätzung der jeweils Betroffenen ab. Die Schutzwürdigkeit von ruhigen Gebieten wird sinnvollerweise von deren Größe und Nutzung abhängig gemacht. Hierzu werden folgende 3 Ebenen vorgeschlagen: Ebene 1: Große zusammenhängende Freiflachen, die einen Aufenthalt und ausgedehnte Spaziergänge ohne Durchquerung verlärmter Bereiche ermöglichen. In diesen Gebieten sollte L DEN < 50 db(a) angestrebt werden. Gleichzeitig sollten in der Stufe 1 die größeren zusammenhängenden Wohnquartiere aufgezeigt werden, die einen L Night < 45 db(a) aufweisen. Ebene 2: Erholungs- und Freiflächen (meist innerstädtisch und in der Regel kleiner als die der Stufe 1), welche eine hohe Aufenthaltsfunktion in fußläufiger Entfernung zur Wohnbebauung haben und so groß sind, dass sie in ihrem Kernbereich deutlich leiser sind als an ihren äußeren Grenzen, welche oft durch viel befahrene und dadurch laute Straßen gekennzeichnet sind. Ebene 3: Ruhige (Verbindungs-)Achsen, welche wichtige Fahrrad- und Fußwegeverbindungen abseits von Hauptverkehrsstraßen darstellen. In diesen Gebieten sollte L DEN < 60 db(a) angestrebt werden. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, diese Bereiche zu identifizieren und vor weiteren Lärmeinträgen zu schützen. Darüber hinaus wird auch bei der Auswahl und Bestimmung der Lage der Maßnahmen darauf geachtet, dass die ruhigen Gebiete ausgedehnt werden können. Da im Verbandsgemeindegebiet nur die Korridore der Straßenachsen von Verkehrslärm betroffen sind, ist eine weitergehende Planung für ruhige Gebiete nicht erforderlich. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Einer langfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach Auswertung der Lärmkartierung 2012 keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen vorliegen und der Schutz ruhiger Gebiete ausreichend gewährleistet ist.

13 Zwischenbericht Kurzfassung: Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans 02. Dezember Datum des Abschlusses des Aktionsplans 24. September Mitwirkung der Öffentlichkeit Neben der integrierten Beurteilung der Lärmsituation und Bewertung von Maßnahmen durch verkehrliche und schalltechnische Berechnungen steht bei der Lärmaktionsplanung viel mehr die Öffentlichkeitsbeteiligung im Mittelpunkt. Dies bedeutet die Einbeziehung der Träger Öffentlicher Belange genauso wie die Beteiligung der Bürger. Aus beiden Beteiligungsprozessen werden die Anregungen aufgegriffen und zu einer Gesamtbeurteilung zusammen gefasst. Die öffentliche Beteiligung beginnt mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes. In diesem Entwurf wird auf Vorschläge zur Lärmminderung inhaltlich eingegangen. Den Bürgern wird ermöglicht, innerhalb einer Frist Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Die Unterlagen lagen vom 1. Juli 2013 bis 5. August 2013 zur öffentlichen Einsicht aus. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden von der zuständigen Behörde bei der Entscheidung über die Annahme des Lärmaktionsplanes berücksichtigt. Es sind allerdings keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Aussagen bezüglich der nicht gesetzlich festgesetzten sowie nicht überschrittenen Lärmgrenzwerte und folglich der nicht anzuordnenden Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 650 werden zur Kenntnis genommen, haben jedoch auf die weitere Planung keine Auswirkungen. 4.4 Bewertung der Durchführung und Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d Abs. 5 BImSchG erstellt. Der Verkehrslärm wird nach der VBUS - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen nach 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) ermittelt. Es wird dabei auf die Ergebnisse der landesweiten Lärmkartierung 2012 zurückgegriffen, die für das Gebiet der Verbandsgemeinde Wachenheim keine erheblichen Lärmprobleme feststellt. 4.5 Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen Im Gemeindegebiet der wurden auf Grundlage

14 Zwischenbericht 14 der Lärmkartierung 2012 für die Autobahn A 650, die Bundesstraßen B 37, B 271 und die Landesstraßen L 516, L 525, L 526 und L 527 keine Lärmprobleme festgestellt. Die Verbandsgemeinde befindet sich im ländlichen Raum. Weitere Hauptlärmquellen liegen nicht vor. 4.6 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Im Gebiet der Verbandsgemeinde wurden bislang keine Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt. 4.7 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung in den nächsten 5 Jahren Im Gebiet der Verbandsgemeinde werden keine Maßnahmen zur Lärmminderung in den nächsten 5 Jahren geplant, da keine relevanten Lärmbelastungen auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 festzustellen sind. 4.8 Langfristige Strategie Im Gebiet der Verbandsgemeinde werden keine langfristigen Strategien entwickelt die zur Lärmminderung beitragen, da keine Lärmbelastungen auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 von über 55 db(a) am Tag vorliegen. 4.9 Schutz ruhiger Gebiete Da im Verbandsgemeindegebiet nur die Korridore der Straßenachsen von Verkehrslärm betroffen sind, ist eine weitergehende Planung für ruhige Gebiete nicht erforderlich Schätzwert für die Reduzierung der Betroffenen Personen Da im Verbandsgebiet keine Maßnahmen ergriffen werden, wird auch keine Reduzierung der betroffenen Personen erreicht. Ort Intervalle in db (A) Betroffene Status Quo Betroffene Status Quo nach EU-Rundung Betroffene Veränderung durch Maßnahmen L DEN L N L DEN L N L DEN L N VG Wachenheim > Tab. 6: Anzahl und Veränderung der Betroffenen in der VG Wachenheim

15 Zwischenbericht Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans < Kosten für die Aufstellung: rund < Kosten für die Umsetzung: Da keine Maßnahmen erforderlich sind, werden auch keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen ausgewiesen Link zum Aktionsplan im Internet Die Darstellung zu den Ergebnissen der Lärmkartierung können auf der Homepage der ( sowie unter eingesehen werden.

16 Lärmaktionsplanung Geräuscheinwirkungen Lden Übersichtskarte 2012 Lärmindex L den in db(a) >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Quelle: Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz 0 Lden_2012_Übersicht.cdr, nm, ts, Karlsruhe, km MODUS CONSULT Dr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe Plan 1

17 Lärmaktionsplanung R Geräuscheinwirkungen Lden Ellerstadt mit Akaziensiedlung (2012) Lärmindex L den in db(a) >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Plan 0 Lden_2012_Akaziensiedlung.cdr, nm, Karlsruhe, Km MODUS CONSULT Dr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe 2

18 Lärmaktionsplanung Geräuscheinwirkungen Lnight Übersichtskarte 2012 Lärmindex L night in db(a) >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Quelle: Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz 0 Lnight_2012_Übersicht.cdr, nm, ts, Karlsruhe, km MODUS CONSULT Dr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe Plan 3

19 Lärmaktionsplanung R Geräuscheinwirkungen Lnight Ellerstadt mit Akaziensiedlung (2012) Lärmindex L night in db(a) >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Plan 0 Lnight_2012_Akaziensiedlung.cdr, nm, Karlsruhe, Km MODUS CONSULT Dr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe 4

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