Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr nach 47d BImSchG, Stufe 2 der Verbandsgemeinde Vordereifel. Stand Juni 2014
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- Heidi Baumgartner
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1 Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr nach 47d BImSchG, Stufe 2 der Verbandsgemeinde Vordereifel Stand Juni 214 Büro 1 + 2: BoppardBuchholz: 1 Buchenstraße BoppardBuchholz Tel: 6742 / Fax: 6742 / pies@schallschutzpies.de 2 Birkenstraße BoppardBuchholz Tel: 6742 / 2299 Fax: 6742 / info@schallschutzpies.de
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Geltende Grenzwerte Lärmkartierung Straßenverkehr Vorgehensweise Relevante Lärmquellen Zusammenfassung der Ergebnisse Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Maßnahmenplanung Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Lärmaktionsplanung nach 47d Abs. 3 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) der Verbandsgemeinde Vordereifel Anhangverzeichnis Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Ergebnisse der Lärmkartierung L den Ergebnisse der Lärmkartierung L night Ergebnistabelle der betroffenen Einwohner Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verkehrsstärken... 1 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Nationale Grenzwerte im Vergleich mit L den und L night... 7 Tabelle 2: Verkehrsbelastung für Verbandsgemeinde Vordereifel /11
3 1 Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Verbandsgemeinde Vordereifel (früher MayenLand) liegt im Westen des Landkreis MayenKoblenz und wird von den VGen Mendig, Brohltal und Adenau im Norden, der VG Kaisersesch im Süden, der VG Adenau im Westen und der Stadt Mayen im Osten umschlossen. Sie besitzt eine Fläche von ca. 168 km² und ca Einwohner (Stand ). Der Verbandsgemeinde gehören 27 eigenständige Ortsgemeinden an, wobei sich der Verwaltungssitz in der Stadt Mayen, die aber der Verbandsgemeinde nicht angehört, befindet. Für die Lärmaktionsplanung wurden im Nahbereich der maßgebenden Straßen alle relevanten Wohnungen berücksichtigt. Zu den maßgebenden Straßen zählen die Autobahnen A 48, die Bundesstraße B 262 und die Kreisstraße K Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Die Zuständigkeiten für die Lärmkartierung sind in der EUUmgebungslärmrichtlinie 22/49/EG in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Demnach sind die Verbandsgemeinden oder die nach Landesrecht genannten Behörden zuständig. In RheinlandPfalz hat das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) zentral Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr vom Umweltcampus Birkenfeld erstellen und die Zahl der Betroffenen ermitteln lassen. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Lärmaktionsplanung liegt bei der: Verbandsgemeinde Vordereifel Kelberger Straße Mayen Ansprechpartner: Herr Wagner Tel.: Fax: verbandsgemeinde@vordereifel.de 3/11
4 1.3 Rechtlicher Hintergrund Die EUUmgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 22/49/EG) wurde im Jahr 22 von der Europäischen Union (EU) erlassen. Sie wurde in Deutschland durch die Richtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung der EGRichtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25 (Anpassung an das Bundes ImmissionsschutzGesetz durch Einführung der Paragraphen 47a bis 47f im sechsten Teil Lärmminderungsplanung ) konkretisiert. In der Rechtsverordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzGesetz (Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV) vom 6. März 26 wurde sie umgesetzt. Die Lärmkarten werden mit dem Berechnungsverfahren der 34. BImSchV nach der vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) bzw. VBUSch für Schiene berechnet und sind nicht direkt vergleichbar mit Berechnungen nach Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS9) bzw. Schall 3. Lärmkarten werden nach Geräuscharten getrennt ermittelt und dargestellt. Es findet keine Überlagerung der unterschiedlichen Lärmarten (Straße, Schiene, Flughäfen) statt. 1.4 Geltende Grenzwerte Gemäß der EURichtlinie 22/49/EG wurden für die europäischen Länder gemeinsame Bewertungsmethoden festgelegt. Die Richtlinie beinhaltet jedoch keine vorgegebene Grenzwerte, sondern Empfehlungen die als sogenannte Auslösewerte bzw. Schwellenwerte anzusetzen sind. Es sind dabei folgende Lärmindizes zu verwenden: der Lärmindex L DEN (Day Evening Night) bezieht sich auf den Tag, Abend und Nachtzeitraum, insgesamt 24 Stunden der Lärmindex L night (Night) bezieht sich auf den Nachtzeitraum (226 Uhr) Im L DEN wird aus den Mittelungspegeln der Geräusche für die drei Teilzeiten Tag (6 bis 18 Uhr), Abend (18 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) ein gemeinsamer Pegel gebildet, wobei die Pegel für den Abend und die Nacht höher gewichtet werden. Der L night ist der Mittelungspegel über den 8stündigen Nachtzeitraum Durch Umrechnung des Lärmindexes L DEN und L night ergibt sich folgender Vergleich zu den national gültigen Grenzwerten zur Lärmsanierung (gelten für bestehende Straßen gemäß der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR97) und 4/11
5 der Lärmvorsorge (gelten für den Straßenneubau oder der wesentlichen Änderung gemäß Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes ImmissionsschutzGesetz (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV)): Tabelle 1: Nationale Grenzwerte im Vergleich mit L DEN und L night Anwendungsbereich Grenzwerte ohne Klammern für die Grenzwerte ohne Klammern für den Lärmsanierung an Neubau und die wesentliche Bundesfernstraßen in der Änderung von Straßen und Baulast des Bundes Schienenwegen (Lärmvorsorge) Richtwerte, bei deren Überschreitung Nutzung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen Tag (L DEN ) in db(a), Nacht (L night ) in db(a), Tag (L DEN ) in db(a), Nacht (L night ) in db(a), Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, 67 (68) 57 (58) 57 (58) 47 (47) Altenheime... Reine Wohngebiete 67 (68) 57 (58) 59 (6) 49 (49) Allgemeine Wohngebiete 67 (68) 57 (58) 59 (6) 49 (49) Kern, Dorf und Mischgebiete 69 (7) 59 (6) 64 (65) 54 (54) Gewerbegebiete 72 (73) 62 (63) 69 (7) 59 (59) Industriegebiete 72 (73) 62 (63) 69 (7) 59 (59) Werte in Klammern L DEN bzw. L night Das Land RheinlandPfalz hat für die Lärmaktionsplanung keine Auslöse bzw. Schwellenwerte festgesetzt bei deren Überschreitung Handlungsbedarf besteht, d.h. Lärmminderungsmaßnahmen konzipiert werden sollten. Vielmehr obliegt die Festlegung der Werte den zuständigen Kommunen. Seitens der Verbandsgemeinde Vordereifel wurden zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und zur Minderung bzw. langfristigen Vermeidung erheblicher Belästigungen folgende Werte für die Lärmaktionsplanung festgelegt: Schwellenwert für den kurzfristigen Handlungsbedarf (1. Priorität): L DEN = L night = 65 db(a) 55 db(a) Schwellenwert für den mittelfristigen Handlungsbedarf (2. Priorität): L DEN = L night = 55 db(a) 45 db(a) Die Überschreitung einer der beiden Werte (des 24StundenWertes L DEN oder des Nachtwertes L night ) dient als Kriterium für den Handlungsbedarf. 5/11
6 2. Lärmkartierung Straßenverkehr Die Kartierung wurde für RheinlandPfalz vom Umweltcampus Birkenfeld erarbeitet und auf dem Homepage veröffentlicht. Aufgrund von pauschalisierten Ansätzen hinsichtlich der Verkehrszahlen und deren Zusammensetzung, Geschwindigkeiten bzw. auch vorhandener Lärmschutzvorkehrungen hat die Verbandsgemeinde Vordereifel beschlossen, die Kartierung zu überarbeiten und die Betroffenheiten neu zu ermitteln. 2.1 Vorgehensweise Die Überarbeitung der Lärmkartierung wurde mit folgenden Arbeitsschritten realisiert: Einlesen und Überprüfen des zur Verfügung gestellten schalltechnischen Geländemodells aus der strategischen Lärmkartierung. Bestandsaufnahme vor Ort, zur Überprüfung der schalltechnischen Parameter. Änderungen im schalltechnischen Geländemodell zur Wiedergabe der tatsächlichen Ausgangssituation. Nachberechnung der Lärmkartierung auf der Grundlage des geänderten schalltechnischen Geländemodells. Ausgabe der Ergebnisse der Lärmindizies L DEN und L night als Isophonkarten, Gebäudelärmkarten sowie Betroffenheitstabellen. Beurteilung der Berechnungsergebnisse anhand der durch die Verbandsgemeinde Vordereifel festgelegten Auslösewerte. Ermittlung der durch Verkehrslärm betroffenen Personen. Die Kartierungen werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet und sind für jede Lärmart getrennt zu berechnen. Alle Schallpegel wurden computerunterstützt mittels der Software SoundPLAN Version 7.3 der Fa. Braunstein + Berndt GmbH berechnet. Dabei bildet ein 3dimensionales Geländemodell die Grundlage, welches alle relevanten Daten (Straßen, Gebäude, Topographie, Lärmschutzbauten etc.) beinhaltet. Durch die Einführung von Mittelungspegel (L DEN ; L night ) werden zeitlich schwankende Geräusche als äquivalente Mittelwerte dargestellt und sind Grundlage für weitere Variantenbetrachtungen. Geräuschmessungen werden nicht durchgeführt, da diese in der Regel nur Momentaufnahmen wiedergeben und somit nicht reproduzierbar sind. 6/11
7 2.2 Relevante Lärmquellen Die für die Verbandsgemeinde Vordereifel relevanten Streckenabschnitte und Verkehrsstärken sind in Abb. 1 dargestellt. Abbildung 1 : Verkehrsstärken Die Lärmkartierung der einzelnen Straßen und die statistische Bewertung der Betroffenheiten wurden, wie bereits erwähnt, vom Umweltcampus Birkenfeld durchgeführt. Die zugrunde gelegten Verkehrszahlen basierten aus der allgemeinen Jahreszählung aus dem Jahr /11
8 Folgende Verkehrsbelastungen wurden in die Berechnung eingestellt: Tabelle 2 Verkehrsbelastung für die VG Vordereifel Querschnitt Straße DTV [Kfz/24 h] M D [Kfz/h] M E [Kfz/h] M N [Kfz/h] p D [%] p E [%] p N [%] Q1 A ,3 8, 22,9 Q2.1 K ,9 5,6 12,9 Q2.2 K , 5,7 13,1 Q3 B ,9 6,6 16,8 DTV [Kfz/24 h] = Durchschnittlich täglicher Verkehr M D [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 6. und 18. Uhr M E [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 18. und 22. Uhr M N [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 22. und 6. Uhr p D [%] = LKWAnteil an Kfz zwischen 6. und 18. Uhr p E [%] = LKWAnteil an Kfz zwischen 18. und 22. Uhr p N [%] = LKWAnteil an Kfz zwischen 22. und 6. Uhr Berechnet wurden die A 48, B 262 und die K 93, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/a aufweisen. Der Lärm an Straßen mit weniger als 3 Mio. Kfz/a wird nicht erfasst. Berechnet wurde ein regelmäßiges Gitter von 1 m Rasterweite in 4 m Höhe über dem Gelände. Zusätzlich wurden die Pegel unmittelbar an der Gebäudefassade (Gebäudepegel) ermittelt. Die Berechnung der Lärmkarten erfolgte nach den bundeseinheitlichen Berechnungsverfahren VBUS Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen. 2.3 Zusammenfassung der Ergebnisse Die beiden erstellten Lärmkarten (L DEN und L night ) stellen flächenhaft die auftretenden Schallimmissionen in 5 db gestaffelten Isophonbändern dar. Die Gesamtübersicht der einzelnen Lärmkarten mit Auswirkung auf alle Bereiche der Verbandsgemeinde zeigt der Anhang 1 für den Tagbereich L DEN und der Anhang 2 für die Nachtzeit L night Zusammenfassend ergeben sich folgende Anzahlen der betroffenen Gebäude und Personen in Abhängigkeit der Pegelbereiche: 8/11
9 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen L DEN db(a) Belastete Menschen Straßenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis 6 22 () über 5 bis 55 3 () über 6 bis 65 2 () über 55 bis 6 1 () über 65 bis 7 () über 6 bis 65 () über 7 bis 75 () über 65 bis 7 () über 75 () über 7 () Werte in Klammern Rundung gemäß EU jeweils auf die nächsten 1 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 1 1 L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen Schulen Krankenhäuser db(a) L DEN 3,3 8 () () () db(a) L DEN,9 1 () () () über 75 db(a) L DEN,2 () () () Summe 4,4 81 () () () Die Anzahl der Wohnungen wurde aus der Zahl der Einwohner pro Gebäude abgeleitet. Bei der Zahl der Schulen und Krankenhäuser wurde die Zahl der Gebäude der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt. Werte in Klammern Rundung gemäß EU jeweils auf die nächsten Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Lärmaktionspläne sind aufzustellen, wenn die Lärmkartierung ein Lärmproblem identifiziert. Ein solches liegt zumindest dann vor, wenn mehr als einzelne Wohngebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Kindertagesstätten entsprechend hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Nach Festlegung der Schwellenwerte ist dies der Fall, wenn folgende Lärmgrenzwerte (außen) für den Tag und die Nacht überschritten werden: Kurzfristig L DEN = 65 db(a), Mittel und langfristig L DEN = 55 db(a) Kurzfristig L night = 55 db(a), Mittel und langfristig L night = 45 db(a) In den Lärmkarten sind die Gebiete mit Pegeln oberhalb von L DEN = 65 db(a) und L Night = 55 db(a) dargestellt. 9/11
10 Zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen sollte ein 24hTagpegel L DEN von 65 db(a) möglichst kurzfristig unterschritten werden. Zur Vermeidung von erheblichen Belästigungen sollte langfristig der 24hTagpegel L DEN von 55 db(a) möglichst unterschritten werden. Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Einwohner auf Lärmminderung allein aus der strategischen Lärmkartierung heraus besteht nicht. Die Berechnungen ergaben, dass gemäß EURundung Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen ausgesetzt (über L DEN 65 db(a)) Menschen nachts sehr hohen Belastungen ausgesetzt (über L NIGHT 55 db(a)) Menschen ganztägig hohen Belastungen ausgesetzt (über L DEN 6 db(a)) Menschen nachts hohen Belastungen ausgesetzt (über L NIGHT 5 db(a)) Menschen ganztägig Belastungen ausgesetzt (über L DEN 55 db(a)) sind. 3. Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Im Gebiet der Verbandsgemeinde Vordereifel wurden bislang keine lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Da keine relevanten Lärmbelastungen auf Grundlage der Lärmkartierung 212 festzustellen sind, werden keine Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant. 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Sofern die Voraussetzungen für ein ruhiges Gebiet vorliegen, ist die Auswahl und die Festlegung der ruhigen Gebieten, das vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, in das Ermessen der Kommune gestellt. Innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel sind ruhige Gebiete nicht vorhanden. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Einer langfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach Auswertung der Lärmkartierung 212 keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen vorliegen und der Schutz ruhiger Gebiete nicht erforderlich ist. 1/11
11 4. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Ist nach Vorlage nachzutragen 5. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Ist nach Vorlage nachzutragen 6. Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Lärmaktionsplanung nach 47d Abs. 3 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) der Verbandsgemeinde Vordereifel Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne Ist nach Vorlage nachzutragen 11/11
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16 Zusammenstellung der Einwohnerstatistik EU Einwohnerstatistik Name Größe Intervalle Einwohner nicht gerundet Einwohner gerundet [m²] Lden Ln Lden Ln VG Vordereifel > Ingenieurbüro Pies GbR Birkenstraße Boppard Tel.:6742/2299 Anhang 3 Seite 1 SoundPLAN 7.3
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